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|---|---|
André Schwämmlein seit 14.3.2012 | Geschäftsführer |
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Jochen Elmar Engert seit 14.3.2012 | Geschäftsführer |
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FlixMobility GmbHMünchenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2019 der FlixMobility GmbH, München1. Grundlagen des Unternehmens und des Konzerns 1.1. Geschäftsmodell des Unternehmens und des Konzerns Die FlixMobility GmbH (FlixMobility) wurde im Jahr 2012 unter der Firma GoBus GmbH gegründet. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Konzessionsbeantragung, Vermarktung, der Vertrieb und Betrieb sowie die Organisation des Betriebs von Fernverkehren im nationalen und internationalen Personenverkehr, der Einkauf, die Vermarktung und der Vertrieb von damit direkt und indirekt im Zusammenhang stehenden Produkten und Dienstleistungen. Die FlixMobility agiert grundsätzlich als Holding der FlixMobility-Gruppe; sie bündelt die übergeordneten Funktionen, während die Verantwortung für das operative Geschäft bei den lokalen Tochtergesellschaften liegt. Das Geschäftsmodell der operativ tätigen in- und ausländischen Tochtergesellschaften basiert auf Partnerschaften mit regionalen mittelständischen Bus- und Bahnbetrieben, welche die Beförderungsleistung auf Basis eines einheitlichen Marktaufrittes unter Beachtung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards erbringen. Im Jahr 2019 hat FlixMobility die Unternehmen Göksu Seyahat ve Tașimacilik A.Ș. (Kâmil Koç Otobüsleri A.Ș. ist die operative Gesellschaft) in der Türkei und Transdev Eurolines S.A. aus Frankreich übernommen, die ebenfalls mit regionalen Busbetrieben zusammenarbeiten. Im Dezember 2014/Januar 2015 wurde die heutige FlixBus DACH GmbH (FB DACH) Teil der FlixMobility-Gruppe. Die Gesellschaft betreibt den operativen Geschäftsbetrieb in der DACH-Region. Um die Erschließung weiterer europäischer Märkte voranzutreiben, erfolgten in den Vorjahren weitere Gesellschaftsgründungen, darunter in Italien (2015), Frankreich (2015), den Niederlanden (2015), Dänemark (2016) und Schweden (2016) sowie Südosteuropa (2016). Im Folgejahr wurden fünf weitere Gesellschaften im osteuropäischen Raum gegründet sowie eine Tochtergesellschaft in den USA. Im Geschäftsjahr 2018 wurden durch die Gründung der Tochtergesellschaft in Spanien sowie diversen Unternehmensakquisitionen der Ausbau weiter fortgeführt. Der weitere Expansionskurs wurde im Jahr 2019 durch die Gründung von Gesellschaften in Russland, in der Ukraine, in Estland, in Portugal und Großbritannien sowie weiteren Unternehmensakquisitionen (z.B. Göksu Seyahat ve Tașimacilik A.Ș und Transdev Eurolines S.A.) fortgesetzt. Um die Gruppe in den Bereichen Kundenservice, Qualitätsmanagement, Schulung und Training sowie Betriebssteuerung zu unterstützen, wurde im Jahr 2015 die FlixMobility Experience GmbH (FMX) gegründet. Sie übernahm im Jahr 2016 operative Geschäftstätigkeiten von der FB DACH und baut sie bis heute weiter aus. Im Zuge einer konzerninternen Umstrukturierung wurde der Geschäftsbereich IT der FlixMobility im Jahr 2017 auf die Tochtergesellschaft FlixMobility Tech GmbH (Tech) übertragen. Seit dem 1. September 2017 erbringt die Tech IT-Dienstleistungen für die FixMobility-Gruppe sowie Entwicklungsleistungen für die FlixMobility. Durch Gründung der FlixTrain GmbH im Geschäftsjahr 2017 ist die FlixMobility-Gruppe erfolgreich in den deutschen Schienenpersonenfernverkehr eingestiegen. Das Geschäftsmodell von FlixTrain ist analog zu FlixBus aufgebaut und reproduziert das erfolgreiche Partnerschaftsmodell auf die Schiene. Die FlixMobility-Gruppe konnte damit die Attraktivität des Streckennetzes - durch eine deutliche Reduktion der Fahrzeiten auf den Hauptachsen - stark verbessern. Um dieses intermodale Angebot weiter auszubauen und die Attraktivität der Angebote weiter zu steigern, ist die FlixTrain GmbH mit der Railpool GmbH bzw. der Trainpool GmbH (100 %ige Tochter-Gesellschaft der Railpool GmbH) vertragliche Verpflichtungen eingegangen. Die Railpool GmbH ist eine Leasing-Gesellschaft mit langjähriger Erfahrung auf dem Zug-Markt in Europa. Die FlixTrain GmbH unterstützt damit die Railpool GmbH, Züge für den Schienenpersonenfernverkehr umzubauen, welche unter anderem von operativen FlixTrain-Partnern für weiteres Wachstum genutzt werden kann. Die FlixTrain GmbH hat sich durch die Zusammenarbeit mit der Railpool GmbH eine Wachstumsmöglichkeit für die Jahre 2020 und 2021 geschaffen, welche eine Verdrei- bis Vervierfachung des Angebots ermöglichen soll. Ab 2016 wurde das Produktangebot um das Charter-Geschäft, welches in die FB DACH eingegliedert ist, erweitert. Dadurch bietet die FlixMobility-Gruppe neben dem Betrieb von Bus- und Zuglinien auch die Möglichkeit, Busse für Gruppenreisen zu mieten. Das Charter-Geschäft wurde dabei über die Jahre immer weiter ausgebaut und neben der Region DACH auch in internationalen Märkten etabliert. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 ist die FlixMobility Gruppe mit dem Produkt FlixCar zusätzlich in den Ridesharing Markt eingetreten. Das Geschäftsmodell wurde zunächst im französischen Markt eingeführt. Ziel der FlixMobility-Gruppe ist es, ihre Marktposition im Fernverkehrsgeschäft in Europa, im Mittleren Osten und in den USA zu festigen und weiter auszubauen und zugleich die Entwicklung weiterer internationaler Märkte voranzutreiben. 1.2. Aktivitäten im Rahmen der Entwicklungstätigkeit Gegenstand der Entwicklungstätigkeit der FlixMobility ist das Programmieren von Front- und Backend-IT-Anwendungen, die das Geschäftsmodell der FlixMobility-Gruppe unterstützen. Dabei kommen zum großen Teil eigene Mitarbeiter zum Einsatz. Mit Übergang des Geschäftsbereiches der IT von der FlixMobility auf die Tech erbringt die Tech Entwicklungsleistungen für die FlixMobility. Da die Chancen und Risiken der Entwicklung bei der FlixMobility verbleiben, werden die von der Tech in Rechnung gestellten Entwicklungsleistungen bei der FlixMobility als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Im Berichtsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von 12.865 TEUR (im Vorjahr: 10.975 TEUR) auf Konzernebene aktiviert, wovon 5.097 TEUR (im Vorjahr: 4.911 TEUR) auf Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten, deren Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, entfallen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Liberalisierung des deutschen Fernbusmarktes 2013 führte im ersten Schritt zu einem starken Wettbewerb verschiedener Fernbusanbieter und einem rasanten Ausbau des Fernbusnetzes. Über die Jahre ergab sich eine Konsolidierung des Marktes, die die FlixMobility-Gruppe wesentlich mitgestaltete. Nach einer starken Expansionsphase hat sich der Schwerpunkt mittlerweile stärker auf die Optimierung des Liniennetzes verlagert. Im Geschäftsjahr 2018 war ein leichtes Wachstum des europäischen Fernbusmarktes im Vergleich zu 2017 zu verzeichnen. Die Passagierzahl im Busverkehr lag 2018 auf innerdeutschen und grenzüberschreitenden Strecken bei rund 23,1 Millionen. Für das Geschäftsjahr 2019 gehen wir ebenfalls von einem leichten Wachstum in Europa und steigenden Passagierzahlen im niedrig einstelligen Prozentbereich aus. Seit dem Geschäftsjahr 2017 ist die FlixMobility-Gruppe auch in den Schienenverkehr eingestiegen und weitet hier erfolgreich das Angebot (in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 ausschließlich in Deutschland) aus. Die Passagierzahlen im Schienenverkehr lagen 2018 in Deutschland 2018 rund 149 Millionen. Auch hier geht die Geschäftsführung davon aus, dass insgesamt ein Anstieg in 2019 zu verzeichnen sein wird. 2.2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2019 stand im Zeichen des Ausbaus des europaweiten und US-amerikanischen Streckennetzes sowie der Expansion in den Mittleren Osten (Türkei) im Fernbusgeschäft. Der Schienenverkehr wurde ebenfalls weiter ausgebaut. Insgesamt wurden Fernverkehrsverbindungen in 30 (Im Vorjahr: 29) Länder, davon 28 (wie im Vorjahr) europäische Länder und mit über 2.900 Zielen (Vorjahr ca. 1.700 Ziele) angeboten, was von der erfolgreichen Wachstumsstrategie zeugt. Das Geschäftsjahr 2019 der FlixBus DACH GmbH war zum einen durch Netzoptimierungsmaßnahmen und zum anderen durch eine anhaltende Veränderung der Wettbewerbssituation auf dem deutschen Fernverkehrsmarkt geprägt. Durch Optimierung des Busnetzes und die Reduzierung ertragsarmer Strecken konnte die Auslastung und Profitabilität des Gesamtnetzes gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte wurden, aufgrund des Markteintritts von PinkBus und BlaBlaBus, Maßnahmen ergriffen, um dem entstandenen Wettbewerb auf einzelnen Relationen entgegenzuwirken. Im August 2015 nahm die FlixMobility mit ihrer Tochtergesellschaft FlixBus France SARL (FlixBus France) die ersten innerfranzösischen Linien in ihr Netz auf. Insgesamt bediente FlixBus France zum Ende des Geschäftsjahres 2018 253 Ziele. Im Geschäftsjahr 2019 konnte die Anzahl auf 276 Ziele gesteigert werden. Im Jahr 2019 wurde der Marktanteil mit der Übernahme von Transdev Eurolines S.A. in Frankreich weiter ausgebaut. Im Juli 2015 nahm FlixMobility mit FlixBus Italia S.r.l. (FlixBus Italia) ihre Tätigkeit in Italien auf. Zunächst wurden lediglich Verbindungen in Norditalien angeboten. Im Laufe des Jahres 2015 wurde das Streckennetz auch auf südlichere Regionen erweitert. Ebenso wie in Frankreich war 2016 das erste volle Geschäftsjahr der italienischen Tochtergesellschaft, das ebenso von einem starken Wachstum geprägt war. Die Zahl der von FlixBus Italia angefahrenen Zielen betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2018 351 und wurde per Ende des Berichtsjahres auf 415 Ziele ausgebaut. Dieses Wachstum wurde sowohl organisch als auch durch einige kleineren Akquisitionen erreicht. Die skandinavischen Tochtergesellschaften in Dänemark und Schweden waren im Geschäftsjahr 2017 erstmalig ganzjährig tätig und konnten zum Jahresende 2018 ein Streckennetz mit 94 Zielen anbieten. Im Berichtsjahr ist das Streckennetz auf 101 Ziele geringfügig gewachsen. Die Region Zentral- und Osteuropa wurde 2019 durch lokale Tochterunternehmen mit 719 Zielen weiter ausgebaut (im Vorjahr: 534). Im Mittleren Osten wurde das Geschäft durch die Akquisition von Göksu Seyahat ve Tașimacilik A.Ș. Gruppe im Jahr 2019 in der Türkei aufgenommen. Zum Ende des Jahres wurden 340 Ziele in der Türkei angeboten. Das Geschäft im US-amerikanischen Markt wurde durch die Tochtergesellschaft FlixBus Inc. erfolgreich ausgebaut. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 wurden bereits 110 Ziele (Im Vorjahr: 31) bedient, was unter anderem auch durch eine Akquisition begründet ist. Die FlixTrain GmbH hat im Jahr 2017 erfolgreich ihren Betrieb aufgenommen und in den nächsten Jahren weiter ausgebaut. Zum Jahresende 2019 bot das Unternehmen 33 Ziele an (im Vorjahr: 21). Darüber hinaus werden weitere Ziele von Kooperationspartnern bedient. Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 erfolgten weitere Transaktionen, die das Wachstum des Konzerns begünstigt haben. Die für die FlixMobility-Gruppe bedeutendste Transaktion 2019 war die Übernahme des türkischen Fernbusgeschäftsanbieter Kâmil Koç (100 % Beteiligung von Holding Unternehmen Göksu Seyahat ve Tașimacilik A.Ș.), durch die der Markteintritt der Unternehmensgruppe in das erste Land im Mittleren Osten erfolgte. Aufgrund diverser Unternehmensakquisitionen und eines starken organischen Wachstums konnte die FlixMobility-Gruppe ihren Marktanteil im europäischen Ausland signifikant ausbauen. Der akquisitionsbedingte Anstieg des Umsatzes lässt sich infolge der Integration der erworbenen Unternehmen in den Konzern teilweise nicht verlässlich bestimmen. Die finanziellen Leistungsindikatoren, nach denen der Konzern gesteuert wird, sind die Umsatzerlöse, EBITDA (Ergebnis vor Abschreibung, Zinsen und Steuern) sowie das um Einmaleffekte - welche weitestgehend außergewöhnlicher Natur sind - bereinigte EBITDA ("adjusted EBITDA"). Während sich der Umsatz 2019 in allen operativen Gesellschaften positiv entwickelt hat, konnte konzernweit mit -24.224 TEUR nicht wie im Vorjahr (9.182 TEUR) ein positives adjusted EBITDA erreicht werden. Dies ist zum einen auf das große Volumen der Unternehmensübernahmen und die damit verbundenen erhöhten Aufwendungen für die Integration des Geschäfts der neuen Tochtergesellschaften in die Gruppenstruktur zurückzuführen. Zum anderen konnte aufgrund intensiveren Wettbewerbs in einigen Tochtergesellschaften nicht die gesteckten Profitabilitätsziele erreicht werden. Zur Berechnung des adjusted EBITDA wird das EBITDA um periodenfremde Aufwendungen (-1.091 TEUR, im Vorjahr: 0 TEUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Ausbuchung von Verbindlichkeiten (0 TEUR, im Vorjahr 480 TEUR), einmalige Forderungsverluste (-3.294 TEUR, im Vorjahr: -2.945 TEUR), Kosten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben (-10.701 TEUR, im Vorjahr: -7.644 TEUR), Beratungskosten (-1.812 TEUR, im Vorjahr: -1.171 TEUR), Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen (-1.419 TEUR, im Vorjahr: -884 TEUR), Entschädigungszahlungen und Unterstützungszahlungen (-3.642 TEUR, im Vorjahr: -2.169 TEUR) sowie sonstige nicht wiederkehrende Kosten (-500 TEUR, im Vorjahr: -627 TEUR) bereinigt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen in Kapitel 5 Segmentinformationen des Konzernanhangs. Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Konzernsteuerung dienen die Kennziffern Weiterempfehlungsrate sowie Kundenzufriedenheit mit ihren Dimensionen Pünktlichkeit, Serviceeigenschaft des Busfahrers, Busprodukteigenschaft und Serviceeigenschaft. Sowohl die Kundenzufriedenheit als auch die Weiterempfehlungsrate entwickeln sich im Vergleich zum Vorjahr stabil auf hohem Niveau. Die Steuerung der Gesellschaft FlixMobility GmbH erfolgt nach der Kenngröße Jahresergebnis. 2.3. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Während der Jahresabschluss der FlixMobility GmbH nach den Grundsätzen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt wird, wurde der Konzernabschluss 2019 der FlixMobility-Gruppe nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 und 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Ertragslage FlixMobility Konzern Die Konzern-Gewinn und Verlustrechnung folgt dem Umsatzkostenverfahren. Die Umsatzerlöse auf Konzernebene beliefen sich 2019 auf 969.630 TEUR (im Vorjahr: 710.698 TEUR). Ca. 30 % davon wurden von der FB DACH erwirtschaftet. Der Anstieg ist auf mehrere Faktoren wie beispielsweise die Expansion in die neuen Märkte, sämtliche Akquisitionen, Optimierung des Streckenangebotes sowie eine Zunahme der Fahrgastzahlen zurückzuführen. Die Umsatzkosten betrugen 796.036 TEUR (im Vorjahr: 563.779 TEUR) und umfassen im Wesentlichen Fremdleistungen von Buspartnern. Damit gab es im Berichtsjahr eine Verschlechterung der Umsatzkosten bezogen auf die Umsatzerlöse (2019: 82%; 2018: 79%), im Wesentlichen getrieben durch erhöhte Produktionskosten. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2019 8.651 TEUR (im Vorjahr: 8.468 TEUR) und beinhalten überwiegend Fahrgelderstattungen in Deutschland gemäß SGB IX. Die Verwaltungskosten der FlixMobility-Gruppe betrugen 88.242 TEUR (im Vorjahr: 62.457 TEUR). Bezogen auf die Umsatzerlöse hat sich die Verwaltungskostenquote gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und blieb bei ca. 9 %. Die Service- und Betriebskosten sind im Geschäftsjahr 2019 auf 32.222 TEUR gegenüber dem Vorjahr (21.348 TEUR) gestiegen. Bezogen auf die Umsatzerlöse ist der Anteil der Service- und Betriebskosten jedoch unverändert bei rund 3 % geblieben. Die Marketing- und Vertriebskosten im Jahr 2019 in Höhe von 108.938 TEUR haben sich gegenüber dem Vorjahr (71.437 TEUR) ebenfalls aufgrund der Unternehmensexpansion deutlich erhöht. Bezogen auf die Umsatzerlöse ist der Anteil der Marketing- und Vertriebskosten leicht auf 11 % (im Vorjahr: 10 %) gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 7.479 TEUR (im Vorjahr: 7.709 TEUR) gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben. Die Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2019 18.257 TEUR (im Vorjahr: 11.031 TEUR). Der Anstieg erklärt sich insbesondere aus der angestiegenen Entwicklungstätigkeit des Konzerns. Die FlixMobility-Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 ein Konzernergebnis von -60.780 TEUR (im Vorjahr: -14.532 TEUR). Für weitere Ausführungen zur Ertragslage nach Segmenten wird auf Kapitel 5 des Konzernanhanges verwiesen. Ertragslage FlixMobility GmbH (Jahresabschluss) Die Gewinn- und Verlustrechnung der FlixMobility folgt dem Gesamtkostenverfahren. Die Umsatzerlöse der FlixMobility auf Jahresabschlussebene stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 20.291 TEUR auf 22.001 TEUR. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Erlöse aus abgelaufenen Gutscheinen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge der FlixMobility haben sich von 67.592 TEUR auf 96.940 TEUR erhöht und enthalten, wie im Vorjahr, insbesondere Erträge aus der Weiterberechnung von Kosten an Tochterunternehmen. Der Anstieg der Kostenumlagen an verbundene Unternehmen korrespondiert zu den gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft. Durch den weiteren deutlichen Aufbau von Personal sowie Auszahlung von Sonderbonus erhöhte sich der Personalaufwand auf 35.833 TEUR (im Vorjahr: 25.049 TEUR). Im Jahresabschluss der FlixMobility sind Abschreibungen in Höhe von 15.417 TEUR (im Vorjahr: 11.110 TEUR) angefallen, die mit 8.988 TEUR (im Vorjahr: 7.803 TEUR) Abschreibungen der erworbenen Geschäfts- und Firmenwerte betreffen. Die Abschreibungen selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände auf Jahresabschlussebene betrugen 5.191 TEUR (im Vorjahr: 2.627 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 56 % von 100.377 TEUR auf 156.482 TEUR erhöht. Dies ist insbesondere durch einen Anstieg der Marketingaufwendungen, der IC Lizenzzahlungen sowie der Dienstleistungen der FlixMobility Tech GmbH begründet. Die erhöhten Marketingaufwendungen spiegeln die Expansionsstrategie der FlixMobility-Gruppe und demzufolge eine höhere Marketingaktivität wider. Der Jahresfehlbetrag der FlixMobility beträgt 58.050 TEUR (im Vorjahr: 19.564 TEUR), der damit im Vergleich zum Vorjahr eine Verschlechterung von 38.486 TEUR aufweist. Dies resultiert überwiegend aus den höheren IC Lizenzzahlungen sowie dem Rückgang der Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages. Vermögenslage FlixMobility Konzern Die langfristigen Vermögenswerte belaufen sich auf 527.362 TEUR (im Vorjahr: 338.240 TEUR), wobei den größten Teil die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 336.862 TEUR (im Vorjahr: 253.309 TEUR) darstellen. Ferner wurden sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 73.672 TEUR (im Vorjahr: 26.100 TEUR) sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 42.095 TEUR (im Vorjahr: 10.845 TEUR) bilanziert. Der Anstieg ist durch mehrere Unternehmensakquisitionen begründet. Die Einzelheiten zu immateriellen Vermögenswerten sowie Sachanlagen werden im Konzernanhang jeweils in Kapitel 16. und 17. dargestellt. Der Nettobuchwert der aktivierten Nutzungsrechte zum 31.12.2019 beträgt 19.000 TEUR (Vorjahr: 15.857 TEUR) und umfasst überwiegend Nutzungsrechte an Büroflächen bei verschiedenen Gesellschaften der FlixMobility-Gruppe. Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten auch aktive latente Steuern in Höhe von 52.969 TEUR (im Vorjahr: 30.045 TEUR), welche größtenteils auf steuerliche Verlustvorträge gebildet wurden Der Posten Vorräte resultiert im Wesentlichen aus Arbeitsuniformen und Onboard Entertainment für die Züge, welche an die für die FlixMobility-Gruppe tätigen Bus- und Train Partner weiterverkauft werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich aus Forderungen gegen Agenturen zusammen. In den sonstigen Vermögenswerten sind großteils Umsatzsteuerforderungen bilanziert. In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind primär Forderungen gegen Buspartner sowie Forderungen aus Ansprüchen nach SGB IX bei FB DACH und FB Train enthalten. Im Übrigen zeigt die Aktivseite der Konzernbilanz liquide Mittel in Höhe von TEUR 191.304 (im Vorjahr: TEUR 43.636). Bezüglich der Änderungen bei den Guthaben bei Kreditinstituten wird auf die Ausführungen unter dem Abschnitt Finanzlage verwiesen. Die Rückstellungen auf Konzernebene betreffen überwiegend Rechtsstreitigkeiten sowie Pensionsrückstellungen aus den Zusagen in Italien, Frankreich und Türkei. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Buspartnern und beinhalten auch Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen überwiegend Leasing,- sowie personalbezogene Verbindlichkeiten. Sonstige Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere erhaltene Anzahlungen, unter anderem aus verkauften Gutscheinen sowie Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote des Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2019 66 % (im Vorjahr: 52 %). Der Anstieg ist auf die in 2019 durchgeführte Kapitalerhöhung zurückzuführen. Die Einzelheiten werden im Konzernanhang in Kapiteln 22. Und 23. dargestellt. Vermögenslage FlixMobility GmbH (Jahresabschluss) Das Anlagevermögen der FlixMobility weist einen Endwert in Höhe von 400.780 TEUR (im Vorjahr: 315.619 TEUR) auf; davon entfallen 296.225 TEUR (im Vorjahr: 222.444 TEUR) auf Anteile an verbundenen Unternehmen und 75.514 TEUR (im Vorjahr: 71.619 TEUR) auf erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte. In den Forderungen der FlixMobility sind insbesondere Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten. Diese resultieren überwiegend aus gewährten Darlehen oder laufenden Verrechnungen. Der Posten Sonstige Vermögensgegenstände besteht im Wesentlichen aus sonstigen Forderungen gegen Payment Service-Providern. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Personalrückstellungen (Bonus und Urlaub), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rückstellungen für bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten. Der Anstieg des Postens gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Personalverpflichtungen. Der Posten Erhaltene Anzahlungen beinhaltet nicht eingelöste Gutscheine. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 82 % (im Vorjahr: 56 %). Zusammengefasste Finanzlage Sowohl die Muttergesellschaft als auch der Konzern finanzieren sich überwiegend von Eigenkapital sowie einem positiven Effekt aus Working Capital. Im Jahr 2019 gab es erneut eine Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 370.002 TEUR, die zu einer Verbesserung der Finanzlage geführt hat. Zum Stichtag 2019 beträgt der Darlehensbestand der FlixMobility 0 TEUR (im Vorjahr: 70.719 TEUR), der Darlehensstand der Gruppe beträgt 36.808 TEUR (im Vorjahr: 70.719 TEUR). Die FlixMobility verfügt auch über gewährte und ungenutzte Kreditlinien bei diversen Banken, auf die sie immer zugreifen kann, um die Liquidität sicherzustellen. Sowohl die Muttergesellschaft als auch der Konzern waren im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Konzern im Jahr 2019 beträgt -23.822 TEUR (im Vorjahr: 1.521 TEUR). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 281.024 TEUR (im Vorjahr: 34.704 TEUR) und betrifft im Wesentlichen die Erhöhung des Eigenkapitals um 370.002 TEUR im Rahmen der Finanzierungsrunde 2019. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr -110.852 TEUR (im Vorjahr: -46.603 TEUR) und entfällt zum größten Teil auf Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Insgesamt hat sich der Finanzmittelfonds des Konzerns von 43.636 TEUR im Jahr 2018 auf 191.304 TEUR im Jahr 2019 erhöht. 2.4. Gesamtaussage Aus Sicht der Geschäftsführung ist das Geschäftsjahr 2019 weniger positiv als erwartet verlaufen. Die Planung 2019 für die Gruppe sah eine Umsatzsteigerung von über 35 % vor. Mit Umsatzerlösen von 969.630 TEUR (+36 %) wurde dieses Ziel erreicht. Das adjusted EBITDA blieb aufgrund des starken Expansionskurses und des damit verbundenen überproportionalen Anstiegs der betrieblichen Aufwendungen, insbesondere für die Integration akquirierter Unternehmen in die Gruppenstruktur, mit -24.224 TEUR auf Gruppenebene unter dem erwarteten Wert. Die erwartete Entwicklung auf Ebene des Einzelabschlusses der FlixMobility GmbH ist im Kerngeschäft weitgehend eingetreten. Der Jahresfehlbetrag hat sich bereinigt um die Verlustübernahmen von Tochtergesellschaften 2019 im Rahmen der Erwartungen entwickelt. Aufgrund der im Markt vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten sowie der positiven Entwicklung in den meisten Märkten sieht sich die Gesellschaft sehr gut für die Zukunft aufgestellt. Der Start in das Jahr 2020 gestaltet sich schwierig - die Ausbreitung des Coronavirus und der dadurch verursachte Rückgang bzw. das Ausfallen der Nachfrage in der Reisebranche belasten die FlixMobility-Gruppe erheblich. Die FlixMobility-Gruppe begegnet dieser Herausforderung, indem das Bus- und Bahn-Angebot flexibel an die Nachfragerückgänge angepasst wird und zugleich in allen Unternehmensbereichen Kosten eingespart werden. 3. Risikobericht Die folgenden Risiken könnten allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten, die der Geschäftsführung derzeit nicht bekannt sind oder die sie derzeit möglicherweise als unwesentlich erachtet, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der FlixMobility-Gruppe erheblich beinträchtigen. Die Reihenfolge, in der die Risiken innerhalb der nachfolgend genannten Risikoarten genannt werden, spiegelt die Einschätzung der Geschäftsführung bezüglich ihrer Bedeutung bzw. möglichen Beeinträchtigung des Geschäfts wider. Die genannten Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Sie betreffen alle Segmente des Konzerns gleichermaßen. Branchenrisiken Erheblicher Preis- und Wettbewerbsdruck zwischen den Fernbus-Anbietern, der Bahn und sonstigen Anbietern In einzelnen Ländern, in denen die FlixMobility durch ihre Tochtergesellschaften operativ tätig ist, besteht weiterhin ein aggressiver Preiskampf zwischen den Fernbusanbietern, der kurz- und mittelfristig zu einer Reduktion von Umsatzerlösen führen könnte. Es besteht ebenfalls ein Risiko hinsichtlich der aggressiven Wettbewerbsstrategie der Deutsche Bahn AG, der französischen SNCF sowie der italienischen Bahn gegenüber den Fernbusanbietern, um die Abwanderung von Bahnkunden zu stoppen bzw. Kunden der Fernbusanbieter abzuwerben. Dies erfolgt insbesondere durch günstigere Tickets für Zugfahrten. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer für die Bahn um 12 % ab dem 1.1.2020 in Deutschland wird zusätzlich der Preisdruck auf die Fernbuslinienanbieter erhöht, die von der Steuersenkung nicht profitieren können. Der Preiskampf besteht ferner gegen digitale Mitfahrzentralen sowie Fluggesellschaften. Die FlixMobility-Gruppe begegnet dem durch verstärkte Kundenbindungsmaßnahmen, Innovationen und Weiterentwicklungen und wettbewerbsfähige Preise, um die eigene Auslastung hoch zu halten. Niedrigere Kraftstoffpreise Ein weiteres Risiko könnten sinkende Kraftstoffpreise sein, die mehr Individualverkehr in eigenen Fahrzeugen zur Folge hätten. Dies würde sich negativ auf die Anzahl der Passagiere bzw. Auslastung auswirken. Erhöhung der Betriebskosten Eine mögliche Einführung einer Autobahnmaut in Deutschland für Fernbusse hätte negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und des Konzerns. Nach Einschätzung der Geschäftsführung würden die Betriebskosten seitens der Buspartner um bis zu 10 % steigen. Dies könnte zu Nachverhandlungen mit den Gesellschaften der FlixMobility-Gruppe führen, da die Maut nicht an die Kunden über Preiserhöhungen weitergegeben werden kann. Eine weitere Folge der Mauteinführung könnte eine notwendige Reduzierung des kürzlich erweiterten Streckenangebots sein, welche eine Verringerung der Passagierzahl nach sich ziehen könnte. In diesem Zusammenhang wäre auch eine Erhöhung weiterer Betriebskosten, wie beispielsweise der ZOB-Gebühren, denkbar. Dies stellt ein zusätzliches nicht beeinflussbares Risiko dar, welches negative Auswirkungen auf die Ertragslage zur Folge hätte. Verlagerung von Busbahnhöfen an den Stadtrand Seit Ende 2015 dürfen Fernbusse den Kölner Busbahnhof nicht mehr ansteuern. Es ist ein gewisses Risiko vorhanden, dass auch weitere deutsche oder europäische Städte diesem Beispiel folgen und die Bushaltestellen aus der Innenstadt an den Stadtrand verlagern, was mit einem Rückgang an Fahrgästen verbunden wäre. Dieselfahrverbot Das drohende Dieselfahrverbot beziehungsweise die Einführung einer blauen Plakette in Deutschland könnte sich negativ auf die Ertrags- und Finanzlage der Subunternehmer und damit folglich der FlixMobility-Gruppe auswirken, da für die Fahrten überwiegend Dieselfahrzeuge zum Einsatz kommen. Die Unternehmensgruppe begegnet dem durch den Einsatz von modernen EURO 6 Fahrzeugen. Pandemische Erkrankungen Weltweit bestehen Risiken durch die Übertragung von Infektionserregern vom Tier zum Menschen, von Mensch zu Mensch sowie auf anderen Wegen. Durch epidemische, pandemische oder sonstige Ausbreitungsmuster wie Bioterrorismus drohen hohe Krankheitsraten in verschiedenen Ländern, Regionen oder Kontinenten. Dies kann kurz-, mittel und langfristig dazu führen, dass das Passagieraufkommen im Bus- und Bahnverkehr aus Angst vor Ansteckung drastisch sinkt. Ebenso können behördliche Reiserestriktionen aus Angst vor der Einschleppung von Krankheitserregern zu operativen Einschränkungen führen. Die FlixMobility-Gruppe prüft permanent Informationen verschiedener Institutionen, um epidemische oder pandemische Gefährdungen bestmöglich frühzeitig aufdecken zu können. Die Flix-Mobility Gruppe hat die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Finanzprognose abgebildet. Die weitere Verbreitung des Virus und die Reaktion der Konsumenten darauf, insbesondere hinsichtlich ihrer Nachfrage nach Bus und Bahnreisen, sind allerdings nicht final abschätzbar. Es besteht somit das Risiko, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Virusausbreitung schwerwiegender sind als prognostiziert. Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit Reputationsrisiko aus Unfällen oder aufgrund unzufriedener Kunden Ein stark wachsendes Geschäft geht mit der Inbetriebnahme von neuen Linien und der Kooperation mit neuen Buspartnern einher. Dadurch kann das Risiko entstehen, das Qualitätsniveau und die Weiterempfehlungsrate nicht halten zu können. Auch ein potenzieller Unfall eines FlixMobility-Busses könnte einen Imageschaden und damit eine Reduzierung der Buchungen und Umsatzerlöse für die ganze Gruppe nach sich ziehen. Risiken im Zusammenhang mit der IT-Infrastruktur Die Abhängigkeit von einem einwandfrei funktionierenden Buchungsportal ist hoch. Es besteht das Risiko, dass bei einem Ausfall des Buchungssystems oder beim Auftreten von technischen Schwierigkeiten ein Ticketverkauf vorübergehend nicht möglich ist und somit die Umsatzerlöse negativ beeinflusst werden. Zusätzlich spielt die Qualität des Buchungssystems bei der Wahl des Fernbusanbieters eine entscheidende Rolle. Ein Rückgang der Investitionstätigkeit in die interne IT stellt insofern ein Risiko für fast alle Gesellschaften der Gruppe dar, da eine im Vergleich zu den Wettbewerbern schlechtere Qualität des Buchungssystems eine Kundenabwanderung zur Folge haben könnte. Risiken aus der Expansionstätigkeit Der starke Expansionskurs bietet neben neuen Chancen auch das Risiko der Komplexitätssteigerung für die FlixMobility-Gruppe. So müssen insbesondere die regionalen Gegebenheiten, steuerlichen Besonderheiten sowie die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Bei Nichteinhaltung droht die Gefahr von Strafzahlungen oder geringere Profitabilität. Risiken aus Zahlungsausfällen Für die FlixMobility-Gruppe bestehen finanzielle Risiken aus Zahlungsausfällen für gewährte Vorschüsse an die für die Gruppe tätigen Buspartner sowie Forderungen aus Ticketverkäufen bei Agenturen und Payment-Service Providern. Die Forderungsausfälle hätten negative Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Um dem Risiko zu begegnen, wurde ein regelmäßiges Monitoring der ausstehenden Buspartner-, Agenturen- sowie Payment-Service-Provider Salden eingerichtet, um somit rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Gesamtbild der Risikolage Die Ausbreitung des Coronavirus und seine Auswirkungen auf den globalen Reiseverkehr haben die Gesamtrisikosituation der Flix-Mobility Gruppe gegenüber dem Vorjahr verändert. Das Liquiditätsrisiko ist aufgrund von Buchungsrückgängen und Stornierungen gestiegen. Der Konzern wirkt dem mit der Reduzierung von Ausgaben auf das betriebsnotwendige Minimum und der Aufnahme neuer Finanzmittel entgegen. Allerdings ist der weitere Fortgang der Krise nicht absehbar, sodass eine abschließende Risikoabschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. 4. Chancenbericht Der Gesellschaft und der Unternehmensgruppe bieten sich in der Zukunft eine Reihe von Chancen, die insbesondere aus den wachsenden Produktangeboten sowie den Wettbewerbsstärken der FlixMobility-Gruppe resultieren. Globale Expansion Seit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit wurde das Liniennetz der FlixMobility-Gruppe kontinuierlich weiterentwickelt. Zunächst wurden nur innerdeutsche Fahrten angeboten, doch im Laufe der Zeit hat die FlixMobility-Gruppe ihre Geschäftstätigkeit auf über 2.900 Ziele in 30 Ländern (davon 28 in Europa), über Bus sowie Schiene ausgeweitet. So können Passagiere über eine einheitliche Plattform in ihrer Landessprache Fahrten buchen und ermöglicht so das Angebot eines umfassenden, weltweiten Netzes. Dies stellt einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber lokalen Fernbusanbietern dar. Auf Ebene der einzelnen Unternehmen ergeben sich Vorteile aus der Bündelung von übergeordneten Funktionen und damit zusammenhängend auch aus der Optimierung von Betriebskosten. Neu akquirierte Tochtergesellschaften werden schnellstmöglich im Rahmen der Post Merger Integration in die Gruppenstruktur integriert, damit diese ebenso von diesen Effizienzen profitieren können. Weitere Konsolidierung des Marktes Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Konsolidierung im Fernbusmarkt in Europa weiter vorangetrieben. Zudem wurden neue Märkte in Osteuropa und im Mittleren Osten erschlossen. Aufgrund des intensiven Wettbewerbsdrucks erwartet die Geschäftsführung auch weiterhin eine dynamische Entwicklung des Fernverkehrmarktes auf der Straße und der Schiene. Der Wettbewerb im Ausland hat durch neue Fernbusunternehmen als auch durch den Eintritt der FlixMobility-Tochtergesellschaften zugenommen. Die Geschäftsführung erwartet folglich weitere Fusionen, Marktaus- und -eintritte in den nächsten Jahren. FlixMobility hat in der Vergangenheit die Marktkonsolidierung aktiv mit vorangetrieben. Die Geschäftsführung erwartet auch für die Zukunft signifikante Umsatzsteigerungschancen aus weiteren Konsolidierungen. Dies ermöglicht der Unternehmensgruppe, weiterhin eine signifikante Rolle im weltweiten Mobilitätssektor einzunehmen. FlixMobility als Inbegriff für neue Mobilitätsalternativen Als eine weitere langfristige Chance sieht die Gesellschaft den allgemeinen Trend zu neuen Mobilitätsalternativen. Immer mehr Menschen wünschen sich ökologisch saubere Verkehrsmittel als Alternative zum Individualverkehr, die eine grenzüberschreitende Mobilität ermöglichen. Das sich ändernde Nutzerverhalten bietet der FlixMobility-Gruppe die Chance, sich als eine unverwechselbare Marke für neue Mobilität zu entwickeln und somit die Ertragslage positiv zu beeinflussen. 5. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die wesentlichen Finanzinstrumente der FlixMobility-Gruppe sind Forderungen, Guthaben bei Banken sowie Verbindlichkeiten. Der Bereich Treasury des Konzerns überwacht und steuert die damit verbundenen Finanzrisiken. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die Risiken werden nach Grad und Ausmaß analysiert und mittels Tools der Bereiche Treasury und Controlling gesteuert. Hierbei werden insbesondere zukunftsbezogene Liquiditätsplanungen sowie ex post Analysen der Ein- und Auszahlungen vorgenommen. Soweit Finanzinstrumente Ausfallrisiken ausgesetzt sind, werden entsprechende Wertminderungen vorgenommen. Auf Ebene der FlixMobility stellen ferner die Finanzanlagen wesentliche Finanzinstrumente dar. Finanzrisiken sind nicht erkennbar. Die Finanzanlagen sind vollständig durch Eigenkapital gedeckt. Der Bereich Konzern-Treasury berichtet quartalsweise an den Beirat über die Liquiditätslage des Konzerns. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, welches die Unternehmensstrategie sowie Maßnahmen zur Risikominimierung überwacht. 6. Prognosebericht Erwartete Entwicklung des Konzerns Die Ausbreitung des Coronavirus hat erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Flix-Mobility Gruppe im Jahr 2020. Die Reisebranche ist stärker und unmittelbarer als andere Branchen von den Folgen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Das Coronavirus hat weltweit zu einer Vielzahl von Reisebeschränkungen bei Unternehmen, der Absage von größeren Veranstaltungen und einer starken Verunsicherung bei Konsumenten geführt. Die Auswirkungen auf die Nachfrage nach Bus- und Bahnreisen der operativen Tochtergesellschaften der Gruppe sind damit erheblich. Der Konzernumsatz wird somit im Jahr 2020 voraussichtlich deutlich unter Vorjahr liegen. Die Flix-Mobility Gruppe geht davon aus, dass die Folgen der Krise die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns im Jahr 2020 in allen Segmenten und in allen Regionen beeinflussen werden. Die Dauer der Belastungen ist aktuell nicht abschätzbar, da sie maßgeblich von dem Verlauf der Krise und der Konsumentenreaktion auf die Verbreitung des Virus abhängt. Die FlixMobility-Gruppe begegnet dieser Herausforderung, indem sie das Reiseangebot möglichst flexibel an Nachfragerückgänge anpasst und ihre Kosten auf betriebsnotwendige Ausgaben beschränkt. Die Nachfrageentwicklung auf den einzelnen Strecken wird auf Tagesbasis analysiert, um rückläufige Entwicklungen möglichst schnell zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So gab die Gruppe am 17. März 2020 bekannt, alle nationalen sowie grenzüberschreitenden Verbindungen von und nach Deutschland bis auf Weiteres auszusetzen. Die Flix-Mobility Gruppe geht somit davon aus, dass das Kapazitätsangebot im Jahr 2020 unter dem Vorjahresniveau liegen wird. Außerdem hat die Gruppe beschlossen, keine Neueinstellungen mehr vorzunehmen, Kurzarbeit einzuführen und Angebote für Teilzeit und unbezahlten Urlaub auszuweiten sowie Projekt- und Sachkostenbudgets zu reduzieren. Die Auswirkungen der Ausbreitung des Virus auf die Nachfrage und die entsprechenden Einschränkungen im Angebot werden die Ergebnisentwicklung der Flix-Mobility Gruppe erheblich beeinflussen. Sowohl für den Umsatz, das EBIT als auch für das adjusted EBITDA wird mit einem deutlichen Rückgang gegenüber Vorjahr gerechnet. Kosteneinsparungen werden die negativen Effekte nur teilweise kompensieren. Das genaue Ausmaß des Rückgangs ist vor allem von der weiteren Ausbreitung des Virus, den notwendigen Kapazitätsanpassungen, dem Umfang und der Wirkung der Kosteneinsparmaßnahmen abhängig. Nach unserer Liquiditätsplanung werden wir im Geschäftsjahr 2020 trotz aller Einschränkungen jederzeit in der Lage sein, unseren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Bezugnehmend auf die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren ist eine kontinuierliche Verbesserung geplant. Der Konzern beabsichtigt, seinen Finanzausblick im weiteren Jahresverlauf zu detaillieren, sobald die genannten Faktoren besser abschätzbar sind. Für die Gruppe wird ein jeweils deutlicher Umsatz- und Ergebnisrückgang gegenüber Vorjahr erwartet. Im ersten Quartal 2020 liegen die Konzernumsätze aus Beförderungsleistungen um rund 25 % unter der vor Ausbruch der Corona-Pandemie erstellen Konzernplanung. Erwartete Entwicklung der Gesellschaft Erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung bei der Gesellschaft entspricht dem Ausblick für die Gruppe.
