SLW Altenhilfe Liebfrauenhaus GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Horst Mag. Dr. Schwarz seit 14.10.2025 | Geschäftsführer |
Jorge Pons Vorberg seit 27.8.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
KOS Care Srl | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Charleston Holding GmbHFüssenKonzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und KonzernlageberichtKonzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Grundlagen des Unternehmens Die Charleston Holding GmbH übt klassische Holdingfunktionen wie das Halten und Verwalten der Beteiligungen an Tochtergesellschaften sowie deren Finanzierung aus. Sie ist seit November 2019 in dem KOS-Konzern mit Sitz in Mailand eingebunden. Die Geschäftstätigkeit der gesamten Charleston-Gruppe erstreckt sich auf das Betreiben von vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegebetrieben in Baden-Württemberg, Niedersachen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Darüber hinaus erbringt die Charleston-Gruppe mittels eigener Servicegesellschaften auch sämtliche Dienstleistungen wie Catering, Reinigung und Wäscherei, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb der Pflegeeinrichtungen erforderlich sind. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wurden in 47 (i. Vj. 46) Einrichtungen insgesamt 4.047 (i. Vj. 3.844) vollstationäre Pflegeplätze betrieben sowie fünf Tagespflegen, zwei Pflegefachzentren und sieben ambulante Pflegedienste, davon ein ambulanter Intensivpflegedienst. Des Weiteren werden an sechs Standorten Wohnungen mit Betreuungsleistungen angeboten. 2. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenumfeld a. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2020 stand in den wirtschaftlichen Bereichen unter Einfluss der Corona-COVID-19-Pandemie. Viele Branchen wurden wirtschaftlich erheblich durch die verfügten Einschränkungen und Schließungen, betroffen. Dadurch hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation in 2020 negativ entwickelt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank in 2020 zum ersten Mal seit 2009 laut Angaben des Statistischen Bundesamtes [1] um -5,0 % (+0,6 % in 2019). Die preisbereinigte Wirtschaftsleistung ging im produzierenden Gewerbe ohne Bau gegenüber 2019 um -9,7 % zurück, im verarbeitenden Gewerbe sogar um -10,4 %. Die privaten Konsumausgaben gingen, so stark wie noch nie, preisbereinigt im Jahr 2020 um -6,0 % zurück. Dagegen stiegen die Konsumausgaben des Staates, u. a. für die Beschaffung von Schutzausrüstung und Krankenhausleistungen um 3,4 %. Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen gingen im Jahr 2020 erstmals seit 2009 zurück, die Exporte preisbereinigt um -9,9 %, die Importe um -8,6 %. Besonders groß war der Rückgang der Dienstleistungsimporte, was vor allem am hohen Anteil des stark rückläufigen Reiseverkehrs lag. Die Verbraucherpreise [2] in Deutschland erhöhten sich im Jahresdurchschnitt 2020 um voraussichtlich +0,5 % (2019 um +1,4 %). Im Jahresdurchschnitt [1] 2020 waren 44,8 Millionen Personen mit einem Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren 477.000 Personen weniger (-1,1 %) als in 2019. Damit endete der seit über 14 Jahre anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie. Die Arbeitslosenzahl [3] betrug im Jahr 2020 durchschnittlich 2,7 Millionen Menschen im Vergleich zum Vorjahr mit durchschnittlich 2,3 Millionen Personen. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,9 % (in 2019: 5,0 %). b. Branchenentwicklung Die Pflegebranche wurde ebenso massiv durch die Pandemie beeinflusst. So konnten aufgrund von verfügten Quarantänemaßnahmen, dem Verbleib in der Häuslichkeit, angeordnete Besuchsverbote und ähnlichen Einschränkungen die positive Entwicklung der Auslastung in den Vorjahren nicht fortgesetzt werden. Es mussten eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben zur Versorgung der Bewohner und zum Schutze der Bewohner vor mögliche Ansteckungen und zur Abwehr weiterer Infizierungen geleistet werden. Die Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben stellte die Branche vor finanzielle und personelle neue Herausforderungen. Hierzu zählen insbesondere die Beschaffung und logistische Abwicklung von Schutz- und Testmaterialien und der Einsatz des Personals zur pflegerischen Versorgung unter Schutzausrüstung (insbesondere mit Schutzmaske) sowie die erhöhte Einzelbetreuung in Zeiten ohne Gruppenangebote. Der Gesetzgeber hat die Branche als systemrelevant eingestuft und bereits im März 2020 durch den neu geschaffenen § 150 Abs. 2 SGB XI einen Rettungsschirm erlassen. Dieser ermöglicht es allen Unternehmen, die nach dem SGB XI Leistungen abrechnen, sämtliche COVID-19 bedingte Mehraufwendungen und die Mindereinnahmen zum Vergleichsmonat Januar 2020 gegenüber den zuständigen Pflegekassen geltend zu machen. Diese Ersatzleistungen waren zunächst bis zum 30. September 2020 befristet und sind bislang zweimal, letztmalig bis zum 31. März 2021 verlängert worden. Durch die Bundesregierung wurde der § 150a Abs. 2 SGB XI erlassen, der den Pflegemitarbeitern bei Vollzeit und einer mindestens dreimonatigen Beschäftigung den Bezug von EUR 1.000 ermöglichte. Diese Gelder wurden über den Pflegekassen der Charleston zur Verfügung gestellt. Durch den § 150a Abs. 9 SGB XI haben die Bundesländer weitere EUR 500 auf Basis derselben Bedingungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde durch die TestV vom 18. Oktober 2020 angeordnet, dass in den Pflegeheimen Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher durchzuführen sind. Auch dies stellte die Organisation vor neuen Herausforderungen. Gleichzeitig wurde in der TestV eine Vergütung der von den Einrichtungen zu beschaffenden POC-Tests (Schnelltests) und eine pauschale Vergütung für die Durchführung festgelegt. Der GKV-Spitzenverband hat mit Zustimmung des BMG mit Datum vom 16. November 2020 die Vergütungen angepasst. Die wesentlichen Erstattungsmöglichkeiten werden von der Charleston-Gruppe in Anspruch genommen und monatlich gegenüber den Pflegekassen geltend gemacht. Es ist davon auszugehen, dass nach der Pandemie die Auslastung der Pflegeheime und die Nachfrage nach professioneller Pflege erneut ansteigen wird. Langfristig bleibt die Altenpflege aufgrund der Demographie in Deutschland einer der herausragenden Wachstumsmärkte und eröffnet vor allem privaten Betreibern sehr große Chancen. Gegenwärtig liegt nach Informationen des Statistischen Bundesamtes [4] die Lebenserwartung Neugeborener bei 78,6 Jahren (Männer) und bei 83,4 Jahren (Frauen). Aufgrund der zu erwartende Bevölkerungsentwicklung [5] wird der sogenannte Altenquotient (das Verhältnis der 67-jährigen und Älteren je 100 Personen im Alter von 20 bis 67 Jahren von 2018 31 % auf 39 % in 2030 und sogar auf 50 % in 2060 steigen. Bei den über 80-jährigen wird gar ein Anstieg um 54%-Punkte zu 2020 erwartet [6] . Dieser Entwicklung entsprechend wird der Bedarf an angemessenen Wohn- und Pflegeformen weiter steigen und sich ein enormes Markt- und Wachstumspotenzial für viele im Bereich der Seniorenpflege und -betreuung tätige Unternehmen ergeben. Im Dezember 2019 waren laut Statistischen Bundesamt [7] 4,1 Millionen (2017: 3,4 Millionen) Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI); die Mehrheit 62 % (2017: 63 %) waren Frauen. 80 % (2017: 81 %) der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter; 85 Jahre und älter waren 34 % (2017: 35 %). Der Anteil der Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden, stieg von 76 % bzw. 2,6 Millionen in 2017 auf 80 % bzw. 3,3 Millionen. Davon wurden 2,1 Millionen allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 980.000 leben zuhause und die Pflege erfolgt gemeinsam mit ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste. Weitere 210.000 Pflegebedürftige wurden im Pflegegrad 1 ohne Leistungen durch Pflegeheime oder einer ambulanten Versorgung zu Hause versorgt. Das bedeutet, sie wurden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt. Der Anteil der Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeheimen liegt unverändert bei 818 Tsd. Menschen [8] . Die Nachfrage nach Leistungen der ambulanten Pflegedienste hat dagegen zugenommen. Die Zahl der durch ambulante Dienste betreute Pflegebedürftige stieg um 18 % auf 982.604 Pflegebedürftige [9] . Von den im Dezember 2019 zu Hause Versorgten waren 60 % Frauen (2017: 60 %). Der Frauenanteil bei den vollstationär im Heim Versorgten war mit 70 % (2017: 70 %) deutlich höher. Die vollstationär im Heim betreuten Frauen und Männer waren älter [10] als die zu Hause Gepflegten: Bei diesen Heimbewohnern waren 50 % (2017: 50 %) 85 Jahre und älter, bei den zu Hause Versorgten 30 %. Schwerstpflegebedürftige wurden zudem eher im Heim vollstationär betreut [11] : Der Anteil der Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 (höchster Pflegegrad) betrug im Heim 15 % (2017: 16 %) - bei den zu Hause Versorgten 4 % (2017: 4 %). Mit zunehmendem Alter sind Menschen in der Regel eher pflegebedürftig. Während bei den 70- bis unter 75-Jährigen "nur" 8 % (2017: 6 %) pflegebedürftig war, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflegequote ermittelt: Der Anteil der Pflegebedürftigen an allen Menschen dieser Altersgruppe betrug dabei 76 % (2017: 71 %). Auffallend ist, dass Frauen ab circa dem achtzigsten Lebensjahr eine deutlich höhere Pflegequote aufwiesen - also eher pflegebedürftig sind als Männer dieser Altersgruppen. So beträgt zum Beispiel bei den 85- bis unter 90-jährigen Frauen die Pflegequote 55 % (2017: 49 %), bei den Männern gleichen Alters hingegen "nur" 40 % (2017: 36 %). Neben Unterschieden in der gesundheitlichen Entwicklung bei Frauen und Männern kann ein Faktor für diesen Verlauf der Pflegequoten auch das differierende Antragsverhalten bei Männern und Frauen sein: Ältere Frauen leben häufiger alleine. Bei Pflegebedarf kann schneller die Notwendigkeit bestehen, einen Antrag auf Leistungen zu stellen, während die pflegebedürftigen Männer häufig zum Beispiel zuerst von ihren Frauen versorgt werden. Entsprechend wird zunächst auf eine Antragstellung verzichtet. Im Zuge der Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist auch ein Anstieg der Pflegequoten in den einzelnen Altersgruppen beobachtbar. Bei den 85- bis unter 90-Jährigen betrug die Pflegequote 2015 noch 40 %. Inzwischen sind 49 % (2017: 44 %) in diesem Alter pflegebedürftig. Bundesweit gab es im Dezember 2019 [12] 15.380 (2017: rund 14.500) Pflegeheime. Die Mehrzahl der Heime 8.115, entsprechend 53 % (2017: 53 % bzw. 7.600) befand sich in freigemeinnütziger Trägerschaft (z. B. DIAKONIE oder CARITAS). Der Anteil der Privaten Träger betrug 43 % (2017: 43 %). Öffentliche Träger haben den geringsten Anteil 5 % (2017: 5 %). Das stärkste Wachstum hatten die privaten Träger mit 7 % gegenüber 2017. Das Wachstum im Bereich stationärer Pflegeeinrichtungen ist wie in den Vorjahren durch die Neueröffnung vornehmlich privater Anbieter gekennzeichnet. Dies verstärkt die Wettbewerbssituation vor allem für kleinere Betreiber. Die Folge ist ein nach wie vor anhaltender Konsolidierungstrend der Branche. Mit dem Anstieg der Pflegebedürftigen wird der Bedarf an Pflegekräften weiter steigen. Dies wird die ohnehin angespannte Lage des Fachkräftemangels weiter verschärfen und somit zu der großen Herausforderung der Pflegewirtschaft für die künftigen Jahre. 