Bike Holding GmbH
Rentzelstraße 10A, 20146 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Inga Flicker seit 30.6.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bike Holding GmbHHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20231. ALLGEMEINE ANGABEN Die Bike Holding GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg HRB 119839 eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss der Bike Holding GmbH (im Folgenden “Bike Konzern“) zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den Konzernrechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Konzernbilanz und die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der § 266 bzw. § 275 HGB gegliedert, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt wurde. Der Bike Konzern wird in den Konzernabschluss der PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, einbezogen, welche den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht. Der Stichtag der in den Konzern einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2023. 2. ABGRENZUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES In den Konzernabschluss sind neben der Bike Holding GmbH alle Gesellschaften einbezogen, bei denen die Voraussetzungen gemäß § 290 Abs. 2 bis 4 HGB erfüllt sind und die für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht von untergeordneter Bedeutung (§ 296 Abs. 2 HGB) sind. Der Konsolidierungskreis umfasst die folgenden 5 Gesellschaften.
* in % zur Obergesellschaft zum Bilanzstichtag ** Inanspruchnahme der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB 3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die Gesellschaft ist gemäß § 291 Abs. 1 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Der vorliegende Konzernabschluss wird freiwillig aufgestellt. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen wurden einheitlich in Anwendung der §§ 297 ff. HGB i.V.m. §§ 252 ff. HGB bewertet. Die Kapitalkonsolidierung der einbezogenen Gesellschaften erfolgte gemäß § 301 HGB nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungswerte der Beteiligungen mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der konsolidierten Unternehmen, bewertet zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Einbezugs in den Konzernabschluss (Zeitpunkt des Erwerbs oder Gründung). Die im Konzernabschluss des Vorjahres angewandten Konsolidierungsgrundsätze sind insoweit unverändert beibehalten worden. Die im Rahmen der erstmaligen Kapitalkonsolidierung entstandenen aktivierten Unterschiedsbeträge (§ 301 Abs. 3 HGB) wurden im Rahmen einer Kaufpreisallokation identifizierten immateriellen Vermögensgegenständen zugeordnet und über eine Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren abgeschrieben. Der verbleibende Betrag wurde als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt und über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Die Einschätzung der Abschreibungsdauer erfolgt auf der Grundlage des zukünftigen Nutzens des Geschäfts- und Firmenwertes. Gemäß § 303 Abs. 1 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert. Durch die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind die konzerninternen Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet worden. Zwischenergebnisse wurden gemäß § 304 HGB eliminiert. 4. ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS 4.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind einheitlich nach den bei der Bike Holding GmbH angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die auf die vorhergehenden Jahres- und Konzernabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden beibehalten. Die ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften bilanziert. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände sind nach Maßgabe des § 253 HGB angesetzt und unter Beachtung der Bewertungsobergrenze des § 255 Abs. 2a HGB bewertet. Sie wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Die Entwicklungskosten beruhen auf dem Erfahrungswert von Einzelkalkulationen, die aus den Betriebsabrechnungen hergeleitet sind. Neben den zurechenbaren Gehältern und Sondereinzelkosten sind Fertigungsgemeinkosten und Abschreibungen berücksichtigt worden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Nach Fertigstellung der selbst geschaffenen Vermögensgegenstände wurden diese um planmäßige Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren verringert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Hiervon ausgenommen sind Patente und Schutzmarken. Die geschätzte Nutzungsdauer für immaterielle Vermögensgegenstände liegt zwischen zwei und 15 Jahren. Geschäfts- oder Firmenwerte werden über die jeweiligen Nutzungsdauern von zehn Jahren linear abgeschrieben, da die erworbenen Gesellschaften insbesondere über langfristige Absatz- bzw. Beschaffungsverträge verfügen. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die geschätzte Nutzungsdauer für Sachanlagen liegt zwischen drei und zehn Jahren. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens wird linear vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Herstellungskosten beinhalten neben den Einzelkosten die notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie anteilige Anschaffungsnebenkosten. Zum Bilanzstichtag wurden die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen offen vom Vorratsvermögen abgesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Das Umlaufvermögen wird nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die im Geschäftsjahr erhaltenen Zahlungen abgegrenzt, soweit sie auf das Folgejahr entfallen. Aktive und passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gemäß § 274a i.V.m. § 274 HGB sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen gemäß § 306 HGB wurden im Geschäftsjahr 2022 unter der Bilanzposition D. Aktive latente Steuern (§ 266 Abs. 2 lit. D. HGB) bzw. E. Passive latente Steuern (§ 266 Abs. 3 lit. E HGB) ausgewiesen. Aktive latente Steuern wurden dabei nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB aktiviert und mit den passiven latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 3 HGB verrechnet. Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen (§ 306 HGB) waren im Geschäftsjahr zu berücksichtigen. 4.2 Erläuterungen zur Konzernbilanz sowie zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gem. § 284 Abs. 3 HGB in den Anhang aufgenommen und aus der Anlage zum Anhang ersichtlich. Immaterielle Vermögensgegenstände Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden Marken, Vertriebsrechte, Software, Lizenzen sowie Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Die Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die im Zuge von IT-Projekten anfallenden Entwicklungskosten werden als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Der im Geschäftsjahr 2023 aktivierte Betrag beläuft sich auf TEUR 335 (i.V.: TEUR 2.273). Die aktivierten Herstellungskosten werden mit der handelsrechtlichen Untergrenze gemäß § 255 Abs. 2 HGB bemessen. SachanlagenAls Sachanlagen werden neben Bauten auf eigenen Grundstücken im Wesentlichen technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftseinrichtungen, Büromaschinen und Fahrzeuge ausgewiesen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben. VorräteDie Vorräte beinhalten Wertberichtigungen auf Handelswaren in Höhe von TEUR 3.028 (Vorjahr: TEUR 2.709). Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Berücksichtigung von Ausfallrisiken um entsprechende Einzelwertberichtigungen gekürzt ausgewiesen. Zur Abdeckung der Zins- und Einbringungskosten sowie des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr in Höhe von TEUR 86 eine Restlaufzeit von über einem Jahr und ansonsten von unter einem Jahr. Außerdem sind in den sonstigen Vermögensgenständen Steuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 1.578 (i.V.: TEUR 1.014) enthalten. Darüber hinaus wurden im Rahmen eines echten Factoring zum 31. Dezember 2023 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 15.035 (Vorjahr: TEUR 13.785) an eine Factoringgesellschaft verkauft. Flüssige MittelDie flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. RückstellungenDie Steuerrückstellungen enthalten das Berichtsjahr sowie die Vorjahre betreffende, noch nicht veranlagte Ertragsteuern. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Kundenboni, Personalverpflichtungen, Jahresabschlusskosten sowie ausstehende Rechnungen und Belastungen. Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter und resultieren wie im Vorjahr aus sonstigen Verbindlichkeiten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 4.334 (i.V.: TEUR 2.582) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 25 (i.V.: TEUR 48) enthalten. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 23.550 (Vorjahr: TEUR 39.238) mit Warenbeständen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert. Gemäß § 256a HGB werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Gewinne werden berücksichtigt, soweit sie Forderungen bzw. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Latente Steuern Die folgende Tabelle zeigt die latenten Steueransprüche und -schulden vor Saldierung für einzelne Bilanzpositionen zum 31. Dezember 2023:
Die zugrunde gelegten Steuersätze liegen zwischen 29 % und 34 %. Haftungsverhältnisse Verpflichtungen aus abgeschlossenen Einkaufskontrakten bestehen über TEUR 16.602 (Vorjahr: TEUR 56.912). Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse werden wie im Vorjahr ausschließlich mit der Veräußerung von Waren erzielt. Von den Umsatzerlösen entfallen 76% auf das Inland (Vorjahr: 75%), 22% auf das europäische Ausland (Vorjahr: 23%) und 2% auf übrige Regionen (Vorjahr: 2%). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.483 (i.V.: TEUR 1.415) sowie Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 3 (i.V.: TEUR 1) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 19 (i.V.: TEUR 26) enthalten. In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von TEUR 23 (i.V.: TEUR 55) enthalten. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beinhalteten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 15.733 (Vorjahr: TEUR 137). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge im Zusammenhang mit latenten Steuern von TEUR 3.914 (Vorjahr: TEUR 375) enthalten. 5. SONSTIGE ANGABEN Finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating-Leasingverträgen sowie aus Abnahmeverpflichtungen in Höhe von TEUR 7.763 (i.V.: TEUR 10.580). Die zum 31. Dezember 2023 bestehenden finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung von Risiken aus USD-Kursschwankungen werden Devisentermingeschäfte eingesetzt (antizipativer Hedge). Zum Bilanzstichtag bestanden Kurssicherungsgeschäfte für erwartete Zahlungen an Lieferanten mit einem Bezugsvolumen von TEUR 27.775 (i.V.: TEUR 23.033). Zum Bilanzstichtag belief sich der Zeitwert der Devisentermingeschäfte auf TEUR 832 (i.V.: TEUR -318). Aufgrund der Bewertungseinheit werden für negative Marktwerte grundsätzlich keine Rückstellungen gebildet. Der Zeitwert ist der Betrag zu dem Finanzinstrumente am Bilanzstichtag zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Vertragsparteien getauscht, ver- und gekauft bzw. beglichen würde. Der Zeitwert wird nach der „Mark-to-Market“-Methode ermittelt. Die gegenläufigen Wertänderungen/Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich voraussichtlich in vollem Umfang im Sicherungszeitraum aus. Nachtragsbericht Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine weiteren Sachverhalte mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz und Vermögenslage des Geschäftsjahres 2023 ergeben. Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGBDas Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, beträgt TEUR 128, welches vollumfänglich auf Abschlussprüfungsleistungen entfällt. Definition Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung
AusschüttungssperreZum 31. Dezember 2023 unterlag ein Betrag von TEUR 12.663 einer Ausschüttungssperre. ArbeitnehmerDer Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt 341 Arbeitnehmer (i.V.: 378). Geschäftsführer der Muttergesellschaft sind: Björn Landsberg, Chief Financial Officer Zu den Bezügen der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 wird unter Bezugnahme des § 314 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB keine Angabe gemacht.
Hamburg, den 13. März 2024 gez. Björn Landsberg Entwicklung des Anlagevermögens im Konzern zum 31. Dezember 2023
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Konzerneigenkapitalspiegel für 2023
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell des Konzerns Das Geschäftsmodell der Bike Holding GmbH (Bike Konzern) konzentriert sich auf langfristige und nachhaltige Unternehmensbeteiligungen im Fahrrad- bzw. Outdoorsegment und fungiert dabei als strategische Holding für diese Beteiligungen. Der Bike Konzern erzielt Umsatzerlöse zum einem im Business to Consumer Vertrieb (B2C) mit bike-components.de und zum anderen im Business to Business Vertrieb (B2B) mit den Distributoren Grofa Action Sports GmbH, Bad Camberg, und ASE Action Sports Electronics GmbH, Bad Camberg. Im Segment B2C werden die Absatzmärkte weltweit bedient, wohingegen sich das B2B Segment auf die Absatzmärkte in Deutschland und Österreich fokussiert. 