ipacenter GmbH
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Helge Trautmann seit 9.8.2012 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INTABO Datendienstleistungsgesellschaft mbHBocholtJahresabschluss zum 31. Dezember 2008BilanzAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2008
Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlußstichtag als kleine Kapitalgesellschaft § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichem Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Verlust- und Gewinnrechnung sind aufbauend auf den Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB). Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266 / 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Realisationsprinzip bzw.das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 2 HGB i.V.m.§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 Abs. 1, 2 EStG). Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich nach den amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung. Abschreibungen wurden sowohl linear nach § 7 Abs. 1 EStG und, soweit zulässig, degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG mit bis zu 30 % p.a. vorgenommen. Der Übergang § 7 Abs. 3 EStG von der degressiven zur linearen Abschreibung ist immer dann vorgenommen worden, wenn dies zu höheren Abschreibungen führte. Von der Bewertungsfreiheit gemäss § 6 Abs. 2 EStG (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde Gebrauch gemacht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zweifelhafte Forderungen) wurden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet worden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Die Rückstellungen wurden entsprechend dem voraussichtlichen Aufwand gebildet. Sie berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 7.741,83 Euro (Vorjahr 10.338,97 Euro) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro) enthalten. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer: Herr Reinhold Benning, Bocholt Herr Joachim Hahn, Bocholt Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.
Bocholt Reinhold Benning Joachim Hahn Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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