Beteiligungsgesellschaften
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Christian Mehrtens seit 26.6.2024 | Geschäftsführer |
Jessica Milena, geb. Komischke Claßen seit 3.5.2024 | Geschäftsführer |
Gerrit Külper seit 4.7.2022 | Prokura |
Thorsten Willi Weckert seit 23.11.2021 | Prokura |
André Höfer seit 23.1.2019 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Sage Holding Company Limited | 80.00% |
Sage GmbHEigenbeteiligung | 20.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sage GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sage GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sage GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sage GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 30. April 2024 EY
GmbH & Co. KG
Uwe Pester, Wirtschaftsprüfer Sylvia Franke, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 30. September 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Sage GmbH für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Sage GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main wird im Handelsregister Abt. B des Amtsgerichts Frankfurt am Main mit der Registernummer HRB 55497 geführt und ist i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang aufgegliedert worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. B. Rechnungslegungsgrundsätze Die entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerbliche Schutzrecht und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (1 bis 15 Jahre) nach der linearen Methode. Die im Rahmen einer Verschmelzung der Sage Personalsoftware und Service GmbH auf die Sage GmbH zum 1. Oktober 2016 zu erfassenden Kundenbeziehungen wurden separat erfasst und werden über 15 Jahre abgeschrieben. Der Ermittlung der Nutzungsdauer wurden die fortgeschriebenen Annahmen einer vorangegangenen Kaufpreisallokation aus dem Jahr 2014 zugrunde gelegt. Da auch nach der Verschmelzung der Kundenstamm der Sage Personalsoftware und Service GmbH genutzt wird, erachten wir den Wertansatz als auch die Nutzungsdauer als gerechtfertigt. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben. Dieser entstand im Wesentlichen im Zuge der Verschmelzung mit Sage Personalsoftware und Service GmbH. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, um planmäßige Abschreibungen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 1 und 13 Jahren) vermindert. Es wird ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 wurden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR gemäß § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Seit dem 1. Januar 2010 werden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 EUR bzw. seit dem 1. Januar 2018 bis 800,00 EUR sofort ergebniswirksam abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten (Ausleihungen zu Nominalwerten) bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen waren im Berichtsjahr keine Abschreibungen erforderlich. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen, sofern es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Das Wahlrecht nach § 253 Abs. 3 S. 6 HGB, Finanzanlagen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung auf den niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag abzuschreiben, wird nicht in Anspruch genommen. Die Vorräte wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Für das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsmethoden der Sage Group angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Grundsätzlich wurden risikoadäquate Prozentsätze nach den Fälligkeiten verwendet. Flüssige Mittel wurden mit ihrem Nennwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag, die vor dem Bilanzstichtag gezahlt werden. Das Eigenkapital wird gemäß § 272 HGB bilanziert. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Aufgrund der Regelung in § 253 Abs. 1 HGB (Ansatz von Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag) werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensionsrückstellungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren zukünftig erwartete Gehaltssteigerung und Rentensteigerung mit 2,0 % sowie die erwartete Mitarbeiterentwicklung (altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeit) berücksichtigt. Es wird pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren verwendet, der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht wird. Dieser Zinssatz betrug zum 30. September 2023 1,81 % (30. September 2022 1,77 % bzw. 1,78 %). Die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck wurden unverändert beibehalten. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 30. September 2023 30 TEUR. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) (1.269 TEUR) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet (2.304 TEUR). Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherung) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt. Die Rückstellung für Jubiläen wurde auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 30. September 2023 bewertet. Zum 30. September 2023 bestehen Jubiläumsgeldverpflichtungen gegenüber 452 Leistungsanwärtern. Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgte nach dem Verfahren (BilMoG (puc - m/n_x-tel Barwert)). Dabei ist der Rückstellungsbetrag als versicherungsmathematischer Barwert der Jubiläumsverpflichtungen gemäß PUC-Methode definiert. Als Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,66 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 6,5 % p.a. berücksichtigt. Die übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab und sind in Höhe des nach kaufmännischen Grundsätzen notwendigen Erfüllungsbetrages unter Einbeziehung von zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag, deren Zahlungseingang vor dem Bilanzstichtag liegt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Entstehung. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen ermittelt. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Sage Management & Services GmbH sind latente Steuern nur auf der Ebene des Organträgers zu bilanzieren. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens in Anschaffungs- und Herstellkosten sowie Abschreibungen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem beigefügten Anlagespiegel. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben analog zum Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen verrechnete Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 486 TEUR (Vorjahr 724 TEUR). Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin aus verrechneten Salden für gewährte Darlehen, Cash-Pool-Salden und Ergebnisabführungen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 28.239 TEUR (Vorjahr 46.889 TEUR).
