Lotto24 AG
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tipp24 AGHamburgKonzernabschluss 2007KONZERNLAGEBERICHTMEGA-JACKPOT TREIBT WACHSTUM2007 WAR NACH WIE VOR VON DER ANHALTENDEN POLITISCHEN
UND RECHTLICHEN DISKUSSION ÜBER DEN
GLÜCKSSPIELMARKT IN DEUTSCHLAND GEPRÄGT, DIE IN
DER RATIFIZIERUNG EINES NEUEN -AUS UNSERER SICHT
RECHTSWIDRIGEN - GLÜCKSSPIEL-STAATSVERTRAGS GIPFELTE.
DENNOCH IST ES UNS ERNEUT GELUNGEN, DEN UMSATZ DER
TIPP24-GRUPPE DEUTLICH UM 30,1 % ZU STEIGERN. DABEI LAG DIE
EBIT-MARGE MIT 19,9 % KNAPP AUF VORJAHRESNIVEAU. BEREINIGT
UM DIE IM ZWEITEN QUARTAL BERICHTETEN SONDEREFFEKTE
AUSGEBUCHTER VERMÖGENSWERTE IN FORM VON
BERATUNGSLEISTUNGEN AUS DEM GESCHÄFTSJAHR 2006 SOWIE
EINMALIGER PERSONALAUFWENDUNGEN IST SIE AUF 23,8 %
GESTIEGEN, OBWOHL SIE DARÜBER HINAUS DURCH MEHRERE
WEITERE EFFEKTE BELASTET WAR.
Neben erheblichen Aufwendungen für Lobby-Arbeit und
Rechtsberatung im Rahmen der regulatorischen Diskussion
sowie Anlaufkosten für die Gründung unserer neuen
Tochtergesellschaften in Großbritannien haben wir die
günstige Jackpot-Situation im vierten Quartal für
deutlich verstärkte Marketingaktivitäten genutzt.
Dem verdanken wir eine außergewöhnliche
Steigerung der Kundenzahl um 574 Tsd. Neukunden. Aus Sicht
der Kundennachfrage weist der Online-Lotteriemarkt
weiterhin ein nachhaltig großes Wachstumspotenzial
auf. Bei einer Deregulierung der Märkte ergäben
sich zusätzliche attraktive Expansionschancen,
für deren Nutzung Tipp24 ausgezeichnet positioniert
ist.
BEDROHUNG DES GESCHÄFTSMODELLS IN DEUTSCHLANDIm Ergebnis der oben genannten rechtlichen und
politischen Diskussionen haben im Laufe des vierten
Quartals alle Bundesländer einen neuen
Glücksspiel-Staatsvertrag (GIStV) ratifiziert, der zum
1. Januar 2008 in Kraft trat. Der GIStV stellt bereits im
Geschäftsjahr 2008 eine wesentliche Bedrohung
(Untersagung von Werbung im Internet) und ab 2009 ein
Verbot für unser Geschäftsmodell (Verbot der
Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im
Internet) dar. Nach unserer Einschätzung ist er
kartellrechts-, verfassungs- und europarechtswidrig. Diese
Einschätzung wird durch diverse verfassungs- und
europarechtliche Gutachten renommierter Rechtsprofessoren
sowie der Wissenschaftlichen Dienste der Landtage der
Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen,
Gerichtsurteile nationaler wie europäischer Gerichte,
Beschlüsse und Abmahnungen des Bundeskartellamts sowie
eine schriftliche Ablehnung wesentlicher Teile des Gesetzes
durch die Europäische Kommission im Rahmen eines
offiziellen Notifizierungsverfahrens gestützt. Deshalb
wurde der vorliegende Jahresabschluss weiterhin unter der
Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.
GESCHÄFT & RAHMENBEDINGUNGENGESCHÄFTSMODELLTipp24 vermittelt staatlich lizenzierte und garantierte
Glücksspielprodukte über elektronische Medien,
insbesondere das Internet. Das Produktportfolio setzte sich
2007 aus den Produkten des Deutschen Lotto- und Totoblocks
(DLTB), der Klassenlotteriedirektionen, der Deutscher
Fernsehlotterie sowie veredelten Kombiprodukten zusammen.
