Beteiligungsgesellschaften
HEUBECK AGLiquidiert
Gustav-Heinemann-Ufer 72A, 50968 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Rabea Berretz seit 27.10.2025 | Prokura |
Michael Jürgen Rudolf Metzger seit 27.10.2025 | Prokura |
Friedemann Christopher Dr. Lucius seit 30.4.2024 | Prokura |
Susanna Maria Adelhardt seit 13.3.2024 | Vorstandsmitglied |
Michael Hoppstaedter seit 16.1.2024 | Prokura |
Florian Schenk seit 12.9.2022 | Prokura |
Mark Meerkamp seit 16.2.2022 | Prokura |
Rene Kublank seit 24.1.2022 | Prokura |
Oliver Möbs seit 7.4.2021 | Prokura |
Ingmar Stark seit 25.1.2021 | Prokura |
Dirk Dr. Brüggemann seit 25.1.2021 | Prokura |
Daniel Fröhn seit 25.1.2021 | Prokura |
Rainald Maria Meyer seit 12.8.2019 | Vorstandsmitglied |
Arne Wissgott seit 24.7.2015 | Prokura |
Tina Alexandra Dr. Heubeck seit 12.6.2014 | Vorstandsmitglied |
Alexander Bauer seit 16.1.2012 | Prokura |
Wolfgang Schmitz seit 2.11.2011 | Prokura |
Christoph Willibald Poplutz seit 9.11.2010 | Prokura |
Thilo Dr. Volz seit 28.9.2010 | Prokura |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HEUBECK AGKölnJahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der HEUBECK AG, KölnI. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Die HEUBECK AG ist als Berater für Altersvorsorge in der Dienstleistungsbranche tätig. Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen in allen Bereichen der Altersversorgung, insbesondere die umfassende aktuarielle und rechtliche Betreuung von Unternehmen und Versorgungsträgern im Hinblick auf betriebliche Versorgungssysteme. Ein Großteil des Umsatzes wird mit der Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten für bilanzielle und aufsichtliche Zwecke erzielt. Das Wachstum der deutschen Wirtschaft hat in 2022 1,9 % betragen und ging in 2023 um 0,3 % (Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes) zurück. Grund für den Rückgang waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen sowie ungünstigere Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Trotz dieser externen Einflüsse und einem kompetitiven Marktumfeld insbesondere im Bereich der versicherungsmathematischen Gutachten konnte die HEUBECK AG ihren Umsatz erneut erfolgreich steigern. Dieser Zuwachs lag sogar über dem erwarteten Planumsatz. Kurzübersicht
Ertragslage Die Umsatzerlöse lagen bei T€ 17.712 und somit mit T€ 1.824 über dem Vorjahresniveau von T€ 15.888. Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert sowohl aus dem Ausbau des Beratungsgeschäfts mit Neu- und Bestandskunden als auch aus erfolgreicher Neukundenakquise in der Gutachtentätigkeit, darüber hinaus aus inflationsbedingt notwendig gewordenen Honoraranpassungen und einem Aufbau der unfertigen Leistungen von T€ 110 (Vorjahr T€ 30). Die Leistungsverrechnungen mit der HEUBECK pen@min GmbH sanken dagegen um T€ 154 gegenüber dem Vorjahr aufgrund des Aufbaus des eigenen Mitarbeiterstamms bei der Tochtergesellschaft. Die Umsatzerlöse wurden hauptsächlich im Inland erzielt und betreffen die Erstellung von Gutachten (67 %), Beratungsleistungen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung (26 %) und sonstige Tätigkeiten (7 %). Die Personalkosten lagen mit T€ 12.210 um T€ 1.287 über dem Vorjahreswert von T€ 10.923, begründet im Wesentlichen durch den Aufbau von Mitarbeiterkapazitäten, den Anstieg der Tantiemen, der Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie sowie einer aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten höheren Anpassung der Grundgehälter. Die sonstigen betrieblichen Erträge des laufenden Geschäftsjahres resultieren aus dem Verkauf einer österreichischen Tochtergesellschaft, der Auflösung von Rückstellungen des Personalbereichs, dem Verkauf von drei Dienstwagen und sonstigen dem Geschäftsbetrieb üblichen Ertragsarten. Bezüglich des Verkaufs einer Tochtergesellschaft in Österreich wurde die Fortführung bestehender Kundenbeziehungen durch einen Kooperationsvertrag mit der Käuferin sichergestellt. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wirken sich vor allem der weitere Anstieg der Kosten für EDV-Beratung bzw. Support zur Verbesserung der IT-Sicherheit und -Umgebung sowie der Gutachtensoftware (+ T€ 245), sonstigen Personalkosten aufgrund gestiegenen Kosten für Personalvermittler und darüber hinaus für Mitarbeiterevents (+ T€ 173), der Rechts- und Beratungskosten vornehmlich durch die Ausweitung der Zertifizierung (+ T€ 93), Gewährleistungen (+ T€ 58), sowie für das Unternehmensleitbild bei den Werbekosten (+ T€ 62) mindernd auf das Jahresergebnis aus. Demgegenüber sanken die Ausgaben für Bürobedarf (- T€ 7) und laufende Telefonkosten (- T€ 5). Die Erträge aus Beteiligungen (T€ 63) resultieren aus der Ausschüttung eines verbundenen Unternehmens. Bei den anderen Tochtergesellschaften wurden die Jahresergebnisse in voller Höhe den Gewinnvorträgen gutgeschrieben. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von T€ 1.923 und liegt damit um T€ 597 aufgrund des deutlichen Umsatzwachstums über dem Vorjahr (T€ 1.326). Angaben zur Vermögens-, Kapital- und Finanzierungsstruktur Das langfristig gebundene Vermögen betrug im Geschäftsjahr 10 % (Vj. 12 %) der Bilanzsumme. Unfertige Leistungen wurden um T€ 110 aufgebaut. Die Forderungen aus Leistungen konnten um T€ 663 bzw. 17 % gegenüber dem Vorjahr reduziert werden. Der deutliche Rückgang resultiert aus einer stichtagsbedingten Verschiebung bei der Rechnungsschreibung im Dezember gegenüber des Vorjahreszeitraums. Darüber hinaus verringerten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um T€ 764 insbesondere durch geringere Leistungsverrechnungen und einer Tilgung in Höhe von 200 T€ kurz vor dem Stichtag des Jahres 2023. Der Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände um T€ 100 ist hauptsächlich auf geringere Steuererstattungen für das Jahr 2023 und Vorsteuer (Folgejahr) zurückzuführen. Die Steigerung der liquiden Mittel ist auf den gestiegenen Jahresüberschuss, den Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen zurückzuführen. Es erfolgte im Geschäftsjahr eine um T€ 650 geringere Gewinnausschüttung basierend auf dem Vorjahresergebnis. Die Gesellschaft wies zum 31. Dezember 2023 eine weiterhin gute und gegenüber dem Vorjahr unveränderte Eigenkapitalquote von 46 % (Vj. 46 %) aus, so dass die finanzielle Stabilität der Gesellschaft, insbesondere ihre Zahlungsfähigkeit, jederzeit gewährleistet war. Die Kreditlinie bei der Commerzbank AG in Höhe von T€ 225 wurde in Höhe von T€ 81 für Bürgschaften aus Mietverhältnissen genutzt, der Restbetrag blieb im gesamten Jahresverlauf ungenutzt. Im Geschäftsjahr verringerten sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um T€ 117 durch reguläre Anpassungen der bestehenden Zusagen auf T€ 2.810. Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um T€ 556 auf T€ 2.224. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Personalrückstellungen (+ T€ 483) aufgrund höherer Tantieme-Ansprüche, einer zusätzlichen Sonderzahlung an die Mitarbeiter. Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 63 ist darauf zurückzuführen, dass Rechnungstellungen am Ende des laufenden Geschäftsjahres nicht mehr so verzögert erfolgten und noch vor dem Jahresstichtag ausgeglichen werden konnten. Der Aufbau der sonstigen Verbindlichkeiten um T€ 4 auf T€ 1.138 ist im Wesentlichen auf höhere Lohnsteuerverbindlichkeiten zurückzuführen, denen geringere Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer entgegenstehen. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Unternehmenssteuerung werden die Leistungsindikatoren aus den monatlichen Berichten an den Vorstand herangezogen und entsprechend bewertet. Die Analyse der Kennzahlen bezieht sich dabei vornehmlich auf die Entwicklung des EBIT/ EBITDA der Einzelgesellschaften sowie des Gruppenergebnisses der HEUBECK-Gesellschaften mit Vergleich der IST-Werte gegenüber Plan und Forecast. II. Abhängigkeitsbericht Der Vorstand hat über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu allen verbundenen Unternehmen einen Abhängigkeitsbericht gem. § 312 AktG erstellt, der mit folgender Erklärung endet: "Wir erklären, dass die HEUBECK AG bei jedem der im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen wurden weder getroffen noch unterlassen. Der Abhängigkeitsbericht umfasst alle dem Vorstand bekannten berichtspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen." III. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die Altersvorsorge steht angesichts sich nachhaltig verändernder Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen: Zum einen können die umlagefinanzierten gesetzlichen Sicherungssysteme aufgrund der ungünstigen demografischen Entwicklung das Leistungsniveau der Vergangenheit ohne entsprechende Beitragssteigerungen nicht mehr halten. Zum anderen können die Systeme der 2. und 3. Säule, die grundsätzlich im Wege der Kapitaldeckung finanziert werden, keinen ausreichenden Ausgleich leisten. Auch wenn seit Ende 2022 ein deutlicher Zinsanstieg zu verzeichnen war, ist das Zinsniveau im langjährigen historischen Vergleich immer noch niedrig. Zudem bleibt unklar, ob und inwieweit der aktuelle Zinsanstieg zu nachhaltigen Entlastungseffekten bei der Finanzierung von Altersvorsorge führen wird. Hinzu kommt die dynamische Inflationsentwicklung, die zu einer entsprechenden Entwertung nominal definierter und insofern nicht