SWK AG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rut Maria Dr. von Giesen seit 26.1.2022 | Prokura |
Smail Zarouali seit 10.9.2021 | Prokura |
Arne Kaufmann seit 19.12.2018 | Prokura |
Michael Depenbrock seit 29.11.2017 | Prokura |
Erwin Guido - genannt Guido - Hense seit 29.11.2017 | Prokura |
Arndt Thißen seit 6.11.2014 | Prokura |
Andreas Benz seit 11.5.2012 | Prokura |
Kerstin Abraham seit 11.5.2012 | Geschäftsführer |
Henning Trupke seit 15.4.2010 | Prokura |
Carsten Liedtke seit 13.9.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 51.00% | |
| 50.00% | |
| 49.57% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWK Energie GmbHKrefeldJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die SWK ENERGIE GmbH, im Folgenden SWK ENERGIE, ist ein Tochterunternehmen der SWK AG. Gegenstand der SWK ENERGIE ist gem. § 3 des Gesellschaftsvertrages die Erbringung von Versorgungs- und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. In diesem Rahmen leistet die Gesellschaft einen Beitrag zur Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben. Sie bietet Versorgungsdienstleistungen an, insbesondere die Beschaffung und den Vertrieb von Strom, Gas, Fernwärme und Wasser. Daneben kann die Gesellschaft weitere Aufgaben wahrnehmen, insbesondere solche, die im Interesse der Stadt Krefeld liegen, soweit sie im Einklang mit § 107 (und § 107 a) Gemeindeordnung NRW stehen. Die SWK ENERGIE ist in den Konzernverbund der SWK AG (SWK-Konzern) eingebunden. Der SWK Konzern ist eine Unternehmensgruppe, die in den Geschäftsfeldern Energie und Wasser, Entsorgung und Verkehr tätig ist. Die Leistungen im Geschäftsfeld Energie und Wasser werden in Krefeld/in der Region Niederrhein (Sparten Wärme und Trinkwasser) und darüber hinaus bundesweit (Sparten Strom und Gas) erbracht. Zum Geschäftsfeld Energie und Wasser gehören im Wesentlichen die SWK ENERGIE, ihre 100 %ige Beteiligung lekker Energie GmbH, Berlin (nachfolgend lekker Energie), ihre 49 %ige Beteiligung Quantum GmbH, Ratingen (nachfolgend Quantum), ihre 90 %ige Beteiligung Ampere AG, Berlin (im Folgenden Ampere), die 51 %ige Beteiligung Kälte-Klima-Peters GmbH, Meerbusch (nachfolgend KKP) sowie die Schwestergesellschaft NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH, Krefeld (im Folgenden NGN). Zwischen der SWK ENERGIE und der NGN bestehen folgende wesentliche Leistungsbeziehungen:
Die Stadt Krefeld und die SWK ENERGIE haben hinsichtlich der Versorgung mit Strom und Gas einen Konzessionsvertrag geschlossen. Dieser hat eine Laufzeit bis einschließlich 31. Dezember 2024. Gemäß der Vereinbarung über die Unterstützung bei der Berechnung von Abwassergebühren übernimmt die SWK ENERGIE alle (Vor-)Arbeiten für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR, die zur Vor- und Nachbereitung für eine ordnungsgemäße Erhebung der Abwassergebühren erforderlich sind. Weitere wesentliche Verträge der SWK ENERGIE bestehen insbesondere mit der SWK AG. Auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages erbringt die SWK AG zentrale Management-, Steuerungs- und Serviceleistungen für die SWK ENERGIE. Die zentrale Serviceleistung Lagerbewirtschaftung wird durch die NGN gegenüber ihren Schwestergesellschaften und der SWK AG erbracht. Darüber hinaus besteht mit der SWK AG ein Organschaftsvertrag. Darin ist unter anderem eine Ergebnisabführung an bzw. ein Verlustausgleich durch die Muttergesellschaft SWK AG vereinbart. Die SWK ENERGIE hat folgende wesentliche Beteiligungen: Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile an der lekker Energie. Die Gesellschaft beliefert bundesweit Privat- sowie Gewerbekunden mit Strom und Gas. Zwischen ihr und der SWK ENERGIE besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, in dem eine Ergebnisabführung an die bzw. ein Verlustausgleich durch die Muttergesellschaft SWK ENERGIE vereinbart ist. An der Quantum ist die SWK ENERGIE mit der Mehrheit der stimmrechtsberechtigten Anteile beteiligt. Die Gesellschaft nimmt Energiebeschaffungsdienstleistungen für ihre Gesellschafter wahr. Daneben hält die SWK ENERGIE 90 % des Aktienkapitals der Ampere mit Sitz in Berlin. Die Ampere erbringt Energiedienstleistungen im Gewerbekundensegment. Seit Anfang 2023 stehen 51 % der Anteile an der KKP im Eigentum der SWK ENERGIE. Diese Beteiligung erbringt Leistungen im Bereich des Kälteanlagenbaus sowie im Handel und Vertrieb mit Produkten der Klima- und Lüftungstechnik zur energiewirtschaftlichen Versorgung insbesondere für Industrie- und große Gewerbekunden. Mit einem Anteil von 44 % ist die SWK ENERGIE an der Energieversorgung Kranenburg GmbH, Kranenburg, im Folgenden EVK, beteiligt. Die EVK vertreibt Strom und Gas an Kunden in Kranenburg und ist Konzessionärin für das Strom- und Gasnetz in der Gemeinde Kranenburg. Die EVK ist außerdem an der Energieversorgung Kranenburg Netze GmbH & Co. KG, Kranenburg, beteiligt, die Eigentümerin des Stromnetzes in der Gemeinde Kranenburg ist und deren Betrieb durch die Westnetz GmbH, Dortmund, erfolgt. Der Gasnetzbetrieb der EVK in Kranenburg wird über ein Verpachtungsmodell von der Stadtwerke Goch GmbH, Goch, erbracht. Die SWK ENERGIE erbringt für die EVK die Strom- und Gasbeschaffung sowie Dienstleistungen für den Strom- und Gasvertrieb und die damit im Zusammenhang stehenden Kundenserviceleistungen einschließlich der Energieabrechnung. Darüber hinaus nimmt die SWK ENERGIE die Geschäftsbesorgung für die EVK wahr. Die SWK ENERGIE ist alleinige Gesellschafterin der DYNERGIO SERVICE GmbH, Krefeld. Diese Gesellschaft wiederum hält eine 49 %-Beteiligung an der Capita Energie Service GmbH, die wiederum im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Call-Center-Leistungen für die SWK ENERGIE erbringt. Darüber hinaus werden auch Dienstleistungen für die NGN erbracht. Auch für die DYNERGIO SERVICE GmbH nimmt die SWK ENERGIE auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages zentrale Management-, Steuerungs- und Servicefunktionen wahr. Weiterhin ist die SWK ENERGIE alleinige Gesellschafterin der SWK SERVICE GmbH mit Sitz in Krefeld. Die SWK SERVICE GmbH ist Geschäftsführerin und Komplementärin der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH &. Co. KG und der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG. Gegenstand beider Gesellschaften ist der Betrieb von Windenergieanlagen zur Gewinnung regenerativer Energie. Kommanditistin ist zu jeweils 51 % die SWK ENERGIE. B. Wirtschaftsbericht Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung 2023 liegt mit 111,3 Mio. € um 35,4 Mio. € deutlich über dem Vorjahr. Nach Einstellung von 30 Mio. € in die Gewinnrücklagen ergibt sich ein an die SWK AG abzuführendes Ergebnis von 81,3 Mio. €. Die nachrichtlich im Lagebericht 2022 abgegebene Ergebnisprognose, die von einem deutlich niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung als in 2022 ausging, wurde deutlich übertroffen. Dies liegt daran, dass der Prognose die Annahmen des Planansatzes für das Jahr 2023 zugrunde gelegt wurden, in dem die sehr starken Preisanstiege bei den Energiepreisen und Erhöhung der Kundenbasis in der Größenordnung nicht entsprechend abgebildet waren. Auch die Gewinnabführung der lekker Energie ist wesentlich höher als geplant ausgefallen, im Wesentlichen aus denselben Gründen. 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Damit liegt die deutsche Wirtschaftsleistung weiterhin nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie und verzeichnet seit vier Jahren das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums. Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging sie insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war preisbereinigt ebenfalls im Minus (-0,4 %). Insbesondere sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel vor allem die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe, was unter anderem an den stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen haben dürfte, gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation mit +2,6 %. Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 machten sich auch beim Handel mit dem Ausland bemerkbar, der trotz sinkender Preise zurückging. Dabei sanken die Importe (preisbereinigt -3,0 %) kräftiger als die Exporte (preisbereinigt -1,8 %). Damit kam es im Saldo zu einem positiven Außenbeitrag, der das BIP stützte. Die Verbraucherpreise in Deutschland ( Verbraucherpreisindex für Deutschland) haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 (Vj. 6,9) % gegenüber 2022 erhöht. Mit knapp 6 % liegt sie aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Auch das Jahr 2023 wurde von den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituation beeinflusst, die die Preisentwicklung auf allen Wirtschaftsstufen prägte. Im Jahresverlauf zeigen sich Sondereffekte auf die Teuerung von (Haushalts-)Energie, da diese unter anderem durch die umgesetzten Entlastungsmaßnahmen abgemildert wurde. Die Energieprodukte verteuerten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 %, nach einem Plus von 29,7 % im Jahr 2022. Während das Preisniveau für Erdgas (+14,7 %) und Strom (+12,7 %) anstieg, ging es für leichtes Heizöl (-22,2 %) sowie Kraftstoffe (-5,8 %) zurück. Insbesondere Dieselkraftstoff (-11,3 %) verbilligte sich. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht, 0,7 % oder 333 000 Personen mehr als im Vorjahr. Die Beschäftigung nahm unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Gemäß dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung belastet das hohe Energiepreisniveau und gesunkene Realeinkommen immer noch die kurzfristige wirtschaftliche Entwicklung. Mittelfristig bremsen aber vor allem das sinkende Arbeitsvolumen, der veraltete Kapitalstock und fehlende innovative Unternehmen das Wachstum in Deutschland. Es sind stärkere Produktivitätsfortschritte durch Innovationen, Investitionen und mehr Dynamik bei Unternehmensgründungen notwendig. Diese können das sinkende Arbeitsvolumen teilweise kompensieren. Gleichzeitig sind Reformen im Steuer-Transfer-System und im Rentensystem erforderlich. Die wesentlichsten Einflussfaktoren für die Konzerngesellschaften im Geschäftsfeld Energie und Wasser bei der SWK ENERGIE waren neben den hohen Energiepreisen, auch das gestiegene Personalaufwandsniveau aufgrund entsprechender Tarifabschlüsse (u.a. Auszahlung der Inflationsprämie beginnend in 2023) sowie die weiterhin bestehenden Material- und Lieferengpässe und der andauernde Fachkräftemangel. Die ab dem 3. Quartal 2022 sinkenden Beschaffungspreise für Strom und Gas an den Märkten führten bei der SWK ENERGIE im Laufe des Berichtsjahres 2023 zu vielen Neuberechnungen und stetigen Senkungen der Neukundenpreise. Bei der Stromerzeugung im Konzern, u. a. bei der SWK ENERGIE, konnten durch strukturelle Anpassungen beim Energieeinsatz für die Kraft-Wärmeerzeugung der enorme Anstieg der Erzeugungskosten für Wärme teilweise gedämpft werden. Die in 2022 und 2023 getroffenen finanziellen Entlastungsmaßnahmen der Regierung zur Kostenbegrenzung bei den Energieverbrauchern wurden durch Ausgleichszahlungen der Förderbank KfW und der Übertragungsnetzbetreiber bei der SWK ENERGIE aufgefangen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die energiepolitischen Rahmenbedingungen noch immer durch die Nachwirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die damit einhergehenden Folgen auf die Märkte und Verbraucher bestimmt. Gleichzeitig wurde der Fokus wieder vermehrt auf die Energiewende gelegt und eine Vielzahl an Gesetzesvorhaben auf europäischer und nationaler Ebene angestoßen und umgesetzt, wenngleich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der Zuweisung von Mitteln aus Corona-Bekämpfung für Klimatransformationsfond (KTF) dem Ganzen einen Dämpfer gesetzt hat. Die enormen Preissteigerungen für Gas, Wärme und Strom stellten für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland auch im Jahr 2023 eine hohe Belastung dar. Mit den Ende 2022 verabschiedeten Energiepreisbremsen hat die Bundesregierung schnell und wirksam, jedoch auch mit einem sehr komplexen Mechanismus gegengesteuert und Industrie-, Gewerbe- und Privatkunden bei den Energiekosten entlastet. Die fristgerechte Umsetzung dieser Preisbremsen im Abrechnungssystem stellte sich in Folge der zum Teil widersprüchlichen und sich ändernden Anforderungen seitens des Gesetzgebers für die Energieliefergesellschaften im Konzern (SWK ENERGIE, lekker Energie) als große Herausforderung dar. Angesichts der angespannten Lage des Bundeshaushaltes und des gesunkenen Preisniveaus sind sämtliche Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Zur Gegenfinanzierung der Energiepreisbremsen sollten die Überschusserlöse im Strommarkt teilweise abgeschöpft werden. Die entsprechenden Regelungen des Strompreisbremsengesetzes sind Ende Juni 2023 ausgelaufen; eine Verlängerungsoption wurde seitens der Bundesregierung nicht genutzt. Insbesondere für die aufgrund von Preisindices nachlaufende Preissteigerung bei Fernwärme-Kunden kam das Auslaufen der Preisbremse zu früh. Im Zuge einer ersten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2023 wurde der bisher geltende Neubaustandard hinsichtlich des Primärenergiebedarfes angehoben, d.h. Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 % des Referenzgebäudes auf 55 %. Mit einer zweiten Novelle des GEG Ende September wurde geregelt, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung ihre Wärme zu 65 % aus Erneuerbaren Energien bereitstellen muss. Zudem wurde eine bessere Verzahnung von GEG und Wärmeplanungsgesetz, realistischere Erfüllungsfristen sowie eine tatsächliche Technologieoffenheit ergänzt. Für SWK ENERGIE ist das Gesetz richtungsweisend, da es maßgeblich die Struktur der künftigen Bedarfe/Nachfrage an Strom, Gas und Wärme determiniert. Das Mitte Dezember 2023 beschlossene Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) ist ein wesentlicher Bestandteil der Wärmewende und ebnet den Weg zur Klimaneutralität 2045. Das Gesetz regelt die flächendeckende Wärmeplanung auf kommunaler Ebene, die Dekarbonisierung der Fernwärme, den Einsatz grüner Gase sowie den Förderrahmen dazu. Künftig gilt der Grundsatz: erst die Wärmepläne und -netze, dann die Heizungen. In Krefeld arbeiten die Stadtverwaltung, die NGN und SWK ENERGIE gemeinsam an der Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit dem Ziel der Fertigstellung in 2025. Mit dem Ende Dezember 2023 beschlossenen sog. Solarpaket I soll der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Zu den enthaltenen Maßnahmen zählen die Festlegung, mehr Solaranlagen auf Freiflächen zu errichten mit festen Pflichten für Bundesländer (Ziel: 80 GW bis 2030), Verbesserungen für besondere Solaranlagen (Agri-PV, Floating PV, PV auf Parkplätzen) und der Abbau von Bürokratie. Das gesamte Solarpaket soll im ersten Quartal 2024 verabschiedet werden. Für die SWK ENERGIE begünstigt das Paket die Umsetzung von geplanten Solarenergie-Projekten. Mit seinem Urteil vom 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des bis 2027 angelegten "Klima- und Transformationsfonds" (KTF) um 60 Milliarden Euro reduziert, weil die Übertragung von Kreditermächtigungen aus dem Corona-Krisenfonds in den KTF vor dem Hintergrund der Schuldenbremse als verfassungsrechtlich unzulässig erklärt wurde. Auch die Kreditermächtigungen des Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) im Jahr 2023 konnten nicht mehr genutzt werden, infolgedessen der WSF Ende 2023 aufgelöst wurde. Im Ergebnis führt das Urteil des BVerfG zu notwendigen Korrekturen im Bundeshaushalt 2024 und hat damit direkte Konsequenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher. So wurden beispielsweise 5,5 Milliarden Euro zur Subventionierung steigender Stromnetzentgelte gestrichen, diese Kosten schlagen nun voll auf den Strompreis durch. Wegen der bereits angekündigten Kürzungen bei zahleichen Haushaltsposten ist es nunmehr zweifelhaft, ob oder in welcher Weise verschiedene Gesetzgebungsprojekte und Förderprogramme realisiert werden können. Im Dezember 2023 erzielten die europäischen Gremien eine vorläufige Einigung zur Reform des EU-Strommarktdesign. Die finale Verabschiedung soll voraussichtlich im Frühjahr 2024 erfolgen. Im Ergebnis werden marktliche Instrumente und die Merit-Order beibehalten, dennoch wird der Markt stellenweise auf Basis der Erfahrungen während der Energiepreiskrise stärker reguliert. Eine wichtige Säule des zukünftigen europäischen Strommarktdesigns bilden sog. Contracts-for-Difference (CfD), durch die mehr Preisstabilität und Sicherheit für Produzenten geschaffen werden soll. Bei langfristigen Stromabnahmeverträgen bzw. PPAs sind standardisierte PPA-Verträge weiterhin freiwillig und sollen vor allem kleineren Marktteilnehmern durch Nachfrageaggregierung den Markteintritt erleichtern. Kapazitätsmechanismen sollen beim zukünftigen Strommarktdesign nunmehr eine strukturelle und dauerhafte Option des Marktes sein, statt lediglich auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stellt mittelbar einen Einflussfaktor für die SWK ENERGIE dar, und zwar im Hinblick auf die Energienachfrage der Kunden (Strom, Gas, Wärme), insbesondere die der Geschäftskunden. Der Absatz in den Sparten Gas und Wärme sowie in der Sparte Strom (im Bereich der Nachtspeicherkunden) wird - über die konjunkturelle Entwicklung hinaus - vor allem durch das vorliegende Temperaturniveau beeinflusst. Letzteres spiegelt sich im dafür herangezogenen Indikator "Gradtagszahlen" wider: Je höher dieser Indikator ausfällt, desto niedriger sind die Temperaturen im Bezugszeitraum; je niedriger der Wert ausfällt, desto milder/höher ist das Temperaturniveau. Für Betrachtungen in Verbindung mit dem Temperaturniveau werden die Gradtagszahlen auf Basis der Temperaturmessungen der Wetterstation Krefeld herangezogen. Die Gradtagszahlen im Berichtsjahr fielen im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % und im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt (2013 - 2022) um 7,9 % niedriger aus. Das bedeutet, dass das Temperaturniveau im Berichtszeitraum 2023 sowohl gegenüber dem Vorjahr als auch im Vergleich zum langfristigen Durchschnitt insgesamt höher (milder) war. Gleichzeitig ist jedoch erwähnenswert, dass die Temperaturen der zwei Quartale innerhalb der Heizperioden (Januar-März sowie Oktober-Dezember) minimal niedriger waren als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Gasverbrauch in Deutschland sank im Vergleich zu 2022 um ca. 4,3 %. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der SWK ENERGIE. Diese bundesweite Entwicklung ist hauptsächlich eine Folgeerscheinung des hohen Preisniveaus und damit einhergehenden Energieeinsparungen der Kunden. Hinzu kommen die etwas milderen Temperaturen im Vergleich zum Vorjahr. Temperaturbereinigt ging der Gasverbrauch um rund 4,1 % zurück. Das gilt im Wesentlichen auch für den deutschlandweiten Wärmeverbrauch, da hier ebenfalls eine starke Temperaturabhängigkeit vorliegt. Der Stromverbrauch in Deutschland verzeichnet ebenso einen Rückgang, und zwar um rund 3,3 %. Wesentliche Treiber dieser Veränderung sind die Spar-Apelle und die konjunkturellen Abschwungtendenzen gerade in stromintensiven Sektoren/Branchen. Im Jahr 2022 war der Wettbewerb in den Sparten Strom und Gas aufgrund von steigenden Kosten und erhöhter Preisvolatilität nahezu zum Erliegen gekommen. Im Berichtsjahr 2023 konnte hingegen ein Ende dieser Stagnation beobachtet werden, bedingt durch ein deutliches und anhaltendes Sinken der Beschaffungskosten. Zu diesem Preisrückgang trug auch die Herabsetzung der Bilanzierungsumlage auf null Cent pro kWh für Gas im Oktober 2023 bei. Insbesondere die Dichte von Discounter-Angeboten mit relativ niedrigen Preisen auf Vergleichsportalen nahm im Berichtsjahr wieder zu. 2. Geschäftsverlauf 2.1 Ursächliche Entwicklungen und Ereignisse Aufgrund des beschriebenen Geschäftsmodells (siehe A.1) haben für die SWK ENERGIE operativ vor allem die Beschaffung und der Vertrieb (Absatz und Preise) von Strom, Gas, Fernwärme und Trinkwasser eine erhebliche Bedeutung für das Ergebnis der Gesellschaft. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator ist das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung. Die SWK ENERGIE erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 111,3 Mio. €. Nach Einstellung von 30,0 Mio. € in die Gewinnrücklagen wird der verbleibende Betrag von 81,3 Mio. € an die SWK AG abgeführt. Der bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist der Mitarbeitende. Zu den Mitarbeitenden wird im Kapitel 4.1 berichtet. Weitere wichtige Themen im Berichtsjahr waren darüber hinaus: Die kurzfristige und anfangs unklare Einführung der Preisbremsen im Strom- und Wärmebereich sowie ihre unterjährigen Anpassungen haben auch im Jahr 2023 zu einer erheblichen Belastung von Ressourcen bei der SWK ENERGIE und ihren Dienstleistern geführt. Mit großen Anstrengungen und hervorragendem Einsatz unserer Mitarbeitenden konnten alle für 2023 vorgeschriebenen Vorgaben durchgeführt werden. Auch in der Sparte Fernwärme ist die SWK ENERGIE von etwaiger Preisvolatilität (Gas/Öl, Strom) betroffen. Die aktuellen vertraglichen Preisgleitformeln können diese Effekte nicht angemessen beziehungsweise zeitnah abbilden bzw. an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Im Berichtsjahr dauerte die Analyse vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten an. Zum Jahreswechsel 2023/2024 erfolgte die Systemumstellung/Migration der kaufmännischen Software SAP R/3 auf S/4HANA für die letzte Gruppe innerhalb des Konzerns, unter anderem auch die SWK ENERGIE. Zuvor, in 2022 und 2023, waren bereits die Entsorgungsgesellschaften EGN, EGK und GSAK produktiv gegangen. Hiermit sind eine Harmonisierung und Verankerung eines konzernweiten Steuerungsmodells, Vereinheitlichung des Datenmodells mit einer zentralen Stammdatenpflege sowie prozessmäßige Vereinfachungen und Automatisierungen verbunden. 2.2 Beschaffung Generell mussten wir im Jahr 2023 feststellen, dass in den Schlüsselbranchen der deutschen Industrie, wie Elektroindustrie, Maschinenbau und Automobilbranche Lieferschwierigkeiten mit sehr langen Lieferzeiten, Lieferausfällen und erheblichen Preissteigerungen öfter vorkamen. Wir verzeichnen seit dem 4. Quartal 2023 wieder Preissenkungen, die aber bislang deutlich geringer ausfallen als die Steigerungen zuvor. Für das Störgeschehen ist sichergestellt, dass der Materialbedarf jederzeit gedeckt werden kann. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden zum 1. Januar 2023 in Kraft. Der Geltungsbereich umfasst den Konzern der SWK AG. Das LkSG begründet Sorgfaltspflichten für Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in deren Lieferketten. Mit dem LkSG-spezifischen Risikomanagement beurteilen wir in der Beschaffung zukünftig auch menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken, legen Präventionsmaßnahmen fest und setzen diese um. Über unser Beschwerdeverfahren kann auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Unternehmen oder bei Zulieferern hingewiesen werden. Stellen wir Verletzungen einer dieser Pflichten fest, besprechen wir mögliche angemessene Abhilfemaßnahmen auf Managementebene und leiten entsprechende Schritte ein. Der Großteil des prognostizierten Strom- und Gasbedarfs der Haushaltskunden der SWK ENERGIE wird über einen Zeitraum von drei Jahren vor dem Liefer-/Berichtsjahr im Rahmen einer sukzessiven Beschaffung auf dem Terminmarkt gekauft. Die Beschaffungsstrategien sind vom Energie Management Board genehmigt und im Risikohandbuch der Gesellschaft hinterlegt. Nachdem die Energiemärkte im Jahr 2022 durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine noch von einem starken Aufwärtstrend geprägt waren, beruhigten sich die Märkte im Jahr 2023 zunehmend. Nach einem noch starken Preiseinstieg in das neue Handelsjahr, fielen die Preise noch im ersten Quartal auf ein moderates Niveau. Der Spotpreis für Strom an der EPEX (European Power Exchange) lag mit einem Durchschnittspreis von 95,18 EUR/MWh deutlich unter dem Vorjahresniveau (2022: 235,46 EUR/MWh) und auf vergleichbarem Niveau von 2021. Bei den Gasspotpreisen konnte eine vergleichbare Preisentwicklung beobachtet werden. Nach dem Krisenjahr 2022 war der Gasmarkt 2023 vor allem von rückläufiger Nachfrage in Folge schwacher Konjunktur und hohen Speicherständen geprägt. Der durchschnittliche Gasspotpreis lag im Jahr 2023 für das gesamtdeutsche Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) bei 41,19 EUR/MWh und damit deutlich unter dem Vorjahresniveau (2022: 124,13 EUR/MWh). Entgegen der Entwicklung im Strom- und Gasmarkt verzeichnete der Markt für CO 2 -Zertifikate ein volatiles Jahr mit teilweise überraschenden Preiswendungen. Zum Jahresbeginn 2023 stieg der Preis für CO 2 -Zertifikate auf ein neues Allzeithoch von 105,14 EUR/t. Gründe dafür waren auch die Diskussionen um die neue Emissionshandelsrichtline auf EU-Ebene. Der Jahresdurchschnitt lag mit 89,32 EUR/t für das Jahr 2023 über dem Durchschnittswert des Vorjahres (83,65 EUR/t). Die insgesamt entspanntere Lage im Gasmarkt und der allgemeine Nachfragerückgang, führte aber in der zweiten Jahreshälfte auch bei den CO 2 -Kontrakten zu einem Preisverfall auf ein Jahresminimum von 69,22 EUR/t. Den größten Teil ihres Strom- und Gasbedarfs hat die SWK ENERGIE im Berichtsjahr über die gemeinsam mit anderen kommunalen Energieversorgern geführte Beschaffungsgesellschaft Quantum GmbH gedeckt. Sie ist beauftragt, die bestellten Energiemengen der Gesellschafter zu verhandeln, verbindlich zu kontrahieren und fristgerecht bereitzustellen. Die Quantum GmbH kontrahiert die Mengen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Durch die Bündelung können größere Mengen kostengünstiger beschafft werden. Zudem ist eine Saldierung von Ein- und Verkäufen der Quantum-Gesellschafter möglich, um Transaktionskosten zu reduzieren. Die SWK ENERGIE nimmt im Bereich der Prognose, des Bilanzkreismanagements sowie in der Steuerung der Terminmarktbeschaffung Dienstleistungen für die Quantum GmbH wahr. Im Rahmen der Übernahme von Kunden der Rheinenergie durch die SWK ENERGIE wurden auch Energiemengen von der Rheinenergie AG übernommen. Im Zuge der weiteren Vergrünung ihrer Vertriebsaktivitäten hat die SWK ENERGIE begonnen, das Geschäftsfeld Direktvermarktung weiter auf- und auszubauen. In diesem Zusammenhang wurden direkte Energielieferverträge mit Anlagenbetreibern (sog. Power Purchase Agreements - PPA) zur Versorgung eigener Endkunden geschlossen. Im Berichtszeitraum handelt es sich im Wesentlichen um PV-Anlagen. Die PPA wurden so abgeschlossen, dass die kontrahierten Strommengen sich in die bestehende sukzessive Beschaffung einfügen. Das Stromerzeugungsportfolio der SWK ENERGIE besteht aus einem Blockheizkraftwerk in Krefeld mit einer elektrischen Leistung von 12 MW, mehreren dezentralen BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von in Summe 241 kW, Photovoltaik-Anlagen auf Krefelder Dächern mit rund 3 MW, einer Beteiligung an der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG (51 %) und an der Energiepark Straelen-Auwel GmbH & Co. WP STRA III KG (74,9 %), die jeweils eine Windenergieanlage in Wachtendonk (rund 2,5 MW) bzw. in Straelen (rund 2 MW) betreiben sowie einer Beteiligung an der Green GECCO GmbH & Co. KG, die ein Portfolio von Onshore-Windparks verwaltet. Weiterhin besteht eine Kraftwerksbeteiligung an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH) in Höhe von 2,4 % mit einem Leistungsanteil von 20 MW. Im Jahr 2023 erfolgte die Beschaffung von Strommengen für die lekker Energie ausschließlich über die SWK ENERGIE und von Gasmengen lediglich zu einem geringfügigen Teil durch einen anderen Lieferanten. Die EVK wird vom Geschäftskundenvertrieb der SWK ENERGIE im Rahmen einer sog. Vollversorgung mit Strom und Gas zum Festpreis beliefert. Hierbei kommen auch Tranchenprodukte zum Einsatz. Die SWK ENERGIE beschaffte für ihre Kunden innerhalb u. außerhalb Krefelds (Bezug und Erzeugung) im Berichtsjahr 250,2 (Vj. 260,4) GWh Wärme. Davon wurden 188,5 GWh (Berichtsjahr 75,3 %) von der EGK bezogen. Die Restmenge erzeugte die SWK ENERGIE selbst. Diese setzt sich aus dem Anteil der in den eigenen Blockheizkraftwerken und Heizwerken erzeugten Wärmemenge (Berichtsjahr 20,3 %) und dem Anteil aus der eigenen Nahwärmeerzeugung aus Gas und Holzhackschnitzel (Berichtsjahr 4,4 %) zusammen. Auch die Fernwärmeerzeugung Krefeld steht vor der Herausforderung stark gestiegener Strom-, Gas-, Umlagen-, und CO 2 -Preise. Des Weiteren musste eine mögliche Gasmangellage in den gasbetriebenen Erzeugungsanlagen durch die SWK ENERGIE berücksichtigt werden. In diesem Kontext wurde ein Optimierungsansatz durch eine anteilige Substitution von Gas durch Heizöl im Heizwerk Schwertstraße umgesetzt. Dabei wurde eine Teilmenge der bereits eingedeckten Gasmenge innerhalb der Heizperiode verkauft und diese Erlöse zur Eindeckung von Heizölmengen verwendet. Hierzu wurde ein Liefervertrag mit einem Heizöl-Lieferanten zu vorab festgelegten Heizölpreisen für eine bestimmte Monats-Abnahmemenge (Oktober 2022 - April 2023) geschlossen. Nicht abgenommene Heizölmengen werden nach dem jeweiligen Heizölpreis-Monatswert verrechnet (Wash-Out). Durch diese Maßnahme konnten die negativen Auswirkungen auf der Beschaffungsseite verringert werden. Als wichtiger Baustein für die Wärmewende in Krefeld konnte die Inbetriebnahme des neuen Wärmespeichers im Fernwärmenetz Krefeld noch vor der Heizperiode 2023/2024 erfolgen. Sowohl Projektzeitplan als auch -budget wurden eingehalten. Der Wärmespeicher ermöglicht eine Entkopplung von Erzeugung und Bedarf. Damit kann der Anteil relativ nachhaltigerer KWK-Wärmeerzeuger erhöht werden und es findet eine Verdrängung der Spitzenlast-Gaskessel statt. Mittelfristig hilft der Wärmespeicher zudem bei der Integration von innovativen Wärmeerzeugern. Er leistet damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Wärmeversorgung in Krefeld und unterstützt damit die städtischen Klimaschutzziele. Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der Einführung des Wärmeplanungsgesetzes sind nun auch erstmalig für die Fernwärmeversorgung konkrete Anforderungen hinsichtlich Treibhausgasminderungszielen formuliert. Die SWK ENERGIE bezieht das Trinkwasser für ihre Kunden in Krefeld von der NGN, die die Wassergewinnungs- und -verteilungsanlagen von der SWK ENERGIE gepachtet hat. Die bezogene Menge lag im Berichtsjahr bei 11,6 (Vj. 12,0) Mio. m 3. 2.3 Absatz und Preise Das Kundenerlebnismanagement und Data Analytics der SWK AG überprüft für die SWK ENERGIE regelmäßig durch Befragungen und Datenauswertungen, inwieweit die Erwartungshaltung unserer Kundinnen und Kunden entlang der gesamten Customer Journey getroffen wird. Der Net Promotor Score (NPS) zur Messung der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung ist eine feste Steuerungsgröße des Managements. Der mit dem Vorstand abgestimmte, gewichtete NPS-Zielwert, der die Online-first-Strategie (gestiegene Relevanz der digitalen Kundenkontaktkanäle) widerspiegelt, konnte trotz der herausfordernden Marktlage und wechselnder gesetzlicher Anforderungen übertroffen werden. Die Kundenfeedbacks zeigen ein wachsendes Bedürfnis nach Informationen, worauf z. B. die Einführung einer Wissensdatenbank, Schulungen der Mitarbeitenden und der Einsatz von externen Ressourcen in der Telefonie einzahlen. Zudem erfolgte ein erneuter Kontakt von Kundinnen und Kunden, deren Anliegen nicht abschließend gelöst wurde, um eine fallabschließende Bearbeitung zu gewährleisten. Im Berichtsjahr 2023 haben wir 13.201 Kundenfeedbacks erhalten. Der Kundenbestand im Bereich Energie lag zum Jahresende trotz eines intensiveren Wettbewerbs deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Der Hauptreiber war dahingehend die Sparte Strom mit stark positiven Veränderungen in beiden Vertriebsgebieten, wobei außerhalb Krefelds stärkeres Wachstum vorlag als im Heimatmarkt. Grund hierfür ist unter anderem die Übernahme von ca. 6.500 Wärmestromkunden der Rheinenergie AG zum 01.02.2023 und intensivierte Kundenakquise im Door-to-Door-Bereich. In der Sparte Gas hingegen führten gestiegene Kündigungs- und leicht rückläufige Neukundenzahlen zu einer leichten Abnahme der Kundenzahlen. In der Sparte Wärme konnte der Kundenbestand im Jahresverlauf 2023 weiter ausgebaut werden. Dies ist insbesondere auf eine verstärkte direkte Kundenansprache und einen intensivierten Veranstaltungs- und Kommunikationseinsatz zurückzuführen. Der mit Abstand größte Kundenzuwachs entfällt auf die Haushalts- und Gewerbekunden mit dem Produkt Fernwärme-Hausanschluss. Im Berichtsjahr liefen einige auf Gasanschlüssen basierende Wärmecontractingverträge aus. Gleichzeitig wurden die vertrieblichen Aktivitäten im Bereich Wärme aus Gas aufgrund der gesamtpolitischen Lage bewusst zurückgenommen. Im Vergleich zu den Vorjahren konnten auch keine neuen EU-Ausschreibungen, die sich auf den Einsatz von Gas-/Holzhackschnitzel-Wärmeerzeugungsanlagen bezogen, gewonnen werden. Allerdings werden die Bestandsanlagen fortlaufend optimiert. In der Sparte Trinkwasser ist die Anzahl der Trinkwasserverträge Ende 2023 gegenüber Ende 2022 um 52 auf 46.832 gesunken. Der Rückgang liegt ausschließlich im Bereich der Kunden mit jährlicher Abrechnung. Die Anzahl der Verträge der Kunden mit monatlicher Abrechnung liegt auch im Berichtsjahr konstant bei 14. Der Stromabsatz an Endkunden - ohne Berücksichtigung der Abgrenzungsdifferenz - erreichte im Berichtsjahr 980,2 GWh und liegt damit um 106,8 GWh bzw. 12,2 % über dem Vorjahr. Der Zuwachs ist vor allem außerhalb Krefelds bei den Privat- und Gewerbekunden (Jahresverbrauchsabrechnung) eingetreten. Aber auch der Verbrauch der Geschäftskunden (Monatsabrechnung) außerhalb Krefelds hat zugenommen, was unter anderem auf die Belieferung neuer, teils auch größerer Abnahmestellen zurückzuführen ist. Der Absatz aus der Abgrenzungsdifferenz beträgt -5,0 (Vj. +1,6) GWh. Hier war die simulierte Abrechnung im Vorjahr zu hoch. Die lekker Energie bezog ihren Strombedarf für den Absatz an Endkunden in Höhe von 941,1 GWh (Vj. 976,1) GWh im Berichtsjahr vollständig von der SWK ENERGIE. Außerdem fielen noch Mengen für den Verkauf von beschaffungsseitig bedingten Differenzkäufen, von bezogenem Strom verbundener Unternehmen und von erzeugtem Strom eigener Anlagen (BHKWs, Photovoltaik) an. Der Gasabsatz an Endkunden - ohne Berücksichtigung der Abgrenzungsdifferenz - lag im Berichtsjahr bei 1.483,0 GWh. Dies ist ein Rückgang um rund 136,0 GWh bzw. 8,4 %. Er ist sowohl innerhalb als auch außerhalb Krefelds eingetreten. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf einen fortgesetzten Trend zu Energieeinsparungen sowie leicht rückläufige Kundenzahlen zurückzuführen. Der Absatz aus der Abgrenzungsdifferenz beträgt -1,6 (Vj. -39,0) GWh. Hier war die simulierte Abrechnung im Vorjahr zu hoch. Den Gasbedarf deckte die lekker Energie im Berichtsjahr im Wesentlichen durch den Einkauf bei der SWK ENERGIE. Der Endkundenabsatz der lekker Energie belief sich auf 1.342,2 (Vj. 1.537,0) GWh. An die EVK wurden 21,2 (Vj. 25,2) GWh verkauft. Darüber hinaus fielen noch Mengen für den Verkauf von beschaffungsseitig bedingten Differenzkäufen an. Im Jahr 2023 ist der Wärmeabsatz (ohne Berücksichtigung der Abgrenzungsdifferenz) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum - trotz leichter Kundenzuwächse - temperatur- und einsparungsbedingt von 223,4 GWh um 11,7 GWh bzw. 5,2 % auf 211,7 GWh gesunken. Der Absatz aus der Abgrenzungsdifferenz beträgt -10,3 (Vj. -1,0) GWh. Der Trinkwasserabsatz lag im Berichtsjahr mit 11,6 Mio. m 3 um 0,4 Mio. m 3 bzw. 3,7 % unter dem Vorjahr (ohne Berücksichtigung der Abgrenzungsdifferenz). Sowohl der Verbrauch der jährlich abgerechneten Kunden nahm ab (um 230,8 Tm 3 auf 10.965,5 Tm 3 ) als auch der Verbrauch im Bereich der Monatskunden (um 207,9 Tm 3 auf 592,3 Tm 3 ). Der Absatz aus der Abgrenzungsdifferenz liegt im Berichtsjahr unter -0,1 Mio. m 3. Die ab Mitte des dritten Quartals 2022 sinkenden Beschaffungspreise an den Strom- und Gas märkten führten im Laufe des Berichtsjahres 2023 zu vielen Neuberechnungen und stetigen Senkungen der Neukunden preise in den Sparten Strom und Gas. Diese Dynamik an den Energiebörsen hat sich ab Mitte 2023 beschleunigt. Im Laufe des Jahres bzw. mit zunehmend sinkenden Beschaffungspreisen der Folgejahre wurden auch die Preisgarantien wieder von 12 auf 24 Monate und die Annahmefrist von Neukunden in der Zukunft von 12 auf 18 Monate erhöht. Gerade ab der zweiten Jahreshälfte hat der Wettbewerb in Hinblick auf die stark sinkenden Beschaffungspreisen spürbar zugenommen. Einige Wettbewerber mit dynamischen bzw. monatlich veränderbaren Preisen konnten Produkte etablieren, die durch die kurzfristige Beschaffung (ohne Preisgarantien) deutlich günstigere Marktpreise an die Kunden weitergeben konnten. Diese Versorger waren vor allem auf Vergleichsportalen auf den ersten Plätzen gelistet. Im Laufe des Jahres 2023 konnte eine Rückkehr der Discount-Anbieter beobachtet werden, die - wie vor der Krise - günstige Angebote mit hohen Boni darboten. Die SWK ENERGIE konnte ihre Wettbewerbsstellung im Jahr 2023 mit Hilfe von neuen Produkten verteidigen. Des Weiteren erfolgten im Jahr 2023 regelmäßige Preisanpassungen bei Bestandskunden. Die Anzahl und die Höhe der Preisanpassungen haben ab Februar 2023 deutlich abgenommen und ab April 2023 wurden aufgrund der im Wettbewerb deutlich günstigeren Preise keine weiteren rollierenden Preisanpassungen durchgeführt. Die verbliebenen ausgelaufenen Kunden, bei denen eine Preisanpassung notwendig war, wurden im Sommer zum 01.09.2023 angepasst; danach ist im Jahr 2023 aufgrund des Wettbewerbsdrucks keine weitere, breit angelegte Preisanpassung durchgeführt worden. Jedoch wurden insbesondere Downselling-Maßnahmen genutzt um Kunden, die in der Energiekrise zu uns gekommen sind und noch zu sehr hohen Preisen versorgt waren, zu binden. Diese Maßnahmen sind vorteilhaft für beide Seiten, da die betroffenen Kunden trotz länger laufender Verträge und Preisgarantien bereits vorzeitig in günstigere Alternativprodukte wechseln und dadurch weitere 24 Monate an die SWK gebunden werden konnten. Die Fernwärme preise wurden zum 1. Januar 2023 angepasst. Die Kunden zahlen seitdem einen um 0,83 ct/kWh (auf 6,55 ct/kWh) erhöhten Netto-Arbeitspreis sowie einen um 0,57 €/kW/Jahr (auf 30,81 €/kW/Jahr) erhöhten Netto-Leistungspreis. In der Sparte Trinkwasser sind die Preise auch im Berichtsjahr unverändert geblieben. Durch relevante Veränderungen von Verbrauchsmengen können Gewerbe-Kunden in einen anderen Leistungspreis-Staffel-Bereich gelangen, womit auch eine leistungspreisbedingte Beeinflussung der Umsatzerlöse erfolgt. 3. Lage 3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse setzen sich aus den Energie- und Wassererlösen, Erlösen aus sonstigen spartenspezifischen (Nebengeschäfte), nicht spartenspezifischen Umsatzerlösen (sonstige Umsatzerlöse) und Erlösen aus der Auflösung von Ertragszuschüssen zusammen. Unter Einbeziehung der Strom- und Erdgassteuer stiegen die Umsatzerlöse um 251,7 Mio. € bzw. 30,4 % auf 1.080,2 Mio. €. Die um die Strom- und Erdgassteuer bereinigten Umsatzerlöse nahmen um 249,5 Mio. € bzw. 31,1 % auf 1.052,3 Mio. € zu. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Umsatzerlösen in den Sparten Strom und Gas, und zwar bei den Vertriebskunden (ohne Weiterverteilerkunden) und insbesondere dem Weiterverteiler-Kunden lekker Energie. Darüber hinaus kam es zu hohen Steigerungen der Erlöse aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung. Die Energie- und Wassererlöse (inkl. Deputate, exkl. Verpachtungserlöse) betragen 1.027,9 Mio. €, ein Plus von 249,3 Mio. € bzw. 32,0 %. Sie setzen sich aus folgenden Erlösen aus Strom-, Gas-, Wärme- und Trinkwasserverkauf zusammen: Die Erlöse aus dem Stromverkauf im Vertriebsportfolio ohne Weiterverkauf an Weiterverteiler (inkl. Deputate) sind von 232,3 Mio. € auf 331,9 Mio. € gestiegen (+ 42,9 %). Der Anstieg resultiert zum einen aus den hohen Kundenzuwächsen und den damit korrespondierenden Mehrverbräuchen, und zum anderen aus den höheren Beschaffungskosten, verbunden mit umfangreichen Preisanpassungen im Privat- und Gewerbekundensegment. Aus dem Vorjahr ergaben sich Aufwendungen aus der Abgrenzungsdifferenz in Höhe von 2,3 (Vj. 3,1) Mio. €. Darüber hinaus resultieren Erlöse aus sonstigen Stromverkäufen. Der größte Teil und größte Anstieg stammt hier trotz eines Absatzrückgangs aufgrund eines gestiegenen Preisniveaus mit 175,1 Mio. € aus dem Verkauf an die lekker Energie, ein Plus von 43,3 Mio. €. Eine weitere deutliche Steigerung wurde bei den Erlösen aus dem beschaffungsseitig bedingten Differenzhandel für das Vertriebsportfolio und dem Verkauf von selbst erzeugtem Strom außerhalb des eigenen Vertriebsportfolios mit 81,0 Mio. €, ein Plus von 0,4 Mio. €, realisiert. Darüber hinaus fielen Erlöse aus der Erstattung aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung sowie aus der Bilanzkreisabrechnung (Ausgleichsenergie) in Höhe von 23,2 (Vj. 10,8) Mio. € an. Die Erlöse aus dem Gasverkauf im Vertriebsportfolio ohne Weiterverkauf an Weiterverteiler (inkl. Speicherumlage, Bilanzierungsumlage, Deputate) liegen mit 186,3 Mio. € um 73,6 Mio. € (+65,3 %) über dem Vorjahr. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf kontinuierliche Preiskalkulationen und Preisanpassungen und auf die gestiegenen Beschaffungskosten zurückzuführen. Aus dem Vorjahr ergaben sich Aufwendungen aus der Abgrenzungsdifferenz in Höhe von 0,5 (Vj. 1,5) Mio. €. Des Weiteren sind Erlöse aus sonstigen Gasverkäufen angefallen. Auch hier gehört der Verkauf von Gas und Emissionszertifikaten an die lekker Energie mit 118,1 Mio. € zum bedeutendsten Teil und verzeichnete den größten Anstieg (+10,9 Mio. €). Bei den Erlösen im Rahmen des beschaffungsseitig bedingten Differenzhandels aus dem Vertriebsportfolio ist mit 40,1 Mio. € ein Rückgang von 2,7 Mio. € eingetreten. Aus der Erstattung aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung sowie aus der Bilanzkreisabrechnung fielen Erlöse in Höhe von 17,7 (Vj. 8,2) Mio. € an. An die EVK und Erdgastankstelle wurde Gas in Höhe von 2,2 Mio. € verkauft (+1,4 Mio. €). Die Erlöse aus dem Wärmeverkauf belaufen sich im Jahr 2023 auf 21,0 (Vj. 18,8) Mio. €. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf die massive Preiserhöhung zum Jahresanfang 2023 zurückzuführen. Aus der Abgrenzungsdifferenz ergab sich ein Aufwand in Höhe von 0,6 (Vj. 0,2) Mio. €. Die Erlöse aus dem Trinkwasserverkauf erreichten im Berichtsjahr 28,4 Mio. € und liegen damit absatzbedingt um 0,4 Mio. € unter dem Vorjahr. Aus 2022 ergaben sich Erlöse aus der Abgrenzungsdifferenz in Höhe von 0,2 (Vj. 0,1) Mio. €. Es fielen sonstige spartenspezifische Umsatzerlöse (abzgl. Deputate, zzgl. Verpachtungserlöse) in Höhe von 45,0 (Vj. 42,3) Mio. € an. Wesentlichste Positionen dieses Blocks sind weiterhin vor allem Pachterlöse (einschl. Baukostenzuschüsse) für die Sparten Strom, Gas und Trinkwasser in Höhe von 17,0 (Vj. 18,2) Mio. €, Erlöse aus der Weiterleitung der Konzessionsabgaben des Netzbetreibers NGN in Krefeld für Strom und Gas an die SWK ENERGIE in Höhe von 8,6 (Vj. 9,0) Mio. €, Erlöse für die Erbringung von Kundenservicedienstleistungen für die NGN in den Sparten Strom und Gas in Höhe von nahezu unverändert 5,8 (Vj. 5,7) Mio. € und Erlöse für den Betrieb und die Erneuerung/Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Krefeld in Höhe von 3,7 (Vj. 4,3) Mio. €. Den Erlösen aus der Weiterleitung der Konzessionsabgaben steht in gleicher Höhe ein Aufwand aus der Weiterleitung dieser an die Stadt Krefeld gegenüber. Seit 2022 sind auch die Erlöse aus der Auflösung von Ertragszuschüssen in Höhe von 1,2 (Vj. 0,7) Mio. € in diesem Block enthalten. Die sonstigen nicht spartenspezifischen Umsatzerlöse erreichten 7,4 (Vj. 7,7) Mio. €. Sie setzen sich mit 5,7 (Vj. 6,3) Mio. € vor allem aus Vergütungen für Geschäftsbesorgungen bzw. Dienstleistungen im Wesentlichen für verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften der SWK ENERGIE zusammen. Die Zuordnung der Erlöse aus diesen Vergütungen entspricht der Zuordnung/Darstellung im Anhang. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 9,7 Mio. € und liegen um 4,5 Mio. € deutlich unter dem Vorjahr. Grund sind um 3,2 Mio. € geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie um 1,3 Mio. € niedrigere Erstattungen aus Personalüberleitungsverträgen, mit denen vor allem Verpflichtungen aus Pensionen und anderer Altersversorgung sowie Beihilfen der SWK AG durch die betroffenen Konzerntöchter abgegolten werden. Die Betriebserträge erreichten somit 1.062,0 (Vj. 817,0) Mio. €. Der Zuwachs um 245,0 Mio. € bzw. 30,0 % resultiert schwerpunktmäßig aus den höheren Umsatzerlösen aus dem Strom- und Gasverkauf. Der Materialaufwand in Höhe von 904,4 (Vj. 694,6) Mio. € (+209,8 Mio. €, +30,2 %) setzt sich aus dem Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren und dem Aufwand für bezogene Leistungen zusammen. Insgesamt beläuft sich der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren auf 890,1 (Vj. 681,2) Mio. €. Der Aufwand aus Strombezug, im Wesentlichen aus dem Vertriebsendkundengeschäft (ohne Bezug für Weiterverteiler lekker Energie) inkl. Netznutzungsentgelte, liegt mit 382,2 Mio. € um 109,3 Mio. € bzw. 40,0 % über dem Vorjahr. Der Aufwand aus Gasbezug, im Wesentlichen aus dem Vertriebsendkundengeschäft (ohne Bezug für Weiterverteiler lekker Energie) inkl. Netznutzungsentgelte, veränderte sich um +54,4 Mio. € bzw. +40,4 % auf 189,1 Mio. €. Der Anstieg beim Strom- und Gasbezugsaufwand ist auf das seit 2021 stark gestiegene Preisniveau auf den Termin- und Spotmärkten sowie auf die Anhebung der Bilanzierungsumlage und Einführung der Speicherumlage für Gas zurückzuführen. Der Aufwand aus Wärmebezug (FW-Bezug von der EGK, Netznutzungsentgelt, Besicherungsaufwand für das Vorhalten und den Betrieb von Wärme-Erzeugungsanlagen) und der Aufwand für das Heizöl, das für die Prodiktion von Fernwärme im Blockheizkraftwerk eingesetzt wird, erreichte zusammen 8,7 Mio. €. Der Rückgang um 2,4 Mio. € liegt am niedrigeren Aufwand für Heizöl. Für die Heizperiode 2022/2023 wurde ein großer Anteil des Erdgaseinsatzes aufgrund günstigerer Bezugskonditionen für Heizöl durch dieses ersetzt und in 2022 eingekauft (siehe auch Kapitel 2.2. Beschaffung, Abschnitt Fernwärmeerzeugung). Der Aufwand aus Wasserbezug beläuft sich auf 23,0 (Vj. 23,1) Mio. €. Die Senkung resultiert aus einer niedrigeren Absatzmenge. Der Aufwand für den zum Weiterverkauf bestimmten Strombezug für die lekker Energie beträgt 168,9 (Vj. 132,0) Mio. €. Im Bereich Gas erreichte der Aufwand für den zum Weiterverkauf bestimmten Bezug an die lekker Energie 118,1 (Vj. 107,2) Mio. €. Der Aufwand für bezogene Leistungen liegt mit 14,3 Mio. € um 0,9 Mio. € bzw. 6,4 % über dem Vorjahr. Die größten Positionen sind Aufwendungen für den Betrieb und die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Krefeld in Höhe von 3,7 (Vj. 4,4) Mio. €, für Dienstleistungen im Kundenservice durch die DYNERGIO Service (für die SWK ENERGIE und für die weiterberechneten Leistungen an die SWK MOBIL) in Höhe von 4,8 (Vj. 3,6) Mio. € sowie für die Dienstleistungen in der Energiebeschaffung durch die Quantum (für die SWK ENERGIE und die lekker Energie) in Höhe von 1,8 (Vj. 3,4) Mio. €. Der Personalaufwand ist um 1,2 Mio. € bzw. 6,1 % auf 18,7 Mio. € gesunken. Dies resultiert insbesondere aus um 3,3 Mio. € niedrigeren Aufwendungen für Altersversorgung, während die Aufwendungen für Entgelte und soziale Abgaben ggü. dem Vorjahr um 2,1 Mio. € auf 17,6 Mio. € gestiegen sind. Der Anstieg beim Entgeltaufwand (inkl. soziale Abgaben) ergibt sich im Wesentlichen durch den Anstieg der jahresdurchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um 13 auf 224 und aus der Auszahlung eines Inflationsbonus ab Juni 2023. Der Rückgang der Aufwendungen für Altersversorgung ist auf einen niedrigeren Aufwand aus der Veränderung der Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Der Aufwand aus Abschreibungen liegt mit 9,7 Mio. €. um 0,2 Mio. € geringfügig über dem Vorjahr, wobei ein Plus von 0,1 Mio. € auf 9,6 Mio. € auf die Sachanlagen entfällt. Das Investitionsniveau in Sachanlagen hat sich seit 2022 gegenüber den Vorjahren von 15 Mio. € auf über 20 Mio. € erhöht. Das Niveau des Aufwands aus Konzessionsabgabe, der aus der Weiterleitung dieser für die Sparten Strom und Gas an die Stadt Krefeld resultiert, hält sich mit 8,7 Mio. € relativ stabil (Vj. 9,0). Der Aufwand für das Gestattungsentgelt für das Fernwärmenetz an die Stadt Krefeld ist nach wie vor mit 0,5 Mio. € unverändert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 44,8 Mio. € um 1,3 Mio. € über dem Vorjahr. Dies liegt insbesondere an folgenden Kostenveränderungen: Erstens erhöhte sich der Aufwand aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie aus Abschreibungen auf Forderungen um 1,5 Mio. € auf 5,9 Mio. €, zweitens sind mit 5,2 Mio. € die IT-Dienstleistungen (EDV-Kosten) um 0,6 Mio. € gestiegen, drittens erhöhten sich mit 9,7 Mio. € um 0,5 Mio. € die Kosten für Verkaufsprovisionen zur Kundenakquise und viertens erhöhte sich der Beratungsaufwand um 0,4 Mio. auf € 0,6 Mio. €. Dagegen sanken die Kosten für Personalüberleitungsverträge, mit denen Verpflichtungen für u.a. Altersversorgung abgegolten werden, um 1,7 Mio. € auf 0,5 Mio. € und die übrigen Aufwendungen um rd. 0,9 Mio. € auf 1,6 Mio. €. Im Vorjahr wurde hier ein gewährter Ertragszuschuss an die Ampere AG von rd. 1,4 Mio. € erfasst. Die Betriebsaufwendungen stiegen im Wesentlichen aufgrund des oben beschriebenen Anstiegs des Aufwands aus dem Strom- und Gasbezug um 209,7 Mio. € bzw. 27,0 % auf 986,8 Mio. €. Das Betriebsergebnis liegt mit 75,2 Mio. € um 35,2 Mio. € bzw. 88,2 % deutlich über dem Vorjahr. Die deutliche Steigerung ist insbesondere auf die Sparten Strom und Gas zurückzuführen. Es kam zu sehr starken Preisanstiegen bei den Energiepreisen und einer Erhöhung der Kundenbasis im Strombereich gegenüber dem Vorjahr trotz der ab April 2023 einsetzenden Senkungen der Neukundenpreise in beiden Sparten, die Aussetzung weiterer Preisanpassungen bei Bestandskunden sowie der Umsetzung von Downselling-Maßnahmen, bei denen Kunden mit laufenden Verträgen bereits vorzeitig günstigere Alternativprodukte nutzen können. Das Finanzergebnis ist zum achten Mal in Folge gestiegen, und zwar um 0,3 Mio. € auf 36,5 Mio. €. Das positive Ergebnis ist hauptsächlich durch Erträge aus der Gewinnabführung der lekker Energie in Höhe von 39,1 (Vj. 34,6) Mio. € verursacht, die ebenfalls wesentlich zur Erhöhung des Jahresergebnisses vor Ergebnisabführung beigetragen haben. Das Ergebnis der lekker Energie ist vor allem aufgrund von im Jahr 2023 umgesetzten Tarifanpassungen, die durch die gestiegenen Beschaffungspreise notwendig geworden waren, deutlich höher ausgefallen. Diese Tarifanpassungen sollen die Margen zukünftiger Jahre absichern, wirken sich aber zum Teil schon im Jahr 2023 ergebnisbegünstigend aus. Gegenläufig wirkte sich ein Abschreibungsbedarf auf den beizulegenden Wert der Beteiligung KKP in Höhe von 4,0 Mio. € aus, der aus deren Bewertung auf Basis der Wirtschaftsplanung und der Zinsentwicklung resultiert. Das Ergebnis vor Steuern beträgt 111,6 (Vj. 76,1) Mio. €. Nach Abführung eines Ergebnisses von 81,3 Mio. € verbleibt ein Jahresüberschuss von 30,0 Mio. €, der in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden soll. Diese Maßnahme dient der Stärkung der Liquidität als Anschubfinanzierung für notwendige Investitionen in Strom- und Fernwärmenetze sowie Erzeugungsanlagen. 