Wärme- und Kältehandel
Atos IT Services GmbH
Luxemburger Straße 3, 45131 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Peter Ernst seit 19.12.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
ATOS INTERNATIONAL B.V. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Atos IT Services GmbHMülheim an der RuhrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023AnlagenverzeichnisBilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Atos IT Services GmbH, Essen Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Atos IT Services GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe in "Bestandsgefährdende Risiken" im Anhang, in der der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass die Atos IT Services GmbH zur Sicherstellung der Liquidität von der unveränderten finanziellen Unterstützung durch die Konzernobergesellschaft Atos S.E., Bezons (Frankreich), und der direkten Muttergesellschaft Atos International B.V., Eindhoven (Niederlande), abhängig ist. In diesem Zusammenhang hat die Muttergesellschaft Atos International B.V., Eindhoven (Niederlande), zugunsten der ATS eine auf 20.000.000 EUR beschränkte Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 abgegeben. Die Atos International B.V. ist in das globale Cash Concentrating (Cash Pooling) der Atos Gruppe mit der Atos S.E. als Cash Pool-Führerin eingebunden. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich über das Cash Concentrating und verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Die Atos International B.V. ist daher in hohem Maße finanziell mit Blick auf die dauerhafte Werthaltigkeit der Forderungen im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings von der Atos S.E. abhängig. Die ATS ist in das Cash Concentrating (Cash Pooling) der deutschen Atos Gesellschaften eingebunden und haftet mit dieser Einlage (Cash Pooling-Forderungen zum Stichtag) auch gesamtschuldnerisch für bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling von Gesellschaften der deutschen Atos Gesellschaften. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich über das Cash Concentrating und verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Forderungen aus dem Finanzmittelkonto in Höhe von TEUR 6.709 gegen die Atos Information Technology GmbH, München, (AIT) als Cash Pool-Führerin (Master) im Rahmen des Cash Pooling der deutschen Atos Gesellschaften. Die Gesellschaft ist daher in hohem Maße finanziell mit Blick auf die dauerhafte Werthaltigkeit der Forderungen im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings von der AIT abhängig. Die AIT wiederum bedient sich aufgrund ihrer Eigenkapitalsituation des üblichen Mittels einer Zusage ihrer Gesellschafterin, der Atos SE, Frankreich, (Muttergesellschaft der weltweiten Atos Gruppe). Zwischen der AIT und der Atos SE besteht daher neben operativen Verflechtungen und einer Einbindung in einen internationalen Atos-Cash Pool bereits seit einigen Jahren eine Patronatserklärung mit einer aktuellen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der AIT und damit der Werthaltigkeit der Forderungen der Gesellschaft im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings mit der AIT ist daher von der Werthaltigkeit und der weiteren Aufrechterhaltung des internationalen Cash Poolings und der Patronatserklärung zwischen der Atos SE und der AIT im Prognosezeitraum abhängig. Die Atos SE hat im Juli 2024 ein Schutzschirmverfahren nach französischem Recht eingeleitet und mit notwendiger Zustimmung von Gläubigern und Aktionären vom 27. September 2024 und notwendigem, positiven Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Schutzschirmverfahrens soll der Atos SE die Umsetzung eines umfangreichen finanziellen Restrukturierungsplans, der u.a. den Tausch von Schulden in Eigenkapital und das Bereitstellen von neuer Liquidität durch die Gläubiger vorsieht, und dem Gläubiger und Aktionäre mit ihrer Abstimmung am 27. September 2024 zugestimmt haben, ermöglichen. Die Umsetzung des finanziellen Restrukturierungsplans in einzelnen Schritten war zwischen November 2024 und Januar 2025 geplant. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Über den Prognosezeitraum und mit Ablauf der Patronatserklärung über den 31. Dezember 2026 hinaus besteht durch die finanzielle Abhängigkeit von der Atos International B.V. und durch die Abhängigkeit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung der Atos International B.V. und der AIT durch die Atos SE eine wesentliche Unsicherheit für die Gesellschaft und damit für die Gesellschaft ein bestandsgefährdendes Risiko. Wie in der Angabe "Bestandsgefährdende Risiken" im Anhang dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 28. April 2025 Grant
