HAF UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Prust seit 20.7.2016 | Prokura |
Hubertus Dr. Schneider seit 2.2.2005 | Vorstandsmitglied |
Uwe Blum seit 27.2.2001 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AHT GROUP AGEssenJahresabschluss
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| 1 | Geschäftsfelder |
| 2 | Darstellung des Geschäftsverlaufs im internationalen Geschäft |
| 2.1 Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche | |
| 2.2 Umsatz und Auftragsentwicklung | |
| 2.3 Leistung | |
| 2.4 Investitionen | |
| 2.5 Personal- und Sozialbereich | |
| 3 | Vermögens-, Finanz- und Ertragslage |
| 3.1 Vermögenslage | |
| 3.2 Finanzlage, Liquidität | |
| 3.3 Ertragslage | |
| 4 | Prognosebericht |
| 5 | Risikobericht |
| 6 | Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG |
Das Leistungsspektrum der AHT GROUP AG umfasst Beratungsleistungen in allen Stadien des Projektzyklus: Masterpläne, Projektdefinition und -entwicklung, technische, technisch-wirtschaftliche und sozioökonomische Durchführbarkeitsstudien, Projektmanagement, Planung und Mithilfe bei Vergabe von Baumaßnahmen und Beschaffung, Bauüberwachung, Schulung, Managementberatung einschl. Organisations- und Personalentwicklung, Projektevaluierungen etc.
Diese Leistungen werden auf internationaler Ebene für alle fünf Hauptarbeitsbereiche mit den entsprechenden Unterbereichen von der AHT GROUP AG erbracht. Die fünf Hauptbereiche mit ihren Unterbereichen sind im Folgenden kurz zusammengestellt.
• Wasser
| - | Wasserwirtschaft |
| - | Wasserver- und Abwasserentsorgung |
| - | Landwirtschaftlicher Wasserbau |
| • Landwirtschaft | |
| - | Ländliche Entwicklung |
| - | Landwirtschaftliche Produktion und Viehwirtschaft |
| - | Beratung und Vermarktung |
| • Umweltschutz | |
| - | Landmanagement und räumliche Planung |
| - | Forstwirtschaft und Erhaltung der Biodiversität |
| - | Klimaschutz und Klimaanpassung |
| • Governance | |
| - | Dezentralisierung |
| - | Stadt- und Regionalentwicklung |
| - | Förderung der Zivilgesellschaft |
| • Abfall | |
| - | Integrierte Abfallwirtschaft |
| - | Clean Development Mechanism |
| - | Gefährliche Abfälle |
Die Dienstleistungen der AHT GROUP AG in den verschiedenen Arbeitsgebieten werden grundsätzlich in allen Ländern angeboten, die auch von den wichtigsten Geldgebern der Entwicklungszusammenarbeit (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Europäische Union, Weltbank, regionale Entwicklungsbanken, etc.) unterstützt werden. Die AHT GROUP AG war am Jahresende 2018 in 38 Ländern auf 4 Kontinenten tätig.
2 Darstellung des Geschäftsverlaufs im
internationalen Geschäft
2.1 Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche
Die Gesamtsituation der Branche hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert und wird nach wie vor von öffentlichen Auftraggebern (international, europäisch und national) bestimmt. Die hervorragende Positionierung der Firma gegenüber den nationalen und internationalen Geberorganisationen ist nach wie vor die wichtigste Grundlage für die positive Geschäftsentwicklung.
2.2 Umsatz und Auftragsentwicklung
Die Umsatzerlöse vermindern sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 343 (-1,8%) auf insgesamt T€ 18.946. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Bestandes an unfertigen Leistungen von T€ 333 (Vorjahr T€ -1.075) erhöht sich die Gesamtleistung um T€ 1.065 (5,8%) auf T€ 19.280.
Das Angebotsvolumen lag mit T€ 46.564 (1.109 PM1) unter dem Wert des Vorjahres von T€ 71.662 (1.276 PM1).
