Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 2349
Eingetragen
22.3.2000
Branche
Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne CopyrightsErbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für PatentePatentanwaltskanzleien
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Überlassung von Rechten wie Lizenzen, Markennamen, Warenzeichen und Patenten zur Nutzung durch Unternehmen der Leica-Microsystems-Gruppe sowie Dritte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Timo Otto Karafiat
seit 23.2.2026
Geschäftsführer
Stefan Recknagel
seit 2.3.2023
Prokura
Dirk Dr. Voelkel
seit 18.1.2023
Geschäftsführer
Annette Dr. Rinck
seit 22.2.2022
Geschäftsführer
Dominikus Hamann
seit 10.6.2020
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
QHC Holding CompanyUSA
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Leica Microsystems IR GmbH

Wetzlar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Leica Microsystems IR GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Leica Microsystems IR GmbH, Wetzlar - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Leica Microsystems IR GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Eschborn/Frankfurt am Main, 10. Oktober 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Behr, Wirtschaftsprüferin

Kerber, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.123.090,21 2.756
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 443.083,86 1.612
4.566.174,07 4.368
II. Guthaben bei Kreditinstituten 11.947.205,33 11.152
16.513.379,40 15.520
16.513.379,40 15.520

Passiva

31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 14.500,00 15
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.553.277,44 1.553
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14.920.601,96 13.926
16.473.879,40 15.480
16.513.379,40 15.520

Gewinn- und Verlustrechnung für 2023

2022
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 19.555.191,87 17.585
2. Sonstige betriebliche Erträge 256,21 365
davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 256,21 (Vj. TEUR 363)
19.555.448,08 17.950
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.970.873,42 5.053
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 103.957,52 (Vj. TEUR 25)
14.584.574,66 12.897
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 451.935,29 83
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 504.426,00 413
davon an verbundene Unternehmen EUR 504.426,00 (Vj. TEUR 393)
14.532.083,95 12.567
6. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn -14.532.083,95 -12.567
7. Jahresergebnis 0,00 0

Anhang für 2023

A. Allgemeine Angaben

I. Anwendung der gesetzlichen Vorschriften

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Für die Gesellschaft gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft ist unter der Firma Leica Microsystems IR GmbH mit Sitz in Wetzlar im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter der Nummer HRB 2349 eingetragen.

Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag bestehen nicht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Forderungen sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich, sofern innerhalb eines Jahres fällig, mit dem Stichtagskurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskosten-Prinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Aufgrund der bestehenden steuerlichen Organschaft sind in der Gesellschaft keine laufenden und latenten Steuern zu bilanzieren.

Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.

B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auch die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Dabei beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auch solche aus Lizenzeinnahmen für die Nutzung von Namens- und Markenrechten gegenüber Dritten, die auf das Geschäftsjahr 2023 entfallen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht in Rechnung gestellt wurden.

II. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wird zu 100 % von der Leica Microsystems GmbH, Wetzlar, gehalten und hat im Berichtsjahr 2023 keine Veränderung erfahren.

III. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Verbindung mit noch nicht abgerechneten Jahresabschlusstätigkeiten und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

IV. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten resultieren in Höhe von TEUR 14.532 (Vorjahr TEUR 12.567) aus der Ergebnisabführung des Geschäftsjahres sowie in Höhe von TEUR 389 (Vorjahr TEUR 1.360) aus Lieferungen und Leistungen.

V. Beziehungen zu Gesellschaftern

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestanden keine Forderungen gegen die Gesellschafterin Leica Microsystems GmbH. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 14.740.416,95 (Vorjahr: TEUR 13.923) aus. Hiervon entfallen EUR 14.532.083,95 auf das noch nicht abgeführte Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 sowie EUR 208.333,00 auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

VI. Umsatzerlöse

Bei den Umsatzerlösen konnte die Gesellschaft im Berichtsjahr erneut eine signifikante Steigerung um TEUR 1.970 bzw. 11,2 % verzeichnen. Während sich bei den Lizenzeinnahmen aus Namens- und Markenrechten mit Lizenznehmern von verbundenen Unternehmen eine Erhöhung um ca. 1 % ergab, konnte ein noch höherer Effekt im Bereich von ca. 19 % bei den lizenzpflichtigen Umsätzen mit Dritt-Lizenznehmern realisiert werden.

