JSL Automation GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl Faltlhauser seit 10.7.2015 | Liquidator |
Edwin Steck seit 10.7.2015 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INTRAS Software- und Systemhaus AktiengesellschaftNeu-UlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2010INTRAS Software- und Systemhaus Aktiengesellschaft, Neu-Ulm1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB in der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Wirkung ab 01.01.2010 geänderten Fassung. Zum 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umgestellt. Die sich aus Art. 67 Abs. 1 bis 5 EGHGB ergebenden Beibehaltungswahlrechte waren nicht einschlägig bzw. es wurde auf sie verzichtet. Nach den Vorschriften des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a, 276 Satz 2 und § 288 Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben grundsätzlich verzichtet. Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang werden die Bilanz in der verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf § 274a Nr. 1 HGB ohne Beifügung des Brutto-Anlagenspiegels nach § 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde. Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht erstellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2.1 Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Auf die Anpassung der Vorjahresbeträge bei erstmaliger Anwendung der Vorschriften des BilMoG wurde verzichtet. Wesentliche Änderungen im Ausweis werden gleichwohl erläutert. Die sich aufgrund der geänderten Bewertungsvorschriften des BilMoG ergebenden Auswirkungen wurden geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen; dies gilt insbesondere für die Rückstellungen für Pensions- und Aufbewahrungspflichten. 2.2 Bei der Bewertung wurde von der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-concern-Prämisse). 2.3 Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare, ggf. zeitanteilige Abschreibungen angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen auf die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 und 13 Jahren. In Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung grundsätzlich zeitanteilig. Die im Geschäftsjahr 2010 zugegangenen Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis Euro 410,00 werden in Übernahme der steuerrechtlichen Regelung im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Auf die Bildung eines Sammelpostens gemäß § 6 Abs. 2a EStG wird verzichtet; der in 2008 steuerbilanziell zwingend gebildete Sammelposten wird jedoch auch handelsbilanziell fortgeführt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere wurden zum Kurswert am Bilanzstichtag als niedrigerem beizulegendem Wert angesetzt. Die im Vorjahr ausgewiesenen Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen wurden mit den korrespondierenden Pensionsverpflichtungen saldiert, siehe dazu Ziffer 2.8. 2.4 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Von einer pauschalen Wertberichtigung wurde wegen Geringfügigkeit abgesehen. Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Erstattungsansprüche für Steuern vom Einkommen und Ertrag beruhen auf entsprechenden Vorausberechnungen. 2.5 Für Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst. 2.6 Die anderen Gewinnrücklagen umfassen die Zuführung des Umstellungsertrages aus der Umbewertung von Rückstellungen bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. 2.7 Für Verpflichtungen aus Pensionszusagen wurde eine Rückstellung gem. § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis einer versicherungsmathematischen Berechnung unter Anwendung der Heubeck'schen Richttafeln 2005 G nach dem sog. Teilwertverfahren durchgeführt. Die Abzinsung der zukünftigen Verpflichtungen erfolgt dabei mit 5,15 % (durchschnittlicher Marktzins der letzten 7 Geschäftsjahre bei 15-jähriger Laufzeit). Weitere Trendfaktoren waren nicht zu berücksichtigen, weil auf Absolutbeträge lautende Leistungszusagen für im Vorstand tätige Aktionäre vorliegen. Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Zeitwerten von Rückdeckungsversiche- rungen verrechnet, welche an die Berechtigten verpfändet sind (sog. Deckungsvermögen). Im Zuge der Umstellung auf die geänderte Bewertung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde im Rahmen des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB eine Verteilung des Umstellungsaufwands auf 4 Jahre vorgesehen. &IND& noch final klären mit INTRAS/Steck 2.8 Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern vom Einkommen und Ertrag auf der Grundlage entsprechender Vorausberechnungen. 2.9 Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern erforderlich, wurden zu erwartende künftige Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. 2.10 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.11 Zukünftige Steuerbe- und entlastungen - sog. latente Steuern -, die sich aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ergeben, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden vorsorglich ermittelt; der sich zum Bilanzstichtag ergebende Aktivüberhang wird aufgrund des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen. Auf die Behandlung der latenten Steuern in der Umstellung auf die Regeln des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wird im Übrigen im Hinblick auf die sich aus § 274a HGB ergebende, grundsätzliche Befreiung für kleine Kapitalgesellschaften von der Berechnung von latenten Steuern und die geringe Bedeutung der in Frage stehenden Beträge verzichtet. 3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagespiegel gemäß § 268 HGB zu entnehmen (siehe nachfolgende Seite; entfällt für Zwecke der Offenlegung). 3.2 Rückstellungen für Pensionen nach Saldierung mit Deckungsvermögen
4. Ergebnisverwendung Der Vorstand wird zur Ergebnisverwendung 2010 vorbehaltlich der Prüfung durch den Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem sich als Summe des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von Euro 62.469,87 und des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2010 mit Euro 42.441,62 ergebenden Bilanzgewinn von Euro 104.911,49 einen Betrag von Euro 30.000,00 an die Anteilseigner auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Sonstige Angaben 5.1 Das Grundkapital ist eingeteilt in 200.000 auf den Namen lautende Aktien mit einem Nennbetrag von Euro 1,00 je Aktie. 5.2 Vorstände der INTRAS Software- und Systemhaus Aktiengesellschaft waren im Geschäftsjahr 01.01.2010 bis 31.12.2010 Herr Dipl.-Inform. Edwin Steck und Herr Dipl. Inform. Karl Faltlhauser. 5.3 Mitglieder des Aufsichtsrats
Neidhart Bernd Dipl.-Geograph
Neu-Ulm, 15.12.2011 INTRAS Software- und Systemhaus Aktiengesellschaft gez. Edwin Steck gez. Karl Faltlhauser Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der INTRAS Software- und Systemhaus AG, Neu-Ulm bestehend aus den Mitgliedern Wolfgang Pfetsch (Vorsitzender) Vera Steck-Marguc (stellvertretende Vorsitzende) Bernd Neidhart erteilt der Hauptversammlung der Gesellschaft folgenden Bericht: 1. Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung aufgrund der Vorstandsberichte und aufgrund der im Rahmen gemeinsamer Sitzungen mit dem Vorstand gewonnenen Informationen laufend überwacht. Dem Aufsichtsrat sind keine Vorfälle bekannt geworden, die zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben hätten. Der Aufsichtsrat empfiehlt daher der Hauptversammlung, den Vorstand für das Wirtschaftsjahr 2010 zu entlasten. 2. Jahresabschluss zum 31.12.2010 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand der Gesellschaft aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2010 in seiner heutigen Sitzung geprüft. Nach dieser pflichtgemäßen Prüfung bestehen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, dieser entspricht vielmehr inhaltlich den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung. Der Jahresabschluss wird im Übrigen vom Aufsichtsrat gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt gemäß § 172 S. 1 AktG. 3. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung auch den Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorstand wird zur Ergebnisverwendung 2010 der Hauptversammlung vorschlagen, den sich als Summe des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von Euro 62.469,87 und des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2010 mit Euro 42.441,62 ergebenden Bilanzgewinn von Euro 104.911,49 mit Fälligkeit zum 15.12.2011 einen Betrag von Euro 30.000,00 an die Anteilseigner auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Vorschlag an und empfiehlt der Hauptversammlung dessen Annahme.
Neu-Ulm, den 15.12.2011 gez. Wolfgang Pfetsch gez. Vera Steck-Marguc gez. Bernd Neidhart Einladung / TO HauptversammlungNiederschrift zur ordentlichen Hauptversammlung der INTRAS Software u. Systemhaus AG Marlene-Dietrich-Str. 5 89231 Neu-Ulm am 15. Dezember 2011 um 20:00 Uhr im Raum 305 des Gründerzentrum Neu-Ulm Marlene-Dietrich-Str. 5 89231 Neu-Ulm Es waren 100 % der stimmberechtigten Aktionäre vertreten Der Vorstand Herr Steck berichtet über den Verlauf des Geschäftsjahres 2010: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit: + 57.217,95 € Jahresüberschuss nach Steuern:+ 42.441,62 € Der Vorstand Herr Steck präsentiert den Jahresabschluss sowie einen Vorschlag zum Umgang mit dem Jahresüberschuss: Der Vorstand schlägt vor, von dem sich aus Zusammenrechnung des Jahresüberschusses und des Gewinnvortrags aus dem Jahr 2009 ergebenden Betrag von Euro 104.911,49 mit Fälligkeit zum 15.12.2011 einen Betrag von 30.000 € an die Anteilseigner auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die HV beschließt:
Der Vorstand Herr Steck erläutert den Verlauf des aktuellen Geschäftjahres 2011.
Neu-Ulm, den 15. Dezember 2011 gez. Wolfgang Pfetsch, AR-Vorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt. |
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