Bind-X
GmbH
Planegg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
888.636,77 |
612.380,56 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.061,00 |
37.972,00 |
| II.
Sachanlagen |
141.851,49 |
113.399,49 |
| III.
Finanzanlagen |
731.724,28 |
461.009,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.778.041,86 |
2.231.984,19 |
| I.
Vorräte |
169.570,22 |
167.834,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
421.221,93 |
418.718,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.187.249,71 |
1.645.431,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.147,90 |
16.946,86 |
| Aktiva |
5.684.826,53 |
2.861.311,61 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.317.237,10 |
2.467.215,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
93.486,00 |
76.672,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
14.335.971,63 |
9.352.974,59 |
| III.
Verlustvortrag |
6.962.431,24 |
4.886.929,89 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.149.789,29 |
2.075.501,35 |
| B.
Rückstellungen |
228.467,52 |
261.164,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
139.121,91 |
132.931,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
139.121,91 |
132.931,31 |
| Passiva |
5.684.826,53 |
2.861.311,61 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Bind-X GmbH hat ihren Sitz in Planegg. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB
205255 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
Die Bewertung der
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen
Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt hierbei:
· Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände 3 - 10 Jahre
· Technische Anlagen und Maschinen 3 - 14
Jahre
· Sonstige Betriebs- und
Geschäftsausstattungen 2 - 15 Jahre
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden
vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter
mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert
werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
In die Herstellungskosten der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen
Leistungen werden nur die gesetzlichen
Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die
Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten
der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des
Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung
veranlasst ist.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird darauf hingewiesen, dass von den unter dem Posten
"Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen"
ausgewiesenen Beträgen Euro 41.508,22 ferner den
Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen"
betreffen.
Alle
Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein
Startup-Unternehmen. Wie bei Startup- Unternehmen
üblich, finanziert die Gesellschaft die
Produktentwicklung, das Unternehmenswachstum sowie den
laufenden Betrieb über Investorenmittel. Dies bedeutet
auch, dass, solange das Unternehmen nicht Cash-Flow-positiv
ist, die Frage der Fortführung der
Geschäftstätigkeit davon abhängt, ob das
Unternehmen in der Lage ist, rechtzeitig weitere
Investorenmittel für die Aufrechterhaltung der
Liquidität zu beschaffen. Die Geschäftsleitung
geht unter Berücksichtigung dieser Aspekte von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die
Gründe für diese Einschätzung sind:
· Mit der Beteiligungs- und
Gesellschaftervereinbarung vom 17. November 2022 wurde ein
"Second Closing" für die Series B Kapitalrunde
vereinbart und am 20. Juni 2023 erfolgreich
durchgeführt. Im Veranlagungsjahr 2023 konnten zwei
neue Gesellschafter gewonnen werden, sowie die
Kapitalrücklage um ca. 5 Mio Euro erhöht werden.
· Die Gesellschaft weist zum
Bilanzstichtag ein positives bilanzielles Eigenkapital von
knapp 5,2 Mio auf.
· Aus der von der
Geschäftsleitung aufgestellten mittelfristigen
Erfolgs- und Finanzplanung ergibt sich, dass die
Fortführung der Gesellschaft überwiegend
wahrscheinlich ist.
Allerdings unterliegt die Erfolgs- und Finanzplanung
den für Startup-Unternehmen typischen wesentlichen
Unsicherheiten, so dass der Fortbestand des Unternehmens
nur gesichert ist, wenn sich aus unvorhergesehenen
Planabweichungen keine nachhaltige
Liquiditätslücke ergibt.
Die Gesellschaft hat für verschiedene
Mitarbeitende ein virtuelles Beteiligungsprogramm
(virtuelle Anteile) aufgesetzt. Das Beteiligungsprogramm
ist als Exitbeteiligung ausgestaltet. Die Begünstigten
müssen sich den vollständigen Anspruch auf ihre
jeweiligen virtuellen Anteile über einen festgelegten
Zeitraum erdienen. Auf Basis der aktuellen
Einschätzung der Eintrittwahrscheinlichkeit
eines definierten Exitereignisses ist im
Jahresabschluss keine
Rückstellung zu bilden.
Alle
Verbindlichkeiten haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 24 Arbeitnehmer
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Planegg, den 7. Mai 2024
Geschäftsführer
gez.
Martin Spitznagel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2024
festgestellt.
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