VII. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr deutlich um TEUR 542 auf nunmehr TEUR 5.595. Dieser Anstieg resultierte ganz überwiegend aus entsprechend gestiegenen Verrechnungen von Aufwendungen für die Markenbetreuung und -pflege durch die Gesellschafterin Leica Microsystems GmbH.

VIII. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen

An die Gesellschafterin Leica Microsystems GmbH sind von der Gesellschaft für das Berichtsjahr EUR 14.532.083,95 (Vorjahr: TEUR 12.567) abzuführen.

IX. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz) wurde am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten. Hinsichtlich der neu eingeführten Regelung des § 285 Nr. 30a HGB und der daraus resultierenden Auskunftspflicht über einen sich aus dem Mindeststeuergesetz oder eines entsprechenden ausländischen Mindeststeuergesetzes ergebenden Steueraufwandes/ -ertrages, sowie Erläuterungen zu den erwarteten Auswirkungen aus der Anwendung solcher noch nicht in Kraft getretener Mindeststeuergesetze, wurden Überlegungen in Abstimmung mit dem obersten Gesellschafter (Weltkonzern Danaher Corp., Washington/USA) vorgenommen. Auf Basis der in diesem Zusammenhang erstellten Berechnungen für die jeweilige Gesellschaft sind wir derzeit der Ansicht, dass mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft aus der Einführung des Mindeststeuergesetzes zu rechnen ist.

C. Sonstige Angaben

I. Haftungsverhältnisse

Im Rahmen des von der KVHG2 GmbH, Wetzlar eingerichteten zentralen Cash-Poolings, an dem neben der Gesellschaft auch verschiedene andere Gesellschaften des Danaher-Konzerns teilnehmen, haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch für einen eventuellen Verbindlichkeitssaldo, der sich infolge des Cash-Poolings auf dem Konto der Cash-Pool führenden Gesellschaft, der KVHG2 GmbH, ergibt. Zum 31. Dezember 2023 besteht bei der KVHG2 GmbH ein Guthabensaldo, sodass kein Haftungsrisiko gegeben ist.

Gemäß § 73 AO haftet die Gesellschaft als Organgesellschaft für die im Rahmen der Organschaft bestehenden Steuerverbindlichkeiten des Organträgers. Das Risiko der Inanspruchnahme wird infolge der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Organträgers als gering eingeschätzt.

Weitere Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 i. V. m. 268 Abs. 7 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Außerbilanzielle Geschäfte i.S.d. § 285 Nr. 3 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet- und Leasingverträgen bestanden zum 31. Dezember 2023 keinerlei Verpflichtungen. Auch ansonsten bestanden zum Bilanzstichtag keine weiteren nicht in der Bilanz erscheinenden Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

Ein offenes Kontraktvolumen aus Devisentermingeschäften besteht ebenfalls nicht.

Darüber hinaus sind keine weiteren für die Beurteilung der Finanzlage bedeutsamen Verpflichtungen zu vermerken.

IV. Nicht marktübliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Durch die Einbeziehung des Abschlusses der Gesellschaft in den in Deutschland offengelegten Konzernabschluss der Danaher Corporation, Washington D.C. (USA), ist die Gesellschaft von der Angabe zu nicht marktüblichen Geschäften gemäß § 285 Nr. 21 HGB mit Unternehmen der Danaher Gruppe befreit.

V. Konzernverhältnisse

Die Anteile an der Gesellschaft werden zu 100 % durch die Leica Microsystems GmbH gehalten.

Sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis von Unternehmen stellt die Danaher Corporation einen Konzernabschluss auf, der in Deutschland gemäß den einschlägigen Vorschriften offengelegt wird.

Als verbundene Unternehmen werden alle direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen dieser Konzernobergesellschaft betrachtet.

VI. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt wie im Vorjahr keine eigenen Mitarbeiter.

VII. Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Die Gesellschaft gewährte der amtierenden Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr keine direkten Bezüge. Zudem wurden auch keine Bezüge an frühere Geschäftsführer gewährt.