München, den 15. April 2020 Daniel Krauss André Schwämmlein Jochen Engert Arnd Schwierholz Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019der FlixMobility GmbH, MünchenI. Allgemeine Angaben Die FlixMobility GmbH mit Sitz in München ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer 197620 registriert. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Nach den in § 267 HGB definierten Größenklassen handelt es sich bei der Gesellschaft um eine große Kapitalgesellschaft. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen erfolgen linear. Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte werden gemäß den Schätzungen der Geschäftsführung entsprechend § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter wurden bis 2018 mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 in Anlehnung an das Steuerrecht (§ 6 Abs. 2a EStG) als Sammelposten aktiviert und im Geschäftsjahr und in den vier folgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Ab 2019 werden alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 EUR aktiviert und mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen wird von dem Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Sie werden mit den Herstellungskosten bewertet und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Herstellungskosten beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen (inkl. Lohnnebenkosten), Sondereinzelkosten in Form von IT-Lizenzen und einen Gemeinkostenzuschlag für den Wertverzehr des Anlagevermögens sowie Raum- und Raumnebenkosten. In den Herstellungskosten sind ferner von Dritten sowie der FlixMobility Tech GmbH erworbene Entwicklungsleistungen enthalten. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Eine Pauschalwertberichtigung wird nicht gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert in Euro bilanziert. Kassenbestände und Guthaben in Fremdwährung werden am Stichtag zum aktuellen Devisenkassakurs umgerechnet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Unterschiedliche Wertansätze ergeben sich im Wesentlichen aus den für steuerliche Zwecke nicht ansetzbaren Herstellungskosten für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände und der unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Abschreibungsdauer erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden wurden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Der Berechnung wurde ein durchschnittlicher Ertragsteuersatz von 32,04 % zugrunde gelegt. Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich abgezinst. Erhaltene Anzahlungen und Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagengitter. Im Anlagevermögen der FlixMobility GmbH sind aktivierte Entwicklungsaufwendungen inklusive Anlagen im Bau in Höhe von insgesamt TEUR 25.688 (im Vorjahr: TEUR 17.919) enthalten. Die Zugänge zu den selbst geschaffenen Vermögensgegenständen betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 12.809 (im Vorjahr: TEUR 11.975, wovon TEUR 4.785 auf Zugänge zu Anlagen im Bau entfallen (im Vorjahr: TEUR 2.927. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Zugänge zum erworbenen Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 12.883 (im Vorjahr: TEUR 14.898). Die bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Beteiligungen an folgenden Gesellschaften:
Geleistete Anzahlungen, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten In den Forderungen der FlixMobility GmbH sind im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten. Diese resultieren überwiegend aus gewährten Darlehen oder laufenden Verrechnungen. Der Posten sonstige Vermögensgegenstände besteht im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Payment-Service-Providern. Forderungen aus Kautionen in Höhe von TEUR 10 (im Vorjahr: TEUR 174) haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr, aber unter 5 Jahren. Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben unverändert zum Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Personalrückstellungen (Bonus und Urlaub) mit TEUR 1.507 (im Vorjahr: TEUR 1.326), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen mit TEUR 3.955 (im Vorjahr: TEUR 3.198), Rückstellungen für bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten mit TEUR 512 (im Vorjahr: TEUR 1.304) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten mit TEUR 595 (im Vorjahr: TEUR 1.274). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Kontokorrentkredite (im Vorjahr Darlehen) in Höhe von TEUR 27 (im Vorjahr: TEUR 70.719). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Der Posten Erhaltene Anzahlungen beinhaltet nicht eingelöste Gutscheine. Die zum Jahresende bilanzierten Anzahlungen haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten und haben, wie im Vorjahr, Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Latente Steuern Zum Bilanzstichtag wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 54.859 (im Vorjahr: TEUR 28.628) ausgewiesen. Dieser setzt sich zusammen aus aktiven latenten Steuern aufgrund unterschiedlicher steuer- und handelsrechtlicher Nutzungsdauern der erworbenen Geschäfts- und Firmenwerte sowie aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt TEUR 63.018 (im Vorjahr: TEUR 35.043) sowie passiven latenten Steuern aus der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 8.159 (im Vorjahr: TEUR 6.415). IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus verfallenen Gutscheinen sowie erbrachten Serviceleistungen (HQ Services) an Tochtergesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 2.523 (im Vorjahr: TEUR 168) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste in Höhe von TEUR 865 (im Vorjahr: TEUR 255). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TEUR 1.506 (im Vorjahr: TEUR 1.886) verbundene Unternehmen. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen beträgt im Geschäftsjahr 2019 TEUR 19.077 (im Vorjahr: TEUR 15.499). Davon wurden TEUR 12.809 aktiviert (vgl. Abschnitt III). Sonstige Angaben Arbeitnehmerzahl Im Jahresdurchschnitt waren bei der FlixMobility GmbH 441 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt, davon 374 in Vollzeit/Teilzeit sowie 23 Werkstudenten. Darüber hinaus beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 40 Praktikanten. Haftungsverhältnisse und sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen Ferner ist die FlixMobility GmbH Auftraggeber von Mietavalen in Höhe von insgesamt TEUR 1.718, die teilweise zugunsten von verbundenen Unternehmen bestehen, sowie von Avalen und bzw. Bürgschaften für sonstige Vertragsverhältnisse in Höhe von TEUR 45. Des Weiteren besteht eine garantierte Zahlungsverpflichtung gegenüber Trainpool GmbH & Co KG i.H.v. TEUR 126, die im Falle von Verzögerungen bei der Fahrzeugaufbereitung, ausbleibenden Leasingzahlungen seitens der Leasingnehmer (FlixTrain GmbH), unvermieteten Schienenfahrzeugen etc. fällig werden. Aufgrund der Liquiditätslage der FlixMobility GmbH und des Zahlungsverhaltens der begünstigten verbundenen Unternehmen wird eine Inanspruchnahme aus vorangehend genannten Haftungsverpflichtungen aktuell als unwahrscheinlich angesehen. Der FlixMobility GmbH und der FlixBus DACH GmbH stehen Kreditlinien in Höhe von insgesamt EUR 130,0 Mio. zur Verfügung, welche durch beide Unternehmen in Anspruch genommen werden können und für die beide Unternehmen im Falle einer Inanspruchnahme gesamtschuldnerisch haften. Zum 31. Dezember 2019 hat die FlixBus DACH GmbH von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, weshalb sich in diesem Zusammenhang keine Haftungsverhältnisse für die FlixMobility GmbH ergeben. Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen, welche aus abgeschlossenen Mietverträgen resultieren:
Angabe nach § 285 Nr. 28 HGB - Gesamtbetrag der Beträge im Sinne des 268 Abs. 8 HGB
Die frei verfügbaren Rücklagen abzüglich Verlustvortrag übersteigen sowohl den Betrag der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern als auch den Saldo der aktivierten latenten Steuern sowohl einzeln als auch in Summe. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Sämtliche Geschäftsführer sind hauptberuflich bei der Gesellschaft angestellt. Beiratsmitglieder Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
Gesamtbezüge der Organmitglieder Im Geschäftsjahr betrugen die Gesamtbezüge der Organmitglieder der FlixMobility GmbH:
Anteilsbesitz gem. 285 Nr. 11 HGB Der Anteilsbesitz der FlixMobility GmbH ist folgender Aufstellung zu entnehmen:
1) Ergebnisabführungsvertrag mit
FlixMobility GmbH.
ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag der FlixMobility GmbH in Höhe von EUR -58.050.395,39 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Um die weltweite Expansion der FlixMobility-Gruppe weiter voranzutreiben, wurden nach Abschluss des Geschäftsjahres und bis zum Aufstellungszeitpunkt zwei Gesellschaften in Asien und Südamerika gegründet. Die FlixMobility GmbH hält 100 % an den neuen Gesellschaften. Die Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst die finanzielle Entwicklung der FlixMobility-Gruppe erheblich. Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus hat zu einer deutlichen Reduzierung der Nachfrage nach Bus und Zugreisen geführt. Dies hat bei den operativen Gesellschaften der Gruppe zu Buchungsrückgängen und Stornierungen geführt. In Reaktion darauf hat die Gruppe entschieden, das Angebot deutlich zu verringern und umfassende Sparmaßnahmen im Personalbereich sowie bei Sachkosten und Projektbudgets umzusetzen. Durch Liquiditätsmaßnahmen wird außerdem die Kapitalausstattung weiter verbessert. Befreiender Konzernabschluss Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften FlixBus DACH GmbH, FlixMobility Experience GmbH, FlixMobility Tech GmbH, FlixCharter GmbH und FlixTrain GmbH haben von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB (teilweise) Gebrauch gemacht.