Aufgrund des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretener
Glücksspiel-Staatsvertrags hat Tipp24 das Angebot der
staatlichen Sportwette Oddset zu diesem Datum eingestellt
und die Anzahl der Teilnahmemöglichkeiten an Keno auf
zwei statt sechs pro Woche reduziert. Darüber hinaus
bieten wir ausgewählten, reichweitenstarken Partnern
die vollständige Abwicklung ihrer
Internetaktivitäten im Lotto- und Lotteriebereich an.
Außerhalb Deutschlands sind wir seit 2002 durch die
Ventura24 S.L. auf dem spanischer Markt, seit Anfang 2005
durch die Puntogioco24 s.r.l. auf dem italienischen und
seit dem 6. November 2007 durch die MyLotto24 Ltd. in
Großbritannien vertreten. Nach eigener
Einschätzung besetzen wir - gemessen am
Transaktionsvolumen - mit einem Marktanteil von über
50 % im Bereich der Online-Vermittlung von staatlicher und
staatlich konzessionierten Lotterieprodukten in Deutschland
die marktführende Stellung.
Endkundengeschäft in DeutschlandZur Abwicklung der Geschäfte setzen wir unsere
100%ige Tochtergesellschaft GSG Lottery Systems (GSG) ein,
welche die Geschäftsbeziehungen zu den
Partnerlotteriegesellschaften unterhält. Auf der
Grundlage der Annahmestellenverträge der GSG mit acht
Landeslotteriegesellschaften (Baden-Württemberg,
Brandenburg, 3remen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) sind wir in der
Lage, jedes Lotterieprodukt des Deutschen Lotto- und
Totoblocks (DLTB) im Rahmen des regulatorischen Umfelds in
beliebiger Stückzahl für unsere Kunden zu
erwerben. Etwaige technische Ausfälle einzelner
Partner können wir nahtlos durch vollständig
getrennte und voneinander unabhängige
Anbindungssysteme ausgleichen.
Die Abwicklung der Klassenlotterien erfolgte im
Geschäftsjahr auf der Grundlage eines Vertrags mit der
Staatlichen Lotterieeinnahme Schumann OHG, die bis zum 31.
Dezember 2007 mit den Vorständen Jens Schumann und Dr.
Hans Cornehl als Gesellschafter bestand. Aufgrund des zum
1. Januar 2008 in Kraft getretenen
Glücksspiel-Staatsvertrags wird die Staatliche
Lotterieeinnahme Schumann OHG nunmehr unter der Firma
Schumann e. K. durch den Vorstand Jens Schumann allein
fortgeführt. Sie führt ihre Geschäfte
basierend auf einer Vertriebsvereinbarung mit der Direktion
der Norddeutschen Klassenlotterie (NKL) bzw. einer
Bestallung durch die Direktion der Süddeutschen
Klassenlotterie (SKL) durch. Auch hier gibt es keine
Mengenbeschränkungen bei der Losabnahme. Wegen des
monatlichen Spieltaktes bei den Klassenlotterien sind die
Anforderungen an Systemredundanzen vergleichsweise niedrig.
Endkundengeschäft im AuslandIn Spanien bietet unsere 100%ige Konzerntochter
Ventura24 derzeit das nationale Lotto 6 aus 49 (La
Primitiva) und darauf basierende Spielgemeinschaften sowie
die Weihnachtslotterie (Sorteo de Navidad), die
europäische EuroMillones-Lotterie und weitere
spanische Lotterien an. In Italien besteht das Angebot der
100%igen Konzerntochtergesellschaft Puntogioco24 derzeit
aus dem nationalen Lotto 6 aus 90 (SuperEnalotto) sowie aus
darauf basierenden Spielgemeinschaften. In
Großbritannien bietet unsere 100%ige Konzerntochter
MyLotto24 Ltd. derzeit die Möglichkeit, auf den
Ausgang ausländischer Lotterien zu wetten. Die
Umsatzerlöse in Spanien und Italien generieren wir
überwiegend aus Zusatzgebühren, die wir von den
Spielteilnehmern er heben. Die Umsatzerlöse in
Großbritannien werden aus den eingenommenen
Wetteinsätzen abzüglich der ausgeschütteten
Gewinne generiert.
Business Services für GeschäftskundenNeben dem Endkundengeschäft bieten wir so genannten
Business Service Partnern in Deutschland den Betrieb eines
Lotterieservices auf deren eigenen Websites unter ihrem
eigenen Namen an, wobei für die technische Abwicklung
die Tipp24-eigene Transaktionsplattform eingesetzt wird.
