Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 8031
Eingetragen
21.9.2007
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Übernahme von Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Gesellschaften sowie Verwaltung solcher Gesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Paul Dr. Campbell
seit 6.5.2026
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Marco Sauer
seit 26.1.2011
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WIWE US-Beteiligungs GmbH

Wickede

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 43.623.604,60 43.623.604,60
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.145.616,27 1.140.732,98
II. Guthaben bei Kreditinstituten 604,06 420,21
1.146.220,33 1.141.153,19
44.769.824,93 44.764.757,79

PASSIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
sonstige Rückstellungen 13.000,00 12.500,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 140,15 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 122,80
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 44.731.684,78 44.727.134,99
44.731.824,93 44.727.257,79
44.769.824,93 44.764.757,79

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
EUR EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 1.173,67 22,62
2. sonstige betriebliche Aufwendungen (25.080,59) (22.770,20)
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4,14 1,82
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (1.121.713,49) (1.117.987,22)
5. Ergebnis nach Steuern (1.145.616,27) (1.140.732,98)
6. Erträge aus Verlustübernahme 1.145.616,27 1.140.732,98
7. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Angaben

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

C. Angaben zur Bilanz

Forderungen und Verbindlichkeiten

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Sonstige betriebliche Erträge

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen

3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

4. Erträge aus Verlustübernahme

E. Ergänzende Angaben

1. Arbeitnehmer

2. Konzernabschluss/-zugehörigkeit

A. Allgemeine Angaben

Die WIWE US-Beteiligungs GmbH hat ihren Sitz in Wickede (Ruhr) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Arnsberg (HRB 8031). Die Gesellschaft ist mit Gesellschaftsvertrag vom 14. September 2007 gegründet worden. Die Stammeinlage in Höhe von EUR 25.000,00 hat die Wickeder Westfalenstahl GmbH übernommen und vollständig geleistet. Die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgte am 21. September 2007.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267a Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und hat von den entsprechenden Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß HGB teilweise Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Soweit die Gründe für den Ansatz zum niedrigeren beizulegenden Wert entfallen, werden Wertaufholungen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bilanziert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Es bestehen keine Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

C. Angaben zur Bilanz

Forderungen und Verbindlichkeiten

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, vollständig sonstige Forderungen gegen die Gesellschafterin. Die Forderungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, vollständig sonstige Verbindlichkeiten. Hiervon entfallen EUR 44.705.961,29 (Vorjahr: EUR 44.700.473,34) auf Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Diese haben eine Laufzeit von mehr als einem, aber weniger als fünf Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen in Höhe von EUR 25.723,49 (Vorjahr: EUR 26.661,65) haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Währungskursgewinne in Höhe von EUR 982,05 (Vorjahr: EUR 0,00) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen EUR 191,62 (Vorjahr: 0,00).

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste in Höhe von EUR 5,42 (Vorjahr: EUR 1.598,90).

3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Zinsen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.121.713,45 (Vorjahr: EUR 1.117.987,17).

4. Erträge aus Verlustübernahme

Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages mit der Wickeder Westfalenstahl GmbH wurde der Verlust für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 1.145.616,27 (Vorjahr: EUR 1.140.732,98) von der Muttergesellschaft übernommen.

E. Ergänzende Angaben

1. Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer im Sinne des § 285 Nr. 7 HGB.

2. Konzernabschluss/-zugehörigkeit

Die Gesellschaft wird in den gemäß §§ 290 ff. HGB erstellten und im Unternehmensregister offen zu legenden Konzernabschluss der Wickeder Holding GmbH, Wickede (Ruhr), einbezogen, die den gemäß § 291 HGB befreienden Konzernabschluss und -lagebericht für den kleinsten und zugleich den größten Kreis von Unternehmen aufstellt.

 

Wickede, den 29. Februar 2024

WIWE US-Beteiligungs GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jürgen E. Platt

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WIWE US-Beteiligungs GmbH, Wickede (Ruhr):

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der WIWE US-Beteiligungs GmbH, Wickede (Ruhr), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 11. April 2024

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Maurus Klaus Groll, Wirtschaftsprüfer

Judith Lütkefels, Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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