ERR European Rail Rent GmbH

Schifferstraße 196, 47059 Duisburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 18327
Eingetragen
21.2.2006
Branche
Vermietung von SchienenfahrzeugenBetrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der An- und Verkauf (Handel) und die europaweite Vermietung von Schienenfahrzeugen, insbesondere Eisenbahngüterwagen, im eigenen und im fremden Namen und auf eigene oder fremde Rechnung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten, soweit es sich um erlaubnisfreie Tätigkeiten handelt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Funke
seit 12.10.2023
Geschäftsführer
Tiberiu Buzás
seit 16.3.2020
Geschäftsführer
Michael Prahm
seit 16.3.2020
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Lynx Rail BidCo 1 GmbH
Germany
75.000 €
75.00%
Germany
25.000 €
25.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ERR European Rail Rent GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

EUR Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 230.358,00 0,00
2. In Entstehung befindliche selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 267.850,00 167.485,93
3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 65.737,00 114.380,00
563.945,00 281.865,93
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 317.031,00 376.760,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 257.826,00 137.731,00
574.857,00 514.491,00
1.138.802,00 796.356,93
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waggons im Bau und Umbau sowie im Bestand 2.583.742,22 5.466.740,98
2. Waggon-Ersatzteile 8.069.928,55 5.758.608,98
3. Werbemittel 12.249,08 6.910,11
4. Geleistete Anzahlungen 6.602,44 240.000,00
10.672.522,29 11.472.260,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.704.118,92 14.978.297,77
2. Sonstige Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
160,00 EUR (Vorjahr 160,00 EUR) 263.318,14 395.754,66
12.967.437,06 15.374.052,43
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.262.768,28 20.021.302,67
27.902.727,63 46.867.615,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 120.622,15 69.187,98
29.162.151,78 47.733.160,08

PASSIVSEITE

EUR Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Bilanzgewinn 10.786.064,68 6.675.537,46
10.886.064,68 6.775.537,46
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 2.479.587,00 1.552.118,00
2. Sonstige Rückstellungen 511.468,94 443.808,37
2.991.055,94 1.995.926,37
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.817.635,81 17.680.660,84
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 8.817.635,81 EUR (Vorjahr 17.680.660,84 EUR)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 7.914.687,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr 7.914.687,50 EUR)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 6.316.644,63 13.324.787,05
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.102.311,30 (Vorjahr 8.016.187,05 EUR)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.214.333,33 EUR (Vorjahr 5.308.600,00 EUR)
davon aus Steuern 274.706,00 EUR (Vorjahr 7.735.304,65 EUR)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.071,86 EUR (Vorjahr 943,32 EUR)
15.134.280,44 38.920.135,39
D. Passive latente Steuern 150.750,72 41.560,86
29.162.151,78 47.733.160,08

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 80.284.752,54 100.302.567,12
2. Sonstige betriebliche Erträge 419.225,50 756.071,58
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren -67.417.108,41 -85.796.886,55
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -3.378,99 -102.613,17
-67.420.487,40 -85.899.499,72
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.769.017,55 -3.849.245,78
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -586.214,04 -554.431,26
-4.355.231,59 -4.403.677,04
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -170.045,28 -164.029,62
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.509.221,62 -2.255.737,54
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 316,54 348,88
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -124.959,06
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2.126.753,12 -2.688.475,32
10. Ergebnis nach Steuern 4.122.555,57 5.522.609,28
11. Sonstige Steuern -12.028,35 -7.091,00
12. Jahresüberschuss 4.110.527,22 5.515.518,28
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 6.675.537,46 11.910.019,18
14. Ausschüttungen für Vorjahre während des Geschäftsjahres 0,00 -10.750.000,00
15. Bilanzgewinn 10.786.064,68 6.675.537,46

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Vorbemerkungen

Der Jahresabschluss der ERR European Rail Rent GmbH (ERR), Duisburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und den Regelungen des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die ERR European Rail Rent GmbH, Duisburg, ist zum 31. Dezember 2023 eine große Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 3 HGB.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 238 ff. und 264 ff. HGB) und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG.

Die unter Ausübung des Aktivierungswahlrechts des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Herstellungskosten angesetzt. Diese entfallen ausschließlich auf externe Leistungen. Unter den Bilanzposten A.I.1. "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" sowie A.I.2. "In Entstehung befindliche selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" sind Vermögensgegenstände mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2023 von insgesamt 498 TEUR aktiviert. Der Gesamtbetrag der Kosten für die Funktionsbereiche Forschung und Entwicklung im Berichtsjahr liegt nur unwesentlich über diesem Betrag.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände, die sich zum Abschlussstichtag in einem betriebsbereiten Zustand befinden, werden planmäßig über die unternehmensindividuelle Nutzungsdauer (fünf Jahre) abgeschrieben.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt und erfolgen linear.