3.2 Finanzlage Die Daten des handelsrechtlichen Jahresabschlusses wurden für die Finanzanalyse sowie für die Ermittlung aussagekräftiger Kennzahlen nach finanzwirtschaftlichen Kriterien aufbereitet. Die SWK ENERGIE ist im Rahmen des Konzern-Cashmanagements in ein automatisches Cash-Pooling-System eingebunden. Dabei werden die Salden der in das Cash-Pooling einbezogenen Bankkonten bankarbeitstäglich auf die SWK AG übertragen bzw. Unterdeckungen ausgeglichen. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 103,0 (Vj. 98,4) Mio. € und befindet sich damit auf Vorjahresniveau. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit erreichte 167,0 (Vj. 7,1) Mio. €. Im Berichtsjahr ist der Mittelabfluss schwerpunktmäßig durch Auszahlungen für Finanzmittelanlagen zur kurzfristigen Finanzdisposition in Höhe von 170,0 Mio. € bedingt. Investitionen in Höhe von 35,7 (Vj. 22,8) Mio. € betreffen mit rd. 24,3 Mio. € das Sachanlagevermögen und mit 11,4 Mio. € das Finanzanlagevermögen. Diesen Auszahlungen standen im Wesentlichen 38,1 Mio. € Einzahlungen aus Gewinnabführungen, erhaltenen Dividenden und Zinsen gegenüber. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf 48,7 (Vj. 41,0) Mio. €. Er ist durch die Gewinnabführung an die SWK AG in Höhe von 76 (Vj. 40,6) Mio. € und die im Berichtsjahr erfolgten Eigenkapitalzuführung in Höhe von 30 Mio. € bestimmt. Darlehensrückzahlungen und entsprechende Zinszahlungen in Höhe von 2,7 (Vj. 1,1) Mio. € haben den Mittelabfluss zusätzlich beeinflusst. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im Berichtsjahr war jederzeit gesichert. Zum 31. Dezember 2023 besteht ein negativer Finanzmittelbestand (einschließlich Cash-Pool) von -114,4 (Vj. -1,7) Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen betragen 24,3 (Vj. 22,4) Mio. €. Sie wurden schwerpunktmäßig mit 5,5 Mio. € in das Fernwärmenetz, mit 4,5 Mio. € in den Wärmespeicher, mit 5,4 Mio. € in das Stromnetz (hiervon 1,5 Mio. € in Ortsnetzstationen), mit 3,9 Mio. € in das Wassernetz (hiervon 0,8 Mio. € in die Wassererzeugung) und mit 3,8 Mio. € in das Gasnetz, getätigt. 3.3 Vermögenslage Eine entsprechende Aufbereitung des Jahresabschlusses analog zur Finanzlage wurde auch für die hier dargestellte Bilanzanalyse vorgenommen. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 60% auf 461,7 (Vj. 288,0) Mio. € erhöht. Das Sachanlagevermögen nahm von 157,0 Mio. € auf 171,6 Mio. € zu. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt rd. 37 (Vj. 55) %. Die Verteilungsanlagen sind weiterhin die größte Position des Sachanlagevermögens. Das Finanzanlagevermögen ist um 6,9 Mio. € auf 41,4 (Vj. 34,5) Mio. € gestiegen. Der Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nunmehr auf 9 (Vj. 12) %. Das Umlaufvermögen beträgt 248,2 (Vj. 95,9) Mio. € und macht nunmehr 54 (Vj. 33) % der Bilanzsumme aus. Den größten Anteil am Umlaufvermögen machen mit 170 (Vj. 20) Mio. €, die kurzfristigen Finanzmittelanlagen aus, gefolgt von den Forderungen und sonstigen Vermögensgenstände mit einer Höhe von 76,8 (Vj. 73) Mio. €. Das Eigenkapital beträgt 136,2 (Vj. 76,2) Mio. €. Die Eigenkapitalquote liegt im Berichtsjahr bei 30 (Vj. 26) %. Der Anstieg des Eigenkapitals resultiert aus der Bildung von Kapital- und Gewinnrücklage in Höhe von 60 Mio. €. Die langfristigen Verpflichtungen resultieren hauptsächlich aus Pensionsrückstellungen, Fremddarlehen und passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus (weitergeleiteten) Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskostenbeiträgen. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt rd. 6 (Vj. 7) %. Der Anteil der kurzfristigen Verpflichtungen erreichte 64 (Vj. 64) % der Bilanzsumme. Wesentliche Bestandteile sind sonstige Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 4.1 Mitarbeitende Die Mitarbeiterstärke der SWK ENERGIE betrug zum 31. Dezember 2023 rd. 200 (Vj. 192) Vollzeitkapazitäten (ohne geringfügig Beschäftigte, Werkstudierende und Personen, die sich nicht mehr in der Lohnfortzahlung befinden). Die jahresdurchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Kopfbasis (einschließlich geringfügig Beschäftigte, Werkstudierende und Personen, die sich nicht mehr in der Lohnfortzahlung befinden) gemäß § 285 Nr. 7 HGB betrug 224 (Vj. 211). Von den 224 Mitarbeitenden entfielen 169 (Vj. 158) auf Vollzeitbeschäftigte und 55 (Vj. 53) auf Teilzeitbeschäftigte. Der Anstieg in der jahresdurchschnittlichen Anzahl ist hauptsächlich durch einen geplanten Kapazitätenaufbau in den Bereichen Energiemanagement, Vertrieb (Geschäftskunden, Energiedienstleistungen) und Kundenservice bedingt. Zentrale Schwerpunkte im Berichtsjahr waren für das Personalmanagement der SWK AG, das geschäftsbesorgend u. a. auch für die SWK ENERGIE tätig ist, die fortgesetzte Standardisierung und Optimierung aller Prozesse im Personalbereich, die weitere Ausgestaltung/Einrichtung der digitalen Personalmanagementplattform SAP SuccessFactors sowie die aktive Begegnung des Fachkräftemangels. Der Personalbereich hat die Einführung der Personalmanagementsoftware SAP SuccessFactors (HRportal) fortgeführt. Im Modul Performance & Goals wurde der Tantiemeprozess für leitende Angestellte konzernweit weiter verbessert. Die involvierten Fachbereiche konnten im Berichtsjahr das Testen der Bereiche Onboarding, Compensation (Einmalprämie) und variable Pay (Tantiemezahlungen) abschließen. Über die SAP Analytics Cloud (SAC) ist seit Sommer 2023 der jährliche Prozess der Personalprognose/Kapazitätenplanung vollständig umgesetzt. Zudem wurde die Software Accenture Document Composer (ADC) eingeführt, um die Erstellung von Dokumenten für die Mitarbeitenden zu standardisieren und zu vereinfachen. Die Digitalisierung war auch ein zentrales Thema in der Zusammenarbeit mit dem Konzernbetriebsrat. So ist seit 2023 ein Referent für Digitalisierung & Prozesse für den Konzernbetriebsrat eingestellt, um den steigenden qualitativen als auch quantitativen Anforderungen gerecht werden zu können. Die Konzernbetriebsvereinbarung zu den Grundsätzen der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern konnte abgeschlossen werden. Die Verhandlungen zu den Konzernbetriebsvereinbarungen S/4 HANA und Microsoft 365 wurden fortgesetzt. Nicht nur durch die Digitalisierung kommt der Informationssicherheit, die auch den Datenschutz betrifft, eine zentrale Bedeutung zu. 2023 wurde die Position des "Chief Information Security Officers" (CISO) bei der SWK AG eingeführt und besetzt. Ferner wurde das bereichsübergreifende Thema "Informationssicherheitsmanagementsystem" (ISMS) angegangen, um u. a. Personal- sowie verbundene IT-Prozesse von der Rekrutierung bis zum Austritt sicher auszugestalten. Es wurden drei notwendige Betriebsvereinbarungen zur IT-Sicherheit abgeschlossen, u.a. für den Einsatz einer Software zur besseren Identifikation und Abwehr von Cyberangriffen. Zur Sensibilisierung und Verbesserung der Informationssicherheit haben IT und Personalmanagement eine Schulung erarbeitet, an der Ende 2023 Führungskräfte teilgenommen haben. Die Schulung für die Mitarbeitenden wird ab 2024 umgesetzt. 2023 wurde erstmalig ein verpflichtendes Online-Training zum Datenschutz für alle Mitarbeitenden durchgeführt. Die aktive Bewältigung des Fachkräftemangels war auch 2023 ein Schwerpunktfeld. Das Projekt Arbeitgebermarke konnte 2023 mit der Bestimmung der Kernprofilfelder der SWK-/NGN-Gesellschaften als Arbeitgeber und Erstellung der Nutzergruppen abgeschlossen werden. Diese Ergebnisse wurden und werden sukzessive für die zielgruppenspezifische Rekrutierung und das Personalmarketing verwendet. Das Personalmanagement hat die Nutzung von unterschiedlichen Rekrutierungskanälen für die Stellenbesetzungen weiter ausgebaut. So konnte bspw. Ende 2023 die Betriebsvereinbarung "Mitarbeitende werben Mitarbeitende" als Pilot abgeschlossen werden, wodurch erfolgreiche Einstellungen durch Mitarbeiterempfehlungen belohnt werden. Ende 2023 erfolgte die Besetzung einer neuen Recruiter-Stelle innerhalb des Personalbereichs. Um den neuen Kolleginnen und Kollegen den Start zu erleichtern und Wertschätzung entgegenzubringen, wurde im Januar 2023 das neue Format des Willkommens-Frühstücks mit dem Vorstand der SWK AG eingeführt. Im August 2023 startete das Projekt Onboarding, in dem ein gemeinsamer Standard für die Einarbeitung neuer Mitarbeitender entworfen und umgesetzt wird. Von der IT-Ausstattung bis zur sozialen Integration werden die unterschiedlichen Aspekte berücksichtigt und sind bereits selektiv für Führungskräfte im Intranet einsehbar. Dieser Informationsbereich soll 2024 live geschaltet werden. Zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität wurde insbesondere das Projekt Stellen- und Jobstrukturierung weitergeführt. In diesem wurden und werden die Planstellen in den Organisationseinheiten mit Jobprofilen versehen, hinsichtlich ihrer tarifkonformen Eingruppierung überprüft und darauf Entwicklungswege/Fachlaufbahnen aufgebaut. Die Benefits für die Mitarbeitenden wurden sukzessive weiter ausgebaut. So konnte eine Konzernbetriebsvereinbarung für einen Mitarbeiterbestpreistarif abgeschlossen werden. Die lekker Energie fiel nicht hierunter, da sie bereits eine sehr ähnliche Regelung eingeführt hatte. Dadurch ist garantiert, dass Mitarbeitende immer den jeweils günstigsten Tarif der SWK ENERGIE für Ökostrom und Gas in ihrer Bezugsregion erhalten. Das bisherige kostenfreie JobTicket wurde in ein weiterhin kostenloses DeutschlandTicket umgewandelt. Als Zeichen der Wertschätzung wurden zudem die Regelungen für Jubilare ausgeweitet. Im Zuge der steigenden Inflation und Preise wurde Anfang 2023 auf Konzernebene ein Härtefallfonds für Mitarbeitende installiert. 8 Mitarbeitende der SWK ENERGIE haben eine Zahlung zur Abmilderung individueller finanzieller Belastungen erhalten. Im Bereich der Personalentwicklung startete die Initiative SWK Academy, in der digital affine Fachkräfte auch aus dem Fachbereich Kundenservice der SWK ENERGIE qualifiziert werden, im digitalen Geschäft erfolgreich zu agieren. Bei erfolgreichem Piloten ist die Ausweitung auf alle SWK-/NGN-Gesellschaften vorgesehen. 4.2 Forschung und Entwicklung Der Treiber für Innovationen ist nicht erst seit diesem Berichtsjahr die Notwendigkeit zur Entwicklung eines nachhaltigen Produkt- und Dienstleistungsportfolios. Hierfür wurden unter Einbeziehung der SWK ENERGIE im Berichtsjahr folgende wichtige Schritte gegangen: Innovationsmanagement und Nachhaltigkeit gehen Hand in Hand. Innovative Ideen/Projekte müssen auch immer unter dem Aspekt betrachtet werden, welcher nachhaltige Mehrwert daraus resultiert. Bereits im dritten Jahr erstellt die SWK AG eine umfassende Nachhaltigkeitserklärung nach den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Für das Berichtsjahr 2022 befindet sich diese aktuell in der Prüfung durch das DNK-Büro. Wir gehen davon aus, dass bis zum Aufstellungsende des Konzernlageberichts im Mai 2024 die Abstimmung, Veröffentlichung und Signetvergabe erfolgt sein wird. Derzeit ist die Erklärung inkl. Datenbasis weiterhin ein Jahr nachlaufend. Bis zum ersten CSRD-Pflichtberichtsjahr 2025 ist eine periodengleiche Datenbasis zu erreichen. Die Erklärung und das Signet werden auf Ebene der obersten Muttergesellschaft SWK AG erlangt und umfassen alle wesentlichen Gesellschaften des SWK-Konzerns (SWK ENERGIE, NGN, lekker Energie, Ampere, EGN, GSAK, EGK und die SWK MOBIL). Die Berichterstattung soll die speziell mit Nachhaltigkeit verbundenen Entwicklungen aufzeigen und dient dazu, das Thema auch auf strategischer Ebene noch stärker zu verankern. Der DNK Transparenzstandard berichtet über die drei Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Wesentliche Leistungsindikatoren im DNK in der Dimension Umwelt sind der Energieverbrauch und die klimarelevanten Emissionen. Datenquellen sind das Energiemanagement nach DIN EN ISO 5000 und die Treibhausgasbilanz. Bei der SWK ENERGIE ist im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 eine Reduktion der Emissionen um 11 % von 764.120 tCO 2 -eq auf 640.242 tCO 2 -eq zu verzeichnen, und zwar im Wesentlichen im Scope 3. Dies liegt hauptsächlich am Rückgang des Gas- und Stromabsatzes ihrer Kunden. Hier gingen die Emissionen aus dem Stromabsatz um 16 % auf 343.357 tCO 2 -eq und aus dem Gasabsatz um 17 % auf 293.178 tCO 2 -eq zurück. Der Energieträger CNG-Erdgas im Scope 3 trägt lediglich mit 4 tCO 2 -eq zu den Gesamtemissionen bei. Ein wesentlicher Teil der benötigten Energieverbrauchsdaten wird im u. a. auch für die SWK ENERGIE installierten Energiemanagementsystem erfasst. Auf Basis der Norm DIN EN ISO 50001 wird eine langfristige und systematische Optimierung der Energieeffizienz betrieben. Seit Einführung des Systems wurde die Bilanzgrenze bisher nicht verändert (SWK AG, SWK KOMPAKT, SWK ENERGIE, NGN, SWK MOBIL, SWK FAHRSERVICE, GSAK und lekker Energie). Im November und Dezember 2023 wurden die internen Audits für alle relevanten Gesellschaften unter Führung des Energiemanagementbeauftragten durchgeführt. Das Energiemanagement wird stetig verbessert: Die Präsenz bzw. Sichtbarkeit des Energieteams soll weiter ausgebaut werden. Das Zusammenwachsen mit anderen internen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzteams schreitet voran und wird zukünftig weiter forciert. Der Wechsel der jährlichen Schulungen von den zahlreichen Präsenzschulungen in die digitale Welt hat technisch auch in der 2. Runde sehr gut funktioniert und wird von den Mitarbeitenden überwiegend positiv angenommen. Die permanente Überprüfung der Energiekennzahlen bleibt auch zukünftig eine der wichtigsten Aufgaben des Energieteams. Die Verknüpfung von Zielen mit den umgesetzten Maßnahmen soll transparenter und nachvollziehbarer werden. Für die SWK ENERGIE relevante laufende operative Ziele sind im Wesentlichen: • Optimierung der Stromeffizienz, des Heizenergieverbrauchs und des Fernwärmeeinsatzes in den wesentlichen Verwaltungs- und Betriebsbereichen am Standort der SWK ENERGIE • Senkung des Stromverbrauchs in den Heizwerken • Aktualisierung und Erweiterung der Mess- und Gebäudeleittechnik zur detaillierteren Erfassung und Regelung wesentlicher Verbraucher am Standort der SWK ENERGIE • Aufbau eines Zählerkonzepts für den Standort der SWK ENERGIE. Mittlerweile wurden folgende operativen Ziele abgeschlossen: • Berücksichtigung energetischer Aspekte im Rahmen der Sanierung der Aufzüge im Verwaltungsgebäude am Standort der SWK ENERGIE. Das von der SWK ENERGIE entwickelte Konzept der wirtschaftlich orientierten Betriebsführung von dezentralen KWK-Systemen in einem virtuellen Kraftwerk wurde im Jahr 2023 hinsichtlich komplexerer Energiesysteme weiterentwickelt. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit unserer neuen strategischen Beteiligung, der Kälte-Klima-Peters GmbH, erfolgte nun die modellseitige Integration von Kälteanlagen, so dass eine optimierte Fahrweise hochkomplexer iKWKK-Systeme (innovative Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungs-Systeme) möglich ist. Ebenfalls hat die SWK ENERGIE im Berichtsjahr die ersten Anforderungen an eine tägliche Optimierung des Elektrolyseurs am Standort der SWK MOBIL realisiert, die unter Berücksichtigung des abgeschlossenen Stromliefervertrags mit einem Windanlagenbetreiber (PPA) und den Wasserstoffbedarfen der Busflotte auf eine kostenoptimierte Wasserstoffproduktion abzielt. Unter dem Leitgedanken "Übertragbarkeit auf andere Kommunen und Energieversorgungsunternehmen" wird die Infrastruktur zur Optimierung komplexer Energiesysteme zusammen mit der Quantum GmbH weiteren Stadtwerken und Interessierten zugänglich gemacht. Dienstleistungen wie z. B. die Erstellung von Machbarkeitsstudien und die tägliche Kraftwerkseinsatzplanung im Bereich der Optimierung von dezentralen Erzeugungsanlagen, insbesondere bei Nah-, Fernwärme und bei Objektversorgungslösungen, werden aktiv zu einem wirtschaftlichen Geschäftsfeld entwickelt. So wurde in 2023 das Fernwärmenetz der Stadtwerke Neuwied erfolgreich in den täglichen Optimierungsprozess integriert. Weiterhin wurde die Strom- und Wärmeerzeugung des Dinslakener-Holzenergiezentrums im virtuellen Kraftwerkscenter modelliert. Hiermit kann der erzeugte Strom optimiert vermarktet werden. Die 2022 in Betrieb genommene Aufbereitungsanlage für die Produktion von Bio- und Sondergasen der EGK hat im Berichtsjahr 4,82 Mio. Nm 3 Biomethan und 4.209 t CO 2 produziert. Die in 2023 erzielten Biomethanpreise lagen aufgrund der hohen Preise für THG-Quoten auf einem ebenfalls hohen Niveau. Durch den Abschluss eines erdgaspreisindizierten Biomethanvermarktungsvertrags und die Umstellung des Zertifizierungsverfahrens konnte des Weiteren auch noch von den in 2023 vergleichsweise hohen Erdgaspreisen profitiert werden. Die Erlöse durch den Verkauf der Produkte Biomethan und CO 2 haben sich zu einer langfristig tragenden Säule für den Konzern entwickelt. Darüber hinaus wurden auch andere Möglichkeiten im Konzernverbund untersucht, die Reduzierung der THG-Emissionen im Kraftstoffsektor zu unterstützen. So werden die THG-Quoten der eigenen E-Ladesäulen, E-Autos und Erdgastankstelle gehandelt. Eine Ausweitung auf die bestellten Wasserstoffbusse der SWK MOBIL ist geplant. Im Dezember 2022 endete die zweite Phase der "Grüne Wärme für Krefeld", einem Gemeinschaftsprojekt der SWK ENERGIE, NGN und dem Forschungsinstitut SWK E 2 der Hochschule Niederrhein. In dieser Phase wurden zunächst bereits umgesetzte nationale sowie internationale Quartierslösungen analysiert und ein wissenschaftliches Modell entwickelt, das den Wärmebedarf eines Quartiers abschätzen kann. Das Modell wurde anschließend unter realen Bedingungen in einem Reallabor eingesetzt und mit realen Daten des Gebäudeeigentümers gegengeprüft und validiert. Die Modelle sollen jetzt in der Kommunalen Wärmeplanung mit genutzt werden. Ziel ist es, zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung in Krefeld beizutragen. 