Betten-Rabolt Ludwig Rabolt GmbH
Baden-Baden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.336,00 |
33.293,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.436,00 |
31.393,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.900,00 |
1.900,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.345.341,55 |
1.429.964,18 |
| I.
Vorräte |
203.332,30 |
200.689,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
615.016,54 |
713.273,45 |
| III.
Wertpapiere |
250.000,00 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
276.992,71 |
516.000,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.160,00 |
1.270,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
228.209,40 |
237.729,60 |
| Aktiva |
1.583.046,95 |
1.702.256,78 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
741.147,86 |
662.422,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
715.583,27 |
636.858,12 |
| B.
Rückstellungen |
701.890,58 |
808.001,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
140.008,51 |
231.832,34 |
| Passiva |
1.583.046,95 |
1.702.256,78 |
Anhang
- Fassung für Offenlegungszwecke -
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Betten-Rabolt Ludwig Rabolt GmbH hat ihren Sitz
in Baden-Baden. Sie ist beim Registergericht Mannheim unter
der Register-Nummer HRB 201227 eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2022/2023 erfolgte nach den Vorschriften
des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Posten der Bilanz, die weder im Berichtsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB grundsätzlich nicht angegeben.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB
für die Bilanz wurden beachtet.
B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßigen Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden
überwiegend linear vorgenommen.
Die neu zugegangenen geringwertigen
Wirtschaftsgüter ab dem 01.01.2010 werden analog zu
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.
Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass im Jahr der
Vollabschreibung auch der Abgang erfolgt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Gemäß IDW RS HFA 18 werden Beteiligungen an
Personengesellschaften zu Anschaffungskosten abzüglich
erhaltener Liquiditätsausschüttungen, sofern
diese nicht als bedingt rückzahlbare Verbindlichkeiten
ausgewiesen werden, oder einem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Die Bewertung der Warenvorräte erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder zu
niedrigeren Tageswerten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
niedrigeren Tageswerten unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wird durch die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände in fremder Währung mit
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr werden
gemäß § 256a HGB mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Alle
übrigen Fremdwährungsforderungen sind mit dem
Kurs am Entstehungstag oder dem niedrigeren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Im Übrigen werden die liquiden Mittel zum
Nennwert bilanziert.
Rückstellungen für Pensionen werden nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode"
ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde
gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür der von der deutschen Bundesbank auf den
Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre von 1,79 % angesetzt (im
Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre von 1,81 %). Die Bewertung erfolgt zudem unter
Berücksichtigung einer jährlichen
Rentensteigerung i. H. v. 3,0 % der Vorjahresrente.
Lohn-, Gehalts- und Karrieretrends sind nicht zu
berücksichtigen.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, werden
gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den
entsprechenden Pensionsverpflichtungen verrechnet. Das zur
Saldierung herangezogene Deckungsvermögen, bestehend
aus verpfändeten Beteiligungen an
Personengesellschaften, Rückdeckungsansprüchen
aus Lebensversicherungen und Guthaben bei Kreditinstituten,
wird vollständig zum beizulegenden Wert bzw. zu
fortgeführten Anschaffungskosten oder deren
niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind in
Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich ist und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der
Ermittlung berücksichtigt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem
fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre der deutschen
Bundesbank abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen liegen, kommt
der höhere Tageswert zum Ansatz.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Sie macht
aber von der Möglichkeit der freiwilligen Anwendung
Gebrauch. Bestehen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen,
kommt eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung
als passive latente Steuer und eine sich daraus insgesamt
ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuer in der
Bilanz saldiert zum Ansatz. Dabei wird das Wahlrecht zum
Ansatz eines Überhangs aktiver latenter Steuern
aufgrund sich in der Zukunft ergebender Steuerentlastungen
nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt.
Zur Ermittlung der latenten Steuern wird der
Unternehmenssteuersatz, der voraussichtlich im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen gilt, herangezogen.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
In dem mit den Pensionsverpflichtungen verrechneten
Planvermögen sind Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen i. H. v.
EUR 1.530.356,14 (Vj. TEUR 1.448) enthalten, die
rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die zum
Bilanzstichtag nicht verpfändet waren, lagen zum
Bilanzstichtag nicht vor.
Die unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesene Darlehen i. H.
v. EUR 250.000,00 und EUR 200.000,00 an ein Mitglied
des Geschäftsführungsorgans sind mit einem
Zinssatz von 2 % p. a. bzw. 1,05 % p. a. verzinst.
Diesbezüglich bestehen zum Abschlussstichtag
Zinsforderungen i. H. v. EUR 7.201,17. Unter den sonstigen
Vermögengegenständen sind
Überbrückungshilfen i. H. v. EUR 39.899,54
ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich
entstehen.
Der Überhang aktiver latenter Steuern i. H. v.
EUR 228.209,40 ergibt sich aus unterschiedlicher Bewertung
der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
nach Handels- und Steuerrecht. Zur Ermittlung der latenten
Steuern wird ein gerundeter Unternehmenssteuersatz von
29 %, der nach derzeitigem Kenntnisstand auch für
den Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gilt,
herangezogen.
Das Eigenkapital i. H. v. insgesamt
EUR 741.147,86 (Vj. TEUR 662) ist mit einer
Ausschüttungssperre zum 31.03.2023 mit insgesamt EUR
282.782,40 (Vj. TEUR 330) belegt. Dieser Betrag setzt sich
zusammen aus dem aktiven Steuerlatenzüberhang von
EUR 228.209,40 (Vj. TEUR 238) und dem
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre i. H. v. EUR 76.863,00 (Vj. TEUR
130), abzüglich fiktiv ermittelter latenter Steuern i.
H. v. EUR 22.290,00 (Vj. TEUR 38).
Erhaltene Anzahlungen sind gemäß §
250 Abs. 1 HGB mit dem Nettobetrag ausgewiesen, darauf
entfallende Umsatzsteuern sind nicht enthalten.
Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbindlichkeiten
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Bei Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 6.509,92
(Vj. TEUR 7) bestehen teilweise branchenübliche
Eigentumsvorbehalte.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von EUR 27.088,14 (Vj. TEUR 87).
D. SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr 2022/2023 waren
durchschnittlich elf Arbeitnehmer beschäftigt.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Mietverträgen i. H. v. insgesamt
EUR 352.872,56. Davon ist ein Betrag i. H. v. EUR
222.866,88 innerhalb eines Jahres fällig.
Allein vertretungsberechtigte
Geschäftsführer sind Frau Marianne Leitermann und
Herr Joachim Leitermann.
Im Übrigen macht die Gesellschaft von den
größenabhängigen Erleichterungen für
die Angaben im Anhang gemäß § 288 HGB
Gebrauch.
sonstige Berichtsbestandteile
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss
der Betten-Rabolt Ludwig Rabolt GmbH für das
Geschäftsjahr vom 01. April 2022 bis zum 31. März
2023 handelt es sich um die in Einklang mit § 326 HGB
für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des
Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der
Offenlegung die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren
Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise verzichtet wurde.
Baden-Baden, den
31.07.2023
gez.
Marianne Leitermann und Joachim Leitermann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2023
festgestellt.
|