hr werbung GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Werbeagenturen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Peter Hape seit 17.10.2024 | Geschäftsführer |
Tobias Lammert seit 9.4.2024 | Geschäftsführer |
Karsten Simon seit 15.2.2019 | Geschäftsführer |
Jan Erik Isenbart seit 7.3.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bayerischer Rundfunk AdöR | 11.11% |
Hessischer Rundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts | 11.11% |
MDR Media GmbHEigenbeteiligung | 11.11% |
NDR Media GmbHEigenbeteiligung | 11.11% |
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts | 11.11% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
9 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 9 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 8.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARD MEDIA GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023A. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENSI. Geschäftsmodell Die ARD MEDIA GmbH (ARD MEDIA) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Werbegesellschaften der ARD-Landesrundfunkanstalten. Sie ist die zentrale Vermarktungseinheit der ARD-Werbegesellschaften. Die ARD MEDIA vermarktet die Fernsehwerbezeiten der ARD in "Das Erste", einem Gemeinschaftsprogramm der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten. Die Durchführung der Werbezeitendisposition, Rechnungsstellung und Verteilung der Werbeumsätze, die auf "Das Erste" entfallen, wird ebenfalls von der ARD MEDIA vorgenommen. Die ARD MEDIA führt daneben den Geschäftsbereich Sponsoring von Live-Sport-Übertragungen in "Das Erste" analog zur Fernsehwerbezeitenvermarktung durch. Weiterhin übernimmt sie Aufgaben der Medien-, Markt- und Werbeforschung für die ARD-Werbegesellschaften und unterstützt in diesem Bereich die ARD-Landesrundfunkanstalten. Die ARD MEDIA wurde zudem von den Werbegesellschaften der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten damit beauftragt, für diese nationale Hörfunkkombinationen zu vermarkten. Die ARD MEDIA vermarktet die Hörfunkwerbezeiten an in- und ausländische Kunden in verschiedenen Kombinationsangeboten. Diese werden regional, teilnational sowie national vertrieben. Die ARD MEDIA hat des Weiteren die Aufgaben der Abwicklung der Werbezeitendisposition, Rechnungsstellung und Verteilung der Werbeumsätze übernommen. Von dem überwiegenden Anteil der Werbegesellschaften ist sie außerdem mit der nationalen Einzelvermarktung von regionalen Werbezeiten beauftragt. Zudem betreut die ARD MEDIA die Vermarktung der Werbezeiten privater Sender im gesamten Bundesgebiet, Online Audio-Streams und Podcast-Angebote. Neben der Einzelvermarktung der Programme bietet die ARD MEDIA auch Kombinationen aus Werbezeiten bei öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen an. Letztere erhöhen die Reichweiten der Verkaufspakete - gegenüber einer ausschließlich öffentlich-rechtlichen Mandatszusammensetzung - und machen die Angebote der ARD MEDIA damit attraktiver für die Werbewirtschaft. Die ARD MEDIA handelt bei der Vermarktung von Werbung grundsätzlich im Namen und für Rechnung ihrer Mandanten. Die ARD MEDIA erzielt ihre Umsätze insbesondere aus Provisionen und Kostenerstattungen, welche in gesonderten Geschäftsbesorgungsverträgen vereinbart sind. II. Ziele und Strategien Die ARD MEDIA betätigt sich als Mittler zwischen der werbetreibenden Wirtschaft und den ARD-Werbegesellschaften beziehungsweise den Privatmandanten. Durch ein umfangreiches Angebot an Werbemöglichkeiten und Serviceleistungen soll eine hohe Zufriedenheit auf beiden Marktseiten erreicht werden. Die ARD MEDIA verfolgt das Ziel eines wettbewerbsorientierten Fernseh- und Hörfunkwerbemarktes. Um die vielfältigen Zielgruppen- und Kommunikationserfordernisse der Werbekunden der ARD MEDIA bedienen zu können, sind langfristige Geschäftsbeziehungen zu Privatmandanten für die ARD MEDIA von strategischer Bedeutung. Um diese zu sichern, überprüft die ARD MEDIA regelmäßig die von ihr angebotenen Verkaufspakete auf Marktgängigkeit und passt diese gegebenenfalls an. III. Forschung und Entwicklung Die ARD MEDIA führt für ihre Mandanten und die Werbewirtschaft zentrale Dienstleistungen in den Bereichen Medien-, Markt- und Werbeforschung durch. Die Ergebnisse der Forschungsprojekte fließen sowohl in die Preisgestaltung als auch in die kontinuierliche Fortentwicklung des Angebotsspektrums ein. Die ARD MEDIA ist an der AGF Videoforschung GmbH (AGF), Frankfurt am Main, beteiligt, die für ihre Gesellschafter die Fernsehreichweiten erhebt. Die Erhebung der Reichweiten im Hörfunk erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma), in der die ARD MEDIA Vereinsmitglied ist. Die 100 %-Tochtergesellschaft AS&S Radio GmbH (AS&S Radio) ist zusammen mit der RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS), Hamburg, an der audioXchange GmbH (audioXchange), Hamburg, beteiligt, die im November 2023 die Online-Buchungsplattform audioXchange für die Vermarktung von Radio- und Audioinhalten in Betrieb genommen hat. Die Online-Buchungsplattform audioXchange ermöglicht einen durchgängig digitalisierten und automatisierten Prozess für den Einkauf von Radiowerbung. Mittels Schaffung einer markteinheitlichen Schnittstelle werden über die Online-Buchungsplattform sämtliche Systeme im Markt - von Planungssystemen der Agenturen bis zu Dispositionssystemen bei den Vermarktern und Radiosendern -verbunden. Die Online-Buchungsplattform audioXchange wird durch die Gesellschaft audioXchange betreut und fortlaufend weiterentwickelt. B. WIRTSCHAFTSBERICHTI. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Werbemarkt für Medien, von dessen Größe auch die Umsätze der Gesellschaft mit beeinflusst werden, korreliert mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Das Wirtschaftswachstum hat sich nach einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von + 1,8 % im Jahr 2022 im Jahr 2023 um - 0,3 % gegenüber dem Vorjahr vermindert. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist damit im nach wie vor krisengeprägten Umfeld rückläufig. Trotz der im Jahresverlauf 2023 rückläufigen Preisentwicklung war das gegenüber den Vorjahren immer noch hohe Kostenniveau auf allen Wirtschaftsstufen in erster Linie ursächlich für die sich abschwächende Konjunktur. Hinzu kamen die gegenüber den Vorjahren stark angestiegenen Finanzierungskosten aufgrund des höheren Zinsniveaus sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit konnte im Jahr 2023 die Erholung der deutschen Wirtschaft vom Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht fortgesetzt werden. Die Wachstumsraten des Jahres 2023 lagen im Quartalsvergleich (preis-, saison- und kalenderbereinigt) in einer engen Spannbreite von - 0,3 % bis + 0,1 %. Begleitet von anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stagnierte das BIP in den ersten drei Quartalen 2023 weitestgehend (+ 0,1 %, 0,0 %, 0,0 %). Im vierten Quartal 2023 verzeichnete das BIP einen leichten Rückgang um - 0,3 %. Die deutsche Wirtschaft nahm damit nach dem beginnenden Stillstand am Jahresanfang 2023 eine rückläufige Entwicklung zum Jahresende 2023 auf (Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 066 vom 23. Februar 2024). Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um - 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab, was vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein dürfte. Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben um - 1,7 % gegenüber dem Vorjahr, was vor allem auf den Wegfall der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen zurückzuführen ist. Die Bauinvestitionen verminderten sich preisbereinigt um - 2,1 % gegenüber dem Vorjahr. Neben den inflationsbedingt stark gestiegenen Baupreisen wirkte sich das gegenüber den Vorjahren bereits im Jahr 2022 massiv angestiegene Bauzinsniveau aus. In Ausrüstungen wurde dagegen mit preisbereinigt + 3,0 % gegenüber dem Vorjahr deutlich mehr investiert. Dazu trug vor allem die Zunahme der gewerblichen Pkw-Käufe bei, insbesondere aufgrund des bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich. Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 machten sich auch beim Handel mit dem Ausland bemerkbar. Dabei nahmen die Importe mit preisbereinigt - 3,0 % wesentlich stärker als die Exporte mit preisbereinigt -1,8 % ab, wodurch der positive Außenbeitrag der rückläufigen Entwicklung des BIP entgegenwirkte (Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024). II. Branchenbezogene Rahmenbedingungen In den für die ARD MEDIA relevanten Werbemärkten Fernsehen und Hörfunk war die Wettbewerbssituation im Jahr 2023 nahezu unverändert wie in den Vorjahren. Im TV-Bereich sind neben ARD und ZDF mit der Mediengruppe RTL Deutschland GmbH, Köln, und der ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring, zwei private Sender-Familien am Markt, die das privat-kommerzielle Fernsehen stark dominieren. Im Hörfunk vertreiben die privaten Rundfunkveranstalter - ebenso wie die ARD MEDIA - regionale, teilnationale sowie nationale Verkaufspakete. RMS als Wettbewerber bietet ausschließlich Werbezeiten privater Hörfunksender im Rahmen der Einzel- und Kombinationsvermarktung an. Aufgrund des intensiven Wettbewerbsgeschehens haben sich sowohl der intermediale als auch der intramediale Wettbewerb weiter verschärft. In der nationalen Fernseh- und Radiowerbung besteht auf Abnehmerseite weiterhin mit fünf internationalen Mediaagenturkonglomeraten eine hohe Nachfragekonzentration. Diese Mediaagenturen verantworten im Auftrag ihrer Kunden den Großteil des nationalen Werbevolumens und tätigen für diese in der Regel auch den gebündelten Werbezeiteneinkauf. Selbst steigende Bruttowerbeinvestitionen führen zu einem sich weiter verstärkenden Konditionenwettbewerb. Die Bruttoausgaben für die Schaltung von Werbung in Medien in Deutschland stiegen im Jahr 2023 um + 0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 wies der Werbemarkt noch einen Rückgang von - 3,4 % gegenüber dem Vorjahr aus (The Nielsen Company (Germany) GmbH (Nielsen) Januar 2024). Der Fernsehwerbemarkt hatte mit Bruttoausgaben von Mrd. € 16,5 im Jahr 2023 einen Anteil von 49,0 % am gesamten Werbemarkt. Er war im Jahr 2023 von einem Rückgang mit - 3,5 % gegenüber dem Vorjahr gekennzeichnet. Die von der ARD MEDIA vermarktete Mediengattung Fernsehen verzeichnete mit - 15,9 % gegenüber dem Vorjahr einen wesentlichen stärkeren Rückgang als der gesamte Fernsehwerbemarkt (Nielsen Januar 2024). Der Hörfunkwerbemarkt hatte mit Bruttoausgaben von Mrd. € 2,0 im Jahr 2023 einen Anteil von 5,8 % am gesamten Werbemarkt. Er war im Jahr 2023 von einer Zunahme mit + 2,9 % gegenüber dem Vorjahr gekennzeichnet. Die von der ARD MEDIA vermarktete Mediengattung Hörfunk verzeichnete mit - 5,7 % gegenüber dem Vorjahr eine gegenläufige Entwicklung (Nielsen Januar 2024). III. Geschäftsverlauf Die ARD MEDIA konnte trotz leichter Erholung des Werbemarkts im Jahr 2023 nicht an dem positiven Trend in der Werbezeitenvermarktung partizipieren. Ursächlich dafür waren die gegenüber dem Vorjahr fehlenden sportlichen Großveranstaltungen, welche ansonsten zu höheren Umsätzen im Werbefernsehen führen. Die Erlöse (netto) der ARD-Werbegesellschaften aus dem Medium Fernsehen sanken im Jahr 2023 um - 17,5 % gegenüber dem Vorjahr. Wesentlicher Faktor hierfür waren insbesondere die fehlenden sportlichen Großereignisse, welche im Vorjahr in diesem Bereich zu höheren Werbeumsätze geführt hatten. Im Hörfunkbereich der ARD MEDIA war im Jahr 2023 die Anzahl der Vermarktungsmandate mit privaten Hörfunkveranstaltern gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Das Radio-Portfolio konnte um neun Sender des Privatanbieters REGIOCAST GmbH & Co. KG (REGIOCAST), Kiel erweitert werden, womit vor allem bei der Deutschland-Kombi die Marktposition verstärkt wurde. Die Gesellschaft konnte daher gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg der vermittelten Werbeerlöse (netto) in Höhe von + 2,4 % realisieren. Die Umsätzeder ARD-Werbegesellschaften aus dem regionalen Vertrieb waren dagegen aufgrund des Konditionenwettbewerbs mit - 9,7 % gegenüber dem Vorjahr stark rückläufig. IV. Wirtschaftliche Lage Ertragslage Die Ertragslage der ARD MEDIA ist durch ein Kostenumlagesystem geprägt. Die ARD MEDIA erzielt ihre Umsätze insbesondere aus Provisionen und Kostenerstattungen ihrer Mandanten, welche auf den erzielten Verkaufserlösen der Mandanten basieren. Die ARD-Werbegesellschaften erzielten über die ARD MEDIA im Jahr 2023 Netto-Werbe- und Sponsoringerlöse (nach Erlösschmälerungen) in Höhe von Mio. € 357,4 (Vorjahr Mio. € 415,0). Davon wurden