Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 8764
Eingetragen
6.2.1954
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenHörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten
Gegenstand
Der Betrieb von Rundfunkwerbung. Dazu gehören die Sammlung und Bearbeitung von Aufträgen für Werbesendungen sowie die Herstellung, Verbreitung und der Vertrieb von Ton- und Bildträgern und anderen Werbemitteln. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Herstellung, Verbreitung und Vertrieb von Fernsehproduktionen, Filmen sowie Tonund Bildträgern im In- und Ausland sowie die Ausübung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich derjenigen eines Medien- und Musikverlags. Gegenstand des Unternehmens ist auch jede sonstige Betätigung wirtschaftlicher Art, die die Interessen des Rundfunks zu fördern geeignet ist. Die Gesellschaft kann sich an gleichen oder verwandten Geschäftsbetrieben beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Mosthaf
seit 5.2.2024
Prokura
Maike Sawinski
seit 12.7.2021
Prokura
Karsten Simon
seit 20.3.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Hessischer Rundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hessischer Rundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts
Germany
90.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

hr werbung GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

A. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

I. Geschäftsmodell

Die hr werbung GmbH (hrw) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft des Hessischen Rundfunks Anstalt des öffentlichen Rechts (hr). Die hrw ihrerseits hält eine 11,1 %-ige Beteiligung an der ARD MEDIA GmbH (ARD MEDIA), welche zu 100 % an der AS&S Radio GmbH (AS&S Radio) beteiligt ist.

Der hr hat die hrw mit der Vermarktung von Werbezeiten und Sponsoring im Fernsehen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung beauftragt, die im Programm "Das Erste", einer Gemeinschaftsproduktion der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, für den hr ausgestrahlt werden.

Ebenso ist die hrw mit der Vermarktung von Sponsoring im hr-fernsehen beauftragt. Den bundesweiten Fernsehwerbezeitenverkauf hat die hrw auf die ARD MEDIA übertragen. Die ARD MEDIA vermarktet das Verkaufspaket TV National, ein Kombinationsangebot, an dem alle ARD-Werbegesellschaften beteiligt sind, wobei die ARD MEDIA im Namen und für Rechnung ihrer Mandanten handelt.

Ferner hat der hr die hrw mit der Vermarktung von Werbezeiten und Sponsoring in seinen Hörfunkprogrammen beauftragt. Die regionalen Hörfunkwerbezeiten des hr mit den Hörfunkprogrammen hr1, hr3, hr4, YOU FM und hr-iNFO vertreibt die hrw sowohl im Rahmen der Einzelvermarktung als auch in Kombinationen aus verschiedenen hr-Hörfunkprogrammen.

Den überregionalen Hörfunkwerbezeitenvertrieb betreut die ARD MEDIA. Sie offeriert die Werbezeiten der hrw sowie anderer ARD-Werbegesellschaften und privater Sender im Wege der Einzel- und Kombinationsvermarktung. Die ARD MEDIA handelt dabei im Namen und für Rechnung ihrer Mandanten.

Des Weiteren ist die hrw auch mit der Herstellung, der Verbreitung und dem Vertrieb von Fernsehproduktionen, Filmen sowie Ton- und Bildträgern im In- und Ausland beauftragt. Dazu gehören auch alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich derjenigen eines Medien- und Musikverlags.

Die hrw ist mit 11,1 % an der ARD DEGETO Film GmbH (Degeto) beteiligt. Die Degeto übernimmt für die hrw die Aufgabe der Programmbeschaffung.

II. Ziele und Strategien

Die hrw betätigt sich als Mittler zwischen der werbetreibenden Wirtschaft und dem hr. Durch ein umfangreiches Angebot an Werbemöglichkeiten und Serviceleistungen soll eine hohe Zufriedenheit auf beiden Marktseiten erreicht werden. Die hrw verfolgt das Ziel eines wettbewerbsorientierten Fernseh- und Hörfunkwerbemarktes.

Für die hrw steht die permanente Überprüfung der offerierten Verkaufspakete auf Marktgängigkeit im Vordergrund. Die hrw arbeitet sowohl bei der Fernseh- als auch der Hörfunkwerbung mit der ARD MEDIA zusammen.

III. Forschung und Entwicklung

Die hrw führt auf regionaler Ebene Projekte in den Bereichen Medien-, Markt- und Werbeforschung zwecks Verbesserung der Werbezeitenvermarktung durch. Darüber hinaus arbeitet die hrw bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit der ARD MEDIA zusammen. Die Ergebnisse der Forschungsprojekte fließen sowohl in die Preisgestaltung als auch in die kontinuierliche Fortentwicklung des Angebotsspektrums ein.

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Werbemarkt für Medien, von dessen Größe auch die Umsätze der Gesellschaft mit beeinflusst werden, korreliert mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland.

Das Wirtschaftswachstum hat sich nach einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von + 1,8 % im Jahr 2022 im Jahr 2023 um - 0,3 % gegenüber dem Vorjahr vermindert. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist damit im nach wie vor krisengeprägten Umfeld rückläufig. Trotz der im Jahresverlauf 2023 rückläufigen Preisentwicklung war das gegenüber den Vorjahren immer noch hohe Kostenniveau auf allen Wirtschaftsstufen in erster Linie ursächlich für die sich abschwächende Konjunktur. Hinzu kamen die gegenüber den Vorjahren stark angestiegenen Finanzierungskosten aufgrund des höheren Zinsniveaus sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit konnte im Jahr 2023 die Erholung der deutschen Wirtschaft vom Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht fortgesetzt werden.

Die Wachstumsraten des Jahres 2023 lagen im Quartalsvergleich (preis-, saison- und kalenderbereinigt) in einer engen Spannbreite von - 0,3 % bis + 0,1 %. Begleitet von anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stagnierte das BIP in den ersten drei Quartalen 2023 weitestgehend (+ 0,1 %, 0,0 %, 0,0 %). Im vierten Quartal 2023 verzeichnete das BIP einen leichten Rückgang um - 0,3 %. Die deutsche Wirtschaft nahm damit nach dem beginnenden Stillstand am Jahresanfang 2023 eine rückläufige Entwicklung zum Jahresende 2023 auf (Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 066 vom 23. Februar 2024).

Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um - 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab, was vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein dürfte. Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben um - 1,7 % gegenüber dem Vorjahr, was vor allem auf den Wegfall der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen zurückzuführen ist.

Die Bauinvestitionen verminderten sich preisbereinigt um - 2,1 % gegenüber dem Vorjahr. Neben den inflationsbedingt stark gestiegenen Baupreisen wirkte sich das gegenüber den Vorjahren bereits im Jahr 2022 massiv angestiegene Bauzinsniveau aus.

In Ausrüstungen wurde dagegen mit preisbereinigt + 3,0 % gegenüber dem Vorjahr deutlich mehr investiert. Dazu trug vor allem die Zunahme der gewerblichen Pkw-Käufe bei, insbesondere aufgrund des bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich.

Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 machten sich auch beim Handel mit dem Ausland bemerkbar. Dabei nahmen die Importe mit preisbereinigt - 3,0 % wesentlich stärker als die Exporte mit preisbereinigt - 1,8 % ab, wodurch der positive Außenbeitrag der rückläufigen Entwicklung des BIP entgegenwirkte (Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024).

II. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

In den für die hrw sowie für ihre Beteiligung ARD MEDIA relevanten Werbemärkten Fernsehen und Hörfunk war die Wettbewerbssituation im Jahr 2023 nahezu unverändert.