Außerdem bestehen Forderungen aus gewährten Intercompany Darlehen i. H. v. 33.510 TEUR (Vorjahr 14.533 TEUR). 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 25.564,59 EUR (50.000,00 DEM). Gemäß § 272 (1a) S.1 HGB wurden eigene Anteile im Nennbetrag i. H. v. 5 TEUR in der Vorspalte abgesetzt. 4. Rückstellungen für Pensionen Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 30 TEUR und unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Durch die Ausübung des Beibehaltungswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB besteht eine Überdeckung in Höhe von 2 TEUR. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Restrukturierung 10 TEUR (Vorjahr 4.332 TEUR), variable Vergütungsverpflichtungen 2.131 TEUR (Vorjahr 1.936 TEUR), Kommissionen 828 TEUR (Vorjahr 2.117 TEUR), Urlaubsverpflichtungen 992 TEUR (Vorjahr 1.041 TEUR), Jubiläen 515 TEUR (Vorjahr 550 TEUR), Abfindungen 0 TEUR (Vorjahr 562 TEUR), Gewährleistungsaufwendungen 120 TEUR (Vorjahr 147 TEUR), ausstehende Rechnungen und Rückbauverpflichtungen 1.443 TEUR (Vorjahr 1.062 TEUR), Marketing 1.364 TEUR (Vorjahr 1.364 TEUR) sowie Prozesskosten 1.116 TEUR (Vorjahr 1.247 TEUR). 6. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind unbesichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus verrechneten Cash-Pool-Salden, Gewinnübernahmen und Salden aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 40.220 TEUR (Vorjahr 41.368 TEUR).
II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsätze des Geschäftsjahres 2022/2023 wurden zu 93,0 % im Inland (111.291 TEUR) und 7,0 % im Ausland (8.408 TEUR) getätigt. Wiederkehrende Umsätze aus Softwarenutzung haben mit 91,7 % (109.767 TEUR) zum Umsatz beigetragen. Der Betrag des Software- und Lizenzgeschäftes betrug 8,3 % (9.932 TEUR). 2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 535 TEUR (Vorjahr 9.045 TEUR), aus der rückwirkenden Korrektur von Transfer Pricing Verrechnungen 4.796 TEUR (Vorjahr 0 TEUR), aus Schadensersatz 20 TEUR (Vorjahr 26 TEUR), aus Zahlungseingängen auf abgeschriebene Forderungen in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr 1 TEUR) sowie Anpassung der Wertberichtigung auf Forderungen entsprechend der Konzernvorgaben 207 TEUR (Vorjahr 712 TEUR). Die Aufwendungen für gesetzliche Sozialaufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen aus der Nachzahlung für Sozialversicherung i. H. v. 376 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen aus Buchverlusten aus Anlagenabgängen 0 TEUR (Vorjahr 33 TEUR) ausgewiesen. D. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen mit mindestens 20 % beteiligt:
1) Mit der Gesellschaft besteht ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
2. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen stellen sich zum Stichtag wie folgt dar:
Gegenüber ihrer Tochtergesellschaft, der Sage Services GmbH, Leipzig, ist die Sage GmbH im Rang hinter allen übrigen bestehenden Forderungen anderer Gläubiger zurückgetreten. Die Sage GmbH hat eine Patronatserklärung zum Zweck der Abwendung einer Insolvenzantragspflicht der Sage Services GmbH am 16. Dezember 2015 abgegeben. Im Rahmen der Patronatserklärung verpflichtet sich die Sage GmbH, die Sage Services GmbH finanziell so auszustatten, dass sie allen ihren Verbindlichkeiten fristgemäß nachkommen kann. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung wird aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und der aktuellen Geschäftstätigkeit der Sage Service GmbH als gering eingeschätzt. Die Gesellschaft haftet gemeinschaftlich für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen aus dem Cash Pool der Sage GmbH Frankfurt a.M., Sage bäurer GmbH, Sage Management and Services GmbH und Sage GmbH, Wien (Österreich) mit der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main. Das Risiko der Inanspruchnahme sehen wir als sehr gering, weil der Cashpoolsaldo aktuell positiv ist. 4. Organe der Gesellschaft Als Geschäftsführer waren bzw. sind bestellt:
Die Geschäftsführer beziehen für ihre Tätigkeit keine Bezüge von der Gesellschaft. Die Bezüge werden mittelbar durch die Sage Management and Services GmbH weiterbelastet. Diese werden gemäß § 286 Abs 4 HGB nicht gesondert aufgeführt. Gemäß Gesellschaftsvertrag hat die Gesellschaft am 18. Oktober 2018 einen Aufsichtsrat gebildet. Ab 1. Oktober 2022 wurden folgende Mitglieder bestellt:
Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2022/2023 keine Bezüge erhalten. 5. Oberstes Mutterunternehmen und Konzernabschluss Das oberste Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen aufstellt, ist The Sage Group plc., Newcastle/Großbritannien. Die Gesellschaft wird die Befreiung nach § 292 HGB bezüglich der Pflicht zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts in Anspruch nehmen. Der befreiende Konzernabschluss wird von der Sage Group plc. Newcastle/Großbritannien erstellt. Dieser wird von der Sage Management & Services GmbH, Frankfurt, der direkten Muttergesellschaft der Sage GmbH, im deutschen Unternehmensregister veröffentlicht. Der befreiende Konzernabschluss wird nach IFRS Bilanzierungsvorschriften erstellt. Es kommt somit im Vergleich zum deutschen Recht zu abweichenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden. Besonders hervorzuheben sind die Rechnungslegungsstandards IFRS 15 und IFRS 16. Diese betreffen vor allem die Umsatzerlöse, Ausweis von Kommissionen, Forderungen, Abgrenzungsposten und außerbilanzielle Verpflichtungen und weichen vom deutschen Recht ab. 6. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers i. S. v. § 285 Nr. 17 HGB beträgt für das Geschäftsjahr 2023 138 TEUR und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. 7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Herr Christoph Stoica wurde zum 24. April 2024 als Geschäftsführer abberufen und verlässt Sage im Mai 2024. Frau Jessica Claßen wurde zum 1. März 2024 als neue Geschäftsführerin bestellt.
Frankfurt am Main, den 30. April 2024 Sage GmbH Geschäftsführung Jessica Claßen Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/2023Allgemeines Die Sage GmbH ist eine Tochter der Sage Management & Services GmbH und wird in den Konzernabschluss der The Sage Group Plc., Newcastle upon Tyne, Großbritannien, (kurz: "Sage Group") einbezogen. Das Hauptgeschäft sind die Entwicklung, Anpassung und Vertrieb von Computer-Software sowie die Durchführung von Schulungen auf diesem Gebiet. Die Software wird in Subskriptions- und Lizenzmodell vertrieben, wobei letzteres Modell gemäß Firmenstrategie stetig heruntergefahren wird. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2022/2023 war ein Jahr mit schwankender gesamtwirtschaftlicher Entwicklung in Deutschland. Dem Aufschwung nach Beherrschung der Corona-Pandemie standen die Folgen des Angriffskrieges in der Ukraine entgegen. Somit sank das BIP zu Beginn des Geschäftsjahres, erholte sich danach leicht und sank zum Ende des Geschäftsjahres wieder leicht. Der ifo-Geschäftsklimaindex erholte sich zwar zunächst, die Geschäftserwartung, die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage sowie das ifo Geschäftsklima insgesamt sanken im Verlauf von 2023 jedoch unter das Niveau des Pandemiejahres 2021. Entgegen der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheit konnte sich die Sage GmbH - wie schon während der Pandemie - auf ihr solides Geschäftsmodell verlassen. Die Gesamtumsätze der Sage GmbH stiegen im Vergleich zum Vorjahr. Der wiederkehrende Umsatz aus Softwarenutzung 1 konnte im Vorjahresvergleich um 15,5 % gesteigert werden, was ein klares Signal der richtigen strategischen Ausrichtung sowie der Bedienung der Nachfrage am Markt ist. Die Gesamtumsatzplanung für das Berichtsjahr wurde erreicht. Zur Steuerung des Unternehmens werden im Wesentlichen die Umsatzerlöse, der operative Gewinn 2 sowie der Gewinn nach Steuern und vor Ergebnisabführung herangezogen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Gesamtumsätze der Sage GmbH verzeichnen eine Steigerung von 10,7 % auf 119,7 Mio. EUR (Vorjahr: 108,1 Mio. EUR).