Vermögensgegenstände mit einem Wert bis 800,00EUR netto sind voll abgeschrieben.

Die ausgewiesenen Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten zum Abschlussstichtag bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden grundsätzlich nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt bzw. am Absatzmarkt unter Berücksichtigung der Verwendbarkeit ermittelt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Der Ansatz des Kassenbestands und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Sofern die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede zwischen handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zum 31. Dezember 2023 ergab sich - wie im Vorjahr - insgesamt ein Überhang an passiven latenten Steuern, der passiviert worden ist.

3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist dem folgenden Anlagenspiegel zu entnehmen.

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Wert 01.01.2023
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Umbuchungen
EUR
Wert 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0,00 0,00 234.262,43 234.262,43
2. In Entstehung befindliche selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 167.485,93 334.626,50 0,00 -234.262,43 267.850,00
3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 631.608,67 2.300,00 0,00 0,00 633.908,67
799.094,60 336.926,50 0,00 0,00 1.136.021,10
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 647.739,99 0,00 0,00 0,00 647.739,99
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 570.785,34 175.599,85 8.059,07 0,00 738.326,12
1.218.525,33 175.599,85 8.059,07 0,00 1.386.066,11
2.017.619,93 512.526,35 8.059,07 0,00 2.522.087,21
Abschreibungen
Wert 01.01.2023
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Wert 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 3.904,43 0,00 3.904,43
2. In Entstehung befindliche selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 517.228,67 50.943,00 0,00 568.171,67
517.228,67 54.847,43 0,00 572.076,10
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 270.979,99 59.729,00 0,00 330.708,99
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 433.054,34 55.468,85 8.023,07 480.500,12
704.034,33 115.197,85 8.023,07 811.209,11
1.221.263,00 170.045,28 8.023,07 1.383.285,21
Bilanzwerte
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 230.358,00 0,00
2. In Entstehung befindliche selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 267.850,00 167.485,93
3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 65.737,00 114.380,00
563.945,00 281.865,93
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 317.031,00 376.760,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 257.826,00 137.731,00
574.857,00 514.491,00
1.138.802,00 796.356,93

3.2. Die sonstigen Rückstellungen betreffen verschiedene Personalrückstellungen (417 TEUR), Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten (52 TEUR), Aufbewahrungvon Geschäftsunterlagen (30 TEUR), IHK-Beiträge (6 TEUR), externe Kosten zukünftiger Betriebsprüfungen (5 TEUR) sowie ausstehende Betriebskosten (1 TEUR).

3.3. Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ist 5.012 TEUR. Dieser Betrag ist in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.

3.4. Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind 7.341 TEUR durch Abtretungen von bestehenden und zukünftigen Forderungen (aus Mietverträgen) besichert. Dieser Wert entspricht dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

3.5. Die latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahres und die im Laufe des Geschäftsjahres erfolgten Änderungen dieser Salden ergeben sich wie folgt:

Aktive latente Steuern Bilanzposten 31.12.2023
31.12.2022
Sonstige Rückstellungen 17.873,22 15.410,14
Summe 17.873,22 15.410,14
Passive latente Steuern
Bilanzposten 31.12.2023
31.12.2022
Selbst geschaffene immaterielle Vermögens- 168.623,94 56.971,00
gegenstände des Anlagevermögens
Summe 168.623,94 56.971,00
Aktivüberhang 150.750,72 41.560,86

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 33,85 %, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuersatz zusammensetzt.

3.6. Die Umsatzerlöse in Höhe von 80.285 TEUR gliedern sich auf in Erlöse aus dem Handel mit Güterwagen und Waggonteilen, Erträge aus Verwaltungsgebühren, ECM-Gebühren undsonstige Erträge. Sie entfallen nahezu ausschließlich auf das EU-Ausland (Österreich). Auf eine Aufgliederung nach Regionen wird unter Verweis auf § 286 Abs. 2 HGB verzichtet.

3.7. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen resultieren < 1 TEUR (Vorjahr 2 TEUR) aus der Währungsumrechnung.

3.8. Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren 6 TEUR (Vorjahr 11 TEUR) aus der Währungsumrechnung.

3.9. Die periodenfremden Erträge in Höhe von 151 TEUR setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Auflösungen von Rückstellungen (53 TEUR) sowie Mietnebenkostenerstattungen(40 TEUR).