Der Auftragseingang betrug T€ 19.051 (446 PM) und im Vorjahr T€ 20.109 (351 PM).
Der Auftragsrestbestand lag zum Jahresende 2018 bei 666 PM. Der Bestand an unfertigen Leistungen betrug T€ 1.700.
2.3 Leistung
Die Leistung von 392 PM liegt auf dem Vorjahreswert von 392 PM, die des eigenen Personals bei 165 PM (Vorjahr 154 PM), was 42 % der Gesamtleistung entspricht. Zur Durchführung der Projekte ist die Anwerbung und Rekrutierung geeigneter Fachkräfte von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang wurde die zentrale Expertendatenbank der AHT GROUP AG im Jahre 2018 weiter ausgebaut.
2.4 Investitionen
Im Jahr 2018 wurden Investitionen in Höhe von rund T€ 51 getätigt. Hierbei handelt es sich um Ersatzbeschaffungen in den Bereichen Hardware, Software.
2.5 Personal- und Sozialbereich
Im Jahr 2018 waren durchschnittlich 64 Arbeitnehmer bei der AHT GROUP AG fest angestellt.
3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
3.1 Vermögenslage
Die Vermögenslage stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | Veränderung | |
| T€ | T€ | T€ | |
|
AKTIVA |
|||
| Anlagevermögen | 103 | 110 | -7 |
| Kurzfristig gebundene Vermögenswerte | 11.610 | 11.030 | 580 |
| 11.713 | 11.140 | 573 | |
|
PASSIVA |
|||
| Eigenkapital | 2.554 | 2.352 | 202 |
| Langfristiges Fremdkapital | 3.077 | 2.989 | 88 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 6.082 | 5.799 | 283 |
| 11.713 | 11.140 | 573 |
In Bezug auf die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen standen den Investitionen in Höhe von T€ 51 Abschreibungen in Höhe von T€ 53 gegenüber. Die Rückdeckungsansprüche (T€ 118) wurden mit den Rückstellungen für Pensionen saldiert. Bei der Erhöhung der kurzfristig gebundenen Vermögenswerte von T€ 11.030 auf T€ 11.610 handelt es sich im Wesentlichen um einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 2.153) sowie eine Verminderung der liquiden Mittel (T€ -1.562).
Das Verhältnis zwischen kurzfristig gebundenen Vermögenswerten und kurzfristigem Fremdkapital (Working Capital Ratio) beträgt unverändert 1,91.
Die Eigenkapitalquote von 21,8 % (2017: 21,1 %) zum Stichtag stellt im Vergleich zu den Wettbewerbern einen guten Mittelwert dar und hat sich durch Ausschüttung bei nahezu unveränderter Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr erhöht.
3.2 Finanzlage, Liquidität
Die Finanz- und Liquiditätslage ist in 2018 weiterhin stabil. Das Anlagevermögen ist vollständig durch langfristiges Kapital finanziert.
Die Finanzlage verdeutlicht folgende Kapitalflussrechnung:
| 2018 | 2017 | |
| T€ | T€ | |
| Brutto-Cashflow | 675 | 661 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -1.933 | 1.079 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -50 | 1.668 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 421 | -499 |
| Veränderung des Finanzmittelfonds | -1.562 | 2.248 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 3.360 | 1.112 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.798 | 3.360 |
Der Finanzmittelfonds enthält Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Es ist zu berücksichtigen, dass T€ 565 der Guthaben bei Kreditinstituten der Unterlegung von Avalkreditlinien dienen und somit nicht frei verfügbar sind.