1.2 Ziele und Strategien Der Bike Konzern verfolgt einen strategischen Buy-and-Build Ansatz, um sich so zu einem der führenden E-Commerce Anbieter im Fahrrad- und Outdoorsegment in Europa zu entwickeln. 2. Wirtschaftsbericht Das Wachstum des realen weltweiten Bruttoinlandprodukts (BIP) hat sich im Vorjahresvergleich von 3,5% auf voraussichtlich 3,1 % im Jahr 2023 leicht reduziert (Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook Januar 2024). Innerhalb der Europäischen Union (EU-27) stieg das reale BIP im Jahr 2023 um voraussichtlich 0,5% und lag damit deutlich unter der Wachstumsrate von 3,6 % im Vorjahr (Quelle: Internationaler Währungsfonds). In Deutschland war das preisbereinigte Wachstum des BIP im Jahr 2023 mit einem Wert von 0,3 % (Vorjahr: 1,8 %) ebenfalls deutlich reduziert (Quelle: Destatis). Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften im Jahr 2023 die Konjunktur in Deutschland. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch ansteigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Ertragslage: Die gemäß HGB aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung für den Bike Konzern weist für das Jahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 211,4 M€ (Vorjahr: 238,6 M€), ein EBITDA von -6,0 M€ (Vorjahr: 3,4 M€) und ein Konzernjahresergebnis von -29,0 M€ (Vorjahr: -4,2 M€) auf. Von den Umsatzerlösen entfallen 76% auf das Inland (Vorjahr: 75%), 22% auf das europäische Ausland (Vorjahr: 23%) und 2% auf übrige Regionen (Vorjahr: 2%). Sowohl im Segment B2B als auch im Segment B2C sind Umsatzerlöse und Rohergebnis deutlich zurückgegangen. Trotz erheblicher Einsparmaßnahmen im Bereich der Personal- und Sachkosten, konnte dieser Rückgang nicht kompensiert werden. Vor dem Hintergrund des schwierigen makroökonomischen Umfeldes und der unverändert hohen Wettbewerbsintensität im Fahrradmarkt, belastet eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 15,7 M€ das Konzernergebnis. Vermögenslage: Die Bilanzsumme des Bike Konzerns ist im Vorjahresvergleich um 36,2 M€ von 138,3 M€ auf 102,1 M€ gesunken. Wesentliche Gründe auf Aktivseite sind der Abbau von Warenbeständen sowohl im Bereich B2C als auch B2B (-22,8 M€), aber auch die außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (-15,7 M€). Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten konnten durch die Reduzierung des Warenbestandes von 39,7 M€ auf 23,6 M€ reduziert werden. Ein deutlich verringerter Warenzulauf zum Jahresende führte ebenfalls zu rückläufigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-2,3 M€). Die Eigenkapitalquote ist trotz des negativen Konzernjahresergebnisses durch die reduzierte Bilanzsumme und eine Einzahlung in Kapitalrücklage durch die Gesellschafterin in Höhe von 15,0 M€ von 39,5 % auf 39,8 % gestiegen. Finanzlage: Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften waren jederzeit mit ausreichend Liquidität ausgestattet. Ferner kam der Konzern im Geschäftsjahr seinen finanziellen Verpflichtungen stets nach. Bestehende Kreditlinien bei Kreditinstituten wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr bis zum 30. April 2025 prolongiert. Zum 31. Dezember 2023 standen ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 13,6 M€ zur Verfügung. Forschung und Entwicklung: Angaben zu Forschungsaktivitäten sind für den Bike Konzern nicht zu machen, da keine wesentlichen Forschungen im Sinne des HGB durchgeführt wurden. Die im Zuge von IT-Projekten anfallenden Entwicklungskosten werden als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Das Ziel, im Jahr 2023 Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau zu erzielen, wurde aufgrund der unverändert hohen Kaufzurückhaltung bei Konsumenten nicht erreicht. Das Ziel das EBITDA deutlich zu steigern, wurden aufgrund rückläufiger Umsatzerlöse und wettbewerbsbedingter rückläufiger Rohergebnisquoten nicht erreicht. Das Ziel das Konzernergebnis zu steigern, wurde damit ebenfalls nicht erreicht. Durch die anhaltenden Folgen aus dem Angriffskrieg auf die Ukraine, steigenden Zinsen und einer hohen Inflationsrate rechnet der internationale Währungsfonds im Januar 2024 für das Jahr 2024 mit einem im Vorjahresvergleich unveränderten Weltwirtschaftswachstum von 3,1 % (Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook Januar 2024). Das ifo Institut erwartet laut Prognose vom März 2023 für das Jahr 2024 einen preisbereinigten Anstieg des deutschen BIP