Im TV-Bereich sind neben ARD und ZDF mit der Mediengruppe RTL Deutschland GmbH, Köln, und der ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring, zwei private Sender-Familien am Markt, die das privat-kommerzielle Fernsehen stark dominieren.

Für die werbeführenden Hörfunkprogramme des hr sind die von der Radio / Tele FFH GmbH & Co. Betriebs-KG, Bad Vilbel, ausgestrahlten Programme Hit Radio FFH und planet radio die unmittelbaren Wettbewerber. In ihren Zielgruppen sind dabei Hit Radio FFH zu hr3 und planet radio zu YOU FM positioniert. Hinzu kommt RADIO BOB!, ein rock-orientiertes Erwachsenenprogramm der RADIO BOB GmbH & Co. KG, Kassel.

Aufgrund des intensiven Wettbewerbsgeschehens haben sich sowohl der intermediale als auch der intramediale Wettbewerb weiter verschärft. In der nationalen Fernseh- und Radiowerbung besteht auf Abnehmerseite weiterhin mit fünf internationalen Mediaagenturkonglomeraten eine hohe Nachfragekonzentration. Diese Mediaagenturen verantworten im Auftrag ihrer Kunden den Großteil des nationalen Werbevolumens und tätigen für diese in der Regel auch den gebündelten Werbezeiteneinkauf. Selbst steigende Bruttowerbeinvestitionen führen zu einem sich weiter verstärkenden Konditionenwettbewerb.

Die Bruttoausgaben für die Schaltung von Werbung in Medien in Deutschland stiegen im Jahr 2023 um + 0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 wies der Werbemarkt noch einen Rückgang von - 3,4 % gegenüber dem Vorjahr aus (The Nielsen Company (Germany) GmbH (Nielsen) Januar 2024).

Der Fernsehwerbemarkt hatte mit Bruttoausgaben von Mrd. € 16,5 im Jahr 2023 einen Anteil von 49,0 % am gesamten Werbemarkt. Er war im Jahr 2023 von einem Rückgang mit - 3,5 % gegenüber dem Vorjahr gekennzeichnet (Nielsen Januar 2024).

Der Hörfunkwerbemarkt hatte mit Bruttoausgaben von Mrd. € 2,0 im Jahr 2023 einen Anteil von 5,8 % am gesamten Werbemarkt. Er war im Jahr 2023 von einer Zunahme mit + 2,9 % gegenüber dem Vorjahr gekennzeichnet (Nielsen Januar 2024).

III. Geschäftsverlauf

Die hrw konnte trotz leichter Erholung des Werbemarkts im Jahr 2023 nicht an dem positiven Trend in der Werbezeitenvermarktung partizipieren. Ursächlich dafür waren die gegenüber dem Vorjahr fehlenden sportlichen Großveranstaltungen, welche ansonsten zu höheren Umsätzen im Werbefernsehen führen.

Die Erlöse (netto) der hrw aus dem Medium Fernsehen verminderten sich im Jahr 2023 um - 16,7 % gegenüber dem Vorjahr. Wesentlicher Faktor hierfür waren insbesondere die fehlenden sportlichen Großereignisse, welche im Vorjahr in diesem Bereich zu höheren Werbeumsätze geführt hatten.

Die hrw hat im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr einen nicht unerheblichen Rückgang der Hörfunkwerbeerlöse (netto) von - 10,9 % hinnehmen müssen.

Dabei waren sowohl die Erlöse aus der nationalen Vermarktung über die ARD MEDIA mit - 18,3 % als auch aus der regionalen Radiovermarktung mit - 6,3 % gegenüber dem Vorjahr rückläufig.

IV. Wirtschaftliche Lage

Ertragslage

Die hrw erzielt ihre Umsätze aus der Vermarktung von Werbezeiten und Sponsoring, die im Fernsehprogramm "Das Erste" ausgestrahlt werden sowie in fünf landesweiten Hörfunkprogrammen des hr. Weiterhin vermarktet die hrw das Sponsoring im hr-fernsehen.

Im Geschäftsjahr 2023 konnten Netto-Werbeerlöse (nach Skonto) von T€ 27.718 (Vorjahr T€ 31.817) generiert werden. Hiervon entfielen T€ 12.534 (Vorjahr T€ 14.891) auf das Medium Fernsehen und T€ 15.184 (Vorjahr T€ 16.926) auf das Medium Hörfunk.

Für den Bereich Fernsehen war ein Umsatzrückgang von - 7,8 % im Vergleich zur Vorjahresprognose - insbesondere begründet mit fehlenden sportlichen Großereignissen im Jahr 2023 - erwartet worden. Der tatsächliche Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr fiel mit - 15,8 % stärker aus, da der Plan 2023 aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterschritten wurde.

Ein wesentlicher Anteil der überregionalen Hörfunkwerbeumsätze mit 35,5 % (Vorjahr 39,0 %) resultiert aus den Verkaufspaketen "ARD MEDIA Deutschland-Kombi", "ARD MEDIA Deutschland-Kombi Kompakt" sowie der "ARD MEDIA West-Kombi". Die regionalen Hörfunkwerbeumsätze mit 64,5 % (Vorjahr 61,0 %) wurden vor allem aus den Kombinationsangeboten aus hr1/hr3 und hr1/hr3/hr4 sowie aus der Einzelvermarktung von hr3 erzielt.

Für den Bereich Hörfunk war eine Umsatzsteigerung von + 6,2 % im Vergleich zur Vorjahresprognose - insbesondere begründet mit der Vermarktung der neuen Radio-Privatmandate sowie der stabilen Positionierung der hr-Hörfunkprogramme - erwartet worden. Dies wurde mit einem tatsächlichen Rückgang von - 10,3 % gegenüber dem Vorjahr verfehlt. Ursächlich dafür waren vor allem die im Jahr 2023 im nationalen Geschäft vorherrschenden aggressiven Angebote der privaten Konkurrenz.

Für die von der ARD MEDIA bezogenen Leistungen hatte die hrw im Geschäftsjahr 2023 T€ 1.910 (Vorjahr T€ 2.331) aufzuwenden. Dies entspricht 6,9 % (Vorjahr 7,3 %) des Werbeumsatzes.

Nach Provisionen verblieben Werbeerlöse aus Fernsehen und Hörfunk von T€ 25.808 (Vorjahr T€ 29.487) bei der hrw.

Aus der Vermarktung von Sponsorenhinweisen konnte die hrw Erlöse von T€ 2.071 (Vorjahr T€ 2.734) erzielen.

Der Materialaufwand der Gesellschaft ist im Geschäftsjahr 2023 mit T€ 11.011 (Vorjahr T€ 11.351) um 3,0 % zurückgegangen. Bedingt ist dies im Wesentlichen durch den Rückgang der im Materialaufwand enthaltenen Abschreibungen auf Werbefernsehprogramme auf T€ 9.128 (Vorjahr T€ 9.438).

Der Personalaufwand hat sich um 14,3 % auf T€ 2.865 (Vorjahr T€ 3.343) reduziert. Ursächlich dafür war im Wesentlichen der Rückgang der Aufwendungen für Altersversorgungsverpflichtungen, die im Geschäftsjahr 2023 T€ 273 (Vorjahr T€ 629) betragen haben.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 10.875 (Vorjahr T€ 13.053) sind gegenüber dem Vorjahr um 16,7 % vermindert, was überwiegend auf die geringere Kostenerstattung an den Gesellschafter zurückzuführen ist.