3.10. Der ausschüttungsgesperrte Betrag im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB ermittelt sich wie folgt:

31.12.2023
31.12.2022
Aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 498.208,00 167.485,93
./. Auf aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände desAnlagevermögens gebildete passivelatente Steuer ./. 168.623,94 ./. 56.971,00
+ Aktivsaldo latenter Steuern (ohne Berücksichtigung der passiven latenten Steuern auf aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens) 17.873,22 15.410,14
= Ausschüttungsgesperrter Betrag im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB 347.457,28 125.925,07

4. Sonstige Angaben

4.1. Geschäftsführung

Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind bestellt:

o Herr Rainer Kunze, Essen;

o Herr Tiberiu Buzás, Niederkassel;

o Herr Thomas Funke, Duisburg (HR-Eintragung 12. Oktober 2023);

o Herr Dirk Odenbach, Düsseldorf;

o Herr Michael Prahm, Duisburg.

Im Geschäftsjahr 2023 sind für die Geschäftsführung insgesamt 1.075 TEUR vergütet worden.

4.2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 44 Angestellte, davon 14 in der Verwaltung und 30 in der Technik bzw. im Vertrieb.

4.3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus Miet- und Leasingverpflichtungen. Aus den am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen ergeben sich für die nächsten Geschäftsjahre folgende Zahlungsverpflichtungen (großteils aus dem neu abgeschlossenen Mietvertrag für das Büro Schifferstr. 196, 47059 Duisburg):

Geschäftsjahr TEUR
2024 544
2025 403
2026 350

4.4. Konzernverhältnisse

An der ERR European Rail Rent GmbH ist die Lynx Rail BidCo1 GmbH, Frankfurt am Main, mehrheitlich beteiligt. Alleinige Gesellschafterin der Lynx Rail BidCo1 GmbH ist die Lynx Rail EquityCo GmbH, Frankfurt am Main. Die ERR European Rail Rent GmbH sollte in den Konzernabschluss der Lynx Rail EquityCo GmbH, Frankfurt am Main, einbezogen werden (größter und kleinster Konsolidierungskreis). Die Veröffentlichung sollte im Unternehmensregister erfolgen.

4.5. Angaben über das Abschlussprüferhonorar

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers der ERR European Rail Rent GmbH, die PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Duisburg, setzt sich wie folgt zusammen:

Abschlussprüfung 47 TEUR
(davon für Vorjahre 5 TEUR)
Steuerberatungsleistungen 24 TEUR
Sonstige Leistungen 10 TEUR
Gesamt 81 TEUR

4.6. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

 

Duisburg, den 9. April 2024

Die Geschäftsführer

Rainer Kunze

Dirk Odenbach

Michael Prahm

Tiberiu Buzás

Thomas Funke

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Unternehmens

Die ERR European Rail Rent GmbH (ERR) ist ein Unternehmen, dessen Kernkompetenz die Vermietung von Gütertransportmitteln für den schienengebundenen Verkehr ist.

Hauptgeschäftsfeld der ERR ist die Vermietung, die technische Betreuung, die Konzeption, Planung und Abwicklung von Neubeschaffungen und der Handel mit Güterwagen. Diese Tätigkeiten werden in der Regel für fremde Wageneigentümer erbracht. Bei Neubeschaffungen übernimmt die ERR den gesamten Planungsprozess und die Überwachung des Bauprozesses neuer Güterwagen. Nach Baufertigstellung und Abnahme werden die fertigen Waggons in der Regel an Eigentümer verkauft, für die im Anschluss die Bewirtschaftung durch die ERR übernommen wird.

Für diese Tätigkeiten verfügt die ERR über die folgenden Zertifikate:

Zertifikat für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM), Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 und Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015.

Die ERR hat seit ihrer Gründung im Jahr 2006 und in Abhängigkeit der Marktentwicklungen den Bestand an Güterwagen kontinuierlich vergrößert. Ende 2023 befinden sich 6.976 Güterwagen (Vorjahr 6.424) verschiedenster Gattungen in der Bewirtschaftung des Unternehmens.

Die von ERR vermietete und betreute Wagenflotte teilt sich in 2023 wie folgt auf:

Intermodalwagen 21 %
Flachwagen 41 %
Schiebewandwagen 6 %
Schüttgutwagen und Kastenwagen 14 %
Kesselwagen 18 %
Taschenwagen <1 %
100 %

Die ERR bedient mit ihrer Wagenflotte die klassischen folgenden Massengutbereiche:

- Montanindustrie

- Intermodal

- Holzindustrie

- Automobilindustrie

- Kaufmannsgüter

- Mineralölindustrie

- Chemische Industrie

Zu den Hauptkunden der ERR zählen die traditionellen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU's), Eisenbahnspeditionen, Industriekunden und Logistikunternehmen.

Die ERR ist überzeugt, dass der Schiene im zukünftigen europäischen Güterverkehr eine bedeutende Rolle zukommen wird. Die Verfügbarkeit von modernem und dem Transportbedarf entsprechenden rollenden Material ist weiterhin ein wichtiger Erfolgsfaktor für den liberalisierten Bahnmarkt.

