AZ-Software GmbH
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mathias Leschau seit 20.9.2022 | Prokura |
Roland Schröers seit 20.9.2022 | Prokura |
Jens Rammenzweig seit 3.3.2022 | Vorstandsmitglied |
Matthias Jacobs seit 12.11.2021 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Deutsche Handelsbank AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 183219 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gemäß des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie des Kreditwesengesetzes (KWG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Sofern nicht abweichend gekennzeichnet sind alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) dargestellt. Es wird kaufmännisch gerundet. II. Schätzungsunsicherheiten Für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden sind Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen. Annahmen und Schätzungen sind im Jahresabschluss der DHB AG insbesondere von Bedeutung im Bereich der Ermittlung der Risikovorsorgen für Adressausfallrisiken und der Ermittlung der Erfüllungsbeträge und Zahlungszeitpunkte von Rückstellungen. III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres werden mit Ausnahme der Änderungen in der Risikovorsorge unverändert fortgeführt. Bei der Risikovorsorgekalkulation hat die Bank im Geschäftsjahr 2020 ihre Methodik weiter verfeinert. Für den Lebendbestand an Kreditexposures wird die Risikovorsorge nun gesplittet in einen Pauschalwertberichtigungseffekt, welcher auf den jeweiligen Buchwert berechnet wird, sowie einen Rückstellungseffekt, welcher auf die offene Kreditzusage unter Berücksichtigung eines intern abgeleiteten Kreditkonversionsfaktors kalkuliert wird. Insgesamt ergibt sich ein Risikovorsorgeergebnis von EUR 18,7 Mio., von denen ca. EUR 5,5 Mio. aus der Methodenumstellung bei Einführung einer angepassten Kreditratingskala resultieren. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß den Formblättern der Rech-KredV (Staffelform). Die Bewertung erfolgt unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse). Die Barreserve, die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw, dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für Forderungen werden erkennbare akute und latente Risiken durch die Bildung von Wertberichtigungen berücksichtigt. In Abhängigkeit von Risikogehalt sowie Risikoentwicklung sind bestimmte Engagements auf vorhandene Sicherheiten sowie deren Werthaltigkeit zu überprüfen. Für akute Ausfallrisiken werden in Höhe des wahrscheinlichen Ausfalls unter Berücksichtigung von Sicherheiten Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Latenten Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei letzterem werden die Kunden in verschiedene Gruppen eingeteilt und entsprechend bevorsorgt. Die Vorgehensweise richtet sich nach den jeweiligen Eigenschaften des betroffenen Portfolios. Die Beteiligungen werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Die immateriellen Anlagewerte sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige linear ermittelte Abschreibungen (gemäß den steuerlichen Abschreibungstabellen) bewertet. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten kleiner oder gleich EUR 800 werden im Zugangszeitpunkt sofort abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Selbstkosten (d.h. angefallener Fremdherstellungskosten, jedoch ohne interne Koordinationskosten) gemäß Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält geleistete Auszahlungen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Auf die Aktivierung von latenten Steuern gem. § 274 HGB auf steuerliche Verlustvorträge wird verzichtet. Passive latente Steuern, die sich aus der Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Anlagewerten ergeben, werden wegen der bestehenden Verlustvorträge nicht gebildet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftig kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen stellen somit Schulden dar, die bezüglich Ihrer Höhe und Fälligkeit ungewiss sind. Sie werden für gegenwärtige Verpflichtungen angesetzt, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, sofern ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Die Höhe der Rückstellung unterliegt einer bestmöglichen Schätzung mit dem Barwert der zu erwartenden Inanspruchnahme. Rückstellungen für unwiderrufliche Kreditzusagen werden in Höhe der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet. Sonstige Rückstellungen im Kreditgeschäft berücksichtigen in branchenüblichem Umfang vorliegende Unsicherheiten. Personalbezogene Rückstellungen umfassen sowohl Leistungen an ehemalige Mitarbeiter aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Abfindung) sowie auch Urlaubsrückstellungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von sonstigen Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt. Nachrangige Verbindlichkeiten werden zum Nennwert angesetzt. Als Nachrangverbindlichkeiten werden sämtliche auf den Namen oder den Inhaber lautende Fremdkapitalinstrumente erfasst, welche im Falle einer Insolvenz erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Verbindlichkeiten an die Gesellschafter verteilt und ausgezahlt werden. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die vereinnahmten Zinsen werden zum monatlichen Durchschnittskurs bewertet. Soweit Vermögensgegenstände und schwebende Geschäfte zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst werden (Bewertungseinheit), werden § 249 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 256a HGB in dem Umfang und für den Zeitraum nicht angewendet, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme ausgleichen. Soweit Vermögensgegenstände durch Termingeschäfte besonders gedeckt sind (§ 340h HGB), werden Erträge, die sich aus der Währungsumrechnung ergeben, in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung der auf Fremdwährung lautenden Kundenforderungen. Sie werden als schwebende Geschäfte nicht in der Bilanz erfasst. Negative Zinsen werden gemäß der Empfehlung des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Dabei werden die aus dem Aktivgeschäft generierten negativen Zinsen vom Zinsertrag abgesetzt. Das Zinsänderungsrisiko wird auf Basis einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Geschäfte nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung beurteilt. Zum Bilanzstichtag wird überprüft, ob sich in der Summe für die zinstragenden Aktiv- und Passivgeschäfte ein Verpflichtungsüberschuss ergibt. Hierbei werden der Buch- und Barwert des Bankbuchs, angemessene Verwaltungs- und Risikokosten sowie die bilanzunwirksamen derivativen Zinssicherungsgeschäfte berücksichtigt. Im Ergebnis wird für 2020 kein Verpflichtungsüberschuss festgestellt, so dass die Bildung einer Drohverlustrückstellung nicht erforderlich ist. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Barreserve Die Barreserve in Höhe von TEUR 306.198 (Vorjahr: TEUR 601.884) beinhaltet den Kassenbestand sowie das Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus geringeren Einlagen von Kunden sowie einer Restrukturierung des Kundenportfolios. 2. Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 19.156 (Vorjahr: TEUR 10.316) enthalten ausschließlich Kontokorrentforderungen bei anderen Kreditinstituten. 3. Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen an Kunden werden im Wesentlichen Forderungen aus dem Factoring-Geschäft in Höhe von TEUR 9.328 (Vorjahr: TEUR 31.164), Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 41.696 (Vorjahr: TEUR 93.465) sowie Kundendarlehen in Höhe von TEUR 77.040 (Vorjahr: TEUR 83.428) ausgewiesen. Der Rückgang der Forderungen entspricht der Reduzierung der geschäftlichen Aktivitäten in den jeweiligen Bereichen. In den vorstehend genannten Buchwerten sind Pauschalwertberichtigungen sowie Einzelwertberichtigungen, die für eventuelle Risiken gebildet werden, bereits berücksichtigt. Es bestehen wie im Vorjahr zum Stichtag keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen an Kunden enthalten, wie im Vorjahr, keine durch Grundpfandrechte (Briefgrundschuld) besicherten Vermögensgegenstände. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum 31.12.2020 TEUR 641 (Vorjahr: TEUR 3.789). Der Rückgang um TEUR 3.148 resultiert im Wesentlichen aus einer im Vorjahr zum Stichtag ausstehenden Forderung gegenüber einem britischen Vertragspartner aus dem Kauf eines Portfolios in Höhe von TEUR 1.844. Diese wurde in 2020 beglichen. Des Weiteren bestehen Forderungen gegen Kunden auf Clearingkonten in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 833). Es liegen Steuererstattungsansprüche zum 31.12.2020 in Höhe von 53 TEUR vor (Vorjahr: TEUR 446). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Sachverhalte in Höhe von TEUR 94 (Vorjahr: TEUR 94) enthalten, die eine Restlaufzeit von größer einem Jahr haben. Fristengliederung Gliederung Forderungen an Kunden nach Restlaufzeiten in TEUR
In den Forderungen an Kunden sind Forderungen mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von TEUR 47.646 (Vorjahr: TEUR 75.019) enthalten. 4. Beteiligungen Die ausgewiesene Beteiligung ist eine Mitgliedschaft an der S.W.I.F.T. SCRL und ist nicht börsenfähig. S.W.I.F.T. SCRL ist eine Genossenschaft nach belgischem Recht mit Sitz in La Hulpe (Belgien), die sich vollständig in Besitz seiner Mitglieder - Banken und andere Finanzinstitutionen - befindet. SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist ein Anbieter von weltweiten Kommunikationsdienstleistungen zum Austausch von Informationen zu Finanztransaktionen in standardisierter Form. 5. Anlagevermögen Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die erforderlichen Aufstellungen zur Entwicklung der Anschaffungskosten und der Abschreibungen sind dort zu entnehmen (§ 34 (3) RechKredV i.V.m. § 284 (3) HGB). Der Gesamtbetrag der Betriebs- und Geschäftsausstattung ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 6. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, Sonstige Verbindlichkeiten Als Verbindlichkeiten werden folgende Bilanzposten gezeigt:
Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ist im Wesentlichen sowohl auf den Rückgang von täglich fälligen Einlagen in Höhe von TEUR 260.278 (Vorjahr: TEUR 568.669) als auch solchen mit Kündigungsfrist bzw. Laufzeit in Höhe von TEUR 118.231 (Vorjahr: TEUR 147.704) zurückzuführen. Die Minderung der Sonstigen Verbindlichkeiten liegt begründet in einem Rückgang von Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auf Clearingkonten um TEUR 24.255 auf TEUR 941 (Vorjahr: TEUR 25.196). Die Verbindlichkeiten sind in vollem Umfang unverbrieft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthalten TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 80) gegenüber verbundenen Unternehmen. Gliederung Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten in TEUR
* Im Vorjahr hat keine Aufteilung zwischen
täglich fällig und 3 Monate stattgefunden.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. 7. Rückstellungen Die Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.774 setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
