Bende Stahlbau GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Voß seit 1.8.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bende GmbHRecklinghausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.08.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr bis zum 31.08.2015Bende GmbH in Insolvenz, Recklinghausen1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 HGB. Unter Inanspruchnahme der für solche Gesellschaften gemäß § 288 HGB gewährten größenabhängigen Erleichterungen werden folgende Angaben gemacht: Der Jahresabschluss zum 31.08.2015 der Bende GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 01. September 2015 war für das Rumpfgeschäftsjahr 01.01.2015 - 31.08.2015 ein Jahresabschluss als Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft aufzustellen. Die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft ist gleichlautend mit der Eröffnungsbilanz im Insolvenzverfahren auf den 01.09.2015. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten Vergleichsbeträge des Vorjahres entsprechend § 265 Abs. 2 HGB. Diese sind jedoch aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres und der Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung nicht miteinander vergleichbar. Angaben, die zulässiger Weise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden, sind im Anhang zu finden. Die Gewinn- und Verlustrechung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert worden. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und die Bewertung wurden aufgrund der Insolvenzeröffnung am 01.09.2015 und dem Verkauf des gesamten operativen Geschäftsbetriebes im Jahr 2016 nicht mehr unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Liquidationswerte wurden beachtet, soweit diese die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unterschreiten. Der Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung wurde zugunsten der vollständigen Erfassung der Verbindlichkeiten aufgegeben. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibung bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auf Basis steuerrechtlicher Grundsätze bewertet worden. Für die Berücksichtigung davon abweichender Nutzungsdauern, die nach handelsrechtlichen Vorschriften geboten sind, bestand kein Anlass. Selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Herstellungskosten bewertet. Neben den Einzelkosten wurden dabei notwendige Teile der Material- und der Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2014 zugegangene bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 410,00 wurden als geringwertige Vermögensgegenstände ebenfalls sofort abgeschrieben. In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 zugegangene bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden aktiviert und in einen den steuerlichen Regelungen entsprechenden Sammelposten eingestellt, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips ausgewiesen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte mit den Anschaffungskosten, welche weitestgehend dem erzielten Veräußerungserlös entsprechen Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgte mit den Herstellungskosten. Bei den Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt worden. Die unfertigen Leistungen wurden mit dem Schätzwert des Insolvenzgutachtens bewertet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Das Eigenkapital wird zu Nennwerten bilanziert. Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist. Wesentliche Ansprüche, welche zur Insolvenztabelle angemeldet wurden aber noch nicht geklärt werden konnten, wurden in den Rückstellungen bilanziert. Hier ist insbesondere ein Anspruch des PSVaG in Höhe von EUR 160.980,00 anzuführen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 3. Erläuterungen zur Bilanz Alle Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 37.638,12 (Vj.: EUR 31.522,72). Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 111.039,50 (Vj.: EUR 106.768,78) durch Rangrücktrittserklärung nachrangig. 4. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Herrn Werner Voss, Ingenieur, wahrgenommen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 30.06.2015 beantragt. Das Verfahren wurde am 01.09.2015 eröffnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin und zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Tanja Kreimer bestellt.
Recklinghausen, den 27. November 2017 Tanja Kreimer Werner Voss sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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