3.3 Ertragslage
Die Ertragslage stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
| 2018 | 2017 | Veränderung | |
| T€ | T€ | T€ | |
| Umsatzerlöse | 18.946 | 19.289 | -343 |
| Gesamtleistung | 19.279 | 18.214 | 1.065 |
| Rohertrag | 10.985 | 10.365 | 620 |
| Betriebliche Aufwendungen | -9.971 | -9.462 | -509 |
| Betriebsergebnis | 1.014 | 903 | 111 |
| Finanzergebnis | -344 | -299 | -45 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -136 | -75 | -61 |
| Jahresergebnis | 534 | 529 | 5 |
Jahresergebnis
Die AHT GROUP AG schließt das Jahr 2018 mit einem Jahresergebnis von T€ 534 ab (2017: T€ 529).
Im Jahr 2018 ergibt sich das EBITDA der AHT GROUP AG wie folgt:
| 2018 | |
| T€ | |
| Jahresüberschuss (nach Steuern) | 534 |
| + Steuern vom Einkommen und Ertrag | 136 |
| + Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 347 |
| - Zinsen und ähnliche Erträge | -3 |
| + Abschreibungen | 53 |
| = EBITDA (vor Sondereffekten) | 1.067 |
| - Währungsgewinne | -20 |
| + Währungsverluste | 55 |
| - Auflösung vom Rückstellungen oder Wertberichtigungen | -13 |
| + Aufwendungen aus der Veräußerung von Anlagevermögen | 6 |
| = EBITDA | 1.095 |
Der gestiegenen Gesamtleistung und dem gestiegenen Rohertrag steht eine Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen gegenüber, so dass sich das Betriebsergebnis um T€ 111 auf T€ 1.014 erhöht hat. Das negative Finanzergebnis erhöhte sich vor allem durch höhere Aufwendungen für die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen.
Die Umsatzerlöse sind folgenden Regionen zuzuordnen:
| Deutschland, Zentraleuropa | 0,0 % |
| Süd- & Osteuropa | 2,2 % |
| Zentralasien | 1,2 % |
| Ost- & Südostasien | 6,9 % |
| Nordafrika, Mittlerer Osten | 21,1 % |
| Sub-Sahara Afrika | 68,6 % |
Die Aufstellung zeigt, dass die Projekte der AHT GROUP AG auf verschiedene Regionen verteilt sind. Dies gilt auch für die fachliche Einordnung der Projekte. Es ist deutlich erkennbar, dass Afrika und Asien Schwerpunktregionen der AHT GROUP AG sind. Dies entspricht auch der Ausrichtung der wichtigsten Geber in der Entwicklungszusammenarbeit.
Zur internen Unternehmenssteuerung werden verschiedene Kennzahlen herangezogen. Zu den von uns besonders beobachteten Leistungsindikatoren Personenmonate (PM), Jahresergebnis und Bestand liquide Mittel verweisen wir auf die bereits gemachten Ausführungen.
Die in unserem Lagebericht 2017 beschriebenen Prognosen sahen für den Berichtszeitraum Umsatzerlöse von € 19,1 Mio. und ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von € 0,66 Mio. vor. Die Prognosen konnten vollumfänglich erreicht werden.
4 Prognosebericht
Die künftige Entwicklung der AHT GROUP AG ist insgesamt positiv einzuschätzen. Hierfür sprechen folgende Faktoren:
| • | Der Auftragsbestand ist hoch. |
| • | Der Auftragseingang in 2018 war gut. |
| • | Der Auftragseingang in den ersten Monaten 2019 entwickelt sich wie geplant. |
| • | Die Angebotslegung und der Angebotsbestand sind gut. |
Insgesamt werden für 2019 ein Umsatz von € 19,7 Mio. und ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von € 0,75 Mio. erwartet.
Die AHT ist im Markt ausgezeichnet eingeführt und genießt aufgrund ihrer jahrzehntelangen internationalen Erfahrung einen ausgezeichneten Ruf und damit gute Chancen im Wettbewerb.
Risiken bei der Umsetzung der Planung bestehen vor allem in den möglichen Verzögerungen bei der Auftragserteilung, die Auswirkungen auf die Auftragsabwicklung und Kapazitätsauslastung zur Folge haben können.
5 Risikobericht
Die AHT GROUP AG ist als global agierendes Unternehmen im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten einer Reihe von unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.
