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Rehatechnik GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.243,50 |
49.584,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.747,00 |
4.424,00 |
| II.
Sachanlagen |
65.496,50 |
45.160,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
856.280,30 |
788.278,64 |
| I.
Vorräte |
528.897,54 |
494.337,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
326.371,35 |
204.310,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.011,41 |
89.630,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.713,49 |
10.082,90 |
| D.
Aktive latente Steuern |
84.209,25 |
75.125,32 |
| Aktiva |
1.020.446,54 |
923.071,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
110.773,79 |
160.039,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.616,00 |
2.616,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
132.423,81 |
114.406,56 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
49.266,02 |
-18.017,25 |
| B.
Rückstellungen |
560.780,83 |
502.396,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
316.209,69 |
214.186,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
288.189,69 |
214.186,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
28.020,00 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
148.996,72 |
98.808,97 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.682,23 |
46.448,65 |
| Summe
Passiva |
1.020.446,54 |
923.071,36 |
Anhang
Die 4ma3ma Rehatechnik GmbH hat Ihren Sitz in Dortmund
und ist unter der HRB 19401 im Handelsregister Dortmund
eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für
Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a,
§§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§
252-256a HGB aufgestellt.
Wegen der Ausweitung der Umsatzerlöse (§ 277
I HGB) um außerordentliche Posten haben wir gem. §
265 V 2 HGB n.F., falls diese vorhanden sind, eine
Zwischensumme unter die Erlöse aus unserem
Kerngeschäft ausgewiesen.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der
Ergebnisverwendungen aufgestellt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt.
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
laufenden Berichtjahres bis zu einem Anschaffungswert von
€ 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach §
253 Absatz 4 HGB mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet.
Notwendige Abschläge auf den niedrigen beizulegenden
Wert wurden
vorgenommen.
Unfertige Leistungen
Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung angemessen
dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Hier sind die Vorauszahlungen für künftige
Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt worden
(§ 250 Abs. 1 HGB).
Latente Steuern
Latente Steuern werden für sich in folgenden
Geschäftsjahren voraussichtlich durch abbauende
Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen und
Schulden ermittelt und saldiert ausgewiesen. Die Differenzen
zwischen Handels- und Steuerbilanz betreffen im Wesentlichen
die Wertansätze der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Der zugrunde
gelegte Steuersatz beläuft sich dabei auf 32,77 %.
Dieser berücksichtigt sowohl die Körperschaftsteuer
von 15 % und der darauf zu entrichtende
Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie den
Gewerbesteuersatz von 16,94 %. Der Gewerbesteuerhebesatz
beträgt hierbei 484,06 %.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungenwurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2
S. 2 HGB).
Die Bewertung des Verpflichtungsbarwertes erfolgte nach
der Project-Unit-Credit-Methode unter Anwendung der
"Richttafeln 2018G"von Dr. Klaus Heubeck - Lizenz
Heubeck-Richttafeln-GmbH.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
|
· Rechnungszins |
1,83 % (Pauschale
Restlaufzeit 15 Jahre) |
|
· Rechnungszins 7-Jahres-Durchschnitt |
1,75 % |
|
· Gehaltsdynamik |
0,00 % |
|
· Rentendynamik |
2,00 % |
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich eine
Auflösung der Rückstellung in Höhe von €
2.616,00. Der aus der Auflösung resultierende Betrag
wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die
verpfändeten Rückdeckungsversicherungen mit den
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
saldiert. Das Deckungsvermögen wird mit dem Zeitwert
(€ 365.549,00) angesetzt, der auch dem steuerlichen
Aktivwert unter
Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (€
365.549,00) entspricht.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung
beträgt 716.437,00 €.
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist im Falle von
Rückstellungen für Pensionen der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes der
letzten sieben Geschäftsjahre und dem Ansatz des
entsprechenden Marktzinssatzes der letzten 10
Geschäftsjahre zu ermitteln. Für den
Unterschiedsbetrag 2023 in Höhe von 9.522,00 Euro
besteht somit eine
Ausschüttungssperre.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in der
Höhe bemessen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und wurden mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt, Preis- und
Kostensteigerungen wurden einbezogen (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Gesellschaft hat geringes eigenes
Anlagevermögen. Der 2016 gebildete Festwert für
Werkzeuge in Höhe von 5.000 € (§ 240 Abs. 3
HGB) blieb unverändert.
Eine Abschreibung erfolgt nicht.
Sonstige Vermögensgegenstände/sonstige
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter:
Für die Einzelfirma Stephan Rosenow führt die
Gesellschaft ein Verrechnungskonto das Konto 3512 dieses wird
in Form eines Kontokorrents geführt und nicht verzinst.
Herr Stephan Rosenow hat der Gesellschaft ein Darlehen
gewährt, das mit 1,0 % p.a. verzinst wird und ganz oder
teilweise zum Monatsende mit Monatsfrist kündbar ist.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft
im Durchschnitt 54 Mitarbeiter.
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer im Geschäftsjahr sind:
· Herr Stephan Rosenow, Reha-Fachberater
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr
beträgt 42.266,02 €. Die Geschäftsführung
schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den
Jahresverlust mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
4ma 3ma Rehatechnik GmbH
Dortmund, 20.02.2025
Stephan Rosenow
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2025
festgestellt. |