VIII. Mitglieder der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr bzw. gehören derzeit die folgenden Personen an:

 

Melanie Hammerschmidt-Broman, Neu-Anspach, CFO Leica Microsystems (bis 28. Februar 2023)

 

Dr. Annette Rinck, Arzier (Schweiz), Geschäftsführerin der Leica Microsystems GmbH

 

Dr. Dirk Voelkel, Weinheim, VP Global R&D Leica Microsystems (ab 1. Januar 2023)

 

Knud Müller, Bensheim, CFO Leica Microsystems (ab 1. März 2023 bis 1. April 2024)

 

Gianmarco Cicuzza, CFO Leica Microsystems (ab 1. April 2024)

D. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, aber nicht bereits in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet sind, gab es nicht.

E. Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Das Ergebnis des Geschäftsjahres wird in voller Höhe aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die Leica Microsystems GmbH abgeführt.

 

Wetzlar, den 11. Juli 2024

Die Geschäftsführung

Gianmarco Cicuzza

Dr. Dirk Voelkel

Dr. Anette Rinck

Lagebericht für 2023

I. Allgemeines

Die Leica Microsystems IR GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Leica Microsystems GmbH, Wetzlar. Ihr Geschäftszweck ist der Erwerb, die Verwaltung und Überlassung von weltweiten Rechten wie Lizenzen, Markennamen, Warenzeichen oder Patenten zur Nutzung durch Unternehmen der Leica-Microsystems-Gruppe und durch ausgewählte Dritt-Lizenznehmer.

II. Darstellung des Geschäftsverlaufes und der Lage der Gesellschaft

1. Umsatzentwicklung

Die Gesellschaft unterhält ihrem Gesellschaftszweck entsprechend kein operatives Geschäft. Damit beinhalten die Umsätze der Gesellschaft wie im Vorjahr ausschließlich Erlöse aus Lizenzen für die Nutzung von Marken- und Namensrechten durch zwei Dritt-Lizenznehmer sowie durch verbundene Unternehmen der Leica-Microsystems-Gruppe.

Im Geschäftsjahr 2023 erhöhten sich die Lizenzerlöse für die Überlassung der LEICA-Marken- und Namensrechte signifikant um ca. 2,0 Mio. EUR oder +11,2 % gegenüber dem Vorjahr infolge der äußerst positiven Geschäftsentwicklung bei allen Lizenznehmern. Es ergaben sich gleichbleibende Lizenzeinnahmen in Höhe von 7,6 Mio. EUR von lizenzpflichtigen Produkten bei den Lizenznehmern von verbundenen Unternehmen. Bei den Dritt-Lizenznehmern bewegten sich die Wachstumsraten der lizenzpflichtigen Umsätze bei insgesamt ca. 19 % mit entsprechend 1,9 Mio. EUR höheren Lizenzen.

2. Investitionen

Bedingt durch den Holding-Charakter hat die Gesellschaft im Berichtsjahr 2023 keinerlei Investitionen in das Anlagevermögen getätigt.

3. Personalbereich

Die Gesellschaft beschäftigt als reines Holding-Unternehmen kein eigenes Personal.

4. Vermögenslage

Im Bereich des Umlaufvermögens erhöhten sich die Forderungen gegen Drittunternehmen insgesamt um ca. 1,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 4,1 Mio. EUR. Hierin enthalten sind auch Forderungen, die Lizenzerlöse für die Nutzung von Namens- und Markenrechten gegen Dritte im Geschäftsjahr 2023 betreffen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht in Rechnung gestellt wurden.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen lagen zum Bilanzstichtag mit insgesamt 0,4 EUR um ca. 1,2 Mio. EUR unter dem Niveau des Vorjahres von 1,6 Mio. EUR. Dies war im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr 2023 früher im Jahr stattfindenden Lizenzeinahmen von verbundenen Unternehmen zurückzuführen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich im Lauf des Geschäftsjahres um 0,8 Mio. EUR auf nunmehr 11,9 Mio. EUR, dies lag in den deutlich angestiegenen Lizenzeinnahmen und der dadurch erheblich verbesserten Ergebnissituation begründet.