Im Laufe des Jahres 2020 erfolgte eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit aufgrund der Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation, was sich auch in einer erhöhten Risikovorsorge im Kreditgeschäft widerspiegelt. Hierfür und aufgrund des Methodenwechsels und Einführung einer angepassten Kreditratingskala erfolgte eine Rückstellungsbildung in Höhe von TEUR 2.317 (insbesondere Rückstellungen für Wachstumsfinanzierung TEUR 1.210 (Vorjahr: TEUR 10) sowie Rückstellungen für Avale TEUR 1.063 (Vorjahr: TEUR0). Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen eine Rückstellung für eine Erlösbeteiligungsoption eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds in Höhe von TEUR 804 (Vorjahr: TEUR 857). Die Erlösbeteiligungsoption wurde vereinbart mit Ausübung zum 1. Januar 2026. Die Steuerrückstellung in Höhe von TEUR 75 betrifft die Umsatzsteuernachzahlung für das Jahr 2019 (Vorjahr: TEUR 0). 8. Nachrangige Verbindlichkeiten (§ 35 111 (1) bis (3) RechKredV) Es handelt sich um mehrere Darlehen in Höhe von gesamt TEUR 16.700 (Vorjahr: TEUR 16.700). Die Darlehen teilen sich in zwei Darlehen zu je TEUR 1.000 (Vorjahr: TEUR 1.000) und zwei Darlehen zu je TEUR 2.350 (Vorjahr: TEUR 2.350) mit Laufzeiten bis jeweils 2023 sowie in ein Darlehen zu TEUR 10.000 (Vorjahr: TEUR 10.000) mit Laufzeit bis 2024 auf. Der Zinsaufwand hierfür betrug in 2020 TEUR 1.076 (Vorjahr: TEUR 427). Der Zinssatz für diese Nachrangschuldverschreibungen beträgt 6,5%. Zur Bündelung des Investments in die Deutsche Handelsbank AG hat die Ensyn Anstalt, Vaduz Lichtenstein die bislang von der ENZ Beteiligungs AG, Vaduz Lichtenstein und Synoikos Beteiligungs AG, Vaduz Lichtenstein gehaltene Nachrangschuldverschreibungen mit Wirkung zum 01.05.2020 erworben. Die nachrangigen Verbindlichkeiten dürfen im Fall einer Insolvenz oder einer Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Eine Umwandlung in Kapital oder in eine andere Schuldform ist vertraglich nicht festgeschrieben. Die Tilgung erfolgt endfällig. Jedes Darlehen kann insgesamt, jedoch nicht teilweise, nach Wahl der Emittentin und vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzeitig gekündigt und zu ihrem Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt werden, sofern die Bank sodann höherwertiges Kapital ausgibt. Die Darlehen erfüllen die Kriterien der seit 1. Januar 2014 gültigen Capital Requirements Regulations (CRR) und der Capital Requirement Directive IV (CRD IV) an regulatorisches Eigenkapital. Nach allen genannten gesetzlichen Regelungen wird das Darlehen als "Tier-2-Kapital" definiert. 9. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital beträgt TEUR 11.842 (Vorjahr: TEUR 9.300) und ist eingeteilt in 11.842.373 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00 pro Aktie. Im Februar 2020 wurden 800.000 Stückaktien zu einem Gesamtpreis von TEUR 800 von den Minderheitsaktionären an die Mehrheitsgesellschafterin verkauft, die somit wieder zur Allein-Eigentümerin wurde. Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag TEUR 36.477 (Vorjahr: TEUR 31.551). Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen des genehmigten Kapitals eine Erhöhung des Grundkapitals um TEUR 2.542 auf TEUR 11.842 durchgeführt. In diesem Zuge wurden darüber hinaus insgesamt TEUR 12.458 in die Kapitalrücklage eingestellt. Im September 2020 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 5.321, welche mit dem bestehenden Bilanzverlust aus dem Geschäftsjahr 2019 verrechnet wurde. Im Dezember 2020 erfolgte eine weitere Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 5.000 durch die Alleinaktionärin. Zur Stärkung des Eigenkapitals ist der Vorstand gemäß Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. November 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen einmal oder mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sichteinlagen, insgesamt jedoch um höchstens TEUR 4.000 zu erhöhen. Im Geschäftsjahr hat der Vorstand von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und das gezeichnete Kapital um TEUR 2.542 (Vorjahr: TEUR 1.300) erhöht. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge gem. § 268 Abs. 8 HGB beläuft sich auf TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 30) und betrifft ausschließlich selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte. 10. Fremdwährung Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 2.308). Am Bilanzstichtag bestehen keine Schulden in fremder Währung. 11. Außerbilanzielle Posten Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB, §§ 26,27 RechKredV bestehen zum 31. Dezember 2020 aus Avalen in Höhe von 1.792 (Vorjahr: TEUR 2.452). Auf Grundlage der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Begünstigten geht der Vorstand nicht von einer Inanspruchnahme aus den abgegebenen Avalen aus. Zum 31. Dezember 2020 bestehen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von TEUR 21.877 (Vorjahr: TEUR 18.601). Eine Inanspruchnahme kann jederzeit erfolgen. V. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Betriebliche Erträge a) Zinserträge
Die Zinserträge verteilen sich geographisch wie folgt:
Bei den im Ausland erzielten Zinserträgen handelt es sich zu etwa gleichen Teilen um Kunden aus der EU und um Kunden außerhalb der EU. Die negativen Zinsen in Höhe von TEUR 2.151 (Vorjahr: TEUR 1.705) sind vollständig dem Inland zuzuordnen. b) Provisionserträge
Die Provisionserträge verteilen sich geographisch wie folgt:
Der Anstieg des Provisionsergebnisses resultiert insbesondere aus dem Anstieg des abgewickelten Zahlungsverkehrs. Bei den im Ausland erzielten Provisionserträgen handelt es sich im Wesentlichen um Kunden aus der EU. c) Sonstige betriebliche Erträge (§ 35 I (4) RechKredV)
Die sonstigen betrieblichen Erträge verteilen sich geographisch wie folgt:
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 2.244 resultiert aus der Verwertung zweier Factoring-Engagements im Vorjahr in Höhe von TEUR 3.156. Die Erträge aus dem Ausland sind vollständig der EU zuzuordnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (betreffen nicht das Kreditgeschäft) in Höhe von TEUR 241 (Vorjahr: TEUR 2). 2. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Die Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen um TEUR 3.484 resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung der nicht abzugsfähigen Vorsteuer um TEUR 249, einer Erhöhung der Personalkosten um TEUR 860, einer Erhöhung ausgelagerter Dienstleistungen um TEUR 796, einer Erhöhung der Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 654 sowie einer Erhöhung von personalbezogenen Aufwendungen in Höhe von TEUR 773 (Boni, Abfindung). Die Erhöhung der Personalaufwendungen liegt insbesondere begründet in höheren Gehaltszahlungen aufgrund der Aufstockung von Mitarbeitern sowie der Verbuchung einer Abfindungsrückstellung in Höhe von TEUR 200. Die Erhöhung der Kosten für Outsourcing betreffen ausschließlich erhöhte Aufwendungen für erbrachte IT Leistungen im Zusammenhang mit dem Kernbankensystem. Die Erhöhungen der Rechts- und Beratungskosten betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Strategieberatung sowie Rechtsberatung für die Restrukturierung der Bank. Die Erhöhung der sonstigen Personalkosten betreffen insbesondere erhöhte Aufwendungen für Fremddienstleistungen um TEUR 410. Ferner enthalten die Personalkosten eine Rückstellung für eine Erlösbeteiligungsoption eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds in Höhe von TEUR 804 (Vorjahr: TEUR 857), dessen leichte Reduzierung sich gegenläufig auswirkt. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 391 (Vorjahr: 242 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Ausbuchung von Positionen aus dem Jahresabschluss 2019 (TEUR 204) sowie Aufwendungen für Zinsen gem. § 233a AO (TEUR 117). 4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen, Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen gliedern sich wie folgt: Entwicklung Wertberichtigungen und Abschreibungen in TEUR
Im Bereich Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen zeigte sich für 2020 mit TEUR 35.685 (Vorjahr: TEUR 17.534) eine Verdoppelung. Diese Erhöhung von TEUR 18.151 spiegelt die Verschlechterung der Bonitäten der Kunden aufgrund der Corona-Krise wider, die ab April/Mai einsetzte. Die Bank benutzt ein Rating-Verfahren, das auf monatlichen Daten basiert und das die Verschlechterung der Kreditqualitäten zeitgenau dokumentierte. Insgesamt wurden 51 Kreditausfälle mit einem Volumen von TEUR 21.431 registriert, wovon die Mehrzahl auf den Bereich Unternehmerkredit mit 42 entfiel. Im Bereich Wachstumsfinanzierung gab es 9 Ausfälle. Die Gründe der Kreditausfälle reichen von Insolvenz (Anzahl: 8), Bonitätsverschlechterung (17) bis zu Zahlungsverzug (20) und sonstige Gründe (6). Durch den Volumenabbau im Kreditgeschäft kam es zu einer deutlichen Erhöhung der Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft um 406,6% auf TEUR 16.989 (Vorjahr TEUR: 3.352). Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich Wertberichtigungen von netto TEUR 18.696 im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr TEUR: 14.182). Darin enthalten sind Eingänge auf abgeschriebene Forderungen in Höhe von 376 TEUR sowie Verbräuche von 2.259 TEUR. 5. Sonstige Steuern Die Bank hat einen Umsatzsteuerstreit mit dem Finanzamt im Geschäftsjahr 2020 beigelegt und eine Nachzahlung von TEUR 812 für die Jahre 2015 - 2018 geleistet, die nicht budgetiert waren. Diese Aufwendungen sowie eine Rückstellung für ausstehende Umsatzsteuer für das Geschäftsjahr 2019 und eine die bislang strittige Zahlung für 2014 werden unter der Position "Sonstige Steuern" ausgewiesen. VI. SONSTIGE ANGABEN 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 (3a) iVm. § 34 I 2 RechKredV) Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büroräume bis zum Ende der Laufzeit (2024) in Höhe von TEUR 1.764, davon entfallen auf das Jahr 2020 TEUR 399. Gegenüber dem Betreiber des Kernbanksystems und wesentlicher Teile der IT-Infrastruktur bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen bis zum Ende der Laufzeit (2022) in Höhe von TEUR 1.490, davon entfallen auf das Jahr 2020 TEUR 1.251. Aus einer mehrjährigen Vermögenshaftpflicht-Versicherung bestehen finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende der Laufzeit (2022) in Höhe von TEUR 464, davon entfallen auf das Jahr 2020 TEUR 93. Daneben bestehen Verpflichtungen aus anderen laufzeitabhängigen Verträgen in Höhe von TEUR 72. Die herausgegebenen Avale beschränken sich bei der DHB auf ausgewählte Kunden, da es sich um kein aktiv beworbenes Produkt handelt. Die DHB schätzt das Risiko der Inanspruchnahme als gering ein. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von unwiderruflichen Kreditzusagen sieht die DHB als hoch an, hierfür wurde aber ausreichend Risikovorsorge gebildet. 2. Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 77 Arbeitnehmer (ohne Vorstände, Auszubildende und Praktikanten) beschäftigt, davon 42 im Markt und 35 in der Marktfolge (Vorjahr: 69 Mitarbeiter, davon 42 Markt und 27 Marktfolge). 3. Organe Mitglieder des Vorstands im Berichtsjahr waren:
Es bestanden im Geschäftsjahr 2020 keine angabepflichtigen weiteren Mandate in Aufsichtsräten und ähnlichen Gremien. Gemäß § 285(9b) Nr.l HGB erfolgt folgende Angabe: Mit dem ehemaligen Mitglied des Vorstandes für Markt (Herrn Daniel Kreis) wurde eine Erlösbeteiligungsoption vereinbart mit Ausübung zum 1. Januar 2026. Nach § 286 (4) HGB wird auf die Angabe der für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge verzichtet. Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr entsprechend der folgenden Übersicht zusammen:
Den Organmitgliedern wurden zum Stichtag weder Vorschüsse und Kredite gewährt, noch wurden zugunsten von Vorständen und Aufsichtsräten Haftungsverhältnisse eingegangen. Die Vergütungen an den Aufsichtsrat belaufen sich auf TEUR 80 (Vorjahr: TEUR 75) . 4. Konzernverhältnisse (Verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen) Die Anteile an der Gesellschaft werden in mehrheitlichen Umfang von der Reimann Investors GmbH & Co. Finanzholding KG, Grünwald, gehalten. Die Reimann Investors GmbH & Co. Finanzholding KG stellt zum 31. Dezember 2020 einen Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen auf, der im Bundesanzeiger unter der Nummer 201012038118 veröffentlicht wird. Gemäß § 20 Abs. 6 AktG wurde im Februar 2010 folgende Bekanntmachung veröffentlicht: "Die Reimann Investors GmbH & Co. Finanzholding KG, 82031 Grünwald, hat uns das Bestehen einer Beteiligung gem. § 20 Abs. 1 u. 3 AktG sowie das Bestehen einer Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 4 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft mitgeteilt. Gleichzeitig hat uns die Reimann Investors GmbH, 82031 Grünwald, mitgeteilt, dass ihr Kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der Anteile, die der von ihr abhängigen Reimann Investors GmbH & Co. Finanzholding KG gehören, mittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört." 5. Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers braucht nicht angegeben zu werden, da es in die Angaben im Konzernabschluss der Reimann Investors GmbH & Co. Finanzholding KG einbezogen wird (§ 285 Nr. 17 HGB). 6. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGB Die Reimann Investors Advisory GmbH hatte für den Zeitraum als verbundenes Unternehmen ein Zahlungsverkehrskonto zu Sonderkonditionen in der Kontoverbindung, Außerdem hatte die Reimann Investors Advisory GmbH ein Kreditorenkonto, auf dem generell keine Gebühren anfallen und indem Mietzahlungen zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt werden. 7. Ereignisse nach dem Stichtag (Nachtragsbericht § 285 Nr.33 HGB) Neben der Kapitaleinzahlung des Eigentümers in Höhe von TEUR 5.000 im Dezember 2020 wurden weitere TEUR 5.000 seitens des Eigentümers im März 2021 als Kapitalzuführung geleistet (Beschlussfassung des Aufsichtsrates vom 28. Januar 2021). 8. Ergebnisverwendung Der Bilanzverlust 2020 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. VII. Angaben gemäß § 26a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 6 KWG Die Bank mit Sitz in München hat keine Zweigniederlassungen im EU-Ausland. Sämtliche im Jahresabschluss dargestellten Angaben i.S.v. § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Handelsbank AG definiert den nach § 26a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG anzugebenden Umsatz als "Bruttoerträge" (i.S.d. EU-Bankbilanz-Richtlinie), der sich aus der Summe der in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Erträge ergibt, auf die hier verwiesen wird. Die nach § 26a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 bis 5 KWG offenzulegenden Angaben stellen sich wie folgt dar:
Beihilfen öffentlicher Stellen erhielt die Deutsche Handelsbank AG im Geschäftsjahr 2020 nicht.
München, den 31. März 2021 und 09. Juli 2021 Dr. Frank Schlaberg, Vorstand Dr. Gerhard Grebe, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
* Abschreibungen im Berichtsjahr
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020Inhaltsverzeichnis 1 Gesamtwirtschaftliche Grundlagen und Rahmenbedingungen 1.1 Wirtschaftliches Umfeld 1.2 Wettbewerbsumfeld der Deutsche Handelsbank AG 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Grundlagen der Bank 2.2 Geschäftsmodell der Bank 2.3 Geschäftsverlauf 2020 2.3.1 Personal 2.3.2 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht 2.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens 2.4.1 Vermögenslage 2.4.2 Finanzlage 2.4.3 Ertragslage 2.4.4 Zusammenfassung 3 Risikobericht 3.1 Risikostrategie 3.2 Überwachung der Risikotragfähigkeit 3.3 Risikoberichterstattung 3.4 Risikoarten 3.4.1 Adressausfallrisiken 3.4.2 Zinsrisiken 3.4.3 Operationelle Risiken 3.4.4 Ertrags-/Geschäftsrisiko 3.4.5 Liquiditätsrisiko 3.5 Zusammenfassung 4 Prognosebericht 4.1 Gesamtwirtschaftliche Prognose 2021 4.2 Chancen- und Risikobericht 5 Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs 1 Gesamtwirtschaftliche Grundlagen und Rahmenbedingungen 1.1 Wirtschaftliches Umfeld Die Entwicklung der Weltwirtschaft wie auch der deutschen Wirtschaft standen 2020 ganz unter dem Einfluss der Covid-19-Pandemie. So verzeichneten der Welthandel einen drastischen Einbruch um 6,1% und die Weltwirtschaft einen deutlichen Wachstumseinbruch um 3,6%. 1 Zeitweise kam es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der internationalen Lieferketten. Die Einschränkung der sozialen Kontakte zur Bekämpfung der ersten Welle der Pandemie führten im Frühjahr 2020 in Deutschland zu dem stärksten Rückgang der Wirtschaftsleistung seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen für Deutschland im Jahr 1970. 2 Nach dem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 9,7% gegenüber dem Vorquartal im zweiten Quartal 2020 setzte eine kräftige wirtschaftliche Erholung mit einem BIP-Zuwachs von +8,5% im dritten Quartal ein 3 , da die gesundheitspolitischen Beschränkungen zurückgefahren werden konnten. Die konsumnahen Dienstleistungen, die unter dem harten Lockdown besonders gelitten hatten, erholten sich im Sommer. Die Produktion profitierte von der Belebung des Welthandels, die insbesondere von China ausging. Im Herbst 2020 kam die Erholung bereits wieder zum Stillstand, da die zweite Welle der Pandemie mit stark zunehmenden Infektions- und Todeszahlen erneut einen Lockdown erforderlich machte. Im Jahrdurchschnitt ging das reale BIP 2020 um 5,0% zurück. 4 Dies ist der zweithöchste Einbruch in den letzten 50 Jahren. Nur in der Finanzkrise 2009 war der Rückgang mit 5,7% stärker. 5 Letztlich waren es die zügig beschlossenen und umgesetzten Ausgabenprogramme und Finanzhilfen für Unternehmen und Verbraucher in bisher nicht gekannter Dimension, die einen stärkeren wirtschaftlichen Einbruch mit größeren Schäden in der Wirtschaftsstruktur verhinderten. Diese Unterstützungsmaßnahmen summierten sich auf insgesamt 40% des BIP. 6 Infolgedessen wandelte sich der Budgetüberschuss 2019 in Höhe von 1,5% des BIP 2020 in ein Budgetdefizit in Höhe von -4,8% des BIP. 7 Der Rückgang der realen wirtschaftlichen Leistung fiel im Euroraum mit -7,4% stärker aus als in Deutschland. Am stärksten von der Covid-19-Pandemie betroffen waren Spanien mit Rückgängen von -11,7% sowie Italien und Frankreich von jeweils -9,3%. 8 Auch die Geldpolitik in der Eurozone blieb 2020 expansiv ausgerichtet. Im März 2020 wurde das Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP = Pandemic Emergency Purchase Program) beschlossen, mit dem für Ankäufe von öffentlichen und privaten Anleihen einschließlich zweimaliger Erhöhungen ein Rahmen von EUR 1.850 Mrd. zeitlich befristet zur Verfügung gestellt wurde. Der Zins für die Einlagenfazilität der EZB blieb während des gesamten Jahres 2020 unverändert bei -0,5%. 9 Die reichliche Liquiditätsversorgung verhinderte einerseits Liquiditätsanspannungen im Finanzsektor, trieb die Aktienmärkte andererseits jedoch zu neuen Höchstständen.
1 Ifo Konjunkturprognose Winter 2020: Das
Coronavirus schlägt zurück - erneuter Shutdown
bremst Konjunktur ein zweites Mal aus, ifo Institut vom
16.12.2020, heruntergeladen am 20.02.2021
1.2 Wettbewerbsumfeld der Deutsche Handelsbank AG Schockwellen am deutschen Finanzmarkt verursachten 2020 die Bilanzmanipulation und die Insolvenz der Wirecard AG, eines Zahlungsdienstleisters aus München. Dieser größte Bilanzskandal eines DAX-Unternehmens hatte im Weiteren in der Finanzaufsicht und in der Wirtschaftsprüferaufsicht personelle Konsequenzen. Die Marktanteile von Wirecard wurden relativ geräuschlos auf andere, u.a. europäische Marktteilnehmer verteilt, so dass es zu keinen Störungen im Zahlungsverkehr kam. Im Zahlungsverkehrsmarkt ist zurzeit eine Konsolidierung mit einer Konzentration auf größere Wirtschaftseinheiten im Gange, die noch nicht abgeschlossen ist. Am Ende dieses Prozesses erwartet die Bank ein wettbewerbsintensives Oligopol. Für eine Bank mit der Größe der Deutsche Handelsbank AG bleibt in diesem Wettbewerbsumfeld nur eine Nischenfunktion für bestimmte Dienstleistungen für bestimmte Kundengruppen. Wenn es auch 2020 zu keiner Änderung der Struktur des deutschen Bankenmarktes kam und sich die Konsolidierung weiterhin innerhalb des Sparkassen- und Genossenschaftssektors vollzog, so hat die Covid-19-Pandemie Trends beschleunigt, die eine verstärkte Anpassung interner Strukturen aus Kosten- und Effizienzgründen vorantrieb. Einige Banken haben ihr Filialnetz weiter ausgedünnt 10 , und der Personalabbau beschleunigte sich. Die Bedeutung von Bargeld war weiter rückläufig, und die Banken setzten verstärkt auf digitale Vertriebskanäle. Durch die Pandemie konnten die Banken in einigen Fällen Effizienzgewinne von 20% oder 25% realisieren. 11 Für die Banken entstanden durch die Covid-19-Pandemie die größten Risiken im Kreditmarkt. Nachdem der Anteil der "Non Performing Loans" (NPL-Quote) 2019 wieder das Niveau vor der Finanzkrise 2009 erreicht hatte, dürfte es 2020 infolge der tiefen Rezession zu einer deutlichen Erhöhung kommen. 12 Die Risikovorsorge der Banken, die sich in den letzten Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau bewegte, sollte etwa dreimal bis fünfmal höher ausfallen und die Bankergebnisse erheblich belasten. 13 Im Bankensektor ist die Deutsche Handelsbank AG, München, eine Nischen- bzw. Spezialbank im Eigentum einer Unternehmerfamilie. Kerngeschäftsfeld der Bank ist die Finanzierung von Wachstumsunternehmen. Der Zugang zu Eigen- und Fremdkapital ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für alle Wachstumsunternehmen. Bei den möglichen Kapitalquellen hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. So gibt es mittlerweile verschiedenste Optionen, um sich als Start-up bzw. Wachstumsunternehmen Finanzierungen zu sichern. Ein Großteil des Kapitals für junge Unternehmen stammt dabei i.d.R. von professionellen Investoren (z. B. Venture Capital, Private Equity oder Family Offices). Der klassische Fremdkapitalzugang hingegen, mit dem in der Vergangenheit viele mittelständische Unternehmen hierzulande ihr Wachstum vielfach in der gesamten Breite finanziert haben, wird von Wachstumsunternehmen noch immer nicht als mögliche Option wahrgenommen. Dies wird dem DHB-Vertrieb immer wieder in Kundengesprächen gespiegelt. Es mangelt aber auch an attraktiven Angeboten der Banken. Das liegt zum einen an den traditionellen Banken selbst, die bislang häufig Digitalunternehmen in der Wachstumsphase gar nicht oder nur mit hohen Risikoaufschlägen finanzieren. Gründer wiederum scheuen zum anderen den Aufwand, den ein herkömmlicher Kreditantragsprozess mit langwierigen Entscheidungsprozessen mit sich bringt. Genau in dieser Nische konnte sich die Deutsche Handelsbank AG mit einem ihrer Kernangebote, der Wachstumsfinanzierung, weiter etablieren.
10 Im Interview: Andrea Enria, Europas
Bankenaufsicht soll transparenter werden,
Börsenzeitung, Jahresschlussausgabe vom 31. Dezember
2020, S. 3
2 Wirtschaftsbericht 2.1 Grundlagen der Bank Die Deutsche Handelsbank AG (Bank) hat ihren Firmensitz in München. Neben dem Hauptsitz in München mit allen operativen Einheiten gibt es eine Zweigstelle in Berlin, welche dem Vertrieb von Bankdienstleistungen dient. Zum Jahresende 2020 ist die im privaten Familienbesitz befindliche Reimann Investors GmbH & Co. Finanzholding KG, Grünwald, einzige Aktionärin. Bezüglich der Änderungen in der Aktionärsstruktur während des letzten Geschäftsjahrs wird auf die Angaben im Anhang Abschnitt III.9 verwiesen. Die Bank besitzt eine Vollbanklizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn. Geschäftszweck der Bank, entsprechend den Regelungen in der Satzung, ist das Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, 2,4, 5, 8 und 10 sowie § 1 Absatz la Satz 2 Nr. 1, la, 2, 3, 4, 5, 9 und 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). 2.2 Geschäftsmodell der Bank Das Geschäftsmodell der Bank basierte im Geschäftsjahr 2020 auf dem Anspruch, ihre (Geschäfts-)Kunden als zuverlässiger Partner im Zahlungsverkehr und als Fremdkapitalgeber im Bereich Wachstumsfinanzierung zu begleiten. Im etablierten Bereich Zahlungsverkehr hat die Bank u.a. Abwicklungsdienstleistungen für SEPA-Transaktionen für deutsche und europäische Kunden insbesondere im Massenzahlungsverkehr durchgeführt. Die Kunden in diesem Bereich sind Content-Anbieter/Digitale Geschäftsmodelle, Handelsunternehmen (e-Commerce) und Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider - PSP). Mitte 2021 hat die Bank beschlossen, das reine Zahlungsverkehrsgeschäft einzustellen. Im Kreditbereich steht die Bank Wachstumsunternehmen, insbesondere mit digitalen, internet- oder softwarebasierten Geschäftsmodellen, als Fremdkapitalgeber zur Seite. Alternativen zur Working Capital Finanzierung der Bank sind für diese Zielgruppe oftmals nur die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung oder die Aufnahme von Venture Debt, wobei die Bank selbst zukünftig ihre Produktgestaltung in Richtung der Venture Capital / Debt-Geber weiterentwickeln möchte, um das Ertrags-/Risikoprofil der Bank zu optimieren (z. B. durch erfolgs- oder transaktionsabhängige Ertragskomponenten). Darüber hinaus ist es Teil der Geschäftsstrategie der Bank, mehrere Ebenen des digitalen Ökosystems mit Finanzierungskomponenten auszustatten, um so das bestehende Netzwerk noch stärker bedienen zu können, beispielsweise durch General Partner- / Private Equity-Finanzierungslösungen für Investmentfonds. In dem 2018 eingeführten Bereich Unternehmerkredit, in dem Kredite mit reduzierten Ticketgrößen auf Basis einer prozess-effizienten Antragsstrecke für kleine und mittlere Unternehmen vergeben wurden, ist seit Ende 2019 das Neugeschäft eingestellt worden. Das Kreditportfolio befindet sich im Abbau. Im Bereich Banking-as-a-Service (BaaS) stellt die Bank Factoring-Lösungen in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung. Sie tritt daneben für FinTech-Unternehmen als Anbieter von regulierten Bankprodukten und als Refinanzierer auf. Auch in diesem Bereich ist 2020 das Neugeschäft eingestellt worden, und es wurde begonnen, das Bestandsportfolio abzubauen. Die Bank bietet in dem Kerngeschäftsfeld Wachstumsfinanzierung keine Standardkreditdienstleistungen an. Jeder Kredit ist individuell mit dem Kunden verhandelt worden. Hier gilt es, Kundenwünsche mit den strategischen Geschäftszielen der Bank und den regulatorischen Vorgaben in Einklang zu bringen. Dafür ist fachlich kompetentes und erfahrenes Personal nicht nur im Kreditvertrieb, sondern auch in der Kreditanalyse und Überwachung der Engagements notwendig. Auch im Zahlungsverkehr erwarten die Kunden im Rahmen der Möglichkeiten individuelle Anpassungen der Dienstleistungen, um ihre Geschäftsaktivitäten sicher und schnell im Kontext ihres Geschäftsmodells abwickeln zu können. Zur Abwicklung der Bankgeschäfte nutzt die Bank das Kernbankensystem Corporate Banking Suite (CBS) von PASS Consulting Group, Bad Mergentheim, in einem Outsourcing-Modell. Ziel der Auslagerung ist nicht nur die Nutzung von Kostenvorteilen in Bereichen, in denen sich die Bank nicht von Wettbewerbern differenzieren kann, sondern auch die Risikoreduktion durch die Beauftragung eines kompetenten Drittanbieters, der für die Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen im Bankgeschäft sorgt. Des Weiteren lagert die Bank Leistungen, die spezielles Knowhow erfordern, an spezialisierte Drittanbieter aus. Daneben hat die Bank für ihr Produktangebot bzw. deren Überwachung eigene Software-Anwendungen entwickelt. Eine wesentliche externe Größe für die Geschäftsaktivitäten der Bank ist grundsätzlich das gesetzliche und regulatorische Umfeld, in welchem sich die Bank bewegt. Neben den allgemeinen aufsichtsrechtlichen Vorschriften für das Betreiben des Bankgeschäfts wie KWG und deutsche wie europäische Verordnungen und Richtlinien ist die Bank durch den Geschäftsbereich Zahlungsverkehr besonders in der Überwachung der Transaktionen gefordert. Im Geschäftsbereich Wachstumsfinanzierung haben das Adressausfallrisiko und die angemessene Risikovorsorge bzw. die regulatorisch vorgeschriebene Überwachung und Steuerung der Kreditengagements große Bedeutung. Die Bank ist auch von politischen Entscheidungen betroffen, wie z.B. der Entscheidung der deutschen Regierung, Kreditkunden, die durch die Covid-19-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, Stundungen von Tilgung und Zinszahlung zu gewähren. Nach den vorgegebenen Kriterien der Bankenaufsicht hat die Bank im ersten und zweiten Quartal 2020 insgesamt 31 Vereinbarungen mit Kreditkunden zur Aufschiebung von Tilgungs- und Zinszahlungen beschlossen. Dies entspricht einem Anteil von 8,8% aller Kunden respektive 2,7% des gesamten Kreditvolumens Ende 2020. 2.3 Geschäftsverlauf 2020 Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren der Bank sind der Rohertrag (Erträge abzüglich Zins- und Provisionsaufwendungen) sowie das Jahresergebnis. Es erfolgt keine interne Steuerung nach nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Die Ertrags- und Ergebnisentwicklung der Bank stand 2020 im Wesentlichen unter dem Einfluss von drei Entwicklungen: (1) Die Geschäftsleitung verfolgte während des gesamten Geschäftsjahres einen strikten Kurs der Reduzierung der Komplexität des Geschäftsmodells, des Risikoabbaus und der Risikomitigation. So wurden Geschäftsaktivitäten wie der Unternehmerkredit und BaaS reduziert bzw. aufgegeben sowie das Kreditvolumen nahezu auf die Hälfte abgebaut, um die Risikotragfähigkeit zu entlasten. Im Zahlungsverkehr fokussierte sich die Bank auf Kunden mit Geschäftsmodellen, die eine Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der Bank und den strikter gefassten Aufnahmekriterien gewährleisten. Daneben hat die Geschäftsleitung umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Geldwäscheprävention ergriffen wie die Verstärkung der Ressourcen und die Intensivierung der Überwachung von Transaktionen. (2) Die Covid-19-Pandemie führte im Laufe des Geschäftsjahres zu einer deutlichen Ausweitung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und zu vermehrten Ausfällen im Kreditportefeuille. Die Risikovorsorge musste entsprechend erhöht werden. (3) Gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Profitabilität in den beiden Kernbereichen der Bank, der Wachstumsfinanzierung und dem Zahlungsverkehr, eingeleitet und durchgeführt, deren volle positive Wirkung sich erst 2021 zeigen werden. Trotz dieser rigiden Konsolidierungsmaßnahmen war der Rohertrag der Bank im Jahr 2020 nur um 3,0% auf EUR 22,3 Mio. (Vorjahr: EUR 23,0 Mio.) rückläufig. Hier hatte die Bank mit einem Rückgang auf EUR 21,1 Mio. gerechnet. Das Nettozinsergebnis verbesserte sich um 0,7% auf EUR 10,3 Mio., während sich das Nettoprovisionsergebnis sogar um 16,8% erhöhte. Der leichte Rückgang des Rohertrags ging ausschließlich auf die sonstigen Erträge zurück, die 2020 um 69,2% auf EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 3,2 Mio.) schrumpften. Im Geschäftsjahr 2019 gab es noch eine größere Rückzahlung aus dem sich in Abwicklung befindlichen Engagement in Großbritannien, im Geschäftsjahr 2020 wurde nur noch ein deutlich geringerer Betrag ausgekehrt. Das Jahresergebnis 2020 wurde erheblich davon belastet, dass die Risikovorsorge um EUR 18,7 Mio. (Vorjahr: EUR 14,2 Mio.) aufgestockt wurde. Im Laufe des Jahres 2020 beobachtete die Bank eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer, insbesondere im Bereich Unternehmerkredit, aufgrund der pandemiebedingten Rezession und der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen. Den erhöhten Adressausfallrisiken wurde durch eine entsprechend konservative Bildung von Risikovorsorge Rechnung getragen. Sie erreichte mit 4,1% der Bilanzsumme einen mehr als doppelt so hohen Wert wie 2019 mit 1,7%. Das Ergebnis vor Risikovorsorge (Rohertrag abzüglich Verwaltungsaufwendungen) blieb dagegen nur 3,8% hinter der Planung zurück, da die Zinserträge weniger als erwartet von der Covid-19-Pandemie-Krise betroffen waren und das Provisionsgeschäft sogar von dem boomenden eCommerce-Geschäft profitierte. Aufgrund der erhöhten Risikovorsorge ergab sich 2020 ein Jahresverlust von EUR 15,1 Mio. (Vorjahr: Jahresverlust EUR 5,3 Mio.), der deutlich über dem geplanten Verlust von EUR 4,0 Mio. lag. 2.3.1 Personal Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer bzw. Angestellten (ohne Vorstand) zum Ende des Geschäftsjahres 2020 stieg um 3 auf 77 Mitarbeiter (Vorjahr: 74 Mitarbeiter). Die personelle Kapazität wurde hierbei entsprechend den geschäftlichen und regulatorischen Anforderungen sukzessive angepasst. Durch die Transformation der Bank kam es im Geschäftsjahr 2020 zu einer erhöhten Fluktuation der Mitarbeiter. Die Bank ordnete Mitte März 2020 (Beginn Covid-19-Pandemie) Mobile Work für alle Mitarbeiter bis auf eine Notfallbesetzung von wichtigen Funktionen wie IT und Zahlungsverkehr an. Dank der technischen Ausstattung und der bereits geübten Praxis gelang der Übergang reibungslos, und der Bankbetrieb funktionierte ohne Störungen in den Lockdown-Zeiten. 2.3.2 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht Gemäß § 312 AktG hat der Vorstand eine Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht abzugeben. Diese wurde wie folgt vorgenommen: "Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns zum Zeitpunkt der Vornahme der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte bekannt waren. Andere berichtspflichtige Maßnahmen sind weder getroffen noch unterlassen worden." 2.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens 2.4.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme der Bank verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 deutlich auf TEUR 455.230 zum Bilanzstichtag (Vorjahr: TEUR 824.975). Die Bilanzverkürzung um 44,8% ist das Resultat des im Rahmen des Konsolidierungsprogramms erfolgten Abbaus des Kreditvolumens. Die Forderungen an Kunden nahmen um 38,4% auf TEUR 128.063 (Vorjahr: TEUR 207.826) ab. Nähere Angaben zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie werden in diesem Zusammenhang unter der Ertragslage ausgeführt. Gleichzeitig halbierten sich nahezu die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden; diese nahmen um 47,2% auf TEUR 378.509 ab. Durch die Bereinigung des Zahlungsverkehrsportfolios und der Verteuerung der Verwahrentgelte reduzierten sich insbesondere die täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 54,2% auf TEUR 260.278 (Vorjahr: TEUR 568.669). Die zur Refinanzierung des Kreditgeschäftes eingeworbenen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit sind ebenfalls gesunken, allerdings mit -20,0% in einem geringeren Ausmaß. Sie nahmen auf TEUR 118.231 ab (Vorjahr: TEUR 147.704). Infolge des rückläufigen Kreditvolumens waren weniger Refinanzierungsmittel notwendig. Die Rückstellungen erhöhten sich auf TEUR 4.774 (Vorjahr: TEUR 1.693); darin enthalten ist die 2016 gewährte Erlösbeteiligungsoption eines bereits ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Die sonstigen Verbindlichkeiten nahmen deutlich auf TEUR 2.005 ab (Vorjahr: TEUR 27.705). Im Vorjahr erfolgte die stichtagsbezogene Anpassung der Guthaben bei Zentralnotenbanken durch Einstellung von Kundenverbindlichkeiten auf Clearingkonten zum Stichtag 31.12.2019 als sonstige Verbindlichkeiten. Im Laufe des Jahres 2020 wurde eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Kunden aufgrund der starken konjunkturellen Eintrübung beobachtet, was sich auch in der erhöhten Risikovorsorge im Kreditgeschäft widerspiegelte. Hierfür und aufgrund des Methodenwechsels und Einführung einer angepassten Kreditratingskala erfolgte eine Rückstellungsbildung in Höhe von TEUR 2.317 (insbesondere Rückstellungen für Wachstumsfinanzierung TEUR 1.210 (Vorjahr: TEUR 10) sowie Rückstellungen für Avale TEUR 1.063 (Vorjahr: TEUR 0). Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag TEUR 36.477 (Vorjahr: TEUR 31.551). Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen des genehmigten Kapitals eine Erhöhung des Grundkapitals um TEUR 2.542 auf TEUR 11.842 durchgeführt. In diesem Zuge wurden darüber hinaus insgesamt TEUR 12.458 in die Kapitalrücklage eingestellt. Im September 2020 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 5.321, welche mit dem bestehenden Bilanzverlust aus dem Geschäftsjahr 2019 verrechnet wurde. Im Dezember 2020 erfolgte eine weitere Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 5.000 durch die Alleinaktionärin. Des Weiteren hat die Alleinaktionärin im März 2021 eine zweite Tranche in Höhe von TEUR 5.000 in die Kapitalrücklage eingezahlt. Ende März 2021 wurden von der Muttergesellschaft Eventualforderungen aus Schadenersatzansprüchen der Bank in Höhe von TEUR 5.000 angekauft, die bei der Bank als sonstige betriebliche Erlöse verbucht wurden. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG (Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme) betrug zum Bilanzstichtag -3,31% (Vorjahr: -0,64%). Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sind im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR°1.792 gesunken (Vorjahr: TEUR°2.452). Die unwiderruflichen Kreditzusagen sind auf TEUR°21.877 angestiegen (Vorjahr: TEUR°18.601). 2.4.2 Finanzlage Die Bank refinanziert sich im kurzfristigen Laufzeitbereich über Kundeneinlagen aus dem Zahlungsverkehr. Darüber hinaus werden gebundene Einlagen mit Firmen- und Privatkunden über unterschiedlichen Laufzeiten bzw. mit unterschiedlichen Kündigungsfristen abgeschlossen. Die Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode des DRS 21. Kapitalflussrechnung
Zusammengefasst verringerten sich die liquiden Mittel um TEUR 295.686 (Vorjahr: Erhöhung um TEUR 236.414), so dass am Jahresende ein Finanzmittelfonds (bestehend aus der Barreserve) in Höhe von TEUR 306.198 (Vorjahr: TEUR 601.884) ausgewiesen wurde. Wesentlicher Grund dieser Veränderung ist die Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus den Einlagen. Gegenläufig wirkt sich der Zufluss aus der Verkleinerung des Aktivgeschäfts aus. Hauptziel des Finanzmanagements ist es, die Liquidität der Bank zu sichern und so zu steuern, dass deren Finanzierungs- und Refinanzierungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist und finanzielle Risiken auch unter Einsatz von Finanzinstrumenten reduziert werden. Das Finanzmanagement der Bank wird im Rahmen der maßgeblichen Gesetze sowie der internen Grundsätze und Regeln ausgeübt und umfasst das Liquiditätsmanagement sowie das Management von Kreditausfallrisiken. Die Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts der Bank steht demnach als notwendige Bedingung des Geschäftswachstums an zentraler Stelle. Das Finanzmanagement der Bank ist gekennzeichnet durch eine enge Abstimmung zwischen Markt und Marktfolge sowie eine vorausschauende Steuerung finanzieller Risiken. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufgabe, den Finanzbedarf des operativen Geschäfts sowie den Finanzbedarf für Investitionen jederzeit ausreichend zu decken. Die Bank hat ein Liquiditätsmanagement installiert, welches sicherstellt, dass die Bank jederzeit ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen konnte und in nächster Zukunft erfüllen kann. Hierzu werden die Zahlungsströme aus dem operativen Geschäft und aus Finanzgeschäften in einer rollierenden Planung erfasst. Da die Bank stets eine Barreserve und täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute in ausreichender Höhe vorgehalten hat, war ihre Fähigkeit zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2020 jederzeit gewährleistet. Per 31. Dezember 2020 betrug die Barreserve TEUR 306.198 (Vorjahr: TEUR 601.878), die aus täglich fälligen Guthaben bei der Europäischen Zentralbank bestanden. Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute valutierten bei TEUR 19.156 (Vorjahr: TEUR 10.305). Die Eigenkapitalquote belief sich am 31. Dezember 2020 auf 8,01% (Vorjahr: 3,82%). Bezüglich außerbilanzieller Verpflichtungen und derer möglichen Einflüsse auf die wirtschaftliche Lage der Bank wird auf den Anhang Abschnitt III.11 verwiesen. 2.4.3 Ertragslage Die Bank stellt eine laufende Überwachung der Wachstums- und Ertragsentwicklung sicher. Im monatlichen Reporting werden Abweichungen von den avisierten Plangrößen frühzeitig identifiziert und Maßnahmen eingeleitet, sofern dies notwendig sein sollte. Die Bank erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 Zinserträge (nach Abzug negativer Zinsen) in Höhe von TEUR 12.421 (Vorjahr: TEUR 11.401) und Provisionserträge in Höhe von TEUR 11.720 (Vorjahr: TEUR 11.481). Der Anstieg der Zinserträge resultierte im Wesentlichen aus der Strategie der Erhöhung der Profitabilität der Engagements im Kreditgeschäft, die eine Erhöhung der Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften um 11,2% zur Folge hatte. Die Aufwendungen für Negativzinsen für die Einlagen bei der Deutschen Bundesbank stiegen dagegen um 26,2% und schmälerten die Zinserträge. Der Anstieg der Provisionserträge spiegelt die gestiegene Bedeutung von e-Commerce in der Covid-19- Pandemie wider. Trotz Bereinigung des Kundenstamms im Zahlungsverkehr ist die Zahl der Transaktionen und sind damit die Transaktionserträge angestiegen. Damit verbunden sind Provisionsaufwendungen in Höhe von TEUR 652 (Vorjahr: TEUR 2.009) angefallen. Die Bank erzielte sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 999 (Vorjahr: TEUR 3.243). Aus der Selbstliquidation des Factoring-Engagements in Großbritannien gab es noch abschließende Rückzahlungen aus den Einlagen. Damit wurde das Engagement 2020 vollständig abgewickelt. Die Kosten im Personalbereich stiegen primär bedingt durch den erhöhten Personalstand auf TEUR 7.927 (Vorjahr: TEUR 7.067). Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich 2020 deutlich auf TEUR 9.104 (Vorjahr: TEUR 6.480). Hinter dem Anstieg dieser Aufwendungen stehen Mehraufwendungen für die rechtlichen und strategischen Beratungsleistungen externer Spezialisten im Rahmen der Transformation der Bank, die teils über den Budgetrahmen hinausgingen. Aufwände sind auch entstanden durch die Aufarbeitung der in der Vergangenheit vernachlässigten Kontrollen in der Geldwäscheprävention. Im Bereich Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen zeigte sich für 2020 mit TEUR 35.685 (Vorjahr: TEUR 17.534) eine Verdoppelung. Diese Erhöhung von TEUR 18.151 reflektiert die Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer aufgrund der Covid-19-Pandemie, die ab April/Mai einsetzte. Die Bank benutzt ein Rating-Verfahren, das auf monatlichen Daten basiert und das die Verschlechterung der Kreditqualitäten zeitgenau dokumentierte. Insgesamt wurden 51 Kreditausfälle mit einem Volumen von TEUR 21.431 registriert, wovon die Mehrzahl auf den Bereich Unternehmerkredit mit 42 entfiel. Im Bereich Wachstumsfinanzierung gab es 9 Ausfälle. Die Gründe der Kreditausfälle reichen von Insolvenz (Anzahl: 8), Bonitätsverschlechterung auf 100% (17) bis zu Zahlungsverzug (20) und sonstige Gründe (6). Durch den Volumenabbau im Kreditgeschäft kam es zu einer deutlichen Erhöhung der Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft um 406,8% auf TEUR 16.989 (Vorjahr: TEUR 3.352). Werden beide Größen saldiert, ergeben sich Wertberichtigungen von netto TEUR 18.696 im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr: TEUR 14.182). Im Jahresvergleich bedeutet dies eine Erhöhung um 31,8%. Insgesamt ergibt sich ein Risikovorsorgebestand von EUR 36,3 Mio., von denen ca. EUR 5,5 Mio. aus der Methodenumstellung bei Einführung einer angepassten Kreditratingskala resultieren. Für das Geschäftsjahr 2020 ergab sich damit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 15.074, der erheblich über dem Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von TEUR 5.321 lag. Die Bank hat einen Umsatzsteuerstreit mit dem Finanzamt im Geschäftsjahr 2020 beigelegt und eine Nachzahlung von TEUR 812 für die Jahre 2015 - 2018 geleistet, die nicht budgetiert waren. Diese Aufwendungen sowie eine Rückstellung für ausstehende Umsatzsteuer für das Geschäftsjahr 2019 und die bislang strittige Zahlung für 2014 werden unter der Position "Sonstige Steuern" ausgewiesen. Wechselkurse und Inflation hatten keine Auswirkung auf die Ertragslage. Die Abschlusszahlungen aus der Abwicklung des Engagements in Großbritannien waren abgesichert. 2.4.4 Zusammenfassung Die Geschäftsentwicklung ist insgesamt 2020 deutlich ungünstiger als erwartet verlaufen, was insbesondere auf die durch die Covid-19-Pandemie verursachte Verschlechterung der Qualität des Kreditportefeuilles und der notwendigen Erhöhung der Risikovorsorge zurückzuführen ist. 3 Risikobericht Der Vorstand trägt die Verantwortung für das Risikomanagementsystem und entscheidet über die Strategien und die wesentlichen Fragen des Risikomanagements und der Risikoorganisation der Bank. Alle wesentlichen Kriterien werden nachvollziehbar und systematisch identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert, dokumentiert, überwacht und kommuniziert. Wesentliche vom Vorstand zu verantwortende Aktivitäten im Risikomanagementsystem sind:
Die bestehenden Prozesse werden fortlaufend analysiert, effizienter gestaltet und auch sukzessive entlang der Geschäftsausweitung ergänzt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat der Bank über wesentliche Änderungen der Geschäfts- und Risikostrategie. Die Geschäftsaktivitäten der Bank sind ihrem Wesen nach mit Risiken behaftet. Unter Risiko versteht die Bank negative Abweichungen vom erwarteten Ergebnis aufgrund interner oder externer Faktoren. Risiken werden daher eingehend analysiert, aktiv gesteuert und laufend überwacht. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, die für das Kreditinstitut als relevant und wesentlich erkannten Risiken zu bewerten, zu begrenzen, zu überwachen, zu berichten und somit die Existenz der Bank langfristig zu sichern. Die Beherrschung der Risiken unter allen relevanten Aspekten ist ein entscheidender Faktor für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der Bank. Die Risikosteuerung basiert unter anderem auf der Risikotragfähigkeitsrechnung, die laufend aktualisiert und berichtet wird. So erhalten Vorstand und Aufsichtsrat turnusgemäß einen Monatsbericht zur Risikotragfähigkeit der Bank für ein Going-Concern-Szenario zum jeweiligen Stichtag rollierend für ein Jahr vorausblickend. Die Anforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) 575/2013 finden mittels des Offenlegungsberichts Berücksichtigung, der auf der Website veröffentlicht wird. Die Bank erfüllt weiterhin die nach Art. 94 CRR vorgeschriebenen Grenzen als Nichthandelsbuchinstitut. 3.1 Risikostrategie Die Risikostrategie der Bank basiert auf der Geschäftsstrategie zur Realisierung der im Markt relevanten Chancen, der Risikoinventur und den Ergebnissen des Kapitalplanungsprozesses. Die Risikostrategie wurde turnusgemäß überarbeitet, durch den Vorstand verabschiedet und dem Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Risikostrategie deckt alle wesentlichen quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risiken ab und wird auf Basis der Risikotragfähigkeit und gesetzlicher Anforderungen mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Wesentlichkeit der einzelnen Risiken wird in einer Risikoinventur festgelegt. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur wurde Ende 2020 neben einer Bestandsaufnahme des Risikoprofils der Bank auch eine Neubewertung aller Risiken vorgenommen. Im Rahmen der Wesentlichkeitseinstufung der relevanten Risiken haben sich im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben. 3.2 Überwachung der Risikotragfähigkeit Kreditinstitute sind gemäß § 25a Abs. 1 KWG verpflichtet, angemessene und wirksame Verfahren einzurichten, um ihre Risikotragfähigkeit zu ermitteln und nachhaltig sicherzustellen. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit der Bank wurde ein Going-Concern Ansatz als Steuerungskreis eingerichtet. Der Going-Concern Ansatz stellt explizit auf eine Geschäftsfortführung unter Einhaltung der regulatorischen Mindestkapitalquoten ab. Bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit wird im Sinne eines Frühwarnsystems immer ein rollierender 12-Monatszeitraum vorwärtsgerichtet herangezogen. Gemäß der Risikotragfähigkeitsberechnung im Going-Concern Ansatz zum 31.12.2020 standen dem vorhandenen Risikodeckungspotential von TEUR 29.701 erwartete und unerwartete Risiken von TEUR 17.873 gegenüber, sodass sich nach Abzug der Risiken eine Überdeckung der Risikotragfähigkeit von TEUR 11.828 ergab. Die Risikotragfähigkeit der Bank war damit am Bilanzstichtag 31.12.2020 gegeben. Zur Würdigung der Angemessenheit der Kapitalausstattung der Bank wird die Höhe des ökonomischen Kapitals des dem Ansatz entsprechenden Risikodeckungspotentials gegenübergestellt. In der Going-Concern Perspektive besteht das verfügbare Risikodeckungspotential im Wesentlichen aus dem Eigenkapital nach HGB, Nachrangdarlehen mit Verlustbeteiligung (Tier 2 Kapital) und erwarteten Gewinnen für die kommenden zwölf Monate. Hiervon wird das zur Sicherung der regulatorischen Mindestquoten notwendige Mindestkapital abgezogen. Das hieraus verbleibende Risikodeckungspotential ist dazu geeignet, mögliche Verluste zu absorbieren und einen entsprechenden Risikopuffer aufrechtzuerhalten. 3.3 Risikoberichterstattung Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr monatlich Risikoberichte, die einen klaren Überblick sowie detaillierte Informationen über die Risiko- und Geschäftssituation der Bank sowie weitere steuerungsrelevante Informationen enthalten. Die Ergebnisse der Risikoberichte wurden regelmäßig in den Sitzungen des Vorstands sowie im monatlich stattfindenden Risikokomitee diskutiert und anlassbezogen Steuerungsmaßnahmen festgelegt. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsberechnung wurden ebenfalls dem Aufsichtsrat im Rahmen der monatlichen Risikoberichterstattung vorgestellt. Die Ergebnisse der Stresstests wurden dem Vorstand und dem Aufsichtsrat quartalsweise im Rahmen der Risikoberichterstattung vorgelegt und besprochen. Die Aufsichtsgremien der Bank wurden in regelmäßigen Abständen über risikorelevante Themen informiert. So hat der Vorstand den Aufsichtsrat in allen Aufsichtsratssitzungen sowie anlassbezogen umfassend über die Risiko- und Geschäftslage der Bank informiert. 3.4 Risikoarten Nachfolgend werden die mit den spezifischen Gegebenheiten der Bank und ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, dargestellt. Dies sind nicht notwendigerweise die einzigen Risiken. Es handelt sich vielmehr um die derzeit als wesentlich eingeschätzten Risiken, denen durch geeignete Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagementsystems entgegengewirkt wird. Die Bank unterscheidet für die Geschäftsaktivitäten folgende wesentliche Risikoarten:
Daneben wurden weitere Risikoarten ermittelt, jedoch als unwesentlich bewertet. Hierzu gehörten unter anderem das Beteiligungsrisiko und das Refinanzierungskostenrisiko. Konkret absehbare bestandsgefährdende Risiken sieht die Bank nicht. 3.4.1 Adressausfallrisiken In Übereinstimmung mit der Geschäfts- und Risikostrategie bezieht sich das Adressausfallrisiko der Bank auf
Mögliche Adressenausfallrisiken für die Bank bestehen insbesondere im Kreditgeschäft mit Firmenkunden. Ein sehr wichtiger Bestandteil des Kundenannahmeprozesses ist die Analyse jedes einzelnen Kreditnehmers. Eine Überprüfung von Risikokonzentrationen ist Teil des Kreditgenehmigungsprozesses. Einzelne Kreditengagements werden durch die Vorgabe von Obergrenzen limitiert. Die Kreditvergabe ist allgemein durch die Kompetenzmatrix geregelt. Oberstes Ziel für das Management der Kreditrisiken ist eine umsichtige Kundenselektion zur Begrenzung des Ausfallrisikos auf ein unter Ertrags-/Risikoaspekten angemessenes Maß unter Einbezug der notwendigen Eigenmittelallokation sowie eine risikobewusste Diversifizierung. Adressausfallrisiken stellen aufgrund des potentiellen Risikos insbesondere vor Berücksichtigung der zur Risikominderung ergriffenen Maßnahmen ein wesentliches Risiko der Bank dar. Die laufende Überwachung erfolgt insbesondere im Rahmen des monatlichen Risikoberichts. Das Verfahren zur Quantifizierung der Adressenausfallrisiken basiert auf einem so genannten Ein-Fak- tor-Modellansatz. Mittels einer Monte-Carlo-Simulation wird auf Basis diverser Eingangsparameter wie PD, EAD, LGD und Assetkorrelation eine Verlustverteilung hergeleitet. Der für die Risikotragfähigkeit der Bank relevante Risikowert stellt das 95%-Quantil dieser Verlustverteilung dar. Zum Bilanzstichtag beträgt der Eigenkapitalbedarf in der Risikotragfähigkeitsrechnung für noch nicht durch Abschreibungen final realisierte und noch nicht wertberichtigte Adressausfallrisiken TEUR 11.722. 3.4.2 Zinsrisiken Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden regelmäßig aussagekräftige Risikokennzahlen ermittelt und überwacht. Es erfolgt dabei sowohl eine periodische, an handelsrechtlichen GuV-Größen orientierte, als auch eine barwertige Betrachtung des Risikos. Bei der periodischen Zinssteuerung geht es um die Frage, welchen Effekt Marktzinsänderungen auf das handelsrechtliche GuV-Ergebnis bewirken, wohingegen bei der barwertigen Zinssteuerung die Effekte von Marktzinsänderungen auf den Zinsbuchbarwert Gegenstand der Analyse sind. Die Bank verfolgt dabei das Ziel, die Zinsbindungsinkongruenzen zwischen Aktiva und Passiva in einer angemessenen Höhe zu gestalten. Gesteuert wird das Ziel insbesondere über die aufsichtlichen Kenngrößen des so genannten "Frühwarnindikators" sowie des "aufsichtlichen Standardtests". Das führende Risikoszenario für den "aufsichtlichen Standardtest" zum 31.12.2020 stellt das Zinsszenario +200 BP ad hoc dar. In diesem beträgt der Barwertverlust der Bank in Relation zu den Eigenmitteln 2,2%. Für die ermittelten periodischen Zinsrisiken besteht in der Risikotragfähigkeitsrechnung der Bank am Bilanzstichtag ein Eigenkapitalbedarf in Höhe von TEUR 295. Das führende Risikoszenario für die Risikotragfähigkeit stellt ein Zinsszenario weiter fallender Zinsen dar. 3.4.3 Operationelle Risiken Die operationellen Risiken stellen ein erhebliches Risikopotential der Bank dar. Sie können prinzipiell in allen Fachgebieten der Bank auftreten. Die Bank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, verursacht durch unzureichende oder fehlende Prozesse, menschliche Fehler, Technologieversagen oder externe Ereignisse. Die Definition beinhaltet rechtliche Risiken, schließt jedoch strategische Risiken und Reputationsrisiken aus. Ebenfalls zu den operationellen Risiken zählen Risiken, die aus der Auslagerung von Geschäftsaktivitäten im Sinne des § 25a Abs. 2 KWG herrühren und bei deren Eintreten die Bank Schaden nimmt. Grundsätzlich ist die Bank aufgrund des Geschäftsmodells und den damit verbundenen Aktivitäten im Bereich des e-Commerce und digitalen Geschäftsmodellen verstärkt betrügerischen Handlungen ausgesetzt, vor denen sich die Bank nur durch erhöhte Sorgfalt schützen kann. Weiterhin stellt insbesondere die Abwicklung von Massenzahlungsverkehr umfassende Erfordernisse an die Funktionalität des IT- und insbesondere Kernbankensystems. Die Sicherstellung der richtigen und logischen Kommunikation der eingesetzten Systeme und Programme sowohl intern als auch mit der Peripherie sind zentrale Bestandteile des Risikomanagements der Bank. Risiken können sich in diesem Zusammenhang auch im Rahmen der Einführung neuer Produkte ergeben, welchen im Zuge von entsprechenden Neu-Produkt-Prozessen (NPP) begegnet wird. Darüber hinaus ist die Bank Risiken wie der Verschärfung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung und Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg ist letztendlich auch an Schlüsselpersonen geknüpft, wobei durch das laufende weitere Wachstum des Personalstamms fortschreitend erweiterte Vertretungsmöglichkeiten nachhaltig geschaffen werden. Die Bank verfügte zum Bilanzstichtag über zwei Vorstandsmitglieder, die die Trennung der Funktionsbereiche Markt und Marktfolge gewährleisten. Erhöhte operationelle Risiken im Geschäftsjahr 2020 sind in Form der steigenden Fluktuationsquote aufgetreten. Diese wiederum war Folge des Transformationsprozesses, den die Bank durchlebt hat. Wesentliche Auswirkungen durch die Covid-19 Pandemie auf die Höhe der operationellen Risiken konnten hingegen nicht festgestellt werden. Für die Risikomessung in der Risikotragfähigkeitsrechnung wird auf Basis diverser Eingangsparameter (Eintrittshäufigkeiten, diverse Schadensparameter) mittels einer Monte-Carlo-Simulation eine Verlustverteilung hergeleitet. In der Risikotragfähigkeit wird als Risikowert das 95%-Quantil dieser Verlustverteilung in Ansatz gebracht. Somit besteht am Bilanzstichtag in der Risikotragfähigkeitsrechnung der Bank ein Eigenkapitalbedarf von TEUR 3.769. 3.4.4 Ertrags-/Geschäftsrisiko Das Ertragsrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur 2020 weiter als wesentliches Risiko eingestuft. Das Ertragsrisiko umfasst dabei die Abweichung der im Rahmen von der Planung ermittelten und verabschiedeten Ergebnisziele und den tatsächlich erzielten Ergebnissen. Dem Ertragsrisiko wird durch den monatlichen Soll-Ist-Vergleich der Ergebnisse sowie durch unterjährige Hochrechnungen und durch Risikoabschläge ausreichend Rechnung getragen. Die Auswirkungen spiegeln sich damit zeitnah in der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials wider. Risiken infolge externer Ereignisse sind insofern gegeben, als dass das Geschäftsumfeld der Bank durch die inländischen wie auch durch die weltweiten konjunkturellen Bedingungen beeinflusst wird. Für die Ertragsrisiken besteht am Bilanzstichtag ein Eigenkapitalbedarf in der Risikotragfähigkeitsrechnung in Höhe von TEUR 2.087. Die Risikomessung erfolgt mittels einer vereinfachten Szenariotechnik. 3.4.5 Liquiditätsrisiko Beim Liquiditätsrisiko unterscheidet die Bank grundsätzlich zwischen dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko (d.h. dem Liquiditätsrisiko im engeren Sinne), dem Marktliquiditätsrisiko sowie dem Refinanzierungskostenrisiko. Das Risiko einer fristengerechten Refinanzierung im Kreditgeschäft wird insbesondere durch den ergänzenden Produktbereich des Zahlungsverkehrs gemindert, da hieraus sowohl kurz- als auch längerfristig transformierbare Einlagen gewonnen werden können. Ergänzend zu dieser kostenschonenden Refinanzierungsposition hat die Bank auch die jederzeitige Möglichkeit zur Gewinnung von Endkundeneinlagen installiert. Im Geschäftsjahr 2020 konnten keine Corona-bedingten stärkeren Liquiditätseffekte beobachtet werden. Die Refinanzierungssituation der Bank war über das gesamte Geschäftsjahr hinweg stabil. Die liquiden Aktiva haben sich dennoch im Jahresverlauf aufgrund der Portfoliobereinigung im Zahlungsverkehr stark rückläufig entwickelt. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird in der internen Risikosteuerung der Bank über zwei Liquiditätsstressszenarien abgebildet. Die Liquiditätsrisikotragfähigkeit der Bank gilt dann als gegeben, sofern in den Stressszenarien die Menge an hochliquiden Aktiva größer ist als die gesamten Nettozahlungsmittelabflüsse unter bestimmten Stressannahmen. Zum Bilanzstichtag bestanden Liquiditätsrisiken (Nettozahlungsmittelabflüsse unter Stress) in Höhe von TEUR 187.278 (Stressszenario 1) bzw. TEUR 229.711 (Stressszenario 2). Diesen Risiken standen hochliquide Aktiva in Höhe von TEUR 306.197 gegenüber, die Liquiditätsrisikotragfähigkeit der Bank war somit zweifelsfrei gegeben. Ergänzend werden in einem weiteren Stressszenario die Auswirkungen einer Erhöhung der Refinanzierungskosten simuliert. Zum 31.12.2020 beträgt das Refinanzierungskostenrisiko der Bank TEUR 450, womit es unterhalb der in der Risikoinventur definierten Wesentlichkeitsschwelle liegt und als unwesentliches Risiko eingestuft wird. Das Marktliquiditätsrisiko stuft die Bank als nicht relevant ein, da die hochliquiden Aktiva der Bank ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank unterhalten werden. 3.5 Zusammenfassung Die Risikotragfähigkeit war im Geschäftsjahr 2020 durchgängig gegeben und zum Bilanzstichtag 31.12.2020 mit rund TEUR 11.828 überdeckt. Insbesondere die erfolgten De-Risking Maßnahmen im Kreditgeschäft haben zu einer günstigeren Risikolage der Bank beigetragen. Die Interne Revision hat 2020 turnusgemäß das Risikomanagement geprüft. 4 Prognosebericht 4.1 Gesamtwirtschaftliche Prognose 2021 Auch 2021 wird die wirtschaftliche Entwicklung in der Weltwirtschaft und in Deutschland durch die Pandemie bestimmt. Die schnelle Impfung der Bevölkerung könnte der "game changer" sein, der die Wirtschaft vom Pandemieverlauf abkoppelt. Die Frühindikatoren signalisieren eine Fortsetzung der wirtschaftlichen Erholung, die durch den zweiten Lockdown im Herbst 2020 unterbrochen worden ist. Durch die erneuten Maßnahmen zur Einschränkung der sozialen Kontakte und der persönlichen Mobilität sowie der Schließung von konsumnahen Dienstleistungen ist das Wachstum im Winterhalbjahr 2020/21 deutlich abgebremst worden. Die Wirtschaft dürfte auf den Wachstumspfad zurückkehren, sobald der Lockdown gelockert wird. In diesem Szenario ist ein Wachstum des realen BIP Im Jahresdurchschnitt 2021 von 3% 14 zu erwarten, wobei die Aufholeffekte weniger stark ausfallen als durch diese Zahl indiziert wird, da allein ein Wachstumsüberhang von 1,4% 15 besteht. Die Annahme eines V-förmigen Konjunkturverlaufs ist somit intakt, auch wenn der aufsteigende "Ast des V" flacher als ursprünglich angenommen verläuft. Ist die breite Bevölkerung bis zum Herbst 2021 durchgeimpft, dürfte sich der Aufschwung 2022 fortsetzen und an Kraft gewinnen.
14 Jahreswirtschaftsbericht 2021, hrsg. von
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi),
Januar 2021, S. 107
Gestützt wird der Aufschwung durch die historisch einmaligen Konjunkturpakete, Krediterleichterungen, Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen der deutschen und europäischen Fiskal- und Geldpolitik, die den Konjunktureinbruch 2020 abgefedert haben und auch 2021 noch Wirkung entfalten. Getragen wird der Aufschwung von der Industrie, die von der Erholung der Weltwirtschaft, insbesondere in Asien, profitiert. Der Investitionszyklus ist weltweit wieder in Gang gekommen, was die Exporttätigkeit beflügeln wird. 15 Aufholeffekte wird es auch beim privaten Konsum geben, wenn erst einmal die Läden und die Gastronomie wieder geöffnet haben und auch wieder gereist werden darf. Eine Erholung des Arbeitsmarktes sowie die hohe Sparquote stützen den privaten Konsum. Obgleich die Inflationsrate durch technische Faktoren wie Mehrwertsteuererhöhung und CO 2 -Abgabe höher ausfallen wird, spricht das konjunkturelle Umfeld nicht gerade für Inflationsentwicklung und höhere Zinsen. 17 Diese Prognose ist mit hohen Unsicherheiten behaftet und hängt maßgeblich vom Pandemieverlauf ab. Kommt es nämlich durch Mutationen des Virus zu einer dritten Infektionswelle mit einem erneuten Lockdown, dann dürfte sich die wirtschaftliche Erholung weiter auf 2022 verschieben. Anders als in der Finanzkrise 2008/2009 sind Banken von der Pandemiekrise nicht primär betroffen. Der Einbruch der Wirtschaft hat ungeachtet der staatlichen Hilfsprogramme jedoch bereits deutliche Spuren in den Bankbilanzen hinterlassen und die Gewinne je nach Geschäftsmodell mehr oder weniger unter Druck gesetzt. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft musste bereits deutlich aufgestockt werden. Dank der vielfältigen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen mit dem Ziel der Stärkung der Kapitalbasis in den letzten zehn Jahren ist die Resilienz der Banken jedoch gegenwärtig besser. Die Bankbilanzen werden 2021 von weiteren Kreditausfällen infolge einer Insolvenzwelle und von einer erhöhten Risikovorsorge geprägt sein werden. 18 Anspannungen an den Geldmärkten sind durch die reichliche Liquiditätsversorgung durch die EZB nicht zu erwarten. Im Geschäftsjahr 2021 dürften sich die durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen nahezu ausschließlich in der Ertragsentwicklung zeigen. Die Bank plant infolge des Abbaus von Geschäftsvolumen mit einem niedrigeren Rohertrag von EUR 20,3 Mio. und erwartet eine deutliche Rückführung des Jahresverlusts auf EUR -2,1 Mio. Infolge des Abbaus von Kreditvolumen erwartet der Vorstand einen Rückgang bei den Adressausfallrisiken im Geschäftsjahr 2021, während die operativen Risiken höher dotiert wurden. Keine Änderungen erwartet der Vorstand der Bank bei den Liquiditätsrisiken. 4.2 Chancen- und Risikobericht Unter den dargestellten Prämissen wird über die voraussichtliche Entwicklung mit den wesentlichen Chancen und Risiken berichtet. Der Prognosezeitraum umfasst das laufende Geschäftsjahr. Die darin enthaltenen, zukunftsgerichteten Aussagen stützen sich zum einen auf die allgemein erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Zum anderen stützen sich die Aussagen auf die Planung für das Jahr 2021, die Teil der Mehrjahresplanung 2021 bis 2025 ist.
16 Jahreswirtschaftsbericht 2021, hrsg. von
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi),
Januar 2021, S. 111 und S. 113
Nach dem Risikoabbau im Bestandsportfolio, der Rekalibrierung des Geschäftsmodells, der Fokussierung auf die beiden Kerngeschäftsbereiche Wachstumsfinanzierung und Zahlungsverkehr und der Optimierung des Kundenportfolios im vergangenen Geschäftsjahr geht es im Geschäftsjahr 2021 um qualitatives Wachstum im Kreditbereich. Im Bereich Wachstumsfinanzierung will die Bank ihre Positionierung als Ansprechpartner für stark wachsende Technologieunternehmen in Deutschland weiter festigen und das Angebot über die reine Kreditvergabe hinaus erweitern. So soll den Kunden verstärkt Venture Debt als eine Möglichkeit zur Finanzierung des Unternehmenswachstums angeboten werden. Des Weiteren sollen Beziehungen zu potentiellen Dritt-Investoren für die Kredite der Bank und zu Kooperationspartnern im Markt (Venture Capital-Partnern, Förderbanken etc.) ausgebaut werden. Es ist nicht strategisches Ziel der Bank, sich als universale Hausbank zu etablieren, sondern vielmehr die erste Wachstumsphase des Kunden als spezialisierte Bank zu begleiten. Im Fokus der Bank stehen Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen vor allem im B2B-Bereich und SaaS (Software-as-a-Service)-Umfeld, die auf Basis ihres Netzwerks, ihrer Innovationskraft und finanziellen Ausstattung (eigene Mittel sowie Venture Capital Geber) nach Erwartung der Deutsche Handelsbank AG die besten Voraussetzungen haben, ihre Marktführungsposition weiter auszubauen und auch gegenüber dem Wettbewerb zu verteidigen. Durch die Covid-19-Pandemie erwartet die Bank einen Digitalisierungsschub in der Wirtschaft mit steigenden Investitionen in diesem Bereich in den nächsten Jahren. So haben sich die Märkte bereits im letzten Jahr stark in Richtung Tech- und SaaS-Unternehmen - weg von e-Commerce Unternehmen - verschoben. Durch die Nutzung neuer Technologien haben diese Start-ups und junge Unternehmen etablierte Unternehmen in vielen Bereichen weitgehend überholt. Insgesamt hat sich dieser Sektor bereits in der aktuellen Wirtschaftskrise als widerstandsfähig gezeigt. Die Bewertungen dieser zukunftsfähigen Unternehmen haben weit weniger gelitten als diejenigen traditioneller Unternehmen. In Summe dürfte sich dagegen der positive Trend bei den für die Bank als Klientel zum großen Teil sehr wichtigen Wachstumsunternehmen durch eine weiter boomende Venture Capital Szene fortsetzen, u.a. da es an attraktiven Alternativen auf den Geld- und Kapitalmärkten mangelt. Es ist nicht Ziel der Bank, über das Wachstum des Aktivgeschäftes die Bilanz auszuweiten. Es geht vielmehr um die Generierung von Wachstum im Segment Wachstumsfinanzierung durch
Unter "Originate to Distribute" wird das Herausplatzieren von Krediten an Dritte verstanden, die entsprechend dem übernommenen Anteil Risiko übernehmen, aber auch Zinserträge erhalten. Durch eine Ausplatzierung würden nicht nur Provisionseinnahmen generiert, es werden Risk Weighted Assets (RWAs) und damit auch Eigenkapital für neue Kreditvergaben freigesetzt. Dieses ermöglicht ein Wachstum der Kreditvergabe ohne eine entsprechende Bilanzerweiterung. Hierdurch tritt ein Diversifikationseffekt ein (breitere Streuung der Kreditnehmer), und potentielle Zinserträge werden in Provisionserträge umgewandelt. Gleichzeitig kann durch die Ausplatzierung auch die Höhe des einzelnen Kredites gesteigert werden. Für eine kleine Bank wie die Deutsche Handelsbank AG ist dies zwingend notwendig, um am Markt auch als "potenter" Spieler wahrgenommen zu werden. Der 2018 eingeführte Unternehmerkredit hat sich zumindest für die Bank als nicht nachhaltig profitabel gestaltbar in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld herausgestellt. In diesem Geschäftsfeld wird es ab 2020 kein Neugeschäft mehr geben, das bestehende Portfolio soll 2021 weiter sukzessive abgebaut werden. Im Rahmen der Strategie der Reduzierung der Komplexität des Geschäftsmodells hat die Bank das Neugeschäft im Bereich Banking-as-a-Service (BaaS) eingestellt und begonnen, das Factoring-Portfolio abzubauen. Im Geschäftsjahr 2021 werden die Konsolidierungsmaßnahmen fortgeführt werden. Nach der Bereinigung des Kundenportfolios im Zahlungsverkehr zur Risikomitigation hat die Bank Mitte 2021 beschlossen, sich komplett aus dem reinen Zahlungsverkehrsgeschäft zurückzuziehen. Der Rückzug aus dem operativen Geschäft im Zahlungsverkehr soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Nach der Transformation der Bank mit einem deutlichen Abbau von kapitalbelastenden Aktiva und Abbau von Komplexität und Risiken sieht der Vorstand die Bank in einer guten Ausgangslage für ein Umschalten von Restrukturierung auf vorsichtiges Wachstum Im Geschäftsjahr 2021, zumal sich die Kapitalausstattung der Bank durch die Kapitalzuführung in Höhe von EUR 15 Mio. von Dezember 2020 bis März 2021 verbessert hat. Der Eigentümer der Bank unterstützt die neue Strategie der Bank. Die Geschäftsziele der Bank, d.h. qualitatives Wachstum im Kreditgeschäft durch risikoadäquates und profitables Neugeschäft, ist im Geschäftsjahr 2021 realisierbar. Auf der Grundlage der dargestellten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Transformation des Geschäftsmodells der Bank geht der Vorstand in dem Basis-Szenario von einem deutlichen Rückgang des Rohertrags gegenüber dem Vorjahr aus. Infolge der eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen und der erwarteten günstigen Entwicklung der Risikovorsorge rechnet die Bank im Geschäftsjahr 2021 mit einem leicht positiven Jahresergebnis. Im Einzelnen erwartet die Bank folgende Entwicklungen auf der Ertrags- und Kostenseite:
Für die Hauptrisiken der Bank erwartet der Vorstand der Bank folgende Entwicklungen im Jahr 2021:
Es können Entwicklungen eintreten, die erhebliche Abweichungen von dem Basis-Szenario zur Folge haben. Verzögert sich z.B. die konjunkturelle Erholung durch eine dritte Infektionswelle mit einem erneuten längeren Lockdown, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass
Daneben sind durch Ereignisse im zweiten Quartal 2021 neue Risiken aufgetreten, in deren Folge neue Aufwendungen für die Aufarbeitung der aufgedeckten Probleme oder sogar Bußgeldzahlungen drohen. Es ist nicht möglich, derzeit eine verlässliche Schätzung für diese Zusatzaufwendungen abzugeben. Sie können jedoch das Jahresergebnis der Bank erheblich beeinflussen. 5 Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs Der Vorstand versichert, dass nach bestem Wissen im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Deutsche Handelsbank AG und unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind.
München, den 31. März 2021 und 09. Juli 2021 Dr. Frank Schlaberg, Vorstand Dr. Gerhard Grebe, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Deutsche Handelsbank AG, München Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Deutsche Handelsbank AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Deutsche Handelsbank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wertberichtigungen in den Bereichen Wachstumsfinanzierung und Unternehmerkredit Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Darstellung im Anhang in Abschnitt III sowie hinsichtlich der Höhe der Wertberichtigungen auf die Darstellungen im Anhang in Abschnitt V. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Deutsche Handelsbank AG bietet Geschäftskunden verschiedene Finanzierungsformen, insbesondere Wachstums- und Unternehmenskredite, an. In diesem Zusammenhang werden zum Bilanzstichtag Forderungen an Kunden in Höhe von insgesamt TEUR 128.037 ausgewiesen. Hierin sind Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 41.696 sowie Kundendarlehen in Höhe von TEUR 77.040 enthalten, die zu einem überwiegenden Teil auf die Bereiche Wachstumsfinanzierung und Unternehmerkredit entfallen. In den genannten Beträgen sind auch wertberichtigte Forderungen enthalten. Die Ermittlung der Wertberichtigungen in diesen Bereichen, die sowohl Pauschalwertberichtigungen wie auch Einzelwertberichtigungen umfassen, erfolgt im Wesentlichen mithilfe von auf die individuelle Risikoklassifizierung der Kreditnehmer ausgerichteten Modellen und ist daher aufgrund des wertbestimmenden Faktors der Risikoklassifizierung ermessensbehaftet. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Bonität der Kunden und damit deren Risikoklassifizierung nicht sachgerecht eingeschätzt wird und im Folgenden die daraus abzuleitenden Wertberichtigungen auf Forderungen an Kunden nicht oder in nicht angemessener Höhe erfasst werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Unter Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: In einem ersten Schritt haben wir durch Befragungen, Analysen der Prozessbeschreibungen und Kompetenzordnungen sowie Einsichtnahme in Auswertungen ein umfassendes Verständnis der dem Kreditgeschäft zugrunde liegenden Prozesse, der Entwicklung des Kreditportfolios sowie der damit verbundenen adressausfallbezogenen Risiken erlangt. Für die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Adressausfallrisiken im Kreditportfolio haben wir Befragungen des Vorstandes und der Fachabteilungen durchgeführt sowie Einsicht in die Verfahrens- und Prozessdokumentation genommen. Dabei haben wir auch die Modelle zur Ermittlung der Wertberichtigungen und die Methodik zur Herleitung der Risikoklassifizierung gewürdigt. Im Anschluss daran haben wir uns von der Implementierung und Wirksamkeit von Kontrollen, die zur Steuerung der Ausfallrisiken und Ermittlung der Wertberichtigungen in den Bereichen Wachstumsfinanzierung und Unternehmerkredit eingerichtet sind, überzeugt. Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme haben wir die Geeignetheit der Regelungen und Abläufe sowie die Wirksamkeit von relevanten IT-Anwendungskontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft. Zentraler Bestandteil unserer Prüfung war die korrekte Zuordnung der Kreditengagements zu den jeweiligen Risikoklassen. Dazu haben wir uns mittels einer unter Risikoaspekten getroffenen bewussten Auswahl von Einzelfällen davon überzeugt, dass die Risikoklassifizierungen sachgerecht aus aktuellen Bonitätsunterlagen abgeleitet wurden. Zudem haben wir die Ermittlung der Wertberichtigungen für die ausgewählten Engagements rechnerisch nachvollzogen. Hinsichtlich der verbleibenden Grundgesamtheit haben wir anhand einer Zufallsstichprobe überprüft, ob die Ermittlung und Erfassung der Risikoklasse sachgerecht erfolgt war. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die bei der Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen in den Bereichen Wachstumsfinanzierung und Unternehmerkredit zugrunde gelegten individuellen Risikoklassifizierungen wurden sachgerecht durchgeführt und daraus im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen angemessene Wertberichtigungen ermittelt. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Deutsche Handelsbank AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Konrad Göller.
München, den 13. Juli 2021 KPMG
AG
Göller, Wirtschaftsprüfer Ruoff, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDie Corona-Pandemie war und ist für uns alle eine völlig neuartige Herausforderung, die auch erheblichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf der Bank hat. Gleichzeitig hat die Deutsche Handelsbank AG im Geschäftsjahr 2020 einen tiefgreifenden Wandel des Geschäftsmodells initiiert. Dabei hat der Aufsichtsrat dem Vorstand beratend zur Seite gestanden und die Geschäftsführung überwacht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Sitzungen Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 viermal regulär getagt sowie sich in monatlichen Telefonkonferenzen mit dem Vorstand laufend über aktuelle Entwicklungen berichten lassen. Die monatlichen Telefonkonferenzen wurden auch zur Vorbereitung der regulären Sitzungen genutzt. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an allen regulären Sitzungen und an allen Telefonkonferenzen teilgenommen. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in ständigem Austausch mit dem Vorstand zu allen aktuellen Themen. Zwischen den regulären Sitzungen wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren getroffen. Sowohl in den regulären Sitzungen als auch in den monatlichen Telekonferenzen war der jeweilige aktuelle Geschäftsverlauf ein zentrales Thema. Dabei wurden die Entwicklung der einzelnen Geschäftssegmente im Vergleich zum Plan und die wesentlichen Gründe der Planabweichungen ebenso wie die erwartete Entwicklung der einzelnen Segmente im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres besprochen. Den bereits sichtbaren und den noch erwarteten Auswirkungen der Corona-Pandemie - insbesondere auf das Kreditgeschäft - galt dabei stets ein besonderes Augenmerk. Ebenso hat der Vorstand in allen regulären Sitzungen über aufsichtsrechtliche Themen berichtet. Dies betraf zum einen Neuerungen bzw. zu erwartende Änderungen der aufsichtsrechtlichen Vorgaben und zum anderen den Stand der Abarbeitung der Prüfungsfeststellungen der Innenrevision, der Abschlussprüfer sowie der Bankenaufsicht. Ein besonderer Schwerpunkt lag in den aufsichtsrechtlichen Themen im Geschäftsbereich Zahlungsverkehr, im dem unter anderem signifikante Investitionen in die Geldwäscheprävention getätigt wurden. Ein thematischer Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2020 waren die Risikostrategie, die Risikotragfähigkeit und die Risikovorsorge der Bank. Zum einen wurden verschiedene Möglichkeiten der Risikoreduzierung und zum anderen die Weiterentwicklung des Adressenausfall-Risikomodells intensiv diskutiert. Dies mündete in einer aktualisierten Kapitalplanung für die nächsten Jahre und einer massiven Erhöhung der Risikovorsorge. In diesem Kontext folgten die Eigentümer der Empfehlung des Aufsichtsrates und verpflichteten sich zur zeitnahen Bereitstellung weiterer Eigenmittel. Der bereits Ende 2019 begonnene strategische Review durch eine Beratungsgesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 abgeschlossen und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen sowie die strategischen Optionen der Bank zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich diskutiert. Im Ergebnis wurde ein weitreichendes Transformationsprojekt mit dem Ziel eines neuen nachhaltigen, profitablen und zu den Eigenmitteln der Bank risikoadäquaten Geschäftsmodells auf den Weg gebracht. Der Vorstand hat in allen Sitzungen über den Fortgang dieses Projektes ausführlich berichtet und wesentliche Ergebnisse und wichtige Weichenstellungen mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Gegenstand der Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat waren darüber hinaus Personalthemen, wesentliche Kreditengagements und bedeutsame Kundenbeziehungen. Der Aufsichtsrat hat alle zustimmungspflichtigen Geschäfte - bei Bedarf im Umlaufverfahren - genehmigt. Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Der von der Hauptversammlung am 15. Juli 2020 gewählte Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat in der Sitzung des Aufsichtsrates am 15. September 2020 den Umfang und die Planung der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erläutert. Die finale Abstimmung der Prüfungsplanung mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates erfolgte am 12. November 2020. Als Ergebnis der Prüfung hat der Abschlussprüfer den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie den Lagebericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Vertreter der Prüfungsgesellschaft nahmen an der Sitzung des Aufsichtsrates am 8. Juni 2021 teil, erläuterten das Prüfungsvorgehen sowie die vorläufigen wesentlichen Prüfungsergebnisse und standen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Eine Berichterstattung über die finalen wesentlichen Prüfungsergebnisse erfolgte in der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 23. Juli 2021 durch den Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat hat die vorgelegten Unterlagen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Beanstandungen haben sich dabei nicht ergeben. Veränderungen im Aufsichtsrat Herr Kompernaß hat sein Mandat mit Wirkung zum 29. Februar 2020 niedergelegt. Dank des Aufsichtsrats Der Dank des Aufsichtsrats gilt dem Vorstand für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und seinem unermüdlichen Einsatz in einem außergewöhnlichen Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat dankt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Handelsbank AG für ihr großes persönliches Engagement und ihre Flexibilität unter den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie.
München, den 23. Juli 2021 |
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