5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage Die ertragswirtschaftliche Entwicklung stellt sich durch ein sowohl gegenüber dem Vorjahr als auch gegenüber dem Plan deutlich höheres Betriebsergebnis auf einem nach wie vor hohen Niveau, in diesem Jahr sogar außergewöhnlich hohem Niveau, positiv dar. Erwartete Forderungsausfälle aufgrund nachlaufender Effekte der Corona-Pandemie sowie wegen wirtschaftlicher Belastungen aufgrund des Ukraine-Krieges sind seit 2022 ausgeblieben. Die Risken von Forderungsausfällen werden aber höher eingeschätzt und von daher stieg auch der Aufwand aus Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2023. Die finanzielle Situation sieht die Geschäftsführung aufgrund der soliden strukturellen Bilanzkennzahlen und Cash-Flow-Zahlen unverändert als gut an. Es ist beabsichtigt und bei der Aufstellung des Jahresabschlusses (Gewinnverwendung) unterstellt, dass zur Stärkung der Finanzlage für die Anschubfinanzierung der notwendigen Wärmewende und die damit einhergehenden Investitionen in Strom- und Fernwärmenetze sowie Erzeugungsanlagen insgesamt 30 Mio. € nicht vom Ergebnis vor Steuern abgeführt, sondern in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf und der Lage insgesamt mehr als nur zufrieden, wenn auch Unsicherheiten für die beiden Folgejahre aufgrund der Entwicklungen der energiepolitischen und wirtschaftlichen Lage seit 2022 und mögliche Belastungen aus Beschaffungs- und Rückvermarktungsrisiken das Ergebnis zukünftig mindern könnten und in ihrem Eintritt bzw. ihrer Höhe schwer einzuschätzen sind. Wegen nicht vorhersehbarer Einsparungen im Verbrauch als Folge der starken Preisanstiege der Vergangenheit erhöhen sich die Prognoserisiken bezüglich des Absatzes sowie als Folge derzeitiger Preisrückgänge auf den Energiemärkten auch mögliche Verluste einer Rückvermarktung bereits beschaffter allokierter Mengen. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Chancenbericht Die SWK ENERGIE eruiert in ihren Forschungsprojekten weitere Wertschöpfungen im Bereich der dezentralen Stromerzeugung bzw. hat solche bereits erfolgreich umgesetzt. Durch den vollzogenen Ausstieg aus der Atomkraft sowie den geplanten Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle wird Bedarf an flexibler Erzeugungsleistung und Speicherkapazitäten bestehen. Weiterhin soll die Produktion von grünem Wasserstoff zum nachhaltigen Erfolg der SWK ENERGIE und des Konzerns beitragen. Auf Basis der Rahmenbedingungen - Definition von grünem Wasserstoff, regulatorische Entwicklungen bezüglich weiterer Kostenbestandteile im Rahmen des Produktionsprozesses der Elektrolyse, Anforderungen an die THG-Quotennutzung für Wasserstoff - erfolgte eine umfangreiche techno-ökonomische Bewertung einer eigenen grünen Wasserstoffproduktion einschließlich Logistik. Ergebnis ist, dass unter den derzeitigen Gegebenheiten für die Wasserstoffversorgung der Busse der SWK MOBIL eine Produktion per Elektrolyse am Standort des Betriebshofs der SWK MOBIL sinnvoll ist. Daraufhin wurde eine Förderung nach §13 ÖPNVG NRW beantragt. Im Dezember 2023 ging die Förderzusage über 18 Mio. € ein. Die SWK ENERGIE hat die Vor- und Entwurfsplanung des Elektrolyseurs 2023 vorangetrieben und zur Stromversorgung ein 10jähriges Power Purchase Agreement (PPA) mit einem Windpark abgeschlossen. Da die Entwicklung der Regulatorien kontinuierlich voranschreitet, wird auch die Bewertung fortschreitend überprüft. Die in diesem Jahr in hoher Anzahl akquirierten Neukunden gilt es weiter zu halten und wirtschaftlich zu entwickeln. Um den geringstmöglichen Churn zu generieren, setzt man auf eine selektive Kundenbetrachtung bei rollierenden Preisanpassungen. Neben der Bestandskundensicherung besteht der Fokus in einem Wachstum im externen Markt durch eine gezielte Neukundenakquise. Hierbei wird auf den Ausbau der langjährig aufgebauten Vertriebspartnerbeziehungen im D2D/Telesales-Bereich gesetzt. Die Unterstützung des klassischen Commodity-Vertriebs erfolgt durch den kontinuierlichen Ausbau und die Prozessoptimierung bei Non-Commodity-Produkten wie Photovoltaik, Wärmepumpen und Wallboxen. Dies ermöglicht eine Diversifizierung des Produktportfolios und trägt dazu bei, den steigenden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Die Beteiligung an der Kälte-Klima-Peters GmbH führt zu neuen Synergiepotenzialen in den Bereichen Photovoltaik und Wärmepumpe. Es wird angestrebt neue PV-Anlagen auf Dachflächen und Freiflächen der SWK-/NGN-Gesellschaften zu projektieren und installieren. Erste gemeinsam mit KKP projektierte und installierte PV-Anlagen sollen im Laufe des Jahres 2024 ihren Betrieb aufnehmen. Die gezielte Kundenbindung, die Erweiterung des Produktportfolios und die Stärkung der Position der SWK ENERGIE im Markt bleiben dabei zentrale Elemente der Vertriebsstrategie im Privat- und Gewerbekundenbereich. Im Segment der Geschäftskunden haben Verträge mit einer Spotpreisbindung und mit gegenüber Prognosen rückläufigen Abnahmemengen, in Verbindung mit dem seit Monaten fallenden Markt, zu einer erheblichen Reduzierung der Beschaffungskostenrisiken und damit zu stabilen Ergebnissen beigetragen. Die SWK ENERGIE sieht weiterhin Optimierungspotential und Vertriebschancen im Ausbau der Wärmeversorgung und des entsprechenden Contracting-Produktportfolios beziehungsweise der zugehörigen Energiedienstleistungen. In Hinblick auf die nationale Debatte bezüglich Wärmeerzeugungsanlagen auf Öl- oder Gasbasis liegt der Fokus aktuell auf der technischen Ertüchtigung des klassischen Fernwärmenetzes sowie der Erarbeitung von Vertriebskonzepten, die auf Strom-Wärmepumpen fußen. 2. Risikobericht Das Risikomanagement der SWK ENERGIE wird im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages von der SWK AG durchgeführt. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, die Unternehmensrisiken aus dem externen Unternehmensumfeld sowie aus unternehmensinternen Gegebenheiten so früh wie möglich zu erkennen, zu bewerten und gegenzusteuern. Alle wesentlichen organisatorischen und inhaltlichen Aspekte zum Risikomanagementsystem/-prozess sind in einer Verfahrensanweisung festgelegt, die Bestandteil des Organisationshandbuchs der SWK AG ist. In Abhängigkeit eines unternehmensindividuellen Schwellenwerts werden Risiken (und dazugehörige Frühwarnindikatoren und Maßnahmen) in einer Software durch Risikobeauftragte und -manager erfasst und gemeldet. Die Informationen zu eventuell bestehenden Risiken sind von den Verantwortlichen der Organisationseinheiten anzufordern. Auf Basis der im System zur Verfügung stehenden Reports/Übersichten geben die Risikomanager der Geschäftsführung regelmäßig einen Überblick über den Risikobestand sowie dessen Veränderungen und lassen sich die Freigabe erteilen. Der Risikoausschuss der SWK AG tagte quartalsweise, analysierte die gemeldeten Risiken und gab den Risikoverantwortlichen Hinweise zum Ansatz, zur Bewertung und zum Umgang mit diesen. Umfeldrisiken Unsicherheiten bleiben in Bezug auf zukünftige zu leistende Übererlösabschöpfungsbeträge, die nach § 14 StromPBG vom Betreiber der Stromerzeugungsanlage (EGK bzw. SWK ENERGIE als Vermarkter) an den Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen sind. Im Geschäftsjahr 2023 wurden erstmals solche Beträge durch die SWK ENERGIE an die EGK erstattet. Ein Wiederaufleben der Übererlösabschöpfung kann die ertragswirtschaftliche Position der Gesellschaft negativ beeinflussen. Marktrisiken In der Energiebeschaffung bestehen im Wesentlichen Preisrisiken der Commodities Strom und Gas. Um diese zu minimieren, werden bei vertrieblichen Strom- und Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte, Portfolio und Bestellbevollmächtigten Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang und die Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht. Die Marktpreisverwerfungen seit September 2021 haben sich im Laufe des Jahres 2023 wieder normalisiert. Demzufolge konnten auch die Risikozuschläge im Laufe des Berichtsjahres wieder abgesenkt werden. Das operative Geschäft unterliegt keinen Einschränkungen mehr. Durch die Marktpreisrückgänge wirkt sich die sukzessive Beschaffung in der derzeitigen Marktphase allerdings nachteilig auf die SLP-Vertriebe aus, da Terminmarktmengen zum Teil deutlich über dem derzeitigen Marktpreisniveau beschafft wurden. Hierdurch sind Wettbewerber mit kurzfristigeren Beschaffungsstrategien zurzeit klar im Vorteil. Und auch auf Quantum-Seite haben die starken Marktpreisrückgänge vorübergehend eine negative Auswirkung, da Quantum-Handelspartner aufgrund ihres gestiegenen mark to market-Risikos einen erhöhten Sicherheitenbedarf haben und einfordern. Im Energievertrieb bestehen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung (Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose bzw. zu den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und ggf. angepasst. Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken in der Regel symmetrische Verteilungen angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen verbunden. Die Gesellschaft bewirtschaftet ihre Portfolios stets risikoavers, spekulative Geschäfte sind auch durch die im Risikohandbuch festgelegten Regelungen ausgeschlossen. Die weiterhin schlecht prognostizierbaren Gas-, Umlagen-, CO 2 - und Strompreise bergen Risiken für die Sparte Wärme. So können die Fernwärmeerzeugungskosten immer nur als Momentaufnahme gesehen werden - bei der endgültigen Spitzabrechnung kann es dahingehend zu Verwerfungen kommen. Die aktuelle Preisgleitformel für die Preisstellung gegenüber den Endkunden basiert derweil auf mehreren Indizes, welche die aktuelle Kostenentwicklung nur mit einem zeitlichen Versatz von 1-2 Jahren abbilden. An einer möglichen Änderung der Preisgleitformel wird weiterhin gearbeitet; kurzfristig ist keine Änderung der aktuellen Preisbildungs- und Preisweiterreichungsgrundlagen zu erwarten. Betriebliche Risiken Cyber-Angriffe haben in den letzten Jahren im Allgemeinen drastisch zugenommen. Ein wesentliches Risiko hieraus sind Ausfälle, Nicht-Verfügbarkeit oder Manipulation von IT-Systemen und Daten. Hier sind die beschaffungs- und vertriebsspezifischen Systeme von besonderer Bedeutung. Auf Basis der existierenden Sicherheitsmaßnahmen wie dem Einsatz von redundanten Infrastruktursystemen inkl. der notwendigen Sicherungsmaßnahmen als auch dem Einsatz von Angriffserkennungssystemen und weiteren organisatorischen und technischen Präventivmaßnahmen schätzen wir ein erfolgreiches Schadenereignis kurzfristig als eher unwahrscheinlich ein. Die Gefahr eines Cyber-Angriffs ist jedoch eine ernsthafte und reale Bedrohung in der mittel- und langfristigen Betrachtung. Daher arbeitet das Unternehmen im Konzernverbund aktiv an der kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitsniveaus. Risiken Finanzinstrumente Bei den Risiken im Hinblick auf Finanzinstrumente spielen bei der Gesellschaft im Wesentlichen Ausfallrisiken im Beschaffungs- und Absatzmarkt eine Rolle, die im Folgenden erläutert werden. In der Energiebeschaffung nutzt die Quantum als beauftragter Dienstleister unter anderem für die SWK ENERGIE derivative Finanzinstrumente in Form von physisch zu erfüllenden Terminmarktgeschäften am OTC-Markt. Bei diesen Terminmarktgeschäften besteht das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien ausfällt. Je nach Preisentwicklung ergeben sich hieraus für Käufer oder Verkäufer Risiken. Muss sich die Quantum bei steigenden Marktpreisen einen neuen Energieverkäufer suchen, wird der Verkäufer die Energie teurer anbieten als der alte Verkäufer. Die Quantum als Einkäufer hat bei steigenden Preisen ein sogenanntes Wiederbeschaffungsrisiko. Muss sich der Energieverkäufer bei fallenden Marktpreisen einen neuen Käufer suchen, wird der Käufer nur einen niedrigeren Preis akzeptieren als vorher die Quantum. Der Verkäufer hat bei fallenden Preisen ein sogenanntes Wiederabsatzrisiko. Dieses Risiko beinhaltet den ganzen oder teilweisen Ausfall von Forderungen. Die Risiken aus der Wiederbeschaffung bzw. dem Wiederabsatz werden gegenüber den Lieferanten der Quantum, die die Lieferverträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung schließt, durch (Konzern- oder Bank-) Bürgschaften abgesichert. Hier fungiert die SWK ENERGIE als einer von vier "Außenbürgen" ( Primärsicherungsgeber), in der Höhe begrenzt. Im Innenverhältnis der Quantum-Gesellschafter werden die auf die - jeweils anderen - Gesellschafter der Quantum entfallenden Mengen/Geschäfte durch "Binnenzusicherungen (sog. " Patronatserklärungen") abgesichert, also auch gegenüber der SWK ENERGIE. Der von der SWK ENERGIE freigegebene (Außen-)Besicherungsrahmen beträgt im Berichtszeitraum nach der im März 2023 beschlossenen Anpassung 250,0 Mio. €. Hiervon waren zum 31. Dezember 2023 Sicherheiten in Höhe von 191,0 Mio. € an Handelspartner der Quantum ausgegeben (Ende 2022: 108,5 Mio. €). Die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens war durch die stark gestiegene Volatilität an den Beschaffungsmärkten erforderlich geworden. Aktuell befindet sich eine Ergänzung des Besicherungskonzepts in der Abstimmung/Umsetzung. Der Aufsichtsrat der SWK AG hat insoweit seine Zustimmung bereits in der Sitzung vom 11. Dezember 2023 erklärt. Zum einen geht es um eine ergänzende (Regress-)Vereinbarung, die insbesondere Primärsicherungsgeber und damit auch die SWK ENERGIE für den Fall absichert, dass bei einer Inanspruchnahme des Primärsicherungsgebers durch einen Lieferanten der Quantum GmbH dieser einen anteiligen Ausgleich bei einem anderen Quantum-Gesellschafter erlangen kann. Zum anderen ist vorgesehen, dass durch die SWK AG/SWK ENERGIE als Primärsicherungsgeber neben Patronaten, Eigen- und Bankbürgschaften auch Bankgarantien und Letter of Credit als Sicherheiten zugunsten der Handelspartner der Quantum abgegeben werden können. Der Unterschied der neuen (Außen-)Besicherungsmittel zu den bisherigen besteht im Grad der Akzessorietät (Abhängigkeit der Bürgenschuld von der Hauptschuld) bei der Haftung. Durch die zuletzt stark gefallenen Marktpreise sieht sich die Quantum GmbH zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Handelspartner aufgrund der hohen Wiederabsatzrisiken höhere Sicherheiten von der Quantum fordern oder gar keine Energiemengen mehr anbieten. Damit besteht das grundsätzliche Risiko für die SWK ENERGIE, Energiemengen nicht mehr ausreichend beschaffen zu können. Seitens der Quantum werden alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um eine stabile Energiebeschaffung sicherzustellen. Darüber hinaus werden die entsprechenden Risiken intensiv beobachtet und die Beschaffungsstrategien auf erforderliche Anpassungen überprüft. Im Energie- und Wasservertrieb ist ebenfalls ein Kontrahentenausfallrisiko, das mit Forderungsausfällen verbunden ist, gegeben. Hierzu gehören auch die Anfechtung/Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen auf Basis der Insolvenzordnung, speziell im Geschäftskundenbereich. Diesem begegnen wir durch eine stetig verbesserte Bonitätsprüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement (automatisierte Mahnläufe, Inkassotätigkeiten, Versicherungsschutz). Hinsichtlich der Vorsatzanfechtung bei Insolvenzen kommen insbesondere eine kontinuierliche Insolvenzbeobachtung und die Prüfung von Vorauskasse sowie ggf. die Kündigung des Vertrages als vorbeugende Maßnahme zum Einsatz. Die SWK ENERGIE betreibt Anlagen für die Fernwärme- und Stromerzeugung (BHKW Weeserweg, Heizwerk Schwertstraße und Bleichpfad), die CO 2 -Emissionen ausstoßen. Für diese Anlagen hat die Gesellschaft Emissionsberechtigungen (European Emission Allowances, kurz EUA) zu beschaffen. Ein Teil der EUAs wird von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos zugeteilt, der übrige Teil wird in einem Beschaffungszeitraum von 24 Monaten beginnend 12 Monate vor dem betreffenden Erzeugungsjahr erworben. Die Risikosituation basierend auf den oben dargestellten wesentlichen Risiken wird als beherrschbar eingestuft. Eine Bestandsgefährdung durch Risiken war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Berichts nicht bekannt. 