S-Servicepartner Rhein-Main GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.673,00 |
53.050,00 |
| I.
Sachanlagen |
63.673,00 |
53.050,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.021.483,97 |
1.607.498,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
634.371,58 |
559.390,58 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.387.112,39 |
1.048.108,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.473,05 |
18.491,60 |
| Aktiva |
2.108.630,02 |
1.679.040,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
471.998,82 |
372.545,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.336.631,20 |
1.006.494,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.336.631,20 |
1.006.494,99 |
| Passiva |
2.108.630,02 |
1.679.040,24 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die S-Servicepartner Rhein-Main GmbH hat ihren Sitz
in Wiesbaden und ist im Handelsregister beim Amtsgericht
Wiesbaden (HRB 27991) eingetragen. Sie ist ein
Tochterunternehmen der Nassauischen Sparkasse, Wiesbaden
(70 %), mit der ein Ergebnisabführungs- und ein
Beherrschungsvertrag bestehen sowie eine Organschaft
hinsichtlich der Gewerbe-, Körperschaft- und
Umsatzsteuer. Die S-Servicepartner Deutschland GmbH, Berlin
(30 %) erhält eine feste Ausgleichszahlung.
Die S-Servicepartner Rhein-Main GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs.
1 Satz 3, § 276 Satz 1 und § 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die "Sachanlagen" werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bewertet,
wobei eine zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet
wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten 250,00 EUR nicht übersteigen,
werden im Jahr der Anschaffung voll in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Anschaffungskosten
von geringwertigen Wirtschaftsgütern zwischen 250,00
EUR und 1.000,00 EUR werden in einen Sammelposten
aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich
in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird.
Die Posten "Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände" und "Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks" werden zum Nominalwert ausgewiesen.
Die "Rückstellungen" sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags und die
"Verbindlichkeiten" mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zu Posten der Bilanz
Forderungen gegen die Gesellschafter sind mit 634
TEUR (Vorjahr: 555 TEUR) in dem Posten "Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.
In dem Posten "Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" sind Guthaben
bei Kreditinstituten von 1.387 TEUR (Vorjahr: 1.048 TEUR)
enthalten, die bei der Mehrheitsgesellschafterin
unterhalten werden und bei denen es sich um Forderungen
gegen verbundene Unternehmen handelt.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurde
mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem
Rechnungszinssatz von 0,99 % (Vorjahr: 0,0 % - 0,52 %) bei
einer individuellen Restlaufzeit von 1 - 2 Jahren (Vorjahr:
1 - 3 Jahre) und einem Gehaltstrend von 3,0 % p.a.
(Vorjahr: 3,0 % p.a.) berechnet. Gemäß §
246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die Rückstellung für
Altersteilzeit (10 TEUR; Vorjahr: 46 TEUR) mit den
ausschließlich zur Insolvenzabsicherung dieser
Verpflichtungen geführten
Rückdeckungsversicherung (9 TEUR; Vorjahr: 33 TEUR)
verrechnet. Der Buchwert der verrechneten
Vermögensgegenstände entspricht den
Anschaffungskosten.
Die Bewertung der im Vorjahr gebildeten
Rückstellung für Jubiläumszuwendungen
erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, es wurde
ein Rechnungszinssatz von 1,75 % (Vorjahr: 1,45 %), das
entspricht einer Restlaufzeit von 15 Jahren, angesetzt.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern bestehen in Höhe von 1.279 TEUR
(Vorjahr: 950 TEUR).
Angaben zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen
gemäß Art. 28 EGHGB
Die Gesellschaft hat ihren Arbeitnehmern Leistungen
der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um
den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Gesellschaft Mitglied in der
Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und
Gemeindeverbände in Wiesbaden (im Folgenden "ZVK").
Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im
Kapitaldeckungsverfahren. Hierbei wird ein
Pflichtbeitragssatz - bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten - ermittelt. Der Pflichtbeitrag
beträgt in 2023 insgesamt 7,4 % (Vorjahr: 6,9 %) des
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK,
während die Verpflichtung der Gesellschaft
ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des
mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses
die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 1.357 TEUR (Vorjahr:
1.280 TEUR) betrugen im Geschäftsjahr 2023 79 TEUR
(Vorjahr: 88 TEUR).
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur
Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche
Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen"
vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der ZVK
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die ZVK hat im Auftrag der Gesellschaft den nach
Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf
die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband
entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023
ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebende Betrag auf 145 TEUR (Vorjahr: 105 TEUR).
Der Barwert der auf die Gesellschaft entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1
% und unter Anwendung der, im Hinblick auf die
Bestandsspezifika der ZVK modifizierten,
Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als
Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der
Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3
BetrAVG, bei der die Gesellschaft für die
Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat
(Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten
Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen
gemäß der Einschätzung des verantwortlichen
Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Gesellschaft
keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der
verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die
Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur
Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf
Basis des versicherungsmathematischen
Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der
Leistungsverpflichtungen der ZVK.
Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt wurden 87 Arbeitnehmer
beschäftigt, davon 52 Vollzeit- und 35
Teilzeitkräfte.
sonstige Berichtsbestandteile
Wiesbaden, den 2. Februar 2024
Thomas Esper
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2024
festgestellt.
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