1 Subskriptionsumsatz
Die im Geschäftsjahr 2018/2019 erfolgte Anpassung der Strategie zugunsten eines "Software as a Service" (SaaS) Geschäftsmodells wurde auch im Geschäftsjahr 2022/2023 konsequent verfolgt. Dies bedeutet, dass neuen Kunden weitestgehend Subskriptionsverträge anstelle von Lizenzverkäufen mit Wartungsverträgen angeboten werden. Aus diesem Strategiewechsel resultierte eine Verschiebung der Umsatzstruktur hin zu Subskriptionsverträgen zu Lasten von einmaligen Umsätzen aus Lizenzverkäufen. 1 Insgesamt beträgt der Jahresüberschuss vor Ergebnisübernahme zum Bilanzstichtag 37,8 Mio. EUR (Vorjahr: 31,4 Mio. EUR). Beide Ergebnisse sind durch diverse einmalige Effekte wesentlich beeinflusst (teilweise Auflösung einer Restrukturierungsrückstellung, Erträge aus Beteiligungen, Gewinnübernahmen aus Ergebnisabführungsvertrag mit der Sage bäurer GmbH, Ertrag aus Verrechnungspreiskorrektur in sonstigen Erträgen). Die Muttergesellschaft, Sage Group, hat im Geschäftsjahr 2021 beschlossen, 2022 eine weltweite organisatorische Restrukturierung zur weiteren Vereinfachung und Verbesserung der Unternehmensprozesse zu verfolgen. Die Sage GmbH unterstützt dieses Vorgehen und sieht vor allem die Effizienzgewinne in den Unternehmensprozessen als Gewinn für die Zukunft an. Die Geschäftsführung der Gesellschaft beschloss daher Ende September 2021 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der strategischen Neuausrichtung für das Deutschlandgeschäft und konnte diese im Geschäftsjahr 2022 erfolgreich und ohne vollständige Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung umsetzen. Das um diese einmaligen Effekte bereinigte Ergebnis beträgt 26,7 Mio. EUR und entspricht einem Anstieg um 16,9 Mio. EUR zum bereinigten Vorjahresergebnis (10,8 Mio. EUR). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Änderung der Methodik der Umsatzrealisierung im Geschäftsjahr 2022 zu einer einmaligen Verringerung des Jahresüberschusses vor Ergebnisübernahme um 4,3 Mio. EUR im Vorjahr führte. Das Anlagevermögen beträgt 44,0 Mio. EUR und ist zu 62,7 % (Vorjahr: 56,6 %) durch Eigenkapital gedeckt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten vor allem die Beteiligung an der Sage bäurer GmbH. Die Eigenkapitalquote beträgt 22,7 % (Vorjahr: 22,2 %). Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr und danach jederzeit gegeben. Derzeit liegt keine Außenfinanzierung vor. Eventueller Kapitalbedarf kann aus eigener Finanzierung oder über Konzernfinanzierung erfolgen. So stiegen z.B. die Forderungen ggü. der Sage Treasury Ltd. (verbundenes Unternehmen) von 14,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 33,5 Mio. EUR zum Bilanzstichtag an.
1 Anteil wiederkehrende Umsätze aus
Softwarenutzung: 92 %, Lizenzumsätze 8 %
Forschung und Entwicklung Die hausinterne Softwareentwicklung findet in Frankfurt am Main, in der Entwicklungsabteilung, sowie in den Niederlassungen in Mönchengladbach und Leipzig statt. Diese fokussiert sich auch auf die Modernisierung des On-Premise Produktportfolios für den Einsatz in private Cloud Umgebungen und die Anbindung an das Sage Network. Darüber hinaus ist die Abteilung mit der Erweiterung unseres Portfolios an Cloud-Lösungen befasst. Der Aufwand für Forschung und Entwicklung betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 11,1 Mio. EUR (Vorjahr: 12,8 Mio. EUR). Es waren durchschnittlich 110 Mitarbeitende im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. Mitarbeitende Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug im Berichtsjahr 446 (Vorjahr 518). Durch regelmäßige Trainings- und Schulungsmaßnahmen sichern wir den hohen Ausbildungsstand unsere Mitarbeitende laufend ab. Darüber hinaus wird durch unsere gezielte Entwicklungs- und Nachfolgeplanung sichergestellt, dass auf allen Managementebenen, durch bestmöglich vorbereitete Mitarbeiter, die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens fortgesetzt werden kann. Chancen und Risiken Die Gesellschaft sieht für sich insbesondere die folgenden Chancen und Risiken. Diese werden in den nachfolgenden Ausführungen entsprechend ihrer relativen Bedeutung aufgelistet, so dass zunächst die Chancen und Risiken mit hoher relativer Bedeutung und zuletzt die Chancen und Risiken mit niedriger relativer Bedeutung dargestellt werden: Chancenbericht Wir konzentrieren unsere Energien weiterhin auf die Marktsegmente Small Business, Small & Medium Business und Handwerk. Online-Angebote und Subskriptionsangebote werden kontinuierlich