Fußboden Schmidt GmbHLiquidiert
33605 Bielefeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jürgen Schmidt seit 18.10.2019 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fußboden Schmidt GmbHBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Angaben zu Bilanzierungs- , Bewertungs- und Umrechnungsmethoden nach § 284 HGB Der vorstehende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als € 150 bis € 1.000, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden ab dem Kalenderjahr 2009 im Jahr des Zugangs aktiviert und typisierend auf fünf Jahre linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen, um die Vermögensgegenstände mit einem Wert anzusetzen, der am Bilanzstichtag beizulegen war, waren nicht erforderlich. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 (1) S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden - unter Beachtung des Imparitätsprinzips § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB - mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Grundlage für die Umrechnung von DM in Euro wurde der amtliche Umrechnungskurs in Höhe von 1 Euro = 1,955830 DM in Ansatz gebracht. B. Erläuterung der Bilanz Besondere Umstände gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz: Es fällt kein Vermögensgegenstand und keine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz. § 265 Abs. 3 Satz 1 HGB Sonstige Vermögensgegenstände: Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Bilanzierungshilfen enthalten. § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB Verbindlichkeiten: Per 31.12.2010 sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden. § 285 Nr. 1 a HGB Verbindlichkeiten in Höhe von € 49.816,95 sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. § 285 Nr. 1 b HGB C. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. § 251 HGB i. V. mit § 268 Abs. 7 HGB: Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor. Beteiligungen, Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gem. § 271 HGB und § 285 Nr. 11 HGB: Beteiligungen und Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gem. § 271 HGB sind nicht vorhanden. Organkredite und Aufwendungen für Organe: An den Geschäftsführer wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Auch wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten des Geschäftsführers eingegangen. § 285 Nr. 9 c HGB Weitere Angaben: Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Pflichtangaben gem. § 284 (2) Nr. 4 und § 285 Satz 1 Nr. 2 bis 8 a, Nr. 9 a und b, Nr. 12, 17, 19, 21, 22 und 29 entfallen gem. § 288 HGB. Geschäftsführer ist seit dem 04.12.2008 Kaufmann Hans-Jürgen Schmidt. § 285 Nr. 10 HGB
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