Maßnahmen zur Absicherung von Finanzinstrumenten werden nicht vorgenommen, da wesentliche Ausfall- bzw. Preisänderungsrisiken nicht bestehen.
Die entscheidenden Geschäftsgrößen für die künftige Entwicklung sind die Sicherung des Auftragseinganges und der Liquidität sowie die Steigerung der Leistung. Der Auftragseingang hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Voraussetzung für die weitere Akquirierung von Projekten ist die nachhaltige Bereitstellung finanzieller Mittel durch die nationalen und internationalen Geberorganisationen. Risiken bei der Durchführung der Projekte bestehen vor allem in der Anwerbung und Rekrutierung geeigneter Fachkräfte.
Aufgrund der konstanten Ertragskraft, des guten Auftragseingangs und den damit verbundenen Anzahlungen ist die Finanz- und Liquiditätslage weiterhin stabil (siehe 4.2). Die hohen Forderungen aus dem Projektgeschäft führen weiterhin zu einem erhöhten Finanzierungsbedarf. Zur Abstimmung von Ein- und Auszahlungen werden im Unternehmen ein konsequentes Liquiditätsmanagement und eine Kostenkontrolle betrieben.
Es wird nicht erwartet, dass die AHT GROUP AG von negativen Entwicklungen betroffen sein wird. Die für die nationale und internationale Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel werden weitgehend mittel- bzw. langfristig bereitgestellt. Deshalb ist mit einem Rückgang dieser Mittel vorerst nicht zu rechnen.
Ein gewisses Risiko stellt die Arbeit in fragilen Staaten dar. Mehrere Länder, in denen die AHT GROUP AG zurzeit tätig ist, sind durch politische Unruhen und terroristische Bedrohungen in ihrer Stabilität bedroht. Zu diesen Ländern gehören u.a. Mali, Niger, Tunesien und Ägypten. Die Arbeit in diesen Ländern stellt ganz besondere Anforderungen an die Experten Vor-Ort sowie an das Projektmanagement dar. Zur Minderung des Risikos werden unsere Experten in die bestehenden Frühwarn- und Krisenmanagementsysteme der Deutschen Botschaften sowie der verschiedenen Geber in den jeweiligen Ländern eingebunden.
6 Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG:
"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Berichtsjahr nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils angemessene Gegenleistungen erhalten hat und nicht benachteiligt worden ist."
Essen, den 30. Januar 2018
Dr. Hubertus Schneider
AKTIVA
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| € | € | |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 3,00 | 678,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 102.669,00 | 108.831,00 |
| 102.672,00 | 109.509,00 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Unfertige Leistungen | 1.699.921,62 | 1.366.752,23 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen | -1.699.921,62 | -1.366.752,23 |
| 0,00 | 0,00 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 9.531.287,98 | 6.833.176,49 |
| 2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 420.411,25 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 269.339,11 | 394.494,47 |
| 9.800.627,09 | 7.648.082,21 | |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 1.797.555,66 | 3.359.739,23 |
| 11.598.182,75 | 11.007.821,44 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 11.653,00 | 23.077,32 |
| 11.712.507,75 | 11.140.407,76 | |
|
PASSIVA |
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| € | € | |
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 1.050.000,00 | 1.050.000,00 |
| II. Kapitalrücklage | 79.837,46 | 79.837,46 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| Gesetzliche Rücklage | 25.162,54 | 25.162,54 |
| IV. Bilanzgewinn | 1.398.617,80 | 1.196.961,99 |
| 2.553.617,80 | 2.351.961,99 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 3.076.723,86 | 2.989.338,26 |
| 2. Steuerrückstellungen | 206.957,25 | 74.713,00 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 1.768.632,38 | 1.592.642,95 |
| 5.052.313,49 | 4.656.694,21 | |
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 700.000,00 | 700.000,00 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen | 364.860,14 | 1.117.412,31 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.379.039,03 | 1.147.704,17 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.662.677,29 | 1.166.635,08 |
| (davon aus Steuern: € 68.500,28; 31.12.2017: € 284.492,79) | ||
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 7.321,91 31.12.2017: € 6.381,04) | ||
| 4.106.576,46 | 4.131.751,56 | |
| 11.712.507,75 | 11.140.407,76 |
| 2018 | 2017 | |
| € | € | |