um 0,2 %. Insbesondere belasten laut ifo Institut die geringen Auftragsbestände, der hohe Krankenstand und andauernde Streiks die wirtschaftliche Lage. Die Wachstumsprognose für die Weltwirtschaft im Allgemeinen sowie die Wachstumsprognosen für Deutschland im Speziellen können positive Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage haben. Eventuelle Versorgungs- und Rohstoffpreisrisiken werden permanent überprüft. Wo notwendig, werden Maßnahmen wie zusätzliche Bevorratung und marktseitige Preisanpassungen ergriffen, um negativen Auswirkungen vorzubeugen. Das durch den Angriffskrieg auf die Ukraine, die Konflikte im Gazastreifen und im Jemen erhöhte Risiko steigender Energiepreise, zusätzlicher Störungen von Lieferketten, von Rohstoffmangel oder sogar einer geographischen Ausweitung der Krisenregionen kann nicht kompensierbare negative Auswirkungen auf die Ertragslage haben. Gleichzeitig können sich im gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Umfeld Chancen für Investitionen und die Weiterentwicklung ergeben. Der Markt wird fortwährend auf Beteiligungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten geprüft. Das im Konzern konzentrierte Wissen und die Motivation der Mitarbeiter bleiben entscheidender Faktor, um die richtigen Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt zu treffen und somit weitere erfolgreiche Projekte zu bestreiten. Hieraus können sich mittelfristig wie auch langfristig positive Effekte auf die Umsatz- und Ertragslage sowie die Cashflows ergeben. Zusammenfassend erwartet das Management für das Geschäftsjahr 2024 einen leichten Anstieg der Umsatzerlöse. Es wird erwartet, dass im Jahr 2024 Überbestände in der Fahrradindustrie weiter abgebaut werden und damit einhergehend sich die Rohertragsquoten verbessern werden. Das EBITDA wird daher und zudem aufgrund von bereits durchgeführten Kostensenkungsmaßnahmen deutlich über dem Niveau des Vorjahres erwartet. Das Konzernergebnis wird aufgrund des EBITDA-Zuwachses und ausbleibenden außerplanmäßigen Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert deutlich über dem Vorjahr liegen. Das Risikomanagement des Bike Konzerns hat den Zweck, sämtliche mit der Geschäftstätigkeit verbundene Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu überwachen, um negative Abweichungen bei Erfolg, Eigenkapital und Liquidität zu vermeiden. Zur Steuerung des Bike Konzerns werden die relevanten Geschäftszahlen jährlich geplant und kontinuierlich (i.d.R. monatlich) mit den tatsächlichen Kennzahlen verglichen, um mögliche Abweichungen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Durch die unterschiedlichen Unternehmensbeteiligungen ist der Bike Konzern Beteiligungsrisiken ausgesetzt. Diese werden durch ein zielgerichtetes Beteiligungscontrolling unserer Portfoliounternehmen adressiert. Auf Ebene der operativen Gesellschaften bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung der Nachfrage, der Veräußerungs- sowie Bezugspreise. Außerdem bestehen Wettbewerbsrisiken. Daraus können sich Umsatz- und Ertragsrisiken ergeben. Die operativen Gesellschaften haben jeweils ein eigenes Controlling, welches diese Risiken überwacht. Unternehmensspezifische Risiken werden dabei durch Diversifikation und nachhaltige Markt- und Branchenfokussierung reduziert. Abweichungen werden erfasst und analysiert. Zusammengefasst ist die Risikolage aufgrund starker Diversifikation über Vertriebskanäle und Regionen auch vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation infolge andauernder weltweiter Konflikte gut steuerbar. Ein signifikantes und bestandsgefährdendes Risiko für den Konzern besteht nach heutiger Einschätzung nicht.
Hamburg, den 13. März 2024 gez. Björn Landsberg Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bike Holding GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Bike Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Bike Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse: • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 28. März 2024 Baker Tilly GmbH & Co. KG gez. Britta Martens, Wirtschaftsprüferin gez. Christoph Rinck, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 mit einer Bilanzsumme von EUR 102.069.265,28 und einem Konzernjahresfehlbetrag von EUR -28.996.012,51 wurde am 28. August 2024 gebilligt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 ist damit festgestellt. |
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