Von den Business Service Partnern erhalten wir hierfür
in der Regel eine einmalige Einrichtungsgebühr. Im
Rahmen der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sind
diese Partner sowohl an den Provisionen der
Lotteriegesellschaften als auch an den von ihnen erhobenen
Zusatzgebühren beteiligt. Im Zuge der Umsetzung des
GIStV wird dieses Geschäftsmodell im Jahr 2008
zugunsten einer direkten Abwicklung durch Tipp24 unter
unserer eigenen Marke beendet werden.
ErfolgsfaktorenDie Wettbewerbsstärken von Tipp24 liegen
insbesondere in unserer Marketingkompetenz, der Einbindung
in ein bewährtes Netzwerk mit zahlreichen
Landeslotteriegesellschaften und Online-Vertriebspartnern,
dem hohen Abwicklungs-Know-how sowie der technischen
Zuverlässigkeit unserer selbst entwickelten
Technologie. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die gute
und direkte Beziehung zu unseren treuen Kunden.
WESENTLICHE WIRTSCHAFTLICHE UND RECHTLICHE EINFLUSSFAKTORENHohe JackpotsInsbesondere dann, wenn Spielinteressenten
außergewöhnliche Gewinnerwartungen haben - also
vor allem in Zeiten hoher Jackpots -, verzeichnet Tipp24
regelmäßig einen sehr starken Anstieg sowohl der
Zahl registrierter Kunden als auch des
Transaktionsvolumens.
Diese hohen Jackpots werden aus Spieleinsätzen
gebildet, für die keiner der teilnehmenden Spieler die
Gewinnbedingungen erfüllt hat, sodass sie bei einer
Folgeausspielung zusätzlich an deren Gewinner
ausgezahlt werden. Im deutschen Zahlenlotto 6 aus 49
betrifft dies insbesondere die Kombination aus sechs
richtigen Zahlen und der Superzahl.
Produktportfolios der LotteriegesellschaftenDie Weiterentwicklung des Produktportfolios der
spanischen und italienischen Lotteriegesellschaften kann
unsere Geschäftsentwicklung positiv beeinflussen. Vor
dem rechtlichen Hintergrund in Deutschland sind derzeit
keine Impulse aus Produktneuentwicklungen der
Lotteriegesellschaften zu erwarten.
Regulatorisches Umfeld des europäischen GlücksspielmarktesDer geschäftliche Erfolg von Tipp24 hängt
davon ab, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen,
unter denen wir tätig sind, nicht in einer Weise
verändern, die eine Einschränkung unserer
Aktivitäten erfordern. Als Ergebnis der Ratifizierung
des GIStV in Deutschland droht eine zumindest kurz- bis
mittelfristig erhebliche Einschränkung unseres
derzeitigen hiesigen Geschäftsmodells. Vor dem
Hintergrund der nach unserer Einschätzung
ofensichtlichen Kartellrechts-, Verfassungs- und
Europarechtswidrigkeit des GIStV, die durch diverse
verfassungs- und europarechtliche Gutachten renommierter
Rechtsprofessoren sowie der Wissenschaftlichen Dienste der
Landtage der Länder Schleswig-Holstein und
Niedersachsen, Gerichtsurteile nationaler wie
europäischer Gerichte, Beschlüsse und Abmahnungen
des Bundeskartellamts sowie eine schriftliche Ablehnung
wesentlicher Teile des Gesetzes durch die Europäische
Kommission im Rahmen eines offiziellen
Notifizierungsverfahrens gestützt wird, erscheint uns
die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in den
wesentlichen für unser Geschäft kritischen
Punkten des GIStV wahrscheinlich.
Darüber hinaus gibt es ebenfalls wesentliche
Hinweise darauf, dass der Glücksspielmarkt in
Deutschland und im europäischen Ausland ausgehend von
der Europäischen Kommission sowie der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs mittelfristig
liberalisiert wird. Im Rahmen einer solchen
»Deregulierung« sehen wir die Möglichkeit,
Produkte aus anderen europäischen Staaten in den
Ländern, in denen Tipp24 bereits aktiv ist, zu
vertreiben und dadurch unsere Umsätze zu steigern.
Darüber hinaus könnten wir weitere
europäische Staaten mit dem bestehenden Produktangebot
erschließen und Produkte aus anderen
europäischen Ländern grenzüberschreitend
anbieten.
