Klinikdienste KTT GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan-Ove Dr. Faust seit 22.9.2025 | Geschäftsführer |
Stefan Füßinger seit 22.9.2025 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Friedrichshafen | 94.90% |
Landkreis Bodenseekreis | 5.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 51.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Klinik Tettnang GmbHTettnangJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
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| 2022 | 2021 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Erlöse aus Krankenhausleistungen | 37.168.405,69 | 39.819.557,31 | ||
| 2. Erlöse aus Wahlleistungen | 1.078.689,38 | 1.181.872,53 | ||
| 3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses | 1.043.205,19 | 1.952.515,69 | ||
| 4. Nutzungsentgelte der Ärzte | 81.511,62 | 197.674,06 | ||
| 5. Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB, soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten | 2.552.338,30 | 2.514.835,50 | ||
| 6. Erhöhung (i. Vj. Verminderung) des Bestandes an unfertigen Leistungen | 1.575,18 | -19.668,00 | ||
| 7. Sonstige betriebliche Erträge | 3.106.515,40 | 45.032.240,76 | 835.918,49 | 46.482.705,58 |
| 8. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 18.966.587,77 | 19.379.575,32 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 4.442.771,40 | 23.409.359,17 | 4.676.750,13 | 24.056.325,45 |
| - davon für Altersversorgung EUR 1.374.086,20 (i. Vj. EUR 1.488.102,16) - | ||||
| 9. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 5.910.109,67 | 6.631.168,05 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 6.668.914,60 | 12.579.024,27 | 7.337.181,99 | 13.968.350,04 |
| 10. Zwischenergebnis | 9.043.857,32 | 8.458.030,09 | ||
| 11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen | 1.022.484,99 | 2.261.958,52 | ||
| - davon Fördermittel nach dem KHG EUR 527.597,23 (i. Vj. EUR 556.122,03) - | ||||
| 12. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens | 1.479.851,91 | 1.248.562,23 | ||
| 13. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens | 1.022.484,59 | 2.270.266,01 | ||
| 14. Abschreibungen auf die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagevermögen | 20.389,72 | 44.946,84 | ||
| 15. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 2.012.311,64 | 1.742.883,58 | ||
| 16. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.298.007,40 | 9.194.066,93 | ||
| 17. Zwischenergebnis | -1.806.999,13 | -1.283.612,52 | ||
| 18. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 12.148,77 | 8.609,83 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen EUR 11.822,93 (i. Vj. EUR 7.000,00) - | ||||
| 19. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 148.199,70 | 152.233,23 | ||
| - davon an verbundene Unternehmen EUR 70.846,57 (i. Vj. EUR 68.427,02) - | ||||
| - davon aus Aufzinsung EUR 14.519 (i. Vj. EUR 15.364,00) - | ||||
| 20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 9.418,06 | 9.823,56 | ||
| 21. Ergebnis nach Steuern | -1.952.468,12 | -1.437.059,48 | ||
| 22. Sonstige Steuern | 3.678,44 | 4.167,36 | ||
| 23. Jahresfehlbetrag | -1.956.146,56 | -1.441.226,84 | ||
Allgemeine Hinweise
Die Tettnang GmbH hat ihren Sitz in Tettnang und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ulm (HR B Reg. Nr. 632039).
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Weitergehende Vorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag existieren nicht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Der Abschluss wurde in EURO aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Hinsichtlich der Ereignisse und Gegebenheit, die zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann, verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht in Abschnitt 6.3 "Chancen- und Risiken der Gesellschaft" und Abschnitt 7. "Prognosebericht".
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen und planmäßig vorgenommenen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode, im Zugangsjahr zeitanteilig, ermittelt. Bei den Zugängen von beweglichen Anlagegütern des Sachanlagevermögens, den immateriellen Vermögensgegenständen und den Gebäuden erfolgte die Abschreibung pro rata temporis. Die Nutzungsdauer für Gebäude beträgt 25 bis 40 Jahre. Bei technischen Anlagen beträgt die Nutzungsdauer 5 bis 10 Jahre, bei den Einrichtungen und Ausstattungen 1 bis 13 Jahre. Für immaterielle Vermögensgegenstände beträgt die Nutzungsdauer 1 bis 5 Jahre.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Die Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu gleitenden Durchschnittspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Den Risiken der Überbevorratung oder der eingeschränkten Verwertbarkeit wurde durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Stationsvorräte sind mit einem Festwert gemäß § 240 Absatz 3 HGB aktiviert.
Unfertige Leistungen im Zusammenhang mit Fallpauschalen-Überliegern (DRG) wurden zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Als unfertige Leistungen werden die Leistungen gegenüber Patienten erfasst, die bereits vor dem Stichtag erbracht wurden, wobei die Patienten zum Stichtag aber noch nicht entlassen waren (Aufnahme im Jahr 2022, Entlassung im Jahr 2023).
Die Gesellschaft wendet genauso wie im Vorjahr für die Bilanzierung eine an den Herstellungskosten auf Basis der DRG-Kalkulation orientierte Methode an. Dabei wurden Bewertungsabschläge in Höhe von pauschal 2,1 % gemäß § 253 Abs. 4 HGB auf den beizulegenden Wert berücksichtigt. Entsprechend der Systematik des seit 1. Januar 2020 geltenden aG-DRG-Systems sind die Pflegepersonalkosten nicht mehr Bestandteil der Herstellungskosten, da die Erlöse aus den Pflegeentgelten separat zum Stichtag abgegrenzt werden.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Um eine angemessene Risikovorsorge für erkennbare Einzelrisiken zu gewährleisten, wird zur Ermittlung der Wertberichtigung auf Forderungen nach dem Prinzip der Altersstruktur wie folgt vorgegangen:
Forderungen an Selbstzahler werden, soweit sie bis zur Jahresabschlusserstellung noch nicht bezahlt wurden, unverändert zum Vorjahr gemäß folgendem Schema abgewertet:
| Fälligkeitsdatum älter als 3 Monate, jünger als 6 Monate: | 10 % |
| Fälligkeitsdatum älter als 6 Monate, jünger als 12 Monate: | 70 % |
| Fälligkeitsdatum älter als 12 Monate: | 100 % |
Forderungen an Krankenkassen werden, soweit sie bis zur Jahresabschlusserstellung noch nicht bezahlt wurden und soweit sie nicht in der Berechnungsgrundlage der MDK-Rückstellung enthalten sind, gemäß folgendem Schema abgewertet:
| Fälligkeitsdatum älter als 12 Monate, jünger als 24 Monate: | 30 % |
| Fälligkeitsdatum älter als 24 Monate, jünger als 36 Monate: | 50 % |
| Fälligkeitsdatum älter als 36 Monate, jünger als 48 Monate: | 70 % |
| Fälligkeitsdatum älter als 48 Monate: | 100 % |
Die flüssigen Mittel sind zum Bilanzstichtag mit ihrem Nennwert angesetzt.
Noch nicht abgerufene Fördermittel nach dem KHG wurden gemäß den Vorschriften der KHBV als Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ausgewiesen. Des Weiteren wurden unter dieser Position Forderungen nach KHEntgG aus Erlösausgleichen ausgewiesen.
Auf der Aktivseite wurde ein Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung gebildet in Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung im Rahmen des KHG beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Krankenhausplan ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Zweckentsprechend verwendete Fördermittel nach dem KHG zur Finanzierung von Investitionen nach § 12 und § 15 LKHG wurden in einem nach § 5 Abs. 3 KHBV zu bildenden Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG ausgewiesen. Bis zum Bilanzstichtag angefallene Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände sowie die Restbuchwerte von Abgängen von ehemals geförderten Investitionen wurden von diesem Sonderposten abgesetzt.
Für bereits verwendete Zuschüsse Dritter für Investitionen sowie für unentgeltlich überlassene Wirtschaftsgüter wurde gemäß § 4 Abs. 3 KHBV i. V. m. § 265 Abs. 5 HGB ein Sonderposten aus Zuwendungen Dritter passiviert. Der Sonderposten wurde jeweils in Höhe der bis zum Bilanzstichtag auf die entsprechenden Vermögensgegenstände angefallenen Abschreibungen bzw. Anlagenabgänge aufgelöst.
Die Steuerrückstellungen und Sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
In Anlehnung an die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW RS HFA 23) werden Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber pensionierten und aktiven Beamten unter den Sonstigen Rückstellungen gemäß § 266 Abs. 3 B. 3. HGB ausgewiesen, da sich die originären Pensionsansprüche der Beamten ausschließlich gegen ihren Dienstherren richten und für die Gesellschaft lediglich eine ungewisse Verbindlichkeit in Höhe der Zahlungsverpflichtung für die Versorgungsleistungen vorliegt.
Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt wie im Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der PUC-Methode unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die Abzinsung wurde zum Stichtag 31. Dezember 2022 der Rechnungszins der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB für eine Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,44 % (Vj. 1,35 %) verwendet (7-Jahres-Durchschnitt). Die Dynamik der anrechenbaren Bezüge, sowie die Anpassung laufender Renten wurden wie im Vorjahr mit 2,5 % angesetzt.
Die Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (Beamtenversorgungsansprüche, Altersteilzeitrückstellungen, Jubiläumszahlungen und Beihilfeverpflichtungen) werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Berechnungsmethodik bei den Rückstellungen für Urlaub und Überstunden wurde wie im Vorjahr auf Basis einer den handelsrechtlichen Erfordernissen entsprechenden Arbeitszeit von 220 Tagen angewendet. Des Weiteren wurde die Bewertung der Urlaubstage und Überstunden um die variablen Gehaltsbestandteile vermindert.
Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Abzinsungszinssatz der deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Das Rückzahlungsrisiko für die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüften bzw. zu prüfenden Fälle wurde aufgrund des erwarteten und statistisch ermittelten Ausfallsrisikos in der Vergangenheit berechnet, in dem der durchschnittliche Ausfall der Forderungen auf die zum 31. Dezember 2022 noch offenen Fälle bezogen wurde.
Nicht verbrauchte Fördermittel nach dem KHG wurden gemäß den Vorschriften der KHBV als Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ausgewiesen. Des Weiteren wurden unter dieser Position Verbindlichkeiten nach KHEntgG aus Erlösausgleichen ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten auch Verbindlichkeiten gegenüber dem ehemaligen Träger und mittelbaren Gesellschafter Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG in Höhe von 3.419 T€ (Vj.: 3.908 T€).
Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB.
Umsatzerlöse werden im Zeitpunkt der Leistungserbringung bilanziert.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens der Gesellschaft im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 ist entsprechend § 284 Abs. 3 HGB i. V. m. § 4 Abs. 1 KHBV als Anlage an diesen Anhang dargestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen.
Finanzanlagen
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen (Anteilsbesitz) setzen sich wie folgt zusammen:
| Name und Sitz | Höhe des Anteils am Kapital | Eigenkapital zum 31.12.2022 | Ergebnis des letzten Geschäftsjahres (2022) |
| MVZ Tettnang GmbH, Tettnang (Anteil T€ 25) | 100 % | T€ 0 | € -160.661,64 |
| Klinikdienste KTT GmbH, Tettnang (Anteil T€ 12,75) | 51 % | T€ 166 | € 43.220,65 |
| Gesundheitsakademie Tettnang GmbH, Tettnang i.L (Anteil T€ 12,75) * | 51 % | T€ 13 * | € -4.121,71 * |
Umlaufvermögen
Die Unfertigen Leistungen für DRG-Fallpauschalen-Überlieger (DRG) haben sich um € 1.575 verringert. Der Risikoabschlag in Höhe von 1,8 % beträgt T€ 3 (Vj. T€ 3).
Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht enthalten eine Forderung aus dem Pflegebudget zum 31. Dezember 2022 in Höhe von T€ 2.379 (Vj. T€ 1.217). Aufgrund der bisher noch nicht verhandelten und unterzeichneten Budgetvereinbarungen für 2020, 2021 und 2022 und den daraus resultierenden Risiken wurde aus Vorsichtsgesichtspunkten von der ursprünglich berechneten Forderung ein Abschlag in Höhe von 10 % (T€ 232, Vj. T€ 125) vorgenommen, so dass sich das gesamte Pflegebudget für das Jahr 2022 inkl. der Forderung auf T€ 6.215 (Vj. T€ 5.121) beläuft. Die Position wurde nach pflichtgemäß ausgeübtem Ermessen berechnet.
Die Wertberichtigung auf Forderungen an Selbstzahler und Krankenkassen beträgt zum Stichtag T€ 195 (Vj. T€ 120). Weitere außerplanmäßige Abschreibungen auf das Umlaufvermögen wurden nicht vorgenommen.
Unter den Forderungen an verbundene Unternehmen resultieren T€ 300 (Vj. T€ 150) aus kurzfristigen Darlehensforderungen gegen die MVZ Tettnang GmbH.
Die übrigen Forderungen an verbundene Unternehmen und auch die Forderungen an Gesellschafter ergeben sich aus Lieferungen und Leistungen.
Alle Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt zum 31. Dezember 2022 T€ 300 (Vj. T€ 300). Gesellschafter sind die Klinikum Friedrichshafen GmbH mit 94,9 % der Anteile und der Bodenseekreis mit 5,1 % der Anteile.
Die Kapitalrücklage ist unverändert zum Vorjahr.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| T€ | T€ | |
| Rückstellungen für Personal | ||
| Überstunden | 689 | 783 |
| Altersteilzeit | 345 | 378 |
| Zielvereinbarungen | 235 | 273 |
| Urlaub | 206 | 136 |
| Leistungsentgelt | 134 | 106 |
| Jubiläum | 61 | 62 |
| Jahresabschlusskosten (intern) | 6 | 6 |
| Ausgleichsabgabe | 3 | 2 |
| Summe Rückstellungen Personal | 1.679 | 1.745 |
| Andere sonstige Rückstellungen | ||
| Beihilfeverpflichtung | 952 | 974 |
| Erlöskürzungen (MDK) | 188 | 315 |
| Forderung EnBW Nachzahlung Strom 2018-2019 | 276 | 276 |
| Jahresabschlusskosten (extern) | 41 | 40 |
| noch ausstehende Kreditorenrechnungen | 22 | 0 |
| Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen | 15 | 15 |
| Summe Rückstellungen gesamt: | 3.173 | 3.365 |
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Folgenden im Einzelnen dargestellt:
| davon mit einer Restlaufzeit | ||||
| Gesamtbetrag | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | von mehr als 5 Jahren | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.943 | 364 | 1.480 | 1.099 |
| erhaltene Anzahlungen | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.271 | 1.271 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter | 6.741 | 5.468 | 91 | 1.182 |
| Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht | 1.922 | 1.922 | 0 | 0 |
| - davon nach KHEntgG | 951 | 951 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 200 | 200 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.380 | 1.449 | 1.954 | 977 |
| Summe Verbindlichkeiten | 17.459 | 10.676 | 3.525 | 3.258 |
Vorjahr
| davon mit einer Restlaufzeit | ||||
| Gesamtbetrag | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | von mehr als 5 Jahren | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.307 | 363 | 1.478 | 1.465 |
| erhaltene Anzahlungen | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.356 | 1.356 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter | 5.401 | 2.209 | 1.988 | 1.204 |
| Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht | 1.736 | 1.736 | 0 | 0 |
| - davon nach KHEntgG | 1.026 | 1.026 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens | 61 | 61 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 68 | 68 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.830 | 3.362 | 0 | 1.468 |
| Summe Verbindlichkeiten | 16.762 | 9.157 | 3.466 | 4.137 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe mit Grundpfandrechten und in Höhe von T€ 1.810 mit einer Bürgschaft besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von T€ 1.440 (Erbbaurechtsvertrag des Landkreis Bodensee) mit einer Grundschuld abgesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern enthalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Klinikum Friedrichshafen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 4.445, aus einem Kontokorrentdarlehen in Höhe von T€ 1.000 und Verbindlichkeiten gegenüber dem Landkreis Bodensee in Höhe von T€ 1.440 aus gestundetem Erbbaupachtzins.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber dem ehemaligen Träger Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 3.419 (Vj. T€ 3.908) und unter anderem Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer- und Kirchensteuer in Höhe von T€ 396 (Vj. T€ 308) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern in Höhe von T€ 357 (Vj. T€ 456).
Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum Stichtag mit T€ 95 auf das Risiko eines steigenden Zinssatzes mit Hilfe eines Festzinsswaps abgesichert. Das Derivat bildet mit dem Grundgeschäft eine Bewertungseinheit und ist daher als schwebendes Geschäft nicht bilanziert. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung ist durch die Gegenüberstellung der wesentlichen Vertragsparameter gewährleistet. Die gegenläufigen Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft werden sich daher in Zukunft für das gesicherte Risiko (Zinsrisiko) voraussichtlich in voller Höhe ausgleichen. Bilanziell werden diese Bewertungseinheiten nach der Einfrierungsmethode abgebildet. Bei dieser Sicherungsbeziehung handelt es sich nach der Regierungsbegründung zum BilMoG um ein sog. "portfolio hedge", bei dem die Risiken mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsinstrumente abgesichert (m:n-Sicherungsbeziehung) werden.
| Bank | Darlehenshöhe nominal ursprünglich in T€ | Darlehenshöhe nominal zum 31.12.2022 in T€ | Laufzeit | Marktwert per 31.12.2022 in T€ |
| Sparkasse Bodensee | 4.800 | 1.380 | 12/2027 | -94 |
Das Darlehen ist unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert des Zinssicherungskontrakts ergibt sich unter Verwendung banküblicher Bewertungsmodelle aus den erwarteten abgezinsten zukünftigen Cashflows, basierend auf aktuellen Marktparametern. Gewinne oder Verluste aus den Marktwertveränderungen werden grundsätzlich nicht erfolgswirksam erfasst. Die geleisteten Zahlungen aus den Zinsswaps werden im Zinsergebnis erfasst.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
a) Miet-, Leasing- und sonstige Verträge
Jährliche Zahlungsverpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverpflichtungen mit unkündbaren Grundmietzeiten wie folgt:
| Miet-, Leasing- und Wartungsverträge ab 2023 | |
| Gesamt | |
| Verpflichtung für/bis | T€ |
| 2023 | 888 |
| 2024 | 887 |
| 2025 | 886 |
| 2026 | 885 |
| 2027 und später | 884 |
| Finanzielle Verpflichtungen gesamt | 4.429 |
Die Gesellschaft hat ab Juli 2021 ein Gebäude und Stellplätze zur Weitervermietung an Mitarbeiter*innen der Klinik, Angehörige und Dritte gemietet. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren, mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre. Der Vertrag kann bis zum Ablauf der Grundmietzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Mietaufwendungen hierfür betrugen 2022 T€ 146; im Jahr 2023 fallen Mietaufwendungen in Höhe von T€ 150 an.
b) Bestellobligo
Zum 31. Dezember 2022 lag kein wesentliches Bestellobligo für Leistungen Dritter, für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen vor.