Thornton AG
André Prengel, Wirtschaftsprüfer Renate Hermsdorf, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeines Der Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Atos IT Services GmbH (nachfolgend ATS) ist die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie und des IT-Outsourcings. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Das Unternehmen ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und ist beim Amtsgericht Duisburg unter der Registernummer HRB 18564 eingetragen. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter der Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Bezüglich des bestandsgefährdenden Risikos verweisen wir auf die "Bestandsgefährdenden Risiken und Gesamtaussage zur Risikolage" im Anhang. Insofern besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, so dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögensgegenstände zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Im August 2020 hat die Muttergesellschaft Atos International B.V., Eindhoven, Niederlande, zugunsten der ATS eine Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 abgegeben. Die Patronatserklärung wurde am 16. Dezember 2021 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 und am 22. Dezember 2023 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Am 19. Dezember 2024 wurde die Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 und einer Beschränkung auf EUR 20.000.000 abgegeben. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen des HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB Anwendung findet. Bestandsgefährdende Risiken Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Zum 31. Dezember 2023 weist die Atos IT Services GmbH (ATS) einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 9.136 (Vorjahr TEUR 8.546) aus. Zur Sicherstellung der Liquidität ist die ATS von der unveränderten finanziellen Unterstützung durch die Konzernobergesellschaft Atos S.E., Bezons (Frankreich), und der direkten Muttergesellschaft Atos International B.V., Eindhoven (Niederlande), abhängig. In diesem Zusammenhang hat die Muttergesellschaft Atos International B.V., Eindhoven (Niederlande), zugunsten der ATS eine auf 20.000.000 EUR beschränkte Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 abgegeben. Die Atos International B.V. ist in das globale Cash Concentrating (Cash Pooling) der Atos Gruppe mit der Atos S.E. als Cash Pool-Führerin eingebunden. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich über das Cash Concentrating und verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Die Atos International B.V. ist daher in hohem Maße finanziell mit Blick auf die dauerhafte Werthaltigkeit der Forderungen im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings von der Atos S.E. abhängig. Die ATS ist in das Cash Concentrating (Cash Pooling) der deutschen Atos Gesellschaften eingebunden und haftet mit dieser Einlage (Cash Pooling-Forderungen zum Stichtag) auch gesamtschuldnerisch für bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling von Gesellschaften der deutschen Atos Gesellschaften. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich über das Cash Concentrating und verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Forderungen aus dem Finanzmittelkonto in Höhe von TEUR 6.709 gegen die Atos Information Technology GmbH, München, (AIT) als Cash Pool-Führerin (Master) im Rahmen des Cash Pooling der deutschen Atos Gesellschaften. Die Gesellschaft ist daher in hohem Maße finanziell mit Blick auf die dauerhafte Werthaltigkeit der Forderungen im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings von der AIT abhängig. Die AIT wiederum bedient sich aufgrund ihrer Eigenkapitalsituation des üblichen Mittels einer Zusage ihrer Gesellschafterin, der Atos SE, Frankreich, (Muttergesellschaft der weltweiten Atos Gruppe). Zwischen der AIT und der Atos SE besteht daher neben operativen Verflechtungen und einer Einbindung in einen internationalen Atos-Cash Pool bereits seit einigen Jahren eine Patronatserklärung mit einer aktuellen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der AIT und damit der Werthaltigkeit der Forderungen der Gesellschaft im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings mit der AIT ist daher von der Werthaltigkeit und der weiteren Aufrechterhaltung des internationalen Cash Poolings und der Patronatserklärung zwischen der Atos SE und der AIT