Nutzung des Vertriebswegs InternetIn den europäischen Lotteriemärkten befindet
sich der Vertriebsweg Internet noch im Aufbau. Insgesamt
erwarten wir, dass der Online-Anteil am Lotteriemarkt
weiterhin signifikant wächst. Diese Entwicklung wird
durch eine stetig steigende Nutzung des Internets sowie die
zunehmende Bereitschaft, Waren und Dienstleistungen im
Internet zu erwerben, begünstigt.
WERTORIENTIERTE UNTERNEHMENSSTEUERUNGBasis: Wert des KundenstammsDie Steuerung des Tipp24-Konzerns ist im Wesentlicher
auf die Steigerung des Werts unseres Kundenstamms
ausgerichtet. Dieser Wert ergibt sich aus den kumulierter
Beiträgen der aktiven Kunden zum Transaktionsvolumen
und damit zu Umsatz und Ergebnis sowie aus der
geschätzten zukünftigen Entwicklung der
Intensität und Dauer der Kundenbeziehung.
Die wesentlichen Kennzahlen, die wir zur Steuerung des
Unternehmens nutzen, sind: Anzahl der registrierten und der
aktiven Kunden, Transaktionsvolumen je aktivem Kunden,
Rohmarge, Akquisitionskosten je Neukunde,
Personalaufwendungen und Entwicklung der
Renditekennziffern.
Anzahl der registrierten und der aktiven KundenUnser Ziel ist es, die Anzahl der registrierten Kunden
im laufenden Jahr und mittelfristig wesentlich zu steigern.
Angesichts der unsicheren Rechtslage in unserem Hauptmarkt
Deutschland ist eine genauere Prognose der Neukundenzahlen
nicht sachgerecht. Die durchschnittliche
Aktivitätsrate innerhalb der durch die zufällige
zeitliche Verteilung von hohen Jackpots bedingten
statistischen Schwankungen wollen wir weiterhin bei etwa 30
% stabilisieren.
Die Anzahl der Kundenregistrierungen wird
maßgeblich durch kontinuierlich optimierte
Marketingmaßnahmen getrieben. Dabei konzentrieren wir
uns auf Online-Maßnahmen, die wir sowohl im Rahmen
von Kooperationer als auch direkt durchführen. 2007
wuchs die Anzahl der registrierten Kunden im Vergleich zum
Vorjahr erneut überproportional - insbesondere dank
der günstigen Jackpot-Situationen (15 Mio. Euro oder
mehr) im dritten und vierten Quartal des Berichtszeitraums.
Im vierten Quartal 2007 führte die Ausspielung des
höchsten Jackpots in der Lottogeschichte Deutschlands
(43 Mio. Euro) zu einer außergewöhnlichen
Steigerung von Neukundenzahl, Transaktionsvolumen und
Aktivitätsrate der Bestandskunden.
Ein Fokus unserer Arbeit liegt auf der Pflege der
Bestandskunden, denen wir- in Abhängigkeit von ihrem
Spielverhalten und der jeweils aktuellen Attraktivität
bestimmter Produkte - regelmäßig Informationen
per E-Mail, SMS oder über unsere Website zukommen
lassen.
Die durchschnittliche Aktivitätsrate ist im
Vergleich zum Vorjahr mit 28,7 % konstant geblieben.
Transaktionsvolumen je aktivem Kunden und RohmargeNeben der Entwicklung von registrierter und aktiver
Kundenzahl beeinflusst das Transaktionsvolumen je aktivem
Kunden unseren Geschäftserfolg signifikant. Es wird
maßgeblich von zwei Faktoren beeinflusst: der
Vielfalt und Attraktivität unseres Produktportfolios
sowie der Effizienz von Kundenbindungsmaßnahmen.
Das von den Kunden generierte Transaktionsvolumen in
Deutschland beinhaltet zunächst die
Spieleinsätze, die wir an die Spielveranstalter
weiterleiten. Hierfür erhalten wir im Gegenzug
Provisionen von diesen Lotteriegesellschaften. Darüber
hinaus entrichten unsere Kunden für bestimmte Produkte
Zusatzgebühren an uns. In Italien und Spanien werden
bislang sämtliche Produkte mit einer Zusatzgebühr
vertrieben.
Wir planen, die als Quotient aus Umsatzerlösen und
Transaktionsvolumen definierte Rohmarge 2008 und
mittelfristig mindestens auf dem derzeitigen Stand zu
halten. Ihr Wert wird derzeit stark durch das deutsche
Geschäft geprägt. In Spanien und Italien sowie in
Großbritannien sind die Rohmargen deutlich höher
als in Deutschland. Ein im Vergleich stärkeres
Wachstum in diesen Märkten führt zu einer
Anhebung des Gesamtniveaus der Rohmargen.
2007 lag das Transaktionsvolumen je aktivem Kunden mit
588 Euro knapp auf Vorjahresniveau (598 Euro). Aufgrund des
höchsten Jackpots in der deutschen Lottogeschichte
konnten wir allein im vierten Quartal mehr als 350 Tsd.
Neukunden gewinnen. Diese trugen allerdings nur noch im
vierten Quartal zum Transaktionsvolumen bei, was zu einer
leichten Reduktion des durchschnittlichen
Transaktionsvolumens über die gesamten aktiven Kunden
führte. Für das laufende Geschäftsjahr
erwarten wir, das Transaktionsvolumen je aktivem Kunden in
dem Korridor der Vorjahre bei etwa 600 Euro halten zu
können. Dies wollen wir durch regelmäßige
Kundenpflege und Aktualisierung unseres Produktportfolios
im Lotteriebereich erreichen. Wesentliche rechtliche
Beschränkungen im deutschen Markt hätten
gegebenenfalls eine Minderung dieser Kennzahl zur Folge.
Akquisitionskosten je NeukundeDer Umsatz aus der Vermittlung von Spielprodukten
hängt, wie oben beschrieben, stark von der Anzahl der
registrierten Kunden ab - somit wird das Umsatzwachstum
wesentlich von der Anzahl der gewonnener Neukunden
bestimmt. Wir setzen den überwiegenden Teil der
»Marketingaufwendungen für eigene Kunden«
zur Gewinnung von Neukunden ein. Ein kleinerer Teil
fließt in die laufende Betreuung der bestehenden
Spielteilnehmer. Die Marketingaufwendungen für eigene
Kunden - derer Effizienz insbesondere vom Preisniveau im
Werbemarkt, dem gewählten Marketingmix sowie der
Effizienz der gewählten Marketingmaßnahmen
abhängt - beeinflussen das Wachstum und die
Profitabilität von Tipp24 erheblich.
Im Geschäftsjahr 2007 unterstützte die
günstige Jackpot-Situation des vierten Quartals uns
dabei, die Akquisitionskosten pro Neukunde in Höhe von
20,11 Euro auf Vorjahresniveau zu halten, obwohl das
Preisniveau im Werbemarkt wie erwartet zunahm. In den
ersten drei Quartalen hatten die durchschnittlichen
Akquisitionskosten je Neukunde noch bei etwa 27 Euro
gelegen. Wir gelier davon aus, dass dieses Niveau der
ersten drei Quartale 2007 insbesondere auch vor dem
Hintergrund deutlich gestiegener formaler Anforderungen an
den Jugendschutz 2008 um mindestens 10 bis 15 % oder mehr
steigen wird. Unser Ziel ist es, Steigerungen weitestgehend
zu begrenzen. Hierzu stellen wir eine kontinuierliche
Erfolgskontrolle und die stetige Optimierung unserer
Marketingmaßnahmen sicher. Darüber hinaus suchen
wir in regelmäßigen Tests - sowohl im Online-
als auch im Offline-Bereich - nach neuen
Möglichkeiten, potenzielle Kunden über Marke und
Services zu informieren, um die Effizienz der
Marketingmaßnahmen zu stabilisieren und ihre
Reichweite zu steigern.
PersonalaufwendungenAngesichts der Tatsache, dass Personalaufwendungen nach
Marketing unseren zweitgrößten Kostenblock
bilden, ist es eines unserer wesentlichen Ziele, die
Personalkostenquote weiterhin zu senken. Dies ist uns 2007
trotz hoher Einmalaufwendungen im zweiten Quartal des
Berichtszeitraums gelungen. Wir wollen diese Quote auch im
Geschäftsjahr 2008 weiter senken und auf niedrigerem
Niveau mittelfristig fortführen.
