St. Barbara gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Willburger seit 19.1.2022 | Prokura |
Alexander Maximilian Paul seit 11.9.2019 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Jakobus gGmbHDietenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der St. Jakobus gGmbHEine Teilhabeeinrichtung der Theresia-Hecht-StiftungI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des UnternehmensDie St. Jakobus gGmbH ist eine Teilhabeeinrichtung der Theresia-Hecht-Stiftung. Sie wurde im Jahr 2006 als Tochterunternehmen der Theresia-Hecht-Stiftung durch die Immakulataschwestern des seraphischen Apostolats des Kloster Brandenburg e.V. gegründet. Zwischen der Gesellschaft und der Theresia-Hecht-Stiftung bestehen neben strukturellen auch personelle und organisatorische Verflechtungen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen, der Bildung, der freien Wohlfahrtspflege, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Der Unternehmensgegenstand wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von Wohnangeboten für behinderte Kinder und Erwachsene, Werkstätten für behinderte Menschen, Schulen für Geistig- und Körperbehinderte, Therapie, Begleitung, Betreuung und Pflege von behinderten Menschen. Die Gesellschaft führt diese Tätigkeiten in den zwei Einrichtungen St. Johann in Wilhelmsdorf-Zußdorf und St. Konrad in Wangen-Haslach aus. Das Angebot von St. Johann in Zußdorf mit der angeschlossenen Schule St. Christoph umfasst das Wohnen für Kinder und Jugendliche, die Schule, einen Kindergarten, sowie eine Frühberatungsstelle. Eine eigene Kurzzeitgruppe steht als Unterstützungsangebot in den Schulferien und am Wochenende Familien offen, die ihre Kinder und Jugendlichen mit Behinderung zu Hause betreuen und pflegen. In Haslach bietet St. Konrad für Erwachsene verschiedene Wohnformen von Wohngruppen über Einzelappartements bis zum Ambulant Betreuten Wohnen. Zusätzlich gibt es eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Diese bietet Arbeitsplätze in den Bereichen Montage und Hauswirtschaft. Im Förder- und Betreuungsbereich, sowie im eigenen Bereich für Senioren finden die Angebote für die Bewohner statt, denen es nicht möglich ist, in der Werkstatt zu arbeiten. Eine Außenwohngruppe in Wangen ergänzt das Wohnangebot. 2. Forschung und EntwicklungDas Unternehmen entwickelt ihre fachlichen Konzepte stetig weiter. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene RahmenbedingungenDie im Geschäftsjahr gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wirkten sich unmittelbar auf die Wohlfahrtspflege aus. Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie sind mit weiter anhaltenden Corona-Verordnungen spürbar, durch die kriegerischen Handlungen Russlands in der Ukraine explodierten die Energiekosten und insgesamt führte eine sprunghaft steigende Inflation zu steigenden Aufwendungen. Der Markt der sozialen Dienstleistungen und hier auch im speziellen im Raum Oberschwaben ist durch eine hohe dichte an Anbietern und damit Mitbewerbern gekennzeichnet. Dieser zeichnet sich zum einen durch ein sehr differenziertes Angebot aus, dass die durchgängig hohe Nachfrage bedient. Allerdings ist feststellbar, dass die Platzzahlen den Bedarf v.a. im Bereich der KlientInnen mit sehr hohem Betreuungsaufwand nicht deckt. Vor allem aber der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende zeichnet die Konkurrenzsituation der Anbieter aus, so gestaltet sich die Besetzung frei gewordener oder neu geschaffener Stellen zwischenzeitlich sehr schwierig. Der gesamte Bereich der sozialen Dienstleistungen ist in den letzten Jahren stark von politisch initiierten Veränderungen geprägt, die zu einer deutlichen Arbeitsverdichtung sowie angespannteren Finanzierungssituationen führen. So sind die Vergütungen der einzelnen Leistungen durch Entgelte stets knapp bemessen und beruht