München, den 15. April 2020 Daniel Krauss André Schwämmlein Jochen Engert Arnd Schwierholz Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2019
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FlixMobility GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FlixMobility GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der FlixMobility GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 8. Mai 2020 Deloitte
GmbH
Dr. Thomas Reitmayr, Wirtschaftsprüfer Sandro Süß, Wirtschaftsprüfer Konzernabschluss 31. Dezember 2019 Inhaltsverzeichnis Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 Konzernanhang 1. Allgemeine Angaben 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses 2.2. Konsolidierung 2.2.1. Tochterunternehmen 2.2.2. Unternehmenserwerbe 2.3. Fremdwährung 2.4. Ertragsrealisierung 2.5. Ertragsteuern 2.6. Immaterielle Vermögenswerte 2.7. Sachanlagen 2.8. Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts 2.9. Zuwendungen der öffentlichen Hand 2.10. Leasing 2.11. Vorräte 2.12. Finanzielle Vermögenswerte 2.13. Liquide Mittel 2.14. Eigenkapital 23 2.15. Anteilsbasierte Vergütungen 2.16. Leistungen an Arbeitnehmer 2.17. Rückstellungen 2.18. Finanzielle Verbindlichkeiten 2.19. Aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Eventualverbindlichkeiten 2.20. Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten 2.20.1. Bedeutende Ermessensausübung der Geschäftsführung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.20.2. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten 2.21. Neue, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen 2.22. Vorjahresanpassungen 3. Unternehmenszusammenschlüsse 4. Angaben zu Tochterunternehmen 5. Segmentinformationen 6. Umsatzerlöse 7. Umsatzkosten 8. Sonstige betriebliche Erträge 9. Verwaltungskosten 10. Service- und Betriebskosten 11. Marketing- und Vertriebskosten 12. Forschungs- und Entwicklungskosten 13. Finanzergebnis 14. Ertragsteuern 15. Geschäfts- oder Firmenwert 16. Immaterielle Vermögenswerte 17. Sachanlagen 18. Vorräte 19. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 20. Sonstige Vermögenswerte 21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 22. Gezeichnetes Kapital 23. Kapitalrücklage 24. Gewinnrücklage 25. Weitere Eigenkapitalbestandteile 26. Anteilsbasierte Vergütungen 27. Leistungen an Arbeitnehmer 28. Rückstellungen 29. Finanzverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 30. Sonstige Verbindlichkeiten 31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten 32.1. Kapitalrisikomanagement 32.2. Kategorien von Finanzinstrumenten 32.3. Ziele des Finanzrisikomanagements 32.4. Marktrisiko 32.5. Wechselkursrisikomanagement 32.6. Zinsrisikomanagement 32.7. Ausfallrisikomanagement 32.8. Liquiditätsrisikomanagement 32.9. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert32.9.1. Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 32.9.2. Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 33. Liquide Mittel 34. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen 35. Leasingverhältnisse 36. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen 37. Mitarbeiter 38. Honorar des Abschlussprüfers 39. Organe der Gesellschaft 40. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 41. Genehmigung des Konzernabschlusses Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019In TEUR Aktiva
TEUR Passiva
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzernanhang1. Allgemeine Angaben Die FlixMobility GmbH (nachfolgend auch "Gesellschaft") ist eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die FlixMobility GmbH als Mutterunternehmen bildet gemeinsam mit ihren direkten und indirekten Tochterunternehmen die FlixMobility-Gruppe (nachfolgend auch "FlixMobility" oder "Konzern"). Die FlixMobility GmbH mit Sitz in München ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer 197620 registriert. Die Hauptaktivität der Gesellschaft ist die Planung, Konzessionsbeantragung, Vermarktung, der Vertrieb und Betrieb sowie die Organisation des Betriebs von Fernverkehren im nationalen und internationalen Personenverkehr, der Einkauf, Vermarktung und Vertrieb von damit direkt und indirekt im Zusammenhang stehenden Produkten und Dienstleistungen. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 und 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die FlixMobility GmbH erstellt und veröffentlicht ihren Konzernabschluss in Euro. Sofern nicht etwas anderes angegeben wird, werden die Zahlen auf tausend Euro gerundet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und dass dargestellte Pronzentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt FlixMobility bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/oder die Angabepflichten grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon ausgenommen sind:
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
2.2. Konsolidierung 2.2.1. Tochterunternehmen Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie:
Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Wenn die Gesellschaft keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung, ob ihre Stimmrechte für die Bestimmungsmacht ausreichen, berücksichtigt die Gesellschaft alle Tatsachen und Umstände, darunter:
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind den Gesellschaftern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Gesellschafter einen Negativsaldo aufweisen. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Wenn die Gesellschaft die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Entkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst. Dieser wird ermittelt aus der Differenz zwischen
Alle im Zusammenhang mit diesem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge werden so bilanziert, wie dies bei einem Verkauf der Vermögenswerte erfolgen würde, d.h. Umgliederung in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder direkte Übertragung in die Gewinnrücklage. Sofern die Gesellschaft Anteile an dem bisherigen Tochterunternehmen zurückbehält, werden diese mit dem zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung festgestellten beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser Wert stellt die Anschaffungskosten der Anteile dar, die abhängig vom Grad der Beherrschung in der Folge gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente oder nach den Vorschriften für assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bewertet werden. Befreiender Konzernabschluss Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften FlixBus DACH GmbH, FlixMobility Experience GmbH, FlixMobility Tech GmbH, FlixTrain GmbH and FlixCharter GmbH haben von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB (teilweise) Gebrauch gemacht. 2.2.2. Unternehmenserwerbe Der Erwerb von Unternehmen wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Verbindlichkeiten und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Verbindlichkeiten. Für den Fall, dass sich - auch nach nochmaliger Beurteilung - ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht gewähren, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, werden bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben bewertet, die sich aus anderen Standards ergeben. Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung innerhalb des Bewertungszeitraums werden rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes sind Anpassungen um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden. Der Bewertungszeitraum darf jedoch ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten. Die Bilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die keine Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, erfolgt in Abhängigkeit davon, wie die bedingte Gegenleistung einzustufen ist. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Eine bedingte Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, wird an nachfolgenden Abschlussstichtagen gem. IFRS 9 Finanzinstrumente oder IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, sofern anzuwenden, bewertet und ein resultierender Gewinn oder Verlust in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Falle eines sukzessiven Unternehmenszusammenschlusses wird der zuvor von der Gesellschaft an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Vor dem Erwerbszeitpunkt im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen an den zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltenen Eigenkapitalanteilen werden in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, wenn die Gesellschaft die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt. Ist die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende eines Geschäftsjahres noch nicht abgeschlossen, gibt die Gesellschaft für die Posten mit derartiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Sofern innerhalb des Bewertungszeitraums neue Informationen bekannt werden, die die Verhältnisse zum Erwerbszeitpunkt erhellen, werden die vorläufig angesetzten Beträge korrigiert bzw. es werden zusätzliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten angesetzt, falls erforderlich. 2.3. Fremdwährung Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nichtmonetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nichtmonetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (EUR) umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden alle angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die FlixMobility aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dabei werden folgende Transaktionen als Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs angesehen:
Werden Teile eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb einschließt, veräußert, ohne dass es zu einem Verlust der Beherrschung kommt, wird der Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen, der auf den veräußerten Anteil entfällt, ab dem Veräußerungszeitpunkt den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet. Bei einer teilweisen Veräußerung von Anteilen an assoziierten Unternehmen oder gemeinsamen Vereinbarungen ohne Statuswechsel wird der entsprechende Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen hingegen erfolgswirksam umgegliedert. Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Resultierende Umrechnungsdifferenzen werden in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfasst. Die für die Umrechnung verwendeten Wechselkurse der wesentlichen Währungen in der FlixMobility-Gruppe ergeben sich aus folgender Tabelle:
2.4. Ertragsrealisierung Die Umsatzerlöse unterscheiden sich grundsätzlich danach, ob die FlixMobility als Prinzipal (Beförderungsleistungen) oder Agent (Vermittlungsleistungen) handelt. Dies bestimmt sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Buspartnern. Bei Beförderungsleistungen werden die Umsatzerlöse bei Erbringung der Beförderungsleistung realisiert. Bei Vermittlungsleistungen werden die Umsatzerlöse bei Vermittlung der Bustickets realisiert. Die Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und um erwartete Stornobeträge, Rabatte und andere ähnliche Abzüge gekürzt, d.h., die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem der Konzern voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Minderung der Umsatzerlöse kommt, und sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. FlixMobility hat darauf verzichtet, die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen aus einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung einer zugesagten Beförderungsleistung auf den Kunden und der Bezahlung dieser Beförderungsleistung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. FlixMobility erfasst die zusätzlichen Kosten einer Vertragsanbahnung bei ihrem Entstehen als Aufwand, wenn der Abschreibungszeitraum, den das Unternehmen anderenfalls erfasst hätte, nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2.5. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Laufende und latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst. Laufende Steuern Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren. Für zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden latente Steuerschulden gebildet, es sei denn, dass FlixMobility die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche, die sich aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen ergeben, werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zukunft umkehren werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie FlixMobility zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. 2.6. Immaterielle Vermögenswerte Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte Separat, d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft. Schätzungsänderungen werden stets prospektiv berücksichtigt. Geschäfts- oder Firmenwert Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, werden jährlich auf Wertminderung geprüft. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, wird der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der Einheit zugeordnet. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und Entwicklungskosten Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus einer Entwicklungstätigkeit ergibt, wird dann bilanziert, wenn die folgenden Punkte erfüllt und nachgewiesen sind:
Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmalig aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Bis zur Fertigstellung werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte als Anlagen im Bau erfasst. In den Folgeperioden werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, genauso wie erworbene immaterielle Vermögenswerte, zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Aktivierte Entwicklungskosten werden im Konzern über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, genauso wie einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Nutzungsdauern Folgende Nutzungsdauern wurden für die Berechnung der Abschreibungen zugrunde gelegt:
Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang, oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird, auszubuchen. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.7. Sachanlagen Büro- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt derart, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten (mit Ausnahme von Grundstücken oder Anlagen im Bau) abzüglich ihrer Restwerte über deren Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden an jedem Abschlussstichtag überprüft. Sämtliche notwendigen Schätzungsänderungen werden prospektiv berücksichtigt. Die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern wurden für die Ermittlung der Abschreibungen der wesentlichen Sachanlagen zugrunde gelegt:
Eine Sachanlage wird bei Abgang, oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang erwartet wird, ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.8. Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts Zu jedem Abschlussstichtag überprüft FlixMobility die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf die jüngste Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. 2.9. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden so lange nicht erfasst, bis eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass FlixMobility die dazugehörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwendungen auch gewährt werden. Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmäßig in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, und zwar in den Perioden, in denen FlixMobility die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenem Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. 2.10. Leasing FlixMobility als Leasingnehmer FlixMobility bilanziert grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen sowie Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht, und die Leasingzahlungen linear als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und- Verlust-Rechnung erfasst. Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen bieten FlixMobility eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Laufzeitänderungen aus der Ausübung von Verlängerungsoptionen bzw. Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden gemäß IFRS 8 in der Segmentberichterstattung grundsätzlich auch zukünftig wie operative Mietverhältnisse dargestellt. FlixMobility als Leasinggeber Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken von FlixMobility auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft. FlixMobility erfasst eine Forderung in Höhe der Nettoinvestition aus dem Leasingverhältnis. Die periodische Verteilung der Erträge aus den Finanzierungsleasingverträgen ergibt eine im Zeitablauf konstante Verzinsung des ausstehenden Nettoinvestitionswerts aus den Finanzierungsleasingverhältnissen. 2.11. Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Bewertung der Vorräte folgt der Anschaffungskosten- und/oder Durchschnittkostenmethode. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. 2.12. Finanzielle Vermögenswerte Erstmaliger Ansatz und Bewertung Finanzielle Vermögenswerte sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Die Zuordnung hängt von der Art und dem Verwendungszweck der finanziellen Vermögenswerte ab und erfolgt bei Zugang. Der Ansatz und die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zum Erfüllungstag, sofern es sich um Finanzvermögenswerte handelt, deren Lieferung innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens erfolgt. Folgebewertung Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) FlixMobility bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird. Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sind in den folgenden Anhangsangaben enthalten:
Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL). Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde. 2.13. Liquide Mittel Liquide Mittel werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen Barbestände, auf Abruf zur Verfügung stehende Bankguthaben und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen. Bankguthaben und Kassenbestände beinhalten Bankbestände mit Verfügungsbeschränkung, die in Kapitel 33 näher erläutert werden. 2.14. Eigenkapital Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Verbindlichkeiten begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären. Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden direkt vom Eigenkapital abgezogen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. 2.15. Anteilsbasierte Vergütungen FlixMobility hat anteilsbasierte Vergütungspläne für ausgewählte Personen aufgelegt. Gewährt werden virtuelle Optionen. Mit diesen erhalten die Optionsberechtigten die Chance an künftigen Steigerungen des Unternehmenswerts zu partizipieren. Im Gegensatz zu echten Optionen geben die virtuellen Optionen dem jeweiligen Optionsberechtigten bei Optionsausübung nicht das Recht zur Übernahme von Geschäftsanteilen, sondern räumen ihm bei Vorliegen bestimmter Ausübungsvoraussetzungen einen vertraglichen Anspruch gegen FlixMobility auf eine Geldleistung bzw. auf eine Sachleistung ein. Ob tatsächlich eine Geldleistung oder Sachleistung erfolgt, liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Optionspläne sind als anteilsbasierte Vergütungen mit Erfüllungswahlrecht beim Unternehmen einzustufen (IFRS 2.41 ff.). Gegenwärtige Verpflichtungen zum Barausgleich liegen nicht vor, weshalb die Optionspläne nach den Vorschriften für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu bilanzieren sind. Die Optionen werden über verschiedene Zeiträume durch Tätigwerden für FlixMobility erdient. Die Erdienungszeiträume beginnen mit dem jeweiligen Zuteilungstag. Der zum Gewährungszeitpunkt zu ermittelnde beizulegende Zeitwert wird über den Erdienungszeitraum (basierend auf der von FlixMobility vorgenommenen Schätzung der Anzahl der Optionen, die voraussichtlich ausübbar werden) linear als Aufwand mit einer entsprechenden Gegenbuchung im Eigenkapital erfasst. Damit zu treffende Annahmen und verbundene Erwartungen werden zu jedem Abschlussstichtag von der FlixMobility überprüft. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der gewährten virtuellen Optionen wird eine Optionspreisbewertung nach Black/Scholes durchgeführt. FlixMobility wendet eine "Prior Sale of Company Share"-Methode an. Mit dieser marktwertorientierten Bewertungsmethode wird der Unternehmenswert geschätzt. Dabei werden frühere im Rahmen von Finanzierungsrunden erfolgte Verkäufe von Eigenkapitaltiteln der Gesellschaft berücksichtigt. Da die Anteile an diverse bestehende und neue Investoren ausgegeben wurden, lässt sich die Preisfindung als aussagekräftigen Indikator für den beizulegenden Zeitwert ansehen. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der virtuellen Optionen werden Abschläge für fehlende Marktfähigkeit (DLOMs, Discounts for Lack of Marketability) angesetzt. Diese Abschläge werden auf die heranzuziehenden Unternehmens- bzw. Anteilswerte vorgenommen, um dem Umstand, dass die Anteile nicht sofort verkauft werden können, Rechnung zu tragen. In die Berechnungen gehen dabei Schätzungen ein, wann (in zeitlicher Hinsicht) die virtuellen Optionen ausübbar sind. 2.16. Leistungen an Arbeitnehmer Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben und dem Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld), werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der sonstigen Rücklagen und werden nicht mehr in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt. Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile:
Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar. Jede Überdeckung, die durch diese Berechnung entsteht, ist auf den Barwert künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in Form von Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne zur Verfügung steht. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer ist in der Periode der Leistungserbringung seitens der Arbeitnehmer der nicht abgezinste Betrag der Leistung zu erfassen, der erwartungsgemäß im Austausch für die erbrachte Leistung gezahlt wird. Die erwarteten Kosten für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer in Form von vergüteten Abwesenheiten sind im Fall ansammelbarer Ansprüche dann zu erfassen, wenn die Arbeitsleistungen, die die Ansprüche der Arbeitnehmer auf bezahlte künftige Abwesenheit erhöhen, erbracht werden. Im Fall nicht ansammelbarer Ansprüche erfolgt die Erfassung hingegen in dem Zeitpunkt, in dem die Abwesenheit eintritt. 2.17. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn FlixMobility eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher und/oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages der Rückstellung möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. 2.18. Finanzielle Verbindlichkeiten Erstmaliger Ansatz und Bewertung Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten und derivative Finanzinstrumente. Folgebewertung Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. FlixMobility klassifiziert bedingte Kaufpreisbestandteile als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei werden sämtliche aus der Bewertung resultierenden Gewinne oder Verluste erfolgswirksam vereinnahmt. Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt die für die finanzielle Verbindlichkeit bezahlten Zinsen ein und wird im Posten Sonstiges Finanzergebnis ausgewiesen. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes wird in Kapitel 32 beschrieben. Darlehen Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. Ausbuchung Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 2.19. Aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Eventualverbindlichkeiten Aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Eventualverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. An darauffolgenden Abschlussstichtagen werden solche Eventualverbindlichkeiten mit dem höheren Betrag aus dem erstmaligen Ansatz gegebenenfalls abzüglich der in Übereinstimmung mit den Anforderungen für Ertragsrealisierung erfassten kumulierten Abschreibung und dem sich gem. IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen ergebenden Wert angesetzt. 2.20. Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten Bei der Anwendung der in Kapitel 2 dargestellten Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt. 2.20.1. Bedeutende Ermessensausübung der Geschäftsführung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bedeutende Ermessensausübungen bestehen insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten. Die Bestimmung der Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte erfolgt auf Basis der bisherigen Erfahrungen und bestmöglicher Schätzungen. Einzelheiten zu den immateriellen Vermögenswerten können dem entsprechenden Kapitel 16 entnommen werden. 2.20.2. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erforderlich wird. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts Für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist es erforderlich, den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, zu ermitteln. Die Berechnung des Nutzungswerts bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung. Wenn die tatsächlich erwarteten künftigen Cashflows geringer als bisher geschätzt ausfallen, kann sich eine wesentliche Wertminderung ergeben. Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts betrug zum 31.12.2019: 336.862 TEUR (Vorjahr: 253.309 TEUR). Weitere Einzelheiten zum Geschäfts- oder Firmenwert können dem Kapitel 15 entnommen werden. Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste Bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste von Finanzinstrumenten verwendet FlixMobility vernünftige und belastbare zukunftsgerichtete Informationen, die auf Annahmen über die zukünftige Entwicklung der verschiedenen relevanten wirtschaftlichen Faktoren und darüber, wie sich diese Faktoren gegenseitig beeinflussen werden, beruhen. Der "loss given default" (LGD) ist eine Schätzung des Verlusts bei Ausfall. Sie basiert auf der Differenz zwischen den fälligen vertraglichen Zahlungsströmen und denen, die der Kreditgeber, unter Berücksichtigung der Zahlungsströme aus Sicherheiten und integralen Kreditsicherheiten, im Falle eines Ausfalls erwarten würde. Die "probability of default" (PD) stellt einen zentralen Faktor zur Berechnung der Wertberichtigung dar. Diese ist eine Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit über einen bestimmten Zeithorizont, deren Berechnung historische Daten sowie aktuelle Annahmen und Erwartungen über zukünftige Bedingungen umfasst. Weitere Einzelheiten können Kapitel 19 entnommen werden. Der Konzern nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu berechnen. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen für verschiedene (nach Kriterien wie der geografischen Region, der Produktart und dem Kundentyp) zu Gruppen zusammengefasste Kundensegmente mit ähnlichen Ausfallmustern bestimmt. Die Wertberichtigungstabelle basiert anfänglich auf den historischen Ausfallquoten des Konzerns. Anschließend kalibriert der Konzern die Tabelle, um seine historischen Kreditausfälle an zukunftsbezogene Informationen anzupassen. Zu jedem Abschlussstichtag werden die historischen Ausfallquoten aktualisiert und Änderungen der zukunftsbezogenen Schätzungen analysiert. Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die Höhe der erwarteten Kreditausfälle hängt von Änderungen der Umstände und der prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die historischen Kreditausfälle des Konzerns und die Prognose der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind möglicherweise nicht repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft. Informationen über die erwarteten Kreditverluste bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns sind in Kapitel 21 enthalten. Steuern Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunktes künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts der internationalen Geschäftsbeziehungen und des langfristigen Charakters und der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Schätzung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Der Buchwert der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge beträgt zum 31.12.2019 67.179 TEUR (Vorjahr: 38.849 TEUR). Weitere Einzelheiten zu den latenten Steuerpositionen können Kapitel 0 entnommen werden. 2.21. Neue, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten bzw. noch nicht in europäisches Recht übernommen worden. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.
