Jung Gong -
ADCO GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
629,32 |
736,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
588,48 |
455,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40,84 |
281,49 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
25.122,78 |
23.374,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.752,10 |
24.111,40 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
48.374,80 |
46.375,30 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.747,98 |
1.999,50 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
25.122,78 |
23.374,80 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.752,10 |
23.111,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.135,16 |
5.199,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
22.616,94 |
17.911,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.752,10 |
24.111,40 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2018
Jung Gong - ADCO GmbH, Broderstorf
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Jung Gong - ADCO GmbH, mit
Sitz in Broderstorf, Deutschland, eingeetragen im
Handelsregister beim Amtsgericht Rostock unter HRB: 10409
für das Geschäftsjahr 2018 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrichtlinen-Umsetzungsgesetzes (BiLRUG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267a HGB angegebenden
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Es wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses
freiwillig die Gliederungsvorschriften für große
Kapitalgesellschaften angewandt.
Im Anhang wird von den Befreiungsmöglichkeiten
für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267a Abs.
2 i.V.m. §§ 274a HGB, 288 Abs. 1 HGB Gebrauch
gemacht.
II.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.
2.
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden - gegenüber dem Vorjahr
unveränderten - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Im Anlagevermögen hat sich der Bestand nicht
erhöht oder vermindert.
Die sonstigen Rückstellungen sind für
Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 1,0) gebildet.
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind
in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von 0,00 EUR und in den sonstigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR enthalten.
Es bestehen keine gesicherte Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten enthalten mit 18.675,65 EUR ein
Gesellschafterdarlehen. Zur Vermeidung einer
Überschuldung tritt die ADCO Technik GmbH mit Ihren
Forderungen von insgesamt 18.675,65 EUR im Rang hinter die
Forderungen anderer berechtigter Gläubiger
zurück.
4.
Gesetzliche Vertreter
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2018 Torsten Müller.
5.
Sonstige Angaben
Sonstige, nicht in der Bilanz enthaltenen
finanziellen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a
HGB bestehen nicht.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 1.
Für die Mitglieder der
Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse
oder Kredite gezahlt sowie keine Haftungsverhältnisse
übernommen.
Ein entgeltlich erworbener Firmen- oder
Geschäftswert liegt nicht vor.
Ertäge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung lagen nicht vor.
6.
Ergebnisverwendung
| |
EUR |
| Verlustvortrag zum 1.
Januar 2018 |
48.374,80 |
| + Jahresfehlbetrag |
1.747,98 |
| -
Ausschüttung |
-0,00
|
| Bilanzverlust zum 31.
Dezember 2018 |
50.122,78 |
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von 50.122,78 EUR auf neue
Rechnung vorzutragen.
Broderstorf, 27. März 2020
| Torsten Müller |
|
(Geschäftsführer) |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2020 festgestellt.
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