Fußboden Schmidt GmbHLiquidiert

33605 Bielefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRB 39442
Eingetragen
5.1.2009
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Lieferung und Ausführung von Oberflächenbeschichtungen und -belägen jeglicher Art an und in Bauwerken (Fußbodenfachverlegung) einschließlich des An- und Verkaufes der dazu einschlägigen Materialien. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Jürgen Schmidt
seit 18.10.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fußboden Schmidt GmbH

Bielefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

4.332,00

4.666,00

II. Sachanlagen

37.607,00

41.939,00

29.522,00

34.188,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

64.255,38

74.624,60

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

98.112,67

69.095,18

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.762,69

164.130,74

718,93

144.438,71

C. Rechnungsabgrenzungsposten

7.480,32

1.804,56

Summe Aktiva

213.550,06

180.431,27



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

10.905,71-

0,00

III. Jahresüberschuss

10.370,77

10.905,71-

B. Rückstellungen

14.732,63

11.006,69

C. Verbindlichkeiten

174.352,37

155.330,29

Summe Passiva

213.550,06

180.431,27

ANHANG

A. Angaben zu Bilanzierungs- , Bewertungs- und Umrechnungsmethoden nach § 284 HGB

Der vorstehende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als € 150 bis € 1.000, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden ab dem Kalenderjahr 2009 im Jahr des Zugangs aktiviert und typisierend auf fünf Jahre linear abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen, um die Vermögensgegenstände mit einem Wert anzusetzen, der am Bilanzstichtag beizulegen war, waren nicht erforderlich.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 (1) S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden - unter Beachtung des Imparitätsprinzips § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB - mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Grundlage für die Umrechnung von DM in Euro wurde der amtliche Umrechnungskurs in Höhe von 1 Euro = 1,955830 DM in Ansatz gebracht.

B. Erläuterung der Bilanz

Besondere Umstände gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor.

Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz:

Es fällt kein Vermögensgegenstand und keine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz.

§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB

Sonstige Vermögensgegenstände:

Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Bilanzierungshilfen enthalten.

§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB

Verbindlichkeiten:

Per 31.12.2010 sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden. § 285 Nr. 1 a HGB

Verbindlichkeiten in Höhe von € 49.816,95 sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. § 285 Nr. 1 b HGB

C. Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. § 251 HGB i. V. mit § 268 Abs. 7 HGB:

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor.

Beteiligungen, Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gem. § 271 HGB und § 285 Nr. 11 HGB:

Beteiligungen und Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gem. § 271 HGB sind nicht vorhanden.

Organkredite und Aufwendungen für Organe:

An den Geschäftsführer wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Auch wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten des Geschäftsführers eingegangen. § 285 Nr. 9 c HGB

Weitere Angaben:

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Pflichtangaben gem. § 284 (2) Nr. 4 und § 285 Satz 1 Nr. 2 bis 8 a, Nr. 9 a und b, Nr. 12, 17, 19, 21, 22 und 29 entfallen gem. § 288 HGB.

Geschäftsführer ist seit dem 04.12.2008 Kaufmann Hans-Jürgen Schmidt. § 285 Nr. 10 HGB

 

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