StoneArt
Design GmbH
Kalkar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.025,00 |
17.109,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.303,00 |
17.107,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.722,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
575.064,30 |
566.574,25 |
| I.
Vorräte |
422.644,41 |
329.452,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.110,26 |
26.223,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.309,63 |
210.898,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
294,00 |
294,00 |
| Aktiva |
586.383,30 |
583.977,25 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
448.577,68 |
385.389,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
335.389,02 |
237.406,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
63.188,66 |
97.982,51 |
| B.
Rückstellungen |
14.189,00 |
22.415,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
123.616,62 |
176.173,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
73.616,62 |
126.173,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.000,00 |
50.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
50.000,00 |
50.330,82 |
| Passiva |
586.383,30 |
583.977,25 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2021
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der StoneArt Design GmbH wurde
auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB).
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die vorliegende Bilanz wurde als Handelsbilanz
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz änderte sich
gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Hinsichtlich der Aufstellung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 274a HGB, §
276 HGB und § 288 HGB in Anspruch genommen.
Hinsichtlich der nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB
geforderten Angabe zu den Bezügen des
Geschäftsführungsorgans wurde die Erleichterung
nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Für die Offenlegung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen des §
326 HGB in Anspruch genommen.
Hinsichtlich der Angaben zur Ergebnisverwendung wurde
die Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft nach
§ 264 (1a) HGB:
Firma:
|
StoneArt Design GmbH
|
Sitz der Gesellschaft:
|
Kalkar
|
Registergericht:
|
Amtsgericht Kleve
|
Register-Nr.:
|
HRB 14337
|
II. Erläuterung der Bilanz und GuV
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
wurden nicht bilanziert.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände nach § 248 (2) HGB
wurden nicht aktiviert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden. Das Realisationsprinzip
wurde beachtet.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibung bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.
Die
geleisteten Anzahlungen auf Bestellungen wurden mit
dem Kurs bei Übergang von Nutzen und Lasten bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt;
das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei der
Bewertung wurden alle am Bilanzstichtag abzusehenden
Preissteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit
dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die Bilanz enthält Forderungen in USD. Die
Bewertung erfolgte zum Devisenkassamittelkurs 1,132
EUR/USD.
Das
gezeichnete Kapital wurde nach § 283 HGB mit
dem Nennbetrag angesetzt.
III. Sonstige Pflichtangaben
Forderungen
|
RLZ bis 1 Jahr
TEUR
|
RLZ mehr als 1 Jahr
TEUR
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
26
|
27
|
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
nicht.
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
RLZ bis zu 1 Jahr
TEUR
|
RLZ mehr als 1 Jahr weniger als 5 Jahre
|
RLZ mehr als 5 Jahre
TEUR
|
erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
50
|
0
|
0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
2
|
0
|
0
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
21
|
50
|
0
|
davon aus Steuern
|
16
|
0
|
0
|
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
|
0
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden in Höhe von 50 TEUR.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
|
Aktuelles Geschäftsjahr
|
Vorheriges Geschäftsjahr
|
Vollzeitangestellte
|
1
|
2
|
Geringfügig
Beschäftigte
|
2
|
1
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine Angabe pflichtigen sonstige
finanzielle Verpflichtungen.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von ausgeübt von:
- Herrn Holger Laufenberg, Finanz- und
Vertriebsgeschäftsführer
- Frau Wanming Gan, Finanz- und
Vertriebsgeschäftsführerin
IV. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden keine nach § 251 HGB
ausweispflichtigen Haftungsverhältnisse.
Kalkar, den 20.3.2023
Holger Laufenberg
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2023
festgestellt.
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