Eigenfeld
GmbH
Herzogenrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.441,00 |
19.247,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
10,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.440,00 |
19.237,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
110.028,51 |
121.084,92 |
| I.
Vorräte |
35.641,40 |
27.162,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.419,09 |
49.588,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.233,53 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.968,02 |
44.334,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.419,34 |
0,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.946,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
130.834,85 |
140.331,92 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.151,78 |
75.222,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
50.222,61 |
47.753,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.070,83 |
-2.468,85 |
| B.
Rückstellungen |
10.398,32 |
10.477,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.699,75 |
54.111,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
36.038,74 |
33.463,33 |
| D.
Passive latente Steuern |
585,00 |
520,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
130.834,85 |
140.331,92 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2013 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
4 HGB verzichtet.
Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
erstellt. Dabei wurden die nachfolgend aufgeführten
Bilanzierungsgrundsätze beachtet:
· Vollständigkeits- und
Wesentlichkeitsgebot
· Grundsatz der Klarheit und
Übersichtlichkeit
· Grundsatz der Einzelbewertung
· Saldierungsverbot mit Ausnahme § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB
· Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs
· Vorsichtsprinzip
· Fair and true view
· Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von 410,00 € wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen wurde wie folgt
angesetzt:
· Beteiligungen zu Anschaffungskosten
· Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
· Ausleihungen zum Nennwert
· Unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
· Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere
wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden in die Rückstellungen
eingestellt. Basis der Bewertung sind
versicherungsmathematische Berechnungen aufgrund der
Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Die Steuerrückstellungen weisen die für
das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden
bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung
erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Währungsumrechnungsmethode
Die Sachverhalte mit Fremdwährungen wurden
auf Euro umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurswert (Devisenkassamittelkurs)
zum Bilanzstichtag bewertet. Bei dauerhafter
Kursänderung wurden die Forderungen mit dem
niedrigeren und die Verbindlichkeiten mit dem höheren
Wert angesetzt.
Bei Deckung durch Termingeschäfte wurde der
Terminkurs berücksichtigt.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss konnten die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Einzelerläuterungen
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre
Im Geschäftsjahr bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre.
Aktive latente Steuer
Die aktive latente Steuer besteht durch die
Verlustvorträge in der Gewerbesteuer und
Körperschaftsteuer. Hierdurch ergibt sich bei
Ausgleich in den nächsten 5 Jahren eine
Steuerentlastung.
Berechnung:
Körperschaftsteuerverlustvortrag 2.578,00
€ X 15% X 1,055 ergibt 408,00 €.
Gewerbesteuerverlustvortrag 9.874,00 € X 3,5 X
445% : 100 ergibt 1.538,00 €.
Passive latente Steuern
Der Steueraufwand, der sich nach der Steuerbilanz
ergibt, entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Die Steuerbilanz der Folgejahre wird voraussichtlich einen
höheren Gewinn ausweisen.
Der kombinierte Effektivertragsteuersatz
beträgt 31,40%.
Der Posten »Passiv latente Steuern«
berechnet sich wie folgt:
Durch den höheren Ansatz im Anlagevermögen
in der Handelsbilanz in Höhe von 1.862,00 €,
ergibt sich eine passive latente Steuer von (1.862,00
€ X 31,40%) ergibt 585,00 €.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der handelsrechtlich zulässigen
Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2013 nicht vorgenommen.
Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Andreas Eigenfeld, Meister Installateur- und
Heizungsbauhandwerk.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2013 waren durchschnittlich 9
Personen beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt: Herr Andreas Eigenfeld.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer gab es im Geschäftsjahr 2013
wie nachfolgend dargestellt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB:
Die Gesellschaft hat eine Forderung gegenüber
Gesellschafter-Geschäftsführer zum 31.12.2013 in
Höhe von 2.233,53 €, die nach der
Zinsstaffelmethode mit 4,00% pa verzinst wurden. Die
Angaben beziehen sich auf Beträge, die dem
Geschäftsführer zuzuordnen sind.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ausschüttungssperre
Tatbestände, die eine
Ausschüttungssperre begründen, sind nicht
vorhanden.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung am Donnerstag,
den 12. Februar 2015 anlässlich der Vorlage der
Handels- und Steuerbilanz 2013, wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
1.) Der Geschäftsführer wird für das
Geschäftsjahr 2013 entlastet.
2.) Der festgestellte Jahresfehlbetrag laut
Handelsbilanz und der festgestellte Verlust laut
Steuerbilanz wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Beschluss wurde vom
Gesellschafter-Geschäftsführer am 12. Februar
2015 unterzeichnet.
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