Auf den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 von T€ 4.767 ist am 13. März 2024 eine Vorabausschüttung von T€ 4.767 durch die Gesellschafterversammlung beschlossen worden.

Finanzlage

Die hrw ist als Gesellschafterin der ARD MEDIA und der Degeto in das Kostenumlage- und Abrechnungssystem beider Gesellschaften eingebunden.

Der Gewinn der hrw wird unter Berücksichtigung der steuerlichen Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 3 KStG ermittelt. Durch die Anwendung dieser Regelung war die finanzielle Ausstattung im Geschäftsjahr 2023 gesichert und ist auf Basis der künftigen Planungen der Gesellschaft weiterhin gewährleistet.

Zum Bilanzstichtag haben sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von T€ 1.128 (Vorjahr T€ 1.606) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag T€ 4.756 (Vorjahr T€ 8.109).

Zum Bilanzstichtag haben sämtliche Verbindlichkeiten von T€ 8.542 (Vorjahr T€ 10.342) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 beträgt T€ 42.467 (Vorjahr T€ 44.994).

Das Anlagevermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Finanzanlagen von T€ 29.866 (Vorjahr T€ 29.681), wovon Ausleihungen an verbundene Unternehmen (hr) T€ 27.500 (Vorjahr T€ 27.500) ausmachen. Die Erhöhung resultiert aus höheren Rückdeckungsansprüchen gegen die bbp für Pensionsverpflichtungen.

Das Programmvermögen beträgt zum Bilanzstichtag T€ 5.640 (Vorjahr T€ 4.672). Im Geschäftsjahr 2023 wurden T€ 10.095 (Vorjahr T€ 9.531) in das Programmvermögen investiert. Die Abschreibungen auf das Programmvermögen haben im Geschäftsjahr 2023 T€ 9.128 (Vorjahr T€ 9.438) betragen.

Die ausschließlich auf Kontokorrentkonten unterhaltenen liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag T€ 4.756 (Vorjahr T€ 8.109).

Bei einem gezeichneten Kapital von T€ 90 und einer Kapitalrücklage von T€ 2.000 ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein bilanzielles Eigenkapital von T€ 2.090 (Vorjahr T€ 2.090). Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 4,9 % (Vorjahr 4,6 %).

Die Pensionsrückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen aufgrund Inanspruchnahmen um T€ 659 auf T€ 30.455 vermindert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter haben sich gegenüber dem Vorjahr stichtagsbezogen um T€ 1.561 auf T€ 7.311 vermindert. Sie bestehen aus T€ 4.767 (Vorjahr T€ 5.528) Verbindlichkeiten aus Vorabausschüttung sowie T€ 2.544 (Vorjahr T€ 3.344) Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsverkehr.

V. Leistungsindikatoren

Für die hrw sind insbesondere die vom hr in den vermarkteten Programmen erreichten Leistungswerte hinsichtlich Reichweiten und Zielgruppen vermarktungs- und erfolgsrelevant. Die Reichweiten und Zielgruppen haben unmittelbaren Einfluss auf die erzielbaren Werbepreise. Fernsehen und Radio waren in Deutschland auch im Jahr 2023 die in zeitlicher Hinsicht meistgenutzten Medien.

Mit 200 Minuten Sehdauer (Quelle: AGF) (Vorjahr 213 Minuten) und 171 Minuten Hördauer (ma 2024 Audio I) (Vorjahr (ma 2023 Audio I) 173 Minuten) liegt die tägliche Nutzungsdauer von Fernsehen und Radio unverändert deutlich vor der Nutzungszeit anderer Medien.

Fernsehen

Täglich schalteten 64,8 % der Personen ab 14 Jahren das Fernsehgerät ein (Vorjahr 67,2 %). Das Fernsehprogramm "Das Erste" kam im Fernsehmarkt im Jahr 2023 auf einen Marktanteil von 11,9 % (Vorjahr 12,2 %) und erzielte damit einen um - 0,3 %-Punkte niedrigen Marktanteil als im Jahr 2022, in dem die reichweitenstarken Übertragungen der Olympischen Winterspiele in Beijing und der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft Katar 2022TM ausgestrahlt wurden.

Für die Vermarktung in "Das Erste" sind insbesondere die Marktverhältnisse von Montag bis Samstag in der Zeit von 14 bis 20 Uhr in der Zielgruppe der 20- bis 59-jährigen Zuschauer von Bedeutung. Hier kam "Das Erste" im Jahr 2023 auf einen Marktanteil von 8,4 % (Vorjahr 8,5 %).

Radio

Die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma) hat durch die veröffentlichten Ergebnisse der ma 2024 Audio I die Leistungsstärke der hr-Angebote bestätigt.

Deutschlandweit nutzen 73,8 % der Personen ab 14 Jahren werktäglich das Radio (Vorjahr 74,3 %).

Die werktägliche Gesamtreichweite der hr-Hörfunkprogramme liegt in Hessen bei 40,9 % (Vorjahr 39,3 %). Werktäglich schalten 2,2 Mio. Hessen (Vorjahr 2,1 Mio. Hessen) mindestens ein hr-Programm ein.

hr1, das journalistisch geprägte Programm mit einer vielfältigen Musikmischung aus fünf Jahrzehnten, wird danach von 218 Tsd. Hörern (Vorjahr 192 Tsd. Hörer) eingeschaltet. Die Werbeträgerreichweiten-Angaben beziehen sich - sofern nicht anders angegeben - auf die Durchschnittsstunde mit Werbung Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr, deutschsprachige Bevölkerung 14+ Jahre und BRD Gesamt. In der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen weist hr1 eine Reichweite von 65 Tsd. Hörern (Vorjahr 47 Tsd. Hörer) pro Stunde aus.

hr3, das Programmangebot für junge und junggebliebene Familien und Berufstätige, verzeichnet 284 Tsd. Hörer (Vorjahr 257 Tsd. Hörer) pro Stunde. hr3 wird in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen von 129 Tsd. Hörern (Vorjahr 121 Tsd. Hörer) pro Stunde eingeschaltet.

hr4, das Radio für Hessen mit einem abwechslungsreichen Mix aus Schlagern, deutschen und internationalen Oldies, erreicht 217 Tsd. Hörer (Vorjahr 289 Tsd. Hörer) pro Stunde.

Das Informationsradio hr-iNFO schalten 79 Tsd. Hörer (Vorjahr 71 Tsd. Hörer) pro Stunde ein.

YOU FM, das Programm für junge Hessen, erreicht 81 Tsd. Hörer (Vorjahr 77 Tsd. Hörer) pro Stunde. Hiervon befinden sich 62 Tsd. Hörer (Vorjahr 62 Tsd. Hörer) in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen.

C. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

I. Prognosebericht

Nach Einschätzung der Mediaagentur Magna Global (Magna), der Einkaufsorganisation der Interpublic-Mediaagenturen, sind die Netto-Werbeinvestitionen in Deutschland im Jahr 2023 um + 2,5 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Für das Jahr 2024 erwartet Magna in Deutschland bei den Netto-Werbeinvestitionen mit + 4,3 % gegenüber dem Vorjahr ein dynamisches Wachstum.