zunehmend auf einem Selbstkostendeckungsprinzip. Gerade im Bereich der Teilhabeleistungen begann mit der 2009 in Deutschland in Kraft getreten UN-Behindertenrechtskonvention und den darauf folgenden mit dem ab 2020 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetz ein Systemwechsel der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen. Dieses nimmt die Rechte und Bedarfe des einzelnen Menschen mit Behinderungen stärker in den Fokus und führt letztlich zu einer Veränderung der kompletten Leistungssystematik. Zum 01.01.2021 wurde auf dieser gesetzlichen Grundlage in Baden-Württemberg ein Landesrahmenvertrag für die Leistungserbringung nach dem SGB IX abgeschlossen. Dieser bringt auf der einen Seite deutliche Weiterentwicklungen und Klarheit im Hinblick auf die Leistungsangebote und wird so mittelfristig zu einer passgenaueren Angebotssystematik für die Menschen mit Behinderung führen. Kurzfristig bringt er jedoch einige Unklarheiten und Schwierigkeiten in der Umsetzung mit sich, sodass sich der Umstellungsprozess wohl noch über mehrere Jahre hinziehen wird. 2. GeschäftsverlaufUnsere Einrichtungen und Angebote waren im Wirtschaftsjahr gut bis sehr gut ausgelastet, vor allem im Erwachsenenbereich übersteigt die Nachfrage unser Angebot. Der Kinder- und Jugendbereich ist naturgemäß von höherer Fluktuation der Klienten geprägt. Dazu wandeln sich hier die zugrundeliegenden Krankheitsbilder und es herrscht v.a. im Bereich der Verhaltensauffälligkeiten eine große Nachfrage. In Verbindung mit Entgelten, die aufgrund der Tarif- und Sachkostenentwicklungen fortgeschrieben wurden, sowie steigender Zusatzentgelte aufgrund einzeln verhandelter Leistungen, ergeben sich hier Steigerungen der Umsatzerlöse um 993 T€. Demgegenüber steht eine entsprechende Zunahme des Personaleinsatzes um 6,08 Vollkräfte gegenüber dem Vorjahr. Dabei wurden die Angebote im Vergleich zum Vorjahr nicht ausgeweitet. Der Personalbereich ist hier der große Engpass: zum einen ist die (Nach-)besetzung offener Stellen sehr schwierig geworden, sodass Stellen oft über längere Zeit unbesetzt bleiben, zum anderen zeigte sich auch im Wirtschaftsjahr 2023 eine erhöhte Krankheitsquote, die mit den Nachwirkungen von Corona, einer zunehmenden Arbeitsbelastung auch durch sich veränderndes Krankheitsbilder der Klienten, sowie die zusätzliche Belastung durch offene Stellen erklärbar ist. An beiden Standorten wurden im Geschäftsjahr 2023 bauliche Maßnahmen abgeschlossen, die die gGmbH zwar nicht selbst durchführte, die aber Auswirkungen auf den Alltag vor Ort und vor allem auch auf konzeptionelle Ausrichtungen und Planungen haben. In Haslach erfolgte die finale Übergabe der sanierten Gruppenhäuser und an beiden Standorten wurden neue Blockheizkraftwerke zur Sicherung der energetischen Versorgung verbaut. 3. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageUnsere Gesellschaft weist unverändert eine solide Vermögens- und sichere Finanzlage auf. Unser Finanzmanagement orientiert sich an dem seit langen Jahren praktiziertem Instrument des jederzeit aktualisierten Finanzstatus. Investitionen werden aus Eigenmitteln durchgeführt, teilweise werden diese aus öffentlichen Mitteln oder von Spendern/Stiftungen gefördert. Da die Gesellschaft keine eigenen Immobilien besitzt, sondern diese von der Theresia-Hecht-Stiftung anmietet, handelt es sich beim Anlagevermögen ausschließlich um Mobiliar und KFZ. Unsere wirtschaftliche Lage kann trotz des vorliegenden, verlustreichen Jahresergebnisses insgesamt weiter als gut bezeichnet werden. Dies untermauern folgende Kennzahlen, die jeweils mit dem Vorjahreswert dargestellt sind:
Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf: • Umsatz-/Leistungsentgelt- / Belegungsentwicklung • Entwicklung der Personalkosten • Entwicklung des Materialaufwands • Betriebsergebnis III. PrognoseberichtDas Geschäftsjahr 2024 bringt erneut große Veränderungen mit sich. Zum Jahresende 2023 läuft die Übergangsvereinbarung Baden-Württemberg, die die Leistung- und Vergütungen bis zum Abschluss neuer Vereinbarungen nach dem neuen Landesrahmenvertrag in Baden-Württemberg regelt, aus. Aufgrund dessen wurde im Jahresverlauf 2023 für sämtliche Leistungen zu Neuverhandlungen aufgefordert. Zum Teil konnten die Verhandlungen in 2023 abgeschlossen werden, zum Großteil jedoch wurden erneute Übergangslösungen (sog. "Brückenvereinbarungen") und die Verhandlungen ziehen sich bis ins Jahr 2024. Außerdem müssen KollegInnen geschult werden, die Verwaltungs- und Controllingsysteme entsprechend angepasst werden und für alle Klienten neue Eingruppierungen mit den Kostenträgern abgestimmt werden. Darüber hinaus ist von einer deutlichen Steigerung des Personalbedarfs auszugehen, dessen Abdeckung voraussichtlich die größte Hürde im Umstellungsprozess sein dürfte. Im Geschäftsjahr konnten die in der Wirtschaftsplanung angenommenen Prognosen nicht eingehalten werden. Ursächlich waren hier vor allem Belegungsabweichungen sowie ein niedrigerer Mix an Hilfebedarfsgruppen bei trotzdem steigenden Anforderungen an die Betreuung. So zeigt sich 2023 als Übergangsjahr, bevor im Jahr 2024 mit der BTHG-Umstellung auch eine bessere Darstellung der Bedarfe der Klienten und damit eine bessere Refinanzierung des benötigten Personals umgesetzt werden soll. Für das Jahr 2024 ist daher derzeit eine genaue Ergebnisprognose noch schwierig, wir gehen jedoch von einem ausgeglichenen Ergebnis aus. Die zu tarifbedingten Personalkostensteigerungen sowie die neu aufgrund Personalschlüsseln vorzuhaltenden Personalmengen sollten hier ebenso wie die Sachaufwendungen refinanziert werden können. Diese Prognose beruht auf der verabschiedeten Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024, die einen Jahresüberschuss von 22.301€ vorsieht. IV. Chancen- und Risikobericht1. RisikoberichtIn naher Zukunft prägen die Geschäftstätigkeit vor allem folgende Risiken: •Pandemiebedingte Risiken wie Gesundheitsrisiken für Betreute und Mitarbeitende, aber auch wirtschaftliche Risiken wie Auswirkungen auf Belegungen, höhere Personal- und Sachaufwendungen sowie höhere Krankheits- und Ausfallquoten bei Mitarbeitenden, • allgemeine Kostenentwicklungen aufgrund hoher Inflation und Beschaffungsproblemen durch die weltpolitische Lage, vor allem im Bereich der Energiekosten, • Anpassung der Organisationsstruktur, • Umstellung auf die neue Leistungssystematik, fehlenden Eingruppierungen und Kostenbescheiden sowie daraus entstehenden Liquiditätsengpässen. • Überlastungen seitens der Kostenträger und damit einhergehend fehlende Eingruppierungen und Kostenzusagen • Personalgewinnung, • Belegungsrisiken v.a. im Bereich Kinder und Jugendliche. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist grundsätzlich gewährleistet. Das Risiko im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Übergangsvereinbarung und noch nicht abgeschlossenen Leistungs-/Entgeltvereinbarungen und entsprechenden Eingruppierungen führt dazu, dass ein Wegfall der Finanzierung durch die Kostenträger ab Januar 2024 möglich wäre. IM Rahmen der Leistungsvereinbarungen wurden jedoch Übergangsregelungen geschaffen, sodass die Finanzierung gegeben sein sollte. Außerdem ist wurde auf Landesebene seitens des Städte und Landkreistags sowie des Sozialministeriums zugesagt, dass es nicht zu Leistungsabbrüchen kommen soll. Dies bestätigen die ersten Wochen des Jahres 2024 weitestgehend. Insofern besteht zwar hier ein deutlich erhöhtes Risiko Liquiditätsrisiko, eine Bestandsgefährdung wird sich aber daraus aus heutiger Sicht nicht ergeben. 