2.22. Vorjahresanpassungen Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Ausweis der Infrastrukturkosten, die in direkter Verbindung mit bezogenen Leistungen im Kerngeschäft stehen sowie Kosten für Linienbereitstellung angepasst. Im Gegensatz zur testierten Konzern-Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2018 wurde der Ausweis rückwirkend zu Umsatzkosten geändert (zuvor: Infrastrukturkosten waren Teil der Service- und Betriebskosten, Kosten für Linienbereitstellung waren Teil von Marketing- und Vertriebskosten). Aus dieser Änderung ergeben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis der vorangegangenen Berichtsperioden. Die nachfolgende Tabelle stellt die Auswirkungen der Anpassung auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung dar:
3. Unternehmenszusammenschlüsse 2019 gab FlixMobility 83.414 TEUR (Vorjahr: 29.877 TEUR) für Unternehmensakquisitionen im Fernverkehrsmarkt aus. Göksu Seyahat ve Tașimacilik A.Ș. Am 1. Oktober 2019 übernahm FlixMobility GmbH 100% der Anteile an Göksu Seyahat ve Tașimacilik A.Ș (Kâmil Koç), die in der Türkei ein Fernbusgeschäft unter dem Namen Kamil Koc betreibt. Ziel der Akquisition ist die Expansion des Konzerns fortzusetzen.
Aus dem Erwerb von Kâmil Koç ist ein Geschäfts- oder Firmenwert entstanden. Darin enthalten sind größtenteils immaterielle Vermögenswerte, die den Ansatzvorschriften nicht genügen, wie z.B. Vorteile aus erwarteten Synergien, Umsatzwachstum und künftiger Marktentwicklung. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist in voller Höhe steuerlich nicht abzugsfähig. Erworbene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben einen Bruttowert von 6.111 TEUR und einen Zeitwert von 5.161 TEUR. Aufgrund der Komplexität der Kâmil Koç-Transaktion ist die Kaufpreisallokation vorläufig. Die FlixMobility-Gruppe behält sich die Option vor, die vorläufig zum Erwerbszeitpunkt angesetzten Beträge rückwirkend zu korrigieren. Wesentliche vorläufige Punkte umfassen die Bewertung der Marke und Kundenbeziehungen des beizulegenden Zeitwerts der Gegenleistung und der resultierenden latenten Steuern. Daher sind die Angaben gemäß IFRS 3.45 vorläufig. Die anschaffungsbezogenen Kosten in Höhe von 478 TEUR wurden aufwandswirksam unter Verwaltungskosten erfasst. Das durch Kâmil Koç generierte zusätzliche Geschäft hat 41,9 Mio. EUR zu den Konzernumsatzerlösen und 10 Mio. EUR zum Konzernverlust beigetragen. Wenn der Erwerb bereits am 01.01.2019 stattgefunden hätte, hätte das Kâmil Koç-Geschäft 197,7 Mio. EUR zu den Konzernumsatzerlösen und 14,6 Mio. EUR zum Konzernverlust beigetragen. Weitere Transaktionen In weiteren Transaktionen entstand 2019 ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 17.885 TEUR (Vorjahr: 13.092 TEUR). Ziel aller Transaktionen ist die weitere Expansion des Konzerns im Fernverkehrsmarkt. Im entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert sind größtenteils immaterielle Vermögenswerte enthalten, die den Ansatzvorschriften nicht genügen, wie z.B. Vorteile aus erwarteten Synergien, Umsatzwachstum und künftiger Marktentwicklung. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist teilweise steuerlich abzugsfähig. Der Nettoabfluss von Zahlungsmitteln aus den Erwerben beträgt im Geschäftsjahr 2019 15.167 TEUR (Vorjahr: 13.172 TEUR). Aufgrund der Komplexität der Transaktionen ist die Kaufpreisallokation vorläufig. Die FlixMobility-Gruppe behält sich die Option vor, die vorläufig zum Erwerbszeitpunkt angesetzten Beträge rückwirkend zu korrigieren. Wesentliche vorläufige Punkte umfassen die Bewertung der Marken und Kundenbeziehungen, des beizulegenden Zeitwerts der Gegenleistung und der resultierenden latenten Steuern. Daher sind die Angaben gemäß IFRS 3.45 vorläufig. 4. Angaben zu Tochterunternehmen Einzelheiten zu den Tochterunternehmen, die zum Bilanzstichtag vollkonsolidiert wurden, sind nachstehend aufgeführt:
1 Das Unternehmen wurde 2019 mit FlixMobility
GmbH fusioniert.
3 Indirekte Beteiligung über FlixBus
Danmark ApS, die 100% Anteile an der Gesellschaft
hält.
4 Das Unternehmen wurde 2019 mit FlixBus CEE
South d.o.o. fusioniert.
9 Indirekte Beteiligung über Transdev
Eurolines S.A., die 100% Anteile an der Gesellschaft
hält.
5. Segmentinformationen Die Organisations- und Berichtsstruktur der FlixMobility-Gruppe ist nach geographischen Regionen (sogenannten "Business Regions") unterteilt. Zu unterscheiden sind dabei die Business Region DACH (Deutschland, Österreich und Schweiz, inkl. Chartergeschäft) und die Business Region Rest of World (RoW). Geschäftsaktivitäten, die keinem berichtspflichtigen Segment zugeordnet sind, werden gemeinsam mit den Erträgen und Aufwendungen der zentralen Konzernfunktionen in der Spalte "Weitere Gesellschaften und Konzernfunktionen" der Segmentberichterstattung dargestellt. Die Zuordnung einer Linie zu einer Business Region bestimmt sich nach verschiedenen Kriterien. Von Bedeutung sind insbesondere die regionale Verteilung der Streckenanteile einer Linie, die regionale Zuordnung einer Linie zu potentiellen Mobilitätspartnern, die regionale Verortung der betreffenden Konzession für den Betrieb und unternehmensinterne Verantwortlichkeiten. Auch kann sich die Zuordnung einer Linie im Zeitablauf ändern. Auf Ebene einer Business Region beurteilt die Geschäftsführung als Hauptentscheidungsträger den Erfolg der Segmente und die Zuteilung von Ressourcen; dabei wird auf die Kennzahlen Umsatz, EBITDA und adjusted EBITDA zurückgegriffen.
10 Indirekte Beteiligung über Göksu
Seyahat ve Tașimacilik A.Ș., die 100% Anteile an
der Gesellschaft hält.
Über die Geschäftssegmente wird nach IFRS entsprechend dem konzerninternen Reporting berichtet. Es erfolgte keine Zusammenfassung von Geschäftssegmenten, um zur Ebene der berichtspflichtigen Segmente des Konzerns zu kommen. Die berichtspflichtigen Segmente stellen sich wie folgt dar:
Die Außenumsatzerlöse werden fast ausschließlich mit Beförderungsleistungen erzielt und entsprechen in der Summe den in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesenen Umsatzerlösen. Dies gilt entsprechend für die Ergebnisgrößen EBITDA und adjusted EBITDA. EBITDA und adjusted EBITDA leiten sich jeweils wie folgt auf das Ergebnis vor Steuern über:
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den konzerninternen Vorgaben für interne Berichterstattungszwecke. Die Forderungsverluste in Höhe von 3.294 TEUR (Vorjahr: 2.945 TEUR) resultieren aus einmaligen Forderungsabwertungen und Forderungsausbuchungen außerhalb der gewöhnlichen Abläufe. Bei den Kosten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben in Höhe von 10.701 TEUR (Vorjahr: 7.644 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlichen Betrieb von erworbenen Buslinien im Rahmen eines "Transition Service Agreement" mit dem Veräußerer sowie Beratungskosten. Das EBITDA ist weiterhin um einmalige Beratungskosten des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 1.812 TEUR (Vorjahr: 1.171 TEUR) bereinigt. Dabei handelt es sich um Beratungskosten im Zusammenhang mit diversen Sonderprojekten. Im Geschäftsjahr 2019 fallen Aufwendungen in Höhe von 1.419 TEUR (Vorjahr: 884 TEUR) für die anteilsbasierte Vergütung an. Für weitere Ausführungen wird auf Kapitel 26 verwiesen. Die Entschädigungszahlungen und Kosten für Rechtsstreitigkeiten beinhalten 2019 die einmalige Unterstützung eines Zugpartners zum Aufbau von weiterer Zugkapazität sowie genauso wie im Vorjahr insbesondere Kosten für bestehende Rechtsstreitigkeiten. Außenumsatzerlöse nach Regionen Die Außenumsatzerlöse des Konzerns verteilen sich regional wie folgt:
Außenumsatzerlöse nach Dienstleistungsbereichen Für die Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns verteilen sich auf die verschiedenen Dienstleistungsbereiche wird auf Kapitel 6 verwiesen. 6. Umsatzerlöse Umsatzerlösströme Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden setzen sich wie folgt zusammen:
Vertragssalden Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
Forderungen aus Verträgen mit Kunden betreffen im Wesentlichen die Ansprüche auf Gegenleistung für abgeschlossene und schon abgerechnete Leistungen gegen Kunden. FlixMobility hatte am 1. Januar und 31. Dezember 2019 keine noch nicht abgerechnete Leistungen gegen Kunden. Die Forderungen aus Verträgen mit Kunden sind in der Bilanz unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen erfasst. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für die Beförderungsleistungen, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert werden. Die Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden sind in der Bilanz unter sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Die untenstehende Tabelle gibt Auskunft über die in der Berichtsperiode erfassten Erlöse, die zu Beginn der Periode im Betrag der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren:
7. Umsatzkosten Die Umsatzkosten setzen sich wie folgt zusammen:
8. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
9. Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
10. Service- und Betriebskosten Die Service- und Betriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:
11. Marketing- und Vertriebskosten Die Marketing- und Vertriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:
12. Forschungs- und Entwicklungskosten Die Forschungs- und Entwicklungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forschungs- und Entwicklungskosten beziehen sich überwiegend auf die Entwicklung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte. 13. Finanzergebnis Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Im sonstigen Finanzergebnis sind Wertminderungen auf Finanzanlagen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 260 TEUR) und Erträge aus der Neubewertung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 412 TEUR (Vorjahr: 595 TEUR) enthalten. 14. Ertragsteuern Die Ertragsteuern stellen sich wie folgt dar:
Der Steuerertrag kann wie folgt auf den Periodenerfolg übergeleitet werden:
Der im Rahmen der obigen Überleitungsrechnung für 2019 angewendete Steuersatz entspricht dem von der Muttergesellschaft gemäß dem deutschen Unternehmenssteuerrecht zu leistenden Steuersatz von 32,04% (Im Vorjahr: 32,98%). Latente Steueransprüche und -schulden
Die Flix-Mobility Gruppe verfügt über ungenutzte steuerliche Verluste in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 111 TEUR) für die keine aktiven latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Es gibt keine wesentlichen temporären Differenzen aus Beteiligungen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden angesetzt wurden. 15. Geschäfts- oder Firmenwert Informationen zur Entwicklung des Bestands und den kumulierten Wertminderungen sind in der Tabelle des folgenden Kapitels enthalten. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum Zwecke der Wertminderungsprüfung zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts verteilt sich auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt:
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer in Höhe von 748 TEUR (Im Vorjahr: 0 TEUR) sind der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Türkei" zugeordnet. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde durch eine Nutzungswertberechnung auf Grundlage des aktuellen, von der Geschäftsführung bewilligten, Finanzbudgets bestimmt. Die Geschäftsführung geht in der Detailplanung grundsätzlich von im Zeitablauf abnehmendem Umsatzwachstum und steigenden EBITDA-Margen aus. Die Annahmen zu den steigenden EBITDA-Margen basieren auf Erwartungen im Hinblick auf die mit dem Umsatzwachstum ansteigende Profitabilität. Für die Zahlungsströme nach dem Detailplanungszeitraum wird eine konstante jährliche Wachstumsrate verwendet. Die weiteren wesentlichen Annahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags sind in der unten stehenden Tabelle abgebildet. Als Diskontierungssatz wurde ein WACC vor Steuern verwendet. Dieser wurde von einer Peer-Group abgeleitet und berücksichtigt eine typisierte Kapitalstruktur. Bei keiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit ergibt sich ein Wertminderungsbedarf. Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass keine vernünftigerweise denkbare Veränderung der Grundannahmen dazu führen würde, dass ein Wertminderungsbedarf entsteht.