Der mit dem Investitionsrückstau verbundene dringende Erneuerungsbedarf in den Güterwagenflotten der traditionellen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie neue europäische Anforderungen an Sicherheit und Instandhaltung von Güterwagen werden nach der Überzeugung der ERR in den nächsten Jahren weiterhin einen deutlichen Anstieg der Nachfrage an neuen konventionellen Güterwagen mit sich bringen und bilden einen wesentlichen strategischen Ansatz der ERR.

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 44 Angestellte (Vorjahr 43).

Die für die Unternehmenssteuerung wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind der Rohertrag und das EBIT. Dabei sind die wesentlichen Einflussfaktoren die Erträge aus der Bewirtschaftung von Güterwagen und die Erträge aus dem Handel mit Güterwagen und Waggonteilen.

Bei der ERR gibt es keine nennenswerten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingung

Im Jahr 2023 schrumpfte die deutsche Wirtschaft um rund 0,3%[1], nachdem im Vorjahr noch ein leichtes Wachstum zu verzeichnen war (+1,9%)[2]. Die Schwäche der Wirtschaftsleistung Deutschlands ist nach übereinstimmender Auffassung weiterhin auf den Ukraine-Russland-Konflikt und eine nach wie vor hohe Inflationsrate (5,9%)[3] und damit einhergehende Kaufzurückhaltung der Konsumenten zurückzuführen.

Das im Vergleich zu den Jahren 2011 bis 2022 erheblich gestiegene Zinsniveau[4] führt neben der stark abgenommenen Investitionsbereitschaft privater Haushalte auch zu einem Schrumpfen der Investitionen im Bau- und Schwerindustrie-Sektor.

Auch wenn im Jahr 2023 noch kein signifikanter Einfluss der schrumpfenden Wirtschaft auf das Geschäft der ERR sichtbar wurde, nehmen die Zeichen für ein Abkühlen des Bedarfs nach Güterwagen besonders im Intermodal-Bereich für 2024 zu.

2.2 Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2023 war - wie das Vorjahr - geprägt von hohen Zugängen neuer Waggons, wenngleich auf einem um rund 20% niedrigeren Niveau. Die Anzahl von Kundenanfragen für die Anmietung von Wagen war während des Geschäftsjahres weiterhin auf einem konstanten Niveau. Dieser Trend war über alle Bereiche hinweg zu verzeichnen. Auslaufende Mietverträge konnten in der Regel mit bestehenden Kunden verlängert oder mit neuen Kunden abgeschlossen werden, meist mit der Möglichkeit, Kostensteigerungen an die Kunden zumindest teilweise weiterzugeben. Die Flottenauslastung war im Berichtsjahr wie im Vorjahr auf einem sehr erfreulichen und hohen Niveau. Für alle im Berichtsjahr gelieferten Neubauwagen konnten vor Auslieferung Mietverträge abgeschlossen werden.

2.3 Ertragslage

Die Umsatzerlöse haben im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um rund 20% abgenommen. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahreszeitraum niedrigeren Handelsgeschäft. Die Materialaufwandsquote ist dabei auf einem stabilen relativen Niveau geblieben. Auf eine weitere Aufschlüsselung der Umsatzerlöse wird unter Verweis auf § 286 (2) HGB verzichtet (vgl. Anhang).

Der Rohertrag (Saldo aus Umsatzerlösen und Materialaufwendungen) ist um 1.539 TEUR niedriger als im Vorjahr und beträgt 12.865 TEUR. Die Abnahme des Rohertrags resultiert zum einen aus im Vorjahresvergleich gesunkenen Roherträgen beim Handel mit Güterwagen und Waggonteilen, wobei der Vorjahreswert durch außergewöhnlich hohe Neubauaktivitäten geprägt war, die nicht den "normalen" Zustand widerspiegeln. Der Rückgang der Roherträge aus dem Handelsgeschäft ist geringer ausgefallen als in der Vorjahresprognose erwartet. Dahingegen sind die Erträge aus Verwaltungsgebühren und ECM-Gebühren gegenüber dem Vorjahr erfreulicherweise wesentlich höher ausgefallen; diese liegen deutlich über den Erwartungen. Dies belegt weiterhin das unverminderte Wachstum der ERR im Kerngeschäft der Vermietungsleistungen. Der positive Effekt aus dem Kerngeschäft der Vermietungsleistungen hat den mindernden Effekt aus dem Handelsgeschäft überkompensiert. Daneben ist allerdings - maßgeblich für den Rückgang des Rohertrags im Berichtsjahr - zu berücksichtigen, dass die Umsatzerlöse und damit auch der Rohertrag des Vorjahres durch einen außergewöhnlichen Effekt geprägt sind. Dieser Effekt betrifft Umsatzerlöse aus der Vermietung von Güterwaqen im temporären Eigenbestand. Diese Form der Vermietung gehört nicht zum Kerngeschäft der ERR. Die Vermietungserlöse Eigenbestand bewegten sich im Vorjahr auf einem außergewöhnlich hohen Niveau.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um rd. 337 TEUR auf 419 TEUR ist auf außergewöhnliche Erträge im Vorjahr zurückzuführen.

