biolitec pharma Ltd. Zweigniederlassung Jena
Selbe AdresseHerstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Dr. Lehmann seit 6.9.2021 | Geschäftsführer |
Julia Czerney seit 6.9.2021 | Geschäftsführer |
Matthias Dr. Wenzel seit 6.9.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.07% | |
| 9.40% | |
| 9.28% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
4 von 5 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dyomics GmbHJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGDyomics GmbH Jena Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Dyomics GmbH, Jena und ist beim Amtsgericht Jena unter der Registernummer HRB 20 7830 eingetragen. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB im Wesentlichen in Anspruch. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen (voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 3 und 19 Jahren) bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 250,00 wurden vereinfachend in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr planmäßig abgeschrieben und als Abgang im Anlagenspiegel gezeigt. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet, d. h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten angesetzt. Fertige Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Desweiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5% auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert bewertet. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital ist zum Nennwert bewertet. Kapitalrücklage ist zum Nennwert bewertet. RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Zur Bewertung der Pensionsrückstellung wurde ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsmethoden nach der Project Unit Credit-Methode (Methode der laufenden Einmalprämie) erstellt. Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie folgende Bewertungsannahmen zugrunde: • ein Rechnungszinssatz von 1,82 % p. a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB für eine pauschale Restlaufzeit (Duration) von 15 Jahren auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Geschäftsjahre, • für den Vergleichswert zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 253 Abs. 6 HGB ein Rechnungszinssatz von 1,74 % p. a. für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Geschäftsjahre, • ein Rententrend in Höhe von 1,0 % p. a., sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, • Fluktuationswahrscheinlichkeit i. H. v. 0,00 % p. a.. Als Rechnungsgrundlage dienten die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck. Es erfolgte eine Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (i. H. v. EUR 221.155,00 ) mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (i. H. v. EUR 211.290,00). Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. VERBINDLICHKEITEN sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände i. H. v. EUR 1.192.301,63 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und i. H. v. EUR 34.000,00 zwischen einem und fünf Jahren. Am Abschlussstichtag bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter. 2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Am Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i. H. v. EUR 39.290,74 (Vj. EUR 40.648,55). Diese sind dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" zugeordnet. E. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse und Sicherheiten für Verbindlichkeiten. 2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 14. 3. Gesellschaftsorgane Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr 2023: • Frau Julia Czerney, Dipl.-Betriebswirtin (FH), • Herr Dr. Frank Lehmann, Dipl. Chemiker und • Herr Dr. Matthias Wenzel, Dipl. Chemiker. 4. Ausschüttungssperre Der aus der Änderung des Rechnungszinssatzes bei der Bewertung der Pensionsrückstellung (Durchschnittsbildung über 10 Jahre statt 7 Jahre) resultierende Gewinn unterliegt nach § 253 Abs. 6 HGB i. H. v. EUR 1.965,00 der Ausschüttungssperre.
Jena, den 05. November 2024 gez. Herr Dr. Peter Czerney Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. November 2024 |
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