3. Wirtschaftsbericht a. Geschäftsverlauf 2020 Das Geschäftsjahr 2020 der Charleston Holding GmbH war maßgeblich durch die Eröffnung der beiden neuen Wohn- und Pflegezentren in Essen und Mülheim sowie dem Trägerwechsel bei dem Wohn- und Pflegezentrum Selsingen geprägt. Die durchschnittliche Kapazitätsauslastung betrug im Berichtsjahr 87,0 % (i. Vj. 88,6 %), bereinigt um die Neueröffnung in München und die Standorte mit großen Umbaumaßnahmen betrug diese 87,8 % (i. Vj. 90,9 %). Damit lag die Auslastung durch die COVID-19-Pandemie unterhalb der geplanten Auslastungssteigerung und unter dem Vorjahr. Die für die interne Steuerung der Gesellschaft u. a. maßgebliche Ertragsgröße EBITDA [13] betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 6.887 (i. Vj. TEUR -200) und lag damit leicht unterhalb des geplanten Budgets. b. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Charleston-Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 175.815 (i. Vj. TEUR 158.234). Diese sind aufgrund der COVID-19-Pandemie leicht unterhalb der Erwartungen für 2020. Die Umsätze resultieren zu 89,3 % (i. Vj. 91,0 %) aus Pflegedienstleistungen, zu 0,9 % (i. Vj. 1,0 %) aus Leistungen im Zusammenhang mit dem Betreuten Wohnen, zu 3,8 % (i. Vj. 3,9 %) aus Leistungen der ambulanten Pflege, zu 4,1 % (i. Vj. 4,1 %) aus sonstigen Dienstleistungen und zu 1,8 % (i. Vj. 0,0 %) aus Corona Mindereinnahmen gemäß § 150 SGB XI. Bei einem Materialaufwand von TEUR 19.427 (i. Vj. TEUR 15.144) ergibt sich eine Materialaufwandsquote von 11,0 % (i. Vj. 9,6 %). Die Personalaufwendungen beliefen sich auf insgesamt TEUR 111.096 (i. Vj. TEUR 98.475) und führen zu einer Personalaufwandsquote von 63,2 % (i. Vj. 62,2 %). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden planmäßige Abschreibungen von TEUR 5.525 (i. Vj. TEUR 8.477) vorgenommen. Der maßgebliche Anteil entfällt mit TEUR 3.236 (i. Vj. TEUR 6.110) auf Abschreibungen auf den Geschäftswert- oder Firmenwert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit TEUR 53.160 (i. Vj. TEUR 50.129) betreffen im Wesentlichen Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen in Höhe von TEUR 29.424 (i. Vj. TEUR 27.625). Darüber hinaus stellen Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung der Wohngebäude und deren Einrichtungen in Höhe von TEUR 3.400 (i. Vj. TEUR 3.562), für Verwaltungsaufwand in Höhe von TEUR 5.048 (i. Vj. TEUR 5.286) und für Beiträge, Abgaben, Versicherung in Höhe von TEUR 4.611 (i Vj. TEUR 2.866) die größten Kategorien dar. Der Zinsaufwand von TEUR 227 (i. Vj. TEUR 849) betrifft im Wesentlichen die Abzinsung von Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 183 (i. Vj. TEUR 187). Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Ergebnis nach Steuern von TEUR 641 (i. Vj. TEUR -10.071) bzw. nach Berücksichtigung sonstiger Steuern ein Konzernjahresüberschuss von TEUR 231 (i. Vj. Konzernjahresfehlbetrag von TEUR 10.502). c. Finanzlage Kapitalstruktur Das Bruttovermögen des Konzerns zum Stichtag ist zu 49,1 % (i. Vj. 53,0 %) durch Eigenkapital finanziert. Die bislang durchgeführten Tätigkeiten zur Akquisition von Pflegeeinrichtungen werden auch kurz- bis mittelfristig fortgesetzt werden. Der dafür notwendige finanzielle Rahmen wird durch die Gesellschafterin sowie bedarfsweise auch durch Kreditinstitute gewährleistet. Investitionen Investitionen im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen in Softwarelizenzen in Höhe von TEUR 94 (i. Vj TEUR 28), in Firmenwerte in Höhe von TEUR 99 (i. Vj. TEUR 0) sowie in Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 1.631 (i. Vj. TEUR 3.698) getätigt. Liquidität Charleston finanziert sich im Wesentlichen aus eigenen Mittel. Die neue Gesellschafterin gewährleistet die jederzeitige Zahlungsfähigkeit. Der Bestand an flüssigen Mitteln konnte gegenüber dem Vorjahr erhöht werden und beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres 2020 auf TEUR 8.105 (i. Vj. TEUR 4.143). Mit Vertrag vom 29. Januar 2020 wurde von der KOS Germany GmbH (Muttergesellschaft) ein Darlehen über TEUR 2.000 eingeräumt. Dieses war am Bilanzstichtag in voller Höhe in Anspruch genommen. Daneben hat die gute Geschäftsentwicklung zur Verbesserung der Liquiditätsausstattung beigetragen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 3.395 (i. Vj. TEUR 5.413), aus Investitionstätigkeit von TEUR -1.524 (i. Vj. TEUR -3.917) sowie aus der Finanzierungstätigkeit von TEUR 2.091 (i. Vj. TEUR -234) erzielt. d. Vermögenslage Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2020 beläuft sich auf TEUR 58.795 (i. Vj. TEUR 54.042). Die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 26.713 (i. Vj. TEUR 29.911) werden durch den im Wesentlichen aus der Kapitalkonsolidierung stammenden Geschäfts- oder Firmenwert dominiert, der über fünf Jahre bzw. für die Akquisitionen ab 2017 über die restliche Nutzungsdauer der Pachtverträge von rund 20 Jahren planmäßig abgeschrieben wird und einen Buchwert zum Stichtag in Höhe von TEUR 26.517 (i. Vj. TEUR 29.726) ausweist. Das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 9.772 (i. Vj. TEUR 10.791) umfasst im Wesentlichen die Ausstattungen von 47 (i. Vj. 46) zum Stichtag im Konzern befindlichen stationären Pflegeeinrichtungen. Das