Bedingt durch die sportlichen Großereignisse im Jahr 2024, die sowohl bei der klassischen Live-Sport Werbung als auch beim Sponsoring für deutliche Umsatzzuwächse sorgen, rechnet die hrw mit einer Zunahme des Umsatzes (netto) von + 8,1 % aus TV-Werbesendungen gegenüber dem Jahr 2023. Unabhängig von der positiven Einschätzung für das Jahr 2024 geht die hrw davon aus, dass die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung mit einer fragmentierten Nutzung, sinkenden Reichweiten sowie Werbeangeboten bei Streamingdiensten langfristig einen zunehmend negativen Einfluss auf die TV-Erlöse haben und erwartet daher einen leichten Rückgang der klassischen Werbung in den übrigen TV-Programmbereichen.

Für das Geschäft mit dem Medium Hörfunk rechnet die hrw im Jahr 2024 in ihrer Planung aufgrund der preissensitiven Konditionengestaltung in der nationalen Vermarktung durch den Wettbewerber RMS mit einem Rückgang des Umsatzes (netto) in Höhe von - 2,0 % gegenüber dem Jahr 2023.

Die hrw geht weiterhin davon aus, dass langfristig rückläufige Reichweiten sowie eine zunehmende Fragmentierung des Angebots an Radiosendern - insbesondere digital und DAB+ - einen negativen Einfluss auf die Erträge der klassischen ARD-Radioangebote haben werden.

Für das Geschäftsjahr 2024 geht die hrw gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 von einem leicht erhöhten Jahresüberschuss aus.

Die Geschäftsführung beurteilt die voraussichtliche Entwicklung der hrw grundsätzlich positiv. Dies wird unterstützt durch die Entwicklung der Werbeerlöse im ersten Quartal 2024.

II. Risikobericht

Die Werbeerlöse sind in erster Linie von der Reichweiten- und Zielgruppenentwicklung der vermarkteten Sendeprogramme abhängig. Als Herausforderungen erweisen sich hier die technischen Entwicklungen im Bereich der Kommunikationsmittel und ihre Auswirkungen auf die Mediennutzung insbesondere im Hinblick auf eine steigende Streaming-Nutzung auf Online-Plattformen.

Im Videobereich kann die mit der Digitalisierung einhergehende Fragmentierung der TV- und Streaming-Angebote zu einem Rückgang der klassischen Fernsehnutzung und damit zu rückläufigen Werbe-Reichweiten führen, was einen negativen Einfluss auf die Umsätze in der Werbezeiten-Vermarktung im klassischen Fernsehen haben könnte.

Im Audiobereich können rückläufige Reichweiten sowie eine weiter zunehmende Fragmentierung des Radiosenderangebots vor allem über digitale Ausspielwege einen negativen Einfluss auf die Umsätze der klassischen ARD- sowie hr-Radioangebote haben.

Die Erzielung von Erlösen durch Werbeschaltungen auf öffentlich-rechtlichen Sendern ist auch von gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig. In der Abhängigkeit von der öffentlichen Diskussion werden in unregelmäßigen Abständen Vorschläge gemacht, um das zeitliche Werbeangebot in den öffentlich-rechtlichen Programmen zu reduzieren. Diese würden dann zu Einbußen bei den Werbeumsätzen führen.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind weiterhin von großen Unsicherheiten, wie dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, belastet. Sie haben zu ökonomischen Verwerfungen in der Weltwirtschaft, wie durch stark gestiegene Energiepreise und Lieferengpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten geführt. Dazu sind neue geopolitischen Unsicherheiten durch die im November 2024 anstehenden Präsidentschaftswahlen in den USA und durch die zunehmenden Spannungen zwischen den USA und China gekommen.

Auch wenn in den Jahren 2022 und 2023 die durch die politischen Krisen verursachten wirtschaftlichen Probleme im Vordergrund der öffentlichen Wahrnehmung standen, ist das Thema Nachhaltigkeit unverändert auf der Agenda. Werbeschaltungen werden verstärkt unter ökologischen Gesichtspunkten beurteilt. Ziel dabei ist, die bei Werbeschaltungen in ihren Medienumfeldern entstehenden Kohlendioxid-Emissionen durch zertifizierte Umweltprojekte zu kompensieren. Auch die hrw bot klimaneutrale Radiospots an.

Bis 31. Dezember 2023 kompensierte die hrw den CO2-Fußabdruck aller Spots in ihren Werbeblöcken mittels einer Zusammenarbeit mit ClimatePartner, einem Lösungsanbieter für Klimaschutzanliegen von Unternehmen. Mit diesem Vorgehen hatte sich die hrw der spartenübergreifenden Initiative "Green GRP" der Werbewirtschaft angeschlossen. Ab dem Jahr 2024 engagiert sich die hrw aktiv für Nachhaltigkeit und Klimaschutz und unterstützt regionale Aufforstungsprojekte.

Die Rechte für die Übertragung von Spielen der DFL-Fußball-Bundesliga liegen in der Spielzeit 2024/2025 bei der ARD. Die Ausschreibungsbedingungen für die Spielzeiten 2025/2026 bis 2028/2029 wurden durch das Bundeskartellamt genehmigt. Die Vergabe sollte noch im April 2024 erfolgen. Derzeit lässt sich nicht abschätzen, ob die ARD den Zuschlag für die Übertragungsrechte für die Sportschau am Samstag erneut erhalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, würde dies zu einer deutlichen Schwächung des Werbezeitenangebots der ARD führen. Zwar würden mit den weggefallenen Werbeerlösen auch Lizenzaufwendungen der ARD-Werbegesellschaften entfallen. Trotz des Wegfalls der Programmaufwendungen bei den ARD-Werbegesellschaften müssten in diesem Fall die Verkaufsstrukturen der Gesellschaften überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden, die sich dann an einer alternativen Programmgestaltung orientierten würden.

Erschwerend ist für die Vermarkter öffentlich-rechtlicher Programme wie die hrw, dass der Medienmix mit der Kombination aus Fernseh- oder Hörfunkwerbung und Online in den öffentlich-rechtlichen Angeboten aufgrund rundfunkrechtlicher Einschränkungen nach wie vor hinsichtlich Ausmaß und Flexibilität nicht bedient werden kann wie bei den privaten Konkurrenten. Unverändert ist Werbung in den öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten nicht zulässig. Dies stellt einen erheblichen weiterwachsenden Wettbewerbsnachteil dar.

In Gesamtwürdigung der bestehenden Risiken sehen wir in absehbarer Zeit keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft.

III. Chancenbericht

Wirtschaftsprognosen mit einem noch leichten Wirtschaftswachstum von + 0,2% für das Jahr 2024 (Quellenangabe: ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V., Pressemitteilung vom 6. März 2024), vor allem aber ein zu erwartendes günstigeres Konsumklima durch zurückgehende Inflationsraten und unverändert stabile Reichweiten könnten die Basis für zunehmende Werbeschaltungen sein.

Daher wird aller Voraussicht nach die Nachfrage nach Werbeschaltungen wieder zunehmen. Weitere Wachstumsfaktoren für das Jahr 2024 sind vor allem die werbeintensiven sportlichen Großereignisse Fußball-Europameisterschaft der Herren in Deutschland und die Olympische Sommerspiele in Paris.

Mittelfristiges Wachstumspotential bietet die zur Zeit in der Ausschreibung befindliche Rechtevergabe an den Spielen der DFL-Fußball-Bundesliga für die Spielzeiten 2025/2026 bis 2028/2029. Die hrw als ARD-Werbegesellschaft hätte damit die Möglichkeit, nachhaltig Einnahmen aus der Vermarktung der Sportschau am Samstag zu erzielen, die einen wesentlichen Teil der Fernsehwerbeeinnahmen darstellen.

