Kelo-Kopiertechnik Vertriebs-GmbH
Waiblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
HANDELSBILANZ
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66.405,00 |
32.400,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
13,00 |
| II.
Sachanlagen |
66.403,00 |
32.387,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.495.958,94 |
1.840.015,24 |
| I.
Vorräte |
293.519,95 |
230.796,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
741.089,77 |
757.008,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
461.349,22 |
852.210,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.628,37 |
7.840,74 |
| Aktiva |
1.572.992,31 |
1.880.255,98 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.232.610,08 |
1.220.352,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.205.610,08 |
1.193.352,96 |
| B.
Rückstellungen |
42.944,00 |
33.340,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
168.213,45 |
504.691,53 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
129.224,78 |
121.871,49 |
| Passiva |
1.572.992,31 |
1.880.255,98 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Kelo-Kopiertechnik Vertriebs GmbH hat
ihren Sitz in Waiblingen und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 262949).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Der Abschluss
umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den
Anhang einschließlich Anlagespiegel.
2. Dem Jahresabschluss zum 30.06.2023 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrags zugrunde. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Weitere Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
5. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB, da zum Abschlussstichtag 30.06.2023 mindestens zwei
Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht
überschreiten.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber
dem Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
2. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt
unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
3. Die einzelnen Posten wurden wie folgt
bewertet:
a. Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
bewertet.
b. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
c. Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von EUR 800,00 wurden in Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften gem.§ 6 Abs. 2 EStG in
voller Höhe im Zugangsjahr abgeschrieben.
d. Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von EUR 150,00 wurden in Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in
voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt.
e. Die Bewertung der Vorräte erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips.
f. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% ausreichend
Rechnung getragen.
g. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen
sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
h. Die flüssigen Mittel werden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
i. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im
Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister
ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
j. Die Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsung werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen
sieben Jahren verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank monatlich veröffentlicht werden.
k. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Eine Offenlegung des Anlagenspiegels erfolgt nicht.
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
|
741.089,77
|
741.089,77
|
0
|
Vorjahr
|
757.008,98
|
757.008,98
|
0
|
III.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen insgesamt EUR 290.462,16 (Vorjahr: EUR
288.404,55).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva B.
II. Nr. 2 enthalten.
IV.
Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Versicherungsbeiträge, Gebühren und Kfz-Steuer
i.H.v. EUR 10.628,37 (Vorjahr: EUR 7.840,74).
V.
Eigenkapital (§ 272 HGB)
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrags.
VI.
Entwicklung Bilanzgewinn/Bilanzverlust (§ 268 Abs.
1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag
beträgt EUR 593.352,96 (Vorjahr: EUR 586.510,00)
VII.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5
Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
|
168.213,45
|
168.213,45
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
504.691,53
|
504.691,53
|
0,00
|
0,00
|
D.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
E.
Sonstige Angaben
I.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiten gem § 267 Abs. 5 HGB
betrug: (1/4 quartalsmäßig)
|
30.06.2023
|
|
Anzahl
|
Durchschnittliche
Arbeitnehmerzahl gem. § 267 Abs. 5 HGB
|
7
|
Geschäftsführer
|
3
|
Auszubildende
|
0
|
|
10
|
II.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch folgende
Geschäftsführer:
- Herr Reinhold Kerst, Waiblingen
- Herr Andreas Loistl, Winnenden
- Herr Dieter Cichon, Waiblingen
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Waiblingen, den
22.11.2023
gez.
Reinhold Kerst
gez.
Andreas Loistl
gez.
Dieter Cichon
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2023
festgestellt.
|