inflationsgesicherter Versorgungsrechte und damit auch zu entsprechendem Druck auf der Leistungsseite führt. Mit der Einführung der reinen Beitragszusage ohne Leistungsgarantien im Bereich der tarifvertraglich verankerten betrieblichen Altersversorgung sowie der Geringverdienerförderung hatte der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt, insbesondere die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Bislang wurden diese Angebote in der Praxis nicht in dem erhofften Umfang angenommen. Die Vereinbarung der ersten Sozialpartnermodelle auf der Grundlage reiner Beitragszusagen sowie die sich abzeichnende Absenkung der gesetzlichen Hürden zur Einführung solcher Systeme könnte eine Trendwende bedeuten, auch wenn vereinzelt bspw. in der Metallindustrie seitens der Gewerkschaft eine Abkehr von diesem Modell propagiert wird. Gleichzeitig reißt aber auch die öffentliche Diskussion über Modelle einer staatlich organisierten, ggf. sogar obligatorischen Zusatzvorsorge nicht ab, die im Fall ihrer Umsetzung in Konkurrenz zu den bestehenden betrieblichen Systemen der 2. Säule treten würden. Eine nachhaltige Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ist weiterhin nicht absehbar. Das derzeit von der Bundesregierung geplante Rentenpaket 2 ist weniger eine Reform des Systems, sondern ein Festhalten an dem bisherigen. Durch die Einführung eines schuldenfinanzierten Generationenkapitals wird der Umlagefinanzierung zwar eine weitere Finanzierungskomponente hinzugefügt; die Finanzierungsprobleme infolge des demografischen Wandels werden dadurch jedoch nicht gelöst, da die angestrebte Größenordnung von 10 Milliarden Euro nur ein Bruchteil des Finanzierungsbedarfs entspricht. Unabhängig davon sehen die Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung weiterhin als attraktives Vergütungsinstrument zur Anwerbung und Bindung qualifizierten Personals an, während Arbeitnehmer betriebliche Versorgungszusagen zunehmend als Vorsorgeinstrument wahrnehmen, mit dem bestehende Versorgungslücken verringert oder geschlossen werden können. Sowohl Arbeitgeber als auch externe Versorgungsträger wie Pensionskassen, berufsständische Versorgungswerke und Zusatzversorgungskassen müssen sich vor diesem Hintergrund weiterhin und zunehmend intensiver mit Fragen der Finanzierung, Ausgestaltung und Verwaltung von Versorgungswerken sowie den sich ständig wandelnden wirtschaftlichen, rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und reagieren. Die HEUBECK AG sieht sich mit ihrem umfassenden Dienstleistungsangebot und der Expertise ihrer Mitarbeiter grundsätzlich gut aufgestellt, um die bestehenden Kundenbedürfnisse zu erfüllen. Durch den gezielten Aufbau zusätzlicher hochwertiger Beratungskapazitäten insbesondere im Bereich der Finanzierung, Gestaltung und Optimierung betrieblicher Versorgungssysteme sowie deren Bündelung in einem eigenen Geschäftsbereich sollen Marktchancen künftig noch besser und fokussierter genutzt werden. Darüber hinaus werden der Bereich der Administration (ausgelagert in einem Tochterunternehmen) weiter ausgebaut und durch Dienstleistungen für Versorgungseinrichtungen und im Bereich der versicherungsförmigen Durchführungswege ergänzt. Die systematische Verbesserung der internen Prozesse und Verfahren durch gezielte Automatisierung von Arbeitsabläufen sowie die Nutzung von Erfahrungs- und Expertenwissen ihrer Mitarbeiter tragen in diesem Zusammenhang entscheidend dazu bei, dass die HEUBECK AG ihre gute Marktstellung sichert und kontinuierlich ausbauen kann. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde der Fokus unternehmensweit auf den Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und die Vorbereitung zu dessen Zertifizierung nach ISO 27001 gelegt. Die Prüfung wurde im Februar 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Zertifizierung der Kernprozesse nach dem anerkannten Prüfungsstandard IDW PS 951 (Typ 2) erfolgte erneut erfolgreich. Die Rekrutierung und Bindung geeigneter Mitarbeiter stellt zunehmend einen erfolgskritischen Faktor dar. Das Unternehmen fördert zielgerichtet die interne und externe Weiterbildung seiner Mitarbeiter. Neu eingestellte, junge Mathematikerinnen und Mathematiker durchlaufen in der Regel zu Beginn ihrer Karriere bei der HEUBECK AG eine mehrjährige Ausbildung zum Aktuar DAV bzw. IVS-geprüften versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung. Ergänzt wurde im letzten Jahr das Weiterbildungsprogramm erstmalig durch den Fachberater bAV (Heubeck), ein für den Markt entwickeltes Schulungsprogramm mit Zertifikat, welches nun auch den Mitarbeitern von HEUBECK zur Weiterbildung geöffnet wurde. 