Generali Deutschland Lebensversicherung AG
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Stoffels seit 26.9.2019 | Vorstandsmitglied |
Milan Novotný seit 20.12.2017 | Vorstandsmitglied |
Robert Gerhard Dr. Wehn seit 20.12.2017 | Vorstandsmitglied |
Stefan Lehmann seit 25.7.2017 | Vorstandsmitglied |
Rainer Dr. Sommer seit 4.8.2015 | Vorstandsmitglied |
Giovanni Dott. Ing. Liverani seit 4.8.2015 | Vorsitzender des Vorstands |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Generali Versicherung AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017AnhangGenerali Versicherung AGGeschäftsbericht 2017 Aufsichtsrat Antonio Cangeri Vorsitzender Group General Counsel der Assicurazioni Generali S.p.A. Andrea Crismani stellvertretender Vorsitzender Head of Planning and Control Unit on Germany der Assicurazioni Generali S.p.A. Prof. Dr. Gerd Geib Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Peter Hoffmann * bis 1.3.2017 Gewerkschaftssekretär ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Prof. h.c. Dr. h.c. (RUS) Dr. iur. Wolfgang Kaske bis 1.3.2017 Rechtsanwalt Elisabeth Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein Asset Managerin Agnes Schreieder * bis 1.3.2017 Gewerkschaftssekretärin ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Valter Trevisani bis 1.3.2017 Group Chief Insurance Officer der Assicurazioni Generali S.p.A. *Arbeitnehmervertreter/in Vorstand Giovanni Liverani Vorsitzender des Vorstands Vorstandsvorsitz Claudia Andersch Ressort Komposit bis 7.9.2017 Bernd Felske Ressort Vertrieb und Marketing Dr. Nora Gürtler Ressort Risikomanagement bis 30.9.2017 Stefan Lehmann Ressort Finanzen seit 1.4.2017 Ulrich C. Nießen Ressort Personal bis 31.7.2017 Milan Novotný Ressort Risikomanagement seit 1.10.2017 Ulrich Rieger Ressort Komposit seit 21.9.2017 Dr. Rainer Sommer Ressort Betrieb und IT Dr. Torsten Utecht Ressort Finanzen bis 31.3.2017 Dr. Robert Wehn Ressort Personal seit 1.9.2017 Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres laufend überwacht. Er wurde durch vier schriftliche Berichterstattungen des Vorstands über die Geschäftsentwicklung sowie über wesentliche Vorgänge unterrichtet und trat darüber hinaus zu zwei ordentlichen Sitzungen und einer außerordentlichen Sitzung mit dem Vorstand zusammen. Dem Aufsichtsrat hat der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars vorgelegen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats wurde der Bericht vom Verantwortlichen Aktuar dargelegt und vom Aufsichtsrat eingehend erörtert. Aus der umfassenden Prüfung ergaben sich für den Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Erläuterungsbericht. Die Prüfung gemäß § 317 des Handelsgesetzbuches wurde durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen. Der Bestätigungsvermerk ist uneingeschränkt erteilt. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Berichte des Abschlussprüfers unverzüglich erhalten. Die Berichte sind in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats von den Wirtschaftsprüfern erläutert und mit dem Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden. Den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 und den Jahresabschluss hat der Aufsichtsrat geprüft. Er hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2017 legte Herr Dr. Torsten Utecht sein Mandat als Mitglied des Vorstands nieder. Mit Wirkung zum 1. April 2017 wurde Herr Stefan Lehmann vom Aufsichtsrat zum Mitglied des Vorstands bestellt. Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2017 legte Herr Ulrich Nießen sein Mandat als Mitglied des Vorstands nieder. Mit Wirkung ab dem 1. September 2017 wurde Herr Dr. Robert Wehn vom Aufsichtsrat zum Mitglied des Vorstands bestellt. Mit Wirkung zum Ablauf des 7. September 2017 legte Frau Claudia Andersch ihr Mandat als Mitglied des Vorstands nieder. Mit Wirkung ab dem 21. September 2017 wurde Herr Ulrich Rieger vom Aufsichtsrat zum Mitglied des Vorstands bestellt. Mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 legte Frau Dr. Nora Gürtler ihr Mandat als Mitglied des Vorstands nieder. Mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2017 wurde Herr Milan Novotný vom Aufsichtsrat zum Mitglied des Vorstands bestellt. Mit Wirkung zum 1. März 2017 wurde der Aufsichtsrat neu bestellt. Ihm gehören seit diesem Zeitpunkt weiterhin die Herren Antonio Cangeri, Andrea Crismani und Prof. Dr. Gerd Geib und Frau Elisabeth zu Sayn-Wittgenstein an. Herr Peter Hoffmann, Herr Dr. Wolfgang Kaske, Frau Agnes Schreieder und Herr Valter Trevisani schieden mit Wirkung zum 1. März 2017 aus dem Aufsichtsrat aus. Mit Inkrafttreten einer Satzungsänderung am 1. März 2017 sind der Ausschuss nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz und der Allgemeine Ausschuss entfallen. Der Aufsichtsrat spricht den ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
München, 12. März 2018 Der Aufsichtsrat Antonio Cangeri, Vorsitzender Andrea Crismani Prof. Dr. Gerd Geib Elisabeth Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein LageberichtWichtige Ereignisse Generali in Deutschland beschleunigt die Umsetzung der Unternehmensstrategie ("SSYtoLead") Nachdem die strategische Neuausrichtung im Kontext der SSY-Strategie erfolgreich gelungen ist, hat die Generali Deutschland AG Ende September 2017 den Zukunftsplan mit der Strategie Simpler, Smarter, For You, To Lead für die Generali in Deutschland vorgestellt. Folgende Punkte sind mit dieser Strategie verbunden:
Mit dem "One Company"-Ansatz wird die Generali Deutschland die bestehenden zehn Einheiten für Produktentwicklungen im Konzern in einer einzigen leistungsstarken und innovativen Produktentwicklungseinheit für alle Unternehmen und Marken zusammenführen. Diese vereint alle technischen und produktspezifischen Kompetenzen für die Produktsegmente Komposit, Kranken und Leben. Im Ergebnis entsteht ein einfaches und innovatives Produktangebot, das auf Vertriebskanäle und Marken angepasst werden kann. Die Generali Deutschland AG hat eine Vereinbarung mit der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), dem langjährigen Vertriebspartner der AachenMünchener, geschlossen. Als Ergebnis der Vereinbarung wird die Generali Deutschland ihre Kernmarke dank des exklusiven Vertriebs durch die DVAG stärken. Die Marken AachenMünchener und Central werden in die Kernmarke Generali überführt. Mit einem Anteil von 40 Prozent ist die Generali Deutschland Großaktionär der DVAG. Mitte 2018 wird die DVAG - vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen - das Vertriebsnetz des Exklusivvertriebs Generali (EVG) aufnehmen. Das EVG-Vertriebsnetzwerk besteht aktuell aus rund 2.800 Vermittlern. Derzeit erwirtschaftet die DVAG rund 50 Prozent des Neugeschäfts der Generali in Deutschland. Sie trägt maßgeblich zur führenden Marktposition der Generali bei profitablen Produkten, wie fondsgebundenen Lebensversicherungen, sowie zu einer Entwicklung in der Sachversicherung mit hervorragender Combined Ratio bei. Darüber hinaus wird die Generali Deutschland AG in den Ausbau des Onlinevertriebs des mit 1,8 Mio. Kunden marktführenden Direktversicherers CosmosDirekt investieren. CosmosDirekt ist ebenfalls bereits Marktführer bei Produkten zur Absicherung biometrischer Risiken und hat sein Angebot in den Segmenten Komposit, Kranken und Rechtschutz weiter ausgebaut. Damit ist das Unternehmen der erste Direktversicherer, der ein solch breites Produktportfolio anbietet, das speziell auf die Generation der "Millennials" ausgerichtet ist. Gleichzeitig wird der neue, mobile Zugang für Kunden ausgebaut. Im Maklergeschäft verfolgt die Generali die Strategie profitablen Wachstums und einer weiter fortschreitenden Digitalisierung. Innerhalb dieses strategischen Rahmens wird das Kompositgeschäft mit geringer Ertragskraft saniert. Die Generali Lebensversicherung wird das Neugeschäft in 2018 einstellen. Dieser Schritt sichert die An-sprüche der Kunden für alle bestehenden Lebensversicherungsverträge und reduziert zugleich substantiell das Risiko fallender Zinsen. Diese Maßnahme schließt eine zukünftige Veräußerung des Generali Leben-Portfolios nicht aus. Generali in Deutschland stärkt das Maklergeschäft mit Konzentration auf Dialog Das Maklergeschäft im Bereich Leben und Komposit erfolgt zukünftig ausschließlich über die etablierte Maklermarke Dialog. In jedem der drei Vertriebskanäle findet eine eindeutige Fokussierung statt, wodurch eine noch bessere Markenpositionierung erfolgt: Die Marke Generali arbeitet zukünftig exklusiv mit dem langjährigen, erfolgreichen Vertriebspartner DVAG zusammen, die CosmosDirekt ist weiterhin im Direkt- und Digital-Vertrieb tätig und die Dialog fokussiert sich auf den Maklermarkt. Unter der Marke Dialog wird zukünftig auch das Kompositgeschäft bedient. Neben dem etablierten Maklerversicherer mit seinen vielfach ausgezeichneten Biometrie-Versicherungen wird dafür eigens die "Dialog Versicherung" gegründet, in die der Kompositbestand des Generali-Maklergeschäfts übertragen werden soll. Im Zuge der Einstellung des Neugeschäfts bei der Generali Lebensversicherung wird zukünftig das Spezialkollektivgeschäft der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in der Dialog Lebensversicherung gezeichnet. Zur Sicherstellung der Profitabilität ist die Generali schon heute im Austausch mit ihren Partnern, um auch für die Zukunft ein ertragreiches Wachstum zu erzielen. Gemeinsam mit ihren Maklern strebt die Generali in diesen Fällen eine für alle tragbare Lösung an. Gleichzeitig werden die digitalen Prozesse weiter modernisiert, um Maklern eine effiziente Zusammenarbeit zu ermöglichen. Smart-Insurance-Offensive Im Jahr 2017 hat die Generali in Deutschland ihre Smart-Insurance-Offensive vorangetrieben und im Bereich Generali Domocity weitere Kooperationen angestoßen, die insbesondere dem Schutz der eigenen vier Wände dienen: So kooperiert CosmosDirekt seit Anfang April mit Nest Labs, einem Unternehmen der Google-Holding Alphabet. Beim Abschluss einer Hausratversicherung im "Comfort-Tarif mit Smart Device" erhalten Kunden einen Preisnachlass von 50 Prozent auf den intelligenten Rauch- und Kohlenmonoxid-Melder "Nest Protect". Auch die AachenMünchener hat ihre erfolgreiche VERMÖGENSSICHERUNGSPOLICE (VSP) um eine innovative Smart-Insurance-Lösung erweitert. Kunden können ihren Hausratschutz seit Ende April um ein Smart-Home-Gerätepaket von Devolo ergänzen. Die Generali Deutschland ist am 5. Dezember 2017 für ihre Smart Insurance-Offensive ausgezeichnet worden: Die Central, der Krankenversicherer der Generali, hat den Branchenpreis "Digitaler Versicherungs-Leuchtturm 2017" des Süddeutschen Zeitung Verlags und Google Deutschland gewonnen. Die Jury prämierte das Disease Management-Programm für Versicherte mit Typ 2 Diabetes, bei dem Patienten von zu Hause aus über einen Zeitraum von zwölf Monaten telemedizinisch betreut werden. Auch das Generali Vitality-Programm und -Angebot wurde im Geschäftsjahr 2017 erweitert: Die Dialog Lebensversicherungs-AG bietet ihren Maklern und freien Vertrieben seit Februar 2017 biometrische Produkte in Kombination mit Generali Vitality an - zunächst in Verbindung mit Risikolebensversicherungen, seit Ende Juni 2017 auch in Kombination mit Berufsunfähigkeitstarifen. Seit Anfang Oktober können Vitality-Mitglieder von Amazon-Gutscheinen als Belohnung für ihre gesunde Lebensweise profitieren. Außerdem erhalten Mitglieder Vergünstigungen auf gesunde Lebensmittel beim neuen Online-Lebensmittelpartner AllyouneedFresh und werden darüber hinaus für jeden Einkauf mit Vitality-Punkten belohnt. Damit werden gesunde Lebens- und Essgewohnheiten der Vitality-Mitglieder noch effektiver gefördert. The Human Safety Net Der gesellschaftliche und demografische Wandel gehört zu den wesentlichen Herausforderungen, mit denen Gemeinschaften auf der ganzen Welt konfrontiert sind. Mit "The Human Safety Net" (THSN) stellt sich die internationale Generali Group diesen Herausforderungen. Die Einführung des THSN in Deutschland am 7. Juni 2017 war der Auftakt für eine Konzerninitiative, die darauf abzielt, das menschliche Potenzial freizusetzen und Menschen zu ermutigen, anderen Menschen im Sinne einer globalen Bewegung zu helfen. "The Human Safety Net" gliedert sich in mehrere Programmbereiche - zwei davon starteten in Deutschland: Um Kindern bessere Bildungs-, Gesundheits- und Lebenschancen zu eröffnen, unterstützt "THSN for Families" benachteiligte Eltern dabei, sich zu treffen, zu lernen und bestmöglich im Sinne ihrer Kinder zu handeln. "THSN for Refugee Start Ups" unterstützt geflüchtete Menschen bei Existenzgründungen und fördert dadurch die Integration von Flüchtlingen in Gesellschaft und Arbeitswelt. Der Auftakt der weltweiten Initiative "The Human Safety Net" durch die internationale Generali Group fand am 4. Oktober 2017 in Venedig statt. In diesem Zusammenhang werden auch die Gebäude der Procuratie Vecchie, historischer Hauptsitz der Generali am Markusplatz in Venedig, umfangreich restauriert. Ziel des neuen Leuchtturmprojekts ist es, Menschen am Rande der Gesellschaft weltweit Hilfe zukommen zu lassen. "The Human Safety Net" ist offen für Netzwerke und Partnerschaften mit einzelnen Personen wie auch Organisationen, die die gleichen Ziele verfolgen. Veränderungen im Vorstandsteam der Generali Deutschland AG Der Aufsichtsrat der Generali Deutschland AG hat Stefan Lehmann mit Wirkung zum 1. April 2017 zum Vorstandsmitglied bestellt. Stefan Lehmann, seit 2004 in unterschiedlichen Führungsfunktionen der Generali Gruppe und zuletzt Country Functional Head Controlling der Generali Deutschland AG, wurde zum Chief Financial Officer (CFO) in Deutschland berufen. Dr. Torsten Utecht, bisheriger CFO, hat die Gruppe zum 1. April 2017 verlassen. Mit Wirkung zum 1. August 2017 hat der Aufsichtsrat der Generali Deutschland AG Dr. Robert Wehn als neuen Country Chief HR Officer in den Vorstand berufen. Dr. Robert Wehn ist seit 1996 für verschiedene Konzernunternehmen der Generali in Deutschland tätig gewesen, zuletzt als Vorsitzender der Geschäftsführung der Generali Deutschland Services GmbH. Ulrich C. Nießen, bisheriger Country Chief HR Officer, ist zum 31. Juli 2017 aus dem Vorstand der Generali Deutschland AG ausgeschieden. Darüber hinaus hat die Generali Deutschland AG am 8. September 2017 weitere zukunftsweisende Änderungen in ihrem Vorstand vorgenommen: Mit Christoph Schmallenbach als Chief Business Officer Exklusivvertrieb und Dr. David Stachon als Chief Business Officer Digital und Unabhängige Vertriebe sind erstmals auch zwei Vertriebsressorts im Vorstand der Generali Deutschland AG vertreten. Christoph Schmallenbach ist seit 1991 in verschiedenen leitenden Positionen innerhalb der Generali in Deutschland tätig und wird in Personalunion auch weiterhin Vorstandsvorsitzender der AachenMünchener bleiben. Dr. David Stachon ist seit Juni 2016 Vorstandsvorsitzender der CosmosDirekt-Versicherungen und wird in Personalunion diese Funktion auch weiterhin wahrnehmen. Peter Heise hat das Ressort Leben als Chief Insurance Officer Life der Generali Deutschland AG übernommen. Er ist seit vielen Jahren bei der AachenMünchener und bleibt dort weiterhin Vorstandsmitglied für das Ressort Lebensversicherungen. Ulrich Rieger trat als Chief Insurance Officer P&C der Generali Deutschland AG an. Ulrich Rieger ist seit Juli 2009 Vorstandsmitglied der AachenMünchener und verantwortet dort auch weiterhin das Ressort Kompositversicherungen. Ferner ist er Vorstandsmitglied der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung. Das neu geschaffene Ressort des Chief Insurance Officer Health der Generali Deutschland AG wurde mit Dr. Jochen Petin besetzt, der seit 1999 für die Generali in Deutschland tätig ist und auch Vorstandsvorsitzender der Central Krankenversicherung sowie der Envivas Krankenversicherung ist und weiterhin bleibt. Claudia Andersch, bisherige Chief Insurance Officer, hat den Vorstand der Generali Deutschland AG zum 7. September 2017 auf eigenen Wunsch verlassen. Milan Novotný wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 neuer Chief Risk Officer der Generali Deutschland AG und hat diese Funktion von Dr. Nora Gürtler übernommen, die zum 1. Oktober 2017 zum neuen Group Head Internal Audit der internationalen Generali Group ernannt wurde. Milan Novotný war zuvor für die internationale Generali Group tätig und seit Oktober 2013 Chief Risk Officer der Generali CEE Holding in Prag. Dr. Rainer Sommer (Chief Operating Officer) wird sein Ressort in der bisherigen Konstellation weiterführen. Gesamtwirtschaftliche Lage In Deutschland hat sich das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts im abgelaufenen Jahr deutlich beschleunigt. Es stieg von 1,9% im Jahr 2016 auf 2,5% im Jahr 2017 an. Ursächlich für diese Beschleunigung war einerseits die robuste Weltkonjunktur, die sich in kräftig steigenden Exporten niederschlug. Andererseits profitierte die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung von steigenden Konsumausgaben angesichts eines sich weiter verbessernden Arbeitsmarktes sowie einer fortgesetzten Belebung der Investitionstätigkeit. Die deutsche Konjunktur verlief damit weitgehend im Einklang mit der gesamteuropäischen Entwicklung. Auch hier beschleunigte sich das Wachstum von 1,8% im Jahre 2016 auf 2,3% im Jahr 2017. Das positive internationale Umfeld trug dazu ebenso bei wie die durch den weiteren Beschäftigungsaufbau geförderte private Nachfrage. Das Konsumentenvertrauen erreichte sein höchstes Niveau seit dem Jahr 2001, und auch der Einkaufsmanagerindex für den Euroraum - ein vielbeachteter Konjunkturindikator - stieg auf den höchsten Wert seit 2011. Wie in Deutschland nahm auch auf europäischer Ebene die Investitionstätigkeit zu, was nicht zuletzt auf die extrem expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückzuführen ist. Bereits im Dezember 2016 beschloss die Zentralbank, ihr Ankaufprogramm für Wertpapiere bis Ende 2017 zu verlängern, allerdings ab April 2017 nicht mehr wie zuvor im Wert von 80 Mrd. €, sondern nur noch von 60 Mrd. € pro Monat. Im Oktober 2017 kündigte die EZB eine weitere Reduzierung ihres Ankaufprogramms ab Januar 2018 auf 30 Mrd. € pro Monat an. Allerdings gab sie gleichzeitig bekannt, die fällig werdenden Papiere noch für einen längeren Zeitraum ersetzen zu wollen. Hauptbegründung für diese expansive Geldpolitik ist eine - gemessen am EZB-Ziel von rund 2% - zu geringe Inflationsrate. Nach einer vorübergehenden Beschleunigung der Preissteigerungsrate auf 2% im Februar 2017 ging die Inflationsrate auf 1,3% zur Mitte des Jahres zurück und lag zuletzt bei 1,4% gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat. Bemerkenswert an der konjunkturellen Beschleunigung im Jahr 2017 war auch ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber europäischen politischen Krisen. Dagegen ließ sich ein negativer konjunktureller Einfluss aufgrund anhaltender politischer Unsicherheit im Rahmen der Brexit-Verhandlungen für Großbritannien konstatieren. Die Gespräche der ersten Phase endeten im Dezember 2017 mit einem Kompromiss bezüglich der weiteren finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens gegenüber der EU, der Rechte der im Vereinigten Königreich lebenden EU-Ausländer und der mit dem Brexit entstehenden EU-Außengrenze in Irland. Damit konnten die Gespräche in die zweite Phase zu den zukünftigen Handelsbeziehungen eintreten. Die US-Konjunktur startete aufgrund von Sondereffekten schwächer in das Jahr 2017, beschleunigte sich jedoch über das Sommerhalbjahr deutlich. Insgesamt wurde eine Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 2,2% erreicht. Obwohl in den USA der Konjunkturzyklus schon weiter fortgeschritten erscheint, blieb die Inflationsrate in den Sommerquartalen vergleichsweise gering und lag auch im Dezember 2017 bei moderaten 2,1% gegenüber dem Vorjahr. Dennoch hat die amerikanische Zentralbank an ihrem Zinserhöhungszyklus festgehalten und in drei Schritten ihren Leitzins auf 1,25% bis 1,5% erhöht. Zudem hat sie begonnen, ihren zuvor erworbenen Wertpapierbestand graduell abzubauen und somit den Weg zu einer Normalisierung der Geldbasis eingeschlagen. Finanzmärkte Die Entwicklung an den Finanzmärkten wurde im vergangenen Jahr maßgeblich von den Erwartungen hinsichtlich der Geldpolitik im Kontext einer starken Konjunktur bestimmt. Politische Faktoren, wie die Wahlen in den Niederlanden sowie in Frankreich, die katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen, aber auch internationale Spannungen, wie die zwischen den USA und Nordkorea, hatten keinen nachhaltigen Einfluss. Im Spannungsfeld dieser Faktoren bewegte sich die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen wie auch US-Staatsanleihen volatil seitwärts über das Jahr. Zur Mitte des Jahres erreichte die 10-jährige Bundesanleihe einen Höchstwert von 0,60%. Ursache hierfür war eine Rede von EZB-Präsident Draghi, in der er die Überwindung der Deflationssorgen und den Beginn einer Periode der Inflation diagnostizierte. Angesichts der guten Konjunktur sowie anhaltender Unterstützung durch die EZB engte sich der Renditeunterschied südeuropäischer Staatsanleihen gegenüber Bundesanleihen weiter ein. Während die europäischen Aktienmärkte eine von Konsolidierungsphasen unterbrochene Aufwärtsbewegung aufwiesen und das Jahr mit einem Plus von 10,1% (MSCI EMU) beendeten, war die Tendenz an den US-Aktienmärkten deutlich positiver. Die Perspektive einer geldpolitischen Kurswende der EZB sowie politische Unsicherheiten bremsten die europäischen Märkte. Demgegenüber unterstützte die Erwartung einer nur sehr vorsichtig die Leitzinsen anhebenden US-Notenbank Federal Reserve (Fed) die amerikanischen Märkte. In dieser Gemengelage verlor der US-Dollar über das Jahr an Wert gegenüber dem Euro, und die US-Aktien stiegen mit 19,4% (S&P 500) deutlich stärker als die europäischen Werte. Versicherungswirtschaft Trotz herausfordernder Marktbedingungen im Jahr 2017 dürfte die Geschäftsentwicklung der deutschen Versicherungswirtschaft unserer Einschätzung nach insgesamt einen leichten Anstieg erfahren haben. Dies resultiert unter anderem aus der positiven Lage der privaten Haushalte in Deutschland, einem steigenden verfügbaren Einkommen, der guten Arbeitsmarktlage und einer anhaltend hohen Konsum- und Versicherungsnachfrage. Hinsichtlich der Beitragsentwicklung sehen wir jedoch einige Verschiebungstendenzen innerhalb der einzelnen Sparten und gehen von einem gegenüber dem Vorjahresniveau weitestgehend stabilen Geschäftsvolumen in der Lebensversicherung aus, das von einem moderaten Anstieg in der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der privaten Krankenversicherung begleitet werden könnte. Das Marktumfeld blieb auch im Geschäftsjahr 2017 nach wie vor durch enorme Herausforderungen - insbesondere durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld und die zusätzlichen Belastungen der Margen durch den hohen Regulierungsdruck - geprägt. Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf den hohen Wettbewerbsdruck rückt die Profitabilität immer stärker in den Fokus und soll unter anderem durch Produktinnovationen sowie weitere Optimierungen im Pricing und beim Kostenmanagement sichergestellt werden. Die aktuell stark zunehmende Bedeutung der risikoadjustierten Profitabilität des Geschäfts könnte in den nächsten Jahren einige Wachstumsgrenzen sowie gegebenenfalls Konsolidierungen auf dem Markt nach sich ziehen. Solvency II Am 1. Januar 2016 ist Solvency II in Kraft getreten und hat das europäische Versicherungsaufsichtssystem grundlegend reformiert. Die neuen Regeln auf EU-Ebene haben Änderungen für Versicherer, Aufsichtsbehörden und Kunden mit sich gebracht, indem sie den Versichertenschutz weiter stärken, eine einheitliche Aufsichtspraxis gewährleisten sowie einheitliche Wettbewerbsstandards im europäischen Versicherungssektor geschaffen haben. Das neue Aufsichtssystem Solvency II ist in drei Säulen unterteilt: Die erste Säule verlangt von Versicherungsunternehmen eine risiko- bzw. marktwertorientierte Bewertung ihrer Kapitalanlagen und Leistungsverpflichtungen. Damit orientieren sich die Kapitalanforderungen konsequent an den eingegangenen Risiken. Die zweite Säule umfasst qualitative Anforderungen an das Governance-System, die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) und beinhaltet daneben die Qualifikationsanforderungen bestimmter Personengruppen bis hin zu Vorschriften für die Ausgliederung von Funktionen und Tätigkeiten. Säule drei erweitert die Berichtspflichten von Versicherern durch einen jährlich zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report, SFCR), einen mindestens alle drei Jahre zu erstellenden Bericht an die Aufsichtsbehörde (Regular Supervisory Report, RSR) sowie die umfassende quartärliche und jährliche quantitative Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde über die entsprechenden Berichtsformate QRT (Quantitative Reporting Templates). Gut ein Jahr nach dem Inkrafttreten von Solvency II haben die Versicherungsunternehmen im Mai 2017 erstmals ihre Solvenzberichte (SFCR) veröffentlicht. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich die Solvenzquoten in der Versicherungsbranche seit Inkrafttreten von Solvency II grundsätzlich stabil auf Vorjahresniveau gezeigt. Für den nachhaltigen Erfolg des neuen Aufsichtsregimes sind seine konsequente Umsetzung unter Nutzung der vorhandenen Spielräume, die praktische Anwendung der Erkenntnisse als Steuerungsimpulse sowie die Nutzung der mit der Zeit gewonnenen Erfahrungen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des neuen Regelwerks entscheidend. Eine Überprüfung von Kernelementen durch die EU-Kommission soll 2018 erfolgen, der GDV plädiert für eine regulatorische Atempause. Infrastruktur-Investitionen Im Niedrigzinsumfeld wird deutlich, dass Garantieversprechen an Kunden mit einem Anlageportfolio, das sich ausschließlich aus Staatsanleihen zusammensetzt, nicht ausreichend erfüllt werden können. So nimmt die Bedeutung eines aktiven Managements und einer breiten Streuung des Portfolios stetig und signifikant zu. Die Politik ist dabei gefordert, entsprechende Rahmenbedingungen für neue Investitionsmöglichkeiten zu schaffen und diese in einem stabilen rechtlichen Gerüst zu verankern. Gute Beispiele hierfür sind die Bereiche Infrastruktur und erneuerbare Energien. Diese Formen der Anlage passen mit ihren relativ planbaren Rückflüssen und langen Laufzeiten der Projekte vom Grundsatz her sehr gut zu den langfristig orientierten Geschäftsmodellen der Versicherer. Die Generali in Deutschland unterstützt daher die branchenweite Diskussion um eine angemessene Einbindung des privaten Kapitals bei Infrastrukturprojekten. Einem verstärkten Engagement der Versicherer in Infrastruktur stehen aber immer noch verschiedene aufsichtsrechtliche und praktische Hindernisse entgegen, wie z.B. die hohe Eigenmittelunterlegung unter Solvency II und das vergleichsweise geringe Angebot an tatsächlichen Infrastrukturprojekten. Zudem erfordert diese für die Versicherungsunternehmen relativ neue Assetklasse entsprechendes Know-how mit Blick auf die Investmententscheidungen, so dass hierbei zunächst die jeweiligen Analysekompetenzen gefördert werden müssen. Digitalisierung/Big Data Die zunehmende Digitalisierung und - damit verbunden - die Möglichkeit, eine Vielzahl von Daten zu sammeln und aufzubereiten, eröffnen der Versicherungsbranche und ihren Kunden zahlreiche neue Perspektiven: Dazu zählen vor allem der Bereich der Prävention sowie die risikogerechte Tarifierung. Gerade bei Lebensversicherungen und Krankenversicherungen eröffnet eine kundenorientierte Datenauswertung neue Möglichkeiten für die Versicherten. So können gemessene Gesundheitsdaten - zum Beispiel durch ein Handy oder ein Armband - rechtzeitig Gefahrenpotenziale aufzeigen und ermöglichen es dadurch, einem Krankheitsfall frühzeitig vorzubeugen. Dies verschafft dem Kunden einen deutlichen Zusatznutzen. Darüber hinaus bieten "Big Data", "maschinelles Lernen" und "Advanced Analytics" neue Möglichkeiten, Versicherten angemessene und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Policen anzubieten. Durch ein freiwillig dokumentiertes Gesundheits- oder Fahrverhalten können den Kunden attraktivere und maßgeschneiderte Angebote unterbreitet werden. Insgesamt wird die Branche mit der erweiterten Datenanalyse ein individuelleres Verhältnis zu ihren Kunden bekommen, ohne vom Kollektivgedanken in der Versicherung Abschied zu nehmen, und sich - neben der Aufgabe als Versicherer - mehr und mehr zum Full-Service-Anbieter wandeln. Die Generali in Deutschland hat diesen Trend bereits im Rahmen ihrer Smart-Insurance-Offensive aufgegriffen und die Produkte Generali Vitality, Generali Mobility und Generali Domocity erfolgreich am Markt eingeführt. Wir haben damit einen fundamentalen Wandel in der Branche eingeleitet und uns als Vorreiter der digitalen Transformation positioniert. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten ist dabei sowohl durch die geltenden Datenschutzbestimmungen als auch durch die branchenweite Umsetzung des Code of Conduct des GDV geregelt. Auch die Generali in Deutschland hat sich den Grundsätzen und einheitlichen Standards für die Rechtssicherheit und Transparenz bezüglich der Datenverwendung verpflichtet. Versicherbarkeit von Terrorgefahr Die Entwicklung des internationalen Terrorismus macht eine Auseinandersetzung mit diesem Thema aus versicherungstechnischer Sicht notwendig, auch wenn die rein monetären Folgen in der medialen Aufmerksamkeit naturgemäß hinter dem mit den Anschlägen bezweckten Schrecken durch Tod und Verletzungen zurücktreten. Die Absicherung gegen eintretende Gesundheitsbeschädigungen oder Tod, die unseren Kunden beim Abschluss unterschiedlichster Versicherungen empfohlen wird, greift in der Regel auch bei Terroranschlägen - außerhalb definierter Kriegs- und Krisengebiete. Zur Absicherung der finanziellen Folgen von Terrorakten gegen Gebäude und Einrichtungen (Materialschäden, Umsatzausfall bei Stillstand) bietet die Generali in Deutschland ebenfalls entsprechende Lösungen an. Im Bereich von gewerblichen Großrisiken mit einem Volumen von mehr als 25 Mio. € erfolgt die Absicherung generell über die nach dem 11. September 2001 in Deutschland geschaffene Branchenlösung "EXTREMUS Versicherungs-AG." EU-Vertriebsrichtlinie beschlossen Das Europäische Parlament hat Ende November 2015 die "Insurance Distribution Directive" (IDD) verabschiedet, die erhöhte Transparenzanforderungen und neue Regeln für die Weiterbildung der Versicherungsvermittler mit sich bringt. Aus unserer Sicht und aus Sicht des GDV bildet die Richtlinie eine gute Grundlage für eine stabile und europaweit einheitliche Basis, die einen fairen Versicherungsvertrieb und eine verbesserte Beratung der Kunden gewährleistet. Als einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 23.10.2017 einen Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der IDD vorgestellt. Der Fokus liegt hier unter anderem auf der Konkretisierung der Weiterbildungsmaßnahmen der Versicherungsvermittler. Der Verordnungsentwurf durchläuft aktuell die einzelnen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens, so dass er innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet werden muss. Geschäftsentwicklung der Generali Versicherung AG Im Geschäftsjahr 2017 gingen die Gebuchten Bruttobeiträge des gesamten Geschäftes um 64,4 Mio. € (-3,9%) auf 1.603,7 Mio. € zurück. Im Direkten Geschäft sanken in den Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen die Gebuchten Bruttobeiträge um 40,1 Mio. € (-3,7%) auf 1.028,7 Mio. €. In den Kraftfahrtversicherungen ging das Beitragsvolumen im Direkten Geschäft um 25,9 Mio. € (-4,3%) auf 572,7 Mio. € zurück. Die Gebuchten Brutto-Beiträge des Indirekten Geschäftes betrugen 2,3 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €). Die Combined Ratio Brutto des Direkten Geschäftes (Summe aus Schaden- und Kostenquote bezogen auf die Verdienten Bruttobeiträge) lag im Geschäftsjahr bei einem Wert von 93,0% (Vorjahr 89,3%). Ursächlich hierfür waren vor allem die gesunkenen Verdienten Beiträge sowie höhere Betriebsaufwendungen (das Vorjahr war durch einen Sondereffekt im Rahmen BilMoG geprägt). Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen betrug 117,6 Mio. € nach einem Ergebnis in Höhe von 66,4 Mio. € im Vorjahr. Das Sonstige Ergebnis belief sich auf einen negativen Saldo von 65,2 Mio. € (Vorjahr -60,0 Mio. €) und das Außerordentliche Ergebnis schloss mit einem Verlust von 10,7 Mio. € (Vorjahr Gewinn 1,2 Mio. €) - diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus sonstigen Außerordentlichen Aufwendungen im Rahmen von Teilbetriebsübergängen und sonstigen Restrukturierungsmaßnahmen im Rahmen von Simpler, Smarter for You to Lead (SSYtL). Das Jahresergebnis vor Gewinnabführung lag im Geschäftsjahr 2017 bei 103,9 Mio. € (Vorjahr 111,4 Mio. €) und war insbesondere gekennzeichnet durch das sehr gute Kapitalanlagenergebnis. Demgegenüber standen ein geringeres Versicherungstechnisches Ergebnis Brutto, eine höhere Belastung aus der Rückversicherung sowie gestiegener Aufwand aus dem Sonstigen Nichtversicherungstechnischem Ergebnis und ein negatives Außerordentliches Ergebnis. Geschäftsverlauf der einzelnen Versicherungszweige und -arten Die im Geschäftsjahr betriebenen Versicherungszweige und -arten im Direkten und Indirekten Versicherungsgeschäft sind in einer Übersicht ab Seite 52 zusammengestellt. Die Bewegung des Bestandes an Direkten, mindestens einjährigen, Schaden- und Unfallversicherungen sowie der Indirekten Lebensversicherungen sind auf Seite 87 und 88 dargestellt. Direktes Versicherungsgeschäft Unfallversicherung In der gesamten Unfallversicherung lagen die Beitragseinnahmen mit 208,1 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres (227,8 Mio. €). Im Versicherungszweig Unfallversicherung (ohne Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr und ohne Kraftfahrtunfallversicherung) betrugen die Gebuchten Bruttobeiträge 199,0 Mio. € (Vorjahr 217,7 Mio. €). In der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr beliefen sich die Beiträge auf 6,1 Mio. € (Vorjahr 6,7 Mio. €). Die Beitragseinnahmen in der Kraftfahrtunfallversicherung betrugen 3,1 Mio. € (Vorjahr 3,4 Mio. €). Die Brutto-Schadenquote in der gesamten Unfallversicherung lag bei 63,1% (Vorjahr 57,3%). Die Brutto-Kostenquote betrug 31,1% und lag damit um 5,4%-Punkte über dem Vorjahreswert (25,7%). Nach Rückversicherung verblieb ein Nettogewinn von 19,9 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 41,3 Mio. €). Haftpflichtversicherung In der Haftpflichtversicherung sanken die Gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen um 3,5% auf 247,0 Mio. € (Vorjahr 256,0 Mio. €). Die Brutto-Schadenquote betrug 36,9% nach 38,7% in 2016. Die Brutto-Kostenquote stieg um 2,6%-Punkte auf 34,4%. Nach Rückversicherung und Entnahme von 2,6 Mio. € aus der Schwankungsrückstellung schloss die Haftpflichtversicherung mit einem Nettogewinn von 53,0 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 86,7 Mio. €). Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Die Gebuchten Bruttobeiträge in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung lagen am Ende des Geschäftsjahres bei 346,7 Mio. € (Vorjahr 361,0 Mio. €). Die Brutto-Schadenquote stieg von 80,3% auf 84,9%. Die Brutto-Kostenquote stieg auf 20,9% (Vorjahr 18,6%). Nach Rückversicherung und nach Entnahme von 1,9 Mio. € aus der Schwankungsrückstellung (Vorjahr Entnahme von 10,5 Mio. €) ergab sich netto ein Verlust von 4,6 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 21,0 Mio. €). Sonstige Kraftfahrtversicherung In der Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung beliefen sich die Gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen auf 226,0 Mio. € (Vorjahr 237,5 Mio. €). Die Brutto-Schadenquote lag bei 78,2% (Vorjahr 76,2%). Die Brutto-Kostenquote stieg auf 19,4% (Vorjahr 16,7%). Nach Rückversicherung und einer Zuführung in die Schwankungsrückstellung von 2,3 Mio. € (Vorjahr Zuführung von 7,9 Mio. €) ergab sich netto ein Verlust von 3,0 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 3,3 Mio. €). Feuer- und Sachversicherung Unter dieser Versicherungszweiggruppe werden die Versicherungszweige Feuerversicherung (ohne Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung), Verbundene Hausratversicherung, Verbundene Wohngebäudeversicherung und Sonstige Sachversicherungen zusammengefasst. Feuerversicherung Die Gebuchten Bruttobeiträge stiegen um 2,2% auf 50,7 Mio. € (Vorjahr 49,6 Mio. €). Die Brutto-Schadenquote sank durch die verminderte Großschadenbelastung von 59,5% im Vorjahr auf 45,3%. Die Brutto-Kostenquote betrug 36,2% nach 37,6% im Vorjahr. Die Feuerversicherung schloss mit einem Bruttogewinn in Höhe von 4,9 Mio. €. Nach Rückversicherung und einer Entnahme von 2,3 Mio. € aus der Schwankungsrückstellung (Vorjahr Entnahme von 2,4 Mio. €) ergab sich ein Nettoverlust von 0,3 Mio. € (Vorjahr Verlust von 2,2 Mio. €). Verbundene Hausratversicherung Im Geschäftsjahr betrugen die Gebuchten Bruttobeiträge 126,2 Mio. € und lagen damit 2,6% unter dem Wert des Vorjahres. Bei einer Brutto-Schadenquote von 36,0% (Vorjahr 39,3%) und einer um 5,5%-Punkte gestiegenen Brutto-Kostenquote von 36,7% konnte nach Rückversicherung ein Nettogewinn von 25,2 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 29,1 Mio. €) erzielt werden. Verbundene Wohngebäudeversicherung Die Gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen lagen mit 203,8 Mio. € um 2,2% unter dem Wert des Vorjahres. Die Brutto-Schadenquote erhöhte sich aufgrund der gestiegenen Aufwendungen für Elementarschäden auf 68,4% (Vorjahr 65,5%). Bei einer zum Vorjahr um 2,7%-Punkte gestiegenen Brutto-Kostenquote von 30,0% entstand ein Bruttoverlust von 2,2 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 9,7 Mio. €). Nach Rückversicherung und einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 9,1 Mio. € (Vorjahr Zuführung von 30,1 Mio. €) ergab sich ein Nettoverlust von 23,4 Mio. € (Vorjahr Verlust von 32,1 Mio. €). Sonstige Sachversicherungen Diese Versicherungszweiggruppe beinhaltet die Einbruchdiebstahl- und Raub(ED)-Versicherung, die Leitungswasser(LW)-Versicherung, die Glasversicherung, die Technischen Versicherungen sowie die Übrigen Sachversicherungen. Einbruchdiebstahl- und Raub (ED)-Versicherung Die Gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen in der ED-Versicherung lagen mit 15,6 Mio. € um 6,1% unter dem Vorjahr. Bei einer Brutto-Schadenquote von 37,8% und einer Brutto-Kostenquote von 39,7% wurde ein Bruttoergebnis von 3,6 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €) erzielt. Nach Rückversicherung ergab sich ein Versicherungstechnischer Nettogewinn von 3,2 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 2,3 Mio. €). Leitungswasser(LW)-Versicherung Die Gebuchten Bruttobeiträge lagen mit 12,4 Mio. € um 5,9% unter dem Vorjahr. Die Brutto-Schadenquote lag bei 126,8% nach 109,3% im Vorjahr. Bei einer um 3,4%-Punkte gestiegenen Brutto-Kostenquote von 42,5% ergab sich nach Rückversicherung ein Nettoverlust von 8,9 Mio. € (Vorjahr Verlust von 6,4 Mio. €). Glasversicherung In der Glasversicherung betrugen die Gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen 26,1 Mio. € (Vorjahr 27,1 Mio. €). Die Brutto-Schadenquote stieg auf 43,6% nach 42,8% im Vorjahreszeitraum. Die Brutto-Kostenquote stieg auf 68,1% (Vorjahr 53,2%). Das Versicherungstechnische Ergebnis schloss nach Rückversicherung mit einem Nettoverlust von 4,2 Mio. € (Vorjahr Verlust von 0,1 Mio. €). Technische Versicherungen Die Gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen lagen mit 35,9 Mio. € um 1,5% unter dem Wert des Vorjahres. Bei einer Brutto-Schadenquote von 38,0% (Vorjahr 44,3%) und einer Brutto-Kostenquote von 36,3% (Vorjahr 35,7%) ergab sich ein Bruttogewinn von 9,2 Mio. € (Vorjahr Gewinn 7,3 Mio. €). Nach Rückversicherung betrug der Nettogewinn im Geschäftsjahr 5,2 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 4,3 Mio. €). Übrige Sachversicherungen Unter Übrige Sachversicherungen werden die Versicherungszweige Sturm, Tier, Extended Coverage, Einheit sowie Sonstige Sachschadenversicherungen ausgewiesen. Die Gebuchten Bruttobeiträge hierzu stiegen um 6,9% auf 28,5 Mio. €. Die Brutto-Schadenquote betrug 51,5% (Vorjahr 32,9%) und die Brutto-Kostenquote lag bei 44,1% (Vorjahr 45,1%). Nach Rückversicherung und Zuführung zu der Schwankungsrückstellung ergab sich ein Nettogewinn von 0,2 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 5,6 Mio. €). Transport- und Luftfahrt-Versicherung Die Gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen der Transport- und Luftfahrtversicherung lagen mit 21,3 Mio. € um 10,1% unter dem Wert des Vorjahres. Die Brutto-Schadenquote sank auf 56,1% (Vorjahr 74,0%). Mit einer um 1,1%-Punkte gestiegenen Brutto-Kostenbelastung von 30,2% ergab sich nach Rückversicherung und nach einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung ein Nettogewinn von 4,8 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 0,2 Mio. €). Beistandsleistungsversicherung In der Beistandsleistungsversicherung sanken die Gebuchten Bruttobeiträge um 0,9% auf 22,2 Mio. €. Die Brutto-Schadenquote lag mit 98,0% über dem Wert des Vorjahres von 96,3%. Das Versicherungstechnische Nettoergebnis nach Rückversicherung und nach einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung belief sich auf einen Gewinn in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 4,6 Mio. €). Kredit- und Kautionsversicherung In der Kredit- und Kautionsversicherung gingen die Gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen um 41,2% auf 1,8 Mio. € zurück. Nach einer Brutto-Schadenquote von 926,7% in 2016 lag die Brutto-Schadenquote in diesem Jahr bei 877,5% aufgrund von Großschäden im Bereich der Reiseinsolvenzversicherung sowohl in 2017 als auch im Vorjahr. Die Brutto-Kostenquote lag bei 46,9% (Vorjahr 37,3%). Nach Rückversicherung schloss die Sparte mit einem Versicherungstechnischen Nettoverlust von 5,8 Mio. € (Vorjahr Verlust von 2,8 Mio. €). Sonstige Versicherungen Die sonstigen Versicherungen umfassen die verschiedenen Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung, die sonstigen Vermögensschadenversicherungen und die sonstigen gemischten Versicherungen, hierunter insbesondere die Dynamische Sachversicherung. Insgesamt stiegen hier die Gebuchten Bruttobeiträge um 2,3% auf 29,2 Mio. €. Bei einer verbesserten Brutto-Schadenquote von 48,2% (Vorjahr 54,6%) und einer erhöhten Brutto-Kostenquote von 33,2% (Vorjahr 27,7%) schloss die Sparte mit einem Bruttogewinn von 5,5 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 4,1 Mio. €) ab. Nach Rückversicherung und einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung verblieb ein Gewinn von 0,9 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 1,8 Mio. €). Indirektes Versicherungsgeschäft Die Verdienten Nettobeiträge lagen mit 0,4 Mio. € um 57,3% unter dem Vorjahreswert. Im Schaden wurde ein Aufwand von 0,5 Mio. € (Vorjahr Aufwand von 0,4 Mio. €) verzeichnet; die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb beliefen sich auf 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €). Nach Entnahme aus der Schwankungsrückstellung in Höhe von 0,1 Mio. € ergab sich ein ausgeglichenes Ergebnis (Vorjahr Gewinn von 1,1 Mio. €). Neugeschäft In den Sach-, Unfall- und Haftpflicht-Sparten sank der Bruttoneuzugang (inkl. Zugang aus Bestand) in Jahresversicherungsbeitrag (JVB) im Vergleich zum Vorjahr um 0,9% auf 93,2 Mio. € (Vorjahr 94,0 Mio. €). Dabei sank der Bruttoneuzugang (inkl. Zugang aus Bestand) in den Sachversicherungszweigen um 6,4% auf 54,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich hierfür war v.a. der Rückgang des Neugeschäfts in der Wohngebäudeversicherung um 31,5% auf 7,5 Mio. € (Vorjahr 10,9 Mio. €). Zuwächse ergaben sich insbesondere in den Sonstigen Versicherungen um 60,5% auf 6,8 Mio. € (Vorjahr 4,2 Mio. €) und in der Feuerversicherung um 27,3% auf 12,0 Mio. € (Vorjahr 9,5 Mio. €). Zusätzlich stieg der Bruttoneuzugang in der Haftpflichtversicherung um 39,7% auf 27,2 Mio. € (Vorjahr 19,5 Mio. €) an während in der Unfallversicherung ein Rückgang um 29,2% auf 11,7 Mio. € (Vorjahr 16,5 Mio. €) zu verzeichnen war. Der Bruttoneuzugang in der Kraftfahrtversicherung lag mit 142,1 Mio. € um 6,1% unter dem Niveau des Vorjahres (151,3 Mio. €). Spartenübergreifend wurde somit ein Bruttoneuzugang in Höhe von 235,3 Mio. € (Vorjahr 245,4 Mio. €) JVB realisiert. Beitragseinnahmen Die gesamten Gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen im Direkten und Indirekten Versicherungsgeschäft gingen von 1.668,1 Mio. € um 3,9% auf 1.603,7 Mio. € zurück. Auf das Direkte Versicherungsgeschäft entfielen 1.601,4 Mio. € (Vorjahr 1.667,3 Mio. €), auf das Indirekte Versicherungsgeschäft 2,3 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €). In den Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen lagen die Gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen mit 1.028,7 Mio. € um 3,7% unter dem Vorjahreswert und in den Kraftfahrtversicherungen gingen die Gebuchten Bruttobeiträge um 4,3% auf 572,7 Mio. € zurück. Die gesamten Rückversicherungsbeiträge betrugen 296,2 Mio. € (Vorjahr 304,8 Mio. €). Es ergaben sich somit Gebuchte Netto-Beitragseinnahmen von 1.307,5 Mio. € (Vorjahr 1.363,3 Mio. €). Das entsprach einem Prämien-Selbstbehalt von 81,5% (Vorjahr 81,7%). Schadenverlauf Die Bruttoschadenbelastung für Geschäftsjahresschäden (inkl. Internen Regulierungskosten) im Direkten Versicherungsgeschäft sank um 51,3 Mio. € auf 1.160,4 Mio. € (Vorjahr 1.211,7 Mio. €). Dies resultiert aus der gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Belastung sowohl in den Sach-Sparten als auch in der Kraftfahrtversicherung. In den Sach-Sparten und in der Kraftfahrtversicherung begründet sich der Rückgang in gesunkenen Zahlungen und Rückstellungen. In der Haftpflichtversicherung und in der Unfallversicherung konnte ein Rückgang bei der Bruttoschadenbelastung für Geschäftsjahresschäden verzeichnet werden. Der Nicht-Elementarschadenaufwand SUHK reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund des Rückganges bei den Basisschäden und Großschäden in SUH sowie bei den Basisschäden in Kraftfahrt. Gegenläufig entwickelte sich die Großschadenbelastung in Kraftfahrt. Die Elementarschadenbelastung in 2017 ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Insgesamt sanken die Zahlungen für Geschäftsjahresschäden um 1,3% und die Rückstellungen für Geschäftsjahresschäden sanken um 7,3%. Die Anzahl der gemeldeten Schäden im Geschäftsjahr ging um 1,3% auf 472.894 Stück zurück. Aus der Abwicklung der Vorjahresversicherungsfälle im Direkten Geschäft konnte ein Bruttogewinn von 133,1 Mio. € erzielt werden. Nach Abwicklung ergab sich eine Brutto-Schadenquote in Höhe von 64,0% nach 63,4% im Vorjahr. Die Netto-Schadenquote betrug 66,4% (Vorjahr 63,1%). Eine Übersicht der Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäfts- und Vorjahres nach Versicherungszweigen enthält die Tabelle im Anhang auf Seite 86. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Abschlussaufwendungen für das Direkte Versicherungsgeschäft bezogen auf die Verdienten Bruttobeiträge lagen im Geschäftsjahr bei 11,8% nach 10,2% im Vorjahr. Bei den Verwaltungsaufwendungen stieg die Quote auf 17,2% (Vorjahr 15,7%). Die gesamten Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb für das Direkte Versicherungsgeschäft betrugen 465,0 Mio. € (Vorjahr 432,5 Mio. €). Ursächlich für die Erhöhung der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb im Vergleich zum Vorjahr waren in erster Linie Anpassungen in 2016 bei den Berechnungen im Rahmen der Altersvorsorge. Zudem führte die geänderte Dienstleistungsverrechnung im Rahmen des Cost-Plus-Verfahrens zu erhöhten Kosten in der Generali Versicherung AG. Weiterhin ergaben sich Erhöhungen aus Ausgleichsansprüchen für Vermittler. Bei gleichzeitig gesunkenen Verdienten Beiträgen errechnete sich eine im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Brutto-Kostenquote von 29,0% (Vorjahr 25,8%). Nach Rückversicherungsabgaben und unter Berücksichtigung des Indirekten Geschäfts betrug die Netto-Kostenquote 28,2% nach 24,0% im Vorjahr. Aufwendungen für die Beitragsrückerstattung Die Aufwendungen für die Beitragsrückerstattung im Direkten Geschäft betrugen im Geschäftsjahr 1,1 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €). Hierbei erhöhte sich bei den Beitragsrückerstattungen der Aufwand, überwiegend bei den erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattungen im Haftpflichtgeschäft, um 0,1 Mio. €. Versicherungstechnisches Ergebnis Das Versicherungstechnische Bruttoergebnis im Direkten Geschäft vor Schwankungs- und Drohverlustrückstellung sank insbesondere aufgrund der im Vorjahresvergleich negativen Entwicklung bei den Verdienten Bruttobeiträgen von 172,4 Mio. € auf 106,0 Mio. €. Die Combined Ratio Brutto (Summe aus Schaden- und Kostenquote bezogen auf die Verdienten Bruttobeiträge) lag im Direkten Versicherungsgeschäft bei 93,0% (Vorjahr 89,3%). Das Ergebnis aus der Rückversicherung ergab einen Verlust von 41,5 Mio. € zu Lasten der Gesellschaft nach einem Verlust von 3,1 Mio. € im Vorjahr. Infolge einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr Zuführung von 13,7 Mio. €) sowie einer Entnahme aus der Drohverlustrückstellung in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr Entnahme 0,8 Mio. €) ergab sich ein Versicherungstechnischer Nettogewinn von 62,6 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 156,4 Mio. €). Das Ergebnis des Indirekten Geschäfts wies einen ausgeglichenen Saldo aus (Vorjahr Gewinn von 1,1 Mio. €) aus. Im Geschäftsjahr konnte ein Versicherungstechnischer Nettogewinn in Höhe von 62,6 Mio. € erzielt werden, nach einem Nettogewinn in Höhe von 157,5 Mio. € im Vorjahr. Kapitalanlagenergebnis Aus den Kapitalanlagen konnten Erträge von 140,3 Mio. € (Vorjahr 90,7 Mio. €) erwirtschaftet werden. Den Erträgen standen in 2017 Abschreibungen in Höhe von 7,8 Mio. € (Vorjahr 11,1 Mio. €) sowie Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 5,0 Mio. € (Vorjahr 6,6 Mio. €) gegenüber. Nach Berücksichtigung von weiteren Aufwendungen wurde per Saldo ein Kapitalanlagenergebnis von 117,6 Mio. € (Vorjahr 66,4 Mio. €) erreicht. Sonstiges Ergebnis Der technische Zinsertrag betrug 6,2 Mio. € (Vorjahr 6,3 Mio. €). Der Saldo aus Sonstigen Erträgen und Sonstigen Aufwendungen schloss mit einem Verlust von 65,2 Mio. € (Vorjahr Verlust von 60,0 Mio. €). Ursächlich hierfür war ein gestiegener negativer Saldo aus den Zinsen sowie ein negativer Saldo aus den Dienstleistungen. Außerordentliches Ergebnis Im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft resultierten die außerordentlichen Erträge in Höhe von 49,7 Mio. überwiegend aus der Verrechnung von getätigten Investitionen gegenüber der AachenMünchener Versicherung AG, der AachenMünchener Lebensversicherung AG und der Central Krankenversicherung AG in Höhe von insgesamt 48,7 Mio. € und die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 60,4 Mio. € aus Zuführungen zur Restrukturierungsrückstellung in Höhe von 51,4 Mio. €. Weiterhin wurden die sonstigen Außerordentlichen Aufwendungen im Rahmen von Teilbetriebsübergängen und Zuführungen im Rahmen von BilMoG geprägt. Insgesamt wurde für das Außerordentliche Ergebnis ein Verlust von 10,7 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr Gewinn von 1,2 Mio. €). Ergebnis vor Gewinnabführung Das Gesamtergebnis vor Steuern wies einen Gewinn von 98,2 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 158,8 Mio. €) aus. Nach Berücksichtigung eines Steuerertrags in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr Steueraufwand 47,3 Mio. €) verblieb ein Gewinn vor Gewinnabführung von 103,9 Mio. € (Vorjahr Gewinn von 111,4 Mio. €). Kapitalanlagen Entwicklung Kapitalanlagenbestand und Reserven Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen (ohne Berücksichtigung der Immateriellen Vermögensgegenstände und Depotforderungen) reduzierte sich im Geschäftsjahr um 32,9 Mio. € bzw. 1,3% auf 2.591,6 Mio. € (Vorjahr 2.624,5 Mio. €). Das Brutto-Anlagevolumen der Kapitalanlagen im Jahr 2017 betrug 1.011,0 Mio. € (Vorjahr 1.568,7 Mio. €). Die Neuanlagen erfolgten überwiegend in zinstragenden Anlageformen. Den Zugängen an Kapitalanlagen standen im gleichen Zeitraum Abgänge aus Fälligkeiten, Verkäufen und sonstigen Abgängen in Höhe von 1.050,5 Mio. € (Vorjahr 1.684,7 Mio. €) gegenüber. Der Saldo aus Bewertungsreserven abzüglich Stiller Lasten stieg im Berichtszeitraum von 233,9 Mio. € um 26,1 Mio. € auf 260,1 Mio. €. Zusammensetzung Kapitalanlagen Ergebnis aus Kapitalanlagen Im Geschäftsjahr konnten laufende Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 85,4 Mio. € (Vorjahr 57,7 Mio. €) vereinnahmt werden. Als außerordentliche Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden 40,4 Mio. € (Vorjahr 29,7 Mio. €) realisiert. Diese stammten im Wesentlichen aus dem Abgang von Immobilien. Zuschreibungen führten zu einem Ertrag in Höhe von 14,4 Mio. € (Vorjahr 3,2 Mio. €). In Summe beliefen sich die Erträge aus Kapitalanlagen auf 140,3 Mio. € (Vorjahr 90,7 Mio. €). Die Aufwendungen für Kapitalanlagen lagen bei 22,7 Mio. € (Vorjahr 24,2 Mio. €). Davon entfielen im Wesentlichen auf Verwaltungs-, Zins- und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen 7,0 Mio. € (Vorjahr 6,1 Mio. €), auf Abschreibungen auf Kapitalanlagen 7,8 Mio. € (Vorjahr 11,1 Mio. €) und auf Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 5,0 Mio. € (Vorjahr 6,6 Mio. €). Die Abschreibungen wurden v.a. auf Immobilien vorgenommen. Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen resultierten überwiegend aus dem Verkauf von Aktien, Investmentanteilen und Inhaberschuldverschreibungen. Die laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen nach der Berechnungsmethode des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. belief sich auf 2,7% (Vorjahr 1,7%). Die Nettoverzinsung betrug 4,5% (Vorjahr 2,5%). Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Die Generali in Deutschland ist auf einem wettbewerbsintensiven Markt durch Tochtergesellschaften vertreten, die mit eigenständigen Marken und über spezielle Vertriebswege sowohl im Bereich Versi-cherungen als auch im Bereich Baufinanzierungen und Investmentfonds operieren. Unerlässlich für die größtmögliche Effizienz der einzelnen Unternehmen sind aktives Kostenmanagement und die Nutzung von Synergiepotenzialen der Gruppe, zu deren Realisierung Beherrschungsverträge geschlossen wurden. Daher bestand bereits seit dem 30. Juni 1997 ein Beherrschungsvertrag zwischen der Generali Versicherung AG und der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG als Muttergesellschaft. Dieser wurde am 5. September 1997 in das Handelsregister der Generali Versicherung AG eingetragen. Am 15. Oktober 2001 schloss die Generali Versicherung AG mit der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG auch einen Gewinnabführungsvertrag. Der Vertrag ist am 16. Januar 2002 in das Handelsregister eingetragen worden. Mit bilanzieller Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde die Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG auf die Generali Deutschland AG verschmolzen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 26. Juli 2016. Die mit der Generali Versicherung AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge gingen damit im Wege der Gesamtrechtsnachfolge von der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG auf die Generali Deutschland AG über. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Durch den Teilbetriebsübergang Target Orga zum 31.12.2016 sind seit dem 01.01.2017 faktisch keine Mitarbeiter bei der Generali Versicherung AG mehr beschäftigt. Neue Produkte und Dienstleistungen Die im Vorjahr gestartete Smart-Insurance-Offensive wurde 2017 konsequent fortgesetzt. Das erklärte Ziel der Generali als Vorreiter für Smart Insurance ist es, Kunden mit innovativen Lösungen ein verlässlicher Partner in allen Lebensbereichen zu sein - und zwar auch dann, wenn ein Schaden noch gar nicht eingetreten ist. Zu Jahresbeginn wurde die vollständig überarbeitete Privatkundenlinie " Generali Einfach Privat" mit Schwerpunkt auf die Absicherung über den Exklusiv-Vertrieb Generali (EVG) in den Markt eingeführt. Sie kombiniert leistungsstarke SUH-Versicherungen (Sach/Unfall/Haftpflicht) mit den innovativen Smart Insurance-Lösungen Generali Domocity und SmartProtect. Dabei ist Smart Protect als Baustein innerhalb des Bündels "Generali Einfach Privat" der optimale Schutz für Elektrotechnik-Geräte. Kunden können Geräte aus den Bereichen Computer & Büro, TV & Audio, Foto & Camcorder sowie Handy & Navigation gegen nahezu sämtliche Alltagsrisiken über eine Allgefahrenversicherung absichern. Mit Generali Domocity wurde die Idee, Anreize für Risikoprävention zu schaffen, auf den Bereich Haus und Wohnen übertragen. Es handelt sich dabei um einen Leistungsbaustein im KomfortPlus-Schutz in der Hausratversicherung, der Versicherungsschutz mit einem innovativen Produkt kombiniert: So erhalten Kunden mit Generali Domocity erweiterte Versicherungs-, Service- und Organisationsleistungen wie auch ein Gerätepaket des Generali Partners devolo. Das Herzstück, die Steuerzentrale, wird ergänzt durch eine Alarmsirene, eine Schaltsteckdose und verschiedene Sensoren. Im Schadenfall informiert die App "mydevoloapp" den Kunden, der sein Zuhause so bequem und einfach schützen kann, um Schlimmeres zu verhindern. Durch "Generali Einfach Privat" stärkt die Generali erfolgreich die Ausrichtung auf Kundenzentrierung, denn Kunden erhalten damit optimale ganzheitliche Rundum-Absicherung in nur einer Police. Dies folgt der strategischen Ausrichtung, den Kunden konsequent in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen und die Beratung an seinen Bedürfnissen auszurichten. Eine attraktive Preisgestaltung für die umfassende Absicherung rundet diesen Ansatz ab. Zur Jahresmitte erfolgte die Einführung einer neuen Produkt- und Tarifgeneration für die Kfz-Versicherung. Neben einer Verbesserung der Leistungen wurde der Tarif marktgerecht angepasst, um im weiter sehr herausfordernden Wettbewerbsumfeld der Kfz-Versicherung eine erfolgreiche Entwicklung sicher stellen zu können. Die Überarbeitung der Kfz-Versicherung ging einher mit einer Überarbeitung der Smartphone-basierten Telematiklösung Generali Mobility. Dieser wichtige Baustein der Smart-Insurance-Offensive motiviert Kunden zu einer vorausschauenden und sicheren Fahrweise, indem Anreize für Risikoprävention gesetzt werden. Die seit dem Start im Vorjahr gesammelten Rückmeldungen von Nutzern und Vermittlern wurden genutzt, um die Produktgestaltung modularer sowie die dazu gehörige App benutzerfreundlicher zu gestalten. Chancen Das hohe gesamtwirtschaftliche Wachstum wird auch die Geschäftsentwicklung in der Versicherungswirtschaft weiterhin begünstigen. Zentrale Herausforderungen bleiben aber das Zinsumfeld und die nicht abreißenden Regulierungsreformen. Auf mittlere Sicht eröffnet die Digitalisierung Chancen für die Geschäftstätigkeit. Umsetzung der strategischen Neuausrichtung Die Generali hat im Mai 2015 die strategische Neuausrichtung ihres Geschäfts in Deutschland bekannt gegeben und deren Implementierung in 2016 erfolgreich weiterentwickelt. Zur Stärkung der operativen Performance und der Erhöhung der langfristigen Wertschöpfung wurde 2017 die Umsetzung der Unternehmensstrategie noch einmal beschleunigt. Um die bestehenden Herausforderungen
zu meistern wurde eine gesamthafte Lösung der Generali Deutschland Gruppe erarbeitet, deren zeitnahe Umsetzung aktuell in Vorbereitung ist. Vertriebsleistung maximieren Die Integration der EVG in die DVAG ermöglicht dem EVG-Vertrieb, den bisherigen Negativtrend umzudrehen und langfristig zu wachsen. So kann von Best Practices der DVAG profitiert und die vertriebliche Effektivität in Deutschland erhöht werden. Weiterhin wird der Ausbau des Makler- und Digitalkanals in der Generali Deutschland für weiteres Wachstum vorangetrieben. Operative Effizienz managen Durch die Etablierung des OneCompany Modells in Governance, Aufbauorganisation, Arbeitgebergesellschaften und insbesondere der Produktplattformen Leben, Kranken und P&C wird die Organisation in Deutschland stark vereinfacht. Diese Reduktion der Komplexität ermöglicht es, signifikante Kostenvorteile zu erzielen und die Marke Generali deutlich im deutschen Markt zu stärken. Marktchancen in der Schaden- und Unfallversicherung In der Schaden- und Unfallversicherung wird für 2018 aufgrund einer anhaltend positiven konjunkturellen Lage tendenziell ein Wachstum auf gleichem Niveau wie 2017 erwartet. Ein Beitragswachstum ist vor allem im industriellen und gewerblichen Geschäft möglich. Wichtige Trends und Umwälzung in der Schaden- und Unfallversicherung sind der technische Fortschritt, insbesondere das Zukunftsthema Digitalisierung, der demografische Wandel sowie Veränderungen des rechtlichen und regulatorischen Umfelds. Sie prägen den Versicherungsbedarf der Kunden und das Angebot. Die Digitalisierung wird auch in Zukunft weiter ein Megatrend darstellen. Das gilt gleichermaßen für Rationalisierungspotenziale im Betrieb, für neue Wege im Vertrieb sowie die laufende Gestaltung der Kundenbeziehungen. Die bisherigen Smart Insurance Produkte wie Mobility und Domocity bilden hier wohl nur die Vorhut dessen, was Vernetzung und Big Data auf der Angebotsseite ändern wird. Dabei können auch ganze Sparten ihr Gesicht verändern, umsatzträchtige Risiken an Relevanz verlieren oder neue Risiken hinzukommen. So wird insbesondere der Bereich Cyberversicherung vor allem bei Gewerbe/Industrie zunehmend wichtig. Die Generali Deutschland stellt ihre Organisation effizient und bedarfsgerecht auf, um u.a. weiterhin Trendsetter in der Smart Insurance sein zu können und profitabel wachsen zu können. Dazu wird unter anderem die Produkt- und Dienstleistungsentwicklung im Konzern, z.B. in einer Komposit-Produktplattform zusammengefasst. Dadurch werden die bislang bestehenden Komposit-Einheiten hierfür zu einer einzigen leistungsstarken und innovativen Produktentwicklungseinheit für alle Unternehmen und Marken zusammen geführt. Diese vereint alle fachlichen, produktspezifischen und technischen Kompetenzen. Daraus wird ein noch stärker an den Kundenbedarfen ausgerichtetes und innovatives Produktangebot entstehen, das den Anforderungen der Vertriebskanäle entsprechend mit attraktiven Alleinstellungsmerkmalen angereichert werden wird. Ebenso wird die Marke Generali im deutschen Markt deutlich gestärkt werden und an Gewicht gewinnen. Risiken der zukünftigen Entwicklung und deren Steuerung Ziele und Aufgaben des Risikomanagements Unsere Geschäftsstrategie und die daraus abgeleitete Risikostrategie ermöglichen es uns, den Fokus auf unsere Kernkompetenzen - Übernahme und Steuerung von Risiken - zu legen. Darauf basierend steuern wir als Unternehmen eines bedeutenden Finanzdienstleistungskonzerns mit dem Schwerpunkt Versicherungsgeschäft vielfältige Risiken innerhalb der Generali in Deutschland. Diese sind durch das Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäft bestimmt. Daneben existieren Risiken aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Anforderungen aller Anspruchsgruppen zu berücksichtigen; so gewährleisten wir den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens und der Generali in Deutschland. Die wesentlichen Elemente des Risikomanagements sind:
Auf der Grundlage dieses Risikomanagementansatzes überwachen wir laufend die Risikoexponierung und leiten konkrete Maßnahmen entsprechend den Beschlüssen ein, um die nachhaltige Risikotragfähigkeit sicherzustellen und eine Gefährdung sowie eine Entwicklungsbeeinträchtigung unserer Gesellschaft als auch der Generali in Deutschland auszuschließen. Governance-System Kernbestandteile des Governance-Systems sind das Risikomanagementsystem und das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie angemessene Regelungen zum Outsourcing. Daneben werden Vorstand und Aufsichtsrat innerhalb der Organisationsstruktur des Unternehmens bestimmte Leitungs- und Überwachungsfunktionen zugewiesen. Die Einrichtung der vier unabhängigen Schlüsselfunktionen im Governance-System
folgt einer Leitliniensystematik, die durch den Gesamtvorstand verabschiedet wurde und einem jährlichen Aktualisierungsprozess unterliegt. Die Risikomanagementfunktion ist zentral im Vorstandsressort Risikomanagement bei der Generali Deutschland AG eingerichtet. Der Ressortvorstand Risikomanagement ist Inhaber dieser Funktion und Chief Risk Officer (CRO) der Generali in Deutschland. Der CRO agiert unabhängig vom operativen Geschäft und verantwortet die Einrichtung und den Betrieb des Risikomanagementsystems. Grundsätze, Ziele und wesentliche Vorgaben des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems werden in spezifischen Leitlinien definiert. Vorstand Der gesamte Vorstand ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen sowie wirksamen Geschäftsorganisation des Unternehmens, der laufenden Überwachung des Risikoprofils sowie für die Einrichtung eines Frühwarnsystems verantwortlich. Der Vorstand wird regelmäßig über die unternehmensspezifischen Risiken sowie über deren Auswirkungen und die ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen zu deren Steuerung informiert. Im Hinblick auf das Risikomanagement ist der Vorstand insbesondere verantwortlich für:
Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung und berät ihn, u.a. im Hinblick auf die Risikostrategie und das Risikomanagement. Er wird durch regelmäßige schriftliche Berichterstattung des Vorstands über das Risikomanagement sowie über wesentliche Risiken und deren Steuerung informiert. Risikomanagementsystem Das Risikomanagementsystem muss so gestaltet sein, dass die Identifikation, Messung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der eingegangenen und potenziellen Risiken jederzeit möglich ist. Darüber hinaus wird die Integration des Risikomanagements in die Entscheidungsprozesse gefordert. Gegenstand des Risikomanagementsystems sind alle erkennbaren internen und externen Risiken, denen ein Versicherungsunternehmen ausgesetzt ist. Diese lassen sich unterteilen in Risiken, die in die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung einfließen sowie weitere, die bei dieser Berechnung nicht oder nicht vollständig erfasst werden. Das Risikomanagementsystem deckt insbesondere die folgenden Bereiche ab:
Die Umsetzung des Risikomanagementsystems erfolgt über die Gremienstruktur sowie über Vorgaben und Strategien, die die Risikoneigung sowie den konkreten Umgang mit einzelnen Risiken festlegen. Die zentralen Gremien sind das "Country Risk Committee" sowie die segmentspezifischen Risk Management Committees, die bei der Generali Deutschland AG angesiedelt sind. In unserem Unternehmen finden regelmäßig "Risk Management Committees" mit Fokus auf unternehmensspezifischen Themen mit Risikorelevanz während der Vorstandssitzungen statt. Das "Internal Model Committee" ist ein Entscheidungsgremium hinsichtlich der Internal Model Governance. Regelmäßige Teilnehmer sind der CRO und die für das Partielle Interne Modell verantwortlichen Führungskräfte. Der strukturierte Prozess zur Risikoidentifikation und -klassifikation mündet in der Risikokonferenz und findet jährlich unter Teilnahme des Vorstands sowie weiterer Führungskräfte statt. Themen sind Risikominderungsmaßnahmen, die Entwicklung der Risikosituation sowie potenzielle neue Risiken. Internes Kontrollsystem Das interne Kontrollsystem (IKS) ist gemäß dem VAG der zweite Kernbestandteil des Governance-Systems . Nach § 29 VAG umfasst das IKS zum einen die Kontroll- und Überwachungsinstrumente der operativen Arbeitsprozesse, in Form von Leitlinien, Arbeitsanweisungen und Verantwortlichkeiten und zum anderen die Überwachungsaufgaben der Governance-Funktionen in den ihnen zugewiesenen Bereichen. Das IKS folgt der Systematik der "Three Lines of Defense" (Verteidigungslinien) und spiegelt operative und verantwortungsspezifische Aspekte wider. In diesem Zusammenhang bilden die operativen Managementkontrollen die erste Ebene der "Three Lines of Defense", Risikomanagement-Funktion, Compliance-Funktion und die versicherungsmathematische Funktion befinden sich auf der zweiten Ebene, und die unabhängige Überwachung durch die Interne Revisionsfunktion stellt die dritte Ebene dar. Bei den Three Lines of Defense handelt es sich um eine Systematik, die drei Arten von Überwachungsfunktionen unterschiedlichen Unternehmensebenen zuordnet. Die drei Kontrollinstanzen stehen in Interaktion mit dem Management und dem Aufsichtsrat. Schlüsselfunktionen Die Hauptaufgaben der jeweiligen Schlüsselfunktionen sind im Folgenden genannt. Risikomanagement-Funktion
Compliance-Funktion
Versicherungsmathematische Funktion
Interne Revisionsfunktion
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung § 27 VAG fordert die Durchführung einer unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment, ORSA)[1] sowie eine entsprechende Berichterstattung. Dies beinhaltet mindestens einmal jährlich eine Beurteilung des vollständigen Risikoprofils zum gewählten Stichtag sowie in der Mittelfristplanung. Insbesondere muss überprüft werden, inwieweit die vorhandenen Eigenmittel ausreichen, um alle Risiken, d.h. sowohl quantifizierbare als auch qualitativ beurteilte Risiken, zu bedecken. Die Ergebnisse der mit einem Partiellen Internen Modell bzw. der Standardformel durchgeführten Berechnungen sind auf wesentliche Abweichungen vom tatsächlichen Risikoprofil der Gesellschaft zu untersuchen. Des Weiteren ist die Signifikanz der Abweichung zwischen dem Risikoprofil und den der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung zu Grunde liegenden Annahmen zu beurteilen und zu kommentieren. [1] Im Folgenden wird der Begriff "ORSA" verwendet. Durch den ORSA-Prozess in der Generali in Deutschland wird der Vorstand bei der Sicherstellung eines effektiven Risikomanagementsystems und der Operationalisierung der Risikostrategie unterstützt. Im ORSA-Bericht werden die wesentlichen Ergebnisse des ORSA-Prozesses beschrieben und der Aufsichtsbehörde übermittelt. Neben dem turnusmäßigen ORSA wird bei wesentlichen Änderungen des Risikoprofils ein nicht-regelmäßiger ORSA durchgeführt. Der ORSA-Prozess wird als Teil des strategischen Planungsprozesses durch die Risikomanagement-Funktion durchgeführt. Der Prozess umfasst die Planung der Solvency II-Quoten sowie Risikobetrachtungen und mündet in den ORSA-Bericht. Seine Ergebnisse sind ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Struktur des ORSA-Prozesses Erhebung der Risikosituation Die Erhebung der Risikosituation erfolgt durch die Identifikation und Bewertung aller quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risiken sowie durch Beschreibung entsprechender Maßnahmen zur Risikominderung bzw. Risikosteuerung. Die Identifikation der Risiken, die nicht explizit durch das Partielle Interne Modell bzw. die Standardformel berücksichtigt werden oder eine weitere qualitative Betrachtung erfordern, erfolgt durch Expertenschätzungen und folgt dem etablierten Prozess der Risikoidentifikation und Risikokontrolle. Im Rahmen der Risikoinventur werden seitens der Generali Deutschland AG Interviews mit allen Führungskräften mit gruppenübergreifender Verantwortung (sog. "Functional Heads") geführt, um eine Einschätzung der Risikolage der Generali in Deutschland zu erhalten. Die in der sog. Konzernrisikoliste zusammengefassten Ergebnisse dieser Gespräche werden in der Konzernrisikokonferenz vorgestellt und erörtert. Im Nachgang erfolgt - ggf. unter Berücksichtigung weiterer Interviews mit Risikoverantwortlichen der Generali Deutschland AG - die Risikokonferenz der Gesellschaft, in der die unternehmensindividuelle Risikoeinschätzung vorgestellt und erörtert wird. Die Konzernrisikoliste wird vierteljährlich überprüft, umfasst Maßnahmen sowie deren Überwachung und deckt wesentliche operationelle Risiken und qualitativ bewertete Risiken (strategische Risiken, Reputationsrisiko, Ansteckungsrisiko und Emerging Risks) ab. Wenn neue Risiken identifiziert werden und/oder sich das Risikoprofil wesentlich verändert, wird ein Ad-hoc-Meldeprozess ausgelöst. Liegt eine entsprechende Risikoindikation z.B. durch Meldung eines operativen Bereiches (Risikoverantwortliche) vor, entscheidet der CRO über die Notwendigkeit eines Ad-hoc-ORSA und informiert im Bedarfsfall das Group Risk Management der Assicurazioni Generali S.p.A. Empfänger von Ad-hoc- ORSA-Berichten sind grundsätzlich der Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, der Vorstand und Aufsichtsrat der Generali Deutschland AG, Functional Heads sowie die BaFin. Die Identifikation von Geschäftsprozessrisiken findet im Rahmen der regulären Geschäftsprozesse und unmittelbar durch die Risikoverantwortlichen statt. Liegt der potenzielle Schaden eines identifizierten Risikos oberhalb einer definierten Wesentlichkeitsschwelle, wird das Risiko in die laufende Beobachtung durch das Risikomanagement aufgenommen. Quantitative Bewertung der Solvabilität Die Bestimmung der Eigenmittel und des SCR für quantifizierbare Risiken erfolgt zum Ende eines jeden Jahres. Zu Vergleichszwecken wird die Solvenzsituation der Gesellschaft neben der Berechnung mit dem Partiellen Internen Modell auch mit der Standardformel ermittelt. Das SCR wird sowohl auf Ebene einzelner Risikokategorien als auch auf Gesamtunternehmensebene berechnet und den vorhandenen Eigenmitteln gegenübergestellt. Im Rahmen des strategischen Planungsprozesses werden die Eigenmittel, die Kapitalanforderung und die Solvabilitätsquoten über drei Jahre projiziert. Beurteilung der Gesamtsolvabilität Die Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs umfasst - im Gegensatz zur quantitativen Bewertung mit Hilfe des Partiellen Internen Modells bzw. der Standardformel - eine Berücksichtigung des vollständigen Risikoprofils der Gesellschaft. Im Ergebnis bestimmt das Unternehmen den für die Unternehmenssteuerung relevanten Bedarf an Eigenmitteln, der für die dauerhafte Bedeckung aller unternehmensspezifischen Risiken erforderlich ist. Unternehmenssteuerung Die Ergebnisse des ORSA sind ein integraler Bestandteil der Managemententscheidungen, u.a. im Kapitalanlagenmanagement und der Produktentwicklung, der Unternehmensteuerung sowie im strategischen Planungsprozess und darauf aufbauend bei der kurz- und langfristigen Kapitalplanung. Aktivitäten bzw. Ergebnisse des ORSA sind ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt in allen Risikomanagement-Gremien der Generali in Deutschland. Die Zertifizierung eines Partiellen Internen Modells setzte voraus, dass das Management dieses versteht und seine Ergebnisse in alle relevanten Entscheidungsprozesse integriert. Die Umsetzung dieses sog. Use-Tests stellt einen Eckpfeiler des ORSA dar, da die mit dem Partiellen Internen Modell bestimmte Solvenzquote eine Messgröße zur Beurteilung der Risikosituation ist. Das Risikomanagement überprüft regelmäßig das Risikoprofil, die Umsetzung der Risikostrategie sowie die identifizierten Risiken und überwacht die für die Risikotragfähigkeit festgelegten Limite. Mögliche Limitverletzungen werden analysiert, ggf. werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet und deren Wirksamkeit fortlaufend kontrolliert. Auf dieser Basis werden Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikoexponierung sowie über die implementierten Maßnahmen informiert. Beschreibung und Beurteilung des Governance- und Risikomanagement-Systems Im Rahmen des ORSA werden ferner das Governance- und das Risikomanagementsystem beschrieben und beurteilt. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Risikoidentifikation, Risikobewertungsmethoden und Risikosteuerungsmaßnahmen. Das Governance-System wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit und auf die Berücksichtigung der ORSA-Ergebnisse bei strategischen Entscheidungen untersucht. Im Rahmen des ORSA wurden das Governance- und Risikomanagementsystem überprüft und als angemessen bewertet. Berichterstattung Der ORSA-Bericht wird jährlich zum Ende des Geschäftsjahres erstellt und durch den Vorstand erörtert, überprüft und verabschiedet. Bei wesentlichen Änderungen des Risikoprofils (z.B. infolge wesentlicher Änderungen in der Geschäftstätigkeit oder außergewöhnlicher Ereignisse) erfolgt ein nicht-regelmäßiger ORSA, dessen zugehöriger Bericht der Aufsichtsbehörde übermittelt wird. Zusätzlich zum jährlichen ORSA-Bericht werden Risikozwischenmitteilungen zu den Quartalsstichtagen erstellt. Diese enthalten aktuelle Solvabilitätsberechnungen sowie die Ergebnisse der qualitativen Risikoberichterstattung. Durch den ORSA-Bericht wird der Vorstand über die Risiken in Bezug auf die Vermögenswerte und Verpflichtungen, über nicht bilanzwirksame Ansprüche und Verpflichtungen, über deren quantitative und qualitative Bewertung sowie die Gesamtrisikolage des Unternehmens informiert. Dies dient u.a. der Unterstützung des Managements bei der Entscheidungsfindung und bei der Integration der Risikostrategie in das operative Geschäft. Outsourcing Unter Outsourcing ist die Ausgliederung von Funktionen oder Prozessen an ein anderes Unternehmen zu verstehen. Dabei kann es sich um konzerninterne oder konzernexterne Unternehmen handeln. Alle Aktivitäten und Prozesse mit Ausnahme von Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung können ausgegliedert werden. Es muss dabei sichergestellt sein, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation, die Qualität des Governance-Systems sowie die Prüfungs- und Kontrollrechte der Aufsichtsbehörde nicht beeinträchtigt sind. Das bedeutet, dass - auch unter Berücksichtigung der Leitlinien der internationalen Gruppe und der gesetzlichen Rahmenbedingungen - die vier Schlüsselfunktionen ausgegliedert werden können. Allgemein dürfen Ausgliederungen nur auf der Grundlage einer Risikoanalyse und unter Einbeziehung der maßgeblichen Geschäftsbereiche erfolgen. Bei internem Outsourcing kann die Risikoanalyse aufgrund der höheren Möglichkeit der Einflussnahme auf den Dienstleister weniger detailliert ausfallen. Durch das Outsourcing darf sich die Risikosituation im Unternehmen jedoch nicht verschlechtern. In der Generali in Deutschland finden die regulatorischen Anforderungen in der Ausgestaltung der Dienstleistungsverträge ihre Berücksichtigung. Die Verträge spezifizieren die Leistungserbringung, z.B. durch Service Level Agreements, enthalten ausreichende Weisungs- und Kontrollrechte für die ausgliedernden Versicherungsunternehmen sowie Kontrollrechte für die interne Revision und die Aufsichtsbehörden. Dies betrifft ebenso die Weiterverlagerung von Funktionen und Dienstleistungen an gruppenfremde Dienstleistungsgesellschaften, wie z.B. in Teilbereichen der IT. In der Generali in Deutschland übernehmen die Generali Deutschland AG sowie zentralisierte nationale und internationale Dienstleistungsgesellschaften der internationalen Generali Gruppe bestimmte Funktionen und Dienstleistungen, u.a. IT, Rechnungswesen, Steuern, Controlling, Kapitalanlagemanagement, Risikomanagement, Interne Revision. Kritische und wichtige Funktionen und Prozesse gemäß Solvency II sind in der Generali in Deutschland neben der Generali Deutschland AG, ausschließlich an konzerninterne Dienstleister ausgelagert. Diese Gesellschaften sind vollständig in die Strukturen der Schlüsselfunktionen der Generali in Deutschland eingebunden. Einige Kapitalanlageprozesse sind, soweit es sich um dispositive Prozesse und Prozesse zur Portfolioverwaltung handelt, an die internationalen Gesellschaften Generali Investment Europe S.p.A. und Generali Real Estate S.p.A. ausgegliedert, die beide auch über Zweigniederlassungen in Deutschland verfügen. Diese Gesellschaften unterliegen direkt dem Governance-System der Assicurazioni Generali S.p.A., sodass die Anwendung einheitlicher Grundsätze sichergestellt ist. Zusätzlich sind diese Unternehmen in den Prozess zur Risikoberichterstattung der Generali in Deutschland eingebunden. Entsprechende Funktionen bzw. Prozesse das Rechnungswesen sowie das Kapitalanlage-Controlling betreffend, werden in der Generali Deutschland AG betrieben. Die Prozesse der Informationstechnologie sind auf die Generali Deutschland Informatik Services GmbH (GDIS) ausgegliedert, die wiederum die IT-Infrastruktur auf die internationale Gesellschaft Generali Shared Services S.c.a.r.l. (GSS) ausgegliedert hat. Zur Einbindung in das Governance-System und zur regelmäßigen Sicherstellung der Leistungserbringung benennen die Dienstleister fachliche Ansprechpartner. Die ausgliedernden Gesellschaften benennen ihrerseits für alle ausgegliederten Prozesse interne Verantwortliche, sog. Ausgliederungsbeauftragte. Diese überwachen die jeweilige entsprechende Leistungserbringung durch den Dienstleister und stellen dem Vorstand bei Bedarf Informationen über den ausgegliederten Prozess sowie dessen Funktionsfähigkeit und die Wirksamkeit der Kontrollen zur Verfügung. Grundsätzlich findet für die ausgegliederten Funktionen und Prozesse ein regelmäßiges Monitoring und Reporting auf der Basis von Service Level Agreements und bestimmten Key Performance Indicators statt. Die Verantwortung für Risiken in ausgegliederten Prozessen oder Funktionen und die Funktionsfähigkeit sowie Wirksamkeit des IKS in diesen Prozessen obliegt weiterhin dem ausgliedernden Versicherungsunternehmen. Das zentrale Risikomanagement umfasst auch das Risikomanagement der konzerninternen Dienstleister und die mit der Dienstleistungserbringung verbundenen Risiken. Dabei wird über regelmäßige Risikoberichte sichergestellt, dass Risiken, die durch Outsourcing entstehen können, wirksam begrenzt und überwacht werden. Basierend auf diesen Informationen werden regelmäßig bestimmte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in den ausgliedernden Unternehmen durchgeführt. Risikostrategie Die Risikostrategie basiert auf der Geschäftsstrategie und dokumentiert die Risikoneigung des Unternehmens durch die Vorgabe einer "weichen Toleranzstufe" (Soft Tolerance) sowie den Umgang mit den identifizierten und bewerteten Risiken. Der potenzielle Einfluss von Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird dargestellt sowie daraus resultierende Leitlinien für deren Handhabung. Dabei werden Risikoerwägungen und der Kapitalbedarf in den Management- und Entscheidungsfindungsprozess einbezogen. Die Risikostrategie ist so gestaltet, dass sie von den Verantwortlichen für die operative Steuerung der Risiken umgesetzt werden kann. Die Geschäftsleitung überprüft sowohl die Geschäftsstrategie als auch die Risikostrategie mindestens einmal im Jahr. Bei substanziellen Veränderungen des Gesamtrisikoprofils, bspw. bei Aufnahme neuer Geschäftsfelder, Einführung neuer Kapitalmarkt-, Versicherungs- oder Rückversicherungsprodukte, Auswirkungen von Veränderungen in der Risikoeinschätzung oder Änderung der Konzerngeschäftsstrategie, können Änderungen der Risikostrategie - auch unterjährig - erforderlich werden. Die Risikostrategie wird von der Geschäftsleitung verabschiedet, dem Aufsichtsrat berichtet und je nach Bedarf mit diesem erörtert. Risikotragfähigkeitskonzept und Risk Appetite Framework Der Begriff Risikotragfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Versicherungsunternehmens, Verluste mit Hilfe der vorhandenen Risikodeckungsmasse, d.h. der ökonomischen Eigenmittel, zu kompensieren, ohne dass daraus eine Gefahr für die Existenz des Unternehmens resultiert. Zur Sicherstellung einer hinreichenden Risikotragfähigkeit aller Versicherungsgesellschaften im Konzern hat die Assicurazioni Generali S.p.A. ein Risikotragfähigkeitskonzept, das sog. Group Risk Appetite Framework (RAF), etabliert. Ziel ist die Festlegung des Risikoappetits und der Risikopräferenzen. Dies erfolgt über die Definition von quantitativen Indikatoren zur Begrenzung der Risikoübernahme und über die Etablierung von Prozessen zur Integration des Risikoappetits in die Entscheidungsprozesse unter Berücksichtigung der drei Hauptdimensionen Kapitalausstattung, Liquidität und Ertrag. Die internationale Gruppe definiert Limite (Toleranzstufen), die lokal ausgestaltet werden, und überwacht diese auf Gruppen- und auf lokaler Ebene. Diese Limite werden in "harter" sowie in "weicher" Ausprägung festgelegt, wobei die Verletzung harter Limite umgehend dezidierte Risikominderungsmaßnahmen auslöst. Bei Verletzung eines weichen Limits erfolgt eine sukzessive Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen in Kombination mit einer engen Überwachung des betroffenen Unternehmens. Risikostrategische Elemente Wesentliche risikostrategische Elemente der Geschäftsstrategie unseres Unternehmens sind:
Solvenzkapitalanforderung Die Solvenzkapitalanforderung von Versicherungsunternehmen kann auf der Basis einer Standardformel oder eines internen Risikomodells ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um Modelle zur internen Messung und Steuerung von Risiken und der Risikotragfähigkeit. Dabei sind mindestens die folgenden Risiken zu berücksichtigen:
Die modellierbaren Risiken werden abgebildet und das benötigte Risikokapital mittels des Risikomaßes Value-at-Risk (VaR) über einen einjährigen Horizont zu einem Sicherheitsniveau von 99,5% bestimmt. Die Standardformel ist in der Anlage des VAG beschrieben und enthält eine normierte Vorgehensweise zur Ermittlung des Solvenzkapitals. Dem Internen Modell und der Standardformel liegt eine ökonomische Sichtweise zugrunde. Im Gegensatz zur Standardformel ist das Interne Modell auf die individuellen Gegebenheiten eines Versicherungsunternehmens zugeschnitten. Als Risikokapitalmodell setzen wir in der Generali in Deutschland ein Internes Modell zur wert- und risikoorientierten Steuerung ein. Da das operationelle Risiko hierbei gemäß Standardformel ermittelt wird, handelt es sich um ein Partielles Internes Modell. Regelmäßig erstellte Szenariobetrachtungen ergänzen diese Risikobewertung. Das Partielle Interne Risikomodell zur Verwendung unter Solvency II wurde durch die für die internationale Generali Gruppe als Aufsichtsbehörde für den Zertifizierungsprozess zuständige IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni, italienische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen) zertifiziert. Risikoprofil Das nachfolgende Schaubild beschreibt die in der internationalen Generali Gruppe definierten und für die Generali in Deutschland ebenfalls relevanten Risikoklassen und -arten: Unternehmensrisiko
Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung der Vermögens- und Finanzlage, das sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe und in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte ergibt. Marktrisiken bestehen aus Aktienkurs-, Zinsänderungs-, Immobilien-, Währungs- und Konzentrationsrisiken. Die Versicherungsunternehmen der Generali in Deutschland stehen der zentralen Herausforderung gegenüber, eine angemessene Rendite bei gleichzeitig begrenztem Risiko zu erwirtschaften. Unsere sicherheitsorientierte Anlagepolitik ist unter Zugrundelegung eines aktiven Asset-Liability-Managements (ALM) konsequent an der Risikotragfähigkeit unserer Unternehmen ausgerichtet. Diese Strategie werden wir auch in Zukunft weiter verfolgen, um eine attraktive Verzinsung unter Berücksichtigung der aktuell schwierigen Zinssituation zu erzielen. Ziel des jährlichen ALM Prozesses ist es, unter Berücksichtigung der Risikostrategie und der Risikotragfähigkeit, der Wettbewerbssituation sowie aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen eine verpflichtungsgerechte Kapitalanlagestruktur zu entwickeln. Unter diesen Rahmenbedingungen wird die Kapitalanlagestrategie für die Konzerngesellschaften mit Hilfe von stochastischen ALM- und SAA-Analysen (Strategische Asset Allokation) auf die Zielsetzung und das Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens abgestimmt, wobei die aktuelle Portfoliostruktur von Aktiv- und Passivseite berücksichtigt wird. Die Kapitalanlagestrategie der Konzernunternehmen setzt daher darauf, die Kapitalanlagen breit zu mischen und zu streuen. Exklusive der Beteiligungen nutzen wir für die übrigen Vermögenswerte Diversifikationseffekte und reduzieren Kapitalanlagerisiken, so dass mögliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage begrenzt werden können. Voraussetzung dafür ist die Annahme, dass trotz der weiterhin schwelenden Staatsschuldenkrise das Finanzsystem insgesamt stabil bleibt und sich diese nicht zu einer allgemeinen Systemkrise entwickelt. Die Risikoaufschläge für europäische Staatstitel sind im Jahr 2017 leicht gestiegen. Externe Effekte wie z.B. die Terroranschläge in Frankreich sowie die Brexit-Krise haben jedoch nicht zu einer Kapitalflucht aus Europa geführt und auch nicht zu Risikoaufschlägen für die europäische Exportwirtschaft. Zusätzlich haben die Lockerungsmaßnahmen der EZB einen Anstieg der Risikoaufschläge abgefedert. Aktienkursrisiko Das Aktienkursrisiko bezeichnet die Wertschwankung von Aktien bzw. aktienbasierten Fonds. Dieses Risiko kann als "Volatilität" (Schwankungsbreite der Aktienkurse) ausgedrückt werden. Die Beruhigung der Kreditmärkte führte zusammen mit günstigen Fundamentaldaten zu insgesamt positiven Entwicklungen an den Aktienmärkten. Das aktuelle Maßnahmenpaket der EZB führte ebenfalls zu eher positiven Entwicklungen an den Aktienmärkten. Selbst die zuletzt gestiegene Unsicherheit über die Zukunft Italiens im Euroraum hat die Aktienmärkte nicht wesentlich beeinflusst. Die Aktienmarktvolatilität (Schwankungsbreite des Aktienindex DAX) war im Jahr 2017, geprägt vor allem durch verschiedene Ereignisse (z.B. geringer Ölpreis, Ende Quantitative Easing (QE) in den USA ohne Kapitalmarktverwerfungen, Fortsetzung QE durch EZB ), im Vergleich zum Vorjahr deutlich niedriger. Im langjährigen Vergleich ist die Volatilität vergleichbar mit den sehr positiven Aktienjahren 2004 bis 2007. Der Aktienanteil (nach Marktwerten) unserer Gesellschaft am gesamten Kapitalanlageportfolio wurde im Berichtsjahr ausgebaut und belief sich zum Jahresende auf 7,7% (Vorjahr 8,0%). Wir verfolgen eine sicherheitsorientierte und an der Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens ausgerichtete Anlagepolitik. Diese Strategie werden wir auch zukünftig fortsetzen, um die Chancen auf eine dauerhaft ausreichende und stabile Verzinsung unserer Portfolien zu wahren. Bestandsgefährdende Entwicklungen aus dem Aktienkursrisiko sehen wir derzeit nicht. Auch im Jahr 2018 werden wir die Entwicklung der Aktienmärkte beobachten, um auf Veränderungen im Markt angemessen zu reagieren. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko nicht gleichartiger Wertveränderungen von zinssensitiven Aktiv- und Passivpositionen. Ursache ist die unterschiedliche Duration von Forderungen und Verpflichtungen. Eine wesentliche Maßnahme zur Risikoreduktion ist die Verlängerung der Portfolioduration auf der Aktivseite. Das Zinsniveau in Europa war 2017 im Wesentlichen durch die Entscheidungen der EZB und FED getrieben. Während die FED den Ausstieg aus den niedrigen Zinsen massiv vorantrieb war die EZB zögerlicher und somit erhöhte sich das Zinsdifferential zwischen Europa und den USA. In den letzten zwei Quartalen 2017 vollzog die EZB allerdings eine Änderung ihrer Politik hin zu einem langsamen Ausstieg aus der expansiven Geldpolitik. Somit ist für das gesamte Jahr 2017 ein leichter Anstieg der Zinsen zu verzeichnen. Die Belastung der Schaden- und Unfallversicherer im Niedrigzinsumfeld ist im Wesentlichen durch eine geringere Kapitalanlagerendite determiniert, ohne dass die grundsätzliche Risikotragfähigkeit erkennbar beeinträchtigt würde. Aufgrund der im Jahresverlauf zwar leicht gestiegenen, aber weiterhin auf niedrigen Niveau verbleibenden Zinsen im weiterhin andauernden Niedrigzinsumfeld kommt es gruppenweit insgesamt jedoch zu einer Belastung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Immobilienrisiko Im Bereich der Immobilienanlagen verfolgen wir grundsätzlich eine konservative Strategie. Unsere Investments konzentrieren sich auf Büro- und Einzelhandelsnutzung sowie - in geringem Umfang - auf Wohnimmobilien. Bei den direkten Anlagen hat sich die Risikostruktur im Jahr 2017 nicht wesentlich verändert. Aufgrund der positiven Gesamtmarktentwicklung sind im deutschen Direktanlageportfolio deutliche Wertsteigerungen zu verzeichnen. Zur Nutzung von Diversifikationseffekten wurden in der Vergangenheit indirekte Immobilieninvestments beigemischt. Hier sind aufgrund der positiven Gesamtmarktentwicklung in vielen internationalen Märkten ebenfalls entsprechende Wertsteigerungen zu verzeichnen. Zukünftig wird ein weiterer Ausbau der indirekten Investments mit deutlichem Schwerpunkt auf konzerneigenen Fonds sowie grundsätzlich mindestens ein stärkerer Anstieg der Immobilienquote angestrebt. Das Volumen der Immobilieninvestments ist bei unserer Gesellschaft leicht über dem durchschnittlichen Niveau der Generali in Deutschland. Da der Anteil der eigengenutzten Immobilien verhältnismäßig hoch ist, bleibt auch hier das Risiko überschaubar. Währungsrisiko Im Vergleich zu den in Euro denominierten Kapitalanlagen ist unser Fremdwährungsexposure von deutlich untergeordneter Bedeutung. Es wird zudem aktiv überwacht und gesteuert, so dass hieraus keine materielle Risikoposition resultiert. Die Steuerung des Risikos aus Fremdwährungsexposure besteht im Wesentlichen in der permanenten Sicherung des überwiegenden Teils dieses Risikos aus Devisentermingeschäften. Insgesamt liegen die "offenen" Fremdwährungs-Positionen bei rund 6,2% des gesamten Marktwerts der Kapitalanlagen. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich dadurch ergibt, dass das Unternehmen einzelne oder stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben. Diese können in der Kapitalanlage, der Versicherungstechnik oder in Form von Aktiv- oder Passivkonzentrationen auftreten. Aufbauend auf unserem Geschäftsmodell richten wir uns auf das Erstversicherungsgeschäft mit Privatkunden und Firmenkunden aus; diese strategische Ausrichtung begrenzt das Konzentrationsrisiko. Im Firmenkundengeschäft liegt der Fokus auf kleineren und mittelständischen Unternehmen. Eine wesentliche Einzelsparte in der Schaden- und Unfallversicherung ist die Kfz-Versicherung. Risiken des Großgewerbes werden nach eingehender Risikoprüfung gezeichnet. Um das Konzentrationsrisiko zu reduzieren, erfolgt die Zeichnung des im Jahr 2016 aufgenommenen Industrieversicherungsgeschäfts Generali Corporate & Commercial (GC&C) auf Basis einer Einzelfallprüfung im Rahmen der GC&C Guidelines. Für die Versicherungsunternehmen der Generali in Deutschland fungiert die Generali Deutschland AG als Rückversicherer, um Diversifikationseffekte der einzelnen Erstversicherungs-Portfolien zu nutzen und unternehmensübergreifende Kumule zu steuern. Durch entsprechend große und diversifizierte Portfolien existiert keine erhöhte Exponierung gegenüber einzelnen Kunden. Die für die Generali in Deutschland erforderliche Retrozession kauft die Generali Deutschland AG, auf der Basis konsolidierter Portfolien ihrer Erstversicherer, bei wenigen Marktteilnehmern mit entsprechend gutem Rating ein, in der Schaden- und Unfallversicherung ausschließlich bei der Assicurazioni Generali S.p.A.. Unsere Kapitalanlagen mischen und streuen wir und beachten dabei die Einzellimite, die internen Grenzen unserer Kapitalanlagerichtlinie und die aufsichtsrechtlichen Grenzen. Aufgrund unserer umfangreichen Kapitalanlagetätigkeit sind dennoch größervolumige Exposures gegenüber bestimmten Branchen, Staaten oder Regionen unvermeidbar. Da wir beispielsweise Teile unserer Kapitalanlagen - wie branchenüblich - bei Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen investieren, sind wir gegenüber diesen entsprechend exponiert. Wir werten diese Exposures auf der Grundlage von Bonitätseinschätzungen regelmäßig aus und berichten darüber im Rahmen von Performanceberichten. Die Finanzierungssituation der meisten ehemals von der Staatsschuldenkrise betroffenen Länder hat sich entspannt und somit konnte eine generell breitere Diversifikation auch in diesen Ländern vorgenommen werden. Insgesamt halten wir unsere Exponierung für risikoadäquat und sehen keinen Bedarf, diese zu verringern. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aufgrund eines Ausfalls oder aufgrund einer Veränderung der Bewertung der Bonität (Kreditspread) von Wertpapieremittenten, Versicherungsnehmern, Rückversicherern und anderen Schuldnern ergibt, gegenüber denen das Unternehmen Forderungen hat. Kapitalanlagen Im Berichtsjahr haben sich die Kreditmärkte weiter beruhigt mit der Folge deutlich verringerter Kreditspreads. Das niedrige Zinsniveau ist weiterhin positiv für die Bestandsbewertung, gleichzeitig haben sich die Konditionen für die Neuanlage nur leicht verbessert. Wir gehen davon aus, dass sich die Kreditmärkte 2018 weiter stabilisieren und gleichzeitig die Zinsen der europäischen Kernländer leicht ansteigen werden. Das Ende der Kapitalmarktmaßnahmen in den USA und gleichzeitig die Beibehaltung der Maßnahmen durch die EZB führte insgesamt zu einem Ansteigen des Zinsdifferentials und damit der Hedgingkosten. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2017 das Engagement in festverzinslichen Anlagen in den USA deutlich reduziert. Nach wie vor ist das verbliebene Währungsrisiko dabei größtenteils durch Derivateeinsatz eliminiert. Bedingt durch die robuste europäische Wirtschaftsleistung ist diese Maßnahme ohne wesentlich negative Auswirkungen auf das Kapitalanlageergebnis unseres Unternehmens möglich gewesen. Wir orientieren uns bei der Neuanlage von Kapitalanlagen am Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht und unter Einbezug einer Adäquanz zu den vorhandenen Eigenmitteln. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem weiteren Ausbau von Staatsanleihen sowie von europäischen Unternehmensanleihen. Zudem wurde, um sinkende Erträge auszugleichen, in längere Laufzeiten investiert. Angesichts des vergleichsweise geringen Angebots ausreichend attraktiver Anlagen in Europa wollen wir die Diversifikation in alternative Anlagen fortsetzen. Unter der Voraussetzung, dass es nicht zu einer Systemkrise kommt und aufgrund des aktiven Risikomanagements sowie unter Berücksichtigung der Diversifikationsgrade unserer Investmentportfolien, sehen wir allein in Bezug auf das Kreditrisiko keine Gefährdung unserer Risikotragfähigkeit. Durch die von uns verfolgte Kapitalanlagepolitik und unter Berücksichtigung der Ergebnisse unseres Partiellen Internen Modells sehen wir zusammenfassend derzeit keine Kapitalanlagerisiken, welche die Risikotragfähigkeit in entwicklungsbeeinträchtigender oder bestandsgefährdender Art und Weise beeinträchtigen würden. Bei einer erneuten Verschärfung der Staatsschuldenkrise sowie einem längerfristig andauernden Niedrigzinsumfeld sind jedoch negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Generali Versicherung AG und der gesamten Generali in Deutschland zu erwarten. Forderungsausfallrisiko Neben dem Kreditrisiko im Bereich der Kapitalanlagen umfasst das Kreditrisiko Forderungspositionen speziell gegenüber Versicherungsnehmern und Vermittlern. Das Ausfallrisiko von Forderungen steuern wir durch ein effizientes und konsequentes Controlling und Mahnwesen unter Einbindung aller verantwortlichen Bereiche, ergänzt um ein detailliertes monatliches Reporting an den Gesamtvorstand der Generali Versicherung AG und an die Geschäftsführung der Generali Deutschland Services GmbH (Dienstleistung Cash Services). Ausfallrisiko in der Rückversicherung In der passiven Rückversicherung sind die wesentlichen Rückversicherungsverträge mit der Generali Deutschland AG abgeschlossen. Aufgrund der hohen Bonität der Generali Deutschland AG besteht hieraus kein Ausfallrisiko. Daneben bestehen noch Altverträge von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung mit konzernfremden Rückversicherungen. Segmentspezifisches Risiko in der Schaden- und Unfallversicherung Zur Überwachung der segmentspezifischen Risiken überprüfen wir fortlaufend die Schaden- und Risikoverläufe sowie die Rechnungsgrundlagen der Beiträge und der versicherungstechnischen Rückstellungen. Unser Aktuariat gewährleistet die sachgerechte Tarifierung der Produkte und bestimmt angemessene versicherungstechnische Rückstellungen. Daneben beachten wir die internen Zeichnungsrichtlinien und die gesetzlichen Vorgaben. Um Risiken neuer Produkte vorab auf ihre Auswirkung auf das Gesamtrisikoprofil zu untersuchen, wurde in der GD Gruppe der Product Approval Process (PAP) etabliert. Trotz risikoadäquater Steuerung des Versicherungsgeschäfts können weitere ungeplante Risiken auftreten, die wir erkennen und begrenzen müssen. Darunter fallen unter anderem Risiken aus Kumulereignissen und Katastrophenschäden, die - soweit sie nicht über das Kollektiv ausgeglichen werden können - durch Rückversicherung abgedeckt werden. Die Schadensituation in der Schaden- und Unfallversicherung führte im Geschäftsjahr nur zu einer geringen Entlastung aus der Rückversicherung. Nichts desto trotz stellt die nicht-proportionale Rückversicherung mit adäquaten Kapazitäten eine wichtige Maßnahme zur Risikosteuerung für die Konzernunternehmen dar. Die segmentspezifischen Risiken in der Schaden- und Unfallversicherung umfassen das Tarifierungs- und das Reservierungsrisiko. Wir müssen die im Voraus festgesetzten Prämien ausreichend bemessen, um in der Zukunft entstehende Entschädigungen leisten zu können. Allerdings können wir zukünftige Leistungen bei der Prämienfestsetzung nur begrenzt prognostizieren und kalkulieren. Das daraus resultierende Tarifierungsrisiko minimieren wir durch eine geeignete Prämiendifferenzierung und Zeichnungspolitik. Dabei kalkulieren wir für Risiken mit einer höheren Exponierung eine entsprechend höhere Prämie und überarbeiten regelmäßig unsere Produkte und Tarife, wobei wir die spartenspezifischen Belange berücksichtigen. Zudem überprüfen wir die von uns verwendeten Risikomodelle kontinuierlich und entwickeln diese stetig weiter. Die biometrischen Risiken in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) werden regelmäßig überwacht. Der Verantwortliche Aktuar hat in seinem Erläuterungsbericht die Angemessenheit und ausreichende Dotierung der Deckungsrückstellung bestätigt. Das Reservierungsrisiko entsteht - trotz unseres Grundsatzes einer vorsichtigen Reservierung - gegebenenfalls daraus, dass unsere Schadenreservebildung aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unzureichend sein könnte und in diesem Fall eine Nachreservierung erforderlich wird. Dem Reservierungsrisiko begegnen wir, indem wir die Angemessenheit der Schadenreserven regelmäßig mittels aktuarieller Methoden (z.B. Chain-Ladder-Verfahren) überprüfen. Die Modellierung und Analyse erfolgt hierbei auf Spartenebene, um den jeweiligen Spezifika Rechnung zu tragen. Zusätzlich berücksichtigen wir hierbei die Entwicklung in den Vorjahren durch entsprechend lange Zeitreihen. Die aktuellen Schadenerfahrungen aus dem Berichtsjahr, aber auch aus den vergangenen zwei Jahrzehnten zeigen, dass aus dem Versicherungsschutz gegen Schadenereignisse aus Naturkatastrophen ein wirtschaftlich erhebliches Risiko entstehen kann. So waren 2017 vier Sturmtiefs zu beobachten, die als sogenannte "Schnellläufer" Schäden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht haben (Sturmtief "Egon" im Januar, "Thomas" im Februar, "Xavier" im Oktober und "Herwart" im November). Diesem begegnen, wir zur Abfederung der Volatilitäten, durch eine der jeweiligen Risikoexponierung angemessene Prämie sowie zur Stabilisierung der Risikotragfähigkeit mit einem adäquaten Rückversicherungsprogramm. Die Schadenquoten für eigene Rechnung entwickelten sich wie folgt: Schadenquoten (f.e.R.) * [IN PROZENT]
*Netto-Schadenaufwendungen im Verhältnis zu den verdienten Nettobeiträgen Das Abwicklungsergebnis aus der Rückstellung für Versicherungsfälle entwickelte sich wie folgt: Abwicklungsquote der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle am 1.1. des Jahres * [IN PROZENT]
* Netto-Abwicklungsergebnis im Verhältnis zur Netto-Eingangsrückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen sowie aus mitarbeiter- und systembedingten oder aber externen Vorfällen. Das operationelle Risiko umfasst zudem Rechtsrisiken, nach unserer Definition jedoch nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken. Operationelle Risiken sind ein unvermeidlicher Bestandteil der täglichen Geschäftstätigkeit. Da sich diese Risiken nur bedingt von quantitativen Methoden erfassen und risikogerecht mit Kapital unterlegen lassen, steuern und begrenzen wir diese Risiken durch unser integriertes Internes Kontrollsystem (IKS). Dieses Instrumentarium optimieren wir laufend und entwickeln es beständig weiter. Zusätzlich prüft die Assicurazioni Generali aktuell die Umsetzung eines vollständigen Internen Modells, welches eine risikogerechtere Kapitalunterlegung für operationelle Risiken einschließt. In diesem Zusammenhang wurde für das Jahr 2017 eine "Szenario-Analysen" durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen Ansatz zur quanti-/qualitativen Bewertung von operationellen Risiken durch Expertenschätzungen. Im Rahmen dieser Analyse wurden Risikoszenarien (z.B. Cyber-Attacken) unter Berücksichtigung verschiedener Dimensionen bewertet. Zur Identifizierung der relevante Szenarien wurden vorab, zusammen mit der Compliance-Funktion, ein Risk Assessment sämtlicher operationellen- und Compliance Risiken durchgeführt. Die systematische und zeitnahe Erfassung von Verlustereignissen (sog. Loss Data Collection) wurde in 2017 weiterentwickelt. Eine zentralisierte Bewertung der Datenbasis hilft, zielgerichtet Risikovermeidungs- bzw. Risikominderungsmaßnahmen einzurichten. Rechtliche Risiken Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben können erhebliche Auswirkungen auf unser Unternehmen haben. Wir beobachten kontinuierlich die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene. Dadurch ist es uns möglich, die Rechtsrisiken zu steuern. Das Rechtsmonitoring, unterstützt durch eine aktive Verbands- und Gremienarbeit, erfolgt sowohl durch den Bereich Recht als auch durch weitere zuständige Bereiche. Darüber hinaus sind die Vorstände, Geschäftsführer und Mitarbeiter an den Code of Conduct gebunden, der verbindliche Verhaltensregeln statuiert und damit die Grundlage für eine korrekte Geschäftstätigkeit zur Wahrung der Integrität der Generali Versicherung AG bildet. Rentnerklagen Für die derzeit von Pensionären angestrengten Gerichtsverfahren wegen unzureichender Erhöhung der Betriebsrenten wurde ausreichend bilanzielle Vorsorge getroffen. Risiken aus Stör- und Notfällen Schwerwiegende Ereignisse, wie der Ausfall einer größeren Anzahl von Mitarbeitern oder von einzelnen Gebäuden sowie der IT-Systeme, können wesentliche operative Geschäftsprozesse gefährden. Die möglichen Auswirkungen dieser Risiken stufen wir als hoch ein, da neben den wirtschaftlichen Aspekten insbesondere die Reputation unseres Unternehmens gefährdet werden könnte. Im Rahmen unserer Notfallplanung treffen wir Vorsorge für Störfälle, Notfälle und Krisen, welche die Aufrechterhaltung unserer wichtigsten Unternehmensprozesse und -systeme gefährden könnten. Dies geschieht beispielsweise durch ein umfangreiches Business Continuity Management (BCM) mit einer Festlegung von Ausweichlokationen sowie der Bestimmung von zeitbezogenen Wiederanlaufklassen geschäftskritischer Prozesse einschließlich der Prozesse, die an dienstleistende Unternehmen ausgelagert sind. Ziel der Notfallplanung ist es, bei Risikoeintritt die Geschäftstätigkeit mit Hilfe von definierten Verfahren fortzuführen und Personen, Sachwerte sowie Vermögen zu schützen. Im Jahr 2017 wurde das regelmäßige Approval der Maßnahmen aus dem Business Continuity Management (BCM) auf der durch jedes VU aktualisierten Business Impact Analyse durchgeführt. Sämtliche BCM-Pläne (Wiederanlaufpläne, Notfallpläne, Krisenhandbuch) sind somit auf einem aktuellen Stand verfügbar. Sicherheitsrisiken im IT-Bereich Die Generali Deutschland Informatik Services GmbH (GDIS) und, soweit es sich um IT-Infrastruktur handelt, die Generali Shared Services S.c.a.r.l. (GSS) sind für alle Aufgaben im Bereich der IT-Systeme zuständig (Auftragsdatenverarbeitung). Beide Gesellschaften sind in das Risikomanagementsystem der Generali in Deutschland eingebunden und verfügen über effiziente und effektive Instrumente, um IT-Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Die eingesetzten Verfahren, beispielsweise zum Schutz vor Computerviren, Cyber-Attacken und Hacker-Angriffen verhinderten auch im Geschäftsjahr 2017 nennenswerte Störungen. Vereinzelte Angriffe konnten in angemessener Zeit abgewehrt werden. Die zunehmenden Attacken sind ein branchenübergreifendes Risiko in den heute stark vernetzten Informationssystemen und digitalen Portalen. Wir sind uns bewusst, diesem Risiko mit der größtmöglichen Aufmerksamkeit zu begegnen. Auch der Gesetzgeber hat auf diese Bedrohungslage in den letzten Jahren reagiert. So wurde das IT Sicherheitsgesetz für die Versicherungsbranche zum BSI-Gesetz am 28.05.2017 in Kraft gesetzt. Maßnahmen der GDIS zur Verbesserung der Risikosituation in der IT-Sicherheit Zentraler Mittelpunkt zur Gewährleistung und Verbesserung der IT-Sicherheit und der hieraus resultierenden Risiken ist das integrierte IT-Sicherheits-Managementsystem (ISMS). Im Jahr 2017 wurde dieses System insbesondere in den Bereichen Governance und Compliance ausgebaut. Basis für diesen umfangreichen Ausbau waren und sind Vorgaben, insbesondere durch:
Es wurde die zentrale Funktionseinheit "lokales IT-Risiko- und IT-Sicherheitsmanagement" eingerichtet, welche für alle Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe die zentralen Vorgaben, Methoden und deren Durchführung regelt. Kernstück dieser Organisation ist die IT-Sicherheitskonferenz, die im monatlichen Rhythmus oder zusätzlich auf Anforderung, die IT-Sicherheitslage der GD Gruppe analysiert, bewertet und entsprechende Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit initiiert. Über die jeweiligen Ergebnisse dieser Konferenz wird für das Management ein monatlicher IT-Sicherheitsstatus-Bericht erstellt. Maßnahmen-Schwerpunkt im Jahr 2017 waren Ziele im Bereich der Prävention. Neben der Etablierung eines Melde- und Warnsystems zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie, welches auch die Anforderungen des neuen IT-Sicherheitsgesetzes erfüllt, wurden Arbeiten zur Etablierung eines Systems zur automatischen Erkennung von Sicherheitsangriffen und dem dazu gehörigen "Security Operating Center" aufgenommen. Mit der Einführung von Systemen zur Abwehr von "Denial-of-Service-Angriffen" und einer substanziellen Verbesserung des Virenschutzes im Bereich E-Mail durch Einführung des so genannten "Sandbox-Verfahrens", konnte die Schwelle zur Erkennung und Abwehr von Viren- bzw. Malware-Angriffen signifikant verbessert werden. In 2018 werden die begonnenen Maßnahmen weiter fortgeführt bzw. noch ausgebaut. Auslöser hierfür sind das auf 3 Jahre angelegte "Cyber Security Transformation Program" der internationalen Gruppe und eine in 2018 neu zu erarbeitende Richtlinie der Aufsichtsbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Betrugsrisiko Wie alle Wirtschaftsunternehmen unterliegen wir der Gefahr, durch interne sowie externe wirtschaftskriminelle Handlungen Vermögens- bzw. Reputationsverluste zu erleiden. Um einer nachhaltigen Schädigung des Unternehmens präventiv entgegenzuwirken und betrügerische Handlungen aufklären zu können, entwickeln wir unser internes Kontroll- und Compliance-System kontinuierlich und unternehmensübergreifend weiter. Sonstige Risiken Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen insbesondere aus Versicherungsverträgen und aus Großschadenereignissen, nicht zeitgerecht oder nicht in voller Höhe nachkommen zu können. Dem Liquiditätsrisiko begegnen wir durch eine konzernweite und unternehmensindividuelle unterjährige sowie mehrjährige Liquiditätsplanung. Dabei verfolgen wir das Ziel, die vorhandene Liquidität an den Verpflichtungen unserer Gesellschaft auszurichten, um jederzeit die uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Dies gilt ebenso für Produkte der kurzfristigen Geldanlage. Die Zahlungsverpflichtungen leiten wir aus den bekannten Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden sowie aus typischen Abwicklungsmustern der Rückstellungen ab, um so die Fälligkeitsstruktur der Kapitalanlagen und die Geldmittel an den Liquiditätsbedarfen auszurichten. Dabei berücksichtigen wir einen Sicherheitsaufschlag. Obwohl wir als Erstversicherer die zukünftigen Leistungs- und Schadenzahlungen gut prognostizieren können, ist es dennoch nicht möglich, die Höhe und den Zeitpunkt dieser Zahlungen mit Sicherheit vorherzusagen. Aufgrund dieses Restrisikos haben wir unsere Kapitalanlagen konservativ mit dem Fokus auf hohe Liquidität und Qualität ausgerichtet. Wesentliche Teile unserer Anlagen können im Bedarfsfall in ausreichendem Umfang zeitnah veräußert werden, wodurch auch unerwartete Liquiditätsbedarfe immer gedeckt werden können. Durch die vierteljährliche Berichterstattung unterliegen diese Risiken ebenfalls der Beobachtung unseres Risikomanagements. Strategisches Risiko Strategische Risiken entstehen, wenn sich Veränderungen im Unternehmensumfeld (inklusive Gesetzesänderung und Rechtsprechung) und/oder interne Entscheidungen nachteilig auf die zukünftige Wettbewerbsposition unseres Unternehmens oder der Generali in Deutschland auswirken können. Herausforderungen in der Branche Die aktuellen Herausforderungen in der Versicherungsbranche
haben einen nachhaltigen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung und das Geschäftsmodell der gesamten Branche. Vor diesem Hintergrund hat die Generali Deutschland AG im Jahr 2015 das Programm zur strategischen Neuausrichtung der Generali in Deutschland nach dem Grundsatz "Simpler, Smarter for You" aufgesetzt mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu steigern, neue Wachstumsfelder zu erschließen, die Kosten deutlich zu senken sowie die Komplexität in Organisation und Governance zu reduzieren. Die Kernpunkte des Strategieprogramms, u.a. eine einheitliche und schlankere organisatorische Aufstellung (Matrix-Organisation), die Neugestaltung des Produktportfolios in Leben, die Einführung von Smart-Insurance-Produkten (Generali Vitality, Telematiktarife) für Kunden und Vermittler, das Vorantreiben der digitalen Transformation, Erweiterung des Angebots im Segment Industrieversicherung, Neuausrichtung im Maklergeschäft und die nachhaltige Steigerung der Kundenorientierung mittels dem Net Promoter System (NPS) sind erfolgreich implementiert worden. Im September 2017 hat die Generali in Deutschland den nächsten Schritt ihrer Unternehmensstrategie ("Simpler, Smarter for You to Lead") kommuniziert, die den Fokus auf die Stärkung der operativen Performance sowie der Erhöhung der langfristigen Wertschöpfung legt. Folgende Punkte sind mit dieser Strategie verbunden:
Ein Strategieprojekt dieser Größenordnung birgt naturgemäß Risiken bezüglich der planmäßigen Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung. Dies betrifft insbesondere die Neudefinition von Schnittstellen, die Gestaltung von prozessualen Abläufen, die Erhaltung von Kompetenz und Know-how, die Angemessenheit der entsprechenden Restrukturierungsaufwendungen, die Bereitstellung angemessener Ressourcen sowie die Sicherstellung der operativen Stabilität. Wir begegnen den damit verbundenen Risiken durch vielfältige Maßnahmen. Diese umfassen eine vollständige Identifikation und ständige Überwachung der Risiken, eine enge Begleitung durch den Vorstand sowie ein stringentes Business Case Controlling in den verschiedenen Teilprojekten des Strategieprojektes. Vertrieb Die Sicherung der Vertriebskraft aller Vertriebswege ist ein essentieller Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg der gesamten Generali in Deutschland und ein Kernelement unserer Unternehmensstrategie. Aus diesem Grund stellen wir unseren Vertrieben attraktive Produkte zur Verfügung, die sich an den Bedürfnissen der Kunden orientieren. Durch zusätzliche Produkte pro Kunde (Cross-Selling) oder die Erweiterung des Leistungsumfangs pro Kunde (Up-Selling) schaffen wir zusätzliche Potenziale für unseren Vertrieb. Damit erreichen wir im Umfeld eines hohen Wettbewerbsdrucks eine Stabilisierung der Einkommenssituation unserer Vertriebe bei marktangemessenen Provisionen. Der nächste Schritt der Unternehmensstrategie der Generali in Deutschland ("Simpler, Smarter for You to Lead") umfasst auch den sog. "One Company"-Ansatz, d.h. Verschlankung operativer Abläufe zur Maximierung von Effektivität und Effizienz. Dies beinhaltet auch die geplante Verschmelzung von der GEV mit der Schwestergesellschaft AMV. Daneben ist auch der Ausbau der Vertriebs-Partnerschaft mit der DVAG durch Integration des Exklusivvertrieb Generali (EVG) im Rahmen einer neuen, exklusiven Vertriebsvereinbarung für Produkte der Marke Generali geplant. In der Übergangsphase vor der tatsächlichen Verschmelzung von GEV und AMV besteht das Risiko, dass das Neugeschäft der GEV kurzfristig unter möglichen Verwerfungen leidet, die naturgemäß im Rahmen von vertrieblichen Neuaufstellungen auftreten können. Das Ziel der reibungslosen und erfolgreichen Integration von EVG in DVAG wird eng durch den Vorstand begleitet und unterliegt einem stringenten Monitoring Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Unternehmens, einen Imageschaden bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären sowie Aufsichtsbehörden zu erleiden. Unsere Produkt- und Unternehmensratings, die gezielte Kundenkommunikation und unser aktives Reputationsmanagement sind dabei entscheidende Faktoren, um Imageschäden unseres Unternehmens präventiv entgegenzutreten. Da theoretisch jede Aktivität unserer Gesellschaft zu Reputationsverlusten führen kann und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Risikokategorien bestehen, ist ein aktives Reputationsmanagement von großer Bedeutung. Die zentralen und lokalen Kommunikationseinheiten des Konzerns stehen in einem beständigen Austausch und beobachten sämtliche Aktivitäten unserer Gesellschaft im Hinblick auf mögliche Reputationsrisiken. Insgesamt ist eine Tendenz zur Erhöhung des Reputationsrisikos für die Versicherungsbranche festzustellen, beispielsweise aufgrund eines kritischen Medieninteresses an Vergütungsfragen der Vertriebe. Reputationsrisiken treten wir durch aktive, authentische und zielgruppengerechte Kommunikation auf allen Ebenen entgegen. Ansteckungsrisiko und Emerging Risks Das Ansteckungsrisiko umfasst das Risiko, das sich von anderen Risikokategorien in einer Konzerngesellschaft ableitet und sich auf die Unternehmen der Generali in Deutschland ausbreiten kann. Darüber hinaus können auch durch externe Einflüsse Ansteckungsrisiken entstehen (Branchenrisiko). Emerging Risks beziehen sich dagegen auf neue Risiken infolge von Veränderungen des internen oder externen Umfelds. Wesentliche Treiber der sich ändernden Risikolandschaft umfassen neue wirtschaftliche, technologische, gesellschaftspolitische und ökologische Entwicklungen; die wachsenden Interdependenzen zwischen diesen Bereichen können darüber hinaus zu einer verstärkten Anhäufung von Risiken führen. Risiken dieser Art können zu einem Anstieg der Risikoexponierung bereits definierter Risikoarten führen oder die Definition neuer Risikokategorien erfordern. Beide Risikoarten sind in den Risikomanagementprozess der Generali in Deutschland integriert und werden in den Risikokonferenzen systematisch beobachtet. Gesamtsolvabilitätsbedarf und Risikolage Die Solvenzkapitalanforderung unserer Gesellschaft wird mithilfe des genehmigten Partiellen Internen Modells der Assicurazioni Generali S.p.A. berechnet. Ziel unseres etablierten Validierungsprozesses ist es, die Angemessenheit und Verlässlichkeit des Modells und der entsprechenden Modellergebnisse zu bestätigen. Dabei werden auch ökonomische und rechtliche Dimensionen berücksichtigt sowie die Integration des Modells in die Entscheidungs- und Risikomanagementprozesse des Unternehmens. In den Ergebnissen des Partiellen Internen Modells wird der Gesamtsolvabilitätsbedarf der Generali Versicherung AG in angemessener Weise wiedergegeben. Die vorhandenen Eigenmittel reichten im Geschäftsjahr aus, um den nach dem Partiellen Internen Modell ermittelten Solvabilitätsbedarf zu decken. Basis waren die bislang im Laufe des Jahres 2017 eingereichten Quantitative Reporting Templates (Berichtsformulare, die Versicherungsunternehmen regelmäßig an die BaFin zu übermitteln haben). Aktuelle Werte zum Jahresende lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor. Das Jahr 2017 war im Wesentlichen bestimmt durch das weiterhin niedrige Zinsniveau, das eine Belastung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Gesellschaft darstellt. Unsere Kapitalausstattung ist dem Geschäftszweck angemessen, wir verfügen über ausreichende Mittel um unsere Verpflichtungen erfüllen zu können. Risikopotenziale für die weitere Geschäftsentwicklung resultierten aus der weiterhin fragilen Situation an den Kapitalmärkten, insbesondere vor dem Hintergrund der Schuldenprobleme einzelner europäischer Länder und einem langfristig anhaltenden Niedrigzinsumfeld. Wir verfügen über die notwendigen Instrumentarien, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zeitnah und angemessen zu begegnen. Unser gruppenweit etabliertes Risikomanagementsystem entwickeln wir kontinuierlich weiter. Damit ist es uns möglich, auf veränderte Rahmenbedingungen und adverse Entwicklungen flexibel zu reagieren. Wir überprüfen regelmäßig das Risikoprofil, die Umsetzung der Risikostrategie sowie die identifizierten Risiken und überwachen die für die Risikotragfähigkeit festgelegten Limite. Mögliche Limitverletzungen analysieren wir, leiten gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein und kontrollieren ihre Wirksamkeit. Auf dieser Basis werden Vorstand beziehungsweise Geschäftsführung und Aufsichtsorgane regelmäßig über die Risikoexponierung sowie über die eingeleiteten Maßnahmen informiert. Ausblick und Weiterentwicklung des Risikomanagements Zusammengefasst zeichnet sich aus den zum Bilanzstichtag identifizierten und aktuell bewerteten Risiken auf Basis der bestehenden Anforderungen nach unserer Ansicht aktuell keine bestandsgefährdende Entwicklung ab. Die Generali in Deutschland hat im Geschäftsjahr 2017 die ab dem 1. Januar 2016 verbindlich geltenden Anforderungen unter Solvency II umfassend umgesetzt. Notwendige Anpassungen an das Governance-System wurden vorgenommen. Erstmalig wurden in 2017 für das Geschäftsjahr 2016 die im Rahmen der Säule III zu erstellenden Berichte über die Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report, SFCR) sowie die Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde (Regular Supervisory Report, RSR) erstellt. Für die Weiterentwicklung des Risikomanagements im Jahr 2018 konzentrieren wir uns insbesondere auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Partiellen Internen Modells, um unter veränderten Rahmenbedingungen stets eine angemessene Abbildung unseres Risikoprofils zu gewährleisten. Ausblick Gesamtwirtschaftliche Erwartungen für 2018 Für das Jahr 2018 rechnen wir im Euroraum mit einer anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Positive Impulse werden einerseits von einem weiterhin robusten globalen Umfeld ausgehen. Aber auch die binnenwirtschaftlichen Komponenten dürften zum erwarteten Wachstum von 2,1% kräftig beitragen. Unterstützt von einer Beschäftigungsausweitung sehen wir eine weitere robuste Expansion des privaten Konsums, während die Investitionstätigkeit durch das weiter anhaltende Niedrigzinsumfeld gefördert wird. Gemäß Berechnungen der europäischen Kommission sollte die bisherige Unterauslastung der Produktionskapazitäten einer Normalsituation weichen, was das Umfeld für Lohnerhöhungen und in der Folge eher steigender Inflationsraten verbessert. Entsprechend sehen wir die Kerninflationsrate auf rund 1,5% steigen, wenngleich die Gesamtinflationsrate von erneuten Sondereffekten bei den Energiepreisen überlagert werden könnte. Auf dieser Basis erwarten wir, dass die EZB ihr angekündigtes Wertpapierankaufprogramm nach September 2018 nicht weiter verlängern wird. Mit ersten Erhöhungen in den Leitzinsen rechnen wir allerdings erst im Jahr 2019. Für die USA erwarten wir ebenfalls ein Anhalten der robusten Konjunkturentwicklung mit einer Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 2,4%. Die leichte Beschleunigung reflektiert vor allem die Effekte der Steuerreform, die eine Senkung der Körperschaftssteuer von derzeit 35% auf 20% vorsieht. Auch private Haushalte werden je nach Einkommensklasse deutlich entlastet. Demgegenüber dürfte die Staatverschuldung mittelfristig ansteigen. Hinsichtlich der Geldpolitik erwarten wir, dass die Fed 2018 weiterhin an einer geldpolitischen Normalisierung festhält und den Leitzins in drei Schritten auf 2,0% bis 2,25% anheben wird. Entwicklung an den Finanzmärkten Politische Entwicklungen werden auch im Jahr 2018 das Geschehen an den Finanzmärkten beeinflussen. So steht in Italien eine Parlamentswahl an, die Europäische Union möchte sich auf weitere Integrationsschritte verständigen und bis zum Herbst sollen die Brexit-Verhandlungen abgeschlossen werden. Darüber hinaus dürfte die Fed ihren Prozess der Leitzinsnormalisierung fortsetzen und die EZB ihr Anleiheankaufprogramm auslaufen lassen. Gestützt von einem soliden bis starken Wachstum sowie insgesamt aufwärtsgerichteten Inflationsperspektiven dürften sich die Renditen auf beiden Seiten des Atlantiks im Jahresverlauf nach oben bewegen. Im Euroraum dürfte diese Bewegung besonders ausgeprägt sein, da die Märkte zusehends den Beginn von EZB-Leitzinsanhebungen einpreisen werden. Die Kupons werden durch die zu erwartenden Kursverluste voraussichtlich mehr als aufgezehrt, so dass mit negativen Gesamterträgen zu rechnen ist. An den internationalen Aktienmärkten rechnen wir auch im Jahr 2018 mit Kursanstiegen. Zwar stufen wir die Aktienmärkte derzeit als überbewertet ein, allerdings dürfte das gute gesamtwirtschaftliche Umfeld sowie die nach wie vor reichlich vorhandene Liquidität die Oberhand gewinnen. Angesichts der weniger angespannten Bewertung und des erst beginnenden Prozesses der geldpolitischen Normalisierung im Euroraum erachten wir das Kurssteigerungspotenzial für europäische Aktien als höher. Versicherungswirtschaft 2018: Trotz schwieriger Rahmenbedingungen stabile Entwicklung erwartet Das gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Umfeld bleibt für die Versicherungswirtschaft auch im Geschäftsjahr 2018 sowohl mit Blick auf das Neugeschäft als auch die Profitabilität herausfordernd. So wird die Niedrigzinsphase aller Voraussicht nach weiter anhalten und regulatorische Anforderungen werden weiter zunehmen - hier sind unter anderem die Umsetzung der IDD-Richtlinie sowie die Weiterentwicklung der Rechnungslegungsstandards (z.B. IFRS 17) zu nennen. Auch die demografischen, gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen stellen die Versicherungswirtschaft vor neue Aufgaben. Das Wachstum im deutschen Versicherungsmarkt wird vor diesem Hintergrund aus Sicht der Generali insgesamt nur moderat verlaufen. In der Schaden- und Unfallversicherung erwarten wir für 2018 ein weiterhin positives moderates Beitragswachstum - trotz des hohen Wettbewerbsdrucks in diesem Segment, der einen dämpfenden Effekt auf die Beitragsentwicklung hat. Das Wachstum in dieser Sparte wird unserer Einschätzung nach jedoch leicht an Dynamik verlieren, unter anderem bedingt durch Trends wie Carsharing von Kfz-Herstellern, vertraglich inkludierte Versicherungsprodukte und einen tendenziell sinkenden Versicherungsbedarf durch Assistenzsysteme im Auto. Um die Nachfrage in diesem Segment anzukurbeln, sind die Versicherer gefordert, die Attraktivität der Produkte durch Innovationen sowie Nutzung von Smarten Systemen und Big Data zu steigern. Darüber hinaus erwarten wir - sofern keine Kumulereignisse oder belastende regulatorische Änderungen eintreten - eine leicht rückläufige Schaden-Kosten-Quote, die bei einem moderaten Schadenbedarf aufgrund von branchenweiten Kosteneinsparmaßnahmen erzielt werden könnte. Ergebniserwartung Trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung erwartet die Generali Versicherung AG für 2018 einen positiven Jahresüberschuss. Voraussetzung dafür ist eine positive Entwicklung der Weltwirtschaft und an den internationalen Finanzmärkten sowie das Ausbleiben von größeren Naturkatastrophen, Großschadenereignissen und nationaler sowie internationaler Krisen. Sonstiges Geschäftsbereich Der Geschäftsbereich der Generali Versicherung AG erstreckt sich im direkten Geschäft auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Direktes Versicherungsgeschäft wird ferner im Ausland in sehr geringem Umfang gezeichnet. Rückversicherungsgeschäft wird aus dem In- und Ausland übernommen. Betriebene Versicherungszweige und Versicherungsarten Im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft Unfallversicherung Einzelunfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr Gruppen-Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr Kraftfahrtunfallversicherung Probandenversicherung Luftfahrtunfallversicherung Reiseunfallversicherung Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr übrige und nicht aufgegliederte Allgemeine Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung (einschließlich Sportboot- und Hundehalter-Haftpflichtversicherung) Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Umwelt-Haftpflichtversicherung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Strahlen- und Atomanlagen-Haftpflichtversicherung Feuerhaftungsversicherung Haftpflichtversicherung für nichtversicherungspflichtige Landfahrzeuge übrige und nicht aufgegliederte Haftpflichtversicherung Kraftfahrtversicherung Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Fahrzeugvollversicherung Fahrzeugteilversicherung Luftfahrtversicherung Luftfahrzeug-Kaskoversicherung Feuerversicherung Feuer-Industrie-Versicherung landwirtschaftliche Feuerversicherung sonstige Feuerversicherung Einbruchdiebstahl- und Raub(ED)-Versicherung Leitungswasser (Lw)-Versicherung Glasversicherung Sturmversicherung Versicherung weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken Verbundene Hausratversicherung Verbundene Wohngebäudeversicherung Tierversicherung Technische Versicherungen Maschinenversicherung (einschließlich der Baugeräteversicherung) Elektronikversicherung Montageversicherung Bauleistungsversicherung übrige und nicht aufgegliederte technische Versicherung Einheitsversicherung Transportversicherung Sportboot-Kaskoversicherung Kaskoversicherung Transportgüterversicherung Valorenversicherung (gewerblich) Filmversicherung Verkehrshaftungsversicherung (einschließlich der Speditions- und Rollfuhrversicherung) Kriegsrisikoversicherung übrige und nicht aufgegliederte Transportversicherung (einschließlich Versicherung von Offshore-Risiken) Kredit- und Kautionsversicherung Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer- bzw. Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Extended Coverage (EC)-Versicherung) Betriebsunterbrechungsversicherung Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung Technische Betriebsunterbrechungs-Versicherung sonstige Betriebsunterbrechungs-Versicherung Beistandsleistungsversicherung Schutzbriefversicherung Luft- und Raumfahrzeug-Haftpflichtversicherung Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (einschließlich der Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung) Raumfahrzeug-Haftpflichtversicherung Sonstige Schadenversicherung sonstige Sachschadenversicherungen sonstige Vermögensschadenversicherungen sonstige gemischte Versicherungen Vertrauensschadenversicherung In dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft Lebensversicherung Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung (einschließlich Sportboot- und Hundehalter-Haftpflichtversicherung) Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Umwelt-Haftpflichtversicherung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Feuerhaftungsversicherung Haftpflichtversicherung für nichtversicherungspflichtige Landfahrzeuge übrige und nicht aufgegliederte Haftpflichtversicherung Kraftfahrtzeugversicherung Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Luftfahrtversicherung Feuerversicherung Feuer-Industrie-Versicherung sonstige Feuerversicherung Betriebsunterbrechungs-Versicherung Technische Betriebsunterbrechungs-Versicherung Transportversicherung Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer- bzw. Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Extended Coverage (EC)-Versicherung) Luft- und Raumfahrzeug-Haftpflichtversicherung Sonstige Schadenversicherung sonstige gemischte Versicherungen sonstige Sachschadenversicherungen Vertrauensschadenversicherung Jahresabschluss 2017Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Aachen, 7. Februar 2018 Treuhänder für das Sicherungsvermögen Dr. jur. Jürgen Linden Passiva
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter Posten D.II. und D.III. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f und § 341g HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Absatz 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 10.12.2013 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