Umlaufvermögen in Höhe von TEUR 21.789 (i. Vj. TEUR 13.060) besteht im Wesentlichen aus sonstigen Vermögensgegenständen, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und dem Bankguthaben. Das Eigenkapital beträgt durch den Jahresüberschuss von TEUR 231, davon für nicht beherrschte Anteile TEUR 8, nun TEUR 28.878 (i. Vj. TEUR 28.647). Die Rückstellungen in Höhe von TEUR 14.373 (i. Vj. TEUR 11.642) entfallen zu 45,7 % (i. Vj. 47,2 %) auf Personalverpflichtungen. Weitere Positionen sind Steuerrückstellungen 14,3 % (i. Vj. 9,2 %), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 10,4 % (i. Vj. 5,3 %) und weitere Positionen. Die Verbindlichkeiten sind von TEUR 12.412 auf TEUR 14.224 gestiegen. Sie betreffen zu 33,2 % (i. Vj. 33,1 %) solche aus Lieferungen und Leistungen sowie zu 18,9 % (i. Vj. 5,6 %) solche gegen verbundene Unternehmen. Letztere betreffen in erster Linie einen in Anspruch genommenen Kontokorrentkredit in Höhe von TEUR 2.000 (i. Vj. TEUR 0). e. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren Der Konzern der Charleston Holding GmbH wird maßgeblich durch die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und EBITDA gesteuert. Diese Indikatoren stellen sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Um Mitarbeitern einen gesicherten Arbeitsplatz bieten zu können, ist ein weiterer maßgeblicher Indikator die Auslastung der jeweiligen Einrichtungen. Durch gezieltes Marketing und das Hervorheben der Alleinstellungsmerkmale will die Charleston Holding GmbH auch in Zukunft die bislang gute Belegungssituation (2020: 87,0 %, i. Vj. 88,6 %) ihrer Einrichtungen erhalten und ausbauen. Die Häuser werden kontinuierlich angemeldeten und unangemeldeten Prüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) unterzogen. Mit einem Rundschreiben vom 13. März 2020 informierte der GKV-Spitzenverband, dass ab sofort und (zunächst) vorläufig bis Ende Mai 2020 auf die Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114f SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen verzichtet wird. Dies wurde bislang fortgeführt. Anlassbezogene Prüfungen sind jederzeit möglich. In 2020 wurden in 16 Häusern Regelprüfungen und eine anlassbezogene Prüfung durchgeführt. Das bisherige MDK-Notensystem wurde mit dem neuen Begutachtungssystem abgeschafft. f. Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurde im Berichtsjahr erheblich durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst. Ein erhöhter Personaleinsatz zur Bewältigung der Pandemie und zum Schutz der uns anvertrauten Senioren wurde erforderlich. Die Verfügbarkeit, die volatilen Einkaufspreise und die Schaffung von Bevorratungskapazitäten für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel stellten die Gruppe vor neue Herausforderungen. Insgesamt bewertet die Geschäftsleitung die Lage der Unternehmensgruppe, auch durch die Einstufung der Branche als systemrelevant, angesichts der andauernden Pandemie als zufriedenstellend und als gute Basis für eine weitere positive Entwicklung. 4. Personal und Verwaltung Der Charleston-Konzern verfügt im Berichtsjahr über einen durchschnittlichen Mitarbeiterstamm inkl. Teilzeitkräfte von 4.065 (i. Vj. 3.935) Personen. Zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit werden umfassende Schulungskonzepte und Maßnahmen in Sachen Gesundheits- und Arbeitsschutz durchgeführt. Weitere Maßnahmen für die Mitarbeiterbindung sind geplant, um die Fluktuationsrate auf einem geringen und stabilen Niveau zu halten. a. Weiterbildungskonzept Im Rahmen des Qualitätsmanagements bietet Charleston für das Pflege- und Betreuungspersonal wie auch für das Management der Einrichtungen ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm an. Dieses Schulungskonzept wird jedes Jahr neu überarbeitet und an die gesetzlichen Richtlinien und Empfehlungen angepasst. Während der Pandemie wurde das vorhandene Schulungsprogramm durch Onlineschulungen bzw. Videokonferenztechniken ersetzt. b. Sicherheit am Arbeitsplatz Sicherheit am Arbeitsplatz ist bei der Charleston-Gruppe ein bedeutendes Thema. Arbeitsplatzbeurteilungen im Bereich der Pflege, Verwaltung, Küche, Reinigung, Wäscherei werden von einem externen Dienstleistungsunternehmen eingeholt. Hierzu werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt und Unfallverhütungsvorschriften sowie detaillierte Betriebs- und Sicherheitsanweisungen ausgegeben und geschult. Mit umfangreichen Prüflisten wird der Umgang mit Gefahrstoffen, Augenschutz, richtige Beleuchtung oder auch die Sicherheit bei der Entsorgung von Materialien garantiert. Mit Beginn der Pandemie im März 2020 arbeitet der überwiegende Teil der Mitarbeiter der Zentrale von zuhause, um diese vor Ansteckungen mit COVID-19 zu schützen. Die Charleston stellt hierfür sämtliche erforderliche technische Ausrüstung zur Verfügung. c. IT-Struktur Innerhalb der Charleston-Gruppe sind alle Tochtergesellschaften untereinander und mit der Zentrale in Füssen vernetzt. Das externe Rechenzentrum erfüllt die höchsten Sicherheitsansprüche. Alle Daten sind in Echtzeit verfügbar. Dies gewährleistet eine effiziente Planung, Steuerung und Kontrolle des Geschäftsverlaufs. Mögliche Risiken werden frühzeitig erkannt, eine Reaktion des Managements ist damit zeitnah gewährleistet. d. Qualitätssicherung Seit Einführung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes 2002 sind Pflegeheime verpflichtet, ein Qualitätssicherungssystem aufzubauen und in regelmäßigen Abständen die erbrachten Leistungen und deren Qualität nachzuweisen. Dazu gehören