Electra Europe GmbH
Franklinstraße 61, 60486 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Magnus Dr. Ekerot seit 2.6.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Everest Lux Holdco SARL | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Keck Grafik GmbHWeil der StadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.201912. AusfertigungINHALTSVERZEICHNIS ERSTELLUNGSBERICHT A. AUFTRAG B. GRUNDLAGEN DES JAHRESABSCHLUSSES C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER ERSTELLUNGSARBEITEN D. ERGEBNIS DER ARBEITEN UND BESCHEINIGUNG TEIL II AUFGLIEDERUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2019 A. BILANZ B. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG II VERZEICHNIS DER ANLAGEN Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2019 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Sonstige Anlagen Gesellschaftsrechtliche Grundlagen VERZEICHNIS DER VERWENDETEN KURZBEZEICHNUNGEN
TEIL IERSTELLUNGSBERICHTA. AUFTRAG Die Geschäftsführung der Keck Grafik GmbH, Weil der Stadt- nachstehend auch "Gesellschaft" genannt -hat unsere Partnerschaftsgesellschaft beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 zu erstellen und die Posten des Jahresabschlusses zu erläutern. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach Maßgabe der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften. Der Erstellungsauftrag umfasst die Entwicklung des Jahresabschlusses aus den uns vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen unter Berücksichtigung der uns erteilten Auskünfte und Anweisungen zur Ausübung bestehender Wahlrechte. Darüber hinaus hatten wir durch geeignete Maßnahmen die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Belege, Bücher und Bestandsnachweise auf ihre Plausibilität hin zu beurteilen. Die Erstellungsarbeiten einschließlich der erforderlichen Abschlussbuchungen haben wir ordnungsgemäß dokumentiert. Die Erstellungsarbeiten richten sich auftragsgemäß nach den "Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer" (IDW S 7 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Maßgebliche Auftragsart ist eine Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen (Auftragsart 2). Wir haben den Auftrag im Februar 2020 in Weil der Stadt durchgeführt. Als Partner war mit der Bearbeitung des Auftrags Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Jürgen Hällfritzsch befasst. Ergänzend hierzu hat uns die Geschäftsführung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung bestätigt, dass in der Buchführung alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. Grundlage dieser Erklärung der Geschäftsführung war der von uns vorgelegte Entwurf des Erstellungsberichts vom 25. Februar 2020. Der von uns erstellte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ist als Anlagen 1 bis 3 beigefügt. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und zum Anhang haben wir in einem besonderen Erläuterungsteil dargestellt, der diesem Bericht als Teil II beigefügt ist. Für die Durchführung unseres Auftrags und unserer Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, sind die vereinbarten und diesem Bericht als letzte Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017" maßgebend. B. GRUNDLAGEN DES JAHRESABSCHLUSSES I. Buchführung und Inventar Ausgangspunkt unserer Erstellungsarbeiten war der von uns erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018. Die Finanzbuchhaltung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wurde durch die Gesellschaft unter Verwendung des Programmes LEXWARE abgewickelt. Die Lohnbuchhaltung wurde extern abgewickelt. Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Saldenlisten. Die Salden gegenüber Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge zum Stichtag nachgewiesen. Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregistereintrag. Sonstige Rückstellungen sind durch entsprechende Unterlagen belegt. II. Erteilte Auskünfte und Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten Über die erteilte Vollständigkeitserklärung hinaus waren nach Auskunft der Geschäftsführung keine weiteren wesentlichen Auskünfte für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlich. III. Rechnungslegung Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Bilanz entspricht § 266 HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes. Die gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke sind erfolgt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und entspricht § 275 HGB. Die gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke sind erfolgt. Im Anhang sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben vorzugsweise im Anhang. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen. Zahlenangaben in Klammern betreffen das Vorjahr. C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER ERSTELLUNGSARBEITEN Unsere Erstellungsarbeiten erstrecken sich neben den vorzunehmenden Abschlussbuchungen auf die Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs (§ 264 I HGB). Diese Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der Buchführung und der erforderlichen Inventuren sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus erfordert unser Auftrag die Durchführung von Befragungen und analytischen Beurteilungen gemäß IDW PS 312; damit wir mit einer gewissen Sicherheit die Feststellung treffen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die gegen die Plausibilität der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise in allen für den Jahresabschluss wesentlichen Belangen sprechen. Unsere Verantwortlichkeit erstreckt sich auf die gesetzmäßige Ableitung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen, auf die von uns daraufhin vorgenommenen Abschlussbuchungen sowie auf die Beurteilung der Plausibilität der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Unterlagen. Der Umfang der vorzunehmenden Plausibilitätsbeurteilungen hängt dabei von dem Grad der Wesentlichkeit und dem beurteilten Fehlerrisiko der betreffenden Abschlussaussage ab. Plausibilitätsbeurteilungen i. S. IDW PS 312 haben wir durch Befragungen nach den angewandten Verfahren zur Erfassung und Verarbeitung von Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen, zu allen wesentlichen Abschlussaussagen sowie nach Gesellschafterbeschlüssen mit Bedeutung für den Jahresabschluss durchgeführt. Die Befragungen haben wir im Wesentlichen darauf ausgerichtet, Kenntnisse über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem zu erlangen. Analytische Prüfungshandlungen zu den einzelnen Abschlussaussagen haben wir durch Vorjahresvergleiche einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch Kennzahlenvergleich vorgenommen. Abschließend haben wir den Gesamteindruck des Jahresabschlusses mit den im Verlauf der Erstellung erlangten Informationen abgeglichen. Unsere Befragungen und Plausibilitätsbeurteilungen ergaben keine Hinweise, die gegen die Plausibilität der uns vorgelegten Unterlagen und Nachweise sprechen. D. ERGEBNIS DER ARBEITEN UND BESCHEINIGUNG Nach Abschluss des Auftrags erteilen wir folgende Bescheinigung: Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen An die Keck Grafik GmbH, Weil der Stadt: Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Keck Grafik GmbH, Weil der Stadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.
Stuttgart, den 10. März 2020 Häring
Hällfritzsch Partner
Dr. J. Hällfritzsch, Wirtschaftsprüfer TEIL IIAUFGLIEDERUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2019A. BILANZA. 1. AKTIVA
A. 2. PASSIVA
B. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben Die Keck Grafik GmbH hat ihren Sitz in Weil der Stadt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HRB 723964 eingetragen. Zum 31. Dezember 2019 wurde der Geschäftsbetrieb veräußert. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Leistungen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten, unfertige Leistungen werden zu Herabsetzungskosten angesetzt. Die Forderungen sind zum Nennwert angesetzt. Den Risiken wurde ggfs. durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die übrigen Aktiva sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Risiken und Verpflichtungen, die abgelaufene Jahre betreffen. Sie sind wie die Verbindlichkeiten mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Auf die Abzinsung von Rückstellungen wurde wegen Geringfügigkeit verzichtet. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungswerte sowie der Abschreibungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel auf der Seite 4 zu entnehmen. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind € 0,00 (Vj. T€ 0), von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind € 552,00 (Vj. T€ 4) periodenfremd. In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind € 2.789,13 (Vj. T€ 0) an Steuererstattungen für Vorjahre enthalten. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 22 (25) Arbeitnehmer. Sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen nicht vor. Geschäftsführer der Gesellschaft war bis 31. Dezember 2019 Herr Jörg-Christian Nagel (Grafiker), Böblingen. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2019 wurde Herr Markus Futterer, Gerlingen, zum Geschäftsführer der Gesellschaft berufen. Dem bis 9. Dezember 2019 geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Jörg-Christian Nagel, wurde ein verzinsliches Darlehen von T€ 32 (Vj. 37) gewährt, das unter den sonstigen Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen ist. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von € 299.925,83 auf neue Rechnung vorzutragen.
Weil der Stadt, den 20. Februar 2020 gez. Die Geschäftsführung ANLAGESPIEGEL
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
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