Langfristiges Wachstumspotential besteht zudem aus den erworbenen Übertragungsrechten für die Olympischen Spiele bis zum Jahr 2032.

Auch wenn die Reichweiten im klassischen Fernsehen tendenziell rückläufig sind, so sind es wachsende Streaming- und On-Demand-Nutzung, die die Relevanz von Bewegtbild für die Zuschauer unterstreichen. Fernsehen ist für Marken nach wie vor das Medium der Wahl, um Botschaften emotional und reichweitenstark zu kommunizieren.

Audio ist im Trend. Nach wie vor sind es zwar die klassischen Radio-Inhalte und großen Sendermarken, die für den überwiegenden Teil der Radio-Nutzung verantwortlich sind. Auffallend ist die Treue der Hörer gegenüber ihren Sendern. Das klassische Radio profitiert vor allem von der Wirksamkeit der Kombination von relevanter Massenreichweite und langfristiger Kampagnenpräsenz hinsichtlich des Erfolges einer Werbekampagne.

Neben den klassischen Radio-Inhalten steht ein nahezu unendliches Angebot an digitalen On-Demand-Inhalten zur Verfügung. Daher erfahren Audio-Inhalte im Internet wachsenden Zuspruch. Musikstreaming, Live-Radio und zeitversetzte Audio-Formate wie beispielsweise Podcasts gewinnen weiter an Reichweite. Würde diese Möglichkeit zur Vermarktung für die hrw gegeben werden, würden hier weitere Umsatzpotenziale liegen.

Die Leistungswerte der werbeführenden Hörfunkprogramme des hr waren ausweislich der letzten Media-Analyse ma 2024 Audio I in der Gesamtbetrachtung gestiegen. Die hrw geht davon aus, dass sich dies in den nächsten Erhebungszeiträumen bestätigt und sich neben den Reichweiten auch das Erlöspotential der Hörfunkprogramme weiter steigern lässt.

 

Frankfurt am Main, den 28. Mai 2024

hr werbung GmbH

Die Geschäftsführung

Florian Hager

Karsten Simon

Bilanz vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023
Vorjahr
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.318,75 851,50
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 305.050,14 309.974,04
305.050,14 309.974,04
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 27.500.000,00 27.500.000,00
2. Beteiligungen 245.539,34 245.539,34
3. sonstige Ausleihungen 40.539,89 40.539,89
4. Rückdeckungsansprüche 2.079.451,16 1.895.197,59
29.865.530,39 29.681.276,82
30.171.899,28 29.992.102,36
B. PROGRAMMVERMÖGEN 5.639.704,37 4.672.294,46
C. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Waren 472,02 2.207,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.000.663,40 1.488.790,12
2. sonstige Vermögensgegenstände 126.989,05 117.056,83
1.127.652,45 1.605.846,95
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.755.825,21 8.109.207,99
5.883.949,68 9.717.261,96
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.640,27 2.233,27
E. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG 769.166,34 610.031,24
42.467.359,94 44.993.923,29

PASSIVA

31.12.2023
Vorjahr
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 90.000,00 90.000,00
II. Kapitalrücklage 2.000.000,00 2.000.000,00
2.090.000,00 2.090.000,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 30.454.626,42 31.114.287,80
2. Steuerrückstellungen 110.952,84 24.164,73
3. sonstige Rückstellungen 1.211.612,85 1.384.991,21
31.777.192,11 32.523.443,74
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.263,96 355,85
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 317.913,34 327.454,81
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 7.311.369,07 8.872.021,13
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 663.494,29 1.069.312,12
5. sonstige Verbindlichkeiten 246.701,63 72.941,52
8.541.742,29 10.342.085,43
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 58.425,54 38.394,12
42.467.359,94 44.993.923,29

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
1. Umsatzerlöse
a) Erlöse aus Werbesendungen 27.718.363,19 31.817.672,47
b) ./. Provisionen ARD MEDIA GmbH 1.909.923,47 2.330.630,63
25.808.439,72 29.487.041,84
c) Erlöse aus Sponsoring 2.071.426,16 2.733.551,69
d) ./. Provisionen ARD MEDIA GmbH und BRmedia Service GmbH 42.802,97 90.183,31
2.028.623,19 2.643.368,38
e) Erlöse andere Geschäftsfelder 1.174.635,21 1.239.571,70
29.011.698,12 33.369.981,92
2. sonstige betriebliche Erträge 463.141,02 283.097,21
29.474.839,14 33.653.079,13
3. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 600,00 900,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 11.010.864,16 11.350.201,39
11.011.464,16 11.351.101,39
18.463.374,98 22.301.977,74
4. Personalaufwand:
a) Gehälter 2.089.869,57 2.196.794,98
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 774.731,25 1.145.935,20
davon für Altersversorgung: € 273.107,90 (Vj. € 628.602,11)
2.864.600,82 3.342.730,18
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 42.853,68 42.266,86
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 10.874.677,65 13.052.271,14
13.782.132,15 16.437.268,18
4.681.242,83 5.864.709,56
7. Erträge aus Beteiligungen 56.802,06 0,00
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 695.728,00 10.052,33
davon aus verbundenen Unternehmen: € 679.250,00 (Vj. € 0,00)
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 43.052,34 308.520,16
davon aus verbundenen Unternehmen: € 0,00 (Vj. € 275.000,00)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 569.031,00 601.393,00
davon Aufwendungen aus Aufzinsung: € 569.031,00 (Vj. € 601.393,00)
226.551,40 -282.820,51
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 131.352,00 43.824,60
12. Ergebnis nach Steuern 4.776.442,23 5.537.764,45
13. sonstige Steuern 9.833,30 9.433,02
14. Jahresüberschuss 4.766.608,93 5.528.331,43

Anhang vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die hr werbung GmbH (hrw) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HR B-Nr. 8764 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach Maßgabe des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft hat von der Inanspruchnahme der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Bezug auf die Nichtangabe der Organbezüge nach § 285 Nr. 9 a) HGB Gebrauch gemacht.

Die Bilanz ist um die Position "Programmvermögen" erweitert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Dabei werden Provisionen der ARD MEDIA GmbH und der BRmedia Service GmbH zur besseren Übersichtlichkeit der Ertragslage nicht unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, sondern offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

Eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts für die hrw besteht nicht, da die Größenkriterien des § 293 HGB nicht erfüllt sind.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewendet. Seit dem Berichtsjahr werden die Erträge aus den Ausleihungen an verbundenen Unternehmen zur Verbesserung der Klarheit des Abschlusses in der Gewinn- und Verlustrechnung als Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Im Vorjahr wurden diese unter sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen erfasst.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung angesetzt.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.

Für die Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:

Entgeltlich erworbene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3 bis 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 20 Jahre

Vermögensgegenstände mit Nettoanschaffungskosten bis € 250,00 werden im Jahr des Zugangs als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.

Abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzungsfähige Gegenstände des Anlagevermögens mit Nettoanschaffungskosten zwischen € 250,00 bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als betrieblicher Aufwand unter den Abschreibungen erfasst.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Sonstige Ausleihungen sind zu Nennwerten ausgewiesen.

Rückdeckungsansprüche sind mit dem von der Versicherung mitgeteilten Deckungskapital bilanziert, das den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Bei verpfändeten Rückdeckungsversicherungen entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten dem Zeitwert. Soweit Deckungsvermögen dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dient, wird dieses mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.