16. Immaterielle Vermögenswerte Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte lässt sich den beiden folgenden Aufstellungen entnehmen. Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Die Abschreibungen selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter Forschungs- und Entwicklungskosten ausgewiesen. Die Abschreibungen sonstiger immaterieller Vermögenswerte sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter Verwaltungskosten, Service- und Betriebskosten, Marketing- und Vertriebskosten sowie Forschungs- und Entwicklungskosten ausgewiesen. Die Wertminderungen selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte im Bau betrugen 151 TEUR (Vorjahr: 87 TEUR). 17. Sachanlagen Die Entwicklung der Sachanlagen lässt sich den nachfolgenden Aufstellungen entnehmen. Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Sachanlagen mit Restbuchwert von 22.914 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) dienen als Kreditsicherheiten. 18. Vorräte
Die in der Berichtsperiode aufwandswirksam erfassten Vorräte werden in Kapitel 0 dargestellt. Die Wertminderungen auf Vorräte im Berichtsjahr betrugen 862 TEUR (Vorjahr: 641 TEUR). Die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bilanzierten Waren betrugen 1.500 TEUR (Vorjahr: 614 TEUR). 19. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Für sonstige finanzielle Vermögenswerte ermittelt FlixMobility zunächst den Kreditausfall, der innerhalb der ersten zwölf Monate erwartet wird. Bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust über die Restlaufzeit des jeweiligen Vermögenswerts angesetzt. Als signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos wird eine Verschlechterung des internen Ratings um 3 Stufen oder eine bedeutende Verschlechterung der erwarteten Performance des Schuldners angesehen. Alle sonstigen finanziellen Vermögenswerte außer Forderungen gegen Buspartner weisen ein geringes Kreditrisiko auf. Finanzinstrumente weisen ein geringes Kreditrisiko auf, wenn das Ausfallrisiko gering ist und der Schuldner die Leistungsfähigkeit besitzt seine vertraglichen Verpflichtungen in der nahen Zukunft zu erfüllen. Bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste verwendet FlixMobility historische Verlustraten und passt diese aufgrund aktueller und künftiger Informationen an. 2019
2018
Entwicklung der Wertminderungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte
20. Sonstige Vermögenswerte
Bei langfristigen sonstigen Vermögenswerten handelt es sich um Rechnungsabgrenzungsposten. 21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt der Ansatz der erwarteten Kreditausfälle im Rahmen der vereinfachten Methode über ihre Restlaufzeit. Um die erwarteten Kreditausfälle zu bestimmen, werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen basierend auf ihren Kreditrisikoeigenschaften und ihrer Überfälligkeit zu homogenen Gruppen zusammengefasst. Die erwarteten Kreditausfälle basieren auf dem Zahlungsverhalten und Kreditausfällen vergangener Perioden. Die historischen Kreditausfallraten passt FlixMobility an ihre Erwartung an künftige Kreditausfälle an.
Entwicklung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
22. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital umfasst 116.416 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je 1 EUR (Vorjahr: 95.758 Geschäftsanteile) und beträgt zum Bilanzstichtag 116 TEUR (Vorjahr: 96 TEUR). Die Geschäftsanteile tragen jeweils ein Stimmrecht und sind dividendenberechtigt. Die im Geschäftsjahr 2019 vorgenommene Erhöhung des gezeichneten Kapitals um 20.658 Geschäftsanteile erfolgte durch Ausgabe neuer Anteile gegen Barzahlung und auf Beschluss der Gesellschafterversammlung. Zum 31.12.2019 ist das gezeichnete Kapital voll eingezahlt (wie auch zum 31.12.2018). 23. Kapitalrücklage Der jeweilige Stand der Kapitalrücklage zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung der Kapitalrücklage in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. Neben der im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Erhöhung des gezeichneten Kapitals ist die Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 369.982 TEUR ursächlich für den Anstieg der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2019. In der Kapitalrücklage werden Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden in der Kapitalrücklage Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital (nach Steuern) in Höhe von 3.200 TEUR verrechnet. Des Weiteren erfolgte der Rückkauf der virtuellen Optionen. Weitergehende Ausführungen können dem Kapitel 26. entnommen werden. 24. Gewinnrücklage Der jeweilige Stand der Gewinnrücklage zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung der Gewinnrücklage in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. 25. Weitere Eigenkapitalbestandteile Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen Die Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen ist Teil der sonstigen Rücklagen. Der jeweilige Stand der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung dieser Rücklage in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. Die Rücklage resultiert aus der Gewährung von virtuellen Optionen, die nach den Regelungen für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllenden anteilsbasierten Vergütungen bilanziert werden. Weitere Rücklagen Die weiteren Rücklagen sind Teil der sonstigen Rücklagen und beinhalten im Wesentlichen die Rücklage aus der erstmaligen Anwendung der IFRS. 26. Anteilsbasierte Vergütungen Virtuelles Optionsprogramm 2015 Die FlixMobility GmbH hat mit dem Virtuellen Optionsprogramm 2015 ein Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem eine Beteiligung des jeweiligen Optionsberechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft nachgebildet wird. Mit diesem Vergütungsprogramm erhalten die Optionsberechtigten die Chance an künftigen Steigerungen des Unternehmenswerts zu partizipieren. Im Gegensatz zu echten Optionen geben die virtuellen Optionen dem jeweiligen Optionsberechtigten bei Optionsausübung nicht das Recht zur Übernahme von Geschäftsanteilen, sondern räumen ihm bei Vorliegen bestimmter Ausübungsvoraussetzungen einen vertraglichen Anspruch gegen FlixMobility auf eine Geldleistung bzw. auf eine Sachleistung ein. Ob tatsächlich eine Geldleistung oder Sachleistung erfolgt, liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Ausübung der virtuellen Optionen setzt voraus, dass
Die Optionen werden über verschiedene Zeiträume durch Tätigwerden für FlixMobility erdient. Die Erdienungszeiträume beginnen mit dem jeweiligen Zuteilungstag. Der Optionsberechtigte hat bei Ausübung der bis zum Ausübungsereignis angesparten und nicht verfallenen virtuellen Optionen einen Anspruch gegen die Gesellschaft, dessen genaue Berechnung in den Optionsbedingungen hinterlegt ist. Die Ausübbarkeit gewährter virtueller Optionen setzt voraus, dass sie nicht verfallen sind. Zu unterscheiden sind dabei folgende Fallkonstellationen:
Als Ausübungsereignis gilt ein Share-Deal-Exit, ein Asset-Deal-Exit oder ein IPO-Exit der Gesellschaft. Die Anzahl der anteilsbasierter Vergütungen während der Berichtsperiode entwickelte sich wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt 230 vollständig zugeteilte virtuelle Optionen von FlixMobility GmbH zu einem fixen Preis zurückgekauft und ersatzlos gestrichen. Der Rückkauf der virtuellen Optionen wurde im Konzernabschluss als Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten (im Abzug von der Kapitalrücklage) bilanziert (vgl. Kapitel 23). Keinen virtuellen Optionen sind ausgeübt worden (wie im Vorjahr). Beizulegender Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten virtuellen Optionen Die virtuellen Optionen sind mit einem Optionspreismodell nach Black/Scholes bewertet worden. Die voraussichtlichen Optionslaufzeiten berücksichtigen insbesondere Schätzungen zur Erfüllung der Ausübungsvoraussetzungen. Die ermittelten Volatilitäten basieren auf Entwicklungen historischer Aktienkursvolatilitäten vergleichbarer Unternehmen. Modellparameter der im Geschäftsjahr 2019 gewährten virtuellen Optionen Für die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte der im Geschäftsjahr 2019 gewährten virtuellen Optionen kamen erwartete Volatilitäten zwischen 33% und 43% sowie risikolose Zinssätze zwischen 0% und 2% zur Anwendung. Am Ende der Berichtsperiode ausstehende virtuelle Optionen Alle am Ende der Berichtsperiode ausstehenden virtuellen Optionen sind nicht ausübbar (wie im Vorjahr). Der gewichtete durchschnittliche restliche Erdienungszeitraum beträgt 19,17 Monate (Vorjahr: 17,61 Monate). Weitere Angaben Der insgesamt für anteilsbasierte Vergütungen erfasste Aufwand beträgt 1.419 TEUR (Vorjahr: 884 TEUR). Anteilsbasierte Vergütungen von Geschäftsführung und Beirat Im Berichtsjahr 2019 ist für die Geschäftsführung ein Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von 258 TEUR (Vorjahr: 90 TEUR) erfasst worden. Der Geschäftsführung wurden im Berichtsjahr 2019 412 Optionen zugeteilt. Im Berichtsjahr 2019 ist für Mitglieder des Beirats ein Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von 27 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR) erfasst worden. Mitgliedern des Beirats wurden im Berichtsjahr 2019 keine anteilsbasierten Vergütungen gewährt. 27. Leistungen an Arbeitnehmer Beitragsorientierte Versorgungspläne Beitragsorientierte Versorgungspläne betreffen im Wesentlichen die Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rentenversicherung der Mitarbeiter. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für beitragsorientierte Versorgungspläne betragen 6.534 TEUR (Vorjahr: 4.749 TEUR). Leistungsorientierte Versorgungspläne Leistungsorientierte Pläne bestehen bei den Tochtergesellschaften von FlixBus in Italien, Frankreich und der Türkei. Sie betreffen Leistungen im Falle der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und die damit verbundenen Verpflichtungen der Tochtergesellschaften. Im Vorjahr bestanden ausschließlich in Italien leistungsorientierte Pläne. Für jedes Dienstjahr eines Mitarbeiters entsteht für den Arbeitgeber eine Verpflichtung, die sich nach der Jahresgesamtvergütung bestimmt. Die Vergütung für diese Verpflichtung leistet ausschließlich der Arbeitgeber, wobei ein Teil von der Vergütung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt wird. Die wichtigsten Annahmen, die der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden. werden nachstehend aufgeführt. Die Bewertung erfolgte nach der Projected Unit Credit-Methode.
Im Gesamtergebnis sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:
Der Dienstzeitaufwand wird in den Verwaltungskosten, der Nettozinsaufwand wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Neubewertung der Nettoschuld aus dem leistungsorientierten Plan ist im sonstigen Ergebnis erfasst und stellt sich wie folgt dar:
Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:
Die Veränderungen im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Die Sensitivitäten der leistungsorientierten Verpflichtung abhängig von der Veränderung des Abzinsungssatzes wurden für jedes einzelne Land in 2019 individuell berechnet und die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar (Im Vorjahr: die Ergebnisse sind nur für Italien zusammengefasst): 31. Dezember 2019
31. Dezember 2018
Die Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen in den vorstehenden Sensitivitätsanalysen sind nach demselben Verfahren ermittelt wie die tatsächlich bilanzierten Werte. Die Sensitivitätsanalysen dürften nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sein, da es als unwahrscheinlich anzusehen ist, dass Abweichungen von den getroffenen Annahmen isoliert voneinander auftreten, da die Annahmen teilweise zueinander in Beziehung stehen. 28. Rückstellungen Die Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:
Die Rückstellungen entsprechen der Erwartung hinsichtlich des Zahlungsmittelabflusses innerhalb des jeweiligen Folgejahres. Alle gebildeten Rückstellungen sind kurzfristig. Die sonstigen Rückstellungen bestehen überwiegend aus Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten. 29. Finanzverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
30. Sonstige Verbindlichkeiten
31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Kosten bilanziert. Sie betreffen überwiegend Buspartner und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. 32. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten 32.1. Kapitalrisikomanagement Die Ziele des Kapitalmanagements der FlixMobility-Gruppe sind primär darauf ausgelegt, die Wachstumsstrategie des Konzerns zu finanzieren sowie ein effizientes Working-Capital Management sicherzustellen. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Geschäftsführung überwacht im Rahmen des regulären Managementreportings das Eigenkapital als absolute Größe. FlixMobility unterliegt externen Covenants aus Darlehen von Kreditinstituten, die weder im Berichts- noch im Vorjahr verletzt wurden. Die Ziele des Kapitalmanagements wurden im Berichtsjahr erreicht. 32.2. Kategorien von Finanzinstrumenten
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten sind bedingte Kaufpreisbestandteile resultierend aus Unternehmenszusammenschlüssen. Weitergehende Ausführungen zu bedingten Kaufpreisbestandteilen können Kapitel 32.9.1 entnommen werden. 32.3. Ziele des Finanzrisikomanagements Der Bereich Treasury des Konzerns überwacht und steuert die mit den Geschäftsbereichen der FlixMobility-Gruppe verbundenen Finanzrisiken. Die Risiken werden nach Grad und Ausmaß analysiert. FlixMobility ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit unterschiedlichen finanziellen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die primären Ziele des Finanzrisikomanagements bestehen darin, Risikolimits festzulegen und sicherzustellen, dass die Risikogefährdung diese Limits nicht übersteigt. Der Bereich Konzern-Treasury berichtet quartalsweise an den Beirat des Konzerns. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, welches die Unternehmensstrategie sowie Maßnahmen zur Risikoverminderung überwacht. 32.4. Marktrisiko Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet das Währungsrisiko. Dem Marktrisiko ausgesetzte Vermögenswerte umfassen insbesondere Bankguthaben und Forderungen in Fremdwährung. Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Unterkapiteln beziehen sich auf die relevanten Berichtsperioden. Durch die Akquisition des Kamil Koc-Geschäfts erhöhte die FlixMobility-Gruppe ihre Risikoexposition in türkische Lira im Berichtszeitraum wesentlich. 32.5. Wechselkursrisikomanagement Bestimmte Geschäftsvorfälle innerhalb der FlixMobility-Gruppe lauten auf fremde Währung. Daher entstehen Risiken aus Wechselkursschwankungen. Um das Wechselkursrisiko zu reduzieren, ist die FlixMobility-Gruppe wie im Vorjahr grundsätzlich bemüht, Aufwendungen und Erträge in der gleichen funktionalen Währung zu generieren und die Haltedauer von Fremdwährungspositionen zu verkürzen. Eine Absicherung der Wechselkursrisiken aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt derzeit nicht. Die Buchwerte der auf fremde Währung lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden der FlixMobility-Gruppe am Stichtag lauten wie folgt:
Fremdwährungssensitivitätsanalyse FlixMobility erzielt über die operativen Tochtergesellschaften Umsatzerlöse in Fremdwährung. FlixMobility ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko der in Kapitel 2.3 beschriebenen Fremdwährungen ausgesetzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt aus Konzernsicht die Sensitivität eines 10%igen Anstiegs oder Falls des Euro gegenüber der jeweiligen Fremdwährung zum 31.12.2019 und 31.12.2018 auf. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende, auf fremde Währung lautende monetäre Positionen und passt deren Umrechnung zum Periodenende gemäß einer 10%igen Änderung der Wechselkurse an. Eine positive Zahl weist auf einen Anstieg des Jahresergebnisses und des Eigenkapitals hin. Eine negative Zahl weist auf eine Reduzierung des Jahresergebnisses und des Eigenkapitals hin.