Entwicklung der RenditekennziffernWir profitieren von erheblichen Skaleneffekten, die es
uns ermöglichen, unsere EBIT-Marge
regelmäßig zu steigern: Ohne
Berücksichtigung von Sondereffekten stieg ihr Wert
2007 auf 23,8 %. Allerdings entstanden im Berichtsjahr
Sondereffekte, die wir im zweiten Quartal
veröffentlichten: Ausgebuchte Vermögenswerte in
Form von Beratungsleistungen aus dem Geschäftsjahr
2006 sowie einmalige Personalaufwendungen reduzierten 2007
einmalig die EBIT-Marge, sodass sie mit 19,9 % unter dem
Vorjahresniveau (21,0 %) lag.
Die Umsatzrendite lag mit 13,9 % deutlich unter der des
Vorjahres von 21,5 % - im Wesentlichen aufgrund vor
steuerlichen Sondereffekten aus der Anlage eines
großen Teils der liquiden Mittel in
Aktienleihetransaktionen im ersten Halbjahr des
Geschäftsjahres 2006. Die Eigenkapitalrendite sank im
Berichtszeitraum vor dem Hintergrund eines niedrigeren
Konzernergebnisses auf 11,3 % (Vorjahr: 12,3%).
Anzahl der registrierten Kunden: Anzahl der Kunden die
den Anmeldeprozess auf der Website der Gesellschaft
erfolgreich durchlaufen haben. Sie wird um
Mehrfachregistrierungen und um die von der Teilnahme am
Lotterieangebot ausgeschlossenen Kunden bereinigt
ausgewiesen.
Durchschnittliche Aktivitätsrate: Verhältnis
der Anzahl der aktiven Kunden im Geschäftsjahr zur
Anzahl registrierter Kunden im Geschäftsjahr
Anzahl der aktiven Kunden im Geschäftsjahr: Produkt
der durchschnittlichen Aktivitätsrate mit der
durchschnittlichen Anzahl registrierter Kunden im
Geschäftsjahr
Aktive Kunden: Kunden, die in einem Monat mindestens
eine Transaktion durchgeführt haben.
Akquisitionskosten je Neukunde: Verhältnis der
Marketingaufwendungen für eigene Kunden
(Marketingkosten abzüglich der Business Service
Provisionen) zu den im jeweiligen Geschäftsjahr
registrierten Neukunden.
Personalaufwandsquote: Verhältnis von
Personalaufwand zu Umsatz.
* bei unverändertem regulatorischen Umfeld
STRATEGIE: MEHRDIMENSIONALES WACHSTUMKernziel unserer Strategie für die kommenden Jahre
ist die Steigerung der Margen im Rahmen einer angestrebten
kontinuierlichen Erhöhung des Kundenwerts. Hierzu
wollen wir
Dieses Wachstum kann durch Einsatz der frei
verfügbaren liquiden Mittel von rund 66 Mio. Euro
sowie der im Berichtszeitraum im Rahmen zweier
beschlossener Aktienrückkaufprogramme
zurückgekauften Aktien in Höhe von 7,37 % des
Grundkapitals (654.047 Aktien) für Akquisitionen
beschleunigt werden.
Vor dem Hintergrund der rechtlich unsicheren Lage des
Glücksspielmarktes in Deutschland haben wir
Entscheidungen zum konkreten Einsatz der uns zur
Verfügung stehenden Liquidität für
Wachstumsaktivitäten vorläufig
zurückgestellt. Infolge der sehr guten
Geschäftsentwicklung der letzten Jahre stellen wir
für das Geschäftsjahr 2007 eine erstmalige
Dividende in Höhe von 50 Cent je Aktie in Aussicht.
Zudem werden wir nach einer näheren Klärung der
rechtlichen Rahmenbedingungen die möglichen
strategischen und taktischen Schritte überprüfen
und umsetzen. Wir planen, bei investiven Aktivitäten
insgesamt sicherzustellen, dass die wesentlichen
finanziellen Parameter von Tipp24 - insbesondere die
Rohmarge, die Umsatz- und die Eigenkapitalrendite -
mittelfristig nicht verwässert werden.
Wir versprechen uns von der Erweiterung des
Produktportfolios wesentliche Impulse für das
durchschnittliche Transaktionsvolumen je aktivem Kunden.
Die internationale Erweiterung des Geschäfts zielt im
Wesentlichen auf die Erhöhung der Anzahl registrierter
und - darauf folgend - der Anzahl aktiver Kunden ab.
