BRAV-O-TECH
GmbH
Witten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
97.244,00 |
74.532,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
11,00 |
| II.
Sachanlagen |
96.633,00 |
73.921,00 |
| III.
Finanzanlagen |
600,00 |
600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
523.590,23 |
409.298,53 |
| I.
Vorräte |
123.843,91 |
89.676,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
131.456,62 |
285.327,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
268.289,70 |
34.294,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.485,04 |
15.242,29 |
| Aktiva |
628.319,27 |
499.072,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
330.985,19 |
258.642,35 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
36.000,00 |
36.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-4.000,00 |
-4.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
222.642,35 |
197.502,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
72.342,84 |
25.139,48 |
| B.
Rückstellungen |
64.362,32 |
57.799,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
232.971,76 |
182.631,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
232.971,76 |
182.631,00 |
| Passiva |
628.319,27 |
499.072,82 |
Anhang
I.
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Witten und ist im
Handelsregister Bochum unter HRB 20054 unter der Firma
BRAV-O-TECH GmbH eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG. Von der Möglichkeit der
verkürzten Bilanzdarstellung gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wird kein Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a
HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 276 HGB macht die Gesellschaft keinen Gebrauch.
Die Aufstellung des Anhangs erfolgte unter teilweiser
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bilanzgliederung wurde gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Die selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände sind
mit den Entwicklungskosten angesetzt.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und
werden nach der linearen Methode vorgenommen.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
geringwertige Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr
mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung oder Herstellung vollständig in Abzug
gebracht.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am
Bilanzstichtag bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
geleistete Zahlungen für Aufwendungen in Folgejahren
und sind zu Nennwerten bilanziert.
Das
Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Die sonstigen
Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
|
|
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31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Personalkosten
|
|
15.527,81
|
|
10.355,41
|
Jahresabschluss &
Steuererklärungen
|
|
11.500,00
|
|
13.423,75
|
Patentgebühren
|
|
0,00
|
|
13.000,00
|
Buchhaltungsleistungen
|
|
0,00
|
|
445,00
|
|
|
27.027,81
|
|
37.224,16
|
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
des Geschäftsjahres und des Vorjahres dotiert.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus der Bilanz.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
IV. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB, deren Angaben
für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft
von Bedeutung ist, bestehen wie folgt:
Fälligkeitsjahr
|
2024
|
2025
|
2026
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Miete/Leasing
|
38.735,40
|
38.735,40
|
37.139,75
|
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist
bestellt:
Roland Hicker, Bochum (Diplom Ingenieur)
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief
sich auf 2 (Vorjahr: 2).
Witten, 11. November 2024
BRAV-O-TECH GmbH
Roland Hicker
|
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2024
festgestellt.
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