Die Wechselkursrisikosensitivität der FlixMobility-Gruppe hat wie bereits im Vorjahr aufgrund der zunehmenden Expansion der Streckennetze in Ländern, die nicht der Euro-Zone angehören, zugenommen. 32.6. Zinsrisikomanagement FlixMobility unterliegt Zinsänderungsrisiken aus Bankdarlehen, da die Konzernunternehmen Darlehen sowohl zu festen als auch zu variablen Zinssätzen aufnehmen. Bei einer Erhöhung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte erhöht sich der jährliche Zinsaufwand auf die zum Stichtag ausstehenden Bankdarlehen um 240 TEUR. Bei einer Reduzierung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte verringert sich der jährliche Zinsaufwand auf die zum Stichtag ausstehenden Bankdarlehen um 158 TEUR. 32.7. Ausfallrisikomanagement Als Kredit- bzw. Ausfallrisiko der FlixMobility-Gruppe gilt das Risiko, dass die Geschäftspartner, im Wesentlichen Agenturen, Zahlungsdienstleister und Buspartner, ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen und dies für FlixMobility zu einem Verlust führt. Diesbezügliche Risiken beziehen sich wie im Vorjahr überwiegend auf kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Aufgrund des breiten und heterogenen Kunden- und Lieferantenstamms bestehen keine wesentlichen Bonitätsrisiken gegenüber einzelnen Kunden oder Lieferanten. Das Ausfallrisiko wird von FlixMobility überwacht und wie im Vorjahr aktiv über die Optimierung des Zahlungsprozesses gesteuert. Das Ausfallrisiko aus liquiden Mitteln ist gering, da die Vertragsparteien Banken und Zahlungsmitteldienstleister mit ausgezeichneter Bonität sind. Das höchstmögliche Ausfallrisiko entspricht dabei dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Weitergehende Ausführungen zum Ausfallrisiko können den Kapiteln 19 und 21 entnommen werden. 32.8. Liquiditätsrisikomanagement Das Liquiditätsmanagement der FlixMobility-Gruppe sichert durch eine angemessene Budgetplanung die Verfügbarkeit liquider Mittel für die operative Tätigkeit und weitere Investitionen. Zudem wird zur Finanzierung der operativen Tätigkeiten immer ein ausreichender Bestand an liquiden Mitteln vorgehalten, der zentral gesteuert wird. FlixMobility verfügt über Darlehen sowie ungenutzte Kreditlinien. Die FlixMobility-Gruppe ist für die weitere Expansion auf externe Finanzierung angewiesen. Fehlende externe Finanzierungen könnten ein Risiko für die Unternehmensfortführung darstellen, wenn sich gleichzeitig auch die Ertragskraft des Konzerns relevant verändert. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement bei der Geschäftsführung, die ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. FlixMobility steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Restlaufzeiten der nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten der FlixMobility-Gruppe. Die Tabellen beruhen auf undiskontierten Zahlungsströmen finanzieller Verbindlichkeiten basierend auf dem frühesten Tag, an dem FlixMobility zur Zahlung verpflichtet werden kann. Die Tabelle enthält sowohl Zins- als auch Tilgungszahlungen.
FlixMobility kann Kreditlinien in Anspruch nehmen. Diese sind im Umfang von 130.000 TEUR (Vorjahr: 59.166 TEUR) zum Ende der Berichtsperiode ungenutzt. FlixMobility erwartet seine sonstigen Verpflichtungen durch operative Zahlungsströme und erhaltene Erlöse bei Fälligkeit finanzieller Vermögenswerte erfüllen zu können. 32.9. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert 32.9.1. Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Einige der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der FlixMobility-Gruppe werden zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Die nachstehende Tabelle enthält Informationen darüber, wie die beizulegenden Zeitwerte dieser finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestimmt wurden. Alle zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens bewertet.
Die bedingten Gegenleistungen änderten sich 2019 wie folgt:
32.9.2. Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Außer für die in der nachstehenden Tabelle dargestellten Instrumente betrachtet die Geschäftsführung die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz als angemessene Näherung an deren beizulegende Zeitwerte. Langfristige finanzielle Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Kautionen.
31. Dezember 2019
31. Dezember 2018
Die beizulegenden Zeitwerte der oben aufgeführten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Stufe 3 wurden in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren bestimmt. Wesentlicher Eingangsparameter ist der Abzinsungssatz, der das Ausfallrisiko der Gegenparteien berücksichtigt. 33. Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände, Guthaben auf Bankkonten sowie Guthaben bei Zahlungsdienstleistern. Die Bankguthaben und Kassenbestände enthalten zum 31. Dezember 2019 Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung in Höhe von 34.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). 34. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Der Konzern hat zum Bilanzstichtag 31.12.2019 Eventualverbindlichkeiten in Bezug auf:
35. Leasingverhältnisse FlixMobility als Leasingnehmer Die Leasingverhältnisse der FlixMobility als Leasingnehmer beziehen sich auf Bauten (Büroräumlichkeiten, Läden, Haltestellen) und sonstige Vermögenswerte (hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattung, Busse und PKWs). Nutzungsrechte: Die folgende Tabelle zeigt die Nutzungsrechte an Vermögenswerten, die im Rahmen eines Leasings bilanziert werden:
Leasingverbindlichkeiten:
Fristigkeitsanalyse - vertragliche, nicht abgezinste Kapitalabflüsse:
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge:
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse:
Verlängerungsoptionen: Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, die FlixMobility bis zu 3 Monaten vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausüben kann. Derartige Vertragskonditionen bieten FlixMobility eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Soweit praktikabel, strebt FlixMobility an, Verlängerungsoptionen in neue Leasingverträge aufzunehmen, um betriebliche Flexibilität gewährleisten zu können. Die gehaltenen Verlängerungsoptionen können nur von FlixMobility und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. FlixMobility beurteilt bei Beginn des Leasingverhältnisses (oder zum Zeitpunkt des Übergangs nach IFRS 16 am 1. Januar 2018), ob die Verlängerungsoptionen angemessen wahrgenommen werden können. Es wird neu bewertet, ob es vernünftigerweise sicher ist, die Optionen auszuüben, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände unter seiner Kontrolle vorliegt. Die folgende Tabelle zeigt die möglichen künftigen Zahlungsmittelabflüsse aus Verlängerungsoptionen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit entweder berücksichtigt oder unberücksichtigt geblieben sind:
Zukünftige, vertragliche Zahlungsmittelabflüsse: Die folgende Tabelle zeigt die zukünftigen, vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungsmittelabflüsse von langfristigen Leasingverhältnissen der Vermögenswerte von nicht geringem Wert, die FlixMobility bereits eingegangen ist, aber noch nicht begonnen haben:
FlixMobility als Leasinggeber Finanzierungsleasingverhältnisse: Die Forderungen aus Finanzierungsleasing umfassen Leasingverträge, bei denen die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Leasinggeschäft auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Im Zuge des Finanzierungsleasings vermietet FlixMobility Busse als Leasingobjekt an Buspartner. Das Finanzierungsleasing umfasst 3 Leasingverträge mit einer Restlaufzeit von 4 Monaten. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit werden die Busse zu einem in den Leasingverträgen fest vereinbarten Kaufpreis an die Leasingnehmer verkauft. Es gab im Geschäftsjahr 2019 keine nicht realisierten Finanzerträge. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Verluste aus uneinbringlichen Leasingzahlungen in Höhe von 62 TEUR (Vorjahr: 280 TEUR) realisiert. Die Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen betrugen zum 31.12.2019 390 TEUR (Vorjahr: 815 TEUR). Die Forderungen werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen und haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. 36. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende- Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für FlixMobility die Personen und Unternehmen, welche die FlixMobility-Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch FlixMobility beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Zum Stichtag wurden die Geschäftsführer der FlixMobility GmbH, die Mitglieder des Beirats, die Gesellschafter mit einem Anteil am Stammkapital über 20 %, die Gesellschaften, an denen unmittelbar die Mitarbeiter in Schlüsselpositionen beteiligt sind, sowie die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften als nahestehende Personen und Unternehmen identifiziert. Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren konsolidierungspflichtigen Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden nicht erläutert. -Es gab in der Berichtsperiode keine Erträge und Aufwendungen, die aus Transaktionen mit nahestehenden Personen resultierten. Es gab keine Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen im Zusammenhang mit ausstehenden Salden sowie keine während der Periode erfassten Aufwendungen für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen. Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen FlixMobility hat den Mitgliedern der Geschäftsführung weder Darlehen gewährt noch für diese Bürgschaften übernommen. Es wurden keine Wertminderungen für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen im aktuellen oder vorherigen Geschäftsjahr vorgenommen. Bezüge von Personen in Schlüsselpositionen Die Geschäftsführer und andere nahestehende Personen haben während des Geschäftsjahres - folgende- Bezüge erhalten:
Beträge in beitragsorientierten Plänen für Personen in Schlüsselpositionen beliefen sich auf 30 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR). Der Beirat erhielt für seine Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2019 Vergütungen in Höhe von 30 TEUR (Vorjahr: 30 TEUR). Die Geschäftsführer erhielten kurzfristig fällige Vergütungen in Höhe von 1.429 TEUR (Vorjahr: 1.147 TEUR). Diese Vergütungen entsprechen den Angaben zu Organbezügen nach HGB. 37. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug 2.463 (Vorjahr: 1.478) und zum Jahresende 2019 betrug 4.866 (Vorjahr: 1.555) (ohne Praktikanten/Praktikantinnen und Auszubildende). Der Unterschied ist in der ersten Linie auf die unterjährigen Unternehmenszusammenschlüsse zurückzuführen. Die Struktur der Mitarbeiter teilt sich wie folgt auf:
38. Honorar des Abschlussprüfers Für die im Geschäftsjahr erbrachten Abschluss- und Sonstige Prüfungsleistungen sind folgende Honorare angefallen:
Weitere Leistungen wurden durch den Abschlussprüfer in den genannten Geschäftsjahren nicht erbracht. 39. Organe der Gesellschaft Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der FlixMobility GmbH geführt von:
Sämtliche Geschäftsführer sind hauptberuflich für die Gesellschaft tätig. Während des Geschäftsjahres gehörten folgende Personen dem Beirat an:
40. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Um die weltweite Expansion der FlixMobility-Gruppe weiter voranzutreiben, wurden nach Abschluss des Geschäftsjahres und bis zum Aufstellungszeitpunkt zwei Gesellschaften in Asien und Südamerika gegründet. Die FlixMobility GmbH hält 100 % an den neuen Gesellschaften Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst finanzielle Entwicklung der FlixMobility-Gruppe erheblich. Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus hat zu einer deutlichen Reduzierung der Nachfrage nach Bus und Zugreisen geführt. Dies hat bei den operativen Gesellschaften der Gruppe zu Buchungsrückgängen und Stornierungen geführt. In Reaktion darauf hat die Gruppe entschieden, das Angebot deutlich zu verringern und umfassende Sparmaßnahmen im Personalbereich sowie bei Sachkosten und Projektbudgets umzusetzen. Durch Liquiditätsmaßnahmen wird außerdem die Kapitalausstattung weiter verbessert. 41. Genehmigung des Konzernabschlusses Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 15. April 2020 von der Geschäftsführung genehmigt.
München, den 15. April 2020 Daniel Krauss André Schwämmlein Jochen Engert Arnd Schwierholz BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FlixMobility GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der FlixMobility GmbH, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der FlixMobility GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 15. April 2020 Deloitte
GmbH
Dr. Thomas Reitmayr, Wirtschaftsprüfer Sandro Süß, Wirtschaftsprüfer |
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Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen