BSC BüroService Cottbus GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ying Liu seit 19.3.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MSP Automation GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2012der MSP Automation GmbH1. Gesetzliche GrundlagenDer Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der §§ 242 bis 256 HGB und der §§ 264 bis 288 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft nach dem Handelsgesetzbuch. Ein Lagebericht war gem. § 264 Abs, 1 Satz 4 HGB nicht aufzustellen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs, 2 HGB) entsprechen den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften angewandt wurden. 2.1 Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. 2.2 Die Sonstigen Rückstellungen sind nach dem notwendigen Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. 2.3 Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Informationen zum Jahresabschluss3.1 Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 3.2 Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. 4. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 5. GeschäftsführungsorganGeschäftsführer ist:
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird von der Angabe der Geschäftsführerbezüge abgesehen.
Dresden, im November 2012 R. Schmidt |
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