Der Bewertung des Programmvermögens liegen die Anschaffungskosten zugrunde.

Fernsehproduktionen werden grundsätzlich entsprechend den ARD-weiten Regelungen bei Erstsendung zu 90 % und die verbleibenden 10 % linear innerhalb von drei Jahre abgeschrieben. Produktionen, für die keine Wiederholungsmöglichkeit besteht, werden nach der Erstsendung vollständig abgeschrieben und nach Staffelende im darauffolgenden Jahr als Abgang behandelt. Produktionen, die nicht zur Ausstrahlung kommen, werden außerplanmäßig abgeschrieben und als Abgang behandelt.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Auf Einzelwertberichtigungen sowie eine pauschale Wertberichtigung des Forderungsbestandes wurde aufgrund der Erfahrungswerte über die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen seitens der Kunden verzichtet.

Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) sind zu Nennwerten angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen im Geschäftsjahr ausgewiesen, die erst in Folgejahren aufwandswirksam werden.

Soweit Vermögensgegenstände dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung den Altersversorgungsverpflichtungen vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden diese mit ihrem Zeitwert bewertet und mit den Verpflichtungen verrechnet. Der sich aus Altersteilzeit und Arbeitszeitkonten ergebende Unterschiedsbetrag zwischen Rückstellung und Deckungsvermögen wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung aktiviert.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Der entstandene Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn im Vergleich zu sieben Jahre unterliegt grundsätzlich der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.

Der Differenzbetrag aus dem Zeitwert des Deckungsvermögens und dessen Anschaffungskosten, unterliegt grundsätzlich der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bilanziert. Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Abschlussstichtag abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen, ohne die von der Baden-Badener Pensionskasse VvaG verwalteten Pensionsansprüche, wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach der projizierten Einmalbeitragsmethode bewertet. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (Vorjahr zehn) Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Zum 31. Dezember 2023 wurde von einer Fluktuation von 1,50 % p. a. (Vorjahr 1,50 % p. a.), von einem Rechnungszins von 1,82 % p. a. (Vorjahr 1,78 % p. a.), einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 2,00 % p. a. (Vorjahr 2,00 % p. a.) und der Anpassung der laufenden Renten von 2,00 % p. a., für Zustimmer und ÜTV jeweils um 1,00 %-Punkt vermindert, mind. 1,00 % (Vorjahr 2,00 % p. a., für Zustimmer und ÜTV jeweils um 1,00 %-Punkt vermindert, mind. 1,00 %) ausgegangen. Des Weiteren wurden die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß Rentenversicherungsbericht angesetzt.

Die nicht leistungskongruent rückgedeckten Teile der Rückstellungen für Pensionen, die von der Baden-Badener Pensionskasse VvaG verwaltet werden, wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach der projizierten Einmalbeitragsmethode bewertet. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (Vorjahr zehn) Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Zum 31. Dezember 2023 wurde von einer Fluktuation gestaffelt nach Alter zwischen 3,80 % und 0,00 % p. a. (Vorjahr gestaffelt nach Alter zwischen 3,80 % und 0,00 % p. a.), von einem Rechnungszins von 1,82 % p. a. (Vorjahr 1,78 % p. a.), einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 2,00 % p. a. (Vorjahr 2,00 % p. a.) und der Anpassung der laufenden Renten von 1,00 % p. a. gemäß Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme (Vorjahr 1,00 % p. a. gemäß Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme) ausgegangen.

Die Bewertung der leistungskongruent rückgedeckten Teile der Rückstellungen für Pensionen, die von der Baden-Badener Pensionskasse VVaG verwaltet werden, erfolgt mit dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherungs-Ansprüche.

Die Altersversorgungsverpflichtungen, die auf der Grundlage einer freiwilligen Höherversorgung beruhen, bestimmen sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert (Nennwert der einbezahlten Beiträge) eines leistungskongruent abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungsanspruchs. Die Pensionsverpflichtung wird daher mit diesem Wert angesetzt.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht, die aus der BilMoG-Umstellung resultierende Zuführung zu der Rückstellung für Pensionen in gleichen Jahresraten bei einer jährlichen Mindestzuführung von 1/15 des Zuführungsbetrages vorzunehmen.

Die Zusagen für Zeitwertkonten enthalten die laufenden Arbeitnehmer- und Arbeitgebereinbringungen in ein individuelles Wertguthaben, welches durch eine doppelseitige Treuhand insolvenzgesichert ist. Es handelt sich dabei um eine wertpapiergebundene Zusage gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB. Soweit Marktwerte für die Vermögenswerte vorliegen, werden diese zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der Vermögenszuwachs des Geschäftsjahres wurde im Zinsergebnis erfasst. Die Erhöhung des Verpflichtungsumfangs in gleicher Höhe wurde im Personalaufwand gebucht.

Den Rückstellungen für Beihilfen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Der versicherungsmathematische Wert wird auf Basis der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck unter Anwendung der projizierten Einmalbeitragsmethode ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Zugrundelegung eines pauschalen Zinssatzes von 1,74 % p. a. (Vorjahr 1,44 % p. a.) mit dem Teilwert des durchschnittlichen Beihilfeaufwands. Weiterhin werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Rückstellung für Beihilfen erwartete Gehalts- (2,00 % p. a.; Vorjahr 2,00 % p. a.) und Rentensteigerungen (2,00 % p. a.; Vorjahr 2,00 % p. a.) sowie eine Fluktuation (1,50 % p. a.; Vorjahr 1,50 % p. a.) berücksichtigt.

Die Rückstellungen, für die sich nach dem Tarifvertrag über die Altersteilzeit ergebenden Verpflichtungen, wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach der projizierten Einmalbeitragsmethode bewertet. Zum 31. Dezember 2022 wurde von keiner Fluktuation (Vorjahr keine Fluktuation), von einem pauschalen Rechnungszins vom 1,74 % p. a. (Vorjahr 1,44 % p. a.) und einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 2,00 % p. a. (Vorjahr 2,00 % p. a.) ausgegangen. Des Weiteren wurden die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung und die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenzen gemäß Rentenversicherungsbericht berücksichtigt.

Die Rückstellungen für Zahlungen und Urlaubsgewährungen anlässlich von Betriebsjubiläen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach der projizierten Einmalbeitragsmethode mit einem pauschalen Rechnungszins von 1,74 % p. a. (Vorjahr 1,44 % p. a.) bewertet. Zum 31. Dezember 2023 wurde von einer durchschnittlichen Fluktuation von 1,50 % p. a. (Vorjahr 1,50 % p. a.) und einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 2,00 % p. a. (Vorjahr 2,00 % p. a.) ausgegangen. Des Weiteren wurden die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung und die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenzen gemäß Rentenversicherungsbericht berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen im Geschäftsjahr ausgewiesen, die erst in Folgejahren ertragswirksam werden.

IV. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sind in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

Der Anteilsbesitz von mehr als 20 % ist in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt T€ 27.500 (Vorjahr T€ 27.500) gegen den Hessischen Rundfunk A. d. ö. R.

Das ausgewiesene Programmvermögen betrifft ausschließlich Beiträge für das Rahmenprogramm des Werbefernsehens.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Erstattungsansprüche von Krankenkassen in Höhe von T€ 51 (Vorjahr T€ 16), debitorische Kreditoren in Höhe von T€ 30 (Vorjahr T€ 72) und Unternehmenssteuern in Höhe von T€ 22 (Vorjahr T€ 5) enthalten.