14 Mitarbeiter konnten den Lehrgang erfolgreich abschließen. Die Bindung der Mitarbeiter an die HEUBECK AG wird durch eine großzügige Förderung der Ausbildungen mit entsprechender finanzieller Unterstützung und zeitlicher Freistellung vertieft. Im Bemühen um die besten Köpfe legt die HEUBECK AG Wert darauf, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und ihren Mitarbeitern Entwicklungsperspektiven zu bieten. Dabei kommt einer offenen, von gegenseitiger Wertschätzung geprägten Unternehmenskultur, in der die Mitarbeiter auf allen Ebenen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, eine zentrale Rolle zu. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung für das Unternehmen zu gewinnen, hat die HEUBECK AG die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens - ergänzt um entsprechende kommunikative und organisatorische Maßnahmen - deutlich ausgebaut und als Standard in die Arbeitsorganisation implementiert. Die Sicherheit und Zuverlässigkeit der EDV-technischen Unterstützung ist für das Geschäft der HEUBECK AG eine unabdingbare Voraussetzung. Durch Auslagerung der gesamten Serverumgebung auf ein externes Rechenzentrum wurde die Ausfallsicherheit derHEUBECK IT nochmals signifikant erhöht. Zugleich wurden damit und mit dem Einsatz eines virtual Client System die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Dienstleistungen der HEUBECK AG ohne Performance- und Qualitätseinbußen auch aus dem Mobile Office (s.o.) heraus erbracht werden können. Die Themen Datenschutz und Informationssicherheit haben einen hohen Stellenwert. Neben den beschriebenen Investitionen in Infrastruktur und Organisation erfolgen regelmäßiger Fortbildungen der Mitarbeiter. Als eigenständiges nationales Unternehmen ohne Einbindung in globale Konzernstrukturen oder Anbindung an einen Versicherungskonzern kann die HEUBECK AG am Markt unabhängig auftreten und so seine gute Marktposition insbesondere bei größeren Familienunternehmen und Mittelständlern sowie bei Versorgungseinrichtungen im Bereich der Zusatzversorgung, der berufsständischen Versorgungswerke, Pensionskassen und Pensionsfonds behaupten und ausbauen. Dabei erleichtert die Zugehörigkeit zur Sparkassen-Finanzgruppe als unabhängiges Kompetenz-Center den Zugang zu Landesbanken, Landesbausparkassen, öffentlichen Versicherern und Sparkassen. Wo Kunden globale Dienstleistungen benötigen, bedient sich die HEUBECK AG seiner internationalen Verbindungen über die Kooperation mit Buck sowie das europäische Beraternetzwerk EURACS (European Actuarial & Consulting Services). Die HEUBECK AG hinterfragt laufend ihre Marktpositionierung und verfolgt das Ziel, durch flexible Reaktion auf neue Anforderungen und Marktopportunitäten ihre Wachstums- und Ertragspotenziale konsequent zu nutzen und so die bestehenden Geschäftsbeziehungen auszubauen sowie neue Kunden hinzuzugewinnen. Die Erschließung neuer Kundenkreise sowie der Ausbau bestehender und die Entwicklung neuer Geschäftsfelder erfordert zusätzliche Investitionen in die IT-Systeme und die Qualifikation vorhandener Mitarbeiter sowie die Einstellung neuer Mitarbeiter. Die HEUBECK AG verfügt über die erforderliche Ertragskraft, um die damit verbundenen Kosten zu tragen und damit die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Geschäftsentwicklung zu schaffen. Auf der Kostenseite wirkten sich weiterhin inflationsbedingt höhere Anpassungen bei den Personalkosten ebenso wie höhere Energiekosten auf das Geschäftsergebnis aus. Wir gehen bei den Gehaltskosten auch in 2024 von leicht überdurchschnittlichen Steigerungen aus. Anfang des Jahres 2024 wird die deutsche Wirtschaft weiterhin von den Auswirkungen ansteigender Preise im Energiesegment sowie durch eine allgemeine weltwirtschaftliche Schwäche, unter anderem bedingt durch die Folgen des Krieges in der Ukraine, belastet. Laut der Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 lediglich um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr wachsen. Damit befände sich Deutschland in einer Stagnation. Auch für das kommende Jahr 2025 wurde die Prognose auf ein Wachstum von 1,0 % nach unten korrigiert. Dennoch erwarten wir im Jahr 2024 für die HEUBECK AG eine Steigerung der Geschäftsentwicklung des Vorjahres in der Leistung gegenüber Dritten. Auch beim EBT wird eine Verbesserung angestrebt. Dies liegt in der Umsetzung der zahlreichen strategischen Maßnahmen der letzten Jahre begründet. IV. Risikomanagement Risiken sind Teil des täglichen Geschäftsprozesses. Neben den Abläufen im Unternehmen spielen dabei die spezifischen externen Gegebenheiten des Marktumfelds eine entscheidende Rolle. Größere Geschäftsvolumina werden mit einigen namhaften Konzernunternehmen erzielt. Die damit verbundenen