München, 6. Februar 2018 Verantwortlicher Aktuar Dr. habil. Robert Kosler Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
AnhangAllgemeine Angaben Die Generali Versicherung AG hat ihren Sitz in München und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 177658. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Maßgebliche Rechtsvorschriften Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und nichtversicherungstechnische Rückstellungen wurden entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Für die versicherungstechnischen Posten wurde hiervon abweichend der Devisenkassamittelkurs vom 31. Oktober 2017 verwendet. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet, so dass bei Posten die nicht Bestandteil einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB sind, sämtliche fremdwährungsbedingten Wertänderungen erfolgswirksam erfasst wurden. Fremdwährungsbedingte Wertänderungen von Rückstellungen wurden unabhängig von der Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung der Zahlungen in Fremdwährung erfolgte mit dem entsprechenden Devisenkassakurs. Für alle Kapitalanlagen gilt, dass erfolgswirksam zu berücksichtigende Währungskursänderungen im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen wurden. Bilanzwertermittlung Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über die gewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden gemäß § 341b Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert erfolgten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nur bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung. Bei Immobilien erfolgte die Ermittlung des beizulegenden Werts nach den in der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) vorgesehenen Verfahren. Der beizulegende Wert bei überwiegend im Konzern genutzten Immobilien (Kernimmobilien) wurde mit Hilfe eines modifizierten Ertragswertverfahrens unter Berücksichtigung einer langfristigen Nutzung der Immobilien durch den Konzern ermittelt. Die Bewertung von Immobilien, für die vor dem Bilanzstichtag Verträge über den Verkauf der Immobilie abgeschlossen wurden und die einen Eigentumsübergang im neuen Jahr vorsehen, erfolgte mit dem Veräußerungspreis. Auf Vermögenswerte, für die noch keine unterschriebenen Verträge vorlagen, wurden gegebenenfalls Abschreibungen auf den voraussichtlich erzielbaren Verkaufspreis vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um notwendige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, bewertet. Wertaufhellende Entwicklungen im Aufstellungszeitraum wurden berücksichtigt. Ausleihungen an verbundene Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden gemäß § 341c Abs. 1 HGB mit dem Nennwert oder gemäß § 341c Abs. 3 HGB mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zur Feststellung, ob eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung der betreffenden Vermögensgegenstände vorliegt und somit eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorzunehmen war, wurden zunächst die Zeitwerte der letzten sechs Monate herangezogen. Eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung ist grundsätzlich gegeben, wenn der Zeitwert der einzelnen Titel in diesem Zeitraum durchgehend weniger als 80% des Buchwertes zum Bewertungsstichtag betrug. Anteile an Investmentvermögen wurden dabei grundsätzlich als eigenständige Bewertungsobjekte betrachtet. Für Publikumsrentenfonds wurde grundsätzlich eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung angenommen, wenn der Zeitwert in den letzten sechs Monaten durchgehend weniger als 90% des Buchwertes betrug. Bei reinen Rentenspezialfonds wurden zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung die im Fonds enthaltenen Rentenpapiere auf ihre Bonität hin überprüft. Bei gemischten Spezialfonds wurde auf die im Fonds enthaltenen Wertpapiere abgestellt. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Sofern nach den obigen Kriterien eine Abschreibung erforderlich war, wurde grundsätzlich auf den Kurswert zum 31. Dezember 2017 abgeschrieben. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden Wertpapiere in Höhe von 1.100.404 Tsd. € dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf 6.373 Tsd. €. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Bei über pari erworbenen Wertpapieren wurde das Agio über die Laufzeit amortisiert. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden Wertpapiere in Höhe von 840.584 Tsd. € dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf 14.382 Tsd. €. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie sonstige Ausleihungen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie andere Forderungen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB angesetzt. Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennwert nach § 341c Abs. 1 HGB angesetzt. Disagiobeträge wurden passivisch, Agiobeträge aktivisch abgegrenzt und unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Darüber hinaus wurden für die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen zur weiteren Risikovorsorge Pauschalwertberichtigungen gebildet. Einlagen bei Kreditinstituten Einlagen bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Andere Kapitalanlagen Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen gemäß § 341 b Abs. 2 HGB in Verbindung mit §§ 255 Abs. 1 und 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 HGB nach dem strengen Niederstwertprinzip. Depot- und Abrechnungsforderungen Depot- und Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert bilanziert. Forderungen an Versicherungsnehmer und -vermittler Die Forderungen an Versicherungsnehmer und -vermittler wurden mit dem Nennwert bilanziert. Hierbei wurden Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigungen wurden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle mittels Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Sonstige Forderungen und andere Vermögensgegenstände Die sonstigen Forderungen und andere Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert aktiviert. Hierbei wurden Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Sachanlagen Die Sachanlagen wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert erfolgten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nur bei einer dauerhaften Wertminderung. Vorräte Die Vorräte wurden einzeln mit den Anschaffungskosten bewertet. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern Die Gesellschaft gehört als Organgesellschaft zum körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organkreis der Generali Beteiligungs-GmbH und weist daher keine latenten Steuern aus. Wertaufholung Bei allen Vermögensgegenständen wurde das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet. Bilanzwertermittlung Passiva Beitragsüberträge Die Ermittlung der Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft erfolgte grundsätzlich nach der pro-rata-temporis-Methode auf Basis der gebuchten Beiträge. Für die Sparte "Transport" und "andere Sachversicherungen" erfolgte die Berechnung nach der Pauschalmethode. Für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft erfolgte die Berechnung grundsätzlich nach den von den Vorversicherern aufgegebenen Beitragsübertragssätzen. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die brutto ermittelten Übertragssätze auf die verrechneten übertragspflichtigen Beiträge angewendet. Der koordinierte Ländererlass der obersten Finanzbehörde vom 30. April 1974 wurde beachtet. Deckungsrückstellung Die Deckungsrückstellung wurde für das selbst abgeschlossene Geschäft nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und für das übernommene Rückversicherungsgeschäft nach den Aufgaben der Vorversicherer bilanziert. Der sich aus den getroffenen Vereinbarungen ergebende Anteil der Rückversicherer wurde abgesetzt. Bei der Bildung der Deckungsrückstellung wurden gegenüber den Versicherten eingegangene Zinssatzverpflichtungen nach § 341f Abs. 2 HGB und § 5 Abs. 3 und Abs. 4 DeckRV berücksichtigt (sogenannte Zinszusatzreserven). Der maßgebliche Referenzzins liegt zum 31. Dezember 2017 bei 2,21%. Dementsprechend wurde bei der Ermittlung der Deckungsrückstellung für Versicherungen mit einem höheren Rechnungszins für die nächsten fünfzehn Jahre dieser Referenzzins zu Grunde gelegt. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für das selbst abgeschlossene Geschäft wurde für jeden bekannten Anspruch einzeln ermittelt; darüber hinaus wurden für noch nicht bekannte Ansprüche aus Schadenfällen bis zum Bilanzstichtag auf den Erfahrungen der Vorjahre beruhende Spätschadenrückstellungen passiviert. Auf die Schadenrückstellung in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung wurde unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schadenzahlungen in der Vergangenheit ein Abschlag vorgenommen. Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Berücksichtigung des koordinierten Ländererlasses vom 2. Februar 1973 dotiert. Rentendeckungsrückstellungen wurden unter Beachtung der §§ 341f und 341g HGB sowie der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Bei der Bildung der Rentendeckungsrückstellung wurden sogenannte Zinszusatzreserven nach § 341f Abs. 2 HGB und § 5 Abs. 3 und Abs. 4 DeckRV analog berücksichtigt. Ansprüche aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen wurden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen oder mit den Erwartungswerten bilanziert und von der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle abgesetzt. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft wurde nach den Angaben der Zedenten bilanziert. Soweit erforderlich wurden angemessene Zuschläge vorgenommen. Die Anteile der Rückversicherer an der Schadenrückstellung wurden auf der Grundlage der Rückversicherungsverträge errechnet. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung Die erfolgsabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung enthält für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft die Rückstellung für die mit Überschussbeteiligung versehene Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Diese wurde nach den in den Geschäftsplänen festgelegten Grundsätzen ermittelt. Die erfolgsunabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung errechnet sich aus dem geschätzten zukünftigen Aufwand. Schwankungsrückstellung Die Schwankungsrückstellung wurde gemäß § 341h HGB i.V.m. § 29 RechVersV sowie zugehöriger Anlage ermittelt und enthält handelsrechtlich vorgeschriebene Rückstellungen zum Ausgleich von Schwankungen im jährlichen Schadenbedarf. Die Rückstellung für Pharmarisiken wurde gemäß § 341h HGB i.V.m. § 30 RechVersV berechnet oder nach Vorgabe des Pools bilanziert. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen Die Stornorückstellung wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten ermittelt. Der Anteil der Rückversicherer wurde abgesetzt. Die Rückstellung für drohende Verluste wurde gebildet, wenn am Bilanzstichtag mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abzusehen war, dass die künftigen Leistungsverpflichtungen aus schwebenden Versicherungsgeschäften die Gegenleistungsansprüche übersteigen. Die Rückstellung für drohende Verluste wurde mit Hilfe eines Schätzverfahrens einzeln je Versicherungszweig ermittelt. Die unter sonstige versicherungstechnische Rückstellungen aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft zur Verkehrsopferhilfe e. V. gebildete Rückstellung wurde um ein Jahr zeitversetzt erfasst. Die Rückstellung für Garantieleistungen für die Versicherungen Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit wurde unter Beachtung des § 341f HGB sowie in analoger Anwendung der aufgrund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Die Pensionsrückstellungen wurden nach § 253 HGB ermittelt. Als Bewertungsverfahren wurde die Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode, Anwartschaftsbarwertverfahren) angewandt. Die Ermittlung der Rückstellung erfolgte unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung zukünftiger Einflussfaktoren, wie einer angemessenen Renten- und Gehaltssteigerungsrate mit jeweils 2% bzw. 3% und einer unternehmensindividuellen Fluktuationsrate. Es wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz zu bewerten, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Nach Änderung des § 253 HGB (BGBl Teil I Nr. 12 vom 16.3.2016) ist der Zeitraum für die Durchschnittsbildung bei der Ermittlung dieses Zinssatzes von 7 auf 10 Jahre erhöht worden. Der Unterschiedsbetrag aus der Änderung des HGB-Rechnungszins für die Pensionsrückstellung als Unterschied zwischen dem bilanziellen Ansatz der Pensionsrückstellungen auf Basis des 10-Jahres-Durchschnitts und der bisherigen Bewertung auf Basis des 7-Jahres-Durchschnitts beläuft sich auf 34.639 Tsd. €. Zum 31. Dezember 2017 wird auf Basis der bis zum 31. Oktober 2017 (vorgezogener Inventurstichtag) vorliegenden Daten ein prognostizierter Zinssatz von 3,68% berücksichtigt Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr gemäß Artikel 67 EGHGB ein Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Unterschiedsbetrags zugeführt. Saldierungsfähige Vermögensgegenstände, die - wie z.B. verpfändete Rückdeckungsversicherungen - die Anforderungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden mit den zugehörigen Versorgungsverpflichtungen saldiert. Kongruent rückgedeckte Pensionszusagen sind nach der Stellungnahme IDW RS HFA 30 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. wie eine wertpapiergebundene Versorgungszusage zu bewerten. Für diese Zusagen ist nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB als Soll-Wert der Pensionsverpflichtung der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung (Aktivwert) angesetzt worden, wenn der Barwert der garantierten Mindestleistung durch diesen überschritten wurde. Ein sich hierbei eventuell ergebender aktiver Überhang aus der Verrechnung wurde gesondert unter dem Bilanzposten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" aktiviert. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert, bei den im Konzern bestehenden Rückdeckungsversicherungen wurde der Aktivwert angesetzt. Der Aktivwert einer Rückdeckungsversicherung entspricht dabei dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zzgl. unwiderruflich zugeteilter Überschussbeteiligungen. Die Bewertung mit dem Aktivwert galt auch für nicht verpfändete Rückdeckungsversicherungen, allerdings fand hierzu ein eigener Bilanzausweis und keine Saldierung statt. Um die arbeitsrechtliche Verpflichtung gegenüber pensionsberechtigten Mitarbeitern auszuweisen und somit die Transparenz im Abschluss zu erhöhen, wurde beim Arbeit gebenden Unternehmen für Pensionszusagen, bei denen durch ein Unternehmen desselben Konzerns ein Schuldbeitritt zur Pensionsverpflichtung erklärt wurde und somit die wirtschaftliche Verpflichtung beim Schuld beitretenden Unternehmen lag, die nach den vorgenannten Bewertungsgrundsätzen ermittelte Pensionsrückstellung ausgewiesen. In gleicher Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuld beitretenden Unternehmen aktiviert. Aufgrund eines Schuldbeitritts der Generali Deutschland AG (GD AG) als Rechtsnachfolger der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG (GBV) zu Pensionszusagen unserer Gesellschaft, ist die GD AG im Innenverhältnis zu unserer Gesellschaft verpflichtet, Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft im Außenverhältnis zu erfüllen. Die dafür von uns erhaltenen Deckungsmittel und die entsprechenden Pensionsverpflichtungen werden daher von der GD AG bilanziert. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen, die nach dem 31. Dezember 2009 passiviert wurden, erfolgte mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, der zukünftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Betrug die Restlaufzeit einer Rückstellung mehr als ein Jahr, so wurde eine Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre vorgenommen. Die Abzinsungszinssätze wurden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und bekannt gegeben. Die Erfassung der Rückstellung erfolgte dann mit dem abgezinsten Betrag. Vor dem 1. Januar 2010 durften keine erwarteten Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Weiterhin war eine Abzinsung nur zulässig, sofern die Verpflichtung einen Zinsanteil enthielt. Unter den sonstigen Rückstellungen wurden auch die Altersteilzeit- und Vorruhestandsverpflichtungen sowie auch die Verpflichtungen der Generali Versicherung AG als Trägerunternehmen der Pensionskasse der Angestellten der Thuringia Versicherungs-Aktiengesellschaft VVAG i. L. ausgewiesen. Diese den Altersversorgungsverpflichtungen vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen werden nach den gleichen Grundsätzen wie bei den Pensionsrückstellungen ermittelt. Bei den vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen existierten keine verrechnungsfähigen Vermögensgegenstände. Treuhänderisch in Contractual Trust Arrangements (CTA) ausgelagerte Vermögensgegenstände zur Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen sowie Zeitwertkonten wurden mit den zugehörigen Versorgungsverpflichtungen saldiert. Ein sich hierbei eventuell ergebender aktiver Überschuss aus der Verrechnung wurde gesondert aktiviert. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert. Bei den Investmentfondsanteilen entspricht dieser dem Net-Asset-Value, den die Fondsgesellschaft mitteilt. Bei den im Konzern bestehenden Rückdeckungsversicherungen wurde der Aktivwert angesetzt. Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenden Restrukturierungs-Rückstellungen, die ihrerseits Sozialplanrückstellungen enthalten, bilden im Wesentlichen die Restrukturierungen aufgrund SSYtoLead ab und sind nach den allgemeinen Grundsätzen für sonstige Rückstellungen ermittelt worden. Eine Saldierung findet hier nicht statt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva Entwicklung der Aktivposten A., B. I. bis III. im Geschäftsjahr 2017
Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände umfassen IT-Programme, Software und Lizenzen. Kapitalanlagen Zeitwerte Die Ermittlung der Zeitwerte der Grundstücke und Bauten zum Bilanzstichtag erfolgt nach den in der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) vorgesehenen Verfahren. Die Grundstücke und Bauten werden von externen Sachverständigen bewertet. Die Beauftragung der externen Gutachter erfolgt durch die Generali Real Estate S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland. Die Bewertung von Immobilien, für die vor dem Bilanzstichtag Verträge über den Verkauf der Immobilie abgeschlossen wurden und die einen Eigentumsübergang im neuen Jahr vorsehen, erfolgt mit dem Veräußerungspreis. Vermögenswerte, für die noch keine unterschriebenen Verträge vorlagen, wurden mit dem voraussichtlich erzielbaren Verkaufspreis bewertet. Die Zeitwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden im Wesentlichen mit dem Ertragswertverfahren zum Bewertungsstichtag angesetzt. Gesellschaften, bei denen keine Planungsinformationen verfügbar sind, wurden üblicherweise mit dem Net-Asset-Value oder dem Dividend-Discount-Modell bewertet Die Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Hypotheken-, Renten- und Grundschuldforderungen, sonstige zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Ausleihungen, nicht börsengängige festverzinsliche Wertpapiere und Asset Backed Securities (ABS) sowie der zum Nennwert bilanzierten Namensschuldverschreibungen wurden mittels der Discounted Cash Flow-Methode ermittelt. Als Grundlage der Bewertung dienten dabei Swapzinssätze unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Anlage, der Kreditqualität des Emittenten, des Liquiditätsrisikos sowie des emissionsabhängigen Kreditzu- oder -abschlags. Bei derivativen Bestandteilen beachteten wir darüber hinaus implizite Volatilitäten und Korrelationen. Bei ABS wurden die Arten des Forderungspools berücksichtigt. Hinsichtlich der Inhaberschuldverschreibungen, Aktien und Investmentanteile richtete sich der Zeitwert der börsengängigen Titel nach den Börsenkursen zum Bewertungsstichtag und derjenige der Investmentanteile nach den Rücknahmepreisen zum Bewertungsstichtag.. Bei in Fremdwährung notierten Kapitalanlagen wurde der Devisenkassamittelkurs zum Bewertungsstichtag zur Währungsumrechnung herangezogen. Zeitwerte der Kapitalanlagen
Hinsichtlich der Abschreibungsmodalitäten wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen. Folgende Finanzanlagen werden über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen: Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen
Wir gehen davon aus, dass es sich lediglich um vorübergehende Wertminderungen handelt. Zu den Details unserer Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden zu den jeweiligen Bilanzposten. Angaben zu Investmentvermögen mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10%
Bei den Investmentvermögen mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10% bei denen der Buchwert über dem Marktwert liegt, gehen wir davon aus, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Wertminderung handelt. Zu den Details unserer Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden zu den jeweiligen Bilanzposten. Nominal-, Buch- und Zeitwert offener Derivatepositionen Es bestehen zum Stichtag ökonomisch geschlossene Derivatepositionen mit einem Marktwert von 1.936 Tsd. € Bei diesen Positionen handelt es sich um im Geschäftsjahr durch ein Gegengeschäft glattgestellte Derivate. Bewertungseinheiten Von der Möglichkeit zur Bildung einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. Aus der Auflösung von Bewertungseinheiten aufgrund des Abgangs des Underlyings und der dazugehörenden Devisentermingeschäfte ergaben sich im Geschäftsjahr Währungskursverluste von 7.921 Tsd. € (Vj. 6.662 Tsd. €), welche im Kapitalanlageergebnis enthalten sind. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Der Bilanzwert der im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit überwiegend eigengenutzten Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken betrug 124.231 Tsd. € (Vj. 128.900 Tsd. €). Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB zum 31. Dezember 2017 Die Angaben über Eigenkapital und Ergebnis sind den jeweils zum 31.12.2017 zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen entnommen.