Haftungsverhältnisse
Bezüglich der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes liegt nach Meinung des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer gemäß Mitteilung in den Fachnachrichten des IDW 1998 eine mittelbare Pensionsverpflichtung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB vor. Die über eine Zusatzversorgungskasse abzuwickelnden Versorgungsleistungen der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes führen zu einer Subsidiärhaftung des entsprechenden Arbeitgebers, die zu einer mittelbaren Pensionsverpflichtung der Gesellschaft führt. Eine Passivierungspflicht besteht für derartige Verpflichtungen nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht. Die Gesellschaft hat von dem Passivierungswahlrecht Gebrauch gemacht.
Nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB besteht jedoch die Verpflichtung, den Betrag der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Pensionsrückstellungen im Anhang anzugeben. Da der verlässlichen Betragsangabe im Anhang praktische Schwierigkeiten der Ermittlung seitens der Zusatzversorgungskasse entgegenstehen, hat die Gesellschaft entsprechend den Äußerungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) qualitative Angaben über die Art und den Umfang der mittelbaren Verpflichtungen im Anhang wie folgt aufgenommen:
Nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Versorgungs-Tarifvertrag) vom 4. November 1966 ist die Gesellschaft verpflichtet, grundsätzlich alle Arbeitnehmer so zu versichern, dass sie eine dynamische Versorgungsrente für sich und ihre Hinterbliebenen im Rahmen einer Gesamtversorgung erwerben. Einzelheiten hierzu sind im Versorgungs-Tarifvertrag und den Satzungen der Zusatzversorgungskassen geregelt. Die Gesellschaft ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg, Daxlander Str. 74 in 76185 Karlsruhe. Im Jahr 2022 betrug der Umlagesatz 6,30 %, davon Arbeitgeberanteil 5,75 %. Zusätzlich werden noch 3,70 % Sanierungsgeld plus 0,54 % Zusatzbeitrag des pflichtigen Entgelts berechnet.
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 betrug das pflichtige Entgelt als Bemessungsgrundlage für die Zusatzversorgungskasse T€ 17.625 (Vj. T€ 16.912).
Die Gesellschaft geht von einer geringen Wahrscheinlichkeit des Eintritts der oben genannten Verpflichtungen aus, da derzeit keine Anzeichen dafür ersichtlich sind, dass die Zusatzversorgungskasse ihren Verpflichtungen in Zukunft nicht nachkommen kann.
C. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
| 2022 | 2021 | Veränderung | |
| T€ | T€ | T€ | |
| 1. Erlöse aus Krankenhausleistungen | 37.168 | 39.820 | -2.651 |
| 2. Erlöse aus Wahlleistungen | 1.079 | 1.182 | -103 |
| 3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses | 1.043 | 1.953 | -909 |
| 4. Nutzungsentgelte der Ärzte | 82 | 198 | -116 |
| 5. Umsatzerlöse des Krankenhauses nach §277 HGB soweit nicht in den Pos. 1-4 enthalten. | 2.552 | 2.515 | 38 |
| Umsatzerlöse gesamt | 41.924 | 45.666 | -3.742 |
Die Erlöse aus Krankenhausleistungen enthalten periodenfremde Erlösschmälerungen in Höhe von T€ 121 (Vj. T€ 340). Des Weiteren enthält die Position Corona-Unterstützungsleistungen u.a. aus Freihaltepauschalen von T€ 1.565 (Vj. T€ 2.706).
Unter der Position Erlöse aus Wahlleistungen werden sowohl die Erlöse aus der Privatliquidation aus der chefärztlichen Behandlung als auch die Zuschläge für sogenannte Komfort-Leistungen, z. B. 1-Bett- oder 2-Bett-Zimmerzuschlag, zusammengefasst.
Die Position "Umsatzerlöse des Krankenhauses nach § 277 HGB, soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten" setzt sich wie folgt zusammen:
| 2022 | 2021 | Veränderung | |
| T€ | T€ | ||
| Erlöse aus Ausbildungsfonds | 945 | 1087 | -142 |
| Erlöse aus Dienstleistungen für verbundene Unternehmen | 332 | 181 | 151 |
| Erstattungen Aufwandspauschale MDK-Prüfungen | 57 | 91 | -34 |
| Erlöse Notarztdienst | 540 | 505 | 35 |
| Sonstige übrige Erlöse | 678 | 651 | 27 |
| 2.552 | 2.515 | 37 |
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus Erstattungen für Mutterschaftsaufwendungen in Höhe von T€ 374 (Vj. T€ 207), sowie Erstattungen für pandemiebedingte Ausfallzeiten in Höhe von T€ 60 (Vj. T€ 113).
Sonstige periodenfremde Erträge sind mit T€ 204 (Vj. T€ 290) ausgewiesen und betreffen insbesondere Erträge aus der Kostenerstattung früherer Jahre.
Zuschüsse für Investitionen
Zuschüsse des Landes und von Dritten für Investitionen wurden erfolgswirksam vereinnahmt und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Erträgen aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von T€ 1.022 (Vj. T€ 2.262) ausgewiesen. Die Neutralisierung dieser Zuschüsse erfolgte in Höhe der Anlagenzugänge, die mit diesen Zuschüssen finanziert wurden, über die Position Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens in Höhe von T€ 1.022 (Vj. T€ 2.270).
Die nicht verwendeten Fördermittel zur Finanzierung von Investitionen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung ebenfalls unter den Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens neutralisiert.
Der Ausgleich der Abschreibungen auf Investitionen, die mit Zuschüssen und Zuwendungen finanziert wurden, erfolgt unter der Position Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unter anderem Verwaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 2.808 (Vj. T€ 3.201), Instandhaltungen in Höhe von T€ 1.306 (Vj. T€ 1.089), Versicherungen in Höhe von T€ 448 (Vj. T€ 357) sowie Aufwendungen für Dienstleistungen des Krankenhausträgers in Höhe von T€ 1.544 (Vj. T€ 1.408), Mieten und Pachten in Höhe von T€ 221 (Vj. T€ 171) sowie Aus- und Fortbildungskosten in Höhe von T€ 32 (Vj. T€ 34).
Im Geschäftsjahr 2022 wurde unter dieser Position außerdem Aufwand aus der Abschreibung von Forderungen in Höhe von T€ 204 (Vj. T€ 32) erfasst. Weitere periodenfremde Aufwendungen sind mit T€ 531 (Vj. T€ 483) enthalten.
D. Sonstige Angaben
Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung
Die Klinik Tettnang GmbH hat im Geschäftsjahr Zuschüsse zur Übernahme von Betriebskosten für das Geschäftsjahr 2022 und für Vorjahre von der Muttergesellschaft Klinkum Friedrichshafen GmbH in Höhe von insgesamt T€ 2.310 (Vj T€ 0) erhalten.
Des Weiteren enthält die Position Erlöse aus Krankenhausleistungen Corona-Unterstützungsleistungen u.a. aus Freihaltepauschalen und Ausgleichszahlungen in Höhe von T€ 1.565 (VJ T€ 2.706).
Konzernverhältnisse
Muttergesellschaft ist seit dem 20.02.2016 die Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2, 88048 Friedrichshafen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Klinikum Friedrichshafen GmbH einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Dieser ist am Sitz der Klinikum Friedrichshafen GmbH erhältlich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Klinik Tettnang GmbH nimmt die Befreiung von der Aufstellung eines eigenen Teilkonzernabschlusses gemäß § 291 Abs. 2 HGB in Anspruch.
Geschäftsführung
Seit dem 01.01.2021 ist Herr Franz Klöckner (Betriebswirt), Mülheim-Kärlich, Geschäftsführer der Klinikum Friedrichshafen GmbH; seit dem 01.01.2022 ist Herr Franz Klöckner alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.
Organbezüge
Die Angaben der Organbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleiben mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB.
Mitarbeiterzahl
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten):
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| Ärztlicher Dienst | 61 | 69 |
| Pflegedienst | 180 | 182 |
| Medizinisch-Technischer Dienst | 50 | 57 |
| Funktionsdienst | 65 | 73 |
| Wirtschafts- u. Versorgungsdienst | 14 | 16 |
| Technischer Dienst | 5 | 6 |
| Verwaltungsdienst | 27 | 34 |
| Sonderdienst | 2 | 2 |
| Personal der Ausbildungsstätten | 2 | 1 |
| Summe | 406 | 439 |
Honorar des Abschlussprüfers
Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird unter Hinweis auf § 285 Nr. 17 2. Halbsatz HGB verzichtet.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres
Hinsichtlich der beabsichtigten Beauftragung eines externen Managements sowie der Bildung eines Primärversorgungszentrums verweisen wir auf Abschnitt 7. "Prognosebericht" des Lageberichts.
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2022 in Höhe von € 1.956.146,56 mit dem Verlustvortrag zur verrechnen und den Bilanzverlust in Höhe von € 10.811.080,26 auf neue Rechnung vorzutragen.
Tettnang, den 11. Juli 2023
Klinik Tettnang GmbH
Franz Klöckner, Geschäftsführer
| Entwicklung der Anschaffungswerte | |||||
| Stand 31.12.2021 | Zugang | Umbuchung | Abgang | Stand 31.12.2022 | |
| I. Immaterielle Vermögens- gegenstände | |||||
| Software | 1.688.625,70 | 103.587,73 | 4.350,00 | 0,00 | 1.796.563,43 |
| 1.688.625,70 | 103.587,73 | 4.350,00 | 0,00 | 1.796.563,43 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken | 40.961.340,28 | 6.123,20 | 34.878,90 | 0,00 | 41.002.342,38 |
| Technische Anlagen | 3.371.012,63 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.371.012,63 |
| Einrichtungen und Ausstattungen | 21.377.929,48 | 684.227,72 | 0,00 | 778,82 | 22.061.378,38 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 346.406,04 | -22.150,00 | -39.228,90 | 0,00 | 285.027,14 |
| Summe Sachanlagen | 66.056.688,43 | 668.200,92 | -4.350,00 | 778,82 | 66.719.760,53 |
| Summe I. und II. | 67.745.314,13 | 771.788,65 | 0,00 | 778,82 | 68.516.323,96 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 50.500,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 50.500,00 |
| 50.500,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 50.500,00 | |
| 67.795.814,13 | 771.788,65 | 0,00 | 778,82 | 68.566.823,96 | |
| Entwicklung der Abschreibungen | ||||
| Stand 31.12.2021 | Zugang | Abgang | Stand 31.12.2022 | |
| I. Immaterielle Vermögens- gegenstände | ||||
| Software | 1.523.998,76 | 73.244,73 | 0,00 | 1.597.243,49 |
| 1.523.998,76 | 73.244,73 | 0,00 | 1.597.243,49 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken | 13.846.596,28 | 1.205.232,60 | 0,00 | 15.051.828,88 |
| Technische Anlagen | 3.211.702,63 | 17.433,00 | 0,00 | 3.229.135,63 |
| Einrichtungen und Ausstattungen | 19.702.324,88 | 716.401,31 | 12,41 | 20.418.713,78 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 36.760.623,79 | 1.939.066,91 | 12,41 | 38.699.678,29 |
| Summe I. und II. | 38.284.622,55 | 2.012.311,64 | 12,41 | 40.296.921,78 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 38.284.622,55 | 2.012.311,64 | 12,41 | 40.296.921,78 | |
| Restbuchwerte | ||
| Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2022 | |
| I. Immaterielle Vermögens- gegenstände | ||
| Software | 164.626,94 | 199.319,94 |
| 164.626,94 | 199.319,94 | |
| II. Sachanlagen | ||
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken | 27.114.744,00 | 25.950.513,50 |
| Technische Anlagen | 159.310,00 | 141.877,00 |
| Einrichtungen und Ausstattungen | 1.675.604,60 | 1.642.664,60 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 346.406,04 | 285.027,14 |
| Summe Sachanlagen | 29.296.064,64 | 28.020.082,24 |
| Summe I. und II. | 29.460.691,58 | 28.219.402,18 |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 50.500,00 | 50.500,00 |
| 50.500,00 | 50.500,00 | |
| 29.511.191,58 | 28.269.902,18 | |
1. Rahmenbedingungen im Krankenhauswesen
Das Jahr 2022 war für das Gesundheitssystem und besonders für die Krankenhäuser ein weiteres sehr herausforderndes Jahr.
Durch diese Herausforderungen geht die Schere zwischen den Erlösen der Kliniken und deren steigenden Kosten aufgrund von kontinuierlich höheren Material- und Personalkosten bei gleichzeitig gedeckelten Entlohnungen für diese Leistungen weiter auf. Dies bedingt Maßnahmen und Konzepte auf der Leistungsseite, die diese Kostensteigerungen durch erhöhtes Wachstum kompensieren können. In der Folge nimmt der Wettbewerb im Krankenhausbereich zu.
Zudem wird die Arbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen durch die stetigen Veränderungen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen stark beeinflusst. Speziell in den Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sowie niedergelassenen Ärzten, aber neu auch gegenüber den Behörden, erfolgen regelmäßig gesetzliche Neuordnungen und daraus resultierend modifizierte Verträge, Vereinbarungen und Anforderungen.
Die für das Krankenhaus wesentliche Gesetzgebung in der jüngeren Vergangenheit sind:
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
MDK-Reformgesetz
Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG
Krankenhauszukunftsgesetz KHZG
Zusätzlich zu diesen Gesetzen, die den normalen Geschäftsbetrieb der deutschen Krankenhäuser beeinflussen, gab es im Rahmen der Coronapandemie zahlreiche, sehr kurzfristig beschlossene Bundesgesetze und Verordnungen, die den Geschäftsverlauf aller Krankenhäuser in Deutschland beeinflusst haben.
2. Wettbewerbssituation, Kommunaler Klinikverbund und Kooperationen
Die Gesellschaft betrieb im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit insgesamt 140 akutstationären Planbetten in sechs Hauptabteilungen.
Außerhalb der Pandemie kommt durch die zunehmende Konkurrenz, auch durch ambulante Behandlungsalternativen, und die Wettbewerbssituation im elektiven stationären Bereich der Aufrechterhaltung sowie dem Ausbau von Patientenströmen eine besondere Bedeutung zu. Die Klinik Tettnang GmbH geht deswegen weiterhin und intensiviert den Weg, intersektoral und regional strategische Partnerschaften einzugehen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft bereits vor einigen Jahren ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit mehreren Fachrichtungen in Betrieb genommen und Facharztpraxen im Gebäude mit enger Verzahnung zu den Hauptabteilungen etabliert, um die Zuweisungen aus dem ambulanten Bereich im Kernversorgungsgebiet weiterhin sicherzustellen. Außerdem wurde frühzeitig durch infrastrukturelle Bindung von Versorgungspartnern in den Fachbereichen, die die Gesellschaft nicht selbst anbietet, ein umfassendes Versorgungskonzept als strategischer Vorteil erkannt und umgesetzt.
Im medizinischen Bereich wirkt sich der Zusammenschluss besonders zwischen Tettnang und Friedrichshafen positiv aus. So sind enge personelle Kooperationen der Fachabteilungen und der Aufbau spezialisierter Fachabteilungen bereits umgesetzt und werden zukünftig noch weiter intensiviert. Damit wird den Patienten im Verbund ein spezialisiertes und qualitativ hochwertiges Behandlungsspektrum angeboten. Dabei wurde im Geschäftsjahr in Tettnang die Grund- und Regelversorgung vorgehalten, am Standort Friedrichshafen die Expertise eines Zentralversorgers.
3. Geschäftsbedingungen der Klinik Tettnang GmbH
Im Jahr 2004 wurde die Klinik Tettnang GmbH gegründet. Der Landkreis Bodenseekreis hat den Regiebetrieb Bodensee-Kreiskrankenhaus, mit Ausnahme der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte einschließlich der Bauten, auf die Klinik Tettnang GmbH gegen Gewährung eines Geschäftsanteils mit Wirkung auf den 1. Januar 2004 übertragen. Nachdem die GmbH zwischen 2005 und Februar 2015 bis auf die Geschäftsanteile (5,1 %) des Minderheitsgesellschafters Bodenseekreis in Besitz der Waldburg-Zeil-Kliniken GmbH & Co KG waren, wurden mit Wirkung zum 20. Februar 2015 Verträge zur Übernahme der Gesellschaft durch die Klinikum Friedrichshafen GmbH mit Anteils-Swap geschlossen.
Seit dem 01.01.2022 ist Herr Franz Klöckner alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.
4. Steuerungssystem
Die laufende Leitungs- und Steuerungsfunktion der Gesellschaft wird durch die Geschäftsführung wahrgenommen. Unterstützt wird sie dabei von konzernweiten Zentralfunktionen und Verantwortlichen des Managements vor Ort.
Im Rahmen des unterjährigen Berichtswesens und der Jahresabschlüsse werden finanzielle und nicht-finanzielle Indikatoren und Kennzahlen herangezogen.
Finanzielle Leistungsindikatoren:
1. Budgetvolumen der Entgeltvereinbarung
Elementarer Bestandteil für die Höhe der stationären Erlöse und damit maßgeblich für die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist die Entgeltverhandlung mit den Kostenträgern/Krankenkassen und das daraus resultierende vereinbarte Erlösvolumen.
2. Jahresergebnis
Neben dem operativen Ergebnis, das im Wesentlichen die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft vor Einbezug der Investitionstätigkeit und Abschreibungen anzeigt, ist das Jahresergebnis unter Einbezug aller relevanten Ertrags- und Aufwandspositionen eine wichtige Kennzahl, da die Gesellschaft zukunftsweisende Investitionen refinanzieren muss.
3. Cash Flow / Liquidität
Der Cash Flow ist eine aus dem Jahresabschluss abgeleitete Berechnung, die die Beurteilung der Liquiditätssituation und der finanziellen Entwicklung eines Unternehmens ermöglicht.
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren:
1. Belegungsdaten
Patientenzahlen und Verweildauern im Krankenhaus hängen ursächlich mit Erlösen und Kosten zusammen und sind wichtige Kennzahlen.
2. Casemix(Index)
Die Kennzahlen Casemix bzw. Casemixindex als Indikatoren der Fallschwere sind im DRG-System maßgeblich für die Höhe der Erlöse aus der stationären Patientenversorgung verantwortlich.
3. Vollkräfte (Mitarbeiter)
Maßgeblicher Einflussfaktor der Personalkosten ist neben den tariflichen Veränderungen die Stellenbesetzung, die unter Berücksichtigung des Beschäftigungsumfangs in der Kennzahl der Vollkräfte abgebildet wird.
4. Fluktuationsrate
Im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte ist die Fluktuationsrate als Anteil der Austritte am gesamten Personalbestand der Gesellschaft von besonderer Bedeutung.
5. Geschäftsverlauf
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2022 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von -1,96 Mio. ein besseres Ergebnis erzielt als geplant (Plan-Ergebnis = -2,31 Mio. €).
Es sind folgende wesentliche Sachverhalte festzuhalten:
5.1 Entgeltverhandlungen
Elementarer Bestandteil für die Höhe der stationären Erlöse ist die Entgeltverhandlung mit den Kostenträgern/Krankenkassen. Aufgrund der Komplexität vor allem bei den Verhandlungen zum Pflegebudget sowie des Hacker-Angriffs auf den Medizin Campus Bodensee konnte bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen bisher kein Verhandlungsergebnis erzielt werden. Die Verhandlungen werden in 2023 fortgeführt.
Der Landesbasisfallwert 2022 beläuft sich auf 3.837,42 € und liegt damit um rund 2,32 % über dem Vorjahr (Landesbasisfallwert 2021 = 3.750,41 €)
5.2 Ertragslage
| Leistungskennzahl | 2022 | 2021 | Plan 2022 |
| Casemix E1 (IL+ÜL), effektiv | 7.068 | 7.629 | 8.563 |
| Fälle E1 (IL+ÜL) | 8.877 | 9.243 | 10.190 |
| CMI E1 (IL+ÜL), effektiv | 0,796 | 0,825 | 0,840 |
Die Fallzahl und der Casemix liegen Corona-Pandemie-bedingt vor allem wegen hohen Ausfallzeiten des Personals unter den Planwerten, da elektive Operationen abgesagt und temporär Stationen geschlossen werden mussten bzw. die Notwendigkeit bestand, Patienten zu isolieren, was zu einer geringeren Belegungskapazität führte.
Die Verweildauer beträgt im Jahr 2022 4,1 Tage und liegt damit unter dem Vorjahr und dem Planwert (Vorjahr 4,2 und Planwert 4,2). Dies ist positiv zu bewerten, da die Optimierung der Abläufe bzw. des Workflows von Aufnahme bis Entlassung und damit eine kurze Verweildauer weiterhin von höchster Bedeutung sind.
Im Geschäftsjahr 2022 verringerten sich die Erlöse einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge um -1,5 Mio. € von 46,5 Mio. € auf 45,0 Mio. €.
Die Erlöse aus Krankenhausleistungen liegen um rd. -2,7 Mio. € niedriger als im Vorjahr. Gründe hierfür sind im Wesentlichen gesunkene Patientenzahlen und damit geringere DRG-Erlöse (-1,5 Mio. €) sowie deutlich geringere Erlöse aus Ausgleichszahlungen / Freihaltepauschalen (-1,2 Mio. €). Die ursprünglich für das Jahr 2022 geplanten Erlöse wurden unterschritten, im Vergleich zum Wirtschaftsplan waren Mindererlöse in Höhe von rund -4,8 Mio. € zu verzeichnen.
Die Erlösposition "Sonstige betriebliche Erträge" ist im Vergleich zum Vorjahr um rund +2,3 Mio. € angestiegen. Gründe hierfür sind die im Wesentlichen die Zuschüsse des Krankenhausträgers zu Betriebskosten in Höhe von 2,3 Mio. € (VJ kein Zuschuss).
Personalkosten und Vollkräfte
| Personalkennzahl | 2022 | 2021 | Plan 2022 |
| Vollkräfte | 248,72 | 268,51 | 272,61 |
| Personalkosten in Mio. € | 23,4 | 24,1 | 25,1 |
| Fluktuationsrate | 20,68 % | 17,68 % | 17,68 % |
Ursache für die Unterschreitung der geplanten Personalkosten ist im Wesentlichen die deutliche Unterschreitung der Vollkräftezahlen, vor allem bedingt durch die knappen Ressourcen auf dem Arbeitsmarkt und notwendige Anpassungen aufgrund des Leistungsrückgangs.
Fluktuationsrate
Die um die kurzfristig Beschäftigten korrigierte Fluktuationsrate der Gesellschaft ist im Vergleich zum Vorjahr anstiegen und ist angesichts der Notwendigkeit, qualifiziertes Personal in der Gesellschaft zu halten, negativ zu beurteilen. Angestrebt wurde in der Planung 2022 eine Fluktuationsrate in Höhe des Vorjahres. Dieser Planwert wurde erreicht bzw. verbessert.
Sachkosten
Der Materialaufwand liegt um rund -1,4 Mio. € unter dem Materialaufwand des Vorjahres.
Die Verringerung bei den Roh, Hilfs- und Betriebsstoffen innerhalb des Materialaufwandes beträgt gegenüber dem Vorjahr rund -0,7 Mio. €. Dies resultiert zum einen aus teilweise entfallenen Corona-bedingten Mehraufwendungen beim Laborbedarf (-0,2 Mio. €).
Weiterhin ist eine Verringerung beim ärztlichen Verbrauchsmaterial und dem OP-Bedarf festzustellen (-0,3 Mio. € zum Vorjahr).
Die Kosten bezogener Leistungen innerhalb des Materialaufwandes sind gegenüber dem Vorjahr ebenfalls um -0,7 Mio. € gesunken. Die Ursachen sind in verminderten Aufwendungen für Konsiliarleistungen (-0,3 Mio. € zum Vorjahr) sowie Pandemie-bedingt für Fremdlaborleistungen (-0,5 Mio. € zum Vorjahr) zu finden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um rd. 1,1 Mio. € auf insgesamt 10,3 Mio. € angestiegen. Der Mehraufwand (Differenz zum VJ) resultiert insbesondere aus der Verrechnung der Dienstleistungen der Zentralbereiche und Personalgestellungen durch die Klinikum Friedrichshafen GmbH (+0,7 Mio. €) sowie aus der Erhöhung der Wertberichtigung auf Forderungen (+0,2 Mio).
Jahresergebnis
Das Jahresergebnis für das Jahr 2022 beträgt rund -1,96 Mio. € und ist damit besser als das im Wirtschaftsplan angesetzte Ergebnis von -2,31 Mio. € und schlechter als das Jahresergebnis des Vorjahres (-1,44 Mio. €).
| Jahresergebnis (in Mio. €) | 2022 | 2021 | Plan 2022 |
| Jahresergebnis | -1,96 | -1,44 | -2,31 |
| Zuschüsse zu Betriebsausgaben | +2,31 | +0,00 | +0,00 |
| bereinigtes Jahresergebnis | -4,27 | -1,44 | -2,31 |
Allerdings ist das Jahresergebnis 2022 beeinflusst durch die Gewährung von Zuschüssen des Krankenhausträgers zu Betriebsausgaben in Höhe von rund 2,31 Mio. € (enthalten in den sonstigen betrieblichen Erträgen).
Bereinigt um die Zuschüsse ergibt sich ein Jahresergebnis von -4,27 Mio. €. Der Planansatz von -2,31 Mio. € wurde somit nicht erreicht bzw. das bereinigte Jahresergebnis hat sich zum Planansatz um 1,96 Mio. € verschlechtert.
5.3 Vermögens- und Finanzlage
Investitionen
Im Geschäftsjahr 2022 betrug die Investitionstätigkeit des Krankenhauses in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen 0,8 Mio. € (VJ 1,4 Mio. €). Darin sind Anlagen im Bau in Höhe von 0,3 Mio. € enthalten. Die Finanzierung erfolgte über Darlehen, Einzel- und Pauschalfördermittel sowie Trägerzuschüsse.
Das Anlagevermögen beläuft sich im Geschäftsjahr auf 28,1 Mio. €. Das Anlagevermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der geringeren Investitionstätigkeit des Jahres 2022 um -1,2 Mio. €.
Der Rückgang beim Sachanlagevermögen resultiert auch aus den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 2,0 Mio. €.
Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital, Sonderposten und mittel- bzw. langfristige Darlehen bzw. Verbindlichkeiten aus Fördermitteln des Krankenhausträgers und Verbindlichkeiten aus Einzelfördermitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gedeckt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr stichtagsbezogen um -1,6 Mio. € auf 2,9 Mio. € gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung der offenen, nicht abgerechneten Fälle zum Jahresende im Vergleich zum Vorjahr.
Die Forderungen aus dem Krankenhausfinanzierungsrecht haben sich von 2,1 Mio. € auf 3,0 Mio. € erhöht und betreffen im Wesentlichen die Erlösausgleiche für das Jahr 2022.
Eigenkapital
Das Eigenkapital der Gesellschaft per 31. Dezember 2022 beträgt unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2022 3,6 Mio. € (VJ 5,6 Mio. €). Dies ergibt eine Eigenkapitalquote (nach Abzug der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens und des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung) von 16,9 % (VJ 24,4 %).
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen bestehen in Höhe von 3,2 Mio. € (VJ 3,4 Mio. €).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 1,3 Mio. € (-0,1 Mio. € zum Vorjahr).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind mit 6,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um +1,3 Mio. € angestiegen. Dies resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen / Verrechnungen der Klinikum Friedrichshafen GmbH.
Weiterhin hat die Gesellschaft vom Träger Klinikum Friedrichshafen GmbH ein Kontokorrentdarlehen mit einem Kreditrahmen in Höhe von 5,0 Mio. € erhalten. Dieses wurde im Geschäftsjahr 2022 mit 1,0 Mio. € in Anspruch genommen.
Die Darlehen der Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG (Ausweis unter den sonstigen Verbindlichkeiten) und des Landkreis Bodenseekreis (Ausweis unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) wurden im Rahmen der planmäßigen Tilgung um insgesamt 0,5 Mio. € zurückgeführt.
Die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht sind von 1,7 Mio. € im Vorjahr auf nun 1,9 Mio. € im Jahr 2022 angestiegen. Der Anstieg betrifft im Wesentlichen noch nicht verwendete Mittel der Pauschalförderung.
Finanzmittel / Cash Flow
Der Finanzmittelbestand der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 1,0 Mio. € (VJ 1,9 Mio. €). Der Zahlungsmittelabfluss liegt somit leicht unter dem im Vorjahr für 2022 prognostizierten Wert von 1,3 Mio. €. Generell war im Geschäftsjahr durch den "Cash-Pool" im Verbund des Medizin Campus Bodensee die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt. Die von der Gesellschafterin Klinikum Friedrichshafen GmbH eingeräumte Kontokorrentkreditlinie in Höhe von 5,0 Mio. € war per 31.12.2022 mit 1,0 Mio. € in Anspruch genommen.
5.4 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs
Das Jahr 2022 war für die Klinik Tettnang erneut geprägt von den Auswirkungen der Coronapandemie und vor allem auch von den Auswirkungen des Hacker-Angriffs auf die IT-Infrastruktur, der für mehrere Wochen die IT-Systeme zum Teil gänzlich außer Betrieb gesetzt hat. Die Auswirkungen dieses Hacker-Angriffs sind bis weit in das Jahr 2023 zu spüren, noch heute sind nicht alle Systeme wieder so angelaufen wie zuvor.
Die für das Jahr 2022 erwarteten Erlöse konnten nicht realisiert werden. Die Corona-bedingten Ausgleichszahlungen sowie die Reduzierung der Personalkosten im Vergleich zur Planung aufgrund geringerer Vollkräftezahlen konnten die negativen Effekte auf der Erlös- und Kostenseite leider nicht kompensieren, sodass der Geschäftsverlauf aus wirtschaftlicher Sicht insgesamt negativ zu beurteilen ist.
6. Chancen- und Risiken
6.1 Risikomanagementsystem
Ökonomisches Risikomanagement
Um Risiken rechtzeitig entgegen treten zu können hat die Gesellschaft in den letzten Jahren sukzessive ein ökonomisches Risikomanagement etabliert. Dabei findet jährlich eine Aufnahme der Risiken statt. Anschließend werden die Risiken auf Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und anschließend priorisiert. Für die mit hoher Priorität versehenen Risiken werden Vermeidungsstrategien und konkrete Maßnahmen abgeleitet. Die Vorgehensweise ist in einem Risikomanagementhandbuch schriftlich fixiert. Flankiert wird die beschriebene Vorgehensweise von einem Berichtswesen, das wesentliche Frühwarnindikatoren beinhaltet.
Critical Incident Reporting System (CIRS)
Entsprechend des G-BA Beschlusses zur Umsetzung des Qualitätsmanagements in Kliniken wurde ein klinisches Risikomanagement etabliert: In 2016 erfolgte die hausweite Einführung eines medizinischen Risikomanagementsystems (CIRS), wodurch frühzeitig strukturelle und prozessuale Schwachpunkte bei der Patientenversorgung erkannt werden können. Beim CIRS werden anonymisierte Meldungen von kritischen Ereignissen oder Beinahe-Schäden analysiert und für den Verbesserungsprozess herangezogen.
Die erstmalige Konformitätserklärung und Teilnahmebestätigung zum einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem für die Klinik Tettnang GmbH war der 2. Dezember 2019.
6.2 Chancen- und Risikenkategorisierung
Um eine sinnvolle Einteilung der Risiken und Chancen vorzunehmen, wurden diese hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihrem Grad der Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kategorisiert.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Beschreibung |
| 80 % bis 99 % | Fast sicher |
| 60 % bis 79 % | Sehr wahrscheinlich |
| 40 % bis 59 % | Wahrscheinlich |
| 20 % bis 39 % | Unwahrscheinlich |
| 1 % bis 19 % | Sehr unwahrscheinlich |
Gemäß vorangegangener Einteilung wird ein sehr unwahrscheinliches Risiko (Chance) dadurch definiert, dass dieses nur in außergewöhnlichen Fällen eintritt. Hingegen gilt ein Risiko als fast sicher, sofern innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit dessen Eintritt zu rechnen ist. Der Grad der Auswirkung wird nachfolgend je nach Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zwischen gering und erheblich definiert.
| Grad der Auswirkung | Definition der Auswirkung |
| Gering | Geringe Auswirkung auf die VFE-Lage |
| Moderat | Moderate Auswirkung auf die VFE-Lage |
| Erheblich | Erhebliche Auswirkung auf die VFE-Lage |
Gemäß der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Auswirkung des Risikos bzw. der Chance auf die VFE-Lage wurde eine Kategorisierung als gering, mittel oder hohes Risiko (Chance) vorgenommen.
Die Kombination zwischen Grad der Auswirkung und der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt folgende Risikokategorisierung:
| Wahrsch. / Auswirk. | Gering | Moderat | Erheblich |
| Fast sicher | geringes Risiko | mittleres Risiko | hohes Risiko |
| Sehr wahrscheinlich | geringes Risiko | mittleres Risiko | hohes Risiko |
| Wahrscheinlich | geringes Risiko | mittleres Risiko | hohes Risiko |
| Unwahrscheinlich | geringes Risiko | geringes Risiko | mittleres Risiko |
| Sehr unwahrscheinlich | geringes Risiko | geringes Risiko | mittleres Risiko |
6.3 Chancen und Risiken der Gesellschaft
Wesentliche Chancen und Risiken der Gesellschaft bestehen im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten:
Liquidität
Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht in der Sicherung der Liquidität.
Der Wirtschaftsplan 2023 und die Mittelfristplanung weisen auch unter der Annahme, dass die Coronasituation keinen wesentlichen Einfluss mehr haben würde, weitere Jahresfehlbeträge aus. Es besteht ein hohes Risiko der Liquiditätsverschlechterung (Eintrittswahrscheinlichkeit: wahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: erheblich).
Derzeit ist die Liquidität im MCB über das Cash-Pooling mit der Stadt Friedrichshafen sichergestellt. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Klinikum Friedrichshafen GmbH und der Stadt Friedrichshafen beträgt die Kreditlinie seit dem 1. Januar 2023 12 Mio. €.
Nach der aktuellen Liquiditätsprognose ist der Liquiditätsbedarf bis zum 31. Dezember 2024 gedeckt. Die Prognose berücksichtigt alle bekannten zukünftigen liquiditätswirksamen Sachverhalte, ist jedoch mit wesentlichen Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der knappen Personalressourcen und auch der steigenden Energie- und Sachkosten auf die Ertragslage der Gesellschaft behaftet. Abhängig davon, wie sich die weitere wirtschaftliche Entwicklung materialisiert, könnte nach der Prognose die Kreditlinie der Klinikum Friedrichshafen GmbH bei der Stadt Friedrichshafen zum Ende des Jahres 2024 weitestgehend ausgeschöpft sein. Das bestandsgefährdende Risiko besteht darin, dass in dieser Situation die Stadt Friedrichshafen den Kreditrahmen nicht anheben könnte, so dass eine Finanzierungslücke entsteht.
Beschlossene Betriebskostenzuschüsse seitens der Stadt Friedrichshafen sind in der Prognose berücksichtigt. Diese stabilisieren die finanzielle Lage und verringern das Risiko einer Finanzierungslücke.
Zusammenfassend wird bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024 mit einer ausgeglichenen Liquiditätslage geplant. Dies setzt allerdings voraus, dass die der Planung zugrundeliegenden Annahmen auch eintreten. Insbesondere die künftige Entwicklung der Energiepreise und die zu erwartenden Auswirkungen aus der weiteren Entwicklung der Gesetzgebung bzgl. der Ambulantisierung können hier einen erhöhten Liquiditätsbedarf auslösen, der es dann erforderlich macht, dass die Stadt Friedrichshafen den gewährten Finanzierungsrahmen gegen Ende des Geschäftsjahres 2024 ausweiten muss. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft oder des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes darstellt. Die gesetzlichen Vertreter stufen die Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieses Risikos als gering ein und haben den Jahresabschluss demgemäß unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Der begonnene Prozess der nachhaltigen Optimierung der Kodierung, der Abrechnungsprozesse und des Mahnwesens muss zudem fortgesetzt werden - auch und gerade im Hinblick auf die anstehende Rückführung des Zahlungsziels der Kassen auf 12 Tage entsprechend des Landesvertrages der Krankenkassen in Baden-Württemberg mit der BWKG sowie der Steigerung der MD-Quote, um offene Forderungen und (noch) nicht abgerechnete Leistungen zu minimieren.
Rechtsstreitigkeiten
Risiken, die sich im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten ergeben, werden innerhalb des Unternehmens fortlaufend identifiziert, bewertet und kommuniziert. Auch wenn es nicht möglich ist, den Ausgang dieser Streitigkeiten vorherzusagen, erwartet die Gesellschaft aus den heute anhängigen Verfahren wegen ausreichender Deckungssumme der abgeschlossenen Versicherung maximal eine als mittleres Risiko einzustufende negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr unwahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: erheblich)
Investitions- und Instandhaltungsbedarf
Ebenfalls von Bedeutung ist ein bestehender Instandhaltungs- und Investitionsbedarf, der mit einem Risiko unzureichender infrastruktureller Ausstattung und damit grundsätzlich auch mit Risiken bei der Patientenbehandlung als auch bei der Innovationskraft der Gesellschaft einhergeht.
Vor dem Hintergrund der dualen Finanzierung und der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel von Seiten des Landes Baden-Württemberg nicht ausreichen, zeichnet sich keine Entspannung der Lage ab.
Da nachhaltige Überschüsse bzw. positive Ergebnisse zunehmend schwieriger zu er-wirtschaften sind, ist die Gesellschaft zur Finanzierung von Investitionen bzw. Instand-haltungsmaßnahmen auf Zuschüsse durch den Träger angewiesen. In Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Mittel besteht ein mittleres bis hohes Risiko der Unterfinanzierung (Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr wahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: moderat bis erheblich)
Energiekrise und Sachkostensteigerung
Maßgeblich aufgrund des Angriffskriegs in der Ukraine sind die Energie- und auch die sonstigen Sachkosten stark gestiegen und werden dies auch zukünftig noch tun. Soweit diese Kostensteigerungen nicht durch kompensierende Maßnahmen ausgeglichen werden, verschlechtert sich die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft durch die Kostensteigerungen entsprechend. In 2023 gibt es entsprechende kompensierende Maßnahmen (Energiepreisbremsen und finanzielle Zuschüsse), jedoch laufen diese spätestens im April 2024 aus. Das Risiko wird als hoch eingeschätzt (Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr wahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: erheblich).
Personal
Der Tarifabschluss vom 17.05.2023 für den Geltungsbereich des TVöD, der bis Ende 2024 gilt, bedeutet für den MCB zunächst deutliche Personalmehrkosten. Durch die lange Laufzeit jedoch ist hier nun eine wenigstens mittelfristige Personalkostenplanung für Mitarbeiter im Tarif möglich. Durch die individuelle Entwicklung je Entgeltgruppe und Stufe im TVöD ist eine langfristig wirkende Erhöhung der Personalkosten zu erwarten.
Die unzureichende Steigerung des Landesbasisfallwertes für 2023 bedeutet eine erneute Unterfinanzierung der Personalkostensteigerungen und verschärft die finanzielle Lage weiter.
Auch laufen weiterhin erhebliche Anstrengungen und Aufklärungskampagnen auf Verbandsebene (Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft) mit dem Ziel, die deutlich ungünstigere Personalkostensituation in Baden-Württemberg im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern an die Politik zu adressieren, um so eine Berücksichtigung im Landesbasisfallwert zu realisieren.
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und das damit verbundene Pflegebudget ließen Hoffnungen zu, dass hierdurch eine gewisse finanzielle Entlastung erfolgen könnte. Die harte Wirklichkeit ist jedoch, dass durch diesen Paradigmenwechsel der Leistungsvergütung zahlreiche Fragen zur adäquaten Berechnung weiterhin ungeklärt sind und die Gesellschaft bis heute kein Ergebnis bei den Budgetverhandlungen vorweisen kann. Das Risiko der Unterfinanzierung bewerten wir als hohes Risiko.
Insgesamt geht die Gesellschaft von einem hohen Risiko bezüglich der Personalkostenentwicklung aus (Eintrittswahrscheinlichkeit: fast sicher / Auswirkung auf VFE: hoch).
Dem Risiko des Fachkräftemangels, das in der derzeitigen Situation im Gesundheitswesen auch noch in den nächsten Jahren vorherrschen wird, begegnet die Gesellschaft zum einen durch die Erhöhung der Attraktivität des Arbeitsplatzes im Gesamtverbund des Medizin Campus Bodensee (z.B. durch familienfreundliche Arbeitszeitmodelle), durch den flexiblen Einsatz des Personals an den verschiedenen Standorten sowie durch Personalakquise auf dem ausländischen Arbeitsmarkt. In den nächsten Jahren ist mit dem weiteren organisatorischen Zusammenwachsen der Krankenhäuser zu einem Verbund mit einer Verbesserung zu rechnen, dies allerdings abhängig von der weiteren Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Eine weitere Verschärfung der Situation ist nicht auszuschließen und bedeutet ein hohes Risiko für die Gesellschaft (Eintrittswahrscheinlichkeit: wahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: erheblich)
Krankenhausfinanzierung
Die Rahmenbedingungen der dualen Krankenhausfinanzierung haben sich in den letzten Jahren stark verändert.
Insbesondere das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), G-BA-Regelungen und weitere Gesetzesvorhaben haben einen weitreichenden Einfluss auf die Leistungsvergütung in den nächsten Jahren. Diese wird sich in den kommenden Geschäftsjahren voraussichtlich insgesamt negativer als zuletzt darstellen. Insbesondere der Fixkostendegressionsabschlag wird die Gesellschaft zukünftig finanziell stark belasten, da die wirtschaftliche Sanierung der Gesellschaft im Wesentlichen von einer Erlösausweitung infolge gesteigerter Patientenzahlen abhängt.
Hygienezuschlag:
Die Hygienefinanzierung ist zu begrüßen und verbessert die Einnahmesituation der Gesellschaft. Dadurch ergibt sich eine geringe Chance auf die Finanzierung der Hygieneaufwendungen (Eintrittswahrscheinlichkeit: wahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: gering)
Finanzierungsparameter "Qualität"
Mögliche Auswirkungen und Risiken der Einführung von qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen lassen sich derzeit noch nicht konkret beziffern, da die Ausgestaltung des Systems, so z. B. die Benennung der relevanten Leistungen sowie der zu messenden Qualitätsindikatoren, noch nicht abgeschlossen ist. Die Gesellschaft geht bezüglich der Nichterfüllung von Qualitätskriterien von einem geringen Risiko aus (Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr unwahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: moderat)
Pflegefinanzierung
Die Finanzierung der Pflegekräfte in den Krankenhäusern wurde ab 2020 außerhalb des DRG-Systems separat vergütet. Inwiefern dies zu einer ausreichenden Finanzierung der notwendigen Pflegestellen führen wird, bleibt abzuwarten. Allerdings besteht im Zusammenhang mit der im Raum stehenden Personaluntergrenze bei der Pflege ein mittleres Risiko bei der Finanzierung der Personalkosten im Pflegebereich (Eintrittswahrscheinlichkeit: wahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: moderat)
Strukturelle Vorgaben und Mindestmengen
Kritisch zu betrachten sind weiterhin die Erfüllung der strukturellen Vorgaben und das Erreichen der vorgegebenen Mindestmengen. Es ist unsicher, wie sich diese Mindest-mengen in Zukunft gesetzgeberisch entwickeln. Nach heutigem Kenntnisstand geht die Gesellschaft jedoch davon aus, dass durch das Medizinische Konzept im Verbund die Strukturvoraussetzungen und Mindestmengenanforderungen weiter erfüllt bzw. bei Veränderungen der Anforderungen entsprechend zielführend reagiert werden kann. Daraus ergibt sich ein geringes Risiko (Eintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: moderat)
Ambulantisierung
Der Katalog ambulant durchzuführender Operationen wird ständig erweitert. Bezüglich der Umsatzerlöse ergibt sich dadurch ein Risiko.
Allerdings kann die Ambulantisierung auch dazu beitragen, begrenzte Ressourcen effizienter zu nutzen, was aus wirtschaftlicher Sicht positiv zu bewerten ist. Daraus ergibt sich ein mittleres Risiko (Eintrittswahrscheinlichkeit: wahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: moderat)
Leistungsentwicklung
Die wirtschaftlich positive Entwicklung der Gesellschaft hängt im Wesentlichen von einer Erlösausweitung infolge steigender Patientenzahlen und damit der Bewertungsrelationen ab. Nichts destotrotz stagniert die allgemeine Entwicklung der stationären Behandlungen deutschlandweit. Die Corona-Jahre zeigten eine deutlich negative Entwicklung der stationären Fälle und Behandlungstage. Allgemein wird davon ausgegangen, dass auch nach Überwindung der Krise die Zahl der vergüteten Krankenhausbehandlungen dauerhaft um 5-10 % niedriger als in 2019 sein wird. Gleichzeitig werden sich im näheren und weiteren Umfeld der Gesellschaft in den nächsten Jahren Strukturveränderungen (z.B. Ruhestandbeginn renommierter Spezialisten etc.) ergeben, die für die Gesellschaft durchaus Gelegenheit bieten, mit sehr guter medizinischer und organisatorischer Qualität neue Patientengruppen zu gewinnen. Auch die Möglichkeiten der intersektoralen und regionalen Vernetzung bieten Potentiale der Erlössteigerung.
Die Strategie, weiteres Wachstum durch die Strukturierung des medizinischen Leistungsangebotes bei gleichzeitiger Kostenoptimierung zu erreichen, bedeutet für die Gesellschaft eine mittlere Chance, weitere Patienten an sich zu binden und damit Erlöse zu generieren (Eintrittswahrscheinlichkeit: wahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: moderat).
Corona-Krise
Die weltweite Ausbreitung des SARS-CoV-2 ("Corona-Virus") stellte auch die Klinikum Friedrichshafen GmbH im Jahr 2020 und bis 2022 vor erhebliche Herausforderungen.
Im Rahmen der Vorsichtsmaßnahmen bestand das leider verwirklichte Risiko, dass umfangreiche Quarantänemaßnahmen für Mitarbeiter verhängt werden mussten, so dass eine gleichbleibende Versorgung der Patienten gefährdet war.
Die Risiken der Corona-Pandemie realisierten sich daher insbesondere wie folgt: Der infektionsbedingte Ausfall von Mitarbeitern sowie eine imagebedingt oder wegen Freihaltemaßnahmen schlechtere Belegung führten zu geringeren Umsatzerlösen. Erhöhter Bedarf sowie eine Verteuerung der Hygieneartikel und Schutzbekleidung führten zu einem steigenden Materialaufwand. Dieses nach heutiger Sicht reduzierte, moderate Risiko, das angesichts des Umgreifens von Mutanten grundsätzlich fortbesteht, für die nachfolgenden Jahre zu eliminieren, ist eine der vordringlichsten und auch kostenintensivsten Aufgaben des Risikomanagements (Eintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: erheblich).
Cyber-Security-Risiko
Der Medizin Campus Bodensee wurde im Januar 2022 Opfer eines Cyber-Angriffs, der die IT-technische Infrastruktur zum Erliegen gebracht hat. Patientendaten bzw. andere sensible Daten wurden nicht gestohlen.
Die Bemühungen, die IT-System ggü. Cyber-Angriffen immun zu machen, wurden seither nochmals intensiviert. Das mittlere Risiko eines erfolgreichen Angriffs ist allerdings wie bei jedem Unternehmen weiterhin existent (Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr unwahrscheinlich / Auswirkung auf VFE: erheblich)
7. Prognosebericht
Wirtschaftsplan
Der Aufsichtsrat hat am 17. Januar 2023 den Wirtschaftsplan der Gesellschaft für das Jahr 2023 beschlossen und genehmigt.
Grundlage für den Wirtschaftsplan war die erforderliche Konsolidierung der Krankenhäuser im Verbund bei Sicherstellung der medizinisch hochwertigen Versorgung. Der Wirtschaftsplan wurde unter der Maxime erstellt, dass im Jahr 2023 die Coronalage für Krankenhäuser keine medizinische und wirtschaftliche Relevanz mehr haben würde.
Entgeltvereinbarung
Die Entgeltverhandlungen für das Jahr 2022 sind noch nicht terminiert, da im Jahr 2022 zunächst die Verhandlungen für das Jahr 2020 geführt wurden. Leider ist noch kein Abschluss der Verhandlungen erfolgt.
Bis dahin erbringt die Gesellschaft sozusagen unter Vorbehalt Leistungen und mit provisorischen, nicht endverhandelten Preisen (z.B. NUB, ZE, Pflegepauschale). Dies bedeutet erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die tatsächliche Erlössituation. Konsequent muss auch im Jahr 2023 auf eine möglichst kostengünstige Leistungserbringung auch in Bezug auf Sachkosten geachtet werden.
Basierend auf der Leistungsentwicklung der ersten vier Monate 2023 ist es schwer zu sagen, ob die geplanten Leistungen eingehalten werden können. Ein Casemix-Rückgang von rund -8 % in den ersten vier Monaten 2023 ist im Vergleich zur Planung 2023 zu verzeichnen. Dieser ist vor allem dem Pflegepersonalmangel in Verbindung mit der Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenze geschuldet. Im Rahmen des Wirtschaftsplans wird mit einem Anstieg der Umsatzerlöse von ca. 1 % gerechnet.
Leistungs- und Belegungsdaten
Der Wirtschaftsplan 2023 wurde im Frühherbst 2022 erstellt unter der Maßgabe, dass in 2023 keine relevanten Hindernisse in der Leistungserbringung durch Corona bestehen würde. So wurde auf der Basis des medizinischen Konzeptes im Medizin Campus Bodensee im Wirtschaftsplan 2023 im Vergleich zum Plan des Jahres 2022 ein verringertes Leistungsniveau geplant. Weiterhin wird mit einer Verweildauer auf dem Vorjahresniveau gerechnet.
Personalkosten und Vollkräfte
Die Personalkosten sind für 2023 mit rd. 24,1 Mio. € auf der Basis von 243 angestellten Vollkräften geplant. Die Personalkosten des Jahres 2022 beliefen sich auf 23,4 Mio. € (249 Vollkräfte). Dies entspricht einer derzeit geplanten Personalkostenerhöhung von rund 3,00 %.
Fluktuationsrate
Die Gesellschaft beabsichtigt, im Jahr 2023 die Fluktuationsrate wieder im niedrigen zweistelligen Bereich wie bereits in den Vorjahren zu halten.
Liquidität
Die Gesellschaft geht für das Jahr 2023 auf Basis der Wirtschaftsplanung und auf Basis von Ist-Zahlen aus 2023 (ohne Bezuschussung der Betriebskosten durch den Träger Stadt Friedrichshafen) von einem Zahlungsmittelabfluss von insgesamt -3,9 Mio. € aus. Die Liquiditätsprognose für das Jahr 2024 sieht einen weiteren Zahlungsmittelabfluss von -5,4 Mio. € vor. Dieser Zahlungsmittelabfluss ist durch verfügbare Barmittel, der Bezuschussung der Betriebskosten durch den Träger sowie durch die von der Klinikum Friedrichshafen GmbH gewährte Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 5,0 Mio. € abgedeckt.
Die Prozessoptimierung im Forderungsmanagement sowie die weitere Verbesserung des Kodier- und Abrechnungsprozesses werden im Jahr 2023 fortgeführt, was auch der Liquiditätssituation zugutekommen soll.
Jahresergebnis
Die Ergebnisprognose zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts berücksichtigt die Entwicklungen des Jahres 2023 und sieht derzeit für das Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis vor bzw. ohne Betriebskostenzuschüsse in Höhe von -2,7 Mio. € vor.
Durch das laufende Leistungs-, Kosten- und Erlöscontrolling sowie die an die äußeren Bedingungen fortlaufend angepasste Umsetzung der kurz- und mittelfristigen Strategie erfolgt ein ständiges Monitoring der relevanten Parameter (z.B. Fallzahlen, Casemix, Sachkosten, Vollkräfte) mit dem Ziel der Realisierung des geplanten und vorgegebenen Jahresergebnisses auch in 2023.
In den nächsten Jahren werden die großen finanziellen Anstrengungen, die von der Politik gemacht wurden, um der Krise auf allen Ebenen zu begegnen, sowie die Erkenntnisse, die aus der Coronakrise gewonnen wurden (z. B. Belegungszahlen in der Krise, ambulantes Potential), sich sicherlich in den gesundheitspolitischen Überlegungen bemerkbar machen. Auch die körperliche und mentale Erschöpfung und die trotz aller Maßnahmen hohe Frustration bei den medizinischen Fachkräften mit Wechselwillen wird, zusammen mit gesetzlich oder durch Tarifverträge bedingten Personaluntergrenzen, die wirtschaftliche Situation in allen Krankenhäusern und damit auch an der Klinik Tettnang verschärfen und es zunehmend schwieriger machen, nachhaltig positive Ergebnisse zu erwirtschaften.
Strategische Weiterentwicklung und Neuausrichtung
Es wird deutlich, dass die Anstrengungen der wirtschaftlichen Konsolidierung und die medizin- und strukturstrategische Neuausrichtung des Klinikums konsequent weiter zu verfolgen sind. Das Klinikum braucht einen nachhaltigen Überschuss, um die Anforderungen im Instandhaltungsbereich, die Investitionen und den medizinischen Fortschritt langfristig finanzieren zu können.
Kernpunkte der Neuausrichtung des MCB sind u.a:
Externes Management
Der MCB steht inhaltlich, baulich und finanziell vor einer sehr großen Herausforderung und wird sich deshalb externe professionelle Unterstützung mit dem erklärten Ziel, die stationäre, teilstationäre und ambulante Versorgung der Menschen in der Region Bodensee-Oberschwaben weiterhin sicherzustellen, suchen.
Nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung am 28.03.2023 wurde das Vergabeverfahren zur Suche eines externen Managements für den Medizin Campus Bodensee durch Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeleitet.
Demnach soll noch im Sommer 2023 ein geeignetes und profiliertes externes Management beauftragt werden. Ab 1. September soll der Dienstleistende damit beginnen, das Transformationsmodul "Standortentwicklung und Medizinstrategie 2025-2030" zu erarbeiten.
Primärversorgungszentrum am Standort Tettnang
Kernstück dieser Konzeption, die vom Land Baden-Württemberg finanziell gefördert wird, ist der Aufbau eines stabiles Netzwerkes von stationären und ambulanten Gesundheitsmedizin-Anbietern, in dem chronisch erkrankte Patienten begleitet werden und die Diagnostik und Therapie individuell koordiniert wird, sodass unter anderem Doppeluntersuchungen oder auch unnötige Klinikaufenthalte vermieden werden können, weil die ambulante oder auch Kurzzeitpflege-Versorgung sichergestellt ist.
Ein weiterer Baustein ist das ambulante Operationszentrum der Klinik Tettnang, das 360-Operative Zentrum in Tettnang, welche bereits im Frühjahr 2023 in Betrieb genommen wurden.
Tettnang, den 11. Juli 2023
gez. Franz Klöckner, Geschäftsführer
An die Klinik Tettnang GmbH, Tettnang
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Klinik Tettnang GmbH, Tettnang, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses Klinik Tettnang ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Klinik Tettnang GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zum 31. Dezember 2022 sowie jeweils deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter "Allgemeine Hinweise" und in Abschnitt 6.3 "Chancen- und Risiken der Gesellschaft" sowie in Abschnitt 7. "Prognosebericht" des Lageberichts. Dort beschreiben die gesetzlichen Vertreter, dass sie für den Prognosezeitraum bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024 mit einer ausgeglichenen Liquiditätslage planen. Dies setzt allerdings voraus, dass die der Planung zugrunde liegenden Annahmen auch eintreten. Insbesondere die künftige Entwicklung der Energiepreise können hier einen erhöhten Liquiditätsbedarf auslösen, der es erforderlich machen kann, dass die Gesellschafterin Klinikum Friedrichshafen GmbH den Finanzierungsrahmen gegen Ende des Geschäftsjahres 2024 ausweiten muss. Die Gesellschafterin plant ihrerseits für den Prognosezeitraum mit einer ausgeglichenen Liquiditätslage, was ebenfalls voraussetzt, dass die der Planung zugrunde liegenden Annahmen auch eintreten. Auch hier kann die künftige Entwicklung der Energiepreise einen erhöhten Liquiditätsbedarf verursachen, der es dann erforderlich macht, dass die Stadt Friedrichshafen den gewährten Finanzierungsrahmen gegen Ende des Geschäftsjahres 2024 ausweiten muss. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter der Klinik Tettnang GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft oder des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Krankenhausträgergesellschaft oder das Krankenhaus ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 20. Juli 2023
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wildermuth, Wirtschaftsprüfer
Wacker, Wirtschaftsprüferin
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