Die Abnahme der Personalaufwendungen von 4.404 TEUR auf 4.355 TEUR ist im Wesentlichen auf Sondereffekte im Vorjahr zurückzuführen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben sich von 164 TEUR auf 170 TEUR im Berichtsjahr leicht erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 253 TEUR auf 2.509 TEUR erhöht. Sie betreffen Vertriebskosten (862 TEUR; Vorjahr 666 TEUR), Mietaufwendungen (530 TEUR; Vorjahr 556 TEUR), Beratungs- und Verwaltungskosten (781 TEUR; Vorjahr 677 TEUR) sowie Versicherungen, Beiträge und sonstige Aufwendungen (336 TEUR; Vorjahr 357 TEUR).

Das EBIT (Jahresergebnis + Zinsaufwendungen - Zinserträge + Ertragsteuern) beläuft sich auf 6.238 TEUR gegenüber dem Vorjahr mit 8.329 TEUR. Dies entspricht einem Rückgang in Höhe von 2.091 TEUR, welcher insbesondere auf den niedrigeren Rohertrag zurückzuführen ist.

Ausgehend von einem Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von 6.238 TEUR ergibt sich unter Berücksichtigung der Steueraufwendungen in Höhe von 2.127 TEUR für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von 4.111 TEUR (Vorjahr 5.516 TEUR).

2.4 Finanzlage

Die vereinfachte Ermittlung des Cashflows aus dem Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 4.111 TEUR unter Hinzurechnung der Abschreibungen in Höhe von 170 TEUR ergibt für das Geschäftsjahr einen positiven Cashflow im engeren Sinne (Periodenergebnis + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens) in Höhe von 4.281 TEUR.

Die ERR hat im Berichtsjahr einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von -15.390 TEUR (Vorjahr 18.662 TEUR) zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist neben dem niedrigeren Jahresergebnis insbesondere bedingt durch die signifikante Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie Lieferanten und dem damit einhergehenden Verbrauch der liquiden Mittel im Berichtsjahr. Daneben hat sich die deutliche Verminderung der Steuerverbindlichkeiten ausgewirkt.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit der ERR beträgt -512 TEUR (Vorjahr -210 TEUR). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in selbstgeschaffene immaterielle Anlagegüter (Software) und weiteren Investitionen in die Büroausstattung am Standort Duisburg.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit des Berichtsjahres beträgt 144 TEUR (Vorjahr 636 TEUR). Die Veränderung beruht auf der Abnahme von Ersatzteil-Vorfinanzierungen.

Ausgehend von einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von -15.390 TEUR, einem Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -512 TEUR sowie einem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 144 TEUR ergibt sich zum Abschlussstichtag ein Absinken des Finanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr um 15.758 TEUR auf 4.263 TEUR. Der Finanzmittelfonds besteht zum 31. Dezember 2023 ausschließlich aus Zahlungsmitteln.

Die ERR war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, die Zahlungsverpflichtungen termingerecht zu erfüllen.

2.5 Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat mit 29.162 TEUR gegenüber 47.733 TEUR im Vorjahr um 18.571 TEUR deutlich abgenommen.

Auf der Aktivseite haben sich eine Erhöhung des Anlagevermögens in Höhe von 342 TEUR sowie eine Verringerung des Umlaufvermögens einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 18.913 TEUR ergeben.

Beim Anlagevermögen stehen Zugängen in Höhe von 512 TEUR Abschreibungen in Höhe von 170 TEUR gegenüber.

Im Bereich des Umlaufvermögens haben sich insbesondere die flüssigen Mittel um 15.759 TEUR verringert; wir verweisen auf die Erläuterungen in Abschnitt 2.4 Finanzlage. Darüber hinaus haben sich insbesondere bei den Kundenforderungen (2.274 TEUR) sowie bei den Vorräten (800 TEUR) Minderungen ergeben.

Der Rückgang des Vorratsvermögens steht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Güterwagen, welche in 2023 an zukünftige Wageneigentümer verkauft wurden. Gegenläufig hat sich bei den Waggon-Ersatzteilen aufgrund des gestiegenen Wagenparks ein Zuwachs ergeben.

Die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 2.274 TEUR betrifft überwiegend Forderungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Güterwagen an die zukünftigen Wageneigentümer.

Das Eigenkapital hat sich um 4.111 TEUR auf 10.886 TEUR erhöht. Die Veränderung resultiert aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres.

Die Rückstellungen haben sich um 995 TEUR erhöht. Im Wesentlichen resultiert der Anstieg aus den Steuerrückstellungen, die um 927 TEUR gestiegen sind.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben um 8.863 TEUR auf 8.818 TEUR abgenommen. Sie betreffen im Wesentlichen Vertragsverhältnisse mit Wageneigentümern sowie den Erwerb von Güterwagen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben um 7.915 TEUR abgenommen - dies resultiert aus der Auszahlung der in 2022 für das Geschäftsjahr 2021 beschlossenen Dividende.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben um 7.008 TEUR auf 6.317 TEUR abgenommen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Berichtsjahr insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Wageneigentümern aus der Vorfinanzierung von Ersatzteilen durch die Wageneigentümer (5.266 TEUR), erhaltene Mietkautionen bzgl. Waggonanmietung in Höhe von 302 TEUR sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 275 TEUR. Zu den Mietkautionen wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 3.1.3 verwiesen. Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten steht im Zusammenhang mit dem Abbau von Steuerverbindlichkeiten.

2.6 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 positiv verlaufen ist. Das für das Geschäftsjahr 2023 prognostizierte EBIT von 4.500 TEUR bis 4.900 TEUR bzw. Jahresergebnis von 2.800 TEUR bis 3.300 TEUR konnte jeweils deutlich übertroffen werden. Wesentliche Ursachen waren hier die bessere Vermietungssituation und eine Erholung der Supply-Chain, die zu früheren Waggonlieferungen geführt hat.

3. Risiko-, Prognose- und Chancenbericht

3.1 Risiken

3.1.1 Grundlagen des Risikomanagementsystems

ERR hat ein Risikomanagementsystem implementiert, welches auf die folgenden aktuellen Normen/Verordnungen referenziert: DIN ISO 9001, ECM-Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 und dazu in Ergänzung die CSM-Verordnung (EU) 402/2013. Im Risikomanagementsystem werden alle wesentlichen Risiken erfasst, regelmäßig überwacht, bewertet und bei Bedarf angepasst.

Darüber hinaus praktiziert die Gesellschaft ein monatliches Berichtswesen zur aktiven Steuerung von Risiken und deren Früherkennung.

3.1.2 Vertragsverhältnisse zu Wageneigentümern

Die ERR erbringt ihre Bewirtschaftungsleistungen gegenwärtig für eine kleinere Anzahl an Wageneigentümern. Darunter fallen wesentliche gesetzliche Funktionen für die Wageneigentümer, insbesondere die Halter- und ECM-Funktion. Darüber hinaus ist ERR in der Außenwirkung die Inhaberin der Mietverträge mit den jeweiligen Endkunden und gemäß den Regelungen der Asset-Management-Verträge berechtigt, die Wagen in jedem Fall bis zum Ende der jeweiligen Mietverträge zu nutzen. Das Grundverständnis zwischen ERR und den Wageneigentümern ist, dass die Bewirtschaftung über die gesamte Nutzungsdauer der Wagen über ERR erfolgt. Dies drückt sich auch in der Langfristigkeit der Asset-Management-Verträge aus.

In Bezug auf die Liquidität der Gesellschaft ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die ERR durch die Regelungen in den Asset-Management-Verträgen berechtigt ist, Forderungen (insbesondere das Bewirtschaftungsentgelt, die ECM-Gebühr und Instandhaltungs- und Umbauleistungen) gegenüber den Wageneigentümern gegen für die Wageneigentümer vereinnahmte Mieterlöse aufzurechnen und nur den jeweiligen Saldo an die Wageneigentümer zu überweisen.

Aufgrund nationaler und internationaler Gesetze sind grundsätzlich Eisenbahnen, Halter und die für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM) für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung verantwortlich. ERR erbringt durch die Halter- und ECM-Funktion für einen wesentlichen Teil der Wagenflotte diese gesetzlichen Funktionen. Ein nicht sicherer Betrieb und/oder eine nicht korrekt ausgeführte Instandhaltung stellt ein potentielles Geschäftsrisiko dar, welches zu Anordnungen und Auflagen der Aufsichtsbehörden führen kann. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben hat ERR ein Instandhaltungssystem eingerichtet, welches den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 entspricht und sich am allgemein anerkannten Branchenstandard "VPI European Maintenance Guide" (VPI-EMG) orientiert (Anmerkung: VPI = Verband der Güterwagen in Deutschland e.V. Der VPI-EMG wurde von einem technischen Arbeitskreis des VPI unter Mitwirkung anerkannter Fachleute im Güter- und Kesselwagenbereich in den Jahren 2006 und 2007 erstellt. Er wird vom DVPI, Deutschland, VPI, Österreich, und der VAP, Schweiz, herausgegeben.). Ergänzend und in Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/798 (Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit) ist ein Risikomanagementsystem implementiert, welches Verfahren und Methoden für die Durchführung von Risikobewertungen und die Anwendung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung umfasst. Die Wahrnehmung dieser Funktionen wird jährlich durch eine externe Zertifizierungsstelle auditiert. Da ERR Instandhaltungsleistungen nicht selbst erbringt, bedient sich ERR bei Dienstleistern, welche nach den gesetzlichen Vorgaben zertifiziert sind und/oder durch regelmäßige Audits durch ERR überwacht werden. ERR verfügt über ineinandergreifende Steuerungsinstrumente, die gewährleisten sollen, dass Risiken rechtzeitig identifiziert und durch geeignete Maßnahmen beherrschbar gemacht werden können. Darüber hinaus sind die Arbeitsprozesse der ERR in einem Qualitätsmanagementhandbuch detailliert beschrieben, wurden nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert und werden jährlich auditiert.

