Prokom
Consult GmbH
Cremlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
338.039,00 |
401.233,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
188.165,00 |
205.410,00 |
| II.
Sachanlagen |
124.874,00 |
170.823,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.584.793,57 |
3.322.274,70 |
| I.
Vorräte |
957.460,38 |
742.766,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.627.231,28 |
2.579.488,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
101,91 |
19,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.157,00 |
7.643,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
14.672,19 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.944.661,76 |
3.731.150,70 |
Passiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
34.758,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
5.241,74 |
38.201,95 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
49.430,45 |
-32.960,21 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
14.672,19 |
0,00 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
82,00 |
114,00 |
| C.
Rückstellungen |
218.582,00 |
197.096,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.725.997,76 |
3.499.182,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.944.661,76 |
3.731.150,70 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2012 der PROKOM
Consult GmbH, Cremlingen wurde auf Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 30. Juni 2012 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
"Abnutzung" unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer bemessen.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Nach Inkrafttreten des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde der
Sonderposten mit Rücklageanteil unter Anwendung
der bisher geltenden Vorschriften entsprechend des
Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die
Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.
III.
Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
(§ 284 Abs. 1 HGB)
1
. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände haben folgende
Restlaufzeiten:
|
von einem bis zu
fünf Jahren
|
|
EUR
|
579,08
|
|
über fünf
Jahre
|
|
EUR
|
103.930,87
|
|
|
|
EUR
|
104.509,95
|
Sämtliche weiteren Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
2
. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
folgende Posten aufgeführt:
|
Betriebsversicherungsbeiträge
|
|
EUR
|
3.920,00
|
|
Bearbeitungsgebühren
|
|
EUR
|
1.798,00
|
|
Mieten für Anlagen
|
|
EUR
|
622,00
|
|
Kfz-Steuern
|
|
EUR
|
490,00
|
|
Beiträge
|
|
EUR
|
171,00
|
|
Anlagenwartungsentgelte
|
|
EUR
|
123,00
|
|
Werbeflächen
|
|
EUR
|
33,00
|
|
|
|
EUR
|
7.157,00
|
3
.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "
Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in
Höhe von EUR 14.672,19 (EUR 0,00) aus.
Mit Datum vom 16.04.2009 trat der
Zusagenbegünstigte, Herr Ulf Schmidt, mit
sämtlichen gegenwärtigen und künftigen
Forderungen aus der Pensionszusage der PROKOM Consult GmbH,
gegen die Gesellschaft im Rang hinter die Forderungen aller
gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der
Gesellschaft zurück. Die Auszahlung sämtlicher
aus der Pensionszusage hergeleiteten Ansprüche ist im
Insolvenzverfahren ausgeschlossen. Sämtliche
Forderungen aus der Pensionszusage stehen während
einer Krise des Schuldners im gleichen Rang mit den
Einlagerückgewähransprüchen der
Gesellschafter des Schuldners. Die von diesem
Rangrücktritt umfassten Ansprüche aus der
Pensionszusage sind nur nach Beseitigung einer etwaigen
Überschuldung der Gesellschaft aus einem
Liquidationsüberschuss oder einem die sonstigen
Verbindlichkeiten übersteigenden Vermögen der
Gesellschaft zu bedienen (
Rangrücktrittserklärung). Aus der
Pensionszusage ergeben sich zum Abschlussstichtag
bilanziell ausgewiesene Verpflichtungen der Gesellschaft in
Höhe von EUR 154.372,00
4
. Sonderposten mit Rücklageanteil
Nach folgenden Vorschriften wurden Sonderposten mit
Rücklageanteil gebildet:
Sonderposten mit Rücklageanteil für
Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 1 EStG
a. F.
|
Sonderposten Vorjahr
|
|
EUR
|
114,00
|
|
Auflösung Sonderabschreibungen Vorjahre
|
EUR
|
-32,00
|
|
Sonderposten
Geschäftsjahr
|
|
EUR
|
82,00
|
Nach Inkrafttreten des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde der
Sonderposten mit Rücklageanteil unter Anwendung der
bisher geltenden Vorschriften entsprechend des Wahlrechts
nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten.
5
. Rückstellungen für Pensionen
Für die Pensionszusage der Gesellschaft an ihren
Geschäftsführer wurde auf der Grundlage eines
nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten
versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG eine
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
gebildet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die PUC-Methode (projected unit credit method) unter
Annahme eines Rechnungszinses von 5,10 % p.a. und eines
Rententrends von 1,50 % p.a. angewendet. Der Berechnung
wurden die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck
zugrunde gelegt.
Aus der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen aufgrund der erstmaligen
Anwendung des HGB in der Fassung des BilMoG war eine
Zuführung zur Rückstellung erforderlich. Der
erhöhte Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre
angesammelt. Der zum 30.06.2012 nicht eingestellte
Differenzbetrag beträgt EUR 14.027,00.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3
HGB)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
|
Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
|
EUR
|
8.000,00
|
|
Forderungen aus Darlehen
|
|
EUR
|
490.775,18
|
|
|
|
EUR
|
498.775,18
|
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
EUR
|
239.495,39
|
2.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Nr. 1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
30.06.2012 EUR 0,00.
3.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herrn Ulf Schmidt, Cremlingen
4.
Angaben über Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11
HGB)
Firma:
|
PROKOM Installation
Services GmbH
|
Sitz:
|
Cremlingen
|
Höhe des Anteils in
EUR:
|
25.000,00
|
Höhe des Anteils in
%:
|
100,00
|
Anschaffungskosten in
EUR:
|
25.000,00
|
letzter vorliegender
Jahresabschluss:
|
30.06.2012
|
Eigenkapital in EUR:
|
-90.214,20
|
Ergebnis des letzten
Geschäftsjahres in EUR:
|
-54.918,94
|
5.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
|
Jahresfehlbetrag
2011/2012
|
|
EUR
|
-49.430,45
|
|
Verlustvortrag aus
Vorjahren
|
|
EUR
|
-5.241,74
|
|
Bilanzverlust
|
|
EUR
|
-54.672,19
|
Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird
auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Cremlingen, 30. Mai 2013
gez.: Ulf Schmidt, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2013 festgestellt.
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