Prokom Consult GmbHLiquidiert

Im Moorbusche 31, 38162 Cremlingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Braunschweig HRB 8215
Eingetragen
25.7.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Telekommunikationsgeräten sowie elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen a. n. g.
Gegenstand
Gegenstand des Untemehrens ist die vertriebliche Beratung, Projektierung und Realisierung von Kcnmunikationsnetzen, der Verkauf von Produkten der Kommunikations- und Navigationstechnik sowie andere artverwandte Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Ulf Schmidt
seit 20.9.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Prokom Consult GmbH

Cremlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012

Bilanz

Aktiva

30.6.2012
EUR
30.6.2011
EUR
A. Anlagevermögen 338.039,00 401.233,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 188.165,00 205.410,00
II. Sachanlagen 124.874,00 170.823,00
III. Finanzanlagen 25.000,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen 2.584.793,57 3.322.274,70
I. Vorräte 957.460,38 742.766,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.627.231,28 2.579.488,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 101,91 19,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.157,00 7.643,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 14.672,19 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.944.661,76 3.731.150,70

Passiva

30.6.2012
EUR
30.6.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 34.758,26
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Kapitalrücklage 10.000,00 10.000,00
III. Verlustvortrag 5.241,74 38.201,95
IV. Jahresfehlbetrag 49.430,45 -32.960,21
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 14.672,19 0,00
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 82,00 114,00
C. Rückstellungen 218.582,00 197.096,00
D. Verbindlichkeiten 2.725.997,76 3.499.182,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.944.661,76 3.731.150,70

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2012 der PROKOM Consult GmbH, Cremlingen wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.


Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.


Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB).


II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)


Im Ein­zelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2012 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten:


Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten ange­setzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um planmäßi­ge Abschrei­bun­gen ver­mindert. Die Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstel­lungs­ko­sten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Ab­schreibungen ver­min­dert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungs­dauer der Ver­mögensgegenstände vorge­nommen.


Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde der Sonderposten mit Rücklageanteil unter Anwendung der bisher geltenden Vorschriften entsprechend des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten.


Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rück­stellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.


Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
  
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.


III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
 
1 . Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben folgende Restlaufzeiten:
 

 
von einem bis zu fünf Jahren
 
EUR
579,08
 
über fünf Jahre
 
EUR
103.930,87
 
 
 
EUR
104.509,95



Sämtliche weiteren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
 
2 . Rechnungsabgrenzungsposten


Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind folgende Posten aufgeführt:
 

 
Betriebsversicherungsbeiträge
 
EUR
3.920,00
 
Bearbeitungsgebühren
 
EUR
1.798,00
 
Mieten für Anlagen
 
EUR
622,00
 
Kfz-Steuern
 
EUR
490,00
 
Beiträge
 
EUR
171,00
 
Anlagenwartungsentgelte
 
EUR
123,00
 
Werbeflächen
 
EUR
33,00
 
 
 
EUR
7.157,00

 
3 . Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen " Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von EUR 14.672,19 (EUR 0,00) aus.


Mit Datum vom 16.04.2009 trat der Zusagenbegünstigte, Herr Ulf Schmidt, mit sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Pensionszusage der PROKOM Consult GmbH, gegen die Gesellschaft im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Die Auszahlung sämtlicher aus der Pensionszusage hergeleiteten Ansprüche ist im Insolvenzverfahren ausgeschlossen. Sämtliche Forderungen aus der Pensionszusage stehen während einer Krise des Schuldners im gleichen Rang mit den Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter des Schuldners. Die von diesem Rangrücktritt umfassten Ansprüche aus der Pensionszusage sind nur nach Beseitigung einer etwaigen Überschuldung der Gesellschaft aus einem Liquidationsüberschuss oder einem die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden Vermögen der Gesellschaft zu bedienen ( Rangrücktrittserklärung). Aus der Pensionszusage ergeben sich zum Abschlussstichtag bilanziell ausgewiesene Verpflichtungen der Gesellschaft in Höhe von EUR 154.372,00
 
4 . Sonderposten mit Rücklageanteil


Nach folgenden Vorschriften wurden Sonderposten mit Rücklageanteil gebil­det:


Sonderposten mit Rücklageanteil für Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 1 EStG a. F.
 

 
Sonderposten Vorjahr
 
EUR
114,00
 
Auflösung Sonderabschreibungen Vorjahre
EUR
-32,00
 
Sonderposten Geschäftsjahr
 
EUR
82,00



Nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde der Sonderposten mit Rücklageanteil unter Anwendung der bisher geltenden Vorschriften entsprechend des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten.
 
5 . Rückstellungen für Pensionen 


Für die Pensionszusage der Gesellschaft an ihren Geschäftsführer wurde auf der Grundlage eines nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gebildet.


Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die PUC-Methode (projected unit credit method) unter Annahme eines Rechnungszinses von 5,10 % p.a. und eines Rententrends von 1,50 % p.a. angewendet. Der Berechnung wurden die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Aus der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des HGB in der Fassung des BilMoG war eine Zuführung zur Rückstellung erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre angesammelt. Der zum 30.06.2012 nicht eingestellte Differenzbetrag beträgt EUR 14.027,00.

IV. Sonstige Pflichtangaben


1.  Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)


Forderungen gegen verbundene Unternehmen
 

 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
EUR
8.000,00
 
Forderungen aus Darlehen
 
EUR
490.775,18
 
 
 
EUR
498.775,18



Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
 

 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
EUR
239.495,39



2. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Nr. 1 a HGB)



Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 30.06.2012 EUR 0,00.


3.  Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:


Herrn Ulf Schmidt, Cremlingen


4.  Angaben über Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB)


 

Firma:
PROKOM Installation Services GmbH
Sitz:
Cremlingen
Höhe des Anteils in EUR:
25.000,00
Höhe des Anteils in %:
100,00
Anschaffungskosten in EUR:
25.000,00
letzter vorliegender Jahresabschluss:
30.06.2012
Eigenkapital in EUR:
-90.214,20
Ergebnis des letzten Geschäftsjahres in EUR:
-54.918,94



5. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
 

 
Jahresfehlbetrag 2011/2012
 
EUR
-49.430,45
 
Verlustvortrag aus Vorjahren
 
EUR
-5.241,74
 
Bilanzverlust
 
EUR
-54.672,19



Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.


Cremlingen, 30. Mai 2013


gez.: Ulf Schmidt, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2013 festgestellt.

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