Abhängigkeiten sind überschaubar. Die Beobachtung und Bewertung der laufenden Geschäftsentwicklung anhand von regelmäßigen Berichten und betriebswirtschaftlichen Analysen sowie die Evaluierung von Risiken sind ein fester Bestandteil der Unternehmensführung. Aufgrund der aktuellen Auftragslage und langfristig bestehenden Kundenbeziehungen sowie der Finanzstruktur der HEUBECK AG sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Risiken erkennbar, die die HEUBECK AG wesentlich beeinträchtigen bzw. den Bestand der Unternehmung gefährden könnten. Insolvenzen im Kundenkreis und verstärkter Wettbewerbsdruck wie auch dirigistische Eingriffe bei international aufgestellten Kunden können zu Forderungsausfällen bzw. Mandatsabgängen führen. Jedoch erwarten wir hieraus aufgrund unserer bisherigen konkreten Erfahrungen keine existenzgefährdenden Risiken für die HEUBECK AG. Hinsichtlich interner Prozesse stellt die Qualitätssicherung das zentrale Element für das Risikomanagement und somit für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung dar. Dies betrifft sowohl die korrekte Berechnung als auch die juristische und aktuarielle Beratung der Kunden. Fehler bei Berechnungen oder in der Beratung können neben den Einzelrisiken auch Imageschäden zur Folge haben. Bei jeder unternehmerischen Entscheidung ergeben sich Risiken, die oft unbedeutend, in anderen Fällen aber auch existenzbedrohend sein können. Manche Risiken haben kurzfristige Auswirkungen, andere erst nach langer Zeit. Risiken können im Unternehmen selbst begründet, durch Wettbewerb oder veränderte gesetzliche Grundlagen bedingt sein und gehen häufig mit unvollständigen Informationen einher. Risiken können aber auch aus dem Führungsprozess oder Durchführungsprozessen in einer Unternehmung entstehen. Besonders diejenigen Gefahren, die für das Unternehmen existenzbedrohend sind, müssen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Dafür wird ein systematischer Prozess zur frühzeitigen Identifikation und Bewertung von Risiken in den verschiedenen Bereichen (Konzentration auf Angebots- und Kundenseite, Organisation / Personal, IT-Sicherheit, Operatives / Qualität, Vertriebsprozess, Forderungsausfälle, Strategisches Risiko / externe Risiken) und Ergreifung geeigneter Maßnahmen etabliert. Ein jährlich erstellter Bericht fasst die Ergebnisse dieses Prozesses zusammen und stellt somit eine Übersicht über identifizierte Risiken und die entsprechenden Maßnahmen dar. Damit dient er als Grundlage für den Abgleich mit Unternehmenszielen bzw. zur Definition neuer Ziele und deren Kontrolle. Durch die klarere Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung werden Unsicherheiten abgebaut und Prozesse effektiver gestaltet. Risiken sind laufend an den Risikomanager zu melden, die Aktualisierung bestehender Risiken erfolgt zu den eingetragenen Wiedervorlageterminen. Neben diesen individuellen Terminen findet jährlich im August eine turnusmäßige Gesamtprüfung aller Maßnahmen statt. Da es in den fachlichen Bereichen ähnliche Prozesse gibt (z.B. Erstellung von Gutachten) wurden hier einheitliche Risiken gemeinsam definiert und anschließend vom jeweiligen Team bewertet. Die Bewertung der identifizierten Risiken findet nach jeweiliger Eintrittswahrscheinlichkeit sowie nach möglichem Schadensausmaß auf einer Skala von 1-5 statt. Um eine gesamthafte Bewertung zu erreichen, werden diese miteinander multipliziert. Zur Ermittlung des Handlungsbedarfs bzw. einer Gefährdungseinschätzung werden dann Klassen gebildet:
Nachdem die identifizierten Risiken jeweils von den in der Richtlinie definierten Verantwortlichen beschrieben und bewertet worden sind, wurden die Maßnahmen formuliert. Im Anschluss wurde dies mit dem Controlling besprochen, um ein einheitliches Verständnis der Bewertung zu gewährleisten und mögliche Interdependenzen zu erkennen. Anschließend erfolgte eine individuelle Bewertung der Risiken nach Maßnahmen durch den jeweiligen Risikoverantwortlichen und eine erneute Abstimmung mit dem Controlling. Abschließend erfolgen die Gesamtanalyse, das kritische Hinterfragen der Wirksamkeit der Maßnahmen und deren Einflusses auf die Risikobewertung sowie das Reporting an den Vorstand durch das Controlling und den Risikomanager. Regelmäßig wird auch geprüft, inwieweit Risiken kumulativ wirken bzw. einander bedingen. Aktuell ergeben sich keine über die Einzelwirkung hinausgehenden Effekte bei den jeweiligen Risikodefinitionen. Existenzgefährdende Risiken wurden in der Heubeck-Gruppe aktuell nicht identifiziert. Die Interne Revision als prozessunabhängige Instanz hat das Risikomanagement in Ihren Prüfungskatalog aufgenommen, sodass eine regelmäßige Untersuchung und Beurteilung der Wirksamkeit, Angemessenheit und Effizienz der Maßnahmen des Risikomanagements erfolgt.
