Betten-Rabolt Ludwig Rabolt GmbH

Lange Straße 49, 76530 Baden-Baden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 201227
Eingetragen
29.3.1990
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit WohnmöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel in Bettenausstattung, Textilien aller Art, Aussteuer- und Geschenkartikel sowie der Handel mit Polsterbetten und -Schlafraummöbeln. Dazu gehört auch der Betrieb einer Bettfedernreinigung. Darüberhinaus ist die Gesellschaft zu allen Geschäften berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen und ihn zu fördern. Daneben kann die Gesellschaft sich an Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und Zweigniederlassungen im Inund Ausland errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carina Leitermann
seit 11.4.2025
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Marianne LeitermannBettenhaus Leitermann GmbH+2
79.60%
C***** L*********Bettenhaus Leitermann GmbH
20.40%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
0.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Offenburg
39.000 DM
78.00%
C***** L*********
10.000 DM
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Betten-Rabolt Ludwig Rabolt GmbH

Baden-Baden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023

Bilanz

Aktiva

31.3.2023
EUR
31.3.2022
EUR
A. Anlagevermögen 8.336,00 33.293,00
I. Sachanlagen 6.436,00 31.393,00
II. Finanzanlagen 1.900,00 1.900,00
B. Umlaufvermögen 1.345.341,55 1.429.964,18
I. Vorräte 203.332,30 200.689,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 615.016,54 713.273,45
III. Wertpapiere 250.000,00  
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 276.992,71 516.000,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.160,00 1.270,00
D. Aktive latente Steuern 228.209,40 237.729,60
Aktiva 1.583.046,95 1.702.256,78

Passiva

31.3.2023
EUR
31.3.2022
EUR
A. Eigenkapital 741.147,86 662.422,71
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 715.583,27 636.858,12
B. Rückstellungen 701.890,58 808.001,73
C. Verbindlichkeiten 140.008,51 231.832,34
Passiva 1.583.046,95 1.702.256,78

Anhang

- Fassung für Offenlegungszwecke -
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Betten-Rabolt Ludwig Rabolt GmbH hat ihren Sitz in Baden-Baden. Sie ist beim Registergericht Mannheim unter der Register-Nummer HRB 201227 eingetragen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022/2023 erfolgte nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Posten der Bilanz, die weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB grundsätzlich nicht angegeben.

Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB für die Bilanz wurden beachtet.

B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden überwiegend linear vorgenommen.

Die neu zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter ab dem 01.01.2010 werden analog zu § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass im Jahr der Vollabschreibung auch der Abgang erfolgt.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Gemäß IDW RS HFA 18 werden Beteiligungen an Personengesellschaften zu Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Liquiditätsausschüttungen, sofern diese nicht als bedingt rückzahlbare Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, oder einem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der Warenvorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder niedrigeren Tageswerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in fremder Währung mit Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen sind mit dem Kurs am Entstehungstag oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Im Übrigen werden die liquiden Mittel zum Nennwert bilanziert.

Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,79 % angesetzt (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,81 %). Die Bewertung erfolgt zudem unter Berücksichtigung einer jährlichen Rentensteigerung i. H. v. 3,0 % der Vorjahresrente. Lohn-, Gehalts- und Karrieretrends sind nicht zu berücksichtigen.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, werden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den entsprechenden Pensionsverpflichtungen verrechnet. Das zur Saldierung herangezogene Deckungsvermögen, bestehend aus verpfändeten Beteiligungen an Personengesellschaften, Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen und Guthaben bei Kreditinstituten, wird vollständig zum beizulegenden Wert bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten oder deren niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre der deutschen Bundesbank abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen liegen, kommt der höhere Tageswert zum Ansatz.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Sie macht aber von der Möglichkeit der freiwilligen Anwendung Gebrauch. Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, kommt eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuer und eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuer in der Bilanz saldiert zum Ansatz. Dabei wird das Wahlrecht zum Ansatz eines Überhangs aktiver latenter Steuern aufgrund sich in der Zukunft ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt.

Zur Ermittlung der latenten Steuern wird der Unternehmenssteuersatz, der voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gilt, herangezogen.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

In dem mit den Pensionsverpflichtungen verrechneten Planvermögen sind Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen i. H. v. EUR 1.530.356,14 (Vj. TEUR 1.448) enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die zum Bilanzstichtag nicht verpfändet waren, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Darlehen i. H. v. EUR 250.000,00 und EUR 200.000,00 an ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans sind mit einem Zinssatz von 2 % p. a. bzw. 1,05 % p. a. verzinst. Diesbezüglich bestehen zum Abschlussstichtag Zinsforderungen i. H. v. EUR 7.201,17. Unter den sonstigen Vermögengegenständen sind Überbrückungshilfen i. H. v. EUR 39.899,54 ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Der Überhang aktiver latenter Steuern i. H. v. EUR 228.209,40 ergibt sich aus unterschiedlicher Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen nach Handels- und Steuerrecht. Zur Ermittlung der latenten Steuern wird ein gerundeter Unternehmenssteuersatz von 29 %, der nach derzeitigem Kenntnisstand auch für den Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gilt, herangezogen.

Das Eigenkapital i. H. v. insgesamt EUR 741.147,86 (Vj. TEUR 662) ist mit einer Ausschüttungssperre zum 31.03.2023 mit insgesamt EUR 282.782,40 (Vj. TEUR 330) belegt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem aktiven Steuerlatenzüberhang von EUR 228.209,40 (Vj. TEUR 238) und dem Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre i. H. v. EUR 76.863,00 (Vj. TEUR 130), abzüglich fiktiv ermittelter latenter Steuern i. H. v. EUR 22.290,00 (Vj. TEUR 38).

Erhaltene Anzahlungen sind gemäß § 250 Abs. 1 HGB mit dem Nettobetrag ausgewiesen, darauf entfallende Umsatzsteuern sind nicht enthalten.

Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Bei Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 6.509,92 (Vj. TEUR 7) bestehen teilweise branchenübliche Eigentumsvorbehalte.

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 27.088,14 (Vj. TEUR 87).

D. SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr 2022/2023 waren durchschnittlich elf Arbeitnehmer beschäftigt.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen i. H. v. insgesamt
EUR 352.872,56. Davon ist ein Betrag i. H. v. EUR 222.866,88 innerhalb eines Jahres fällig.

Allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Frau Marianne Leitermann und Herr Joachim Leitermann.

Im Übrigen macht die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungen für die Angaben im Anhang gemäß § 288 HGB Gebrauch.

sonstige Berichtsbestandteile


Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der Betten-Rabolt Ludwig Rabolt GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. April 2022 bis zum 31. März 2023 handelt es sich um die in Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.

 

Baden-Baden, den 31.07.2023

gez. Marianne Leitermann und Joachim Leitermann


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2023 festgestellt.

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