bereichsübergreifende Prozesse wie z. B. die Heimaufnahme, die Speisen- und Wäscheversorgung wie auch die Festlegung von Pflegestandards von der Mundpflege bis hin zur Wundversorgung. Ebenso gehören die Festlegung von Hygieneplänen, die Anleitungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, die Wartung und Instandhaltung von Gebäuden, deren Ausstattung und die technischen Anlagen, die Überwachung der Medizinprodukte bis hin zur genauen Beschreibung von Regeln in der Kassen- oder Personalverwaltung, des Einkaufs und der Rechnungslegung zu festen Bestandteilen des Qualitätssicherungssystems. Ziel des Systems ist die Regelung, Aufzeichnung und Prüfung der Wirksamkeit der Arbeitsabläufe in den Pflegeheimen. Daraus werden Verbesserungsmöglichkeiten abgeleitet und bei Bedarf eingeführt. Charleston macht es sich darüber hinaus zur Kernaufgabe, im Bereich der Pflegequalität eine Vorreiter-Rolle am deutschen Pflegemarkt einzunehmen. Durch das interne Qualitäts-Management, wird durch Auditierung der eigenen Einrichtungen über das staatliche Maß hinaus und durch die stetige Fortbildung der Mitarbeiter im Bereich Qualität ein Standard gelebt, der das Wohl der Bewohner an die erste Stelle stellt. 5. Chancen- und Risikobericht a. Risikomanagement Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit ist die Charleston-Unternehmensgruppe unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Das zentrale Management, das Rechnungswesen und das Controlling gewährleisten die rechtzeitige Verfügbarkeit und Auswertung entscheidungsrelevanter Informationen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften und Einrichtungen zentral gesteuert und geführt. Das Risikomanagement ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und ist in sämtliche Geschäftsprozesse eingebunden. Die Aufgabe des Risikomanagementsystems ist es, interne und externe Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens beeinträchtigen bzw. gefährden können, frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. Risikoprävention einzuleiten. Eine Überprüfung der Risiken findet in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit der Geschäftsführung statt. Dabei werden ggf. neue Risiken identifiziert bzw. die bereits inventarisierten Risiken neu bewertet. Sämtliche identifizierte Risiken werden nach derzeitigem Stand als nicht bestandsgefährdend eingestuft. Aus der Gesamtheit der im Rahmen des Risikomanagements identifizierten Risiken lassen sich wesentliche Risikofelder und Einzelrisiken ableiten, die im Folgenden erläutert werden. b. Operative Chancen und Risiken Der wirtschaftliche Erfolg einer Einrichtung hängt entscheidend von der Belegung der vorhandenen Pflegeplätze ab. Zunehmend ist die Belegung von der Verfügbarkeit qualifizierter Pflegekräfte abhängig. Dies ist bereits an einigen Standorten der Fall. Aufgrund der einzuhaltenden Pflegefachkraftquote kann es durchaus vorkommen, dass bei freien Plätzen keine Bewohner aufgenommen werden können. Daher werden eine Reihe von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung im Unternehmen durchgeführt. Darüber hinaus setzen wir auf die eigene Ausbildung und forcieren die Beschäftigung eigener Auszubildender. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als hoch und das Ausmaß ebenfalls als hoch bewertet. Damit stellt dieses Risiko aus Sicht der Unternehmensleitung das größte Risiko für den Erfolg der Unternehmensgruppe dar. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen sind die Belegungszahlen bei der Charleston in 2020 gesunken. Derzeit wird das Personal zur Bewältigung der Zusatzaufgaben in der Pandemie weiterbeschäftigt. Die Kostenerstattungen erfolgen auf Basis des neuen § 150 Abs. 2 SGB XI. Dadurch wird es möglich, die Mindereinnahmen durch den Belegungsrückgang von den Pflegekassen zum Vergleichsmonat Januar 2020 erstattet zu bekommen. Der Zeitraum für diese Erstattungen war zunächst bis zum 30. September 2020 befristet und wurde bislang durch zwei Verlängerungen bis zum 31. März 2021 ausgedehnt. Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen erwarten wir eine weitere Verlängerung. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass nach der Beendigung des Erstattungszeitraumes möglicherweise ein Überhang an Personal vorhanden ist. Daher ist die Geschäftsleitung bestrebt, soweit durch die entsprechenden Verordnungen möglich, primär die Auslastung der Pflegeheime zu erhöhen. Eine Reduzierung der qualifizierten Pflegekräfte ist derzeit nicht geplant. Die Eintrittswahrscheinlichkeit im Hinblick auf das Auslaufen des Rettungsschirmes im Jahr 2021 wird als sehr hoch eingeschätzt, das Ausmaß des finanziellen Risikos einer partiellen Nicht-Refinanzierung von beschäftigtem Pflegepersonal wird als mittel bewertet. Die Altenpflege bleibt weiterhin jedoch einer der großen Wachstumsmärkte und bietet vor allem privaten Betreibern wie der Charleston-Unternehmensgruppe große Chancen. Die Gründe für den stetig steigenden Bedarf an Pflegebetten liegen vorrangig in der demografischen Entwicklung und der daraus folgenden Überalterung der Gesellschaft. Den Prognosen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge erhöht sich die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2030 auf 3,5 Millionen Personen [14] . Die künftige Geschäftsentwicklung wird daher neben dem bereits genannten demografischen Wandel und der weiteren geplanten Expansion an neuen Standorten durch eine weitere Verbesserung der Auslastung der bestehenden Einrichtungen beeinflusst werden. Diese Chance wird im Ausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit derzeit als hoch eingestuft. Darüber hinaus können der Charleston-Unternehmensgruppe trotz aller Schulungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagements Risiken aus der Erbringung der Pflegedienstleistungen entstehen, wenn Dokumentations- oder Versorgungsfehler auftreten. Bei schwerwiegenden Qualitätsproblemen können die Aufsichtsbehörden einen Aufnahmestopp verhängen oder gar den Versorgungsvertrag kündigen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als niedrig bewertet, das Ausmaß als mittel. Frühwarnsysteme und mehrstufige interne regelmäßige Überprüfungen durch die regionalen Qualitätsbeauftragten sowie die internen Prüfungen sollen etwaige Probleme frühzeitig erkennen, die dann unverzüglich behoben werden. Basis der internen Prüfungen ist ein auf Grundlage des MDK-Prüfungskatalogs ausgearbeitetes Prüfungskonzept, das im Wesentlichen die MDK-Prüfung simuliert. Aus den ausgewerteten Prüfungsergebnissen wird zusammen mit der Heimleitung und der Pflegedienstleitung ein Maßnahmenplan zur weiteren Qualitätsverbesserung erarbeitet. c. Regulatorische und rechtliche Risiken Pflegeeinrichtungen unterliegen in Deutschland einer Vielzahl von regulatorischen und gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltung behördlicherseits regelmäßig überwacht wird. Dies verursacht einen zusätzlichen hohen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand in den Einrichtungen, ohne dass hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der gegebenen Finanzsituation der Pflegeversicherungen und kommunalen Kassen besteht das Risiko, dass infolge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und der Novelle der Heimgesetze auf Bundesländerebene für die Betreiber wie auch für die Bewohner der Pflegeeinrichtungen höhere Belastungen entstehen. Gerade im Hinblick auf die Anpassungen der Gehälter der Mitarbeiter in der Pflege können die Kosten für eine stationäre Versorgung weiter steigen. Ergänzend seien im Hinblick auf die sich im Wandel befindlichen Rahmenbedingungen auch die einschlägigen Landesheimbauverordnungen (z. B. Einzelzimmervorgabe ab 1. September 2019 für Baden-Württemberg) sowie die neuen Vergütungsvorgaben insbesondere neuer Pflegegrade/Pflegesatz aus dem Pflegestärkungsgesetz. Die höheren Kosten können in der Regel bei anstehenden Pflegesatzverhandlungen geltend gemacht werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist mittel, die Auswirkungen auf die Charleston-Gruppe niedrig. d. Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken Der Konzern ist überwiegend durch Eigenkapital finanziert. Die Gruppe erwirtschaftete einen Liquiditätsüberschuss, der für Investitionen in die Modernisierung von Gebäuden und Ausstattung oder in das weitere Wachstum verwendet wird. Im Bedarfsfalle wird Liquidität, insbesondere für die weitere Expansion, vom Gesellschafter oder von der KOS-Gruppe in Form von Gesellschaftsdarlehen zur Verfügung gestellt. Wir sehen aktuell hier ein niedriges Risiko. e. Sonstige Risiken Da die Charleston-Unternehmensgruppe ihre Pflegeeinrichtungen ausschließlich in Deutschland betreibt, bestehen keine Länder- und Währungsrisiken. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch die Erlöse aus öffentlichen Mitteln begrenzt, da im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Bewohners Sozialhilfe ausgezahlt wird. Wir sehen hier ein sehr geringes Risiko mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit. 6. Prognosebericht Aufgrund der Unwägbarkeiten in der aktuellen Pandemie sind Prognosen mit einer Reihe von Annahmen verbunden. Derzeit sehen wir noch einen weiteren Pandemieverlauf, der sich über mehrere Monate erstrecken wird. In dieser Zeit gehen wir davon aus, dass die Erstattungen der Mindereinnahmen, der Mehraufwendungen und Kosten der durchgeführten Schnelltests nach dem bisherigen Verfahren weiter vorhanden sind. Grundsätzlich wird sich der Pflegemarkt und damit die Nachfrage nach Pflegeleistungen nach der Pandemie weiterhin unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Konjunktur sehr positiv entwickeln. Pflegeleistungen werden in den kommenden Jahren aufgrund der vorhandenen Altersstruktur in Deutschland zunehmend nachgefragt werden. Zudem trägt die berufsbedingt wachsende Mobilität der Bevölkerung dazu bei, dass mit einer gesteigerten Nachfrage an seniorengerechten Wohnungen und einem Anstieg an Wohnfläche für die stationäre Pflege zu rechnen sein wird, da Kinder und deren (pflegebedürftige) Eltern häufig nicht mehr in unmittelbarer Nähe zueinander wohnen oder die berufliche Situation es nicht (mehr) zulässt, die Eltern in der erforderlichen Weise zu unterstützen. Die Charleston-Unternehmensgruppe plant in ihren Kerngeschäftsfeldern Alten- und Fachpflege auch in den nächsten Jahren gezielt neue Einrichtungen zu erwerben und zu errichten. Es sind fünf Mietverträge mit geplanten Fertigstellungen in 2022 und 2023 abgeschlossen. Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir aufgrund des Auslastungsrückgangs seit der zweiten Jahreshälfte 2020 einen leichten Rückgang der durchschnittlichen Auslastung auch in 2021 (2020: Auslastung insgesamt 87,0 %). Die Umsatzerlöse werden sich dennoch durch die laufenden Pflegesatzanpassungen leicht erhöhen. Auf Basis des weitergewährten Rettungsschirms im Vergleich zu 2020 erwarten wir ein leicht gestiegenes EBITDA. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Auslaufen des Rettungsschirmes das EBITDA auch niedriger als im Vorjahr sein kann.