| 1. Umsatzerlöse | 18.946.456,09 | 19.288.848,08 |
| 2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen | 333.169,39 | -1.075.483,24 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 49.919,64 | 58.183,25 |
| 4. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 547.764,93 | 637.018,89 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 7.746.108,92 | 7.212.100,20 |
| 8.293.873,85 | 7.849.119,09 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 5.063.564,40 | 4.223.787,62 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 655.291,65 | 652.234,71 |
| (davon für Altersversorgung: € 80.569,86; 2017: € 101.554,16) | ||
| 5.718.856,05 | 4.876.022,33 | |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 53.199,81 | 57.751,36 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.245.022,55 | 4.585.693,33 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.912,78 | 34.008,77 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 347.000,58 | 332.857,37 |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 136.432,60 | 74.713,00 |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 538.072,46 | 529.400,38 |
| 12. Sonstige Steuern | 3.916,65 | 509,00 |
| 15. Jahresüberschuss | 534.155,81 | 528.891,38 |
| 16. Gewinnvortrag | 864.461,99 | 668.070,61 |
| 17. Bilanzgewinn | 1.398.617,80 | 1.196.961,99 |
| Teil A: | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
| Teil B: | Sonstige Pflichtangaben |
| Anlagen | |
| Anlage 1: | Anlagenspiegel |
Teil A: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die AHT GROUP AG hat ihren Sitz in Essen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HRB 14397 eingetragen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungskosten um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an steuerlich zulässige Werte gemindert worden.
Bei Abgängen während des Berichtsjahres wird der jährliche Abschreibungssatz zu demjenigen Bruchteil angewandt, der der Anzahl der vor dem Abgang abgelaufenen vollen Monate entspricht.
Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelbetrag von € 150,00 bis € 1.000,00 werden in einem Sammelposten zusammengefasst und einheitlich über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von € 150,00 werden direkt als Aufwand erfasst.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die ausgewiesenen Bruttowerte stimmen mit den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten überein.
Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Personalkosten sowie in angemessenem Umfang betriebliche Gemeinkosten. Vertriebskosten sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Verwaltungsgemeinkosten wurden im angemessenen Umfang aktiviert. Projektvorlaufkosten, die bereits der späteren Leistungserstellung zuzurechnen sind, werden als Auftragseinzelkosten aktiviert.
In der Bilanz wurden die erhaltenen Anzahlungen von den Vorräten in Höhe von T€ 1.723 abgesetzt. Der die unfertigen Leistungen übersteigende Betrag wird unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Sämtlichen erkennbaren Risiken wird durch Einzel-wertberichtigungen und eine Pauschalabwertung Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind zu amtlich notierten Wechselkursen deutscher Kreditinstitute am Abschlussstichtag umgerechnet.
Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Von den flüssigen Mitteln dienen T€ 565 der Unterlegung von Avalkreditlinien und sind somit nicht frei verfügbar.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen für künftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt.
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennbetrag angesetzt. Das Grundkapital beträgt € 1.050.000,00. Es ist eingeteilt in 1.025.000 nennwertlose Stammaktien sowie 25.000 nennwertlose Vorzugsaktien, die auf den Namen lauten.
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen wurde versicherungsmathematisch nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck und Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 3,21 % p. a. ermittelt. Als Zinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegebene Prozentsatz verwendet. Von der Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (Ermittlung des Zinsfußes unter der Annahme einer Restlaufzeit der Pensionsrückstellungen von 15 Jahren und eines durchschnittlichen Marktzinssatzes von zehn Jahren) wurde Gebrauch gemacht. Bei der Berechnung wurde eine Lohn-/Gehaltsdynamik von 2,5 % p. a. und ein Rententrend von 1,5 % p. a. berücksichtigt.
Aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen ergab sich zum 1. Januar 2010 ein gesonderter Zuführungsbetrag in Höhe von T€ 568. Es wurde von dem Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und in den Geschäftsjahren 2010 bis 2018 bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen Teilbeträge in Höhe von insgesamt T€ 341 bilanziell berücksichtigt, so dass sich zum 31. Dezember 2018 ein nicht in der Bilanz ausgewiesener Rückstellungsbetrag von T€ 227 ergibt. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen beträgt zum 31. Dezember 2018 T€ 3.422.
Die mit T€ 3.194 angesetzten Rückstellungen für Pensionen wurden mit dem bestehenden Deckungsvermögen (Rückdeckungsansprüche), welches mit den von den Versicherungen mitgeteilten Aktivwerten (geschäftsplanmäßiges Deckungskapital) von T€ 118 angesetzt wurde, gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet, da die Voraussetzungen für eine Saldierung vorliegen.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthaltenen Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und aus der Veränderung des Diskontierungszinssatzes in Höhe von insgesamt T€ 258 wurden mit den Erträgen der Rückdeckungsansprüche in Höhe von T€ 13 verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde unter Berücksichtigung laufzeitindividueller Abzinsungssätze ermittelt.
Die Rückstellung für technische Wagnisse und Risiken wird mit 0,3 % der garantiebehafteten Umsatzerlöse des letzten Geschäftsjahres gebildet.
Die Rückstellung für ausstehende Kosten berücksichtigt Nachlaufkosten für abgerechnete Aufträge in Höhe von T€ 1.466.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen darüber hinaus im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht gesichert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung von T€ 20 (Vorjahr: T€ 12) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von T€ 55 (Vorjahr: T€ 72).
Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Altersversorgung von T€ 81 (Vorjahr: T€ 102).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die außerordentlichen Aufwendungen aus der Zuführung des Unterschiedsbetrages zu den Rückstellungen für Pensionen in Höhe von T€ 38, der sich aufgrund der geänderten Bewertung durch das BilMoG ergeben hat.
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Zinserträge aus verbundenen Unternehmen von T€ 0 (Vorjahr: T€ 33).
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen von T€ 260 (Vorjahr: T€ 222).
Bei den Rückstellungen für Pensionen, Altersteilzeit und Jubiläum bestehen Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Aktive latente Steuern auf diese Differenzen sowie auf bestehende steuerliche Verlustvorträge wurden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt.
Teil B: Sonstige Pflichtangaben
Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen von T€ 1.795.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug 64 Personen.
| Davon entfallen auf: | Verwaltung: | 20 Personen |
| Fachkräfte: | 44 Personen. |
Die Finanzinstrumente der AHT GROUP AG umfassen auf der Aktivseite im Wesentlichen die Finanzanlagen, die Forderungen und die flüssigen Mittel. Die finanziellen Vermögenswerte sind mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Auf der Passivseite enthalten die originären Finanzinstrumente im Wesentlichen die zu Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Bilanz ausgewiesen, die Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt das maximale Ausfallrisiko an. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst.
