PICO STUDIO FOTO Vertriebsgesellschaft mbHLiquidiert

54338 Schweich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 2944
Eingetragen
31.5.1989
Branche
Bildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer DienstleistungenGroßhandel mit Foto- und optischen ErzeugnissenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Studio Fotos, der Anmietung und Weitervermietung von Fotostudios, das Handeln mit Filmen und Fotomaterialien, das Erbringen von Serviceleistungen für Fotostudios unter Beteiligung von konzessionierten Drittunternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Arnold Viktor Schmitt
seit 18.4.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

13 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 13 angezeigt

Heide Wacker
Hevener Str. 49 a, 5810 Witten
7.200 DM
Margerita Hariri
Bergstr. 8, 5063 Overath
5.400 DM
Doris Glocke
Wilhelm-Lehmann-Str. 23, 4830 Gütersloh
3.600 DM
Iris Kolbe-Patzenhauer
Herminenstr. 29, 3062 Bückeburg
900 DM
Hildegard Rosenbrock
Grüner Weg 5, 2730 Elsdorf
4.500 DM

Konzern- und Jahresabschlüsse

PICO STUDIO FOTO Vertriebsgesellschaft mbH

Schweich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7,00 7,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 6,00 6,00
B. Umlaufvermögen 12.776,48 23.662,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.414,93 21.696,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 361,55 1.966,18
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.783,48 23.669,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 12.294,21 12.416,40
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 13.148,19 14.886,31
III. Jahresfehlbetrag 122,19 -1.738,12
B. Rückstellungen 0,00 580,00
C. Verbindlichkeiten 489,27 10.672,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.783,48 23.669,25

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen:

Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung

Anpassung an rechtliche Änderungen

Ungenügender Darstellungsraum

Vereinheitlichung verschiedener Einzelabschlüsse

Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme

Einordnung des Unternehmens in eine andere Größenklasse

Währungsumstellung


Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.


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