Köln, 25. April 2024 HEUBECK AG gez. Susanna Adelhardt gez. Dr. Tina Heubeck gez. Rainald Meyer Der Vorstand BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023HEUBECK AG, KÖLNAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Anhang zum 31.12.2023HEUBECK AG, KölnI. Allgemeine Angaben Die HEUBECK AG, mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter der Registernummer HRB 35652, ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 266 und 275 HGB sowie 152 und 158 AktG. Die bei einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke sowie Angaben und Hinweise, die wahlweise in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden grundsätzlich im Anhang vorgenommen. Sowohl die Darstellung und die Gliederung als auch der Ansatz und die Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Zugänge beim Anlagevermögen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen bei den immateriellen Gegenständen des Anlagevermögens und den Sachanlagen erfolgen planmäßig auf der Grundlage der steuerlichen Abschreibungssätze nach der linearen Abschreibungsmethode. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Der bilanzierte Firmenwert resultiert aus dem im Geschäftsjahr 2003 erfolgten Erwerb des "Büro Dr. Heubeck". Das "Büro Dr. Heubeck" wurde 1947 gegründet und entwickelte sich zu einem der führenden unabhängigen Beratungsunternehmen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Aufgrund des Markenwertes "Heubeck" und der Beständigkeit der erworbenen Kundenbeziehungen wurde von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgegangen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Firmenwert auf seinen Erinnerungswert abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag bewertet. Bei den Forderungen aus Leistungen wurde zur Absicherung des allgemeinen Ausfallrisikos und schleppender Zahlungsweise eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Darüber hinaus wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand werden zum Nominalwert angesetzt. Pensionsrückstellungen werden grundsätzlich nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Der Rechnungszinssatz entspricht dem von der deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre in Höhe von 1,82 % (im Vorjahr: 1,78 %) für eine Restlaufzeit von 15 Jahren. Des Weiteren wurde eine fest zugesagte Rentendynamik von 1 % und in Einzelfällen eine fest zugesagte Rentendynamik bzw. ein zu erwartender Rententrend von jeweils 2 % berücksichtigt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre in Höhe von 1,74 % (im Vorjahr: 1,44 %) ergibt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,82 % eine Erhöhung der Rückstellung für Pensionen in Höhe von € 19.605,00 (Unterschiedsbetrag). Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Vollständig aus kongruenten Rückdeckungsversicherungen zu erfüllende Pensionsverpflichtungen wurden in analoger Anwendung der Vorschriften für wertpapiergebundene Zusagen gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe der Aktivwerte dieser Versicherungen angesetzt. Die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen (bewertet mit dem durch den Rückdeckungsversicherer mitgeteilten Deckungskapital) wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hieraus zu erfüllenden Pensionsverpflichtungen saldiert. Die saldierten Aktivwerte bzw. Pensionsverpflichtungen betragen jeweils € 3.912.805,45 (Vorjahr: € 3.615.504,28). Die übrigen Rückstellungen werden in dem Umfang gebildet, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Angaben zu Posten der Bilanz Der Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Das gezeichnete Kapital in Höhe von € 250.000,00 ist aufgeteilt in 250.000 Namensaktien zum Nennbetrag von je € 1,00. Die Gewinnrücklage betrifft die gesetzliche Rücklage in Höhe von € 25.000,00 (Vorjahr: € 25.000,00). Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert (Vorjahreswerte in Klammern):
IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von € 498.082,78 (Vorjahr: € 539.522,66) enthalten. Die Erträge aus Beteiligungen resultieren im laufenden Geschäftsjahr und im Vorjahr in voller Höhe aus verbundenen Unternehmen. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von € 21.202,41 (Vorjahr: € 3.664,29) enthalten. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten in Höhe von € 39.322,00 (Vorjahr: € 74.410,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Darüber hinaus wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die zu der erfolgten Verrechnung der Pensionsverpflichtungen mit Rückdeckungsversicherungsansprüchen korrespondierenden Erträge und Aufwendungen in Höhe von jeweils € 114.002,12 (Vorjahr: € 60.729,59) saldiert. V. Ergänzende Angaben Zum 31. Dezember 2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, in folgendem Umfang:
Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse: Mit Vereinbarung aus April 2007 wurden die Partner des Aktuariats Heubeck von Haftungsansprüchen, die aufgrund beruflicher Fehler im Rahmen dieser Tätigkeit gegen diese persönlich geltend gemacht werden, freigestellt, soweit diese nicht von einer Versicherung des Aktuariats gedeckt und nicht auf vorsätzlich schädigende Handlungen zurückzuführen sind. Sofern Mitarbeiter, Organmitglieder oder ehemalige Organmitglieder Partner des Aktuariats sind, werden sie von der Haftungsfreistellung mit erfasst. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Freistellungserklärung wird laufend bewertet und, insoweit es sich konkretisiert, bilanziell als Teil der ungewissen Verbindlichkeiten aus Inanspruchnahmen erfasst. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der S-PensionsManagement GmbH mit Sitz in Köln einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt. Die S-PensionsManagement GmbH ist mit 60 % an der HEUBECK AG beteiligt und ist sowohl Mutterunternehmen des größten als auch des kleinsten Konsolidierungskreises. Die Gesellschaft hält ihrerseits Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, die ebenfalls in den Konzernabschluss der S-PensionsManagement GmbH einbezogen werden. Sie ist daher von der Verpflichtung einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen befreit. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
* Angaben aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 Im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres betrug die Anzahl der Beschäftigten (ohne Vorstand) 131, davon 131 Angestellte. Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2023 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses wie folgt zusammen: Frau Dr. Tina Heubeck, Dipl.-Volkswirtin, Köln Herr Rainald Meyer, Dipl.-Mathematiker, Neunkirchen-Seelscheid Frau Susanna Adelhardt (Sprecherin des Vorstands), Dipl.-Statistikerin, Essen (ab 01. März 2024) Herr Dr. Friedemann Lucius (Sprecher des Vorstands), Mathematiker, Ratingen (bis 15. November 2023) Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen für das Geschäftsjahr € 944.961,92 (Vorjahr: € 1.084.750,01). Für ehemalige Vorstandsmitglieder beliefen sich die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr auf € 227.271,22 (Vorjahr: € 224.443,74). Für diese Personengruppe gebildete Rückstellungen für laufende Pensionen betragen am Bilanzstichtag € 2.625.967,00 (Vorjahr: € 2.741.462,00). Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Herr Michael Breuer (Vorsitzender), Diplom-Volkswirt, Präsident des Rheinischen Sparkassen und Giroverbandes, Erftstadt Herr Dr. Hermann H. Hollmann (stellv. Vorsitzender), Rechtsanwalt, Köln Frau Sigrid Andres (stellv. Vorsitzende), Geschäftsführerin der Rheinischen Versorgungskassen, Hürth Herr Manfred Karg, Diplom-Kaufmann, Generalbevollmächtigter der DekaBank Deutsche Girozentrale, Eppstein Herr Gerhard Müller, Diplom-Betriebswirt, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG, Esslingen Frau Irmtraud Wendland, Rechtsanwältin, Partnerin in der Kanzlei Junge Schüngeler Wendland Rechtsanwälte Partnerschaft, Bergheim Herr Klaus G. Leyh, Diplom-Kaufmann, Vorstandsmitglied der Versicherungskammer Bayern, Putzbrunn Herr Dr. Hans Georg Freiermuth, Diplom-Mathematiker, Sprecher der Geschäftsführung der S-PensionsManagement GmbH, Garching (bis 25. Mai 2023) Herr Wolfgang Wiest, Hauptgeschäftsführer Verband öffentlicher Versicherer e.V., Überlingen (ab 25. Mai 2023) Herr Dr. Uwe Wenzel, Direktor der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau und der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden, Frankfurt am Main Im Geschäftsjahr betrugen die Aufwendungen für Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder € 44.011,00 (Vorjahr: € 44.000,00). Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen mit Ausnahme der vorstehenden Haftungsverhältnisse nicht. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, der Hauptversammlung folgenden Gewinnverwendungsbeschluss vorzuschlagen: Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes an und schlägt der Hauptversammlung vor, von dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 1.290.706,04 einen Betrag in Höhe von € 1.250.000,00 an die Aktionäre bis zum 15. Juni 2024 auszuschütten (Gewinnausschüttung) und den danach verbleibenden Bilanzgewinn von € 40.706,04 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag).