Im Berichtsjahr war als Vorstand bestellt:
| Dr. Hubertus Schneider, Solingen. |
Auf die Angaben der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge von Mitgliedern des Vorstandes wurde nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Im Berichtsjahr waren zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt:
| Herr Dipl. Ing. Gerardus van Wissen, Essen (Vorsitzender) | - Geschäftsführer - |
| Herr Dr. Bernd Kordes, Weinheim (stellvertretender Vorsitzender ab dem 27. Juni 2018) | - Unternehmensberater - |
| Herr Dr. Christoph Hofbeck, Heidelberg (ab dem 27. Juni 2018) | - Head of Finance - |
| Herr Olaf Hoffmann, Offenbach (ab dem 27.Juni 2018) | - CEO Dorsch International GmbH - |
| Herr Klaus Verwohlt, Essen (stellvertretender Vorsitzender bis zum 27. Juni 2018) | - Bankkaufmann - |
| Herr Wolfgang Pietrzik, Essen (bis zum 27. Juni 2018) | - Bürovorsteher - |
| Frau Elisabeth Esselink-van Wissen, Zevenaar/Niederlande (bis zum 27. Juni 2018) | - Geschäftsführerin - |
| Frau Wikke van Wissen, Zevenaar/Niederlande (bis zum 27. Juni 2018) | - kaufmännische Angestellte - |
| Frau Annemarliese van Wissen, Maarssen/Niederlande (bis zum 27. Juni 2018) | - kaufmännische Angestellte - |
Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates betrug im Geschäftsjahr € 31.250,00.
Für ehemalige Organmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden Pensionszahlungen von T€ 96 geleistet. Für diesen Personenkreis bestehen Rückstellungen für Pensionen i. H. v. T€ 843.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen ein durchschnittlicher Marktzinssatz von zehn Jahren anzuwenden. Bei Zugrundelegung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes von sieben Jahren hätte sich ein Rückstellungsbetrag von T€ 3.375 ergeben. Für den Unterschiedsbetrag von T€ 298 besteht eine Ausschüttungssperre.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von € 1.398.617,80 € 25.000,00 an die Vorzugsaktionäre und € 307.500,00 an die übrigen Aktionäre auszuschütten. Der Restbetrag von € 1.066.117,80 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres ergeben, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage unserer Gesellschaft gehabt haben.
Mutterunternehmen ist die RAG Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die RAG-Stiftung, Essen (HRA Nummer 9004 beim Amtsgericht Essen). Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Am 26. Juli 2017 hat die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil aller Aktien und auch eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der AHT GROUP AG gehören.
Am 18. Juli 2017 hat die RAG Stiftung, Essen, gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil aller Aktien und auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der AHT GROUP AG gehören, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 20 Abs. 4 S. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 1 und Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Essen, den 30. Januar 2019
Dr. Hubertus Schneider
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2018 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2018 | |
| € | € | € | € | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 88.614,55 | 0,00 | 0,00 | 88.614,55 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 521.918,10 | 51.013,81 | 72.388,65 | 500.543,26 |
| 610.532,65 | 51.013,81 | 72.388,65 | 589.157,81 | |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2018 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2018 | |
| € | € | € | € | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 87.936,55 | 675,00 | 0,00 | 88.611,55 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 413.087,10 | 52.524,81 | 67.737,65 | 397.874,26 |
| 501.023,65 | 53.199,81 | 67.737,65 | 486.485,81 | |
| Buchwerte | ||
| Stand 31.12.2018 | Stand 31.12.2017 | |
| € | € | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 3,00 | 678,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 102.669,00 | 108.831,00 |
| 102.672,00 | 109.509,00 | |
An die AHT GROUP AG, Essen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AHT GROUP AG, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrich- tigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 30. Januar 2019
MÄRKISCHE
REVISION GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Hans-Henning
Schäfer
Wirtschaftsprüfer
Dirk
Herrmann
Wirtschaftsprüfer
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung der AHT GROUP AG vor, den Bilanzgewinn von EUR 1.398.617,80 wie folgt zu verwenden:
| 1. | Ausschüttung einer Dividende an die Vorzugsaktionäre von EUR 1,00 je Vorzugsaktie = EUR 25.000,00. |
| 2. | Ausschüttung einer Dividende an die übrigen Aktionäre von EUR 0,30 je Aktie = EUR 307.500,00 |
| 3. | den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.066.117,80 auf neue Rechnung vorzutragen. |
Essen, am 29. März 2019
Die Hauptversammlung der AHT GROUP AG vom 27. Juni 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn von EUR 1.398.617,80 wie folgt zu verwenden:
| 1. | Ausschüttung einer Dividende an die Vorzugsaktionäre von EUR 1,00 je Vorzugsaktie = EUR 25.000,00. |
| 2. | Ausschüttung einer Dividende an die übrigen Aktionäre von EUR 0,30 je Aktie = EUR 307.500,00 |
| 3. | den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.066.117,80 auf neue Rechnung vorzutragen. |
Essen, am 27. Juni 2019
Schwerpunkte der Beratung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der AHT GROUP AG hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht und den Vorstand beratend begleitet.