3.1.3 Finanzierung der für Wageneigentümer vorgehaltenen Ersatzteile (Vorräte)

Aufgrund bestehender Vereinbarungen mit den Wageneigentümern über die Finanzierung der unter den Vorräten ausgewiesenen Ersatzteile hat ERR bis zum 31. Dezember 2023 Liquiditätszuflüsse in Höhe von 5.266 TEUR (Vorjahr 5.122 TEUR) erhalten. Diese Finanzierungen werden in Einklang mit den langfristigen Asset-Management-Verträgen für die Laufzeit dieser Verträge zur Verfügung gestellt.

3.1.4 Finanzierung von Wagenkäufen

Generell werden Bestellungen für Güterwagen in Absprache mit dem (zukünftigen) Wageneigentümer getätigt, sodass nach Auslieferung der Güterwagen an ERR zeitnah ein Verkauf an den Wageneigentümer stattfindet. Darüber hinaus werden Bestellungen in der Regel erst ausgelöst, wenn für diese Wagen ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. In Einzelfällen werden auch Bestellungen für Güterwagen ausgelöst, welche zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht vermietet sind. Diese Güterwagen verbleiben zunächst im Bestand der ERR und werden, sobald diese Güterwagen vermietet wurden, an einen Wageneigentümer verkauft. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Finanzierung dieser Güterwagen über den operativen Cashflow, den vorhandenen Finanzmittelbestand oder ggf. durch eine Zwischenfinanzierung einer Bank.

3.1.5 Ukraine-Krieg

Durch den widerrechtlichen Übertritt der Grenzen des ukrainischen Staatsgebiets durch das russische Militär am 24. Februar 2022 haben sich teilweise erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf den Beschaffungsmarkt von Neubauwagen, ergeben. Ein großer Anteil von Rohstoffen, Stahl und für den Waggonbau benötigte Komponenten kamen direkt oder indirekt aus der Ukraine und Russland. Dies führte bei den Herstellern zunächst zu einer großen Einschränkung der Verfügbarkeit von Materialien und einem starken Preisanstieg bei der Produktion von Neubauwagen. Die Hersteller haben sich in der Zwischenzeit auf die neue Lage eingestellt und konnten Engpässe ausgleichen. Die Verfügbarkeit von Neubauwagen ist insgesamt wieder auf einem zufriedenstellenden Niveau, bei allerdings weiterhin hohen Preisen.

3.1.6 Sonstige Risiken

Über die vorgenannten besonderen Risiken hinaus gibt es die nachfolgenden Risiken:

Veränderungen in der Bonitätslage einzelner Kunden können dazu führen, dass Forderungsausfälle eintreten. Da das wirtschaftliche Risiko eines Ausfalls von Forderungen gegen Mietkunden grundsätzlich bei dem Eigentümer der Wagen liegt, ist insoweit eine Wertberichtigung auf Ebene der ERR nicht erforderlich. Das Risiko der ERR beschränkt sich auf den Ausfall der Verwaltungsgebühr (Anteil am Mietumsatz). Erforderlichenfalls werden bei Ausfallrisiken in Bezug auf die Verwaltungsgebühr entsprechende Wertberichtigungen bei der ERR gebildet. Unverändert ist die ERR bestrebt, durch Bonitätsprüfungen und ein effektives Forderungsmanagement die Forderungsausfallrisiken zu begrenzen.

Aufgrund der im Verhältnis zur Lebensdauer der Güterwagen kürzeren Laufzeit der Mietverträge ist die Gesellschaft verpflichtet, regelmäßig Anschlussmieter für die bewirtschafteten Güterwagen zu finden. Das heißt, das Risiko, einen möglichst hohen Anteil der Güterwagenflotte im vermieteten Bestand zu halten, stellt ein zentrales Geschäftsrisiko des Unternehmens in Bezug auf die zu realisierenden Verwaltungsgebühren dar. Das Risiko der Unvermietbarkeit wird generell vertraglich zu Lasten der Wageneigentümer vereinbart.

