Dalina 98 Vermögensverwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Wolf seit 13.5.2025 | Prokura |
Darko Dragicevic seit 26.4.2016 | Prokura |
Nikolaj Hviid seit 14.5.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.00% | |
R***** S* K*** | 0.06% |
B**** H****** | 0.02% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
5 von 23 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BRAGI GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
München, den 28.03.2024 Nikolaj Hviid Anhang zum Jahresabschluss 2023Allgemeine Hinweise Die BRAGI GmbH mit Sitz in München ist beim Amtsgericht München unter HRB 205230 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in EUR. Aufgrund der gewählten Darstellung können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundsätze und Vergleichbarkeit Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen. Die Geschäftsführung sieht, nach Vollzug der Finanzierungsrunde im Juli 2023 die Gesellschaft in einer Situation, dass sie ohne weitere externe Finanzierung fortbestehen kann. Sollten die gesteckten Geschäftsziele (insbesondere Umsatzziele) jedoch nicht erreicht werden, besteht das bestandsgefährdende Risiko im Hinblick auf die Generierung weiterer finanzieller Mittel von extern, ohne die der Fortbestand der Gesellschaft nicht gewährleistet wäre. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Einzelne Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Unter der Position Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte wurde das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB ausgeübt, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit den Herstellungskosten zu aktivieren. Die Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Sofern Abschreibungen vorgenommen wurden, erfolgen diese nach der linearen Methode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für immaterielle Vermögensgegenstände wird als Nutzungsdauer bei selbstgeschaffener Software in der Regel drei Jahre und bei selbstgeschaffenen Patenten bis zu 20 Jahre zugrunde gelegt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Als Nutzungsdauer werden in der Regel 2 bis 13Jahre zugrunde gelegt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen. Wenn der Grund für eine dauerhafte Wertminderung wegfällt, erfolgt eine Zuschreibung. Geringwertige Anlagegegenstände bis zu einem Wert von EUR 800 werden im Zugangsjahr sofort erfolgswirksam erfasst. Ferner wird ihr Abgang im Zugangsjahr unterstellt. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. In den Guthaben bei Kreditinstituten enthaltene Guthaben in fremden Währungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist zum Nennwert bewertet. Das Eigenkapital wird mit dem Nominalwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden für die zu erwartenden Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Verkauf von Software gebildet. Hierbei werden Individualvereinbarungen berücksichtigt. Die Rückstellungen basieren auf bestmöglichen Schätzungen hinsichtlich der Erfüllung von Verpflichtungen unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten über Schadensfälle aus der Vergangenheit. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Latente Steuern werden gebildet, wenn zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen und sich daraus eine Steuerentlastung oder -belastung in der Zukunft ergibt. Die sich ergebende Steuerbe- und die sich ergebende Steuerentlastung wird verrechnet und in dieser Höhe entweder aktive latente Steuern oder passive latente Steuern bilanziert. Der Betrag, der sich ergebenden Steuerentlastung oder -belastung wird mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Der Posten wird aufgelöst, sobald die Steuerentlastung bzw. -belastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist. Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Umsatzerlöse werden dann realisiert, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht ist. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurden gemäß § 256a HGB erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Erträge aus der Währungsumrechnung werden unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs bewertet, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener Kurs eine Abwertung der Forderung bzw. ein gestiegener Kurs eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich macht (Imparitätsprinzip). Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen
Bei den Zugängen für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen entfallen TEUR 2.533 auf selbst geschaffene Software sowie TEUR 145 auf selbst geschaffene Patente. TEUR 746 entfallen auf sich in Entwicklung befindende selbst geschaffene Software. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres beläuft sich auf TEUR 5.697 (i. Vj. TEUR 5.519). Finanzanlagen Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB:
Die Gesellschaft hat ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. Der letzte verfügbare Jahresabschluss wurde zum Stichtag 31.12.2018 erstellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in gesamter Höhe von TEUR 1.071 (i. Vj. TEUR 478) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 418 (i.Vj. TEUR 833) entfallen TEUR 8 (i. Vj. TEUR 58) auf Steuerforderungen und TEUR 410 (i. Vj. TEUR 553) auf sonstige Vermögensgegenstände, von diesen haben TEUR 236 (i. Vj. TEUR 222) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eigenkapital In der Position Kapitalrücklage sind vollständig die Beträge gem. § 272 II HGB ausgewiesen. Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 9.994 erhöht und beträgt TEUR 103.138 (i. Vj. TEUR 93.144). Der Anstieg ergibt sich aus einer Barkapitalerhöhung. Das gezeichnete Kapital hat einen Gesamtwert von TEUR 74 (i. Vj. TEUR 70). Bilanzverlust Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB beträgt vor Verrechnung mit den frei verfügbaren Rücklagen zum 31. Dezember 2023 TEUR 6.280 (i. Vj. TEUR 7.892) und bezieht sich auf die Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von TEUR 241 (i. Vj. TEUR 144), Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 837 (i.Vj. TEUR 181), Rückstellungen für erfolgsabhängige Honorare in Höhe von TEUR 450 (i.Vj. TEUR 450) und Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 134 (i. Vj. TEUR 144). Gewährleistungsrückstellungen werden in Anlehnung an die vertraglichen Vereinbarungen sowie interner Schätzungen gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht gesichert und sind binnen einem Jahr fällig. Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.128 (i.Vj. TEUR 1.559) sind binnen Jahresfrist TEUR 875 fällig, TEUR 252 haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern belaufen sich auf TEUR 852 (i. Vj. TEUR 1.118). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 400 (i. Vj. TEUR 372) sind Kursgewinne von TEUR 26 (i. Vj. TEUR 206) enthalten. Des Weiteren sind Erträge von TEUR 131 (i. Vj. TEUR 22) aus der Auflösung von Verbindlichkeiten, die verjährt sind und aus denen mit keiner Inanspruchnahme mehr gerechnet wird, enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 3 (i. Vj. TEUR 54) enthalten. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.352 (i. Vj. TEUR 2.584) sind Kursverluste von TEUR 34 (i. Vj. TEUR 182) enthalten. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für Raummiete i.H.v. TEUR 396 (i. Vj. TEUR 395), sowie Rechts- und Beratungsleistungen i.H.v. TEUR 1.069 (i. Vj. TEUR 180) und Marketingausgaben i.H.v. TEUR 487 (i. Vj. TEUR 903). Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 167 (i. Vj. TEUR 792). Darüber hinaus besteht eine finanzielle Verpflichtung aus einem Beratungsvertrag, wonach im Falle des Verkaufs der Gesellschaft ein Anteil in Höhe von 2,37 % des Verkaufspreises seitens der Gesellschaft vergütet werden muss. Mitarbeiter Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 46 (i. Vj. 58) Mitarbeiter beschäftigt. Zum Jahresende waren 29 (i.Vj. 35) Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. Beirat Volker Gerlach, Vorsitzender des Beirats, selbstständiger Unternehmensberater Stefan Winter, Member of the Advisory Committee Strategic Value Partners LLC Michael Pedersen, stellvertretender Vorsitzender des Beirats, selbstständiger Unternehmensberater Victor Fung, Geschäftsführer bei AIC (Smart) Limited Mary Jeffries, Geschäftsführerin bei Acuity Strategic Consulting Leslie Yau Chak Leung, Director Broad Achieve Global Limited Leung Wai Keung, President Whirlpool China, Limited Niel S. Rasmussen, CEO plus Rasmussen GmbH & Co. KG Randolph Rodriguez, Director Corporate Development and Ventures Bose Corporation NACHTRAGSBERICHT Es haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 keine Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von besonderer Bedeutung sind.
München, den 28. März 2024 GeschäftsführerNikolaj Hviid, Unternehmer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft die Entwicklung einer Softwareplattform, die die Steuerung von Hearables ermöglicht und gleichzeitig hochinnovative Funktionalitäten zur Verfügung stellen kann, weitergeführt. Der weltweite Vertrieb dieser Software erfolgt seit 2020 an die Hersteller von Consumer Electronic Produkten, die durch diese Software ihre Produkte "smart" machen und über eine App eine Vielzahl weiterer Applikationen und Services auf den Produkten ihren Kunden anbieten können. Der Fokus liegt auf dem "true wireless hearable" Markt. Die der Bragi Software zugrunde liegende Technologieplattform ist geeignet, in weitere Produkte wie z.B. Lautsprechern und Smart Watches integriert zu werden. 2. Zweigniederlassungsbericht Die BRAGI GmbH hat Ihren Hauptsitz in München. Neben dem Mutterunternehmen, der BRAGI GmbH, München, besteht eine Tochtergesellschaft in Hong Kong, die keine Geschäftsaktivitäten und Mitarbeiter hat. 3. Forschung und Entwicklung Seit Gründung von BRAGI steht die Entwicklung im Bereich der intelligenten Kopfhörer und digitalen Assistenten im Vordergrund. BRAGI konzentriert sich auf die Weiterentwicklung der Software zu einem Ecosystem, dass der Audiobrand neben der Software auch App Solutions sowie dem Endkunden weitere Features und Experiences bietet. Für die Entwicklung bedient sich BRAGI eigener Mitarbeiter, die von externen Consultants unterstützt werden. Zum Geschäftsjahresende waren 29 Mitarbeiter im Bereich der Entwicklung bei der BRAGI GmbH beschäftigt. Die Forschungs- und Entwicklungskosten im Geschäftsjahr 2023 betrugen TEUR 5.697 (i. Vj. TEUR 5.519). Hiervon wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 1.055 als Produktentwicklungskosten zuzüglich TEUR 14 Gemeinkosten aktiviert. Im Geschäftsjahr wurden planmäßig TEUR 2.762 (i.Vj. TEUR 2.128) abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2023 betragen die aktivierten Entwicklungskosten, ohne Patente, somit TEUR 5.098 (i. Vj. TEUR 6.790). II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der weltweite Markt für Ohr- und Kopfhörer hat im Jahr 2023 einen Wert von 71 Mrd. USD erreicht. Die steigende Vorliebe der Verbraucher für ein verbessertes Klangerlebnis, gekoppelt mit mobiler Technologie, effizienterer Chip Sets und kontinuierlich neuer Funktionen, sind einige der Hauptfaktoren, die den Markt bestimmen und für weiteres Wachstum sorgen dürften. BRAGI ist mit seiner Softwareplattform gut positioniert, um an der Marktentwicklung zu partizipieren. 2. Geschäftsverlauf Der Fokus im Geschäftsjahr 2023 liegt auf der Weiterentwicklung der BRAGI Software Plattform, der Erweiterung der Kundenbasis, der Standardisierung der angebotenen Software sowie dem Aufbau eines Marktplatzes in dem Endkunden weitere Funktionalitäten für Ihre Geräte erwerben können. In 2023 wurden Umsatzerlöse mit der BRAGI Software Plattform, aus Lizenzeinnahmen für Patente sowie aus kundenspezifischen Entwicklungsprogrammen generiert. Aus dem Marktplatz werden erste Umsatzerlöse Ende 2024 erwartet. Der Geschäftsverlauf in 2023 und das EBITDA lag mit TEUR -2.590 über der Vorjahreserwartung. 3. Lage 3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Umsatz belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 7.443 (i.Vj. TEUR 4.881). Er stammt im Wesentlichen aus kundenspezifischen Entwicklungsaufträgen, Lizenzerlösen für Patente sowie für die BRAGI Software Plattform. Regional entfiel im Jahr 2023 der überwiegende Teil des Umsatzes auf die USA und Dänemark. Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 1.214 (i. Vj. TEUR 2.606) geben die Aktivierung der Kosten für Freelancer, eigenem Personal und Gemeinkosten im Zusammenhang mit der Entwicklung der Bragi Software und von Patenten wieder. Der Materialaufwand betrug TEUR 3.541 (i. Vj. TEUR 3.489) und beinhaltet Aufwand für Testmaterial und Fremdleistungen, welche für die Entwicklung der Produkte genutzt wurde, sowie den notwendigen Materialeinsatz für die Generierung der Umsatzerlöse. Der so erzielte Deckungsbeitrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) in Höhe von TEUR 3.902 (i. Vj. TEUR 1.392) reicht nicht aus, um die Personal- und sonstigen Kosten zu decken, so dass im Berichtsjahr ein Verlust zu verzeichnen war. Die Personalaufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 4.609 (i. Vj. TEUR 5.306) und resultieren aus dem Rückgang der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl um 13 auf durchschnittlich 45 Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen bei TEUR 3.352 (i. Vj. TEUR 2.584). Diese setzen sich im Wesentlichen aus Rechts- und Beratungsleistungen i. H. v. TEUR 1.069 (i. Vj. TEUR 180), Fremdarbeiten i.H.v. TEUR 3.447 (i. Vj. TEUR 3.363), Mietkosten i. H. v. TEUR 396 (i. Vj. TEUR 395), Software und IT-Kosten i.H.v. TEUR 317 (i. Vj. TEUR 261) und Marketingausgaben i. H. v. TEUR 487 (i. Vj. TEUR 903) zusammen. Die Aufwendungen für Kursdifferenzen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 34 (i. Vj. TEUR 182) und für Reisekosten wurden TEUR 86 (i. Vj. TEUR 111) aufgewendet. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beziffert sich auf TEUR -2.590 (i. Vj. TEUR -3.632). Die Abschreibungen beliefen sich auf TEUR 2.890 (i. Vj. TEUR 2.256). Davon entfallen auf planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände TEUR 2.826 (i. Vj. TEUR 2.189) und auf Abschreibungen des Sachanlagevermögens TEUR 64 (i. Vj. TEUR 67). Auf Basis der oben beschriebenen Themen ist auch das Ergebnis vor Steuern (EBT) negativ in Höhe von TEUR -5.479 (i. Vj. TEUR -5.892). 3.2 Finanzlage a) Kapitalstruktur Das Eigenkapital betrug am Bilanzstichtag TEUR 11.688 (i. Vj. TEUR 7.178). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 77% und resultiert im Wesentlich aus einer Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 10.000. Nach planmäßiger Tilgung nachrangiger Wandeldarlehen weist BRAGI zum 31. Dezember 2023 eine Fremdfinanzierung in Höhe von TEUR 852 (i. VJ TEUR 1.118) aus. b) Investitionen Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 betrugen TEUR 3.451 (i. Vj. TEUR 2.681) und beinhalten primär Investitionen im Zusammenhang mit den beschriebenen aktivierten Eigenleistungen. c) Liquidität Aufgrund der beschriebenen Geschäftsentwicklung sind der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) sowie der Cashflow aus Investitionstätigkeit (Investitionscashflow) entsprechend den Erwartungen negativ. Entgegengesetzt wirkte der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von insgesamt TEUR 9.997 (i. Vj. TEUR 2) durch die Erhöhung des Eigenkapitals im Rahmen einer Barkapitalerhöhung. Dies führte zu einem Finanzmittelfondsbestand am Ende des Jahres von TEUR 7.430 (i. Vj. TEUR 1.383). 3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich von TEUR 10.689 um TEUR 4.580 auf TEUR 15.269 zum 31. Dezember 2023 erhöht. Die Entwicklung ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch die folgenden Themen bedingt: Die immateriellen Vermögensgegenstände sind positiv durch die Aktivierung von Eigenleistungen und negative durch planmäßige Abschreibungen geprägt. Insgesamt verringerten sie sich um TEUR 1.612 auf TEUR 6.280. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen im Geschäftsjahr TEUR 1.489 (i. Vj. TEUR 1.311). Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Bilanzstichtag mit TEUR 7.430 (i. Vj. TEUR 1.383) ausgewiesen. Auf der Passivseite sind dabei die folgenden Themen zu betrachten: Das Eigenkapital beläuft sich auf TEUR 11.688 (i. Vj. TEUR 7.178). Positiv wirkte die Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 9.994, gegenläufig wirkte der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 5.487 (i. Vj. TEUR 5.892). Die Rückstellungen betragen zum Jahresende 2023 TEUR 2.011 (i. Vj. TEUR 1.214) und setzen sich aus Steuer- und sonstigen Rückstellungen zusammen. In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Gewährleistungs- und Personalrückstellungen sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten enthalten. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 1.570 (i. Vj. TEUR 2.297), von denen TEUR 443 (i. Vj. TEUR 738) Lieferantenverbindlichkeiten und TEUR 1.128 (i. Vj. TEUR 1.559) Verbindlichkeiten aus im Wesentlichen der Begebung von nachrangigen Wandeldarlehen sind. 3.4 Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist geprägt vom vollzogenen Strategiewechsel der Gesellschaft und dem Anlaufen des neuen Geschäftsmodells. Vor dem Hintergrund anhaltender Verluste ist der Fortbestand der Gesellschaft im Wesentlichen vom Eintreten der geplanten Umsatzentwicklung bzw. von der weiteren Zuführung von Finanzmitteln abhängig. 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung von BRAGI war im Geschäftsjahr darauf ausgerichtet, die BRAGI Software Plattform weiterzuentwickeln und die Entwicklung eines Marktplatzes fortzusetzen. Als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren haben wir analog zum Vorjahr für das Geschäftsjahr 2023 folgende Kennzahl definiert:
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren beziehen sich insbesondere auf die Bereiche Mitarbeiter, Forschung und Entwicklung sowie die Administration. Sie haben einen entscheidenden Anteil an der positiven Entwicklung von BRAGI. Mit Ausnahme des Bereichs der Mitarbeiterentwicklung dienen diese Kennzahlen aber nicht der durchgängigen Steuerung des Unternehmens und sind daher nicht als bedeutsam zu betrachten. III. Nachtragsbericht Der Nachtragsbericht befindet sich im Anhang. IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Nach einer Studie der UBS kann der weltweite Absatz von kabellosen Ohrhörern bis 2030 eine Milliarde Stück erreichen. Der Markt für intelligente kabellose Ohrhörer hat das Potential bis 2030 ein Volumen von 152 Mrd. US-Dollar zu erreichen. Die Branche erlebt ein ständiges Wachstum und Innovationen durch die nahtlose Integration von Audiogeräten mit verschiedenen Diensten, wie z.B. Fitness Tracker und Audio Streaming sowie die wachsende Kompatibilität mit weiteren tragbaren Geräten wie z.B. Smartphones, Lautsprecher und Computern. Die Gesellschaft strebt an, ihre Software-Plattform als Standardanwendung in diesem Marktsegment mittelfristig zu etablieren. Dazu wird sich die Gesellschaft im Jahr 2024 und den Folgejahre auf die Integration ihrer Software-Technologie auf weitere Chip Sets sowie die Entwicklung des Marktplatzes für Endkunden konzentrieren. Entwicklungsaufträge für fremde Dritte werden selektiv angenommen, wenn sie geeignet sind die Entwicklung der Standardsoftware zu unterstützen sowie den Fortbestand der Gesellschaft sicherzustellen. Ab 2024 werden neben den Lizenzeinnahmen des Software-Produkts, das an die Hearable-Hersteller vertrieben wird, erste Umsatzerlöse mit Endkunden auf dem Marktplatz erwartet. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Gesellschaft ein negatives EBITDA in Höhe von ca. EUR 1,3 Mio. 2. Risikobericht BRAGI sieht sich einer Vielzahl von internen und externen Herausforderungen im Geschäftsjahr 2024 und den Folgejahren gegenüber, die das Erreichen unserer finanziellen und nicht-finanziellen Ziele in großem Maße beeinflussen können. Eine Quantifizierung der einzelnen Chancen und Risiken ist aus heutiger Sicht aufgrund der Unsicherheiten nicht möglich. Insbesondere die Thematik, dass der Markt für Hearables mit der Software-Plattform erst seit 2021 erschlossen wurde, birgt umfangreiche Chancen und Risiken, die aus Sicht der Geschäftsführung keiner Quantifizierung unterliegen können. Die im Folgenden genannten Risiken hätten aus Sicht der Geschäftsführung jedoch einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage der BRAGI. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken halten wir für möglich. Aus interner Sicht:
Aus externer Sicht:
Um den Risiken entgegenzutreten, bestehen folgende Maßnahmen zur Risikobegrenzung:
Im Geschäftsjahr wurde eine Kapitalerhöhung i.H.v. EUR 10 Mio. durchgeführt. Die Geschäftsführung sieht nach Vollzug der Finanzierungsrunde die Gesellschaft in einer Situation, dass sie ohne weitere externe Finanzierung fortbestehen kann. Sollten die gesteckten Geschäftsziele (insbesondere Umsatzziele) jedoch nicht erreicht werden, besteht das bestandsgefährdende Risiko im Hinblick auf die Generierung weiterer finanzieller Mittel von extern, ohne die der Fortbestand der Gesellschaft nicht gewährleistet wäre. Aus diesem Grund bereitet die Gesellschaft eine weitere Finanzierungsrunde vor. 3. Chancenbericht Daneben besteht die wesentliche Chance in den Jahren 2024 ff. das Fundament für eine positive Geschäftsentwicklung zu legen:
In der Summe überwiegen auf Basis der Erwartungen der Geschäftsführung die positiven Effekte aus den beschriebenen Chancen. V. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Aufgrund der internationalen operativen Geschäftstätigkeit ist die BRAGI verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die Einfluss auf Umsatz und Ergebnis nehmen können. Hierzu zählen insbesondere Währungsrisiken, Zinsrisiken sowie Forderungsausfallrisiken, welche jedoch alle als unwesentlich betrachtet werden. Das Management der Währungs-, Zins- und Ausfallrisiken zielt auf die Bewertung und Minimierung der vorhandenen Risiken ab. Es bestehen neben den Wandelanleihen keine weiteren externen Finanzierungen. Grundsätzlich werden keine Derivate abgeschlossen und es bestehen keine wesentlichen Risiken aus Finanzinstrumenten, die nicht im Abschluss enthalten sind. In Gesamtwürdigung des Währungs-, Zins- und Ausfallrisikos betrachtet die Geschäftsführung das Ausmaß der Risiken als nicht wesentlich für die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft.
München, den 28. März 2024 BRAGI Nikolaj Hviid Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BRAGI GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BRAGI GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BRAGI GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die lageberichtsfremden Angaben in Tz. Il.1., III., IV.1. des Lageberichts sowie die Informationen, auf die sich der Querverweis in Tz Il.1. und IV.1. des Lageberichts bezieht haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt IV.2 des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Geschäftsführung nach Vollzug der Finanzierungsrunde die Gesellschaft in einer Situation sieht, dass sie ohne weitere externe Finanzierung fortbestehen kann. Sollten die gesteckten Geschäftsziele (insbesondere Umsatzziele) jedoch nicht erreicht werden, besteht das bestandsgefährdende Risiko im Hinblick auf die Generierung weiterer finanzieller Mittel von extern, ohne die der Fortbestand der Gesellschaft nicht gewährleistet wäre. Aus diesem Grund bereitet die Gesellschaft eine weitere Finanzierungsrunde vor. Nach dem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse in 2023 ist zu beobachten, ob weitere Umsatzerlöse und Kunden zukünftig generiert werden können. Die finanziellen Mittel wurden durch eine Kapitalerhöhung in Höhe von circa EUR 10 Mio. in 2023 aufgebessert. Wie im Anhang und Abschnitt IV.2 des Lageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine weitere, jedoch im Vergleich zum Vorjahr geringere, Unsicherheit besteht, die Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 19. April 2024 KMpro
GmbH
Klaus Maierhofer, Wirtschaftsprüfer |
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