Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 10430
Eingetragen
21.7.2003
Branche
Herstellung von Backwaren, ohne DauerbackwarenHerstellung von DauerbackwarenGroßhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von türkischen Backwaren und eine Weißbäckerei.

Historie

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Management

NameRolle
Ali Asker Cantekin
seit 5.10.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

FRISCH Backwaren GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 178.301,00 211.150,00
I. Sachanlagen 178.301,00 211.150,00
B. Umlaufvermögen 28.179,38 26.869,64
I. Vorräte 5.023,75 4.637,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 826,66 244,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.328,97 21.987,96
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 73.455,31 87.599,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 279.935,69 325.619,38

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag 117.599,74 153.717,07
III. Jahresüberschuss 14.144,43 36.117,33
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 73.455,31 87.599,74
B. Rückstellungen 1.400,00 1.400,00
C. Verbindlichkeiten 278.535,69 324.219,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 279.935,69 325.619,38

Anhang


I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Frisch Backwaren GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften in der Fassung des vom Bundesrat am 03.04.2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorgenommen.

Die Erleichterungsvorschriften bei der Erstellung des Jahresabschlusses gem. §  264 Abs. 1 S. 3, § 266 Abs. 1, § 274 a, § 276, § 288 HGB und bei der Offenlegung gem. § 326 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft gem. § 267 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt gem. §§ 266, 275 HGB und § 42 GmbHG. Die Bewertung wurde nach den Allgemeinen Bestimmungen der §§ 252-256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 264-283 HGB vorgenommen.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bei den Sachanlagen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 410,-- nach § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes wurde Gebrauch gemacht.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffung- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben entsprechen den Nominalwerten.
Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag und dem Eintrag im Handelsregister, es ist voll einbezahlt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betrugen im Berichtsjahr € 130.011,99 (im Vorjahr € 130.156,57).

IV. Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, liegen nicht vor.

Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Ali Asker Cantekin, Bäcker. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und diese Befreiung ist im Handelsregister eingetragen. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Mannheim, den 25.10.2011
gez. Ali Asker Cantekin, Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2011 festgestellt.

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