2. ChancenberichtDen genannten Risiken stehen durchaus aber auch nicht zu unterschätzende Chancen gegenüber: • Weiterentwicklung der Konzepte und Leistungsangebote, • Weiterentwicklung der Marke "Theresia-Hecht-Stiftung" und ihrer Tochterunternehmen einschließlich der Arbeitgebermarke, • Anpassung der Organisationsstruktur, wie bspw. höhere Agilität, • Personalerhaltungsmaßnahmen und geringe Fluktuation, u.a. durch Ausweitungen des Personaleinsatzes und damit einer Entlastung der betreuenden KollegInnen. • Passgenauere Leistungsangebote aus der Umstellung auf die neue Leistungssystematik für die Klienten mit besserer Personalausstattung, Mit Hilfe unserer strategischen und operativen Planungsinstrumente sowie unseres internen Controllings und Reportings können wir Planabweichungen frühzeitig erkennen und gegensteuern. 3. GesamtaussageDas Wirtschaftsjahr 2024 wird vom Umstellungsprozess auf die neue Leistungssystematik geprägt. Als die für das Wirtschaftsjahr 2024 bedeutendsten Risiken sind zum einen die Personalsituation einhergehend mit entsprechenden Belegungsrisiken und zum anderen die nicht endgültig absehbare Kostenentwicklung im Bereich der Sachkosten, aber auch die tariflichen Entwicklungen zu nennen. Außerdem sind im Umstellungsprozess auf die neuen Leistungssystematiken gemäß BTHG deutliche Umstellungsrisiken zu erkennen, die im Jahresverlauf reduziert werden müssen. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von FinanzinstrumentenZu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Durch die Kostentragung aus kommunalen Mitteln sind Forderungsausfälle die absolute Ausnahme. Verbindlichkeiten werden zwar nicht immer innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen, aber dafür nachhaltig und zuverlässig gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels Eigenmitteln und Lieferantenkrediten. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird regelmäßig ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. VI. Bericht über ZweigniederlassungenEs bestehen keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB. VII. NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag ergaben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung.
Dietenheim, den 29. März 2024 Alexander Paul, Geschäftsführer BilanzAKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft St. Jakobus gGmbH mit Sitz in 89165 Dietenheim wird beim Registergericht Ulm unter der HRB 5288 geführt. 2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Gliederung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB. Bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Personalaufwand dem Materialaufwand aufgrund seiner Bedeutung in einem Dienstleistungsunternehmen vorangestellt. Diverse Posten wurden gemäß § 265 Abs. 5 HGB zur besseren Erläuterung anderweitig gefasst, benannt, untergliedert oder ergänzt. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3.1 Angaben der auf die Posten der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 (Netto) werden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Das Niederstwertprinzip gemäß § 253 (4) HGB wurde beachtet. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die eingegangenen Investitionszuschüsse werden erfolgsneutral zum Nennwert in den Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens eingestellt. Die Auflösung erfolgt abschreibungsanalog. Die im Zuge der Vermögensüberträge vom Rechtsvorgänger zu Buchwerten übernommenen Sonderposten werden gleichermaßen fortgeführt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten 4.1 Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Brutto-Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel.
4.2 Forderungen Die Forderungen setzen sich bezüglich ihrer Laufzeit wie folgt zusammen:
4.3 Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens Die Entwicklung des Sonderpostens sowie dessen Auflösung ergeben sich aus dem nachfolgenden Fördernachweis. Die Auflösung der Zuschüsse erfolgt analog der Abschreibungen der bezuschussten Anlagegüter.
