Stammdaten

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Amtsgericht Schweinfurt HRB 3066
Vorher
F/B/S Computerservice GmbH Beratung und Vermittlungf.b.S.Computerservice GmbH Beratung & Vermittlungf.b.S Computerservice GmbH Beratung & Vermittlung
Eingetragen
28.5.1997
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Der Vertrieb, die Beratung und Vermittlung von Hard- und Software, die Erbringung von EDV-Dienstleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte,

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Volker Zentgraf
seit 10.12.2002
Geschäftsführer
Achim Neugebauer
seit 10.12.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Achim Neugebauer
97532 Üchtelhausen
25.000 DM
50.00%
Volker Zentgraf
97717 Aura a.d. Saale
25.000 DM
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

f.b.S Computerservice GmbH Beratung & Vermittlung

Grafenrheinfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis 31.03.2024

Bilanz

A K T I V A

31.03.2024 31.03.2023
A. ANLAGEVERMÖGEN 39.316,00 65.191,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 190.200,97 82.334,98
SUMME Aktiva 229.516,97 147.525,98

P A S S I V A

31.03.2024 31.03.2023
A. EIGENKAPITAL 91.638,42 73.006,30
B. RÜCKSTELLUNGEN 10.894,94 11.384,68
C. VERBINDLICHKEITEN 126.983,61 63.135,00
SUMME Passiva 229.516,97 147.525,98

Anhang für das Geschäftsjahr 2023/2024

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbHG aufgestellt.

Gemäß § 267 (1) HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a, § 276 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 EGHGB wurde in Anspruch genommen.

1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung

Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.03.2024 unter Zugrundelegung der vorliegenden Buchführung wurde mir erteilt.

Die Jahresabschlussarbeiten wurden in der Zeit vom 01.10.2024 bis zum 31.10.2024 durchgeführt.

1.2 Rechtliche Verhältnisse

Das Unternehmen besteht seit dem 26.02.1998 und ist beim Amtsgericht Schweinfurt unter der

Firma f.b.S. Computerservice GmbH eingetragen.

Sitz des Unternehmens ist 97506 Grafenrheinfeld, Hohe Heide 8.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.564,59.

Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb, die Beratung und Vermittlung von Hard- u. Software, die Erbringung von EDV-Dienstleistungen sowie allen damit zusammenhängenden Geschäften.

Geschäftsjahr ist abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.04. bis 31.03.

Geschäftsführer sind Herr Achim Neugebauer, Einzelhandelskaufmann und Herr Volker Zentgraf, Informationselektriker. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

1.3 Steuerliche Verhältnisse

Das Unternehmen wird unter der Steuernummer 249/126/20006 beim Finanzamt Schweinfurt geführt.

1.4 Angaben zur Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB die Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen. Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zur Führung von Büchern aus § 141 AO.

Die im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Um- und Abschlussbuchungen sind über das Programm hmd-Software Jahresabschluss erstellt.

1.5 Jahresabschluss

Für das Anlagevermögen wurde der Bestandsnachweis anhand einer Anlagenkartei geführt.

Der Bestand des Vorratsvermögens wurde zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen.

Zum Bilanzstichtag vorhandene Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten nachgewiesen.

Für das Guthaben und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegen Saldenbestätigungen vor.

Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

1.6 Bewertungsmethoden

Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. In allen Fällen wurden die Abschreibungen linear nach § 7 Abs. 1 EStG vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG wurden im Jahr der Anschaffung in einen Sammelposten eingestellt und werden über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in ausreichender Höhe berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen nicht.

Forderungen gegenüber den Geschäftsführern bestehen nicht.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer RLZ >5 Jahre beträgt insgesamt 0,00 Euro.

Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsführern bestehen i.H.v. 16.000 €.

1.7 Schlussbemerkung und Bescheinigung

Der Jahresabschluss wurde aufgrund der vorliegenden Buchhaltungsunterlagen und Belege erstellt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

Die verlangten Auskünfte und Nachweise wurden vollständig erbracht.

Eine berufsübliche Vollständigkeitserklärung wurde von mir zu den Akten genommen.

Ich erteile dem von mir erstellten Jahresabschluss zum 31.03.2024 in der als Anlage beigefügten Fassung folgende Bescheinigung:

"Der von mir aufgrund der Buchführung sowie der vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte erstellte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist gegeben."

Wird der Jahresabschluss in einer von der bescheinigten Fassung abweichenden Form veröffentlicht oder weitergegeben, bedarf es für den Fall, dass auf meine Bescheinigung oder auf meinen Bericht hingewiesen wird, einer erneuten Stellungnahme.

 

, 31.10.2024

gez. Volker Zentgraf und Achim Neugebauer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2024 festgestellt.

 

Grafenrheinfeld, den 31.10.2024

gez. Achim Neugebauer,kaufm. Angestellter

gez. Volker Zentgraf, kaufm. Angestellter

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