im Prognosezeitraum abhängig. Die Atos SE hat im Juli 2024 ein Schutzschirmverfahren nach französischem Recht eingeleitet und mit notwendiger Zustimmung von Gläubigern und Aktionären vom 27. September 2024 und notwendigem, positiven Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Schutzschirmverfahrens soll der Atos SE die Umsetzung eines umfangreichen finanziellen Restrukturierungsplans, der u.a. den Tausch von Schulden in Eigenkapital und das Bereitstellen von neuer Liquidität durch die Gläubiger vorsieht, und dem Gläubiger und Aktionäre mit ihrer Abstimmung am 27. September 2024 zugestimmt haben, ermöglichen. Die Umsetzung des finanziellen Restrukturierungsplans in einzelnen Schritten war zwischen November 2024 und Januar 2025 geplant. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Über den Prognosezeitraum und mit Ablauf der Patronatserklärung über den 31. Dezember 2026 hinaus besteht durch die finanzielle Abhängigkeit von der Atos International B.V. und durch die Abhängigkeit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung der Atos International B.V. und der AIT durch die Atos SE eine wesentliche Unsicherheit für die Gesellschaft und damit für die Gesellschaft ein bestandsgefährdendes Risiko. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und bei Abnutzbarkeit linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für Software-Lizenzen beträgt vier bzw. fünf Jahre. Der im Geschäftsjahr 2006 im Rahmen einer Verschmelzung der ehemaligen Stinnes-data-Service GmbH, Mülheim an der Ruhr, auf die sds business services GmbH, Mülheim an der Ruhr (vormals: SDS Outsourcing GmbH, Düsseldorf, jetzt Atos IT Services GmbH, Essen (vormals: Mülheim an der Ruhr)), entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wurde bis 2017 über eine voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer linear über 15 Jahre linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Geschäfts- oder Firmenwert vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Technische Anlagen und Maschinen werden über die Laufzeit des Projekts abgeschrieben, für das sie eingesetzt werden. Ihre Nutzungsdauer beträgt jedoch nicht mehr als sieben Jahre. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über zwei bis zehn Jahre abgeschrieben. Nicht selbstständig nutzbare Anlagen für Arbeitsplatzsysteme wie Desktops, Drucker und Monitore mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 800,00 werden einzeln aktiviert und über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Übrige geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 800,00 werden im Zugangszeitpunkt erfasst und über die jeweilige Nutzungsdauer von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben. Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten von bis zu EUR 60,00 werden direkt aufwandswirksam erfasst. Umlaufvermögen Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, die zu Nennwerten bilanziert werden, sind die erkennbaren Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt; dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Unter dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens und dem Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert. Rückstellungen Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen. In den Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen bilden wir für alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen. Diese werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Das Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Rückstellungen wurde nicht genutzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden bei Einbuchung mit dem Devisenkassamittelkurs am Buchungstag umgerechnet. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Umsatzrealisation Umsatzerlöse werden ausgewiesen, wenn bei Lieferungen der Gefahrenübergang erfolgt ist. Bei Dienstleistungsverträgen erfolgt die Umsatzlegung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach § 274 HGB zulässig ist. Die Bewertung erfolgt mit einem kombinierten Ertragsteuersatz in Höhe von 31,75 % wie im Vorjahr. Passive latente Steuern auf einen Geschäfts- oder Firmenwert bestehen nicht mehr, da dieser im Geschäftsjahr 2018 vollständig abgeschrieben wurde. Abzugsfähige aktive temporäre Differenzen sind insbesondere auf Rückstellungen für Pensionen sowie Rückstellungen für Restrukturierungen zurückzuführen. In Ausübung des Aktivierungswahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde auf die Aktivierung des aktiven Überhangs verzichtet. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Es wird auf die gesonderte Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) verwiesen, in der die Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt ist. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 6.709 (Vorjahr: TEUR 7.035) aus dem Cash-Pooling und mit TEUR 0 aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Gegenläufig bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 152 (Vorjahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: TEUR 409). Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden wie im Vorjahr keine Forderungen gegen die Gesellschafterin ausgewiesen. (3) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Zum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 9.136 aus. Am 19. Dezember 2024 hat die Muttergesellschaft Atos International B.V., Eindhoven, Niederlande, zugunsten der ATS eine Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 und einer Beschränkung auf EUR 20.000.000 abgegeben. (4) Ausschüttungssperre Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), die auf Pensionsrückstellungen entfallen, wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte betragen TEUR 1.467 (Vorjahr: TEUR 1.597), der Zeitwert der Vermögenswerte beläuft sich auf TEUR 1.555 (Vorjahr: TEUR 1.708). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde anhand des Nominalbetrags der Bankguthaben oder - soweit einschlägig - anhand von Börsenkursen ermittelt. Der die Anschaffungskosten der Wertpapiere übersteigende gebuchte Betrag abzgl. hierauf entfallender passiver latenter Steuern unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB. Dieser beträgt am 31. Dezember 2023 TEUR 132 (Vorjahr: TEUR 76). Gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR 145 (Vorjahr: TEUR 638). (5) Rückstellungen für Pensionen Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) angewandt. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018G. Für den Plan "Pensionen (alt)" wurden diese Tafelwerke hinsichtlich der Erwartungen bzgl. künftiger Langlebigkeitsverbesserungen zum 31. Dezember 2019 modifiziert. Anstelle der in den RT 2018G standardmäßig angelegten Annahmen zur Langlebigkeitsverbesserung erfolgte die Modellierung künftiger Langlebigkeitsverbesserungen gemäß dem sog. Continuous Mortality Investigation-Ansatz (CMI-Ansatz), bei dem die beobachtbaren Kohorten- und Generationeneffekte der Langlebigkeitsverbesserungen in Deutschland in der Vergangenheit in die Extrapolation künftig unterstellter Langlebigkeitsverbesserungen Eingang findet. Als langfristige Rate der Langlebigkeitsverbesserungen wurde dabei ein Ansatz von 1,25% p.a. unterstellt. Dieser Ansatz ist konsistent zu den Einschätzungen hinsichtlich der langfristigen Langlebigkeitsentwicklungen in Westeuropa. Folgende Annahmen wurden der Berechnung zugrunde gelegt:
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert (Deckungsvermögen). Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert; dieser wird mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Dieser Wert entspricht dabei auch den Anschaffungskosten. Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten die Verpflichtung gegenüber Mitarbeitern der Gesellschaft aus der freiwilligen Entgeltumwandlung. Die im Rahmen dieses Vorsorgeplans umgewandelten Gehaltsbestandteile werden in einer Rückdeckungsversicherung angelegt, die nur der Deckung der hieraus entstehenden Altersversorgungsverpflichtungen dient und dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen ist. Dieses Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert zum 31. Dezember 2023 von TEUR 1.555 (Vorjahr: TEUR 1.708) wird daher mit den Rückstellungen für Pensionen verrechnet. Für den Ausweis in der Bilanz wurden folgende Verrechnungen vorgenommen:
Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen wurden wie folgt verrechnet:
Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens ergibt sich aus den Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung. (6) Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Steuerrückstellungen enthalten Rückstellungen für Vorjahre in Höhe von TEUR 196 (Vorjahr: TEUR 196). (7) Verbindlichkeiten Aufgrund einer Sale & Lease Back Vereinbarung fallen Leasing-Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 81) an. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierten mit TEUR 245 (Vorjahr: TEUR 58) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (8) Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich um Erträge aus der Währungsumrechnung (EUR 161). Im Vorjahr waren im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten (EUR 0: Vorjahr: TEUR 5). Unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5) ausgewiesen. (9) Personalaufwand Die Personalaufwendungen beinhalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 485 (Vorjahr: TEUR 963). (10) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus erhaltenen Kostenweiterbelastungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 418 (Vorjahr: TEUR 252). Die Kostenweiterbelastungen von verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Weiterbelastungen für Dienstleistungen und Personal. (11) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von TEUR 129 (Vorjahr: TEUR 476) betreffen mit TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 474) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen und Jubiläum sowie sonstige Zinsen. (12) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fallen wie im Vorjahr nicht an. V. Sonstige Angaben (13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestehen keine Zahlungsverpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen für Immobilien-Objekte. Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestehen in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 101), davon mit einer Laufzeit von über einem bis fünf Jahre in Höhe von TEUR 0. (14) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 0 (Vorjahr: 0) Mitarbeiter beschäftigt. (15) Haftungsverhältnisse Die Atos IT Services GmbH ist in das konzernweite Cash-Pooling über die Commerzbank AG, Berlin, und die Bank Mendes Gans N.V., Amsterdam, Niederlande, eingebunden und haftet gesamtschuldnerisch für hieraus bestehende Verbindlichkeiten. Auf Basis aktueller Einschätzungen ist das Risiko einer Inanspruchnahme nicht wahrscheinlich. Zum 19. Dezember 2024 hat die Muttergesellschaft Atos International B.V., Eindhoven, Niederlande, der Atos IT Services GmbH eine auf 20.000.000 EUR beschränkte Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 erteilt. (16) Geschäftsführung Im Geschäftsjahr waren zu Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt:
Für ehemalige Geschäftsführer sind Pensionsrückstellungen von TEUR 1.154 (Vorjahr: TEUR 1.154) gebildet. Im Geschäftsjahr sind Pensionsbeträge an einen ehemaligen Geschäftsführer gezahlt worden; die Angabe der Bezüge unterbleibt im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB. (17) Konzernzugehörigkeit Alleinige Gesellschafterin zum 31. Dezember 2023 war die Atos International B.V., Eindhoven, Niederlande. Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Atos S.E., Bezons/ Frankreich, einbezogen, die einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Atos S.E. ist am Gesellschaftssitz der Atos S.E., River Ouest, 80 Quai Voltaire, 95870 Bezons/Frankreich, im Registry of Commerce and Companies of Pontoise unter der Referenz 323 623 603 oder über die Internet-Homepage der Konzernmutter (www.atos.net) verfügbar. (18) Vorschlag zur Ergebnisverwendung Wir schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von EUR 590.068,82 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. (19) Nachtragsbericht Am 25. April 2024 veröffentlichte die Atos SE den Start eines gütlichen Schlichtungsverfahrens bezüglich der Umstrukturierung ihrer Finanzschulden. Am 24. Juli 2024 veröffentlichte die Atos SE eine Einigung über die finanzielle Umstrukturierung und die Einleitung eines beschleunigten Schutzplanes. Am 27. September 2024 veröffentlichte die Atos SE die Zustimmung der betroffenen Finanzgläubiger. Weiterhin wurde verkündet, den Umstrukturierungsplan am 15. Oktober 2024 dem französischen Handelsgericht in Nanterre zur Genehmigung vorzulegen. Mit Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 hat das französische Handelsgericht in Nanterre den beschleunigten Schutzplan der Atos SE bezüglich ihrer Refinanzierung zugestimmt. Für den Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 werden mit diesem Plan verschiedene Kapitalerhöhungen und Schuldverschreibungen umgesetzt. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Das konzernweite Factoringprogramm wurde zum 31.12.2024 beendet.
Essen, den 28. April 2025 Atos IT Services GmbH Walter Hündl Entwicklung des Anlagevermögens 01.01.2023 bis 31.12.2023
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
6 nahegelegene Organisationen
Wärme- und Kältehandel
ista SE
75mWärme- und Kältehandel
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Trionista SE
75mManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Bauträger für Wohngebäude
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen