FUNDAMENTAL Consulting Beteiligungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hiltrud Elisabeth Achterwinter seit 6.4.2022 | Prokura |
Marcus Stormanns seit 27.8.2020 | Prokura |
Rico Neumann seit 26.5.2020 | Prokura |
Andreas Benz seit 27.12.2017 | Geschäftsführer |
Dirk Hardt seit 15.9.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.57% | |
Energieversorgung Oberhausen AG | 5.92% |
Stadt Neuwied | 4.98% |
| 4.97% | |
Stadt Kleve | 4.97% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
4 von 5 Anteilseignern sichtbar
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Quantum GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen der Quantum GmbH Geschäftsmodell Die Quantum versteht sich als Dienstleister mit überregionalem Betätigungsfeld. Alle Dienstleistungen werden überwiegend für die Gesellschafter und Kunden aus dem kommunalen Umfeld erbracht. Die Quantum bietet diverse Dienstleistungen an, die auf den wirtschaftlichen Erfolg und damit auf die Stärkung ihrer Gesellschafter und Kunden im wettbewerblichen Umfeld ausgerichtet sind. Das angebotene Dienstleistungsspektrum zielt darauf ab:
Die Dienstleistungen der Quantum werden entsprechend der Marktentwicklung und den Kundenwünschen ständig verbessert und erweitert. Die Basisdienstleistungen der Quantum decken dabei die Kernfunktionen eines professionellen Beschaffungs-Portfoliomanagements ab. Basisdienstleistungen
Um dem individuell auch weiterreichenden Unterstützungsbedarf der Gesellschafter und Partner entsprechen zu können, bietet die Quantum ausgewählte Zusatzdienstleistungen an, die ergänzend beauftragt werden können. Zusatzdienstleistungen
Das Unternehmen steht als Kooperation im kommunalen Umfeld weiteren Gesellschaftern und Kunden offen. Im Zuge ihrer kontinuierlichen Bemühungen, den Gesellschafterkreis zu erweitern, hat die Quantum im zweiten Halbjahr 2023 die Vorbereitungen für die Aufnahme von zwei weiteren kommunalen Unternehmen als Gesellschafter aufgenommen. Es ist vorgesehen, dass die betreffenden Stadtwerke den Gesellschafterstatus rückwirkend zum 1. Januar 2024 erlangen werden.
Strategien und Ziele Quantum Beschaffungsstrategien Wie auch schon das Vorjahr 2022, war das Geschäftsjahr stark von den Auswirkungen der Energiepreiskrise geprägt. Obwohl es im Laufe des Jahres zu deutlichen Preisrückgängen bei Strom und Gas und zu einem Anstieg der Liquidität am Großhandelsmarkt kam, war das Umfeld am Beschaffungsmarkt weiter von Herausforderungen wie volatilen Preisen und hohen Besicherungsanforderungen der Lieferanten geprägt. Basierend auf ihrem Netzwerk an verlässlichen Handelspartnern und den bewährten Beschaffungsstrategien war die Quantum dennoch jederzeit in der Lage, die von ihren Gesellschaftern und Kunden beauftragten Mengen an Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten auf wettbewerbsfähige Weise zu befassen. Im Rahmen der längerfristig ausgelegten Beschaffungsstrategien konnte ein bezogen auf die extremen Preisstände zum Höhepunkt der Energiepreiskrise deutlich niedriger durchschnittlicher Beschaffungspreis erreicht werden. Kurzfristoptimierung Quantum nutzte wie in den Vorjahren die Optimierungschancen am Kurzfristmarkt (Day-Ahead und Intraday-Spotmarkt an der EEX) durch die Glattstellung von ¼ h-Positionen im fortlaufenden Handel. Mithilfe des hierbei eingesetzten automatisierten Handelssystems werden solche Positionen 24/7 an 365 Tagen im Jahr am kurzfristigen Markt risikominimierend gehandelt. Als weiteres Ziel wird die Erwirtschaftung zusätzlicher Deckungsbeiträge verfolgt. Kraftwerkseinsatzoptimierung Im Geschäftsjahr erbrachte die Quantum diese Dienstleistung weiter bei insgesamt vier Gesellschaftern. Die eingesetzten Methoden und Systeme werden stetig weiterentwickelt, um die bestehenden Flexibilitäten bestmöglich im Sinne der Anlagenbetreiber am Markt einzusetzen. Absatzportfoliomanagement Die Dienstleistung Absatzportfoliomanagement wird aktuell von vier Quantum-Gesellschaftern in Anspruch genommen. Über die Dienstleistung werden rund 50% des Gesamtabsatzes der Quantum abgewickelt. Die Software SE Sales unterstützt die Vertriebe bei der Kalkulation, Angebotslegung und Ausführung des Strom-/Gaseinkaufs am Großhandelsmarkt. Das integrierte Reporting verschafft einen detaillierten Ertrags- und Kostenüberblick einzelner Vertriebssegmente. Quantum-Portal Im Zuge der Aktualisierung des Quantum-Portals wurde das neue Frontend mit den überarbeiteten und um zusätzliche Funktionen erweiterten Portfolioberichten live genommen und den Kunden zur Nutzung übergeben. Insbesondere stehen den Kunden nun detailliertere Sichten und Daten-Downloads zur Verfügung. Darüber hinaus wurden Perfomance-Verbesserungen umsetzt und das Design des Quantum-Portals modernisiert. Prozessoptimierung, -digitalisierung und -automatisierung Die Zusatzdienstleistung "Prozesse und Digitalisierung" (PuD) wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 eingestellt. Im Laufe des Jahres 2023 hat sich gezeigt, dass die erforderliche Nachfrage innerhalb des Gesellschafterkreises nicht gegeben ist. Eine wettbewerbliche Betätigung außerhalb des Gesellschafterkreises ist aufgrund des geltenden Kommunalrechts nicht möglich. Organisation Seit einigen Jahren wird die Organisation konsequent im Sinne des Arbeitens nach agilen Werten weiterentwickelt. Im Sinne des überarbeiteten Führungsleitbildes wurde das eigenverantwortliche unternehmerische Handeln und Entscheiden in den Teams weiter gefordert und gefördert. Um kosteneffizient mit einer möglichst geringen Mitarbeiterzahl Dienstleistungen in besserer Qualität schneller erbringen zu können, arbeiten Teams und so genannte Boards mit interdisziplinäreren Kompetenzen sowie klar fokussierten Aufgabenstellungen. Einzelne Mitarbeiter können je nach Kompetenz und Interesse in mehreren Teams, Boards und Kreisen mitwirken. Die Quantum arbeitet mit einer flachen Hierarchie. Abgesehen von den Teams bringt sich die Geschäftsführung in die Arbeit der Boards und Kreise mit ein. Die Wettbewerbsfähigkeit der Vertriebseinheiten unserer Gesellschafter sowie die bestmögliche Erfüllung der Bedürfnisse der Kunden steht im Zentrum und Fokus aller Bestrebungen und Aktivitäten der Quantum. Berichterstattung gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung NRW Die Quantum GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 der aus ihrer gesellschaftsvertraglichen Aufgabenstellung folgenden öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung entsprochen. Energie für Morgen Der Bereich Forschung und Entwicklung wird bei der Quantum einerseits durch die Innovations-Plattform EFM ("Energie für morgen") vorangetrieben, die den Gesellschaftern und Kunden als Zusatzdienstleistung zur Entwicklung verschiedener Zukunftsthemen zur Verfügung steht. Andererseits entstehen wichtige Zukunftsimpulse für die Quantum aus ihrer Rolle als Initiator und Mitveranstalter einer jährlichen Konferenz für die emissionsfreie Daseinsvorsorge (Stadtwerke Impact Day). Auf dieser Grundlage wurde in 2023 mit ausgewählten Gesellschaftern die Arbeit am 2022 gestarteten Projekt "Klimaneutrales Stadtwerk" fortgeführt. Als technologische Datenbasis wurde bei den Stadtwerken ein sogenannter digitaler Zwilling installiert, der die relevanten Informationen, Verbrauchsdaten und CO2-Entwicklungspfade an einer zentralen Stelle zusammenfasst und verfügbar macht. Durch das Projekt "Klimaneutrales Stadtwerk" mitinitiiert wurde die Neu- und Weiterentwicklung der Basisdienstleistungen der Quantum zur Integration von erneuerbaren Energien in die Portfolien. Mit der zunehmenden Verlagerung der operativen Projektaktivitäten in die teilnehmenden Stadtwerke wurde die Innovations-Plattform EFM für 2024 inhaltlich neu auf den Wissensaustausch zum Auf- und Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien ausgerichtet. Zum Ende 2023 entstand für Quantum zudem die Möglichkeit, sich mit verschiedenen anderen Stadtwerken außerhalb der Quantum an einem Projekt zum Aufbau einer Prosumer-Plattform auf Basis dynamischer Tarife zu beteiligen. II. Wirtschaftsbericht Regulatorische Rahmenbedingungen Die Entwicklungen der europäischen Finanz- und Energiemarktregulierung waren fortgesetzt wichtiger Beobachtungsgegenstand des Risikomanagements. Hier sind vor allem EMIR 3.0 und REFIT sowie die Fortschritte bei der Ausgestaltung des zukünftigen Strommarktdesigns auf deutscher und europäischer Ebene zu nennen. Die Branche war zudem stark durch die abrechnungsbezogenen Herausforderungen der Strom- und Gaspreisbremse geprägt. Quantum war hiervon jedoch nicht unmittelbar betroffen. Darüber hinaus fand im Jahr 2023 eine Anpassung am Format der REMIT-Meldungen statt, welche mit Unterstützung externer IT-Dienstleister umgesetzt werden konnte. Ab dem 01. April 2024 sind laut Beschluss der Bundesnetzagentur alle Marktpartner verpflichtet, die Marktkommunikation Strom per AS4-Protokoll durchzuführen. Dies stellte die Branche insgesamt vor große Herausforderungen. Quantum hat im Jahr 2023 intensiv mit einem externen IT-Dienstleister an der fristgerechten Umsetzung der Vorgaben gearbeitet. GeschäftsverlaufGesellschafterangelegenheiten In 2023 konnte die Quantum drei weitere Stadtwerke als neue Gesellschafter gewinnen. Die Stadtwerke Lingen GmbH erweiterten über einen Anteilsverkauf den Gesellschafterkreis der Quantum GmbH. Für die Stadtwerke Dinslaken GmbH sowie für die Stadtwerke Wülfrath GmbH wurde die für eine Aufnahme als Gesellschafter notwendige Kapitalerhöhung der Quantum GmbH beschlossen. Strommarkt Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hatte in 2022 zu massiven Preissteigerungen für Erdgas und Kohle geführt, infolge derer auch die Strompreise in Deutschland und Europa massiv angestiegen waren. Ab Oktober 2022 sank das durchschnittliche Strompreisniveau am Großhandelsmarkt dann wieder. Zu Anfang des Berichtsjahres stiegen die Strompreise zwar nochmals kurzzeitig an, in den Folgemonaten setzen sich die Preisrückgänge jedoch fort. Ungeachtet dessen verharrte die Volatilität der Preise aufgrund der anhaltenden geopolitischen Risiken und fundamentalen Unsicherheiten am Markt weiter auf einem deutlich höheren Niveau als vor der Energiepreiskrise. Der höchste Strompreis wurde an der EEX-Börse am ersten Handelstag des Berichtsjahres, dem 02.01.2023, mit 214,27 €/MWh für das Baseloadprodukt 2024 erreicht. Die niedrigste Notierung für dieses Produkt wurde am 19.12.2023 mit 86,62 €/MWh festgestellt. Der offizielle Schlusskurs am 27.12.2023 lag bei 95,72 €/MWh. Gasmarkt Die infolge des Ukraine-Krieges gegen Russland verhängten Sanktionen führten im Laufe des Jahres 2022 zu einer deutlichen Reduktion der russischen Pipeline-Gaslieferungen nach Europa, wodurch es zu einem massiven Anstieg der Gaspreise kam. Seit Anfang 2023 hat sich die Lage am Erdgasmarkt wieder beruhigt. Am 02.01.2023, dem ersten Handelstag des Berichtsjahres, wurde mit einem Preis von 78,00 €/MWh die höchste Notierung an der EEX-Börse für das Kalenderprodukt 2024 im Marktgebiet THE erreicht. Im weiteren Jahresverlauf ist das Preisniveau stetig gesunken. Ursächlich hierfür waren sowohl der verringerte Bedarf des Wärmesektors aufgrund des milden Winters 2022/2023 als auch konjunkturbedingte Verbrauchsrückgänge der Industrie. Des Weiteren sorgten die allgemein gute LNG-Versorgungslage und der Aufbau eigener LNG-Importkapazitäten in Deutschland für hohe Gasspeicherstände und damit für eine Entspannung der Großhandelsmarktpreise. Auch beim Erdgas war der Preisverlauf aufgrund der weiterhin angespannten geopolitischen Lage und den daraus resultierenden Risiken für die Gasversorgung weiter durch ein hohes Maß an Volatilität gekennzeichnet. Der Abschlusskurs vom 27.12.2023 für das Kalenderprodukt 2024 im Marktgebiet THE lag bei 37,21 €/MWh. Am 19.12.2023 wurde mit 34,90 €/MWh der niedrigste Kurs im Jahresverlauf erzielt. Der durchschnittliche Preis fiel im Vergleich zum Vorjahr um 64,89 €/MWh auf 53,59 €/MWh. Ertragslage Auch im Geschäftsjahr 2023 hat die Quantum GmbH ihre wirtschaftlichen Ziele der Wirtschaftsplanung erreicht. Da gemäß dem Geschäftsmodell der Quantum GmbH alle am Großhandelsmarkt realisierten Preiskonditionen grundsätzlich "1:1" an die Kunden weitergegeben werden, ist sie von den Auswirkungen der allgemeinen Marktpreisentwicklung nicht unmittelbar betroffen. Die Umsatzerlöse, welche fast ausschließlich mit Gesellschaftern erzielt wurden, betrugen in 2023 1.554,2 Mio.€. Die Planungsprognose für das Geschäftsjahr 2023 wurde um ca. 38,1% überschritten, gleichzeitig bedeutet dies im Vergleich zum Vorjahr Mehrerlöse von 43,4%. Bei der Elektrizität haben sich die Umsätze von 442,8 Mio.€ auf 867,9 Mio.€ erhöht (+96,0%), die Gasumsätze stiegen von 369,0 Mio.€ auf 600,5 Mio.€ (+62,7%). Die übrigen Erlöse gehen auf die Dienstleistungen und Zusatzdienstleistungen an Gesellschafter und Partner sowie auf Erlöse mit Zertifikaten (2023: 78,3 Mio.€) und Ähnlichem zurück.
Auf der Einkaufsseite unterhält die Quantum Handelsbeziehungen zu etablierten nationalen und internationalen Unternehmen der Energiebranche. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator ist das Jahresergebnis. Die Gesellschaft hat einen Jahresüberschuss von 1.670,4 T€ erzielt und damit den Plan von 2,4 T€ um 1.668,0 T€ übertroffen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren liegen nicht vor. Die Personalkosten sind im Berichtszeitraum um 1,5 % beziehungsweise um 0,44 Mio.€ auf 2,9 Mio.€ gestiegen. Im Jahr 2023 sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 3.488 T€ auf 3.315 T€ (-5,0%) gesunken. Finanz- und Vermögenslage
Der Finanzmittelfond setzt sich zusammen aus dem Guthaben bei Kreditinstituten (49 T€, Vorjahr 17,1 T€)) und der Liquiditätsüberlassung an die SWK AG (120T€, Vorjahr 0 €). Der positive Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist um 150.985 T€ gestiegen. Diese Steigung resultiert im Wesentlichen aus den per Saldo gestiegenen Forderungen, denen gestiegenen Verbindlichkeiten aus Energielieferungen gegenüberstehen. Aus der Investitionstätigkeit ergab sich ein Mittelabfluss von 32 T€ (VJ 28 T€). Dieser resultiert aus Auszahlungen aus dem Sachanlagevermögen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit vermindert sich um 63T€ auf -322 T€ und resultiert im Wesentlichen aus Zinsen zur Besicherung und aus Zinsen von kurzfristigen Geldanlagen. Auch insgesamt lief es auf eine Erhöhung des Finanzmittelfonds um 151.396 T€ auf 168.517 T€ (VJ: 17.121 T€) hinaus.
Das Anlagevermögen der Quantum ist in voller Höhe durch das Eigenkapital gedeckt. Die Eigenkapitalquote verminderte sich aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme auf 3,9%. Bei den Forderungen ergab sich gegenüber dem Vorjahr eine Veränderung von +123,7 Mio.€, bei den Verbindlichkeiten von +142,5 Mio.€. Beide Effekte führten zu einer Erhöhung der Bilanzsumme mit der entsprechenden Wirkung auf die Eigenkapitalquote. Aufgrund der Zinssituation wurden zum 31.12.2023 die Lieferanten nicht vorfällig gezahlt. Hierdurch erhöhten sich die Verbindlichkeiten sowie die Guthaben bei Kreditinstituten, was zu einem erheblichen Anstieg der Bilanzsumme und somit zum Absenken der Eigenkapitalquote geführt haben. Die bereinigte Eigenkapitalquote nach Verrechnung des Bankguthabens und der Liquiditätsüberlassung an die SWK AG zum 31.12.2023 zugrunde, ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 22,6 %. Liquidität Die Quantum verfügte im Geschäftsjahr 2023 stets über ausreichende Liquidität. Seit 2020 existiert ein Vertrag zur gegenseitigen Liquiditätsüberlassung mit der SWK Stadtwerke Krefeld AG. Ziel des Vertrages ist es, Kreditzinsen durch gegenseitige Liquiditätsüberlassung zu vermeiden. Vermögenslage Seit der im Jahr 2018 erfolgten Kapitalerhöhung und der damit verbundenen Aufstockung der Rücklagen hat sich nominal das Eigenkapital der Quantum durch Gewinnvorträge erhöht. Legt man die bereinigte EK Quote zugrunde, wird die Höhe des Eigenkapitals durch Gesellschafter und Geschäftsführung für den allgemeinen Geschäftsbetrieb als ausreichend angesehen. Organisation Im Jahr 2023 waren alle Bereiche der Quantum mit insgesamt durchschnittlich 24,0 (Vorjahr 26,0) qualifizierten Mitarbeitern planmäßig besetzt, davon durchschnittlich 20,3 (Vorjahr 20,0) Vollzeitkräfte und 3,7 (Vorjahr 6,0) Teilzeitkräfte. III. Risikobericht, Prognose- und Chancenbericht Risikobericht Die Quantum GmbH wurde gegründet, um ihren Gesellschaftern und Kunden einen transparenten, effizienten, synergie-nutzenden Zugang zu den Beschaffungsmärkten des Energie-Großhandelsmarktes zu ermöglichen. Entsprechend dem Gesellschaftervertrag können Gesellschafter nur Unternehmen werden, die zu mindestens 50% in kommunalem Eigentum stehen. Die Bonität der Gesellschafter erleichtert das Management der Kreditrisiken aus Energiebeschaffung und Energiepreissicherung. Für die Schwankungen der Energiemarktpreise begehren die Lieferanten Sicherheiten für ihr Wiederabsatz- und Zahlungsausfallrisiko. Das Besicherungskonzept zur Verstärkung der Eigenbonität der Quantum wurde fortgeführt. Bei Bedarf stehen ein oder mehrere Gesellschafter als Sicherheitengeber zur Verfügung. Nach dem starken Anstieg der Großhandelspreise im Jahre 2022 folgte im Jahr 2023 eine Phase der Preisrückgänge. In der Folge sind die Kreditrisiken auf Seiten der Quantum deutlich gesunken wohingegen der Besicherungsbedarf der Handelspartner einen beträchtlichen Anstieg verzeichnete. Gemeinsam mit den Handelspartnern und in Abstimmung mit dem Risikokomitee der Quantum wurden entsprechende Lösungen erarbeitet, um auch in dieser außergewöhnlichen Phase am Energiemarkt handlungsfähig zu sein. Das wesentliche Merkmal des Geschäftsmodells besteht darin, dass keine Marktpreisrisiken von der Quantum getragen werden. Auf dieser Grundlage entwickelt die Quantum die ihren Gesellschaftern und Kunden angebotenen Produkte weiter. Potenzielle Produkte und Optimierungsstrategien durchlaufen einen definierten Freigabeprozess, der die vollständige Identifikation und das erforderliche Management der Risiken sowie ggf. die Bereitstellung eines erforderlichen Risikokapitals zum Gegenstand hat. Unverändert hält die Quantum keine Terminpositionen am Markt auf eigenes Risiko und gibt Energie zu den am Markt erzielten Konditionen an die Gesellschafter und Partner weiter. Diese erhalten damit Zugriff auf die Großhandelspreise ohne Margenaufschläge. Die Betriebskosten der Quantum werden durch Dienstleistungsentgelte finanziert, deren Höhe die Gesellschafterversammlung im Zuge der Wirtschaftsplanung beschließt. Rechtliche Risiken begrenzt die Quantum durch standardisierte Rahmenvertragswerke mit den Marktpartnern, die weitestgehend kongruent bzw. spiegelbildlich gegenüber den Kunden ausgestaltet sind. Im operativen Vertragsmanagement standen die Abschlüsse neuer Standardbeschaffungsverträge (EFET oder individuelle Rahmenverträge) an. Im Risikohandbuch der Quantum sind die Grundsätze für die risikobewusste Ausgestaltung des Geschäftsbetriebs beschrieben. Die Umsetzung überwacht das Risikokomitee, das aus Vertretern der Gesellschafter, der Geschäftsführung und dem für Risikomanagement zuständigen Mitarbeiter der Quantum besteht. Alle wesentlichen Entwicklungen der Quantum erfolgen in enger Abstimmung mit dem Risikokomitee, dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung. Für die Quantum wesentliche Risiken liegen weiterhin im operativen Bereich. Zur Minimierung von Risiken bei der Bearbeitung - insbesondere von Beschaffungsvorgängen - sind die Prozesse in hohem Maße automatisiert. Die eingesetzten IT-Systeme werden ebenfalls ständig fortentwickelt und entsprechen den aktuellen Markt- und Regulierungsanforderungen. Ausblick regulatorische Rahmenbedingungen Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an einer Anpassung des Strommarktdesigns. Diese dürfte großen Einfluss auf die Branche haben. Die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) wird ein Update der REMIT (REMIT 2.0) vornehmen. Quantum wird die Entwicklungen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die bestehenden Meldeprozesse prüfen. Weiterhin wird die Quantum im ersten Halbjahr 2024 an der Umsetzung der AS4-verschlüsselten Marktkommunikation im Strom zum 01. April 2024 arbeiten, um die Vorgaben der Bundesnetzagentur fristgerecht einhalten zu können. Die Bedeutung von Power Purchase Agreements (PPA) wird mit dem stetigen Zubau von Erzeugungskapazitäten aus Erneuerbaren Energien weiter an Bedeutung gewinnen. Die Etablierung vertraglicher Standards wird folglich vorangetrieben werden. Prognosebericht / Chancenbericht Wirtschaftliche Aussichten Auf Grundlage der aktuellen Mengen- und Preiserwartungen erwartet die Quantum im Jahr 2024 Umsatzerlöse aus Energiegeschäften von ca. 1.057,4 Mio.€. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Quantum GmbH im Geschäftsjahr 2024 ein ausgeglichenes Ergebnis nach Steuern erzielen wird. Die Teams der Quantum ermitteln fortlaufend die Bedürfnisse der Kunden und beobachten die sich ändernden Rahmenbedingungen. Dies geschieht im Hinblick auf die bereits angebotenen Lösungen und die mögliche Entwicklung neuer Lösungen. Nach Analyse und Bewertung werden bei erfolgsversprechenden Handlungsfeldern entsprechende Produktentwicklungsprozesse angestoßen. Diese laufende Überprüfung, Optimierung und Ergänzung des Produktportfolios stellt die maßgebliche Basis für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft dar. Für die Folgejahre wird ein moderates Wachstum, sowohl bei der Anzahl der Verträge als auch