3. Prognosebericht Die Anfang März 2024 vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland des ifo Instituts - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. (ifo) und des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IdW) gehen für das Jahr 2024 von einer Spannweite der Veränderung des preisbereinigten BIP von -0,5 % bis +0,9 % aus. Einheitlich positiv beurteilen sie, dass die Inflationsrate durch sinkende Energiepreise zurückgehen und sich die Kaufkraft abhängig Erwerbstätiger durch steigende Realeinkommen erhöhen wird. Negativ wird die Unsicherheit bezüglich der staatlichen Haushaltslage gesehen. Die Verunsicherung bezieht sich auf die fiskalischen Effekte im Jahr 2024 und bremst damit die gesamte Investitionstätigkeit. Gemäß dem IdW bleiben die Aussichten für die Weltkonjunktur aufgrund der instabilen geopolitischen Lage, der restriktiven Geldpolitik und der volatilen Energiepreise eingetrübt. Es führt weiter aus, dass es der deutschen Wirtschaft in diesem Umfeld nicht gelingen wird, sich aus ihrer langjährigen Schwäche zu befreien. Essenziell ist die Sicherung der Finanzierung des Staatshaushalts und der damit verbundenen Investitions- und Transformationsbedingungen, die in ein Konzept der langfristigen Standortstärkung eingebunden sein muss. Im Geschäftsfeld Energie und Wasser beruhigten sich die Energiemärkte im Jahr 2023 nach außergewöhnlichen Krisenjahren mit Rekordpreisen deutlich. Die Abwärtstendenz im Berichtsjahr setzte sich auch zu Beginn des Jahres 2024 fort. Das Frontjahr Strom, das als Leitkontrakt für Europa fungiert, verlor seit Mitte November 2023 um 50 % an Wert. Die Gründe dafür sind fundamental: Der milde Winter und schwache konjunkturelle Aussichten drosseln die Nachfrage. Gleichzeitig ist der Markt durch gut gefüllte Gas-Speicherstände und günstigen Atomstrom aus Europa überversorgt. Eine fundamentale Trendumkehr ist derzeit nicht zu erwarten. Die Preise könnten sich auf derzeitigem Stand konsolidieren. Der Fokus in diesem Geschäftsfeld und damit auch bei der SWK ENERGIE liegt weiter darin die langfristig-sukzessive Beschaffungsstrategie für die Energiebedarfe vorausschauend weiterzuführen und das Portfolio nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Die langfristige Entwicklung des Gasmarkts hängt zunehmend vom Weltmarkt (LNG) ab. Dabei wird Europa in den kommenden Jahren vor allem von kurzfristigen LNG-Spotlieferungen abhängig sein. Die Verfügbarkeit von Gas wird auch in absehbarer Zukunft Einfluss auf den Strompreis nehmen. Gleichzeitig kann die immer höher installierte Leistung an erneuerbaren Energien das Strom-Preisniveau dämpfen. Dabei steigen die Risiken für vor allem kurzfristig hohe Preise, da das Angebot an Grundlast im Markt weiter sinken wird und dieser Effekt im Markt bisher nur teilweise eingepreist wurde. Die Volatilität mit starken Preisspitzen und -tälern nimmt voraussichtlich weiter zu. Der Rückgang klassischer Grundlastkapazitäten wird durch den sukzessiven Kohleausstieg weiter vorangetrieben. Im Hinblick auf die Zielsetzung, den Kundebestand in externen Netzgebieten zu festigen, werden der Nutzungsgrad wirtschaftlich erfolgreicher Vertriebskanäle erhöht und die wirtschaftlich weniger erfolgreichen Vertriebskanäle vermindert genutzt. Auch 2024 wird die Übernahme wirtschaftlich lukrativer Kundenstämme als Wachstumschance wahrgenommen und gegebenenfalls aktiv verfolgt. Innerhalb Krefelds sollen bei leicht rückläufigen Marktanteilen die Kunden stärker an das Unternehmen gebunden werden. Den Geschäftskunden werden weiterhin für sie attraktive Produkte angeboten (darunter Tranche Komfort und Verträge mit Spotpreisbindung), die einerseits zur Intensivierung der Kundenbindung beitragen und zum anderen auch die Flexibilität der Kunden erhöhen, in Märkten mit volatilen Preisen eine kostenoptimierte Beschaffung zu realisieren. In der Sparte Wärme wird - auf Basis von Abschlüssen neuer Fernwärmelieferungs- und Contractingverträge - auch für 2024 von einem spürbaren Wachstum der Kundenbasis ausgegangen. Hinsichtlich der Absatzentwicklung führt die im Vergleich zum milden Jahr 2023 gemittelte Temperaturprognose voraussichtlich zu Mehrverbräuchen. Auch ist geplant, einzelne größere Lieferstellen der Stadt Krefeld (Rahmenvertrag Schulen) von Gas- auf Fernwärmeanschlüsse umzurüsten. In der Sparte Trinkwasser wird analog zur Planung für das Jahr 2024 ein nahezu stabiles Absatzvolumen erwartet, was aus einem unterstellten leicht geringeren durchschnittlichen Verbrauch bei einem gleichzeitig moderaten Anstieg der Kundenzahl auf Basis der Bautätigkeit in Krefeld resultiert. Im Folgenden werden die wesentlichen Annahmen der aktuellen Wirtschaftsplanung aufgezeigt , die unserer Ergebnisprognose zugrunde gelegt werden. Die Annahmen in der Wirtschaftsplanung sind mit Unsicherheiten und Risiken behaftet und dies gilt auch für die hier gemachten Aussagen. Die Durchschnittserlöse in der Sparte Strom sinken im Budgetjahr deutlich. Bei den Geschäftskunden führen die aktuell wieder sinkenden Beschaffungskosten zu niedrigeren Preisen und somit zu niedrigeren Durchschnittserlösen. Im Privat- und Gewerbekunden-Bereich wird - aufgrund der sukzessiven Beschaffung - von steigenden spezifischen Beschaffungskosten ausgegangen, diese werden aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit jedoch nur selektiv an die Endkunden durchgereicht. Analog zur Sparte Strom sinken die Durchschnittserlöse in der Sparte Gas für Kunden im Frontjahr deutlich. Die Entwicklung in den beiden Kundensegmenten Geschäftskunden sowie Privat- und Gewerbekunden wird gleichlautend zur Sparte Strom angenommen. Der Personalaufwand soll von 18,7 Mio. € im Jahr 2023 um 4,5 Mio. € auf 23,2 Mio. € ansteigen bei auslaufender Inflationsprämie, einer Tariferhöhung von 5,5 % und eines Anstiegs der VZÄ von 200 VZÄ in 2023 um 44 VZÄ auf 244 VZÄ. Aufgrund der angespannten Lage (Fachkräftemangel) ist das Ziel des Personalaufbaues als ambitioniert einzuschätzen. Die Kosten für IT-Leistungen der SWK AG einschl. Projektkosten sollen im Jahr 2024 deutlich wegen Preisanpassungen und zusätzlicher IT-Projektplanungen ansteigen. Hinsichtlich der Ergebnisübernahme der lekker Energie im Jahr 2024 ist ein Rückgang gegenüber 2023 geplant. Dieser ergibt sich durch einen deutlichen Anstieg ihrer Beschaffungskosten im Jahr 2024, aufgrund dessen die spezifischen Margen je Kunde insbesondere im Strom signifikant sinken. Aufgrund der obigen Erläuterungen und dargestellten Annahmen der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024 geht die Gesellschaft von einem deutlich niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung gegenüber 2023 aus. D. Sonstige Angaben 1. Tätigkeitsabschluss Die SWK ENERGIE hat als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einen Tätigkeitsabschluss für die in § 6b Absatz 3 EnWG genannten Tätigkeiten zu erstellen und hierauf im Lagebericht einzugehen (§ 6b Absatz 7 EnWG). Für die SWK ENERGIE bestehen folgende Unternehmenstätigkeiten:
Für die vier letztgenannten Tätigkeiten besteht keine Offenlegungspflicht. Für den Tätigkeitsabschluss wurden die Posten der Bilanz sowie die Aufwendungen und Erträge den vorgenannten Unternehmenstätigkeiten direkt oder durch geeignete Schlüsselungen zugeordnet. In der Elektrizitätsverteilung sind die Erlöse und die Aufwendungen der SWK ENERGIE in ihrer Eigenschaft als Asset Owner des Krefelder Stromverteilnetzes sowie aus den mit der NGN geschlossenen Verträgen (Pacht, Betriebsführung, Dienstleistungen) für dieses Netz enthalten. In der Gasverteilung werden die Tätigkeiten der SWK ENERGIE als Asset Owner des Krefelder Gasverteilnetzes sowie aus den mit der NGN geschlossenen Verträgen (Pacht, Betriebsführung, Dienstleistungen) für dieses Netz abgebildet. Das Ergebnis vor Steuern der Elektrizitätsverteilung ist positiv und liegt um 4,1 % leicht unter dem Vorjahresniveau. Auch das Ergebnis vor Steuern der Gasverteilung ist positiv und liegt um 15,7 % wegen geringerer Umsatzerlöse unter dem Vorjahr. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Der Jahresabschluss der SWK ENERGIE GmbH, Krefeld, im Folgenden SWK ENERGIE, (Amtsgericht Krefeld HR B 7283) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die SWK ENERGIE erfüllt im Berichtsjahr die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Alleinige Gesellschafterin der SWK ENERGIE ist die SWK AG, Krefeld. Zwischen der SWK AG und der SWK ENERGIE besteht ein Organschaftsvertrag. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Das nach dem HGB vorgeschriebene Gliederungsschema wurde durch Hinzufügung einzelner Posten der besonderen Struktur eines Energiedienstleistungsunternehmens angepasst. Um die Klarheit der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu verbessern, wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung, im Folgenden GuV, einzelne Posten zusammengefasst. Die GuV wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Davon-Vermerke zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich im Anhang erläutert. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Tausend Euro (T€) angegeben. Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sie werden planmäßig linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese entsprechen den steuerlich zulässigen Nutzungsdauern. Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB enthalten die Einzelkosten für Material und Fertigung, die Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der Gemeinkosten wie Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und Verwaltungsgemeinkosten sowie die fertigungsbedingten Abschreibungen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und degressiv vorgenommen. Bei degressiven Abschreibungen erfolgt ein planmäßiger Übergang auf lineare Abschreibungen, falls diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Die Abschreibungen erfolgen auf Grundlage der allgemeinen sowie branchenbezogenen steuerlichen Abschreibungstabellen und bewegen sich damit im Rahmen der steuerlich zulässigen Mindest- bzw. Höchstsätze. Seit 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € (ab 2018: 250 €) und 1.000 € werden in einen Anlagenpool gebucht und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Erhaltene Zuschüsse für Gegenstände des Anlagevermögens werden als erfolgsneutrale Wertberichtigung im Anlagenspiegel gezeigt. Empfangene Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse der Jahre 2003 bis 2007 werden beim Anlagevermögen als Kapitalzuschüsse abgesetzt. Sie werden ebenfalls im Anlagenspiegel dargestellt. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen vorgenommen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung erfolgt bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen Ausleihungen betreffen an Mitarbeiter gewährte verzinsliche Wohnungsbau-Darlehen, die mit dem Nominalwert zum Bilanzstichtag angesetzt sind. Soweit geboten, sind diese Werte um außerplanmäßige Abschreibungen gekürzt. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Gleichartige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe einer Gruppe wurden anhand des Lifo-Verfahrens (last in first out) nach § 256 HGB bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Soweit nicht gesondert ausgewiesen, haben alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage und andere Gewinnrücklagen sind gemäß § 266 HGB gesondert ausgewiesen. Bei den empfangenen Ertragszuschüssen handelt es sich zum einen um die bis zum 31. Dezember 2002 erhobenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge für die Elektrizität-, Erdgas-, Fernwärme- und Wasserversorgung. Sie werden jährlich linear über 35 Jahre aufgelöst. Zuschüsse der Jahre 2003 bis 2007 werden beim Anlagevermögen als Kapitalzuschüsse abgesetzt. Zum anderen werden hier die seit dem 1. Januar 2019 von der NGN auf Grundlage der Treuhandabrede weitergeleiteten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge ausgewiesen. Diese werden anhand der Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände über einen Zeitraum zwischen 20 und 40 Jahren aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen und vorsichtig bewertet. Der Werteansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn bzw. sieben Jahre laufzeitadäquat abgezinst. Die Bewertung der Rückstellung aus der Erfüllungsverpflichtung nach dem BEHG sowie für Grünstromzertifikate erfolgt zusammengefasst mit den für diese Erfüllung bereits beschafften Zertifikaten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen und Jubiläumszuwendungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck - die eine generationsabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren unter Berücksichtigung des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,83 (Vj. 1,78) % abgezinst. Der auf die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen sowie allgemein auf langfristige Rückstellungen anzuwendende, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte, durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre beträgt bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren 1,75 (Vj. 1,44 %). Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wird für eine pauschale Restlaufzeit von drei Jahren mit 1,08 (Vj. 0,59) % (7-Jahresdurchschnitt) abgezinst. Der Erfüllungsbetrag für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 1.718 T€ wurde mit dem Zeitwert des Aktivvermögens aus Geldmarktfonds in Höhe von 745 T€ saldiert. Die Anschaffungskosten der Geldmarktfonds-Anteile zum Bilanzstichtag betragen insgesamt 745 T€. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurde folgende jährliche Kostensteigerung berücksichtigt: - Kostensteigerung Deputate: 3,00 % p. a. Die Pensionsrückstellungen umfassen Rückstellungen zum Abbau der Unterdeckung von mittelbaren Pensionsverpflichtungen und Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf Basis des Ablösebetrages bzw. der Anschaffungskosten bewertet werden. Die Sachwertpensionen werden letztmalig Mitarbeitenden gewährt, die zum 30.04.1994 im Beschäftigungsverhältnis standen und weitere Voraussetzungen zur Betriebszugehörigkeit erfüll(t)en. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum Bilanzstichtag 3 (Vj. 12) T€ für die Sachwertpensionen. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen der Abzinsung der Verpflichtung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Jahren (1,83 %) und dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Jahren (1,75 %). Die Erfolgswirkung aus der Änderung des Abzinsungssatzes wird im operativen Ergebnis ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Seit dem 1. Januar 2008 ist (wie bereits das Wasser- und Elektrizitätsnetz) auch das Gasnetz verpachtet. Die Pachtverträge des Wasser-, Elektrizitäts- und Gasnetzes sehen eine Weiterleitung der Zuschüsse an den Netzverpächter vor. Die weitergeleiteten Beträge sind als Pachtvorauszahlung zu sehen, die beim Verpächter (SWK ENERGIE) als passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu zeigen sind. Außerdem sind die vereinnahmten Hausanschlusskostenbeiträge für das Fernwärmenetz enthalten. Die Auflösung erfolgt jeweils über 20 Jahre. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Von der Möglichkeit einer zusammenfassenden Bewertung schwebender Energieverträge (Strom und Gas) abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurde in Anwendung des IDW RS ÖFA 3 Gebrauch gemacht. Drohende Verluste, ermittelt aus negativen Deckungsbeiträgen für Beschaffungsrisiken bei zusammengefassten Vertragsportfolien mit sachlicher und zeitlicher Homogenität der Risiken, werden in Form von Rückstellungen ausgewiesen. Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen werden zusammengefasst über einzelne Geschäftsjahre und je Commodity beschafft. Aktuell sind Lieferzeiträume bis zum Kalenderjahr 2026 betrachtet worden. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind als Anlage zum Anhang beigefügt. Aufstellung des Anteilsbesitzes: An den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften ist die SWK ENERGIE mit mehr als 20 % beteiligt:
1) Das ausgeglichene Ergebnis beruht auf dem mit der SWK ENERGIE geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag. 2) Die Angaben beziehen sich auf den Jahresabschluss 2022 dieser Gesellschaft. (2) Vorräte
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten einen Abgrenzungsbetrag für die am Bilanzstichtag im Rahmen des rollierenden Verfahrens noch nicht abgelesenen und noch nicht abgerechneten Energie- und Wasserverkäufe. Die für das Verbrauchsjahr von den Kunden erhaltenen, noch nicht verrechneten Abschlagsbeträge sind unter Berücksichtigung der abgeführten Umsatzsteuer mit den Forderungen saldiert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind saldiert mit den fristgleichen Verbindlichkeiten gegenüber der jeweiligen Gesellschaft ausgewiesen. Der Gesamtsaldo in Höhe von 39.190 (Vj. 53.888) T€ setzt sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten den Saldo aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 76 (Vj. 220) T€. Im Berichtsjahr und im Vorjahr sind keine sonstigen Forderungen enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Erstattungsansprüche. (4) Wertpapiere Termingeschäfte -Emissionszertifikatshandel
Die Wertpapiere enthalten kurzfristige Finanzanlagen aus Termingeschäften mit Emissionszertifikaten in Höhe von 170.000 T€. (5) Gezeichnetes Kapital
(6) Kapitalrücklage
(7) Gewinnrücklagen
(8) Empfangene Ertragszuschüsse
(9) Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet Rückstellungen zum Abbau der Unterdeckung von mittelbaren Pensionsverpflichtungen in Höhe von 5.908 (Vj. 6.231) T€ und Rückstellungen für Sachwertpensionen in Höhe von 402 (Vj. 320) T€. Die Sonstigen Rückstellungen mit Einzelbeträgen über 1.000 T€ sind gebildet für Drohverluste, ausstehende Eingangsrechnungen, Abrechnungsverpflichtungen, Emissionsrechte sowie Altersteilzeitregelungen. Den Drohverlustrückstellungen liegen insbesondere Unterdeckungen in zusammengefassten Vertragsportfolien zu Grunde. Aus negativen Deckungsbeiträgen resultiert hieraus eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 10.822 (Vj. 5.049) T€. Für weitere drohende Rückverkaufsverluste sind Rückstellungen von 7.555 (Vj. 6.012) T€ gebildet worden. (10) Verbindlichkeiten
Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt saldiert mit den fristgleichen Forderungen gegen die jeweilige Gesellschaft. Der Gesamtsaldo in Höhe von 235.534 (Vj. 118.558) T€ setzt sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen vornehmlich Gutschriften und Überzahlungen aus den Jahresverbrauchsabrechnungen, Verbindlichkeiten aus Energiesteuern sowie einem Vorschuss der Stadt Krefeld. (11) Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 11.191 (Vj. 12.314) T€ sind die von der Pächterin (NGN) des Elektrizitäts-, Erdgas- und Wassernetzes vertragsgemäß weitergeleiteten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge bis zum 31. Dezember 2018 enthalten. Außerdem sind die vereinnahmten Hausanschlusskostenbeiträge für das Fernwärmenetz enthalten. Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde planmäßig aufgelöst. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Ausweis von periodenfremden Aufwendungen und Erträgen erfolgt, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind. (12) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden nahezu ausschließlich im Inland erzielt und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse wurden um die Stromsteuer in Höhe von 19.490 T€ und die Erdgassteuer in Höhe von 8.335 T€ bereinigt. Sie enthalten auch die anteilige Auflösung der Ertragszuschüsse. Die Umsatzerlöse der Sparte Elektrizität beinhalten neben Erlösen aus Lieferungen an Endverbraucher auch Energielieferungen an Energiehändler und Partnerunternehmen in Höhe von 281.369 (Vj. 223.801) T€. Darüber hinaus enthalten sind Erlöse aus der Verpachtung des Stromnetzes in Höhe von 7.035 (Vj. 6.986) T€. Die Umsatzerlöse der Sparte Erdgas beinhalten neben Erlösen aus Lieferungen an Endverbraucher auch Energielieferungen an Energiehändler und Partnerunternehmen in Höhe von 179.594 (Vj. 159.392) T€ sowie das Pachtentgelt für das Gasnetz in Höhe von 6.383 (Vj. 7.019) T€. Die Umsatzerlöse der Sparten Wasser und Fernwärme beinhalten hauptsächlich die Erlöse aus Lieferungen an Endverbraucher. Aus der Abgrenzungsdifferenz für Vorjahre im Rahmen des rollierenden Abrechnungsverfahrens ergibt sich zusätzlich ein erlösmindernder, periodenfremder Effekt von 3.207 T€. (13) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 9.665 (Vj. 14.177) T€ enthalten im Wesentlichen Erträge aus wertberichtigten Forderungen, Erträge aus der Weiterberechnung der Kosten aus dem Personalüberleitungsvertrag, Mahn- und Einziehungserträge sowie Erträge aus der Auflösung von dem Grunde und der Höhe nach nicht mehr benötigten Rückstellungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 6.342 T€ aperiodische Beträge enthalten. Es handelt sich hauptsächlich um Erträge aus der Auflösung wertberichtigter/abgeschriebenen Forderungen (3.992 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von dem Grunde und der Höhe nach nicht mehr benötigten Rückstellungen (2.310 T€). (14) Materialaufwand
(15) Personalaufwand
(16) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen in Höhe von 9.644 (Vj. 9.540) T€ sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 20 (Vj. 0) T€. (17) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Bei der Abschreibung handelt es sich um die Abschreibung aus dem Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes aus der Bewertung von Emissionszertifikaten im Umlaufvermögen. (18) Konzessionsabgabe an die Stadt Krefeld Die Konzessionsabgabe in Höhe von 9.215 (Vj. 9.527) T€ betrifft die Sparten Elektrizität, Erdgas und Fernwärme. (19) Sonstige betriebliche Aufwendungen Wesentliche Posten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 44.773 (Vj. 43.459) T€ sind Beträge gemäß Geschäftsbesorgungs- und Personalüberleitungsvertrag mit der SWK AG; Verkaufsprovisionen, Aufwendungen aus Einzelwertberichtigungen, Abschreibungen auf Forderungen, EDV-Kosten sowie übrige Dienst- und Fremdleistungen. Darüber hinaus sind Aufwendungen für Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Kosten für das Marketing enthalten. (20) Finanzergebnis
Die Erträge aus Gewinnabführung resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der lekker Energie GmbH. Die in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthaltenen Aufzinsungen von Rückstellungen beinhalten Aufwendungen und Erträge aus Altersteilzeitverpflichtungen und zugehörigem Deckungsvermögen. Diese betreffen im Wesentlichen Zinsaufwendungen auf Grund der Bewertung von Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von 11 T€ und einen aufwandsreduzierenden Beitrag aus der Wertberichtigung von Aktivvermögen in Höhe von 12 T€. (21) Von der Obergesellschaft belastete Steuern Die Weiterbelastung einer Konzernsteuerumlage durch die SWK AG entfällt seit 2022. (22) Sonstige Steuern
Die übrigen Steuern beinhalten hauptsächlich Grundsteuer und Strom-/Energiesteuer. V. Ergänzende Angaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen am Bilanzstichtag in Höhe von insgesamt 893.386 T€, davon gegenüber verbundenen Unternehmen 873.773 T€. Zum Bilanzstichtag bestehen 563.158 T€ Verpflichtungen aus Strombezugsverträgen bis 2029. Hierin enthalten sind hochgerechnete Prognosemengen aus PPA-Beschaffungsverträgen in Höhe von 19.611 T€. Darüber hinaus bestehen Erdgasbezugsverträge bis 2028 in Höhe von 330.228 T€. Das Bestellobligo beläuft sich auf 9.707 T€. Die Gesellschaft ist gemeinsam mit der SWK AG und der SWK MOBIL GmbH, Krefeld, Trägerin einer Versorgungskasse. Das Kassenvermögen der Versorgungskasse der SWK AG, der SWK MOBIL GmbH und der SWK ENERGIE GmbH für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder Verkehrs-AG e.V. (VKK), Krefeld, ist auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck - mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre, hier 1,83 % - errechneten Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen (nach der allgemein anerkannten "Projected Unit Credit Method") besteht eine Unterdeckung von insgesamt 2.908 T€. Hiervon sind 2.908 T€ durch Rückstellungen gedeckt. Die gesamte Deckungslücke aller Trägerunternehmen der VKK hat sich durch die Anwendung des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes (1,83 %) um 807 T€ verringert. Die SWK ENERGIE ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK) in Köln. Die Kasse gewährt Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes des jeweiligen Arbeitnehmers zuzüglich 3,5 % Sanierungsgeld. Die anteilige Kapitalunterdeckung beträgt zum 31. Dezember 2023 laut versicherungsmathematischem Gutachten 18.998 T€. Hiervon sind 3.000 T€ durch Rückstellungen gedeckt; es verbleibt eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 15.998 T€. Im Rahmen der Beteiligung der SWK ENERGIE an der Quantum GmbH, Düsseldorf, im Folgenden Quantum, ergeben sich Verpflichtungen aus den von der Quantum mit der E.ON Portfolio Solutions GmbH, München (vormals: Energie Deutschland GmbH, München), abgeschlossenen und beabsichtigten Rahmenverträgen über die Lieferung und Abnahme von Strom und Erdgas sowie über den An- und Verkauf von Emissionszertifikaten. Die Gesellschaft tritt den genannten Rahmenverträgen und auf dieser Grundlage abgeschlossenen Einzelverträgen der Quantum - begrenzt auf die konkret auf die SWK ENERGIE entfallenden Mengen oder Lieferanteile - gesamtschuldnerisch bei. Ein mögliches Risiko aus der gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme wird mit 199,5 T€ beziffert. Darüber hinaus hat die SWK ENERGIE im Rahmen der Beteiligung an der Quantum Bürgschaften und Patronatserklärungen gegenüber deren Geschäftspartner in Höhe von 191 Mio. € als Sicherheiten gestellt. Die größten Einzelsicherheiten betreffen eine Patronatserklärung gegenüber der Repower AG in Höhe von 5,0 Mio. € und Bürgschaften gegenüber der Engie Global Markets von 42 Mio. €, gegenüber der RWE Supply & Trading GmbH von 29,0 Mio. €, gegenüber der Uniper Energy Sales GmbH von 51 Mio. €, gegenüber der GasVersorgung Süddeutschland GmbH von 8,0 Mio. €, gegenüber EDF Trading von 10,0 Mio. € sowie der Vattenfall Europe Sales GmbH von 30 Mio. €. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung wird als gering eingestuft. Risiken bei der Quantum sind nur begrenzt vorhanden, da die Quantum keine Position am Markt auf eigenes Risiko hält und die beschaffte Energie zu den erzielten Marktkonditionen an die Gesellschafter und Partner weiterreicht. Zusätzlich wird die SWK ENERGIE im Innenverhältnis durch Patronate der übrigen Gesellschafter der Quantum abgesichert. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers erfolgen im Konzernanhang der SWK AG zum 31. Dezember 2023. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
Im Rahmen von Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsverträgen werden technische und kaufmännische Dienstleistungen zwischen den verbundenen Unternehmen erbracht. Die Verpachtung von Anlagevermögen betrifft die Pachtverträge mit der NGN für die Versorgungsnetze der Sparten Elektrizität, Erdgas und Wasser. Die Investitionsgüter für diese Versorgungsnetze und das Fernwärmenetz werden von der NGN geliefert. In Anlehnung an den IDW RS EFA1 werden Geschäfte aus der gewöhnlichen Energie-/Wasserversorgungstätigkeit nicht mit aufgeführt. Angaben zur Belegschaft
Aufwendungen für Organe Die Geschäftsführung hat im Geschäftsjahr 2023 von der Gesellschaft keine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten. Angaben zum Konzernabschluss Die SWK ENERGIE hat davon abgesehen, einen Konzernabschluss nach § 290 HGB aufzustellen. Die SWK ENERGIE wird in den gemäß § 291 Abs. 1 und 2 HGB befreienden Konzernabschluss der SWK AG, der dem kleinsten und zugleich größten Konsolidierungskreis entspricht, einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Muttergesellschaft wird nach dem HGB aufgestellt und beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und veröffentlicht. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. Jedoch ist für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehen eine Abspaltung des gesamten Netzbereiches Strom, Gas und Fernwärme sowie den gesamten Netzbereich Wasser samt Wassererzeugung vorzunehmen und diese Bereiche auf die NGN zu übertragen. Ergebnisverwendung Nach Durchführung der Gewinnabführung von 81,3 Mio. € verbleibt ein Jahresüberschuss von 30 Mio. €. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen Betrag mit Hinblick auf das geplante Vorhaben der Netzübertragung auf die NGN im Jahr 2024 in die Gewinnrücklagen einzustellen. VI. Organe der SWK ENERGIE GmbH Geschäftsführung Carsten Liedtke, Krefeld Betriebswirt (VWA) Sprecher des Vorstands der SWK AG Kerstin Abraham, Krefeld Diplom-Kauffrau Vorständin und Arbeitsdirektorin der SWK AG
Krefeld, den 28. März 2024 SWK ENERGIE GmbH Die Geschäftsführung C. Liedtke K. Abraham Anlagenspiegel 2023der SWK Energie GmbH
Z= Zuschüsse B= Baukostenzuschüsse / Hausanschlusskostenbeiträge
Z= Zuschüsse B= Baukostenzuschüsse / Hausanschlusskostenbeiträge
Z= Zuschüsse B= Baukostenzuschüsse / Hausanschlusskostenbeiträge ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2024 den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss werden EUR 30.000.000,00 EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 81.337.733,48 EUR wird gemäß des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an den Organträger SWK AG abgeführt. sonstige BerichtsbestandteileSWK ENERGIE GmbH, Krefeld (Amtsgericht Krefeld HR B 7283) Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023 Bericht gemäß § 6b EnWG 1.) Rahmenbedingungen Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) stellt eine wesentliche Rechtsgrundlage für die Energieversorgungsunternehmen auf dem deutschen Markt dar. Teil 2 des EnWG enthält Regelungen zur Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen, dem die SWK ENERGIE GmbH, im Folgenden SWK ENERGIE, vollumfänglich nachgekommen ist bzw. weiterhin nachkommt. Seit 2001 weist die SWK AG eine Unternehmensstruktur mit einer geschäftsleitenden Holding auf. Unternehmensgegenstand der SWK ENERGIE ist gem. § 3 des Gesellschaftsvertrages die Erbringung von Versorgungsleistungen sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Die Gesellschaft bietet Versorgungsdienstleistungen, insbesondere die Beschaffung und den Vertrieb von Elektrizität, Gas und Fernwärme an. Die Gesellschaft hat diese öffentliche Zwecksetzung auch im Jahr 2023 eingehalten und erreicht. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG fallen, haben gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten der Bereiche Gasverteilung und Stromverteilung zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden. Dem kommt die SWK ENERGIE bereits seit der Ausgliederung des Netzbetriebes und Operativsetzung der NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH (Umfirmierung der SWK NETZE GmbH im Jahr 2016 in NGN), im Folgenden NGN zum 1. Januar 2008 nach. Die SWK ENERGIE umfasst ab 2008 ausschließlich die Aktivitäten aus den Vertriebs- und Beschaffungstätigkeiten, die Call-Billing-Aktivitäten des Kundenservice, den Betrieb von Ladesäulen sowie die Aktivitäten aus der Asset-Owner-Tätigkeit (Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser) und entspricht den Vorgaben des § 6b EnWG. Darüber hinaus werden die Tätigkeiten in den Sparten Wasser und Wärme sowie die entsprechenden Nebentätigkeiten in getrennten Konten dargestellt. Diese Trennung spiegelt sich ebenfalls in der Gliederung der Kostenstellen wider. Die SWK ENERGIE kommt somit den Vorgaben der buchhalterischen Entflechtung vollumfänglich nach. Die SWK ENERGIE hat ihr Stromverteilnetz an die NGN verpachtet. Es wurde ein neuer Pachtvertrag inkl. Regelungen zur Betriebsführung zwischen der SWK ENERGIE und der NGN mit Wirkung zum 1. Januar 2016 geschlossen, womit letztere seit diesem Zeitpunkt Netzbetreiber im Sinne des EnWG ist. Der neue Vertrag orientierte sich streng an dem bisherigen, um Kontinuität in der Beschreibung des Vertragsgegenstandes zu bewahren und war deshalb auf die Dauer der 2. Regulierungsperiode, das heißt bis zum 31. Dezember 2018, befristet. Eine Verlängerungsoption wurde in Anspruch genommen. Die NGN wiederum bedient sich zur Erfüllung der Call-Billing-Aktivitäten (Abrechnungsdienstleistungen) für Strom und Gas der SWK ENERGIE. Das gilt auch für Dienstleistungen für den grundzuständigen Messstellenbetrieb. Seit dem 1. Januar 2008 erfolgte die Verpachtung des Gasnetzes der SWK ENERGIE an die NGN. Weitere Verträge bestehen mit der Muttergesellschaft. Die SWK AG erbringt für die SWK ENERGIE zentrale Management-, Steuerungs- und Serviceleistungen auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages. Darüber hinaus besteht mit der SWK AG ein Organschaftsvertrag. Dort ist unter anderem eine Ergebnisabführung an bzw. ein Ergebnisausgleich durch die Muttergesellschaft SWK AG vereinbart. 2.) Überleitung in die Aktivitäten-GuV Die von der SWK ENERGIE aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung kommt der Forderung des § 6b EnWG in der Art nach, dass sie die vollständige buchhalterische Trennung ihrer Tätigkeiten wie folgt abbildet:
Die inhaltliche Gestaltung der einzelnen Bereiche lässt sich an der jeweiligen Zuordnung der Kostenstellen und Kostenarten erkennen. Hinsichtlich der Umsatzerlöse hat die SWK ENERGIE folgende Vorgehensweise gewählt: Mit Vertrag vom 17. Dezember 2015 hat die SWK ENERGIE ihr Elektrizitätsversorgungsnetz mit Wirkung ab 1. Januar 2016 an die NGN verpachtet. Somit werden im aktuellen Berichtsjahr alle Erlöse der technischen Betriebsführung aus den mit der NGN geschlossenen Verträgen (Pacht, Dienstleistung, Betriebsführung) der Aktivität "Netz Elektrizität" zugeordnet. 3.) Kostenstellenstruktur Sofern innerhalb der Kostenstellenstruktur bereits Kostenstellen vorhanden sind, die den Aktivitäten einzeln zugeordnet werden können, ist dies entsprechend berücksichtigt worden. Für die verbleibenden allgemeinen Kostenstellen erfolgt eine Aufteilung anhand der Umlageschlüssel, nachfolgend unter Gliederungspunkt 5.) erläutert. Diese Umlageschlüsselung gilt ab 2020 auch noch für die Dienstleistungen an den gMSB. 4.) Interne Leistungsverrechnung Eine detaillierte Kosten- und Aufwandsverteilung erfolgt mit Hilfe der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ILV) im Rahmen der Sekundärkostenrechnung. Hier geht es um die Überwälzung der Kosten von Gütern und Leistungen, die bei der SWK ENERGIE selbst erstellt wurden. Im SWK-Konzern fallen hierunter die Leistungen, die unter den Kostenartengruppen 70XXX und 71XXX gebucht werden. Zunächst werden sämtliche Primärkosten auf den entsprechenden Kostenstellen, wie u.a. Gebäudekostenstellen, IT-Kostenstellen, Fuhrparkkostenstellen, gesammelt. Im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden die für andere Kostenstellen erbrachten Leistungen mit Hilfe von Leistungsarten weiterverrechnet und über die Sekundärkosten der jeweiligen Kostenstelle, die die Leistung in Anspruch genommen hat (Empfängerkostenstelle), verbucht (sekundärer Aufwand). Gleichzeitig wird die leistende Kostenstelle (Senderkostenstelle) entlastet (sekundärer Ertrag). Die Leistungen werden mit Verrechnungspreisen bewertet, z. B. Preis pro qm, Lohn- und Gehaltsstunden oder gefahrene Kilometer. Eine der typischsten Leistungsverrechnungen ist die Stundenverrechnung von gewerblichen Mitarbeitern und weiten Teilen der Angestellten im technischen Bereich. Der Stundensatz wird für jede Stammkostenstelle individuell kalkuliert. Die geleisteten Stunden werden im SAP-System erfasst und mit hinterlegten Stundensätzen bewertet. 5.) Umlage Alle allgemeinen Kostenstellen und Hilfskostenstellen der SWK ENERGIE werden zum Ende eines jeden Quartals, sobald alle primären und sekundären Buchungen abgeschlossen sind, vollständig nach einem jährlich festgelegten Umlageschlüssel auf die Sparten umgelegt. Insgesamt werden 47,1 Mio. € von den allgemeinen Kostenstellen der SWK ENERGIE auf die Bereiche Netz Elektrizität, Netz Gas, Sonstige Elektrizität, Sonstige Gas und Sonstige Bereiche (Wasser und Wärme) anhand der nachfolgend aufgeführten Umlageverfahren und Schlüssel umgelegt. Schlüssel: - Zählerschlüssel - Umsatz bzw. Betriebserträge - Tätigkeitsschlüssel Der Zählerschlüssel basiert jeweils auf die Marktlokation (Malos) zum Jahresende (Vorjahr) der Sparten Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser. Im Rahmen der Ermittlung des Umsatzschlüssels wurden die Gesamterlöse bzw. Betriebserträge der oben genannten Bereiche gemäß Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresende (Vorjahr) ins Verhältnis zu den Gesamterlösen der SWK ENERGIE gesetzt. Der Tätigkeitsschlüssel leitet sich aus dem Personaleinsatz für die oben genannten Bereiche ab, die jeweils in den Fachabteilungen ermittelt wurden. Des Weiteren leitet sich der Tätigkeitschlüssel für die Kostenstellen des Kundenservice aus einer Prozesskostenanalyse für die erbrachten Dienstleistungen durch den Kundenservice an die jeweiligen Leistungsempfänger ab. Die Kosten und Erlöse des Kundenservice der SWK ENERGIE werden auf den Kostenstellen des Bereiches Kundenservice erfasst. Zur verursachungsgerechten Zuordnung der dem Strom- oder Gasnetz sowie den Dienstleistungen für den grundzuständigen Messstellenbetrieb nicht direkt zuordenbaren Kosten wurden Schlüssel auf Grundlage einer detaillierten Prozesskostenrechnung ermittelt. Für sämtliche Kundenserviceprozesse wurden Durchlaufzeiten ermittelt, die wiederum die Schlüsselhöhe der Tätigkeitsschlüssel bestimmen. Die resultierenden Schlüssel wurden auf die Kostenarten des Kundenservice angewandt, um die Kosten der Strom- und Gasverteilung zu ermitteln. Des Weiteren wurden hier die Zählerschlüssel (Marktlokation) für die Spartendifferenzierung und Zuordnung zu dem Strom- und Gasnetz sowie Umsatzschlüssel herangezogen. Die Kosten für die Dienstleistungen für den Messstellenbetrieb werden nach Umsatzschlüsseln zugeordnet. Aus Gründen der Vergleichbarkeit und transparenteren Darstellung werden diese Kosten in der Unbundling-GuV kostenartenscharf zugeordnet. In der Kostenrechnung wird die Umlage auf den Kostenartenkonten 72131 WOS-Umlage SWK ENERGIE und 72176 Umlage WOS GBV abgebildet. Aus Gründen der Vergleichbarkeit und transparenteren Darstellung wird dieses Konto in der Unbundling-GuV nach den wesentlichen Kostenblöcken aufgeteilt (Umsatzerlöse, Material- und Fremdleistungen, sonstige Erträge und Aufwendungen (ILV extern) sowie der gesamte Finanzbereich) und dort entsprechend zugeordnet. Seit dem Berichtsjahr 2019 wurde eine weitere Umlage bei 2EE angelegt. Die Verbuchung erfolgt über die Kostenartenkonten 72151 und 72152. Diese Umlage für Personalkosten und sonstigen betrieblichen Aufwand ersetzt die bis inkl. 2018 manuell per ILV verrechnete Kostenart 71060. 6.) GBV In den Geschäftsbesorgungsverträgen ist vertraglich festgelegt, dass die SWK AG definierte Leistungen für ihre Tochtergesellschaften erbringt. Die definierten Leistungen umfassen u.a. die folgenden Bereiche: - Strategische Führung und Unternehmensentwicklung - Informationstechnologie/Organisatorische Unterstützung - Rechnungswesen und Controlling - Materialwirtschaft - Personal- und Sozialwesen - Unternehmenskommunikation - Innenrevision - Rechtswesen, Liegenschaften, Versicherungen und Schadensangelegenheiten - Arbeits- und Umweltschutz und Arbeitsmedizin - Allgemeine Dienste Die aufgeführten Aufgaben und Leistungen setzen sich aus pauschalierten Kosten der Organisationseinheiten zusammen. Kalkulationsbasis für die pauschalierten Kosten der Organisationseinheiten sind die nach dem Grad der jeweiligen Inanspruchnahme der Dienstleistung für die SWK ENERGIE aufzuteilenden Gesamtkosten der jeweils die Dienstleistung erbringenden Organisationseinheit der SWK AG, die jährlich im Voraus bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans festgelegt werden. Auf Basis der tatsächlich von der SWK ENERGIE in dem jeweiligen Kalenderjahr in Anspruch genommenen Leistungen und der aufzuteilenden tatsächlichen Gesamtkosten, der jeweils die Dienstleistung erbringenden Organisationseinheit der SWK AG, erfolgt eine nachträgliche jährliche Spitzabrechnung. Die tatsächlich in Anspruch genommenen internen Produkte des IT-Bereichs (im Sinne von Absatz 1, Satz 2 dieses Paragraphen) werden auf der Basis zuvor unter Zugrundelegung gegebener marktüblicher Preise und Konditionen Dritter für vergleichbare Aufgaben und Leistungen festgelegter Produktpreise - auch unterjährig - in Rechnung gestellt und - soweit nicht unterjährig (end-)abgerechnet - unverzüglich nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres abgerechnet. Zwecks Ermittlung der Verteilungsschlüssel ordnen die Leiter der Holding Org.-Einheiten ihre Kapazitäten (im Wesentlichen Personal) den Gesellschaften zu. Anhand der Zuordnung der Gesamt-GBV-Werte auf die Gesellschaften erfolgt die Buchung auf die allgemeine Kostenstelle 210500. Danach werden die GBV-Werte innerhalb der SWK ENERGIE über die Umlagekostenart 72176 auf die einzelnen Bereiche anhand folgender Schlüssel verteilt: - Strategische Führung: Vollzeitäquivalente (VZÄ) - Rechnungswesen und Controlling: Umsatz - Personal- und Sozialwesen: VZÄ - Materialwirtschaft: Material- und Fremdleistungen und sonstiger betrieblicher Aufwand (Ausgenommen Verkaufsprovision) - Rechtswesen/Versicherungen: Umsatz - Unternehmenskommunikation: VZÄ - Gebäudemanagement: VZÄ - Innenrevision: VZÄ - Arbeits- und Umweltschutz: VZÄ 7.) Zuordnung der Aktiva und Passiva Anlagevermögen 1. Die Zuordnung der Immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens auf die aufgeführten Aktivitäten erfolgt weitestgehend mittels Einzelzuordnung. Grundlage hierfür ist die Verteilung der Vermögensgegenstände auf die verschiedenen Kostenstellen. 2. Im Bereich der Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen (lekker Energie GmbH, Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & C KG, Energiepark Straelen Auwel II GmbH & Co. KG, SWK SERVICE GmbH). Die Quantum GmbH ist jeweils anteilig in den Sektoren Elektrizität Sonstiges und Gas Sonstiges tätig. Die DYNERGIO SERVICE GmbH ist jeweils anteilig in den Sektoren Elektrizität/Gas Netz und Elektrizität/Gas Sonstiges tätig. 3. Die Buchwerte der Beteiligungen sind direkt zugeordnet. Die Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG, die GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und die GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs-GmbH sind der Tätigkeit Elektrizität Sonstiges zugeordnet. Die Energieversorgung Kranenburg GmbH ist zu 40% der Tätigkeit Elektrizität Sonstiges innerhalb des Elektrizitätssektors und zu 60% der Tätigkeit Gas Sonstiges innerhalb des Gassektors zugeordnet. Die Beteiligung an der ASEW Energie und Umwelt Service GmbH & Co. KG ist bei der Tätigkeit Sonstige Bereiche erfasst. 4. Bei den Ausleihungen an Unternehmen mit den ein Beteiligungsverhältnis besteht ist ein Gesellschafterdarlehn an die Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG ausgewiesen, das direkt der Tätigkeit Elektrizität Sonstiges zugeordnet ist. Ein Gesellschafterdarlehen an die Energieversorgung Kranenburg GmbH ist zu 40% der Tätigkeit Elektrizität Sonstiges innerhalb des Elektrizitätssektors und zu 60% der Tätigkeit Gas Sonstiges innerhalb des Gassektors zugeordnet. Ein Darlehen an die Capita Energie Service GmbH ist jeweils zu 25% der Tätigkeit Elektrizität Sonstiges, der Tätigkeit Elektrizität Netz, der Tätigkeit Gas Sonstiges und der Tätigkeit Gas Netz zugeordnet. 5. Bei den sonstigen Ausleihungen ist ein Finanzcontracting direkt der Tätigkeit Elektrizität Sonstiges zugeordnet. Soweit das Finanzanlagevermögen nicht direkt zurechenbar ist (Bau-Darlehen an Mitarbeiter), wird dies im Verhältnis der Personalkosten zu den Bereichen verteilt. Umlaufvermögen Vorräte 6. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und den Emissionsrechten erfolgt eine direkte Zuordnung oder alternativ eine Verteilung anhand der Umsatzbezugsgrößen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich direkt zugeordnet. Nicht direkt zurechenbare Forderungen werden analog der Umlage der zugrunde liegenden Erträge auf die Aktivitäten verteilt. 8. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden in der Handelsbilanz für jedes Unternehmen saldiert und entsprechend im Ergebnis als Forderung bzw. Verbindlichkeit gezeigt. Durch die Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten kann sich in den Aktivitätenabschlüssen ein abweichender Ausweis ergeben. Weitere Ausführungen sind der Position 19 zu entnehmen. 9. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden grundsätzlich direkt zugeordnet. Nicht direkt zurechenbare Forderungen werden analog der Umlage der zugrunde liegenden Erträge auf die Aktivitäten verteilt. 10. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich direkt zugeordnet. Nicht direkt zurechenbare Vermögensgegenstände werden analog der Umlage der zugrunde liegenden Erträge auf die Aktivitäten verteilt. Wertpapiere 11. Bei den Wertpapieren erfolgt eine Zuordnung anhand der Umsatzbezugsgrößen. Flüssige Mittel 12. Die flüssigen Mittel beinhalten Guthaben bei Banken und Sparkassen und werden nach dem Verhältnis der Umsatzerlöse auf die Aktivitäten verteilt. Eigenkapital 13. Die Verteilung des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklage ist zum 31.12.2007 anhand der Restbuchwerte des Anlagevermögens vorgenommen worden. Dieser Wertansatz bleibt unverändert bestehen. In 2023 erfolgte zusätzlich eine Erhöhung der Kapitalrücklage mit Hinblick auf die geplante Netzübertragung von der SWK Energie auf die NGN. Aus dieser Erhöhung wurden Anteile in den Bereichen Elektrizitäts- und Gasverteilung bilanziert. Die aus 2009 stammende Gewinnrücklage wurde im Geschäftsjahr 2023 mit Hinblick auf die Netzübertragung durch eine weitere Rücklagenbildung im Wesentlichen für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung erhöht. Empfangene Ertragszuschüsse 14. Die empfangenen Ertragszuschüsse werden entsprechend den damit zusammenhängenden Vermögensgegenständen des Anlagevermögens direkt den Aktivitäten Elektrizität- bzw. Gasverteilung, Gas Sonstiges sowie den Sonstigen Bereichen zugeordnet. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 15. Die Rückstellung zur Deckung der Kapitalunterdeckung der Versorgungszusagen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände ( RZVK) und die Rückstellungen zur Deckung der Versorgungszusagen der Versorgungskasse der SWK AG, der SWK MOBIL GmbH und der SWK ENERGIE GmbH, Krefeld, für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs-AG e. V. ( VKK) sowie die Sachwertpensionen werden entsprechend der Personalkosten verteilt. Sonstige Rückstellungen 16. Die sonstigen Rückstellungen werden, soweit möglich, einzeln und direkt zugeordnet. Die nicht einzeln zuzuordnenden Rückstellungen sind analog der Umlage der zugrunde liegenden Aufwendungen auf die Aktivitäten verteilt worden. Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 17. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden von der Stadt Krefeld für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung geleistet und direkt den anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizität- und Gassektors zugeordnet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18. Die Aufteilung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt soweit möglich einzeln und direkt. Die nicht einzeln zuzuordnenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind analog der Umlage der zugrunde liegenden Aufwendungen auf die Aktivitäten verteilt worden. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 19. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind direkt dem Bereich Elektrizität Sonstiges und Gas Sonstiges zugeordnet. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 20. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden in der Handelsbilanz für jedes Unternehmen saldiert und entsprechend im Ergebnis als Forderung bzw. Verbindlichkeit gezeigt. Durch die Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten kann sich in den Aktivitätenabschlüssen ein abweichender Ausweis ergeben. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten eine Verbindlichkeit aufgrund des Cash-Poolings in Höhe von rd. 114,4 Mio. €. Die Verteilung auf die Aktivitäten erfolgte neben einer direkten Zuteilung im Wesentlichen anhand einer Umsatzbezugsgröße außerhalb der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung. Es besteht eine Verbindlichkeit aus Gewinnabführung von rd. 81,3 Mio. €, die nach dem Jahresergebnis unter Berücksichtigung der Gewinnrücklagenbildung in 2023 auf die Aktivitäten verteilt wurde. Des Weiteren besteht eine Verbindlichkeit aus der Umsatzsteuer von rd. 7,6 Mio. €, die nach dem Umsatz auf die Aktivitäten verteilt wurde. Die übrigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten (i. W. aus Energielieferung, Energiebezug, Instandhaltungsleistungen und PÜV) sind überwiegend direkt zugeordnet. Sonstige Verbindlichkeiten 21. Die sonstigen Verbindlichkeiten werden im Wesentlichen einzeln den Aktivitäten zugeordnet. Die nicht einzeln zugeordneten Verbindlichkeiten sind entsprechend dem Personalkostenaufwand zugewiesen. Soweit die Verbindlichkeiten nicht den Personalbereich betreffen, werden diese nach den Umsatzerlösen der einzelnen Aktivitäten aufgeteilt. Rechnungsabgrenzungsposten 22. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Zuschüsse zu Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüssen für das Elektrizität-, Gas-, Wasser- sowie Fernwärmeversorgungsnetz, die den jeweiligen Aktivitäten zugeordnet sind.
Krefeld, den 28. März 2024 SWK ENERGIE GmbH Die Geschäftsführung C. Liedtke K. Abraham Bilanz der SWK ENERGIE GmbH Tätigkeit Elektrizitätsverteilungzum 31. Dezember 2023AKTIVA
Bilanz der SWK ENERGIE GmbH Tätigkeit Elektrizitätsverteilungzum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnungfür den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023SWK ENERGIE GmbH- Tätigkeit Elektrizitätsverteilung -
Anlagenspiegel 2023 der SWK Energie GmbH- Tätigkeit Elektrizitätsverteilung -
Z = Zuschüsse B = Baukostenzuschüsse/Hausanschlusskostenbeiträge *) Die Veränderung resultiert aus geänderten Umlageschlüsseln und veränderter zuordnung von Kostenstellen.
Bilanz der SWK ENERGIE GmbH Tätigkeit Gasverteilungzum 31. Dezember 2023AKTIVA
Bilanz der SWK ENERGIE GmbH Tätigkeit Gasverteilungzum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnungfür den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023SWK ENERGIE GmbH- Tätigkeit Gasverteilung -
Anlagenspiegel 2023 der SWK Energie GmbH- Tätigkeit Gasverteilung -
Z = Zuschüsse B = Baukostenzuschüsse/Hausanschlusskostenbeiträge *) Die Veränderung resultiert aus geänderten Umlageschlüsseln und veränderter zuordnung von Kostenstellen.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWK Energie GmbH, Krefeld VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der SWK Energie, Krefeld - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWK Energie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG ― bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse ― geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07/2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bonn, 15. Mai 2024 BDO
AG
Offergeld, Wirtschaftsprüfer Veldboer, Wirtschaftsprüfer |
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