NTG
Transportgesellschaft mbH
Nersingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
754.321,00 |
409.595,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
753.069,00 |
408.343,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.250,00 |
1.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
523.069,20 |
435.690,59 |
| I.
Vorräte |
5.954,60 |
10.496,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
395.267,43 |
339.127,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.825,46 |
6.825,46 |
| davon
gegen Gesellschafter |
250,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
121.847,17 |
86.066,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.477,39 |
8.641,20 |
| Aktiva |
1.294.867,59 |
853.926,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
255.714,09 |
296.950,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
271.386,23 |
228.422,29 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
41.236,73 |
-42.963,94 |
| B.
Rückstellungen |
40.740,00 |
30.642,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
998.413,50 |
526.333,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
663.482,90 |
431.333,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
95.000,00 |
95.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
405.526,31 |
394.057,71 |
| Passiva |
1.294.867,59 |
853.926,79 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
NTG Transportgesellschaft mbH, Nersingen
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist unter der Firma NTG
Transportgesellschaft mbH mit Sitz in Nersingen eingetragen
beim Amtsgericht Memmingen (Handelsregister) unter HRB
10074.
Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen
Vorschriften in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) zur
Rechnungslegung unter Beachtung der spezielleren
Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach
§§ 264 ff. HGB und der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes.
Nach den Vorschriften des § 267 HGB in der
Fassung des BilRUG ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich kein
Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die
für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§
274a und 288 Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben
grundsätzlich verzichtet.
Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang
werden die Bilanz in der verkürzten Form nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf §
288 Abs 1 Nr. 1 HGB i.d.F. des BilRUG ohne Beifügung
des Brutto-Anlagenspiegels nach § 284 Abs. 3 HGB
dargestellt.
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren zugrunde.
Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht
erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Bei der Bilanzierung und Bewertung werden die
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches befolgt. Auf die
Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit wurde
geachtet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Ansatz und Bewertung erfolgen grundsätzlich
übereinstimmend für Handels- und Steuerbilanz,
vorausgesetzt, handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften
stehen diesem Vorgehen nicht entgegen.
Bei geringfügigen Abweichungen zwischen handels-
und steuerrechtlichen Wertansätzen ohne wesentlichen
Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wird
ggf. von einer aufwändigen Umbewertung abweichend von
der Steuerbilanz abgesehen (bspw. Rückstellung
für Aufbewahrungspflichten).
2.2 Bei der Bewertung wurde von der
Unternehmensfortführung ausgegangen
(Going-concern-Prämisse).
2.3 Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare, ggf. zeitanteilige
Abschreibungen angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf die
abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens
wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung
aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der
betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die
Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 2 bis 14 Jahren.
Jahren. In Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung
zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet.
2.4 Die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bewertet.
2.5 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.
Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang
vorgenommen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch den
Ansatz einer 1%-igen Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
2.6 Für Ausgaben, die Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen,
wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten
aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst.
2.7 frei
2.8 frei
2.9 Die sonstigen Rückstellungen für
ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Höhe grundsätzlich mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Abgesehen von der
Rückstellung für noch nicht verbrauchte
Urlaubsansprüche wurde von einer von den
Steuerbilanzansätzen abweichenden Bewertung wegen
Geringfügigkeit der Unterschiedsbeträge
abgesehen.
2.10 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.11 Die Gesellschaft ist als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 274 a Nr. 4 HGB von der
Anwendung des
§ 274 HGB über die Abgrenzung latenter
Steuern befreit. Die Bildung einer
Verpflichtungsrückstellung für latente Steuern
nach § 249 HGB war nach Maßgabe der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.09.2012
nicht erforderlich.
3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
nachfolgenden, freiwilligen Anlagespiegel gemäß
§ 284 Abs. 3 HGB in der Fassung des BilRUG zu
entnehmen (siehe nachfolgende Seite). Von der Angabe von
Änderungen der Abschreibungen in Zusammenhang mit
Zugängen wird abgesehen.
Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses
wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet.
3.2 Angaben zu den Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt Euro 6.825,46 (Vorjahr:
Euro 6,8)
3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 663.482,90
(Vorjahr: TEuro 431,3 ).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro
334.930,60 (Vorjahr: TEuro 95,0).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Abgesehen von geschäftsüblichen
Eigentumsvorbehalten wurden keine eigenen Sicherheiten
gewährt.
4. Sonstige Angaben
4.1 Im Bilanzposten Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind Forderungen
gegenüber dem alleinigen Gesellschafter im Rahmen
seines Besitzeinzelunternehmens mit Euro 0,00 (Vj. TEuro
0,0) enthalten.
4.2 Im Bilanzposten Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter mit
Euro 405.776,31 (Vj. TEuro 394,1) enthalten.
4.3 Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 13
Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
4.4 Geschäftsführer der NTG
Transportgesellschaft mbH war im Geschäftsjahr
01.01.2023 bis 31.12.2023 Herr Gerhard Haible, Kfz-Meister.
Nersingen, 19.10.2024
NTG Transportgesellschaft mbH
gez.
Gerharard Haible, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.10.2024
festgestellt.
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