DHHG S.à.r.l. - Zweigniederlassung Deutschland
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Dr. Reinschmidt seit 9.9.2019 | Prokura |
Frank Martin Kirchner seit 9.9.2019 | Geschäftsführer |
Markus Vornhagen seit 9.9.2019 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DH Acquisition Finance GmbHBiberach an der RißJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017AKTIVA
Anhang 2017Allgemeine HinweiseSitz der Gesellschaft ist Biberach an der Riß. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 733824 im Register des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Finanzanlagen sind mit ihrem Nennbetrag oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen enthalten in Höhe von EUR 6.491,07 (Vj. TEUR 6) Forderungen gegen Gesellschafter. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Sie haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Herr Frank Kirchner, Kaufmann Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 keinen Mitarbeiter. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Anteile der Gesellschaft werden zu 94,7 % von der DH Acquisition Holding GmbH, Biberach, und zu 5,3 % von der DH Acquisition GmbH, Limburg/Lahn, gehalten. Diese sind mittelbare Tochterunternehmen der Danaher Corporation, Washington D.C., USA. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zur Danaher Corporation, Washington D.C., USA, die den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Danaher Corporation, Washington D.C., USA, wird im Internet unter Edgar Company Filings (http ://www.sec.gov./edgar/searchedgar/companysearch.html) publiziert. Zur Befreiung von der Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach deutschem Recht macht die Gesellschaft von der Möglichkeit Gebrauch, in Übereinstimmung mit § 292 HGB i. V. m. der KonBefrV für das Geschäftsjahr 2017 einen geprüften befreienden Konzernabschluss mit einem Bericht über die Lage des Konzerns sowie den Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers in deutscher Sprache offenzulegen. Dieser Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einzubeziehen ist, wird von dem obersten Mutterunternehmen (Danaher Corporation) nach US GA AP aufgestellt; die befreiende Wirkung tritt mit der Offenlegung im Bundesanzeiger ein. Die Unterlagen zur befreienden Konzernrechnungslegung der Danaher Corporation für das Vorjahr sind nach § 325 Abs. 2 HGB vor Ablauf der Jahresfrist zur Offenlegung eingereicht und im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Die wesentlichen Unterschiede zwischen US-amerikanischer (US GAAP) und deutscher Rechnungslegung (HGB) in Bezug auf den Konzernabschluss sind nachfolgend aufgeführt. Hinter der deutschen und der US-amerikanischen Rechnungslegung stehen grundsätzlich unterschiedliche Betrachtungsweisen. Während die Rechnungslegung nach HGB das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz in den Vordergrund stellt, ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für den Kapitalgeber das vorrangige Ziel der US- amerikanischen Rechnungslegung. Daher wird auch der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse - "sowohl über verschiedene Geschäftsjahre hinweg als auch von unterschiedlichen Unternehmen" - sowie der periodengerechten Erfolgsermittlung nach US GAAP ein höherer Stellenwert eingeräumt als nach HGB. Geschäfts- oder Firmenwerte Nach ASC 805 und ASC 350 bestehen für immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben werden, umfangreiche Aktivierungsvorschriften. Dies gilt auch für solche Werte, die das handelsrechtliche Kriterium des Vermögensgegenstands nicht erfüllen. Nach US GAAP wird ein Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerben nicht planmäßig abgeschrieben, sondern ist mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen und gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Nach HGB erfolgt dagegen eine Aktivierung mit nachfolgend planmäßiger Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Rückstellungen Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen sind in der US-amerikanischen Rechnungslegung restriktiver geregelt als nach HGB. Rückstellungen sind nach US GAAP zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ("more likely than not") und die voraussichtliche Höhe des Erfüllungsbetrags der notwendigen Rückstellung zuverlässig schätzbar ist. Dabei ist auch eine Abzinsung zu berücksichtigen, wenn diese zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen nach HGB sind mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag zu bewerten und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Der Diskontierungszins orientiert sich nach US GAAP an Renditen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen erzielt werden. Nach HGB ist dieser Zins grundsätzlich ein der Laufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre. In Bezug auf Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird davon abweichend ein durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgeleitet, weiterhin kann vereinfachend eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden. Latente Steuern Durch die Vorschriften des BilMoG wurde eine weitgehende Harmonisierung in der Berechnungssystematik und Bewertung der latenten Steuern erzielt. Nach § 274 HGB sind steuerliche Verlustvorträge nur dann zu berücksichtigen, wenn in den kommenden fünf Jahren eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Nach HGB besteht für einen aktiven latenten Steuerüberhang ein Ansatzwahlrecht, nach US GAAP müssen aktive latente Steuern angesetzt werden.
Biberach, den 10. Juli 2018 DH Acquisition Finance GmbH Die Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens 2017
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der DH Acquisition Finance GmbH, Biberach an der Riß, wurde am 17. September/28. November 2018 festgestellt. |
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