LEITUNG & KONTROLLEFührungsteamDer seit dem 1. Juli 2007 zweiköpfige Vorstand
leitet den Tipp24-Konzern im Zusammenspiel mit einem
operativen Management-Team, das sich aus den Leitern der
Bereiche Marketing, Unternehmensentwicklung, Human
Resources, Technologie und Finanzen in Deutschland, den
Geschäftsführern der Tochtergesellschaften im
Ausland sowie einer Gruppe weiterer
Führungskräfte zusammensetzt. Marc Peters,
Mitgründer und langjähriger Vorstand der Tipp24
AG, ist zum 30. Juni 2007 auf eigenen Wunsch aus dem
Vorstand ausgeschieden.
Vergütung der VorstandsmitgliederDie Vorstandsvergütung setzt sich aus einem
Fixgehalt in Höhe von 190 Tsd. Euro und einer
variablen Komponente zusammen. Diese variable Komponente
wird zu 50 % nach dem Umsatzwachstum des laufenden sowie
des Vorjahres und zu weiteren 50 % nach dem Wachstum sowie
der absoluten Höhe der EBIT-Marge im laufenden
Geschäftsjahr bemessen. Bei Zielerreichung
beträgt die variable Vergütung rund 55 % des
Fixums, bei Zielüberschreitung kann sie sich auf bis
zu rund 110 % des Fixums erhöhen. Hinzu kommt eine
langfristig orientierte variable Vergütung, die sich
nach dem Wachstum des 3-Jahres-Durchschnitts des
Ergebnisses je Aktie bemisst und bei Zielerreichung
ebenfalls bis zu 55 % des Fixums betragen kann. Der
Aufsichtsrat kann unter außergewöhnlichen
Umständen die variablen Komponenten um bis zu 50 %
nach oben oder unten anpassen.
Vergütung der AufsichtsratsmitgliederDie Aufsichtsratsmitglieder erhalten zusätzlich zu
dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des
Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe
von 12 Tsd. Euro brutto je Geschäftsjahr.
Zusätzlich zu der festen Vergütung erhalten
die Mitglieder des Aufsichtsrats eine erfolgsorientierte
jährliche Vergütung in Abhängigkeit vom EBIT
des Konzerns, wobei diese zusätzliche
erfolgsabhängige Vergütung insgesamt auf einen
Betrag von höchstens 6 Tsd. Euro beschränkt ist.
Weiterhin erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine
erfolgsorientierte jährliche Vergütung mit
langfristiger Anreizwirkung in Abhängigkeit vom
Konzerngewinn pro Aktie. Diese weitere zusätzliche
Vergütung ist ebenfalls auf einen Betrag von
höchstens 6 Tsd. Euro beschränkt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das
Zweieinhalbfache, der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der oben
beschriebenen festen und variablen Vergütung.
Vergütung der zweiten Führungsebene: 15-25 % variabelDie Bereichsleiter in Deutschland erhalten neben ihrem
Fixgehalt ebenfalls einen variablen
Vergütungsbestandteil. Dieser beträgt je nach
Position 15-25 % des Fixgehalts und orientiert sich sowohl
an der Erreichung ökonomischer Wachstumsziele des
Konzerns (Umsatz, EBIT) als auch an der individuellen
Erreichung interner Ziele, wie etwa der erfolgreichen und
termingetreuen Umsetzung von Projekten. Darüber hinaus
nehmen die Bereichsleiter an unserem Aktienoptionsprogramm
teil. Die Geschäftsführer der
Auslandsgesellschaften werden analog vergütet, jedoch
beziehen sich die mit ihnen vereinbarten ökonomischen
Zielsetzungen auf die jeweiligen regionalen Ziele.
Forschung & EntwicklungDie Forschungsaktivitäten von Tipp24 beziehen sich
im Wesentlichen auf die Auswertung neuer Technologien und
Entwicklungsverfahren. Deutlich mehr Gewicht legen wir auf
unsere Entwicklungsaktivitäten, die sich insbesondere
auf drei Felder konzentrieren:
Die beiden ersten Punkte werden ausschließlich
durch unser IT-Team abgebildet, der dritte erhält
darüber hinaus wesentliche Impulse aus den
verschiedenen Bereichen des Unternehmens - insbesondere dem
Marketing.
Im Geschäftsjahr 2007 lag der Schwerpunkt unserer
Entwicklung vor allem auf folgenden neuen Produkten bzw.