Die Guthaben bei Kreditinstituten bestehen aus Kontokorrentguthaben in Höhe von T€ 4.756 (Vorjahr T€ 8.109).

Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um abzugrenzende Aufwendungen von EDV-Dienstleistungen in Höhe von T€ 2 (Vorjahr T€ 2).

Die zum Bilanzstichtag bestehenden rückstellungspflichtigen Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten in Höhe von T€ 69 (Vorjahr T€ 58) und die gesetzlichen Verpflichtungen aus Altersteilzeit in Höhe von T€ 159 (Vorjahr T€ 265) wurden mit dem bei dem Helaba Pension Trust e. V. geführten Deckungsvermögen in Höhe von T€ 997 (Vorjahr T€ 933), gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet und der übersteigende Betrag gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB als Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 769 (Vorjahr T€ 610) gesondert aktiviert. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen zum 31. Dezember 2023 T€ 1.107 (Vorjahr T€ 1.095).

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von T€ 5.528 wurde aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13. März 2023 in voller Höhe im Rahmen einer Vorabausschüttung an den Gesellschafter mit Wirkung zum 2. April 2023 abgeführt.

Die nicht in der Bilanz ausgewiesene Unterdeckung der Pensionsrückstellungen, die bis spätestens zum 31. Dezember 2024 anzusammeln ist, beträgt für Mitarbeiter*innen der hrw T€ 290 (Vorjahr T€ 580) und für Mitarbeiter*innen der ARD MEDIA T€ 17 (Vorjahr T€ 33). Die Aufwendungen aus der Zuführung wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

In den Pensionsrückstellungen sind Pensionsansprüche, die auf der Grundlage einer freiwilligen Höherversorgung gewährt werden, in Höhe von T€ 119 (Vorjahr T€ 116) enthalten.

Der Unterschiedsbetrag des Verpflichtungswerts ermittelt mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre im Vergleich zum Verpflichtungswert nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt zum 31. Dezember 2023 für Mitarbeiter*innen der hrw T€ 248 (Vorjahr T€ 1.222) und für Mitarbeiter*innen der ARD MEDIA T€ 24 (Vorjahr T€ 38). Dieser unterliegt grundsätzlich einer Ausschüttungssperre in gleicher Höhe nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.

Die Summe der Ausschüttungssperre beträgt im Geschäftsjahr 2023 T€ 272 (Vorjahr T€ 1.260). Der nach HGB verpflichtende Ausweis steht hingegen nicht in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Rundfunkbesteuerung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KStG in Verbindung mit dem Schreiben der Europäischen Kommission vom 24. April 2007 zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Der handelsrechtlich ausgewiesene Gewinn resultiert aus der Abbildung der steuergesetzlichen Vorgabe und wird nur insoweit ausgeschüttet, wie er aus dem Gewinn aus dem Umsatz mit Werbung resultiert. Eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB und § 268 Abs. 8 HGB kann sich daher nicht auf den steuerlich vorgegebenen Gewinn aus dem Umsatz mit Werbung beziehen.

Der Verpflichtungsumfang der Zeitwertkonten entspricht dabei dem Zeitwert der hinterlegten Vermögenswerte von T€ 1.164 (Vorjahr T€ 1.086) bei dem Debeka Lebensversicherungsverein a. G. Die Vermögenswerte nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB, die zur Insolvenzsicherung der Verpflichtungen aus dem Wertguthabenkonto bestimmt sind, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Die historischen Anschaffungskosten der Vermögenswerte betrugen T€ 1.057 (Vorjahr T€ 939).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem Personalrückstellungen vor Verrechnungen (Altersteilzeit, Beihilfen, Arbeitszeitkonten, Resturlaub und Jubiläen) mit T€ 1.137 (Vorjahr T€ 1.436) sowie Rückstellungen für sonstige ausstehende Rechnungen mit T€ 100 (Vorjahr T€ 100).

Der Erfüllungsrückstand für die Altersteilzeitverpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2023 für die Gesellschaft T€ 172 (Vorjahr T€ 276).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter, Hessischer Rundfunk A. d. ö. R., resultieren aus dem laufenden Geschäftsverkehr. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 7.311 (Vorjahr T€ 8.872) setzt sich im Wesentlichen aus den Verpflichtungen aus der Vorabausschüttung 2023 mit T€ 4.767 (Vorjahr T€ 5.528) sowie aus den Ausgleichsverpflichtungen im Rahmen des Werberahmenprogramms für 2023 in Höhe von T€ 5.461 (Vorjahr T€ 7.791) vermindert um bereits geleistete Anzahlungen in Höhe von T€ 5.100 (Vorjahr T€ 6.000), aus der Umsatzsteuer in Höhe von T€ 747 (Vorjahr T€ 959) sowie Verbindlichkeiten aus der Abrechnung von Kommissionserlösen von T€ 214 (Vorjahr T€ 340) zusammen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit T€ 396 (Vorjahr T€ 990) den laufenden Verrechnungsverkehr mit der ARD MEDIA und mit T€ 268 (Vorjahr T€ 79) den laufenden Geschäftsverkehr für das Programmvermögen mit der DEGETO Film GmbH.

Die Umsatzerlöse für Werbefunksendungen im Sendegebiet des Hessischen Rundfunks A. d. ö. R. betragen T€ 15.184 (Vorjahr T€ 16.926) und für Werbefernsehsendungen T€ 12.534 (Vorjahr T€ 14.891). Von den Umsatzerlösen wurden Provisionszahlungen für die Vermarktung an die beauftragte ARD MEDIA in Höhe von T€ 1.910 (Vorjahr T€ 2.331) offen abgesetzt.

Die hrw vermarket ebenso das Sponsoring für den Hessischen Rundfunk A. d. ö. R. in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. In diesem Bereich wurden Erlöse von T€ 2.071 (Vorjahr T€ 2.734) erzielt. Von den Umsatzerlösen wurden Provisionszahlungen für die Vermarktung an die beauftragte ARD MEDIA und die BRmedia Service GmbH in Höhe von T€ 43 (Vorjahr T€ 90) offen abgesetzt.

Die Erlöse aus anderen Geschäftsfeldern enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Personalgestellung in Höhe von T€ 727 (Vorjahr T€ 750) und Erlöse aus Kostenersatz im Zusammenhang mit der Verwertung der hr-Produktionen mit T€ 167 (Vorjahr T€ 199).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Anpassung des Aktivwerts für Pensionen, die von der Baden-Badener Pensionskasse VVaG verwaltet werden mit T€ 184 (Vorjahr T€ 180), sowie die Auflösung von Rückstellungen mit T€ 140 (Vorjahr T€ 67) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in Höhe von T€ 207 (Vorjahr T€ 75) periodenfremde Erträge enthalten. Diese setzen sich im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen mit T€ 140 (Vorjahr T€ 67), aus Erstattungen der Sozialversicherung mit T€ 67 (Vorjahr T€ 0) und einer Schlussrechnung der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH mit T€ 0 (Vorjahr T€ 7) zusammen.

Der Materialaufwand enthält im Wesentlichen Abschreibungen auf das Programmvermögen in Höhe von T€ 9.128 (Vorjahr T€ 9.438).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben den Aufwendungen aus den Kostenerstattungen an den Hessischen Rundfunk A. d. ö. R. in Höhe von T€ 6.317 (Vorjahr T€ 8.163) im Wesentlichen Aufwendungen für Werbung und Medienforschung in Höhe von T€ 2.614 (Vorjahr T€ 2.502).

