Stammdaten

Register
Amtsgericht Recklinghausen HRB 5745
Eingetragen
22.8.2007
Branche
BeteiligungsgesellschaftenWassergewinnung mit Fremdbezug zur VerteilungBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
die Pacht, der Erwerb, die Planung, Errichtung, Finanzierung, der Betrieb und die Unterhaltung von Trinkwasserversorgungsanlagen und aller damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Beteiligung an einem möglichen Ausschreibungsverfahren der Stadt Herten betreffend die Abwasserentsorgung im Stadtgebiet Herten und die Übernahme von ausgeschriebenen Abwasserentsorgungsaufgaben im Zuschlagsfalle

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Benjamin Menk
seit 17.2.2026
Geschäftsführer
Torsten Gleißner
seit 6.2.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Herten
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
100.000 €
50.00%
Germany
100.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

hertenwasser GmbH

Herten

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

HERTENWASSER GMBH, HERTEN

A K T I V A

31. Dezember 2023 
31. Dezember 2022 
A. ANLAGEVERMÖGEN 5.788.681,56 4.986.037,05
I. Sachanlagen 5.788.181,56 4.985.537,05
II. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.819.861,01 1.653.904,70
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.785.307,23 1.632.523,76
II. Guthaben bei Kreditinstituten 34.553,78 21.380,94
7.608.542,57 6.639.941,75

P A S S I V A

31. Dezember 2023 
31. Dezember 2022 
A. EIGENKAPITAL 305.967,01 265.613,36
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Gewinnrücklagen 40.000,00 0,00
III. Jahresüberschuss 65.967,01 65.613,36
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 1.954.952,12 1.852.999,80
C. RÜCKSTELLUNGEN 28.512,94 25.839,55
D. VERBINDLICHKEITEN 5.319.110,50 4.495.489,04
7.608.542,57 6.639.941,75

ANHANG
DER HERTENWASSER GMBH
SITZ: HERTEN
HANDELSREGISTER: AMTSGERICHT RECKLINGHAUSEN HRB 5745
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde entsprechend dem Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HBG.

Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Verteilanlagen wurden mit den Herstellungskosten bilanziert. Aktiviert wurden die Einzelkosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten.

Anlagenzugänge werden linear abgeschrieben. Die Berechnung erfolgt hierbei pro rata temporis.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken zum Nennwert bewertet. Sie haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungs¬mäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Angaben zu Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen beträgt 5.788 T€. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der Abschreibungen sind als Anlage beigefügt (Anlagespiegel).

Hausanschlüsse werden brutto aktiviert. Die Baukostenzuschüsse (BKZ) werden im Sonderposten ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von <1 Jahr.

Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen Forderungen im Wesentlichen aus der kaufmännischen und technischen Abwicklung von Wasserentgelten (1.231 T€).

Bei den Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 264 T€ handelt es sich um Leistungen für technische Dienstleistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Umsatzsteuer für das Jahr 2023 (173 T€).

Eigenkapital

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 306 T€. Es setzt sich aus dem gezeichneten Kapital (200 T€), Gewinnrücklagen (40 T€) und dem Jahresüberschuss (66 T€) zusammen.

Sonderposten

Der Sonderposten beinhaltet vereinnahmte Baukostenzuschüsse (BKZ) für Hausanschlüsse. Die Auflösung erfolgt parallel zur Abschreibung.

Rückstellungen

Berücksichtigt sind Jahresabschlusskosten (9 T€) und Kosten für steuerliche Beratung (1 T€) sowie Ertragsteuern für das laufende Geschäftsjahr (2 T€) und für Vorjahre (15 T€).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten aus:

Insgesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis zu über 1 Jahr Über
einem Jahr bis 5 Jahre 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 1.813.323,95 1.813.323,95 0,00 0,00
(Vorjahr) 2.008.283,89 2.008.283,89 0,00 0,00
2. Übrige Verbindlichkeiten 3.505.786,55 1.155.786,53 0,00 0,00
(Vorjahr) 2.487.205,15 87.205,15 0,00 0,00
Summe 5.319.110,50 2.969.110,50 250.000,00 2.100.000,00
(Vorjahr) 4.495.489,04 2.095.489,04 250.000,00 2.150.000,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter resultieren aus noch zu vereinnahmenden Beträgen aus der Jahresverbrauchabrechnung sowie dem Abschlag für Dezember 2023, Leistungsverbindlichkeiten sowie einem kurzfristigen Darlehen.

Haftungsverhältnisse

Finanzielle Verpflichtungen aus Haftungsverhältnissen und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Bilanzunwirksame Geschäfte wurden nicht getätigt.

III. Angaben zum Jahresergebnis

Die Geschäftsführung der hertenwasser GmbH schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 66 T€, in Höhe von 40 T€ in die Gewinnrücklage einzustellen, der verbleibende Rest soll an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Der Anteil am Gewinn der Hertener Beteiligungsgesellschaft mbH geht in den Konzernabschluss At Equity ein.

Herten, 31. März 2024

Geschäftsführung

gez. Edgar Boer, Technischer Geschäftsführer

gez. Jochen Krämer, Kaufmännischer Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB.

An die hertenwasser GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der hertenwasser GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der hertenwasser GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungenkollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Dortmund, den 7. Mai 2024

Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner

GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Börner, Wirtschaftsprüferin

Black, Wirtschaftsprüfer

ANGABEN ZUR FESTSTELLUNG

Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2024 festgestellt.

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