bei den erlösten Dienstleistungsentgelten erwartet. Der mehrheitlich von der Gesellschaft gewünschte und politisch getriebene Umbau der Energieversorgung in Deutschland (Energiewende) setzt die gesamte Branche in Zugzwang. Auf die kommunalen Versorgungsunternehmen wird im zukünftigen Marktdesign weitere Verantwortung zukommen, die größere Risiken beinhaltet, aber auch Chancen eröffnet. Bei der Umsetzung der sich immer komplexer gestaltenden Anforderungen werden nach unserer Einschätzung insbesondere kleine und mittlere Versorgungsunternehmen zunehmend die Unterstützung von professionellen Dienstleistern in Anspruch nehmen oder über Kooperationen Synergieeffekte erzielen müssen. Durch die jahrelange Erfahrung bei Dienstleistungen für Energieversorgungsunternehmen sieht sich die Quantum für die neuen Anforderungen im Markt gut positioniert und erwartet für ihre Dienstleistungen eine moderat steigende Nachfrage. Allerdings besteht vor allem im Markt für Portfolio-Dienstleistungen eine unverändert hohe Wettbewerbsintensität. Weiterhin im Fokus stehen bei der Quantum die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen für Kunden, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien. Durch eine stetige Weiterentwicklung der IT-Systeme, Fortbildung der Mitarbeiter und organisatorische Anpassungen von Prozessen und Strukturen bereitet sich die Quantum auf zukünftige Herausforderungen vor, indem sie die Grundlagen für eine möglichst effiziente Erbringung ihrer Dienstleistung schafft. Energie für morgen Im Jahr 2024 wird im Rahmen der Innovations-Plattform EFM im Bereich der erneuerbaren Energien wunschgemäß ein Format angeboten, über das sich die Gesellschafter und Kunden der Quantum zum Thema "Erzeugung erneuerbarer Energien" austauschen können. Zudem wird die Quantum über dieses Format wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der neuen Basisdienstleistung "Erneuerbare Energien" erhalten. Sofern sich Anfang 2024 eine ausreichende Anzahl Gesellschafter und Kunden für das Projekt "Prosumer-Plattform" interessieren, wird in 2024 die Bündelung der Projektaktivitäten durch die Quantum eine wichtige Aufgabe der Innovation-Plattform EFM darstellen. Quantum-Portal Im Jahr 2024 werden die Funktionalitäten der Portfolioberichte im neuen Quantum-Portal abgerundet und weitere Bereiche (z. B. die Geschäfts- und Auftragslisten) im neuen Frontend umgesetzt. Der Hauptschwerpunkt liegt aber darin, das Portal technisch vollumfänglich neu aufzusetzen, um die notwendige Flexibilität der Plattform für die zukünftigen Anforderungen und Erweiterungen sicherzustellen. Prozessautomatisierung & Digitalisierung Mit dem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien steigen auch die Anforderungen bezüglich Datenhaltung und -auswertung. Aus diesem Grund wird in 2024 ein zukunftsfähiges Data Warehouse System und eine Business Intelligence (BI) Lösung aufgebaut. Softwareumstellung Im Geschäftsjahr 2024 wird die ERP-Software eine bedeutende Veränderung durchlaufen, indem Sie von SAP R/3 auf SAP S/4 HANA migriert. Diese Umstellung verspricht schnellere Datenverarbeitung und eine moderne Datenbankstruktur, die den Anforderungen der heutigen digitalen Wirtschaft besser gerecht wird. Gesellschafterangelegenheiten
Organisation Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beschäftigte die Quantum 20,0 (Vorjahr 20,0) Vollzeit- und 8,0 (Vorjahr 6,0) Teilzeitkräfte. In Abhängigkeit des Auftragseingangs für die neuen Geschäftsfelder im Stadtwerkeumfeld wird ein Personalaufbau angestrebt, um diese Aufträge kundengerecht bedienen zu können. Für die neue Basisdienstleistung Erneuerbare Energien wurden für das Jahr 2024 fünf zusätzliche Stellen genehmigt. Die Quantum konnte im letzten Jahr trotz der Energiekrise zu jeder Zeit die Energiebeschaffung für ihre Gesellschafter und Kunden sicherstellen und hat darüber hinaus im Wirtschaftsjahr 2023 ein positives Ergebnis erzielt. Letzteres wurde im Wesentlichen durch die Zinserträge sowie den positiven Ergebnisse bei der Kurzfristoptimierung erreicht. Auch wenn die Ungewissheiten über die Entwicklung des Marktumfeldes weiterhin hoch sind, liegen Anzeichen einer erheblichen Verschlechterung der Geschäftsaussichten für Quantum nicht vor. Eine Anpassung der Ergebnisprognose erfolgt daher nicht.
Düsseldorf, den 28.03.2024 Quantum GmbH Dirk
Hardt
Andreas
Benz
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Quantum GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, Abteilung B, Nr. 58224) ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Zur Verbesserung der Klarheit wurden in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Angaben im Anhang werden als verbindlicher Bestandteil des Jahresabschlusses formuliert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt, ausgehend von den Anschaffungskosten, unter Abzug linearer Abschreibungen über einen Zeitraum von 3 Jahren. Soweit erforderlich werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Festlegung der jeweiligen Abschreibungsdauer der Vermögensgegenstände und der daraus resultierenden Abschreibungssätze erfolgt in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen. Die Sachanlagen werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Bei Zugängen des Anlagevermögens vermindert sich für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung der Absetzungsbetrag zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen bilanziert. Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind saldiert mit den fristgleichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft ausgewiesen, insofern sich gleichartige, gegen dieselben Personen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 387 BGB aufrechenbar gegenüberstehen. Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Rückstellungen sind die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Die Bildung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages vorgenommen. Alle Rückstellungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Der Ausweis der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich auflösen. Zur Ermittlung der latenten Steuern werden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich abbauen werden, bzw. die Verlustvorträge verrechnet werden. Die Bewertung der Bilanzdifferenzen erfolgte mit einem Steuersatz von 29,83 %. Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung (Aktivüberhang) ergibt, wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt. Eine sich ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuer in der Bilanz ausgewiesen. Im Geschäftsjahr gibt es keine Unterschiedsbeträge zwischen Handels- und Steuerbilanz, die zu aktiven latenten Steuern führen. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind in der Anlage zum Anhang im Anlagenspiegel dargestellt. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden mit den fristgerechten Verbindlichkeiten in Höhe von 29.672 EUR gegenüber der Gesellschaft aufgerechnet. Bei dem Gesamtsaldo in Höhe von 119.970.328 € handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und einer Liquiditätsüberlassung. (Vorjahr 673 €) Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stellen, wie im Vorjahr, gleichzeitig Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Gesellschafter dar. (3) Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich am Bilanzstichtag auf 48.515.668,67 € (Vorjahr 17.120 T€). (4) Eigenkapital Das Stammkapital beträgt unverändert 1.035,3 T€. Quantum hält eigene Anteile in Höhe von 49,5 T€ (Vorjahr 107,3 T€) Die Kapitalrücklage hat sich durch die Aufnahme eines neuen Gesellschafters gegenüber dem Vorjahr um 290,9 T€ erhöht auf 1.470,9 T€. Die Gewinnrücklagen i.H.v. 2.936,7 T€ haben sich nicht verändert. Der Bilanzgewinn des Vorjahres i.H.v. 557,0 T€ wurde auf neue Rechnung vorgetragen. (5) Rückstellungen (a) Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen in Höhe von 435,2 T€ (Vorjahr 90,6 T€) entfallen auf die Gewerbesteuer 2022 7,6 T€ (Vorjahr 67,9 T€), auf die Gewerbesteuer 2023 345,8 T€ und auf die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag für 2023 81,8 T€, (Vorjahr 22,7 T€). (b) sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betrugen 14.801,0 T€ (Vorjahr: 4.475,8 T€). Sie sind im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen aus ausstehenden Abrechnungen Energie von Lieferanten und Kunden (13.522,6 T€, Vorjahr 3.364,4 T€)), Mitarbeiterprämien und Tantiemen, Berufsgenossenschaft, Urlaub und Bereitschaft (971,5 T€, Vorjahr 923,4 T€), Prozesskosten (17,9 T€; Vorjahr 17,9 T€) und nachlaufenden Rechnungen (183,9 T€, Vorjahr 108,2 T€) (6) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Sämtliche Verbindlichkeiten stammen wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2.777.505,20 € (Vorjahr:1.943,3 T€). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (7) Umsatzerlöse Sämtliche Umsatzerlöse werden im Inland erzielt und setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten, wie im Vorjahr, im Wesentlichen Umsatzerlöse aus Dienstleistungen (4.301 T€, Vorjahr 4.157 T€) und Zusatzdienstleistungen (740 T€, Vorjahr 988 T€), Erlöse aus Besicherung (1.538 T€, Vorjahr 541 T€) und Umsätze mit Zertifikaten (78.338 T€, Vorjahr 61.595 T€). (8) Sonstige betriebliche Erträge
(9) Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und für bezogenen Waren
(10) Personalaufwand
(11) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2 T€ (Vorjahr 28,3 T€). (12) Finanzergebnis
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 1.537,6 T€ für Besicherungskosten enthalten, davon 734,6 T€ (Vorjahr 316,3 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. In den sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge sind 1.121,5 T€ (Vorjahr 3,3 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. (13) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 832,0 T€ entfallen auf die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2022 (13,0 T€), auf Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2023 (435,0 T€) und Gewerbesteuer 2023 (384,0 T€). V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungsverhältnisse Es bestehen diverse finanzielle Verpflichtungen (Bestellobligo) aus Energiegeschäften.