Köln, 25. April 2024 HEUBECK AG gez. Dr. Tina Heubeck gez. Rainald Meyer gez.Susanna Adelhardt Der Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023der HEUBECK AG, Köln
Zum Zwecke der Offenlegung wird der Jahresabschluss im Rahmen der Offenlegungserleichterungen nach §§ 325 ff. HGB gekürzt wiedergegeben. Der anliegende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HEUBECK AG, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HEUBECK AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HEUBECK AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 25. April 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
gez. Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer gez. Ralph Jost, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023der HEUBECK AGDer Aufsichtsrat der HEUBECK AG setzt sich wie folgt zusammen: Herr Michael Breuer, Aufsichtsratsvorsitzender Frau Sigrid Andres, stellvertretende Vorsitzende Herr Dr. Hermann H. Hollmann, stellvertretender Vorsitzender Frau Irmtraud Wendland Herr Dr. Hans Georg Freiermuth (bis 25.05.2023) Herr Manfred Karg Herr Klaus G. Leyh Herr Gerhard Müller Herr Dr. Uwe Wenzel Herr Wolfgang Wiest (ab 25.05.2023) Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat der HEUBECK AG die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich eingehend mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft befasst und anhand mündlicher und schriftlicher Berichte des Vorstandes die Geschäftsführung laufend überwacht und beraten. Der Aufsichtsratsvorsitzende ließ sich zudem in Gesprächen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen über die Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle unterrichten. Über Vorhaben von besonderer Bedeutung wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen informiert und, sofern erforderlich, um Zustimmung gebeten. Auf diese Weise hat sich der Aufsichtsrat von der ordnungsgemäßen Geschäftsführung überzeugt. In wesentliche Entscheidungen war der Aufsichtsrat eingebunden und hat Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Bestimmung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, geprüft und über seine Zustimmung entschieden. In drei regulären Aufsichtsratssitzungen und vier Ergänzungsterminen wurden gemeinsam mit dem Vorstand die laufenden Geschäfte, einzelne Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung, die Umsetzung der Unternehmensstrategie, die kurz- und mittelfristige Unternehmensplanung, die Investitionsplanung, die Entwicklung von Erträgen und Liquidität, der Risikobericht, der Bericht der Internen Revision, das Qualitätsmanagement, insbesondere die Zertifizierung nach ISO 27001und die wesentlichen organisatorischen, strukturellen und personellen Abläufe erörtert und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst. Für die Neubesetzung der in 2023 aufgetretenen Vakanz des Vorstandssprechers wurde eine Findungskommission gebildet. Die Nachfolgeregelung dieser Position wurde vom Aufsichtsrat in Sondersitzungen intensiv begleitet. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (nachfolgend "Abhängigkeitsbericht") der HEUBECK AG für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchhaltung von dem durch die ordentliche Hauptversammlung am 25.05.2023 gewählten und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragten Abschlussprüfer RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Jahresabschluss nebst Lagebericht und der Abhängigkeitsbericht, der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 sowie der Bericht des Abschlussprüfers über das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzaufsichtsratssitzung, die am 28.05.2024 stattgefunden hat, zugeleitet. Gemeinsam mit dem Vorstand haben die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Sitzung alle für das Geschäftsjahr 2023 im Zusammenhang mit den vorgenannten Unterlagen auftretenden Fragen eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teilgenommen, über die Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen berichtet und die Prüfungsberichte erläutert. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben die Prüfungsberichte und die Bestätigungsvermerke zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und sie ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte - wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführten Prüfungen selbst - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach den abschließenden Ergebnissen der eigenen Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher den Ergebnissen der Prüfungen durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Der Aufsichtsrat billigte in seiner Sitzung am 28.05.2024 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HEUBECK AG für das Geschäftsjahr 2023, der damit festgestellt ist. Dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Leistungen und ihr Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023.
Köln, 28.05.2024 gez. Michael Breuer, Vorsitzender Der Aufsichtsrat Auszug aus der Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung der HEUBECK AG am 28. Mai 2024 Die Hauptversammlung fasst einstimmig und mit allen Stimmen den Beschluss: Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 1.290.706,04 wird ein Betrag in Höhe von EUR 1.250.000,00 an die Aktionäre bis zum 15.06.2024 ausgeschüttet (Gewinnausschüttung) und der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 40.706,04 wird auf neue Rechnung vorgetragen (Gewinnvortrag). |
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