Bei den sonstigen Rückstellungen ergab sich keine wesentliche Veränderung zum Vorjahr.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde zum Bilanzstichtag ein Anstieg um ca. 1,0 Mio. EUR auf nunmehr 14,9 Mio. EUR verzeichnet. Diese Erhöhung ging mit 2,0 Mio. EUR ganz überwiegend auf die Ergebnisabführung des Berichtjahres 2023 an die Gesellschafterin Leica Microsystems GmbH und die damit entsprechend angestiegene Verbindlichkeit zurück, bei den Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen für Aufwendungen der Markenpflege und -betreuung durch die Gesellschafterin ergab sich keine wesentliche Veränderung zum Vorjahr.

5. Ertragslage

Im Lagebericht zum 31. Dezember 2022 wurde die Prognose aufgestellt, dass aufgrund der damaligen Situation mit einer sich abzeichnenden zunehmenden Stabilisierung der globalen Lage bezüglich des Corona-Virus und den vielfach weitreichenden Aufhebungen der vormals implementierten Einschränkungsmaßnahmen von einer deutlich positiven Entwicklung der Umsätze der verbundenen Unternehmen der Leica-Gruppe sowie auch derjenigen der Dritt-Lizenznehmer der Gesellschaft ausgegangen werden konnte. Mit diesen deutlich ansteigenden Umsätzen und entsprechend verbesserten Lizenzeinnahmen für 2023 sollte dementsprechend auch ein Ergebnis vor Gewinnabführung erheblich über dem Vorjahr erzielt werden. Diese positiven Erwartungen sind nun im Berichtsjahr beide eingetroffen, wie oben erläutert ergab sich bei den Lizenzeinnahmen für das Geschäftsjahr 2023 ein Anstieg um insgesamt 11,2 % und das Ergebnis vor Gewinnabführung konnte ganz erheblich um ca. 2,0 Mio. EUR über das Vorjahresniveau gesteigert werden.

Diese positive Ergebnisentwicklung ging zum überwiegenden Teil mit ca. 2,1 Mio. EUR wie zuvor beschrieben auf den deutlichen Umsatzanstieg infolge der besseren Lizenzerlöse zurück, zum anderen ergab sich gegenläufig eine Ergebnisbelastung im Bereich der sonstigen Aufwendungen für die Markenpflege und -Betreuung in Höhe von ca. 0,1 Mio. EUR.

Insgesamt werden der Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft als zufriedenstellend beurteilt.

6. Finanzlage

Im Berichtsjahr erhöhte sich die Kapitalbindung auf der Aktivseite durch den Anstieg der Forderungen um insgesamt ca. 0,2 Mio. EUR. Gegenläufig wirkten sich auf der Passivseite die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 1,0 Mio. EUR aus. Die Liquidität der Gesellschaft verbesserte sich damit dementsprechend um ca. 0,7 Mio. EUR auf eine Cash-Position gegenüber den beiden Hausbanken von 11,9 Mio. EUR verglichen mit 11,2 Mio. EUR im Vorjahr

Durch die Einbindung der Gesellschaft in den deutschen Cash-Pool der Danaher- Gruppe war die Liquidität und die Fähigkeit, allen fälligen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen, jederzeit gesichert.

III. Risiken und Risikomanagement

Im Berichtsjahr bestanden für die Gesellschaft keinerlei Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährdeten. Ebenso sind wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige Bestandsgefährdungspotentiale für die Zukunft der Gesellschaft nicht zu erkennen.

Zur frühzeitigen Identifizierung von eventuell auftretenden Risiken und zur dadurch möglichen rechtzeitigen Planung und Umsetzung von Gegenmaßnahmen unterhält die Gesellschaft ein Risikomanagement-System. Zur Erkennung und Minimierung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sonstigen Risiken hat die Geschäftsführung effiziente Planungs-, Kontroll- und Steuerungssysteme implementiert, die über umfassende Planungs-, Entscheidungs- und Controlling-Prozesse die frühzeitige Identifikation von Risikopotentialen und damit die Einleitung geeigneter Korrekturmaßnahmen gewährleisten.