ausgebaut. In allen Bereichen bestehen gleichermaßen Chancen des Wachstums, vor allem angesichts neuer Technologien (Mobility), Cloud-Angeboten und neuen Preismodellen (Subskriptionsangebote). Risikobericht Das Wettbewerbsumfeld zeigt weiterhin eine anspruchsvolle Marktsituation. Microsoft ist nach wie vor ein ernstzunehmender Wettbewerber. Weiterhin ist die Erfolgssteuerung und -kontrolle ein zentrales Instrument der Unternehmensführung und Vermögenssicherung. Dem wird durch entsprechendes Controlling der einschlägigen Finanzkennzahlen Rechnung getragen. Generell ist die Gesellschaft allgemeinen Marktrisiken, wie etwa dem Risiko des rapiden technologischen Fortschritts, sowie den aus der klein- und mittelständisch geprägten Kundenstruktur erwachsenden Risiken ausgesetzt. Diesen wird ebenfalls durch ein detailliertes Kreditmanagement- und Controllingsystem entgegengewirkt. Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wird jährlich im Rahmen des Budgetprozesses überprüft. Die Geschäftsführung überprüft außerdem regelmäßig die Fähigkeit verbundener Unternehmen, ihre gegenüber der Sage GmbH bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Werthaltigkeitsrisiken werden als unbedeutend eingeschätzt. Sämtliche identifizierten finanziellen Risiken (v. a. aus Rechtsfällen) wurden durch Rückstellungen und Wertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt, so dass das verbleibende Nettorisiko gegen null tendiert. Risiken der Infrastruktur (Netzwerk, Daten- und Applikationsserver, Kommunikation) werden durch umfangreiche Maßnahmen (redundante Kapazitäten und Datenhaltung) weiterhin effizient gesteuert. Risiken der Software-Entwicklung und -Qualität werden durch umfassende Maßnahmen im Bereich Entwicklungsprozess, Projektmanagement und Qualitätssicherung beobachtet, wenngleich die Qualität komplexer Software immer einen Risikofaktor darstellt. Weiterhin besteht ein Risiko für die Software-Entwicklung darin, jederzeit geeignetes Personal zu finden. Die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs werden insgesamt als nicht bestandsgefährdend eingestuft. Es bestehen keine direkten wirtschaftlichen Beteiligungen an Unternehmen in Russland/Belarus oder der Ukraine und keine wesentlichen Liefer- und Kundenbeziehungen mit Unternehmen aus dem Kriegsgebiet. Aus heutiger Sicht sind die vorstehend beschriebenen Risiken beherrschbar und haben keine bestandsgefährdenden Auswirkungen. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2023/2024 ist ein Umsatzwachstum von rund 12 % im Bereich der wiederkehrenden Umsätze geplant. Der Fokus hierbei liegt nach wie vor auf den Subskriptionsumsätzen, welche um rund 20 % gesteigert werden sollen. Der operative Gewinn soll dabei gefestigt bleiben: die Gewinnmarge 1 soll im Vergleich zum Vorjahr konstant bleiben. Unser Fokus bei der Weiterentwicklung unserer Produkte liegt besonders im Bereich der Cloud Technologien, um das Neukundengeschäft weiter auszubauen und das Wachstum zu sichern. Für unsere Bestandskunden sehen wir für das folgende Jahr eine Anbindung an das Sage Network vor, um innerhalb der bestehenden Geschäftsbeziehungen weiteren Wert zu schaffen.
1 Gewinnmarge = EBT / Umsatzerlöse x 100
Erklärung zur Unternehmensführung Die Gesellschaft ist gemäß §§ 36, 52 GmbHG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in der Geschäftsführung, den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat festzulegen. Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgrößen zu bestimmen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 10. Oktober 2018 wurde das Ziel einer Frauenquote von 0 % auf Ebene der Geschäftsführung sowie ein Frauenanteil von 33 % im Aufsichtsrat bis 30. April 2022 festgelegt. Dieses Ziel wurde erreicht. Mit Gesellschafterbeschluss vom 22. März 2024 wurde das Ziel einer Frauenquote von 40 % in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat bis 31. März 2029 festgelegt. In beiden Organen soll zusätzlich keine Geschlechtsidentität zu mehr als 60 % vertreten sein. Zudem hat die Geschäftsführung am 22. März 2024 beschlossen, dass in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung keine Geschlechtsidentität zu mehr als 60 % vertreten sein soll. Alle Ziele sollen in den nächsten fünf Jahren erreicht werden.
Frankfurt am Main, 30. April 2024 Sage GmbH Geschäftsführung Jessica Claßen Der Jahresabschluss zum 30.09.2023 der Sage GmbH, Frankfurt am Main, wurde am 27.05.2024 festgestellt. |
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