Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 27991
Vorher
S-Servicepartner Rhein-Main GmbH
Eingetragen
23.10.2014
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsSonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Alle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
die Erbringung von bankbetrieblichen Dienstleistungen. Hierzu gehören insbesondere Marktfolgedienstleistungen im Aktivgeschäft sowie sämtliche damit verbundene Planungs-, Unterstützungsund Bereitstellungsleistungen. Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen, werden nicht ausgeübt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Heinz Esper
seit 9.1.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Nassauische Sparkasse Anstalt des öffentlichen Rechts
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Nassauische Sparkasse Anstalt des öffentlichen Rechts
Germany
300.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

S-Servicepartner Rhein-Main GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 63.673,00 53.050,00
I. Sachanlagen 63.673,00 53.050,00
B. Umlaufvermögen 2.021.483,97 1.607.498,64
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 634.371,58 559.390,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.387.112,39 1.048.108,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.473,05 18.491,60
Aktiva 2.108.630,02 1.679.040,24

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 300.000,00 300.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 471.998,82 372.545,25
C. Verbindlichkeiten 1.336.631,20 1.006.494,99
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.336.631,20 1.006.494,99
Passiva 2.108.630,02 1.679.040,24

Anhang

Allgemeine Angaben
Die S-Servicepartner Rhein-Main GmbH hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 27991) eingetragen. Sie ist ein Tochterunternehmen der Nassauischen Sparkasse, Wiesbaden (70 %), mit der ein Ergebnisabführungs- und ein Beherrschungsvertrag bestehen sowie eine Organschaft hinsichtlich der Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Die S-Servicepartner Deutschland GmbH, Berlin (30 %) erhält eine feste Ausgleichszahlung.

Die S-Servicepartner Rhein-Main GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 Satz 1 und § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die "Sachanlagen" werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bewertet, wobei eine zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet wird.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung voll in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Anschaffungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR werden in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird.

Die Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" und "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" werden zum Nominalwert ausgewiesen.

Die "Rückstellungen" sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags und die "Verbindlichkeiten" mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zu Posten der Bilanz
Forderungen gegen die Gesellschafter sind mit 634 TEUR (Vorjahr: 555 TEUR) in dem Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.

In dem Posten "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" sind Guthaben bei Kreditinstituten von 1.387 TEUR (Vorjahr: 1.048 TEUR) enthalten, die bei der Mehrheitsgesellschafterin unterhalten werden und bei denen es sich um Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt.

Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurde mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Rechnungszinssatz von 0,99 % (Vorjahr: 0,0 % - 0,52 %) bei einer individuellen Restlaufzeit von 1 - 2 Jahren (Vorjahr: 1 - 3 Jahre) und einem Gehaltstrend von 3,0 % p.a. (Vorjahr: 3,0 % p.a.) berechnet. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die Rückstellung für Altersteilzeit (10 TEUR; Vorjahr: 46 TEUR) mit den ausschließlich zur Insolvenzabsicherung dieser Verpflichtungen geführten Rückdeckungsversicherung (9 TEUR; Vorjahr: 33 TEUR) verrechnet. Der Buchwert der verrechneten Vermögensgegenstände entspricht den Anschaffungskosten.

Die Bewertung der im Vorjahr gebildeten Rückstellung für Jubiläumszuwendungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, es wurde ein Rechnungszinssatz von 1,75 % (Vorjahr: 1,45 %), das entspricht einer Restlaufzeit von 15 Jahren, angesetzt.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bestehen in Höhe von 1.279 TEUR (Vorjahr: 950 TEUR).

Angaben zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB
Die Gesellschaft hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Gesellschaft Mitglied in der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (im Folgenden "ZVK").

Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Kapitaldeckungsverfahren. Hierbei wird ein Pflichtbeitragssatz - bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten - ermittelt. Der Pflichtbeitrag beträgt in 2023 insgesamt 7,4 % (Vorjahr: 6,9 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Gesellschaft ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 1.357 TEUR (Vorjahr: 1.280 TEUR) betrugen im Geschäftsjahr 2023 79 TEUR (Vorjahr: 88 TEUR).

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Gesellschaft den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 145 TEUR (Vorjahr: 105 TEUR).

Der Barwert der auf die Gesellschaft entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der, im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten, Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Gesellschaft für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Gesellschaft keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt wurden 87 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 52 Vollzeit- und 35 Teilzeitkräfte.

sonstige Berichtsbestandteile


Wiesbaden, den 2. Februar 2024

Thomas Esper
Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2024 festgestellt.

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