Die An- und Verkäufe erfolgten bei unterschiedlichen Lieferanten und sind durch entsprechende Aufträge, Bestellungen und Verträge mit Gesellschaftern und Partnern vollständig abgesichert. Weiterhin bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Geschäftsbesorgungsverträgen mit der SWK Stadtwerke Krefeld AG (1.489,0 T€) und der Energieversorgung Oberhausen AG (20,0 T€), jeweils für 2024, Mietverpflichtungen in Höhe von 248,3 T€ für die Jahre 2023 bis 2026 und Leasingverpflichtungen in Höhe von 21,9 T€ für die Jahre 2024 bis 2026. Es bestehen zudem Eventualverbindlichkeiten aus einem Aval (63,9 T€) und einer Bürgschaft (2.000,0 T€). Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird für die Bürgschaft wird vom Risikokomitee mit 0,16 % beurteilt. Für das Aval in Höhe von 63,9 T€ wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers gem. § 285 Nr. 17 HGB betrug für das Geschäftsjahr 2023 23,0 T€ und betrifft die Abschlussprüfungsleistungen. Organe Aufsichtsrat
Herr Stefan Herschbach, Neuwied
Herr Carsten Liedtke, Krefeld
Herr Ulf Kamburg, Jülich
Herr Jürgen Elmer, Bocholt
Herr Thomas Isele, Brühl
Herr Timm Dolezych, Oberhausen
Herr Carlo Marks, Goch
Herr Erik Ix, Grefrath
Herr Michael Scheidtmann, Heiligenhaus
Herr Siegfried Ferling, Kempen
Frau Claudia Dercks, Kleve
Herr Dr. Ralf Büring, Lingen
Herr Florian Weiskirch Radevormwald
Frau Mareike Linsenmeier, Rees
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Vergütungen an die Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von 9 T€ gezahlt. Geschäftsführung
Herr Dirk Hardt, Kempen (Vorsitzender der
Geschäftsführung)
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Im Jahr 2023 wurden im Jahresdurchschnitt 24,0 (Vorjahr: 26,0) Mitarbeiter beschäftigt, davon 20,3 Vollzeitkräfte (Vorjahr 20,0) und 3,7 Teilzeitkräfte (Vorjahr 6,0), inkl. Aushilfen und studentischer Hilfskräfte. Angaben zum Konzernabschluss Die Quantum GmbH wird in den Konzernabschluss der SWK Aktiengesellschaft, Krefeld, einbezogen. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird nach dem HGB aufgestellt und beim Unternehmensregister eingereicht, sowie bekannt gemacht. VI. Nachtragsbericht Ein wesentliches Merkmal des Geschäftsmodells der Quantum besteht darin, dass keine Marktrisiken von der Quantum getragen werden. Dies soll zukünftig beibehalten werden. Quantum wird auch weiterhin alles in ihrem Einflussbereich liegende und angemessene tun, um Risiken frühzeitig zu erkennen und deren Auswirkungen für sich, Ihre Gesellschafter und Kunden so gering wie möglich zu halten. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Quantum schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.670.377,43 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 28. März 2024 Quantum GmbH Dirk
Hardt
Andreas
Benz
Entwicklung des Anlagevermögens
ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung vom 11. Juni 2024 den Jahresabschluss 2023 in der vorliegenden Form festgestellt. Das Jahresergebnis 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen. BestätigungsvermerkAn die Quantum GmbH, Düsseldorf PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Quantum GmbH, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Quantum GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, 15. Mai 2024 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Offergeld Wirtschaftsprüfer Veldboer Wirtschaftsprüfer |
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