3.1.7 Gesamtbewertung der Risikosituation

Die Gesamtsituation der Gesellschaft wird regelmäßig analysiert und gesteuert. Bestandsgefährdende oder die Entwicklung der Gesellschaft beeinträchtigende Tatsachen sind im Jahr 2023 und bis zur Aufstellung des Lageberichts nicht eingetreten.

3.2 Prognose und Chancen

Gegen Ende des Geschäftsjahres 2023 konnten spürbare Effekte aus der makroökonomischen Gesamtsituation in Europa festgestellt werden. Für 2024 wird dementsprechend mit einem leichten Rückgang der Mietumsätze und damit verbunden mit einem Abflachen der Verwaltungsgebühren gerechnet. Der Umsatz- und Ergebniseffekt 2024 beschränkt sich auf die anteilige Verwaltungsgebühr.

Des Weiteren werden sich die Erlöse aus ECM-Gebühren infolge getätigter Neuinvestitionen, bereits erfolgter Auslieferungen in 2024 und damit verbundener Vergrößerung der bewirtschafteten Güterwagenflotte auch in 2024 erhöhen.

Auf Basis dieser Annahmen erwartet die Geschäftsführung für 2024 eine leichte Erhöhung des Rohertrags aus der Bewirtschaftung von Güterwagen.

Das Geschäftsfeld Handel mit Güterwagen und Waggonteilen trägt maßgeblich dazu bei, zusätzliche Erträge zu generieren. Die bereits in 2022 und 2023 geschlossenen Kaufverträge sind im Berichtsjahr einer intensiven Prüfung auf Wirtschaftlichkeit unterzogen und teilweise mit den Lieferanten nachverhandelt worden. Die nun insgesamt geplanten Auslieferungen der Güterwagen erstrecken sich über das gesamte Jahr 2024 bis in das Jahr 2025. Es sind zudem weitere Abschlüsse von Kaufverträgen für Auslieferungen in den Jahren 2025 und 2026 geplant. Dazu werden fortlaufend Gespräche mit Herstellern geführt und im Fall von wirtschaftlich sinnvollen Konditionen in enger Abstimmung mit den zukünftigen Eigentümern weiterhin verfolgt. Der Fokus für 2024 liegt auch weiterhin im Wachstum, jedoch angepasst an die gesamtwirtschaftliche Lage. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planung, die mit Unwägbarkeiten verbunden ist, ist für das Jahr 2024 von einer rückläufigen Entwicklung des Rohertrags aus dem Handel mit Güterwagen und Ersatzteilen auszugehen.

Insgesamt erwartet die Geschäftsführung für das Jahr 2024 infolge des geringeren Handelsgeschäfts ein gegenüber dem Vorjahr spürbar niedrigeres EBIT und damit verbunden einen entsprechend deutlich niedrigeren Jahresüberschuss.

3.3 Gesamteinschätzung der zukünftigen Lage

Auf Basis der Vermietung der Bestandsflotte geht die Geschäftsführung von einer befriedigenden Auslastung und damit verbundener Erträge aus der Bewirtschaftung von Güterwagen aus.

Auch wenn es aufgrund der aktuellen makroökonomischen Lage zu einer leichten Eintrübung des Vermietungsgeschäfts kommen wird, sieht die Geschäftsführung weiterhin den Marktbedarf an neuen und modernen Güterwagen. Die Gesellschaft wird angepasst an die aktuellen Marktbegebenheiten weiter neue Güterwagen beschaffen und geht damit verbunden von einer kontinuierlichen Erweiterung der Wagenflotte aus. Die hieraus generierten Handelserträge werden auch zukünftig einen maßgeblichen Ergebnisbeitrag für die ERR leisten.

 

Duisburg, den 9. April 2024

Die Geschäftsführer

Rainer Kunze

Dirk Odenbach

Michael Prahm

Tiberiu Buzás

Thomas Funke

[1] Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2023 - Statistisches Bundesamt (destatis.de) abgerufen am 08.04.2024

[2] Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 um 1,9 % gestiegen - Statistisches Bundesamt (destatis.de) abgerufen am 08.04.2024

[3] Inflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 % - Statistisches Bundesamt (destatis.de)

[4] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/201216/umfrage/ezb-zinssatz-fuer-das-hauptrefinanzierungsgeschaeft-seit-1999/ abgerufen am 08.04.2024

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ERR European Rail Rent GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ERR European Rail Rent GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ERR European Rail Rent GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Duisburg, den 9. April 2024

A. Schienstock

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Duisburg, den 9. April 2024

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