UNIVATIONS
GmbH
Halle
(Saale) (vormals: Halle)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.519,00 |
5.448,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
5.442,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.515,00 |
6,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
499.504,44 |
543.467,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
287.733,76 |
50.604,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
211.770,68 |
492.862,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.300,00 |
3.617,94 |
| Aktiva |
502.323,44 |
552.533,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
241.336,00 |
349.984,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
196.000,00 |
196.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
128.984,56 |
85.936,03 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
108.648,56 |
-43.048,53 |
| B.
Rückstellungen |
17.800,00 |
35.949,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
243.187,44 |
122.322,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
243.187,44 |
122.322,57 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
44.277,00 |
| Passiva |
502.323,44 |
552.533,13 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Die UNIVATIONS GmbH hat ihren Sitz in Halle.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter
der Nummer HRB 5703 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der UNIVATIONS GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im
Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Für die offengelegte
Bilanz und den Anhang werden insoweit die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276
HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung
§ 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§
265 Abs. 1 S. 2 HGB).
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die
Vermögensgegenstände des immateriellen
Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
gegebenenfalls vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Im Geschäftsjahr 2023 kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000,00
€ nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach
herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich
wie folgt dar:
Umlaufvermögen
6. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal-
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
7.
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
8. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag (§
253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
9. Der Ansatz und die Bewertung der Posten
der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig (§
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
D.
Angaben zur Bilanz
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
10. Die Restlaufzeit bei Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen beträgt
jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
11. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
bestehen Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 10.292,31 € (Vorjahr:
1.660,05 €). Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von 2.067,03 €
(Vorjahr: 3.420,06 €). Die Beträge weisen
Laufzeiten von bis zu einem Jahr auf.
Bilanzierung der Ergebnisverwendung
12. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
13. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
vollumfänglich um Positionen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
14. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
15. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 10,0.
16. Der Gesellschafterversammlung wird vom
Geschäftsführer Herrn Daniel Worch vorgeschlagen,
den Jahresfehlbetrag in Höhe von 108.648,56 € auf
neue Rechnung vorzutragen.
17. Das vom Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt
voraussichtlich 3.500,00 und entfällt
ausschließlich auf Prüfungsleistungen.
06120 Halle (Saale), den ___________
......................................................UNIVATIONS
GmbH
gez. Daniel Worch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2024
festgestellt.
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