Ungerer
Systemtechnik GmbH - Prozessautomation -
Niedernhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.356.687,52 |
4.529.060,52 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
136,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.356.687,52 |
4.528.924,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.549,31 |
75.013,12 |
| I.
Vorräte |
3,00 |
41.089,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.546,31 |
33.730,12 |
| III.
Kassenbestand |
0,00 |
193,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.000,00 |
42.000,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.535.774,39 |
4.304.395,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
9.945.011,22 |
8.950.469,42 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.334.395,78 |
3.187.435,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.231.378,61 |
1.146.960,23 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.535.774,39 |
4.304.395,78 |
| B.
Rückstellungen |
66.280,00 |
68.105,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.878.731,22 |
8.882.364,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
9.945.011,22 |
8.950.469,42 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches wurde hinsichtlich der
Pflichtangaben im Anhang zum Teil Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs-, und
Gliederungsvorschriften in der Fassung des
Handelsgesetzbuches vom 25. Mai 2009 erstellt. Die durch
das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
geänderten Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB)
wurden im Berichtsjahr erstmals angewendet. Gegenüber
dem Vorjahr ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen
aus den geänderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde
die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern erweitert.
Im Sinne der Klarheit und Übersichtlichkeit hat
die Gesellschaft in analoger Anwendung des § 265
Abs. 5 HGB die Bilanzgliederung um den Posten
"Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen der
Ungerer-Gruppe" erweitert.
Die Unternehmen der Ungerer-Gruppe betreffen dabei
alle Gesellschaften, an denen die Gesellschafter der
Muttergesellschaft der Ungerer Systemtechnik GmbH
- Prozessautomation - unmittelbar oder mittelbar
mehrheitlich beteiligt sind. Dem Ausweis unter dem Posten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurde
Vorrang gewährt.
B
. Rechnungslegungsgrundsätze
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer und werden sowohl nach der degressiven als
auch nach der linearen Methode vorgenommen. Von der
Möglichkeit des Übergangs von der degressiven
Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht,
sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt
grundsätzlich zu den durchschnittlichen
Anschaffungskosten oder niedrigeren Zeitwerten. Im
Berichtsjahr erfolgte die Abwertung auf € 1,00, da mit
einer Verwertbarkeit der Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe
nicht mehr gerechnet werden kann.
Unfertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten,
höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen
Veräußerungserlösen abzüglich noch
anfallender Kosten, bewertet. Neben den Fertigungs- und
Materialeinzelkosten sind Fertigungs- und
Materialgemeinkosten berücksichtigt. Im Berichtsjahr
erfolgte die Abwertung auf € 1,00, da mit einer
Verwertbarkeit der unfertigen Erzeugnisse nicht mehr
gerechnet werden kann.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zu Nenn- werten angesetzt. Alle
erkennbaren Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen
bei der Bewertung berücksichtigt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
mit den nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet
worden.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
am Bilanzstichtag bewertet.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
1. Rechnungsabgrenzungsposten
Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in
Höhe von € 34.000,00 (i. Vj.
€ 42.000,00) enthalten.
2. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten haben € 0,00 (i Vj.
€ 125.000,00) eine Restlaufzeit von über
fünf Jahren und € 875.000,00 (i. Vj.
€ 1.000.000,00) eine Restlaufzeit zwischen ein
und fünf Jahren. Alle übrigen Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von € 2.739.688,38 (i. Vj
€ 2.172.409,39) sind durch Grundschulden sowie
Sicherungsübereignungen besichert.
Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den
gelieferten Gegenständen.
Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
6.536.547,55 (i. Vj. 6.224.548,41) ausgewiesen.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten betrugen zum
Bilanzstichtag € 4.360.715,84 (Vorjahr
€ 4.568.823,14). Sie resultieren der
gesamtschuldnerischen Haftung für Aval- und
Kontokorrentkredite von verbundenen bzw. Unternehmen der
Ungerer-Gruppe.
2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Zum Bilanzstichtag ist die Gesellschaft
buchmäßig überschuldet bzw. weist einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. €
5.535.774,39 (Vorjahr € 4.304.395,78) aus.
Aufgrund einer am 01. März 2011 geschlossenen
Vereinbarung tritt die Ungerer GmbH + Co. KG, Pforzheim mit
allen ihren Forderungen gegenüber der Gesellschaft
gemäß
§ 39 Abs. 2 InsO in der Weise zurück, dass
die Ansprüche im Insolvenzverfahren über das
Vermögen der UST nach den in § 39 Abs. 1 InsO
genannten Forderungen berichtigt werden. Eine Berichtigung
der Forderungen kann nur dann und insoweit erfolgen, wenn
die UST dazu aus künftigen Gewinnen, aus einem
Liquidations- überschuss oder aus sonstigem freien
Vermögen in der Lage ist, so dass die
buchmäßige Überschuldung zum 31. März
2011 beseitigt ist.
3. Organ der Gesellschaft
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Hans-Roland Wagner (Geschäftsführer
Gesamtbereich), Diplom-Ingenieur, Reutlingen
Pforzheim, den 28. Dezember 2011
gez. Hans Roland Wagner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.01.2012 festgestellt.
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