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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuel Schimansky seit 14.1.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Avalon Real Estate GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Für die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden. Die Bewertung erfolgte beim Anlage- wie beim Umlaufvermögen nach dem going‑concern-Prinzip. Gründe für hiervon abweichende Ansätze waren nicht erkennbar. Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden bezogen auf den Jahresabschluß des Vorjahres keine Abweichungen in den angewandten Bewertungs- und Darstellungsmethoden, den Abschreibungsmethoden, der Abschreibung auf Geringwertige Wirtschaftsgüter, der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten, der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Anlage- und Umlaufvermögen und der Entscheidung zwischen Gesamt- und Umsatzkostenverfahren vorgenommen. Soweit der Jahresabschluß Bestandteile von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß bei Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird, werden diese in den nachfolgenden Erläuterungen zum Anhang dargestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundsätzlich wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses alle handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach dem Wortlaut der entsprechenden gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Unternehmensspezifische oder andere Gründe, die ein Abweichen hiervon erforderlich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor. Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, aktiviert. Soweit die Wirtschaftsgüter dem Unternehmen bereits im Vorjahr dienten, wurden die Vorjahreswerte unverändert übernommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Einzelwertberichtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertberichtigungen bewertet. Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt, Rückstellungen mit den Werten der bekannten oder wahrscheinlichen Verpflichtungen. Soweit aus steuerlichen Gründen Abzinsungen vorzunehmen waren, sind diese nicht in die Bilanzansätze eingegangen, sondern in einer Nebenrechnung zur Herleitung der Steuerbilanz erfaßt. Angaben zur Gliederung Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichungen vom gesetzlichen Gliederungsschema waren nicht erforderlich und wurden nicht vorgenommen. Die gem. §§ 266 und 275 HGB aufgeführten Positionen der Bilanz und der GuV sind dargestellt, wenn im Berichtsjahr oder im Vorjahr hierfür Werte anzusetzen waren. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden sinngemäß in Anspruch genommen. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht aktiviert. Der Ansatz von latenten Steuern ist mit einem durchschnittlichen Gewinnsteuersatz von 15,8 % vorgenommen worden. Dieser Satz entspricht einem Körperschaftsteuersatz von 15% und dem hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind nicht passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht passiviert. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht passiviert. Sonstige Angaben Zum Abschlußstichtag wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch · Herrn Manuel Schimansky, München. Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht bestellt. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nach Darstellung durch die Geschäftsleitung zum Abschlußstichtag nicht.
M. Schimansky Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.12.2012 |
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