4.4 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR 739. Wesentliche Posten sind Rückstellungen für Resturlaub/Mehrarbeit (TEUR 560), Jubiläumszuwendungen (TEUR 21). Die Gesellschaft hat mittels einer Wertguthabenvereinbarung i. S. d. § 7 b SGB IV ein Wertkontomodell eingerichtet. Zur Rückdeckung von Wertguthaben und Sicherstellung der gesetzlich geforderten Werterhaltungsgarantie schließt die Gesellschaft als Versicherungsnehmer mit der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG einen Rahmenvertrag zur Rückdeckung betrieblicher Wertguthaben (Wertkonto Plus) ab. Die Verpflichtungen aus Wertguthaben entsprechen dem Aktivierungswert (Guthaben bei der Bayern-Versicherung, TEUR 262) und werden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert, so dass sich kein Ausweis in der Bilanz ergibt. 4.5 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich bezüglich ihrer Laufzeit wie folgt zusammen:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 4.6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Haftungsverhältnisse Aus den Miet- und Pachtverträgen für die bebauten Grundstücke bestehen finanzielle Verpflichtungen pro Jahr von rund TEUR 1.643. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtung wurde in Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die Berechnung erfolgt auf die umlagepflichtigen Gehälter bei einem Umlagesatz von 6,0 %, zuzüglich Angleichungsbeitrag, der ab dem Jahr 2020 über 6 Jahre erhoben wird. Gemäß Schreiben der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschland, Anstalt des öffentlichen Rechts, vom 16.11.2022 ergibt sich eine Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbetrag von TEUR 234. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der nicht in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Versorgungszusagen schätzen wir aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine neue Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns derzeit nicht vor. 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 5.1 Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen Es ergaben sich keine wesentlichen außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen im Geschäftsjahr. 5.2 Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Es ergaben sich keine wesentlichen periodenfremde Erträge und Aufwendungen im Geschäftsjahr. 6. Sonstige Pflichtangaben 6.1 Umsatzerlöse Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen ist nach § 286 (2) HGB unterblieben. 6.2 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 198,29 Vollkräfte (Vorjahr 192,21 Vollkräfte). Hiervon sind der überwiegende Teil im pädagogischen und betreuerischen Bereich tätig, der Rest in den Bereichen Hauswirtschaft, Haustechnik und Verwaltung. 6.3 Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane Geschäftsführer ist: Herr Alexander Paul, Beruf gem. Tätigkeit als Geschäftsführer, Senden Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet. Aufsichtsrat sind: Herr Hans-Dieter Beller (Vorsitzender) Sr. M. Josefine Lampert (stellv. Vorsitzender) Herr Jörg Allgayer Herr Walter Hummler Herr Günther Wall Herr Wolfgang Dangel (ab März 2023) Der Aufsichtsrat ist ehrenamtlich tätig. 6.4 Geschäfte mit nahestehenden Personen Die von der Gesellschaft genutzten Gebäude werden überwiegend von einem nahe stehenden Unternehmen gepachtet. Der Pachtzins richtet sich in der Regel nicht nach der lokalen Marktmiete, sondern nach einer vergütungssatzgerechten Kalkulation unter Einbeziehung von öffentlichen und nichtöffentlichen Zuschüssen. Die so zustande gekommene Pacht beträgt gesamt TEUR 1.592. Weiterhin ist in den Pachtverträgen geregelt, dass die Gesellschaft die Schönheitsreparaturen übernimmt. Nicht hier aufgeführt werden Geschäfte, für die es keinen Markt gibt, wie eine Umlage oder selbstlose Zuwendungen. 6.5 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Zum Jahresende 2023 liefen die Regelungen der Übergangsvereinbarung Baden-Württemberg aus, die bis dahin Grundlage für die Leistungsbeziehungen waren. Zum Ende des Jahres wurde daher eine Überleitungsvereinbarung mit dem Landkreis vereinbart. Außerdem wurden im letzten Quartal 2023 und im ersten Quartal 2024 einige Leistungen nach den neuen Regelungen des Landesrahmenvertrag SGB IX Baden-Württemberg neu verhandelt und entsprechend neue Entgelte vereinbart. Die Eingruppierungen erfolgen im Laufe des Jahres 2024 und ergeben aufgrund erstmalig verhandelter Personalschlüssel neue Grundlagen der Leistungsgewährung. Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2023 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar. Daneben ergaben sich nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung. 6.6 Ergebnisverwendung Laut Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung wird im Folgejahr, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, der Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorgetragen.
Dietenheim, 28. März 2024 gez. Alexander Paul, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Jakobus gGmbH, Dietenheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der St. Jakobus gGmbH, Dietenheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Jakobus gGmbH, Dietenheim, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Lörrach, den 12. April 2024 WEKO
respond GmbH
Markus Welte, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss 2023 wurde am 24.06.2024 festgestellt. |
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