MHT Holding
AG
Hochheim am
Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.641.060,20 |
4.641.060,20 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| II.
Finanzanlagen |
4.641.058,20 |
4.641.058,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.665.116,14 |
1.014.212,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.503.420,83 |
831.782,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
161.695,31 |
182.430,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.516,00 |
916,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.307.692,34 |
5.656.189,03 |
Passiva
|
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31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.812.102,38 |
1.898.735,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
67.824,00 |
67.824,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.947.757,00 |
3.947.757,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
1.754.474,54 |
1.754.474,54 |
| IV.
Bilanzgewinn |
42.046,84 |
-3.871.319,74 |
| B.
Rückstellungen |
481.154,63 |
3.722.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.435,33 |
34.553,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.307.692,34 |
5.656.189,03 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die MHT Holding AG hat ihren Sitz in Hochheim am Main
und ist eingetragen in das Handelsregister des
Amtsgerichtes Wiesbaden (Reg.-Nr. HRB 23319).
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der MHT Holding AG auf den 31.
Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt nicht die
Kriterien des § 316 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB in der Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten
Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen
Reihenfolge aufgenommen worden.
Die Bilanz auf den 31. Dezember 2021 schließt
in vollem Umfang an den Jahresabschluss auf den 31.
Dezember 2020 an.
Soweit zulässig, wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 286, 288 HGB Gebrauch gemacht.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31.
Dezember 2021 entsprechen denen des Vorjahres.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Die Abschreibungen werden pro rata temporis
vorgenommen.
Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den
Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung mit dem beizulegenden Wert, bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihren jeweiligen
Nominalwerten angesetzt.
Die Umrechnung von Forderungen, die auf fremde
Währung lauten, erfolgt grundsätzlich zum
Wechselkurs im Erstverbuchungszeitpunkt. Zum Bilanzstichtag
erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs
gemäß § 256a HGB. Forderungen mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr können daher
unrealisierte Gewinne aus Währungsumrechnung
enthalten. Bei Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wird entsprechend dem Niederstwertprinzip
der jeweils niedrigere Wert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert angesetzt.
Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Die Höhe der Rückstellungen entspricht den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen.
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253
Abs. 1 HGB mit einem Kostensteigerungseffekt bewertet und
gemäß dem seitens der Deutschen Bundesbank
vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7
Jahre entsprechend ihrer Restlaufzeit auf den
Bilanzstichtag abgezinst.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihren
jeweiligen Erfüllungswerten angesetzt.
Die Umrechnung von Verbindlichkeiten, die auf fremde
Währung lauten, erfolgt grundsätzlich zum
Wechselkurs im Erstverbuchungszeitpunkt. Zum Bilanzstichtag
erfolgt eine Neubewertung zum Devisenkassamittelkurs
gemäß § 256a HGB. Ungeachtet des
Anschaffungswert- und Imparitätsprinzips wird bei
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr der Stichtagswert angesetzt.
IV.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von insgesamt TEUR 1.213 (Vorjahr: TEUR 703)
enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von TEUR 384 (Vorjahr: TEUR 598).
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 79) enthalten.
Sämtliche verbleibenden Forderungen gegen verbundene
Unternehmen in Höhe von TEUR 1.161 (Vorjahr: TEUR 624)
sowie die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von TEUR 290 (Vorjahr: TEUR 128) beziehen sich in
ihrer Fälligkeit auf einen Zeitraum von bis zu einem
Jahr.
Das eingetragene und gezeichnete Kapital beträgt
zum Bilanzstichtag EUR 67.824,00 (Vorjahr: EUR 67.824,00).
Es ist eingeteilt in 67.824 (Vorjahr: 67.824) vinkulierte
Namensaktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 35) weisen, ebenso wie im
Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Definition des § 277 Abs. 1 HGB erfasst.
VI.
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Ein vor dem International Chamber of Commerce
geführtes Schiedsverfahren wurde am 21. Juli 2021
vollumfänglich zu Gunsten der MHT Holding AG
entschieden. Da zum Bilanzstichtag hinsichtlich des
ergangenen Urteils noch eine theoretische Möglichkeit
der Anfechtung durch die Gegenpartei existiert, ist zum 31.
Dezember 2021 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von
EUR 2.400.000,00 auszuweisen. Das Risiko einer
(erfolgreichen) Anfechtung des Urteilsspruchs vom 21. Juli
2021 bewerten wir zum Bilanzstichtag mit weniger als 10 %.
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 waren
durchschnittlich 10 Mitarbeiter (Vorjahr: 10 Mitarbeiter)
beschäftigt.
Darüber hinaus war im Geschäftsjahr 2021
Herr Christian Wagner, Dipl.-Ingenieur, Mainz, als Vorstand
der MHT Holding AG bestellt.
Konzernzugehörigkeit
Die MHT Holding AG wird zum 31. Dezember 2021 in den
Konzernabschluss der KRONES AG mit Sitz in Neutraubling
einbezogen.
Hochheim, 21. Juni 2022
MHT Holding AG Der Vorstand gez. Christian Wagner
sonstige Berichtsbestandteile
Fortführung des Jahresüberschusses
nach § 158 AktG:
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Geschäftsjahr
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Vorjahr
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Euro
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Euro
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Jahresüberschuss
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3.913.366,58
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50.010,99
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Verlustvortrag Vorjahr
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3.871.319,74
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3.921.330,73
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Entnahme aus
Gewinnrücklagen
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aus anderen
Gewinnrücklagen
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0,00
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0,00
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Einstellung in
Gewinnrücklagen
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in anderen
Gewinnrücklagen
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0,00
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0,00
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Ausschüttung
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0,00
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0,00
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Bilanzgewinn (-verlust)
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42.046,84
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-3.871.319,74
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2022
festgestellt.
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