OE Objektentwicklungsgesellschaft mbH

Frydagstraße 4A, 44536 Lünen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 21384
Eingetragen
5.8.2008
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Erwerb, Vermarktung und Entwicklung von Gewerbeimmobilien aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Olaf Ernst
seit 5.8.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Olaf Ernst
Billmericher Dorfstraße 13, 59427 Unna
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

OE Objektentwicklungsgesellschaft mbH

Lünen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 155.891,83 154.609,83
I. Sachanlagen 155.891,83 154.609,83
B. Umlaufvermögen 22.213,64 6.030,91
I. Vorräte 4.000,00 3.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 882,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.331,64 3.030,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.574,76 5.118,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 182.680,23 165.759,05

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 61.501,61 42.734,73
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 17.734,73 -6.882,15
III. Jahresüberschuss 18.766,88 24.616,88
B. Rückstellungen 1.981,52 1.775,97
C. Verbindlichkeiten 89.428,58 119.143,46
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.228,58 5.543,46
D. Rechnungsabgrenzungsposten 29.768,52 2.104,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 182.680,23 165.759,05

Anhang


I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung sowie der Regelungen nach dem GmbH-Gesetz aufgestellt.
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist ein Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) und Anhang aufzustellen.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde verzichtet.
Die Vorschriften der §§ 238 bis 288 HGB finden sinngemäß Anwendung.
Ferner sind die Rechnungslegungsvorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) beachtet worden.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 i.V.m. 267, Abs. 1 HGB auf.
Insoweit wurden größenabhängige und sachliche Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288, Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


II.  Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
Für neu angeschaffte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Neu angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter und Anschaffungskosten bis 410,00 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Abschreibungen sind aus dem beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.
Die Roh-, Hilf- u. Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten bilanziert.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Preis- u. Kostensteigerungen, die nach dem Abschlussstichtag eintreten werden, sind berücksichtigt.
Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen.
Neue Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011  nicht eingegangen worden.

III.  Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durchgeführt von Herrn Olaf Ernst, Billmericher Dorfstr. 13, 59427  Unna.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neben den Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde auch die Schutzklausel gemäß § 286, Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

 

Lünen, den 19.04.2012

Firma OE Objektentwicklungs-GmbH

gez. Olaf Ernst

Geschäftsführer

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 85.200,00 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2012 festgestellt.

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