In den Erträgen aus Beteiligungen wird ausschließlich der Ertrag aus der Gewinnausschüttung der ARD MEDIA GmbH für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen den Aufwand aus der Aufzinsung der Pensions- und Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von T€ 558 (Vorjahr T€ 592).

Die Werbeumsätze der hrw werden nach § 8 Abs. 1 Satz. 3 KStG beim Hessischen Rundfunk A. d. ö. R. in der Sparte Werbung versteuert.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im Geschäftsjahr 2023 der übrigen Sparten der hrw werden bei der hrw versteuert und betragen T€ 131 (Vorjahr T€ 44).

V. Ergänzende Angaben

Die hrw hat gegenüber der Baden-Badener Pensionskasse VVaG erklärt, diese so auszustatten, dass diese den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen sowie dem Liquiditätsbedarf für die zur Erbringung der Versicherungsleistungen benötigten Mittel vollständig entsprechen kann. Die Erklärung hat eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2025 und soll im Bedarfsfall verlängert werden. Neben der im Jahr 2021 erfolgten Rechnungszinsabsenkung bei der bbp und Eigenkapitalstärkung ist durch den aktuell günstigen Verlauf am Kapitalmarkt und die Trendwende in der Zinsentwicklung davon auszugehen, dass die Patronatserklärung nicht in Anspruch genommen wird.

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 32 Mitarbeiter*innen (ohne Geschäftsführer) (Vorjahr 31 Mitarbeiter*innen) beschäftigt, davon 18 Vollzeitkräfte, zehn Teilzeitkräfte, drei Arbeitskräfte in passiver Altersteilzeit sowie eine Person in Elternzeit.

An einen ehemaligen Geschäftsführer sowie für Hinterbliebene zweier früherer Geschäftsführer wurden Versorgungsleistungen in Höhe von T€ 310 (Vorjahr T€ 302) erbracht. Für den gleichen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 3.914 (Vorjahr T€ 3.950).

Auf den Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs 2023 in Höhe von T€ 4.767 ist am 13. März 2024 eine Vorabausschüttung in Höhe von T€ 4.767 beschlossen worden.

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB für den Zeitraum 2024-2029 in Höhe von insgesamt T€ 2.310 (Vorjahr T€ 2.342). Für Mietverträge und andere Verträge ohne feste Mindestlaufzeit wurde ein Erfüllungszeitraum von fünf Jahren angenommen. Die Gesellschaft unterhält vom Hessischen Rundfunk A. d. ö. R. gemietete Räumlichkeiten an dessen Standort. Die Mietverträge wurden ohne feste Mindestlaufzeit geschlossen; diese Verträge können mit einer 12-monatigen Kündigungsfrist beendet werden. Das Verpflichtungsvolumen aus diesen Verträgen mit dem Gesellschafter beträgt derzeit p. a. T€ 240 (Vorjahr p. a. T€ 240).

Abnahmeverpflichtungen aus Lizenzen bestehen für die Ausstrahlungs- und Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga bis Juni 2025 in Höhe von T€ 4.470 (Vorjahr T€ 7.450).

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt voraussichtlich T€ 26 (Vorjahr T€ 25) und für andere Bestätigungsleistungen T€ 5 (Vorjahr T€ 5).

Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 waren:

Florian Hager, Intendant des Hessischen Rundfunks A. d. ö. R., Mainz

Karsten Simon, Diplom-Kaufmann, Neu-Anspach

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung entfallen neben der Belastung durch den Gesellschafter Hessischer Rundfunk A. d. ö. R. für die nebenamtliche Geschäftsführungstätigkeit von Herrn Hager bei der Gesellschaft überwiegend auf Herrn Simon. Auf die Angabe der Gesamtbezüge für die Mitglieder der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a) HGB wurde unter Inanspruchnahme der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2023 waren:

Armin Clauss (Vorsitzender), Staatsminister a. D.

Günay Defterli (stellvertretender Vorsitzender), Sachbearbeiter, Hessischer Rundfunk A. d. ö. R.

Stefan Grüttner, Staatsminister a. D.

Dr. Hejo Manderscheid, Diözesan-Caritasdirektor a. D. (seit 14. Juli 2023)

Clemens Reif, Unternehmer

Baldur Schmitt, Rechtsanwalt und Erster Kreisbeigeordneter a. D. (bis 30. Juni 2023)

Marius Weiß, MdL, Rechtsanwalt

Dr. Marie-Luise Wolff, Vorstandsvorsitzende der ENTEGA AG

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen T€ 48 (Vorjahr T€ 48).

VI. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 haben könnten.

 

Frankfurt am Main, den 28. Mai 2024

hr werbung GmbH

Die Geschäftsführung

Florian Hager

Karsten Simon

Anlage I zum Anhang

Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungskosten
Stand 1. Januar 2023 Zugänge Abgänge Stand 31. Dezember 2023
1 2
4
5
6
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 46.190,79 750,00 300,00 46.640,79
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 6.950,60 0,00 6.950,60 0,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 751.666,12 54.639,14 43.727,89 762.577,37
758.616,72 54.639,14 50.678,49 762.577,37
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 27.500.000,00 0,00 0,00 27.500.000,00
2. Beteiligungen 2.030.789,94 0,00 0,00 2.030.789,94
3. sonstige Ausleihungen 40.539,89 0,00 0,00 40.539,89
4. Rückdeckungsansprüche 1.895.197,59 184.253,57 0,00 2.079.451,16
31.466.527,42 184.253,57 0,00 31.650.780,99
Summe Anlagevermögen 32.271.334,93 239.642,71 50.978,49 32.459.999,15
Entwicklung der Abschreibungen
Stand 1. Januar 2023 Zugänge Abgänge Stand 31. Dezember 2023
1 7
8
9
10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 45.339,29 282,75 300,00 45.322,04
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 6.950,60 0,00 6.950,60 0,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 441.692,08 42.570,93 26.735,78 457.527,23
448.642,68 42.570,93 33.686,38 457.527,23
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 1.785.250,60 0,00 0,00 1.785.250,60
3. sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Rückdeckungsansprüche 0,00 0,00 0,00 0,00
1.785.250,60 0,00 0,00 1.785.250,60
Summe Anlagevermögen 2.279.232,57 42.853,68 33.986,38 2.288.099,87
Buchwerte
Stand 31. Dezember 2023 Stand 31. Dezember 2022
1 11
12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.318,75 851,50
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 305.050,14 309.974,04
305.050,14 309.974,04
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 27.500.000,00 27.500.000,00
2. Beteiligungen 245.539,34 245.539,34
3. sonstige Ausleihungen 40.539,89 40.539,89
4. Rückdeckungsansprüche 2.079.451,16 1.895.197,59
29.865.530,39 29.681.276,82
Summe Anlagevermögen 30.171.899,28 29.992.102,36

Anlage 2 zum Anhang

Aufstellung des Anteilsbesitzes

(Beteiligungen über 20 %)

Stand zum 31. Dezember 2023

Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
T€
Jahresergebnis
T€
Geschäftsjahr
KAS 42 GmbH (vormals OMNIMAGO GmbH), Ingelheim 50 * 71 * -654 2023

* vorläufiges Ergebnis

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die hr werbung GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der hr werbung GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der hr werbung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 28. Mai 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christiane Lawrenz, Wirtschaftsprüferin

ppa. Christoph Meyer, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 26.06.2024 festgestellt.

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