1 Pressemitteilung vom 14. Januar 2021 des
statistischen Bundesamtes
Füssen, den 26. Februar 2021 Charleston Holding GmbH Die Geschäftsführung Sebastian Kabak Michael Dillmann Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Konzerngewinn- und -verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende Kapitalflussrechnung Aufschluss: Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen:
Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds setzt sich ausschließlich aus den Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Verfügungsbeschränkungen Die im Finanzmittelfonds ausgewiesenen flüssigen Mittel unterliegen zum Stichtag keinen Verfügungsbeschränkungen. Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020A) Allgemeine Angaben Die Charleston Holding GmbH, Füssen, (im Folgenden auch Charleston genannt) wurde mit notariell beurkundetem Kauf- und Abtretungsvertrag vom 27. November 2013 als damalige KEA Sieben Vermögensverwaltung GmbH, München, durch die Charleston lnfrastructure III S.à r.l., Luxemburg, erworben. Mit Beschluss der neuen Gesellschafterin vom selben Tag wurde die KEA Sieben Vermögensverwaltung GmbH in Charleston Holding GmbH umfirmiert. Mit Beschluss der Gesellschafterin vom 14. April 2014 wurde der Sitz von München nach Füssen verlegt. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 12358 im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss der Charleston ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 290-314 HGB) aufgestellt. Für die Darstellung der Konzerngewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Konzerneigenkapitalspiegel wurde den Empfehlungen des DRS 22 (Konzerneigenkapital) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. folgend erstellt. Die Konzernkapitalflussrechnung wurde den Empfehlungen des DRS 21 (Kapitalflussrechnung) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. folgend erstellt. Die Geschäftstätigkeit der gesamten Charleston-Gruppe erstreckt sich im Wesentlichen auf das Betreiben von Pflegeeinrichtungen, einschließlich der dazugehörigen Pflege-, Betreuungs- und Versorgungsleistungen. Das Leistungsportfolio umfasst auch das Betreute Wohnen und Ambulante Dienste. B) Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis (inkl. Mutterunternehmen) umfasst im Berichtsjahr folgende 63 (i. Vj. 61) Unternehmen:
Der Abschlussstichtag der einbezogenen Unternehmen entspricht dem Jahresabschlussstichtag des Mutterunternehmens. Konsolidierungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Sie sind alle auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Konzernabschlusses entsprechen den §§ 290 ff. HGB. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sind neben der Charleston Holding GmbH alle Unternehmen einbezogen, bei denen die Charleston Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar über die Stimmrechtsmehrheit verfügt oder auf andere Weise die Tätigkeit des Unternehmens kontrollieren kann. Tochterunternehmen werden grundsätzlich von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an welchem die Kontrolle auf das Mutterunternehmen übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Kontrolle endet. Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital von vollkonsolidierten Tochterunternehmen sind in diesem Konzernabschluss bei der Die Frankenschwestern GmbH, Erlangen, vorhanden. Bei der Bewertung wurde auf Basis einer mittelfristigen Planungsrechnung von der Fortführung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem Konzernanteil an dem zu Zeitwerten bewerteten Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen (§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB) zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind. Differenzen zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen Eigenkapital werden, soweit sie auf stillen Reserven oder stillen Lasten beruhen, den Vermögensgegenständen und Schulden des Tochterunternehmens zugeordnet. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Akquisitionen bis zum Geschäftsjahr 2016 werden über fünf Jahre (vgl. damalige Gesetzeslage) beziehungsweise solche ab 2017 entsprechend der unkündbaren Grundmietzeit der zugrunde liegenden Pachtverträge über rund 20 Jahre abgeschrieben. Bei der Schuldenkonsolidierung wurden sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Konzernunternehmen verrechnet. Zwischenergebnisse waren nicht zu eliminieren. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden Innenumsätze, Kostenumlage sowie Zinsbelastungen zwischen den Konzernunternehmen vollständig verrechnet. Ergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen sowie Beteiligungserträge zwischen den Konzernunternehmen wurden vollständig eliminiert. C) Währungsumrechnung Es bestehen im Jahres- und Konzernabschluss keine wesentlichen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten. D) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Sie werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer von 3-20 Jahre planmäßig linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear zeitanteilig abgeschrieben (2-33 Jahre). Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 250 und bis EUR 1.000 wird ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Bei dauerhafter Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Vorräte werden mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Das Bestandsrisiko wird durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Zur Abdeckung von Einzelrisiken aus Forderungsausfällen und des allgemeinen Kreditrisikos werden angemessene Wertberichtigungen gebildet. Kassenbestand, Wertpapiere und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der Ausgaben des Geschäftsjahres angesetzt, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zu Nennwerten angesetzt. Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens berücksichtigen erhaltene Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens, welche in Höhe der Verwendung für Investitionen in Sonderposten eingestellt werden und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzung der finanzierten Anlagegüter aufgelöst werden. Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der Einnahmen des Berichtszeitraums angesetzt, soweit diese Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Latente Steuern werden grundsätzlich für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach dem bilanzorientiertem Temporary-Konzept ermittelt. Auf zum Bilanzstichtag vorhandene Unterschiedsbeträge wird ein kombinierter Ertragsteuersatz, der die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag erfasst, von 15,8 % angewendet. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 konnte die Ermittlung latenter Steuern mangels vorhandener zeitlicher Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen sowohl auf Ebene der Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen als auch auf Konsolidierungsebene unterbleiben. Bezüglich auf Einzelgesellschaftsebene vorhandene Verlustvorträge wurde vom insoweit bestehenden Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Aktivierung latenter Steuern kein Gebrauch gemacht. E) Erläuterungen zum Konzernabschluss Die COVID-19-Pandemie hat auf die Charleston Holding GmbH in 2020 einen erheblichen Einfluss gehabt. Neben der operativen Bewältigung in der Pflege, haben die sich insbesondere in den Bereichen der Erlöse, Materialaufwendungen, Personalaufwendungen, Vorräte und Rückstellungen ausgewirkt. Diese werden bei den jeweiligen Positionen erläutert. Weitere Ausführungen zu den Einflüssen, können dem Lagebericht entnommen werden. Erläuterungen zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist als Anlage zu diesem Konzernanhang dargestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände Aus der Erstkonsolidierung der Beteiligungsbuchwerte (Kapitalkonsolidierung) resultiert ein aktiver Unterschiedsbetrag von insgesamt TEUR 61.121 (i. Vj. TEUR 61.094), welcher planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf Jahren bzw. für die Akquisitionen ab 2017 über die restliche Nutzungsdauer der Pachtverträge (20 Jahre) abgeschrieben wird. Aus den Jahresabschlüssen resultieren zudem zum Stichtag Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 1.860 (i. Vj. TEUR 2.023). Diese werden in Anlehnung an die Restlaufzeit der Pachtverträge der den Geschäftswerten zuzuordnenden Pflegeeinrichtungen planmäßig über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Nach planmäßigen Abschreibungen ergibt sich insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert zum Bilanzstichtag von TEUR 26.517 (i. Vj. TEUR 29.726). Die Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert im Berichtsjahr beträgt TEUR 3.236 (i. Vj. TEUR 6.110). Vorräte Die Vorratshaltung musste im Zuge der Corona-Pandemie für die schwerbeschaffbaren Schutzmaterialien erstmalig erheblich ausgeweitet werden. Dies führte zu einem Anstieg in Höhe von TEUR 885. Vor allem der Bereich der medizinischen Vorräte hat sich von TEUR 127 in 2019 auf TEUR 879 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 erhöht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind von TEUR 1.503 auf TEUR 3.851 angestiegen. Der Anstieg resultiert in erster Linie aus Forderungen in Zusammenhang mit Corona-Erstattungen. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 395 (i. Vj. TEUR 395) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 121 (i. Vj. TEUR 45) betreffen zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen von der Charleston Holding verauslagte Kosten für die Gesellschafterin KOS Germany GmbH. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.025 (i. Vj. TEUR 1.025). Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten in erster Linie Ertragsteuern. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
In der Position der übrigen sonstigen Rückstellungen sind im Berichtsjahr Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.334 (i. Vj. TEUR 0) für zukünftige Verpflichtungen aufgrund der Corona-Pandemie enthalten. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten:
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, denen teilweise Eigentumsvorbehalte zugrunde liegen, nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen in Höhe von TEUR 693 (i. Vj. TEUR 693) von der Gesellschafterin KOS Germany GmbH an die GSA GmbH & Co. Immobilien Verwaltungs KG zum Ankauf von Ausstattungsgegenständen in den angemieteten Pflegeheimen. Des Weiteren wurden von der KOS Germany GmbH TEUR 2.000 (i. Vj. TEUR 0) als kurzfristiges Darlehen zur Verfügung gestellt. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich auf TEUR 6.495 verringert (i. Vj. TEUR 7.609). Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf die Zahlung des Kaufpreises bezüglich der Bayernstift-Akquisition (Rückgang in Höhe von TEUR -928), die Begleichung von Schulden im Rahmen der Finanzierungsleasing-Verhältnissen (Rückgang in Höhe von TEUR -818) und den Rückgang der Steuerverbindlichkeiten (Rückgang in Höhe von TEUR -289). Zudem sind hier bereits vereinnahmte Corona-Prämien für die Mitarbeiter in Höhe von TEUR 1.174 (i. Vj. TEUR 0) enthalten, die 2021 zur Auszahlung an die Mitarbeiter, oder im Falle der Überzahlung, an die Kassen zurückgezahlt werden. Die Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
In den Umsätzen sind Mindereinnahmen aus dem Rettungsschirm gemäß § 150 SGB XI in Höhe von TEUR 3.210 enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge mit TEUR 15.165 (i. Vj. TEUR 5.744) teilen sich wie folgt auf:
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 9.420 ist im Wesentlichen auf die Erstattungen von Mehraufwendungen im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme von § 150 SGB XI, § 150a SGB XI und der Coronavirus-Testverordnung zurückzuführen (insgesamt TEUR +7.905). Zudem sind in den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen Weiterbelastungen von Umbaukosten an den Vermieter bezüglich zwei Gebäuden in Baden-Württemberg enthalten (TEUR 2.261, i. Vj. TEUR 91). In den periodenfremden Erträgen sind insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 1.087 (i. Vj. TEUR 358) enthalten. Materialaufwand Der Materialaufwand beträgt TEUR 19.427 (i. Vj. TEUR 15.144) und hat sich im Wesentlichen durch den zusätzlichen Bedarf an Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel, medizinisches Material und Ausstattungen erhöht. Personalaufwand Der Personalaufwand beträgt TEUR 111.096 (i. Vj. TEUR 98.475). Die Steigerung enthält neben den zwei zusätzlichen Pflegestandorten in Essen und Mülheim, den branchenüblichen Gehaltsanapassungen ebenfalls die Corona-Prämie in Höhe von TEUR 3.975 (i. Vj. TEUR 0), die in gleicher Höhe durch die Erstattung des Bundes und der Länder in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind. Abschreibungen Im Berichtsjahr wurden nur planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit TEUR 53.160 (i. Vj. TEUR 50.129) teilen sich wie folgt auf:
Die Mietaufwendungen haben sich aufgrund der zwei zusätzlichen Standorte in Essen und Mülheim erhöht. Zudem sind in den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen Umbaukosten bezüglich zwei Gebäuden in Baden-Württemberg (TEUR 2.261, i. Vj. TEUR 91) enthalten, welche direkt an den Vermieter weiterbelastet werden. F) Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen insbesondere aus Miet- und Leasingverträgen. Im Einzelnen teilen sich die Verpflichtungen wie folgt auf:
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag liegen keine Haftungsverhältnisse vor. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Das zu berechnende Honorar für den Abschlussprüfer KPMG AG betrug für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 insgesamt TEUR 154 (i. Vj. TEUR 159) und entfiel in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Mitarbeiterzahl Die Charleston-Gruppe hat im Jahresdurchschnitt (nach Köpfen) folgende Mitarbeiter beschäftigt:
Konzernverhältnisse Die KOS Germany GmbH hält seit dem 1. November 2019 unmittelbar 100 % der Anteile der Charleston Holding GmbH. Die KOS Germany GmbH wird in den Konzernabschluss der Cofide S.p.A. Gruppo De Benedetti mit Sitz in Mailand einbezogen. Der Konzernabschluss ist in englischer Sprache auf der Homepage des Unternehmens verfügbar. Die Charleston Holding GmbH selbst stellt als Muttergesellschaft einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr gab es keine Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu marktunüblichen Bedingungen. Besondere Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahrs eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 2.914.837,50 sowie den Verlustvortrag von EUR -19.803.543,95 auf neue Rechnung vorzutragen. Befreite Gesellschaften nach § 264 Abs. 3 HGB Die folgenden Tochterunternehmen sind durch Konsolidierung im vorliegenden Konzernabschluss von den Vorschriften der §§ 264-289, 316-324a und 325-329 HGB befreit:
Geschäftsführung Als Geschäftsführer der Charleston Holding GmbH, Füssen, sind die Herren
bestellt. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Inanspruchnahme von § 314 Abs. 3 HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Füssen, den 26. Februar 2021 Charleston Holding GmbH Die Geschäftsführung Sebastian Kabak Michael Dillmann Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Charleston Holding GmbH, Füssen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Charleston Holding GmbH, Füssen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngewinn- und -verlustrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Charleston Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Regensburg, den 26. Februar 2021 KPMG
AG
Herr, Wirtschaftsprüfer Stranegger, Wirtschaftsprüfer BilligungDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 nebst Konzernlagebericht 2020 wurde in der Gesellschafterversammlung am 24. März 2021 gebilligt. |
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