[1] Eigenkapital und Ergebnis entsprechen dem Stand 31.12.2017. Ausnahmen sind angegeben [2] Gewinnabführung/Verlustübernahme [3] Kauf 2017; Ergebnis liegt noch nicht vor Sonstige Kapitalanlagen Zum Bilanzstichtag sind Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen mit einem Buchwert von insgesamt 1.940.990 Tsd. € (Vj. 1.962.962 Tsd. €) dem Anlagevermögen zugeordnet. Hierdurch wurden Abschreibungen in Höhe von insgesamt 20.755 Tsd. € (Vj. 23.876 Tsd. €) vermieden. Insgesamt betrugen die Buchwerte 97,8 % (Vj. 97,9 %) der Zeitwerte. Sonstige Vermögensgegenstände Hierin sind vorausbezahlte Versicherungsleistungen in Höhe von 5.063 Tsd. € (Vj. 32.529 Tsd. €) enthalten. Rechnungsabgrenzungsposten Hierin sind Vorauszahlungen für zukünftige Betriebskosten in Höhe von 308 Tsd. € (Vj. 333 Tsd. €) enthalten. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Zur Bedeckung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen werden Investmentfondsanteile insolvenzsicher und zweckgebunden angelegt (sog. Deckungsvermögen). Diese sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und mit den entsprechenden Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen zu saldieren (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der beizulegende Zeitwert der Investmentfondsanteile entspricht dem Net-Asset-Value, den die Fondsgesellschaft mitteilt. Die Anschaffungskosten der Investmentfondsanteile belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 1.538 Tsd. € (Vj. 1.299 Tsd. €). Der beizulegende Zeitwert beträgt zum 31. Dezember 2017 1.551 Tsd. € (Vj. 1.311 Tsd. €). Dieser wurde mit Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 569 Tsd. € (Vj. 1.366 Tsd. €) saldiert. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden Aufwendungen und Erträge aus diesen Investmentfondsanteilen in Höhe von 4 Tsd. € (Vj. 7 Tsd. €) mit der Zinszuführung der entsprechenden Rückstellungen in Höhe von 14 Tsd. € (Vj. 30 Tsd. €) saldiert. Erläuterungen zur Bilanz - Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von 27.358 Tsd. € bestand zum 31. Dezember 2017 aus 3.091.299 auf den Namen lautende Stückaktien, die von der Generali Deutschland-AG, München gehalten wurden. Nachrangige Darlehen Im Jahr 2016 hat die Generali Versicherung AG ein konzerninternes nachrangiges Darlehen bei der Generali Deutschland AG in Höhe von 200.000 Tsd. € aufgenommen. Die Laufzeit hierfür beträgt 10 Jahre. Im Passivposten C. sind zudem die abgegrenzten Zinsen in Höhe von 518 Tsd. € enthalten. Versicherungstechnische Rückstellungen Versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen
Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Für alle Versicherungen für die Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit (PVA) wurde nach den Versicherungsbedingungen eine Überschussbeteiligung gewährt. Folgende Überschussanteile wurden dafür gegenüber dem Vorjahr unverändert festgelegt: Zinsüberschussanteil von 2% auf die Rückstellung für Garantieleistungen des Vorjahres; Ansammlungszins von 6%. Die künftige Überschussbeteiligung wird aus dem Überschuss des laufenden Geschäftsjahres erbracht. Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
Von der Rückstellung am 31. Dezember 2017 entfielen auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile 1.143 Tsd. € (Vj. 178 Tsd. €) sowie auf den ungebundenen Teil 1.721 Tsd. € (Vj. 2.987 Tsd. €). Von der Entnahme von 325 Tsd. € (Vj. 2.591 Tsd. €) entfielen 136 Tsd. € (Vj. 2.010 Tsd. €) auf zugeteilte Überschussanteile in 2017, die als Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern ausgewiesen wurden. Den Versicherungsnehmern von "Unfallversicherungen mit Beitragsrückerstattung" wurde für 2017 ein Ansammlungsüberschussanteil von 1,5% (im Jahr 2018 unverändert) und für die Gewinnverbände UBR2007 und UBR2009 ein Grundüberschussanteil (nur beitragspflichtige Versicherungen) von 2% (im Jahr 2018 0%) gutgeschrieben. Mit Ausnahme des Gewinnverbandes UPR1988 werden alle übrigen Gewinnverbände in 2018 eine Sonderausschüttung in Höhe von 1,25% auf das überschussberechtigte Deckungskapital erhalten. Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen sowie Zu- und Abschreibungen dieser Kapitalanlagen betrug 109.227 Tsd. € (Vj. 110.414 Tsd. €), der beizulegende Zeitwert 114.213 Tsd. € (Vj. 113.219 Tsd. €) und der sich daraus ergebende Saldo 4.986 Tsd. € (Vj. 2.805 Tsd. €). Dem einzelnen Versicherungsnehmer werden daraus bei Beendigung des Versicherungsvertrages der für diesen Zeitpunkt ermittelte, auf ihn entfallende Betrag, zur Hälfte zugeteilt und an ihn ausgezahlt. Bestanden für diesen Zeitpunkt stille Lasten für die in die Überschussbeteiligung einbezogenen Kapitalanlagen, so wird der Versicherungsnehmer daran nicht beteiligt. Andere Rückstellungen Pensionsrückstellungen Im Geschäftsjahr wurde gemäß Artikel 67 EGHGB ein Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Unterschiedsbetrags zugeführt. Der in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 noch nicht berücksichtigte Zuführungsbetrag belief sich auf 31.035 Tsd. € (Vj. 37.485 Tsd. €). Im Geschäftsjahr erfolgte eine Saldierung von Deckungsvermögen und Pensionsverpflichtungen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Der Zeitwert des verrechneten Deckungsvermögens belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 2.584 Tsd. € (Vj. 2.631 Tsd. €). Der Zeitwert entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung. Die Rückstellung der abgedeckten Pensionsverpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2017 2.868 Tsd. € (Vj. 2.885 Tsd. €). Insgesamt wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge in Höhe von 48 Tsd. € (Vj. 39 Tsd. €) mit Aufwendungen in Höhe von 241 Tsd. € (Vj. 3.968 Tsd. €) nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Es bestanden weitere Pensionsverpflichtungen über eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse. Es sind keine Fehlbeträge vorhanden. Sonstige Rückstellungen Zur Bedeckung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen werden Investmentfondsanteile insolvenzsicher und zweckgebunden angelegt (sog. Deckungsvermögen). Diese sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und mit den entsprechenden Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen zu saldieren (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der beizulegende Zeitwert der Investmentfondsanteile entspricht dem Net-Asset-Value, den die Fondsgesellschaft mitteilt.
Zur beschleunigten Umsetzung der Unternehmensstrategie für mehr Exzellenz und langfristige Wertschöpfung in Deutschland ist das Programm "Simpler, Smarter for You to Lead" (SSYtoLead) aufgesetzt worden. Die für SSYtoLead geplanten bzw. sich anbahnenden Restrukturierungen sind bilanziell unter den Restrukturierungs-Rückstellungen verarbeitet. Im Wesentlichen handelt es sich um die Ausgliederung des Exklusiv-Vertriebs (Wechselprämien in Höhe von 47.300 Tsd. €) und um Folgekosten Betriebsänderungen. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten erhaltene Sicherheiten aus Derivatgeschäften in Höhe von 2.520 Tsd. €. Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um Erträge aus Rückdeckungsversicherung in Höhe von 502 Tsd. € (Vj. 515 Tsd. €), die erst im Folgejahr fällig werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Versicherungstechnische Rechnung Zusätzliche Erläuterungen gemäß § 51 RechVersV
Die Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 465.689 Tsd. € (Vj. 432.927 Tsd. €) betrafen mit 189.471 Tsd. € (Vj. 170.329 Tsd. €) Abschlussaufwendungen und mit 276.218 Tsd. € (Vj. 262.598 Tsd. €) Verwaltungsaufwendungen.
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Technischer Zinsertrag f.e.R. Der Technische Zinsertrag für eigene Rechnung enthält die Erträge aus den Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen für die Brutto-Beitragsdeckungsrückstellung der selbst abgeschlossenen Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr und die Erträge für die Rückstellung der Garantieleistungen und Überschussanteile aus der Privaten Vorsorge Arbeitslosigkeit. Auf die Brutto-Rentendeckungsrückstellung der selbst abgeschlossenen Unfall- und Haftpflichtversicherung wird der technische Zinsertrag gemäß § 38 RechVersV berechnet. Ebenso enthalten sind die Depotzinserträge aus der Deckungsrückstellung für das in Rückdeckung übernommene Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsgeschäft. Die an die Rückversicherer gezahlten Depotzinsen sind abgesetzt. Bestand an in Rückdeckung übernommener Lebensversicherung
Aufwendungen für Versicherungsfälle f.e.R. Aus den im Vorjahr übernommenen Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für eigene Rechnung erzielten wir einen Gewinn von 110.969 Tsd. € (Vj. 134.948 Tsd. €). Nichtversicherungstechnische Rechnung Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge enthielten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 621 Tsd. € (Vj. 276 Tsd. €) sowie Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 16 Tsd. € (Vj. 121 Tsd. €). Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen enthielten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 65 Tsd. € (Vj. 353 Tsd. €) sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von 57 Tsd. € (Vj. 8 Tsd. €). Außerordentliche Erträge In den außerordentlichen Erträgen sind Erträge in Höhe von 48.740 Tsd. € aus der Verrechnung von getätigten Investitionen gegenüber der AachenMünchener Versicherung AG, der AachenMünchener Lebensversicherung AG und der Central Krankenversicherung AG im Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft enthalten. Außerordentliche Aufwendungen Aus dem zum 1. Januar 2010 gemäß Artikel 67 EGHGB ermittelten Zuführungsbedarf zu den Pensionsrückstellungen resultierten außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 6.276 Tsd. € (Vj 6.276 Tsd. €) und Aufwendungen aus Restrukturierungen in Höhe von 51.563 Tsd. € (Vj. 19.036 Tsd. €). Davon entfielen 47.300 Tsd. € (Vj. 6.320 Tsd. €) auf Zuführungen zur Restrukturierungsrückstellung im Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Hierin ist ein Steuerminderungseffekt aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.320 Tsd. € (Vj. 372 Tsd. € Steuererhöhungseffekt) enthalten. Sonstige Angaben Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind am Anfang dieses Berichts aufgeführt. Bezüge des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat erhielt für seine Tätigkeit insgesamt 60 Tsd. €. Bezüge des Vorstands Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands unterbleibt gem. § 286 IV HGB. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden 35.331 Tsd. € zurückgestellt. Aufgrund von Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind 3.717 Tsd. € der Rückstellung noch nicht zugeführt worden. Gewährte Vorschüsse und Kredite sowie Haftungsverhältnisse Den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Zu ihren Gunsten bestehen keine Haftungsverhältnisse. Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Gesamthonorar des Abschlussprüfers Für die Prüfung des Jahresabschlusses wurde im Geschäftsjahr ein Aufwand von 755 Tsd. € (Vj. 750 Tsd. €) erfasst. Der Abschlussprüfer erhielt für andere Bestätigungsleistungen Honorare von 100 Tsd. € (Vj. 144 Tsd. €). Gemäß IDW RS HFA 36 werden die Honorare des Abschlussprüfers netto inklusive Auslagen ausgewiesen. Konzernverbindungen Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Generali Deutschland AG, München, die ein Tochterunternehmen der Assicurazioni Generali S.p.A. (Triest/Italien) ist. Die Assicurazioni Generali S.p.A. erstellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) für die gesamte Generali Gruppe. Sie hinterlegt ihn an ihrem Geschäftssitz und reicht ihn bei den italienischen Aufsichtsbehörden ein. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Seit dem 30. Juni 1997 bestand ein Beherrschungsvertrag zwischen der Generali Versicherung AG und unserer früheren Muttergesellschaft, der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG. Dieser wurde am 5. September 1997 in das Handelsregister der Generali Versicherung AG eingetragen. Am 15. Oktober 2001 schloss die Generali Versicherung AG mit der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG auch einen Gewinnabführungsvertrag. Der Vertrag ist am 16. Januar 2002 in das Handelsregister eingetragen worden. Mit bilanzieller Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde die Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG auf die Generali Deutschland AG verschmolzen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 26. Juli 2016. Die mit der Generali Versicherung AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge gingen damit im Wege der Gesamtrechtsnachfolge von der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG auf die Generali Deutschland AG über. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Es bestehen Avalbürgschaften in Höhe von 289 Tsd. € (Vj. 186 Tsd. €). Als Mitglied der Pharma-Rückversicherungs-Gemeinschaft haben wir für den Fall, dass eines der Mitglieder ausfällt, dessen Leistungsverpflichtung im Rahmen unserer quotenmäßigen Beteiligung zu übernehmen Einzahlungsverpflichtungen aus Beteiligungen sowie indirekten Anlagen aus den Bereichen Private Equity und Immobilien in Höhe von 96.713 Tsd. € (Vj. 14.851 Tsd. €). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie, also der Entwicklung des Private Equity-Segments und der Immobilienmärkte. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen belaufen sich auf 9 Tsd. € (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0 Tsd. €). Für Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern, Pensionären und Hinterbliebenen aus Pensionszusagen mit erklärtem Schuldbeitritt seitens der Generali Deutschland AG (GD AG) als Rechtsnachfolger der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG haften unsere Gesellschaft und die GBV gesamtschuldnerisch. Die Rückstellungen für diese Pensionsverpflichtungen werden bei der GD AG ausgewiesen. Es verbleibt eine gesamtschuldnerische Resthaftungsverbindlichkeit in Höhe von 132.782 Tsd. € (Vj. 124.472 Tsd. €). Als Mitglied im Verein Verkehrsopferhilfe e.V. sind wir verpflichtet dem Verein die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Diese bemessen sich an unserem Anteil an den Bruttobeitragseinnahmen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Deutschland. Nachtragsbericht Nach ersten Schätzungen wird der Geschäftsverlauf vor allem in den Sachzweigen durch den Orkan "Friederike" vom 16.-19. Januar 2018 mit Belastungen im niedrigen 2-stelligen Mio.-Betrag beeinflusst werden.
München, 7. Februar 2018 Der Vorstand Giovanni Liverani, Vorsitzender Bernd Felske Stefan Lehmann Milan Novotný Ulrich Rieger Dr. Rainer Sommer Dr. Robert Wehn BestätigungsvermerkAn die Generali Versicherung AG, München: Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Generali Versicherung AG, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Generali Versicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotene Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Bewertung nicht börsennotierter Finanzinstrumente und Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen bei wie Anlagevermögen bewerteten Finanzinstrumenten Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts für nicht börsennotierte Finanzinstrumente, die mit Hilfe von Bewertungsverfahren und -methoden erfolgt, beinhaltet Schätzungen und Annahmen. Ferner übt der Vorstand der Gesellschaft Ermessensspielräume bei der Beurteilung des Vorliegens einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung sowohl bei börsennotierten als auch nicht börsennotierten Finanzinstrumenten aus. Aufgrund der genannten Schätzungen und Annahmen sowie der Ermessensspielräume, der Sensitivität der Bewertung nicht börsennotierter Finanzinstrumente auf die relevanten Bewertungsparameter (vor allem Zinsstrukturkurve und Spread) und des hohen Anteils der wie Anlagevermögen bewerteten Finanzinstrumente am gesamten Kapitalanlagenbestand der Gesellschaft und des damit verbundenen bedeutsamen Risikos wesentlich falscher Darstellungen handelt es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Wir haben uns mit den von der Gesellschaft implementierten Prozessen zur Bewertung nicht börsennotierter Finanzinstrumente und zur Identifikation möglicher voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen aller Finanzinstrumente befasst. Weiterhin haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der in diesen Prozessen implementierten Kontrollen zur Bewertung nicht börsennotierter Finanzinstrumente sowie zur Identifizierung und Beurteilung von Wertminderungen durch Nachvollziehen und Testen der Durchführung der Kontrollen beurteilt. Zudem haben wir die implementierten Kontrollen zur Datenbereitstellung für die Bewertung der nicht börsennotierten Finanzinstrumente sowie zur Freigabe und Änderung von Annahmen und Verfahren dergleichen getestet. Des Weiteren haben wir die von der Gesellschaft definierten Aufgreifkriterien im Hinblick auf die berufsständischen Vorgaben nach IDW RS VFA 2 beurteilt. Auf Basis einer risikoorientiert ausgewählten Stichprobe von wie Anlagevermögen bewerteten Finanzinstrumenten haben wir ferner untersucht, ob die Aufgreifkriterien ordnungsgemäß angewendet, für alle relevanten Finanzinstrumente eine dokumentierte Einschätzung getroffen und die Ermessensentscheidungen bei der Bestimmung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung nachvollziehbar ausgeübt wurden. Um festzustellen, ob akute Ausfallrisiken aus bei wie Anlagevermögen bewerteten Finanzinstrumenten vorhanden sind und stille Lasten eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung darstellen, umfassten unsere Prüfungshandlungen Befragungen der gesetzlichen Vertreter und anderer mit diesen Sachverhalten betrauter Personen innerhalb der Gesellschaft sowie die Beurteilung interner Stellungnahmen des Rechnungswesens zur Bewertung. Dabei haben wir für festverzinsliche Finanzinstrumente die Ergebnisse der Credit-Event-Prüfung der Gesellschaft eingeschätzt. Darüber hinaus haben wir untersucht, ob die der Bewertung nicht börsennotierter Finanzinstrumente zugrundeliegenden Verfahren und Methoden finanzmathematisch sachgerecht sind, die wesentlichen Bewertungsparameter (Zinsstrukturkurve und Spread) ordnungsgemäß aus beobachtbaren Marktvariablen oder aus Erfahrungswerten abgeleitet wurden und in einer risikoorientierten Stichprobe die Bewertungsergebnisse durch eigene Berechnungen nachvollzogen. Bei der Prüfung der Bewertung der nicht börsennotierten Finanzinstrumente haben wir eigene Experten mit speziellen Kenntnissen in der Finanzmathematik zur Unterstützung hinzugezogen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der nicht börsennotierten Finanzinstrumente und die Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen für die wie Anlagevermögen bewerteten Finanzinstrumente ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Die Angaben zur Bewertung der nicht börsennotierten Finanzinstrumente und zur Bestimmung von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen bei wie Anlagevermögen bewerteten Finanzinstrumenten sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Bewertung der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle unterteilen sich in Rückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle, deren Bewertung sich nach den Vorschriften des § 341g HGB richtet. Die Bewertung der Brutto-Rückstellung für bekannte Versicherungsfälle erfolgt dabei einzeln je Schadenfall und basiert auf den Erkenntnissen und Informationen zum Stichtag sowie den Erfahrungen der Gesellschaft aus ähnlichen Schadenfällen. Die Brutto-Rückstellung für unbekannte Versicherungsfälle (Spätschäden) wird von der Gesellschaft auf der Basis der Erfahrungen aus der Vergangenheit (Schadenanzahlen und Schadendurchschnitte), der aktuellen Bestandsentwicklung und aufgrund der Beobachtungen der Schadenmeldungen im Geschäftsjahr geschätzt. Es handelt sich hierbei um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Ermittlung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in hohem Maß auf Schätzungen und Annahmen beruht und daher das Risiko besteht, dass diese insgesamt und in den einzelnen Versicherungszweigen nicht ausreichend bemessen sind. Zudem machen die Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle mit Blick auf ihre relative Höhe einen hohen Anteil an der Bilanzsumme aus. Prüferisches Vorgehen: Wir haben im Rahmen unserer Abschlussprüfung mit dem Prozess der Schadenbearbeitung und der Ermittlung der Brutto-Rückstellungen für bekannte Versicherungsfälle und den dort zur Anwendung gelangen Verfahren, Methoden und Kontrollmechanismen auseinandergesetzt. Dabei haben wir durch Nachvollziehen der Bearbeitung einzelner Schadenfälle den Prozess der Schadenbearbeitung und -reservierung von der Schadenmeldung bis zur Abbildung in der Bilanz untersucht und die dort implementierten Kontrollen getestet. Ferner haben wir für eine risikoorientiert ausgewählte Stichprobe von bekannten Versicherungsfällen untersucht, ob die hierfür gebildeten Rückstellungen auf Basis der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse zum Bilanzstichtag ausreichend bemessen sind. Für diese Stichprobe haben wir weiter untersucht, ob die unternehmensinternen Vorgaben zur Schadenbearbeitung eingehalten wurden. Weiterhin haben wir durch eigene Berechnungen und Analysen untersucht, ob die unter Berücksichtigung von Abschlägen gebildeten Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in der Sparte Kraftfahrt-Haftpflicht ausreichend bemessen sind. Mit Blick auf die unter den Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ausgewiesenen Rentendeckungsrückstellungen haben wir stichprobenweise durch eigene Nachberechnungen untersucht, ob diese unter Beachtung der handels- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben rechnerisch richtig ermittelt wurden. Darüber hinaus haben wir die der Ermittlung der Brutto-Rückstellungen für unbekannte Spätschäden zugrundeliegenden Verfahren und Methoden dahingehend beurteilt, ob sie grundsätzlich geeignet sind, eine sachgerechte Ermittlung der Rückstellungshöhe zu gewährleisten. Weiterhin haben wir durch eigene versicherungsmathematische Analysen und Berechnungen nachvollzogen, ob die der Schätzung zugrundeliegenden Parameter für die Spätschadenreserven des Geschäftsjahres (insbesondere Schadenanzahl und durchschnittliche Schadenhöhen) nachvollziehbar abgeleitet wurden. Mit Blick auf die ausreichende Bemessung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle insgesamt haben wir für die fünf größten Versicherungszweige bzw. -arten auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren eigene Schadenprojektionen durchgeführt. Den hierbei von uns ermittelten besten Schätzwert haben wir mit den gebildeten Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle verglichen und so die insgesamt ausreichende Bemessung der Rückstellung beurteilt. Ferner haben wir beurteilt, ob die Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in den Vorjahren nach aktuellen Erkenntnissen ausgereicht haben, um die tatsächlich eingetretenen Schadenfälle zu decken und so Indikationen für die Angemessenheit der Schätzungen der Vergangenheit ("Soll-Ist-Vergleich") zu erhalten. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eigene Spezialisten mit Kenntnissen der Versicherungsmathematik eingesetzt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ergeben Verweis auf zugehörige Angaben: Die Angaben zur Bewertung der Brutto-Rückstellungen für unbekannte Versicherungsfälle sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Angaben zur Zusammensetzung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für die betriebenen Versicherungszweige bzw. -arten finden sich im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz - Passiva/Versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen". Bilanzierung und Bewertung von Restrukturierungsrückstellungen aus dem Strategieprogramm "SSY to Lead" Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Im Rahmen des Strategieprogramms "SSY to Lead" sind bei der Gesellschaft umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen vorgesehen. Entsprechend vorliegender Beschlüsse und der im Berichtsjahr abgeschlossenen Eckpunktevereinbarung mit dem Betriebsrat wurden hieraus resultierende Verpflichtungen als Restrukturierungsrückstellungen bilanziell berücksichtigt. Die Verpflichtungen resultieren aus im Rahmen der Restrukturierung vorgesehenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen (z.B. Abfindungen oder Altersregelungen) und aus solchen, die den nicht angestellten Außendienst der Gesellschaft betreffen. Die Restrukturierungsrückstellungen im Rahmen des Strategieprogramms "SSY to Lead" sind ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft bei der Ermittlung des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags verschiedene Annahmen treffen. Diese betreffen die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der personalwirtschaftlichen Maßnahmen durch den betroffenen Personenkreis und die voraussichtliche Höhe der mit den Maßnahmen verbundenen anfallenden Aufwendungen. Gleiches gilt für die Schätzung des Erfüllungsbetrags für die aus der Restrukturierung des nicht angestellten Außendienstes resultierenden Verpflichtungen. Aufgrund der absoluten Höhe der Rückstellungen insgesamt und der Sensitivität des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags auf Änderungen in den einzelnen Annahmen können sich wesentliche Auswirkungen auf den bilanzierten Rückstellungsbetrag sowie die ausgewiesenen Restrukturierungsaufwendungen und somit auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben. Prüferisches Vorgehen: Wir haben die Bilanzierung der Rückstellungen für Restrukturierung aus dem Programm "SSY to Lead" dem Grunde nach auf der Basis der bestehenden Beschlüsse und der im Berichtsjahr getroffenen Eckpunktevereinbarung sowie weiterer uns zur Verfügung stehender Unterlagen gewürdigt. Ferner haben wir die Ermittlung des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrags nachvollzogen. Hierzu haben wir die zugrundeliegenden Annahmen zur Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme und zur Ermittlung der Rückstellungshöhe auf Plausibilität untersucht. In diesem Zusammenhang haben wir mit Blick auf die aus den personalwirtschaftlichen Maßnahmen resultierenden Verpflichtungen die Erkenntnisse aus der Inanspruchnahme und Abwicklung der in Vorjahren gebildeten Rückstellungen für vergleichbare Restrukturierungsmaßnahmen im Berichtsjahr genutzt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bilanzierung und Bewertung von Restrukturierungsrückstellungen aus dem Strategieprogramm "SSY to Lead" ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Die Angaben zur Bilanzierung und Bewertung von Restrukturierungsrückstellungen aus dem Strategieprogramm "SSY to Lead" sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Weitere Erläuterungen finden sich Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz - Passiva / Sonstige Rückstellungen". Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden vom Aufsichtsrat am 28. März 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat uns mit Schreiben vom 28. März 2017 beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Abschlussprüfer der Generali Versicherung AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Alexander Vogt.
München, den 1. März 2018 Ernst
& Young GmbH
Vogt, Wirtschaftsprüfer Zander, Wirtschaftsprüfer Impressum Generali Versicherung AG Adenauerring 7 81737 München Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 177658 www.generali.de Zukunftsbezogene Aussagen Soweit wir in diesem Geschäftsbericht Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen mögen daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen ergeben sich eventuell Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Kerngeschäftsfeldern und -märkten. Abweichungen resultieren bisweilen auch aus dem Ausmaß und der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss ausüben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren. Datum der Feststellung des Jahresabschlusses: 12.03.2018 |
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