In Entscheidungen von grundliegender Bedeutung für das Unternehmen war er eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Unternehmensplanung, die strategische Entwicklung, den Gang der laufenden Geschäfte und die wirtschaftliche Lage der AHT GROUP AG informiert. Neben den vorgenannten Themen erörterten wir außerdem die Investitions-, Finanz- und Personalplanung der Gesellschaft für das Jahr 2018 (einschließlich Rahmenplan für die weiteren Geschäftsjahre). Gemeinsam haben Vorstand und Aufsichtsrat über wichtige Geschäftsereignisse und über die Unternehmenslage beraten. Quartalsweise wurde der Aufsichtsrat schriftlich über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand über Fragen der Geschäftsentwicklung und strategische Vorhaben ausgetauscht.
Wesentliche Vorfälle des Geschäftsjahres 2018 waren:
| - | Gewinn des Vorhabens MNP IV auf Madagascar - Einstieg in ein neues Fachgebiet (Pêche Cotière Durable / Blauer Sektor), |
| - | Ausbau des Maliportfolios mit dem Gewinn des Projektes IPRO Gao & Ménaka (EUR 4 Mio.), |
| - | Am 06.12.2018 verkaufte die Deutsche Projekt Union GmbH die von ihr noch gehaltenen 30% der Stammaktien der AHT GROUP AG an die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH. Letztere ist somit, neben den nicht stimmberechtigten Vorzugsaktionären, alleinige, stimmberechtigte Aktionärin der AHT GROUP AG. |
Im Geschäftsjahr fanden 5 Aufsichtsratssitzungen statt.
Der Jahresabschluss der AHT GROUP AG zum 31.12.2018 und der vom Vorstand erstellte Lagebericht wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussprüfer haben den Aufsichtsrat in der Sitzung vom 29.03.2019 ausführlich über den Verlauf der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und deren Ergebnisse informiert. Fragen des Aufsichtsrates zu dem Jahresabschluss und zur Abschlussprüfung wurden in der Sitzung vom 29.03.2019 vom Vorstand und dem Abschlussprüfer umfassend und vollständig beantwortet. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von EUR 11.712.507,75 sowie einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.398.617,80 aus.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der AHT GROUP AG für das Geschäftsjahr 2018 ebenfalls geprüft; er stimmt dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zu und billigt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018, der damit festgestellt ist.
Vorschlag zur Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn von EUR 1.398.617,80 wie folgt zu verwenden:
| 1. Verteilung an die Vorzugsaktionäre durch Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2018 von je EUR 1,00 je Vorzugsaktie = | EUR 25.000,00 |
| Die Ausschüttung erfolgt am Tage nach der Hauptversammlung. | |
| 2. Die Ausschüttung einer Dividende an die Stammaktionäre für das Geschäftsjahr 2018 von EUR 0,30 je Aktie = | EUR 307.500,00 |
| Die Ausschüttung erfolgt am Tage nach der Hauptversammlung. 3.den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von | EUR 1.066.117,80 |
| auf neue Rechnung vorzutragen. |
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Einzelabschlusses des Geschäftsjahres 2019 zu wählen.
Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AHT-Gruppe für ihre Leistungen und den engagierten Einsatz sowie den Vertretern der Belegschaft für die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit im Interesse des Unternehmens.
Essen, am 29. März 2019
Der Aufsichtsrat
Gerardus van Wissen
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