Gastro
GmbH
Öhringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.067,00 |
18.365,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.067,00 |
18.365,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.867,96 |
43.065,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.123,38 |
37.752,01 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
744,58 |
5.313,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
288,30 |
335,09 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.367,52 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.590,78 |
61.765,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
12.732,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.268,00 |
1.417,28 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.099,52 |
10.850,72 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.367,52 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.129,79 |
8.605,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.460,99 |
40.428,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.460,99 |
33.640,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.590,78 |
61.765,55 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Gastro
GmbH wurde nach den Vorschriften des HGB in der
Fassung des BilMoG und des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß den Größenklassen des
§ 267 HGB ist die Gesellschaft den kleinen
Kapitalgesellschaften zuzuordnen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden gemäß den §§ 274a, 276, 288 und
326 HGB in Anspruch genommen. Auf die Aufstellung des
Lageberichts ( § 254 Abs. 1 HGB ) und des
Anlagengitters ( § 274a Nr.1 HGB ) wurde deshalb
verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in
Staffelform gewählt § 275 bzw. § 276 HGB.
Eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist nicht
erfolgt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahreswerte auf Grund des Beibehaltungswahlrechts
des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.)Bilanzierungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen.
Die allgemeinen Ansatzvorschriften gemäß
§§ 246- 251 HBG wurden beachtet.
2.)Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
Die allgemeinen Bewertungsmethoden gemäß
§ 252 HGB wurden berücksichtigt und ändern
sich gegenüber dem Vorjahr nicht.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des Jahres 2010
mit Anschaffungskosten bis maximal €
410,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort
abgeschrieben.
In den Vorjahren wurde für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr
als 1.000,00 Euro ein Sammelposten gebildet und linear mit
20%abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Rückstellungen/Verbindlichkeiten
Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB
gebildet worden.
C. Informationen zur Bilanz
Aus dem Gesellschafterverrechnungskonto besteht eine
Verbindlichkeit in Höhe von € 21.517,04. Das
Verrechnungskonto wird mit 0,5% verzinst.
D. Sonstiges
Geschäftsführer und einziger Gesellschafter
war im Kalenderjahr 2010 Herr Michael Carle.
Heilbronn,
22. November 2011
Michael Carle
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2011 festgestellt.
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