Mio. € 180,5 (Vorjahr Mio. € 219,0) im Fernsehen und Mio. € 176,9 (Vorjahr Mio. € 196,0) im Hörfunk umgesetzt. Für den Bereich Fernsehen war ein Rückgang des vermittelten Umsatzes von - 10,8 % im Vergleich zur Vorjahresprognose - insbesondere begründet mit fehlenden sportlichen Großereignissen im Jahr 2023 - erwartet worden. Der tatsächliche Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr fiel mit - 17,5 % stärker aus, da der Plan 2023 aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterschritten wurde. Für den Bereich Hörfunk war eine Steigerung des vermittelten Umsatzes von + 7,4 % im Vergleich zur Vorjahresprognose - insbesondere begründet mit der Vermarktung der neuen Radio-Privatmandate - erwartet worden. Dies wurde mit einem tatsächlichen Rückgang von - 9,7 % gegenüber dem Vorjahr verfehlt. Ursächlich dafür waren vor allem die im Jahr 2023 im nationalen Geschäft vorherrschenden aggressiven Angebote der privaten Konkurrenz. An Umsatzerlösen erzielte die ARD MEDIA im Geschäftsjahr 2023 T€ 33.257 (Vorjahr T€ 37.466). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr betrug damit - 11,2 %. Die Umsatzerlöse beinhalten vor allem die Provisionen für die von der Gesellschaft vermittelten und abgewickelten Werbeumsätze in Höhe von T€ 26.675 (Vorjahr T€ 31.478). Des Weiteren sind Erlöse aus der Weiterberechnung von im Zusammenhang mit Forschung und Marketing entstandenen Aufwendungen an die ARD-Landesrundfunkanstalten, ARD-Werbegesellschaften und Dritte mit T€ 6.582 (Vorjahr T€ 5.985) erzielt worden. Die Aufwendungen der Gesellschaft für bezogene Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um + 4,6 % auf T€ 16.918 (Vorjahr T€ 16.179) gestiegen. Die Zunahme ist insbesondere auf gestiegene Aufwendungen in den Bereichen Standardforschung TV und Radio, Marketing-, Werbe- und Programmforschung sowie Veranstaltungen und Gattungsmarketing zurückzuführen. Diese begründen sich vor allem aus den gestiegenen Bezugskosten von AGF und agma. Die Personalaufwendungen haben sich mit T€ 11.465 (Vorjahr T€ 11.617) um - 1,3 % vermindert. Der Rückgang ist im Wesentlichen durch die gegenüber dem Vorjahr verringerten Aufwendungen für Altersversorgung bedingt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit T€ 5.716 (Vorjahr T€ 8.117) um - 29,6 % gegenüber dem Vorjahr vermindert. Für die vertragliche Verpflichtung zur Übernahme des beim Wechsel der REGIOCAST zur ARD MEDIA fälligen Handelsvertreterausgleichs nach § 89b HGB war in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Vorjahres ein Betrag in Höhe von T€ 2.500 enthalten. Die Geschäftsräume auf dem Gelände des Hessischen Rundfunks sind langfristig angemietet. Die Büros der regionalen Verkaufseinheiten werden bei den regionalen ARD-Werbegesellschaften geführt. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten den Aufwand aus der Aufzinsung der Pensions-, Altersteilzeit- und Beihilferückstellungen in Höhe von T€ 299 (Vorjahr T€ 307). Das Ergebnis vor Steuern hat sich um T€ 55 auf T€ 1.084 vermindert. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im Geschäftsjahr 2023 weisen einen Aufwandssaldo in Höhe von T€ 371 (Vorjahr T€ 385) aus. Darin sind Aufwendungen aus der Veränderung latenter Steuern in Höhe von T€ 56 (Vorjahr Erträge T€ 80) enthalten. Der Jahresüberschuss hat sich im Geschäftsjahr 2023 um - 5,7 % auf T€ 670 (Vorjahr T€ 711) verringert. Finanzlage Es besteht ein Kostenumlagesystem. Aufgrund des zeitnahen Abrufs von Umlagen bei den Gesellschaftern für verauslagte Kosten ist die Finanzierung der Gesellschaft gewährleistet. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 mit T€ 28.928 gegenüber dem Vorjahr mit T€ 31.390 um - 7,8 % zurückgegangen. Die Gesellschaft hat Anlagevermögen in Form von Software für EDV, Lizenzen für EDV-Programme, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Rückdeckungsansprüchen in Höhe von T€ 1.861 (Vorjahr T€ 1.054). Im Geschäftsjahr 2023 wurden in die Betriebs- und Geschäftsausstattung T€ 192 (Vorjahr T€ 195) investiert. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen belaufen sich auf T€ 263 (Vorjahr T€ 265). Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen betrifft ein Gesellschafterdarlehen an die 100 %-Tochtergesellschaft AS&S Radio. Diese Mittel hat die AS&S Radio wiederum als Gesellschafterdarlehen an ihre 40 %-Tochtergesellschaft audioXchange zur Finanzierung der Entwicklung einer Online-Buchungsplattform weitergeleitet. Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren aus dem laufenden Geschäftsverkehr. Sie verringerten sich gegenüber dem Vorjahr kostenumlagebedingt um T€ 7.361 auf T€ 14.056 (Vorjahr T€ 21.417). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des laufenden Geschäfts stiegen um T€ 458 auf T€ 1.291 (Vorjahr T€ 833) und beruhen im Wesentlichen auf Weiterberechnungen für den Bereich Fernsehforschung gegenüber den ARD-Landesrundfunkanstalten sowie auf Weiterberechnungen und Provisionszahlung gegenüber REGIOCAST. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus einem außergerichtlichen Vergleich in Höhe von T€ 1.999 (Vorjahr T€ 0) und Forderungen aus Steuern in Höhe von T€ 653 (Vorjahr T€ 261) enthalten. Aufgrund der Abnahme der Unterschiedsbeträge zwischen Handels- und Steuerbilanz sanken die aktiven latenten Steuern gegenüber dem Vorjahr um T€ 56 auf T€ 2.456 (Vorjahr T€ 2.512). Bei einem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 135, einer Gewinnrücklage in Höhe von T€ 100, einem Gewinnvortrag in Höhe von T€ 5.178 sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 670 ergibt sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von T€ 6.083 (Vorjahr T€ 6.124). Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 21,0 % (Vorjahr 19,5 %). Die Rückstellungen für Pensionen sind gegenüber dem Vorjahr um - 0,3 % auf T€ 15.925 (Vorjahr T€ 15.972) zurückgegangen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Altersteilzeitrückstellung mit T€ 427 (Vorjahr T€ 563), die mit Deckungsvermögen in Höhe von T€ 317 (Vorjahr T€ 380) verrechnet wurde. Des Weiteren bestehen Rückstellungen für Resturlaub in Höhe von T€ 331 (Vorjahr T€ 293) sowie Rückstellungen für Beihilfen in Höhe von T€ 316 (Vorjahr T€ 271). Der Rückgang resultiert aus der Auszahlung eines Handelsvertreterausgleich, wofür im Vorjahr eine Rückstellung gebildet wurde. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die aus Dienstleistungen bezüglich des Werbemarkts resultieren, sind um + 14,5 % gegenüber dem Vorjahr auf T€ 2.451 (Vorjahr T€ 2.140) angestiegen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind um T€ 296 auf T€ 3.183 zurückgegangen. Ursächlich dafür war der gegenüber Dezember 2022 geringere Umsatz im Dezember 2023, was zu einer um T€ 506 geringeren Umsatzsteuerzahllast für Dezember 2023 gegenüber Dezember 2022 führte. V. Leistungsindikatoren Die ARD MEDIA ist in ein Kostenumlagesystem mit ihren Gesellschaftern eingebunden. Mittels des für das jeweilige Geschäftsjahr aufgestellten Wirtschaftsplans, der durch die Gesellschafterversammlung verabschiedet wird, erfolgt das Kosten- und Ertragsmanagement bis auf Ebene der einzelnen Unternehmensbereiche. Für die ARD MEDIA sind insbesondere die von den betreuten Sendern erreichten Leistungswerte hinsichtlich Reichweiten und Zielgruppen vermarktungs- und erfolgsrelevant. Die Reichweiten und Zielgruppen haben unmittelbaren Einfluss auf die erzielbaren Werbepreise. Fernsehen und Radio waren auch im Jahr 2023 die in zeitlicher Hinsicht meistgenutzten Medien. Mit 200 Minuten Sehdauer (Quelle: AGF) (Vorjahr 213 Minuten) und 173 Minuten Hördauer (ma 2024 Audio I) (Vorjahr (ma 2023 Audio I) 171 Minuten) liegt die tägliche Nutzungsdauer von Fernsehen und Radio unverändert deutlich vor der Nutzungszeit anderer Medien. Fernsehen Täglich schalteten 64,8 % der Personen ab 14 Jahren das Fernsehgerät ein (Vorjahr 67,2 %). Das Fernsehprogramm "Das Erste" kam im Fernsehmarkt im Jahr 2023 auf einen Marktanteil von 11,9 % (Vorjahr 12,2 %) und erzielte damit einen um - 0,3 %-Punkte niedrigen Marktanteil als im Jahr 2022, in dem die reichweitenstarken Übertragungen der Olympischen Winterspiele in Beijing und der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft Katar 2022™ ausgestrahlt wurden. Radio 71,7 % der Personen ab 14 Jahren nutzten täglich das Radio (Vorjahr 71,9 %). Die Radiowellen der ARD-Landesrundfunkanstalten haben einen leicht sinkenden Hörerzuspruch erfahren und erreichen einen Marktanteil in Höhe von 53,6 % an der Gesamthörerschaft (Vorjahr 54,3 %). Innerhalb der werbeführenden Sender haben die Angebote der ARD MEDIA einen Marktanteil von 49,1 % (Vorjahr 57,3 %). Insgesamt erreichen die von der ARD MEDIA vermarkteten Sender täglich 27,7 Mio. Hörer (Vorjahr 31,6 Mio. Hörer). Pro werbeführende Stunde sind dies durchschnittlich 9,6 Mio. Hörer (Vorjahr 11,2 Mio. Hörer). In der für Radiowerbung relevanten Zielgruppe der 14- bis 49-jährigen Personen verzeichnen die ARD-Hörfunkwellen stabile Hörerzahlen. C. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHTI. Prognosebericht Nach Einschätzung der Mediaagentur Magna Global (Magna), der Einkaufsorganisation der Interpublic-Mediaagenturen, sind die Netto-Werbeinvestitionen in Deutschland im Jahr 2023 um + 2,5 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Für das Jahr 2024 erwartet Magna in Deutschland bei den Netto-Werbeinvestitionen mit + 4,3 % gegenüber dem Vorjahr ein dynamisches Wachstum. Bedingt durch die sportlichen Großereignisse im Jahr 2024, die sowohl bei der klassischen Live-Sport Werbung als auch beim Sponsoring für deutliche Umsatzzuwächse sorgen, rechnet die ARD MEDIA mit einer Zunahme des von ihr vermittelten Umsatzvolumens im Fernsehen in Höhe von + 5,9 % gegenüber dem Jahr 2023. Unabhängig von der positiven Einschätzung für das Jahr 2024 geht die ARD MEDIA weiterhin davon aus, dass die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung mit einer fragmentierten Nutzung, sinkenden Reichweiten sowie Werbeangeboten bei Streamingdiensten langfristig einen zunehmend negativen Einfluss auf die TV-Erlöse haben und erwartet daher einen leichten Rückgang der klassischen Werbung in den übrigen TV-Programmbereichen. Trotz eines nach wie vor schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes und der Beendigung des Vermarktungsauftrags für REGIOCAST und ENERGY MEDIA zum Jahresende 2023 ist die Radio-/Audio -Vermarktung positiv in das Jahr 2024 gestartet. Die ARD MEDIA rechnet nahezu in gleicher Weise wie im Fernsehbereich mit einer Zunahme von + 8,3 % des von ihr vermittelten Umsatzvolumens im Hörfunk gegenüber dem Jahr 2023. Es wird davon ausgegangen, dass auch der Hörfunkwerbemarkt von den sportlichen Großereignissen profitieren wird. Unabhängig davon geht die ARD MEDIA weiterhin davon aus, dass langfristig rückläufige Reichweiten sowie eine zunehmende Fragmentierung des Angebots an Radiosendern - insbesondere digital und DAB+ - einen negativen Einfluss auf die Erträge der klassischen ARD-Radioangebote haben werden. Die ARD MEDIA erwartet gemäß des von der Gesellschafterversammlung am 16. November 2023 verabschiedeten Wirtschaftsplans 2024 einen Umsatz in Höhe von T€ 40.475 sowie ein Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von T€ 1.179. Die Geschäftsführung beurteilt die voraussichtliche Entwicklung der ARD MEDIA grundsätzlich positiv. II. Risikobericht Es besteht ein Risikomanagementsystem. Dieses führt die für die Geschäfte der ARD MEDIA bestehenden Risiken auf und bewertet sie im Hinblick auf die Bedeutung und die Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts. Ferner ist im Risikomanagementsystem festgelegt, welches Personal für die Beobachtung der jeweiligen Entwicklungen verantwortlich ist und wie Informations- und Entscheidungsprozesse im Bedarfsfalle ablaufen. Die Werbeerlöse sind in erster Linie von der Reichweiten- und Zielgruppenentwicklung der vermarkteten Sendeprogramme abhängig. Als Herausforderungen erweisen sich hier die technischen Entwicklungen im Bereich der Kommunikationsmittel und ihre Auswirkungen auf die Mediennutzung, insbesondere im Hinblick auf eine steigende Streaming-Nutzung auf Online-Plattformen. Im Videobereich kann die mit der Digitalisierung einhergehende Fragmentierung der TV- und Streaming-Angebote zu einem Rückgang der klassischen Fernsehnutzung und damit zu rückläufigen Werbe-Reichweiten führen, was einen negativen Einfluss auf die Umsätze in der Werbezeiten-Vermarktung im klassischen Fernsehen haben könnte. Im Audiobereich können rückläufige Reichweiten sowie eine weiter zunehmende Fragmentierung des Radiosenderangebots vor allem über digitale Ausspielwege einen negativen Einfluss auf die Umsätze der klassischen ARD-Radioangebote haben. Die Erzielung von Erlösen durch Werbeschaltungen auf öffentlich-rechtlichen Sendern ist auch von gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig. In der Abhängigkeit von der öffentlichen Diskussion werden in unregelmäßigen Abständen Vorschläge gemacht, um das zeitliche Werbeangebot in den öffentlich-rechtlichen Programmen zu reduzieren. Diese würden dann zu Einbußen bei den Werbeumsätzen führen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind weiterhin von großen Unsicherheiten, wie dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, belastet. Sie haben zu ökonomischen Verwerfungen in der Weltwirtschaft, wie durch stark gestiegene Energiepreise und Lieferengpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten geführt. Dazu sind neue geopolitische Unsicherheiten durch die im November 2024 anstehenden Präsidentschaftswahlen in den USA und durch die zunehmenden Spannungen zwischen den USA und China gekommen. Auch wenn in den Jahren 2022 und 2023 die durch die politischen Krisen verursachten wirtschaftlichen Probleme im Vordergrund der öffentlichen Wahrnehmung standen, ist das Thema Nachhaltigkeit unverändert auf der Agenda. Werbeschaltungen werden verstärkt unter ökologischen Gesichtspunkten beurteilt. Ziel dabei ist, die bei Werbeschaltungen in ihren Medienumfeldern entstehenden Kohlendioxid-Emissionen durch zertifizierte Umweltprojekte zu kompensieren. Als nationaler Vermarkter der ARD-Programm-Angebote in TV und Radio beteiligen sich ARD MEDIA und die ARD-Werbegesellschaften für einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz. Neben eigenen Maßnahmen und Strategien zur CO₂-Reduktion hatte sich ARD MEDIA und die ARD-Werbegesellschaften bis 31. Dezember 2023 der gattungsübergreifenden Green GRP-Initiative von ClimatePartner angeschlossen, die die CO₂-Emissionen aus der Spotausstrahlung in den TV- und Radio-Werbeblöcken der öffentlich-rechtlichen Sender kompensierte. Ab dem Jahr 2024 werden die ARD-Werbegesellschaften einen finanziellen Klimabeitrag in Höhe der errechneten CO 2-Emissionen leisten oder individuelle Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen. Die Rechte für die Übertragung von Spielen der DFL-Fußball-Bundesliga liegen in der Spielzeit 2024/2025 bei der ARD. Die Ausschreibungsbedingungen für die Spielzeiten 2025/2026 bis 2028/2029 wurden durch das Bundeskartellamt genehmigt. Die Vergabe sollte noch im April 2024 erfolgen. Derzeit lässt sich nicht abschätzen, ob die ARD den Zuschlag für die Übertragungsrechte für die Sportschau am Samstag erneut erhalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, würde dies zu einer deutlichen Schwächung des Werbezeitenangebots der ARD führen. Zwar würden mit den weggefallenen Werbeerlösen auch Lizenzaufwendungen der ARD-Werbegesellschaften entfallen. Trotz des Wegfalls der Programmaufwendungen bei den Gesellschaftern der ARD MEDIA müssten in diesem Fall die Verkaufsstrukturen der Gesellschaft überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden, die sich dann an einer alternativen Programmgestaltung orientierten würden. Die ARD MEDIA hat auch in Zukunft mit einem engen Kostenrahmen auszukommen, um die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit ihres Dienstleistungsangebotes aufrechtzuerhalten. Erschwerend ist für die ARD MEDIA, dass der Medienmix mit der Kombination aus Fernseh- oder Hörfunkwerbung und Online in den öffentlich-rechtlichen Angeboten aufgrund rundfunkrechtlicher Einschränkungen nach wie vor hinsichtlich Ausmaß und Flexibilität nicht bedient werden kann wie bei den privaten Konkurrenten. Unverändert ist Werbung in den öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten nicht zulässig. Dies stellt einen erheblichen weiter wachsenden Wettbewerbsnachteil dar. In Gesamtwürdigung der bestehenden Risiken sehen wir in absehbarer Zeit keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft. III. Chancenbericht Wirtschaftsprognosen mit einem noch leichten Wirtschaftswachstum von + 0,2% für das Jahr 2024 (Quellenangabe: ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V., Pressemitteilung vom 6. März 2024) vor allem aber ein zu erwartendes günstigeres Konsumklima durch zurückgehende Inflationsraten und unverändert stabile Reichweiten könnten die Basis für zunehmende Werbeschaltungen sein. Daher wird aller Voraussicht nach die Nachfrage nach Werbeschaltungen wieder zunehmen. Weitere Wachstumsfaktoren für das Jahr 2024 sind vor allem die werbeintensiven sportlichen Großereignisse Fußball-Europameisterschaft der Herren in Deutschland und die Olympischen Sommerspiele in Paris. Mittelfristiges Wachstumspotential bietet die zur Zeit in der Ausschreibung befindliche Rechtevergabe an den Spielen der DFL-Fußball-Bundesliga für die Spielzeiten 2025/2026 bis 2028/2029. Die ARD-Werbegesellschaften hätten damit die Möglichkeit, nachhaltig Einnahmen aus der Vermarktung der Sportschau am Samstag zu erzielen, die einen wesentlichen Teil der Fernsehwerbeeinnahmen darstellen. Langfristiges Wachstumspotential besteht zudem aus dem erworbenen Übertragungsrechten für die Olympischen Spiele bis zum Jahr 2032. Auch wenn die Reichweiten im klassischen Fernsehen tendenziell rückläufig sind, so sind es wachsende Streaming- und On-Demand-Nutzung, die die Relevanz von Bewegtbild für die Zuschauer unterstreichen. Fernsehen ist für Marken nach wie vor das Medium der Wahl, um Botschaften emotional und reichweitenstark zu kommunizieren. Audio ist im Trend. Nach wie vor sind es zwar die klassischen Radio-Inhalte und großen Sendermarken, die für den überwiegenden Teil der Radio-Nutzung verantwortlich sind. Auffallend ist die Treue der Hörer gegenüber ihren Sendern. Das klassische Radio profitiert vor allem von der Wirksamkeit der Kombination von relevanter Massenreichweite und langfristiger Kampagnenpräsenz hinsichtlich des Erfolges einer Werbekampagne. Neben den klassischen Radio-Inhalten steht ein nahezu unendliches Angebot an digitalen On-Demand-Inhalten zur Verfügung. Daher erfahren Audio-Inhalte im Internet wachsenden Zuspruch. Musikstreaming, Live-Radio und zeitversetzte Audio-Formate wie beispielsweise Podcasts gewinnen weiter an Reichweite. Würde diese Möglichkeit zur Vermarktung für die ARD MEDIA gegeben werden, würden hier weitere Umsatzpotenziale liegen. Mit den Leistungswerten aus der Media-Analyse ma 2024 Audio Ihaben die ARD-Radiosender und die von der ARD MEDIA vermarkteten Privatmandanten eine stabile Ausgangsposition. Der Gesamthörermarktanteil der von der ARD MEDIA vermarkteten Hörfunkprogramme liegt - über alle werbeführenden öffentlich-rechtlichen und privaten Sender - unverändert bei über der Hälfte des Gesamtmarktes.
Frankfurt am Main, den 28. Mai 2024 ARD MEDIA GmbH Die Geschäftsführung Ludger Lausberg Karsten Simon Tobias Lammert BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum UnternehmenDie ARD MEDIA GmbH (ARD MEDIA) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HR B-Nr. 46455 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach Maßgabe des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft hat von der Inanspruchnahme der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Bezug auf die Nichtangabe der Organbezüge nach § 285 Nr. 9 a) HGB Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts für die ARD MEDIA besteht nicht, da die Größenkriterien des § 293 HGB nicht erfüllt sind. III. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewendet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung angesetzt. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear bzw. nach der degressiven Methode vorgenommen. Für Neuzugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Für die Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Vermögensgegenstände mit Nettoanschaffungskosten bis € 250,00 werden im Jahr des Zugangs als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzungsfähige Gegenstände des Anlagevermögens mit Nettoanschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als betrieblicher Aufwand unter den Abschreibungen erfasst. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zu Nennwerten bilanziert. Rückdeckungsansprüche sind mit dem von der Versicherung mitgeteilten Deckungskapital bilanziert, das den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Bei verpfändeten Rückdeckungsversicherungen entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten dem Zeitwert. Soweit Deckungsvermögen dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dient, wird dieses mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Auf Einzelwertberichtigungen sowie auf eine pauschale Wertberichtigung des Forderungsbestands wurde aufgrund der Erfahrungswerte über die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen seitens der Kunden verzichtet. Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) sind zu Nennwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen im Geschäftsjahr ausgewiesen, die erst in Folgejahren aufwandswirksam werden. Der Bilanzgewinn / Gewinnvortrag in Höhe der aktiven latenten Steuern unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB. Soweit Vermögensgegenstände dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung den Altersversorgungsverpflichtungen vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden diese mit ihrem Zeitwert bewertet und mit den Verpflichtungen verrechnet. Der sich aus Altersteilzeit sowie aus Arbeitszeitkonten ergebende Unterschiedsbetrag zwischen Rückstellung und Deckungsvermögen wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung aktiviert. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bilanziert. Der entstandene Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn im Vergleich zu sieben Jahren unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Der Differenzbetrag aus dem Zeitwert des Deckungsvermögens und dessen Anschaffungskosten, unterliegt grundsätzlich der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bilanziert. Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Abschlussstichtag abgezinst. Die Gesellschaft weist von den Pensionsrückstellungen analog der Kostenverrechnungsrichtlinie von ARD und ZDF (KVR) nur den von ihr zu tragenden Anteil aus. Die übrigen Verpflichtungen werden bei den Gesellschaftern ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach der projizierten Einmalbeitragsmethode bewertet. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (Vorjahr zehn) Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Zum 31. Dezember 2023 wurde von einer Fluktuation von 1,50 % p.a. (Vorjahr 1,50 % p.a.), von einem Rechnungszins von 1,82 % p. a. (Vorjahr 1,78 % p. a.), einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge 2,00 % p. a. (Vorjahr 2,00 % p. a.) und der Anpassung der laufenden Renten von 2,00 % p. a., für Zustimmer und ÜTV jeweils um 1,00 %-Punkt p. a. vermindert, mind. 1,00 % p. a. (Vorjahr 2,00 % p. a, für Zustimmer und ÜTV jeweils um 1,00 %-Punkt p. a. vermindert, mind. 1,00 % p. a.) ausgegangen. Des Weiteren wurden die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß Rentenversicherungsbericht angesetzt. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht, die aus der BilMoG-Umstellung resultierende Zuführung zu der Rückstellung für Pensionen in gleichen Jahresraten bei einer jährlichen Mindestzuführung von 1/15 des Zuführungsbetrages vorzunehmen. Die Zusagen für Zeitwertkonten enthalten die laufenden Arbeitnehmer- und Arbeitgebereinbringungen in ein individuelles Wertguthabenkonto, welches durch eine doppelseitige Treuhand insolvenzgesichert ist. Es handelt sich dabei um eine wertpapiergebundene Zusage gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB. Soweit Marktwerte für die Vermögenswerte vorliegen, werden diese als beizulegender Zeitwert angesetzt. Der Vermögenszuwachs des Geschäftsjahres wurde im Zinsergebnis erfasst. Die Erhöhung des Verpflichtungsumfangs in gleicher Höhe wurde im Personalaufwand gebucht. Die Rückstellungen für die sich nach dem Tarifvertrag über die Altersteilzeit ergebenden Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach der projizierten Einmalbeitragsmethode bewertet. Zum 31. Dezember 2023 wurde von keiner Fluktuation (Vorjahr keine Fluktuation), von einem pauschalen Rechnungszins von 1,74 % p.a. (Vorjahr 1,44 % p.a.) und einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 2,00 % p. a. (Vorjahr 2,00 % p. a.) ausgegangen. Des Weiteren wurden die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung und die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenzen gemäß Rentenversicherungsbericht berücksichtigt. Den Rückstellungen für Beihilfen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Der versicherungsmathematische Wert wird auf Basis der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck unter Anwendung der projizierten Einmalbeitragsmethode ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Zugrundelegung eines pauschalen Zinssatzes von 1,74 % p. a. (Vorjahr 1,44 % p. a.) mit dem Teilwert des durchschnittlichen Beihilfeaufwands. Weiterhin werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen erwartete Gehalts- (2,00 % p. a.; Vorjahr 2,00 % p. a.) und Rentensteigerungen (2,00 % p. a.; Vorjahr 2,00 % p. a.) sowie eine Fluktuation (1,50 % p. a.; Vorjahr 1,50 % p. a.) berücksichtigt. Die Rückstellungen für Zahlungen und Urlaubsgewährungen anlässlich von Betriebsjubiläen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach der projizierten Einmalbeitragsmethode mit einem pauschalen Rechnungszins von 1,74 % p.a. (Vorjahr 1,44 % p.a.) bewertet. Zum 31. Dezember 2023 wurde von einer durchschnittlichen Fluktuation von 1,50 % p. a. (Vorjahr 1,50 % p. a.), und einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 2,00 % p. a. (Vorjahr 2,00 % p. a.) ausgegangen. Des Weiteren wurden die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung und die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenzen gemäß Rentenversicherungsbericht berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen im Geschäftsjahr ausgewiesen, die erst in Folgejahren ertragswirksam werden. IV. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und VerlustrechnungZusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang dargestellt. Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen beinhalten Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt T€ 1.100 (Vorjahr T€ 280) gegen die AS&S Radio GmbH (AS&S Radio). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der Dauerreisekostenvorschüsse, sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Dauerreisekostenvorschüsse haben in Höhe von T€ 19 (Vorjahr T€ 19) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter sind in einer Anlage zum Anhang aufgegliedert, diese resultieren aus dem laufenden Geschäftsverkehr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus einem Vergleich in Höhe von T€ 1.999 (Vorjahr T€ 0) enthalten, aus Steuerguthaben in Höhe von T€ 389 (Vorjahr T€ 180) und aus noch nicht abziehbaren Vorsteueransprüchen in Höhe T€ 265 (Vorjahr T€ 81) sowie aus debitorischen Kreditoren in Höhe von T€ 31 (Vorjahr T€ 65) enthalten. Die Guthaben bei Kreditinstituten bestehen aus Kontokorrentguthaben in Höhe von T€ 5.722 (Vorjahr T€ 4.574). Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um abzugrenzende Aufwendungen von EDV-Dienstleistungen in Höhe von T€ 204 (Vorjahr T€ 122). Die Gesellschaft hat gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB von ihrem Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern Gebrauch gemacht. Die Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz resultieren im Wesentlichen aus abweichenden Wertansätzen der Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 8.081 (Vorjahr T€ 8.237) sowie Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von T€ -90 (Vorjahr T€ 121). Bei einem Steuersatz von 32,00 % (Vorjahr 32,00 %) ergeben sich zum 31. Dezember 2023 aktive latente Steuern in Höhe von T€ 2.456 (Vorjahr T€ 2.512). Bezüglich der bilanzierten aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 2.456 (Vorjahr T€ 2.512) sind die gesetzlichen Vorschriften über die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB zu beachten. Die zum Bilanzstichtag bestehenden rückstellungspflichtigen Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten in Höhe von T€ 17 (Vorjahr T€ 23) und die gesetzlichen Verpflichtungen aus Altersteilzeit in Höhe von T€ 317 (Vorjahr T€ 380) wurden mit dem bei dem Helaba Pension Trust e. V. geführten Deckungsvermögen in Höhe von T€ 919 (Vorjahr T€ 860) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet und der übersteigende Betrag gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB als Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 586 (Vorjahr T€ 457) gesondert aktiviert. Die Anschaffungskosten betragen zum 31. Dezember 2023 T€ 1.028 (Vorjahr T€ 1.017). Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von T€ 711 wurde aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2023 in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die zum 31. Dezember 2023 bestehenden Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 16.006 (Vorjahr T€ 16.049) wurden mit Deckungsvermögen in Höhe von T€ 81 (Vorjahr T€ 77), dessen beizulegender Zeitwert den Anschaffungskosten entspricht, gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Die nicht in der Bilanz ausgewiesene Unterdeckung der Pensionsverpflichtungen, die bis spätestens zum 31. Dezember 2024 anzusammeln ist, beträgt T€ 147 (Vorjahr T€ 292). Die Aufwendungen aus der Zuführung wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Der Unterschiedsbetrag des Verpflichtungswerts ermittelt mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre im Vergleich zum Verpflichtungswert nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 184 (Vorjahr T€ 847). Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht eine Ausschüttungssperre in gleicher Höhe. Die Summe der Ausschüttungssperren beträgt im Geschäftsjahr 2023 insgesamt T€ 2.640 (Vorjahr T€ 3.359). Der Verpflichtungsumfang der Zeitwertkonten entspricht dabei dem Zeitwert der hinterlegten Vermögenswerte von T€ 303 (Vorjahr T€ 296) bei dem Debeka Lebensversicherungsverein a. G. Die Vermögenswerte nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB, die zur Insolvenzsicherung der Verpflichtungen aus dem Wertguthabenkonto bestimmt sind, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Die historischen Anschaffungskosten der Vermögenswerte betrugen T€ 382 (Vorjahr T€ 341). Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Altersteilzeit mit T€ 427 (Vorjahr T€ 563) sowie noch zu gewährenden Resturlaub mit T€ 331 (Vorjahr T€ 293) und Beihilfen in Höhe von T€ 315 (Vorjahr T€ 271). Der Erfüllungsrückstand für die Altersteilzeitverpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2023 für die Gesellschaft T€ 313 (Vorjahr T€ 364), wovon T€ 204 (Vorjahr T€ 158) auf den Bereich Media Perspektiven entfallen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Das Treuhandvermögen und die Treuhandverbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.855 (Vorjahr T€ 7.081) bestehen aus der Inkasso-Abrechnung der Werbeumsätze der ARD-Werbegesellschaften, für private Sender und für Dritte. Die Umsatzerlöse beinhalten vor allem die Provisionen, für die von der Gesellschaft vermittelten und abgewickelten Werbeumsätze in Höhe von T€ 26.675 (Vorjahr T€ 31.478). Des Weiteren sind Erlöse aus der Weiterberechnung von im Zusammenhang mit Forschung und Marketing entstandenen Aufwendungen an die ARD-Landesrundfunkanstalten, ARD-Werbegesellschaften und Dritte mit T€ 6.582 (Vorjahr T€ 5.985) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus einem Vergleich in Höhe von T€ 2.100 (Vorjahr T€ 0), aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen mit T€ 215 (Vorjahr T€ 27), Bewertung Finanzmittelfonds mit T€ 47 (Vorjahr T€ -205) sowie Erträge nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) mit T€ 27 (Vorjahr T€ 24) enthalten. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit T€ 215 (Vorjahr T€ 27) sind periodenfremd. Der Materialaufwand enthält im Wesentlichen Aufwendungen für Medienforschung, Marketing und Vertriebskosten. Die Aufwendungen für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Altersversorgung sind im Posten Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für Fremdpersonalkosten in Höhe von T€ 1.709 (Vorjahr T€ 1.603) angefallen. Des Weiteren ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen die jährliche Mindestzuführung von 1/15 des Zuführungsbetrags zu den Pensionsrückstellungen aus BilMoG in Höhe von T€ 145 (Vorjahr T€ 145) enthalten. Die sonstigen Zinserträge resultieren im Wesentlichen mit T€ 19 (Vorjahr T€ 2) aus dem in Anspruch genommenen Gesellschafterdarlehen der AS&S Radio. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten den Aufwand aus der Aufzinsung der Pensions-, Altersteilzeit-, Beihilfe und Jubiläumsrückstellungen in Höhe von T€ 299 (Vorjahr T€ 307). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im Geschäftsjahr 2023 weisen einen Aufwandssaldo von T€ 371 (Vorjahr T€ 385) aus. Im Steueraufwand sind Aufwendungen aus der Veränderung von latenten Steuern in Höhe von T€ 56 (Vorjahr Erträge T€ 80) enthalten. V. Ergänzende AngabenIm Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 126 Mitarbeiter*innen ohne Geschäftsführer*in (Vorjahr 122 Mitarbeiter*innen) beschäftigt, davon 88 Vollzeitkräfte, 29 Teilzeitkräfte, eine Arbeitskraft in aktiver Altersteilzeit, zwei Arbeitskräfte in passiver Altersteilzeit sowie sechs Personen in Elternzeit. Zudem waren durchschnittlich eine Aushilfe und drei Auszubildende beschäftigt. Die ARD MEDIA ist an der AS&S Radio zu 100 % mit einem Stammkapital von T€ 25 beteiligt. Die AS&S Radio hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 51 (Vorjahr T€ 38) erzielt und weist zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 1.519 (Vorjahr T€ 1.467) aus. Die AS&S Radio ist an der audioXchange GmbH, Hamburg, zu 40 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt. Gegenstand des Beteiligungsunternehmens audioXchange GmbH, Hamburg die Entwicklung und Vermarktung einer Online-Buchungsplattform für den deutschen Audio-Werbemarkt. Die Buchungsplattfom steht als Gattungslösung allen Vermarktern, Agenturen und Kunden offen. Aufgrund von gestiegenen Projektentwicklungskosten und um die Zahlungsfähigkeit der audioXchange GmbH, Hamburg, im Jahr 2023 und darüber hinaus sicherzustellen, war eine Ausweitung der Gesellschafterfinanzierung notwendig. Im Januar 2023 hatte die audioXchange GmbH, Hamburg, eine weitere Finanzierungszusage ihrer Gesellschafter von T€ 3.150 erhalten, wovon T€ 1.260 auf die AS&S Radio entfielen. Da die AS&S Radio keinen direkten Zugang zu laufenden Zahlungsmittelzuflüssen hat, ist sie zur Umsetzung der Finanzierungsmaßnahmen zukünftig auf die finanzielle Unterstützung ihrer Gesellschafterin ARD MEDIA angewiesen. Aufgrund der Einbindung der ARD MEDIA und AS&S Radio in den Verbund der ARD-Werbegesellschaften ergeben sich aus den zukünftig möglichen Finanzmittelanspruchnahmen keine bestandsgefährdenden Risiken. Über die Gewinnverwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung der ARD MEDIA in 2024. Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB für den Zeitraum 2024 bis 2029 in Höhe von insgesamt T€ 4.675, die überwiegend aus dem Mietvertrag gegenüber dem Hessischen Rundfunk A. d. ö. R. und Dienstleistungsverträgen resultieren. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt T€ 53 (Vorjahr T€ 49). Geschäftsführer*in im Geschäftsjahr 2023 waren:
Geschäftsführer ab dem Geschäftsjahr 2024 sind:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung entfallen neben der Belastung durch den Gesellschafter hr werbung GmbH für die nebenamtliche Geschäftsführungstätigkeit von Herrn Simon bei der Gesellschaft überwiegend auf Frau Schneiderbanger. Auf die Angabe der Gesamtbezüge für die Mitglieder der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a) HGB wurde unter Inanspruchnahme der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitglieder des Fachbeirates im Geschäftsjahr 2023 waren:
Die Fachbeiratsmitglieder erhalten von der ARD MEDIA für ihre Tätigkeit keine Vergütung. VI. NachtragsberichtNach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 sind darüber hinaus keine Vorgänge eingetreten, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 haben könnten.
Frankfurt am Main, den 28. Mai 2024 ARD MEDIA GmbH Die Geschäftsführung Ludger Lausberg Karsten Simon Tobias Lammert Anlage zum Anhang Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
Forderungen gegen Gesellschafter
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ARD MEDIA GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ARD MEDIA GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ARD MEDIA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Gesellschafterversammlung mit Unterstützung des Fachbeirats ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 28. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christiane Lawrenz, Wirtschaftsprüferin ppa. Christoph Meyer, Wirtschaftsprüfer
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