Bezüglich derjenigen Geschäftsprozesse, die für das finanzielle Reporting der Gesellschaft bedeutsam sind, sind durch die Geschäftsführung Kontrollmechanismen im Rahmen der seit 2005 durchgeführten Prüfungen gemäß der amerikanischen Sarbanes-Oxley (SOX) Erfordernisse implementiert. Darüber hinaus sind entsprechende Versicherungen zur Eingrenzung der finanziellen Auswirkungen von Schadensfällen und Haftungsrisiken abgeschlossen.

Insgesamt sieht sich die Gesellschaft aufgrund des implementierten Risikomanagementsystems als gut aufgestellt an, um möglichen Risiken rechtzeitig zu begegnen.

Der Beginn des Ukraine-Krieges, sowie des Nahost-Konflikt bedeutete ein einschneidendes Ereignis für die globale Wirtschaft. Es ergaben sich infolge dieser Ereignisse zeitnah schwerwiegende Reaktionen auf den globalen Rohstoff- und Kapitalmärkten mit vielfältigen Auswirkungen auf die Marktteilnehmer, die große weltweite Verunsicherung hieraus hält unvermindert an. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses besteht daher das generelle und nicht spezifizierte Risiko, dass sich die andauernden Belastungen durch diese Konflikte negativ durch indirekte Effekte auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirken könnten etwa durch hohe Inflation auf verschiedenen Beschaffungsmärkten. Die Gesellschaft besitzt in keinem der betroffenen Länder Tochtergesellschaften oder Beteiligungen und unterhält auch keine direkten Geschäftsbeziehungen weder mit Kunden noch mit Lieferanten, von daher geht die Gesellschaft aus heutiger Sicht davon aus, dass der derzeitige Konflikt keine nennenswerten direkten Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben wird.

Risiken aus Preisänderungen oder aus Zahlungsstromschwankungen ist die Gesellschaft nicht ausgesetzt, da sie kein operatives Geschäft betreibt. Dem generellen Risiko für das wirtschaftliche Ergebnis und die Liquidität der Gesellschaft trägt die Geschäftsführung je nach Situation mit entsprechenden Maßnahmen Rechnung.

Es sind keine Risiken bekannt, von denen einzeln oder im Verbund eine Bestandsgefährdung ausgeht.

IV. Prognosebericht

Grundsätzlich erfolgt die Analyse der Risiken und Chancen zum Bilanzstichtag. Der Prognosezeitraum bezieht sich auf das Jahr 2024.

Für die Einschätzung des Verlaufes des Geschäftsjahres 2024 für die verschiedenen Lizenznehmer der Gesellschaft ergibt sich nach wie vor eine gewisse Unsicherheit aufgrund der instabilen geo-strategischen Lage mit möglichen Krisenszenarien durch globale Inflation oder durch bewaffnete Konflikte. Auf Basis der positiven Entwicklungen des vergangenen Jahres geht die Geschäftsführung trotzdem davon aus, dass die Umsätze der Leica-Microsystems-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 sich wiederum positiv entwickeln und dementsprechend leicht über dem Jahr 2023 liegen werden. Diese Erwartung hat die Geschäftsführung auch für ihre Dritt-Lizenznehmer und bedingt durch diese Umsatzerwartungen geht die Gesellschaft dann auch von entsprechend moderat ansteigenden Lizenzerlösen insgesamt aus. Zusammenfassend erwartet die Gesellschaft damit in einem weiterhin hoch volatilen Marktumfeld eine sich leicht verbessernde Geschäftsentwicklung. Die lizenzpflichtigen Umsätze der Lizenznehmer werden sich voraussichtlich moderat über dem Niveau des Vorjahres bewegen und in Folge dürfte das Ergebnis der Gesellschaft vor Ergebnisabführung im Prognosezeitraum ebenfalls leicht ansteigen.

 

Wetzlar, den 11. Juli 2024

Die Geschäftsführung

Gianmarco Cicuzza

Dr. Dirk Voelkel

Dr. Anette Rinck

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Leica Microsystems IR GmbH, Wetzlar, wurde am 25.10.2024 festgestellt.

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