Produktverbesserungen:
Darüber hinaus haben wir neue Technologien
eingeführt sowie bestehende Systeme verbessert und
angepasst. Im Einzelnen waren dies:
Oben beschriebene Projekte haben unsere hauseigener
Entwicklungsabteilungen 2007 erfolgreich abgeschlossen,
zudem haben wir in 2007 für ausgewählte Projekte
externes F&E-Know-how erworben. Die
Produktneuentwicklungen und -Verbesserungen leisteten
wesentliche Beiträge zur Umsatzsteigerung.
Die Entwicklungen zur Verbesserung der
Leistungsfähigkeit unserer Softwaresysteme -
insbesondere im Hinblick auf Abwicklungsgeschwindigkeit und
Sicherheit - zielen auf die Sicherstellung der nachhaltigen
Zuverlässigkeit in der Geschäftsabwicklung, Sie
beeinflussen die Umsatzentwicklung nur mittelbar. Insgesamt
sind die Kapazitäter der Hard- und Softwaresysteme von
Tipp24, die für den laufenden Spielbetrieb eingesetzt
werden, entsprechend des zukünftig erwarteten
Spielvolumens für die Abwicklung von Spitzenlasten
ausgelegt.
Im Geschäftsjahr 2007 waren durchschnittlich 58
Mitarbeiter voll- und teilzeitig mit Forschung und
Entwicklung befasst. Der F&E-Aufwand betrug 3,051 Tsd.
Euro und wurde im Wesentlichen durch Personalkosten
verursacht.
F&E-AUFWAND/F&E-MITARBEITER
ÜBERBLICK ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUFGESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENWachstum der Weltwirtschaft verliert an FahrtDie Weltwirtschaft ist im Jahr 2007 mit 5,2 % erneut
sehr kräftig gewachsen. Allerdings sind die
Konjunkturrisiken in vielen Ländern inzwischen
merklich gestiegen, sodass sich das Weltwirtschaftsklima im
vierten Quartal 2007 deutlich verschlechterte. Sowohl die
Einschätzungen der derzeitigen wirtschaftlichen Lage
als auch die Erwartungen für die nächsten sechs
Monate wurden nach unten revidiert. Die Verschlechterung
des Wirtschaftsklimas betrifft die drei großen
Weltregionen Westeuropa, Nordamerika und Asien, wobei der
stärkste Rückgang in Nordamerika, und dort in
erster Linie in den USA zu verzeichnen ist. In Reaktion auf
die Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten
(Subprime-Krise), ausgelöst durch die
US-Immobilienkrise, und verschlechterte konjunkturelle
Perspektiven, hat die US-Notenbank im Herbst 2007 die
geldpolitischen Zügel merklich gelockert.
Aufschwung im Euroraum setzt sich fortDie wirtschaftliche Expansion im Euroraum verlief im
Herbst 2007 schwungvoll. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im
dritten Quartal um 0,7 %, nach 0,3 % im zweiten. Der Konsum
wuchs vor dem Hintergrund der günstigen Entwicklung am
Arbeitsmarkt lebhaft. Die Investitionen legten nach einer
vorübergehenden Stagnation zu. Der
Außenhandelssaldo verschlechterte sich leicht, da die
Exporte weniger dynamisch zunahmen als die Importe. Der
Anstieg des Bruttoinlandsprodukts fiel vor allem in
Deutschland, Frankreich und den Niederlanden kräftig
aus. Diese Beschleunigung spiegelte sich bereits im Vorfeld
in der Entwicklung des Wirtschaftsklimas wider, das sich im
dritten Quartal gegenüber dem zweiten noch einmal
verbesserte. Mittlerweile deutet jedoch vieles auf eine
Abkühlung der wirtschaftlichen Aktivität im
vierten Quartal hin, insbesondere da die Aussichten infolge
der hohen Ölpreise und aufgrund der Euro-Aufwertung
gegenüber dem US-Dollar weitaus pessimistischer
bewertet werden.
Konjunkturaufschwung in Deutschland verlangsamtDie deutsche Konjunktur entwickelt sich weiter positiv,
wenngleich die Dynamik inzwischen deutlich abgenommen hat.
Der seit 2005 laufende Aufschwung setzte sich trotz der
massiven Erhöhung der Mehrwertsteuer fort. Die
Auftriebskräfte aus dem In- und Ausland waren
kräftig genug, um die restriktiven Wirkungen der
Finanzpolitik zu verkraften. Den Konjunkturmotor bildete
weiterhin die Auslandsnachfrage, die trotz der massiven
Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar aufgrund
der dynamischen Weltkonjunktur kräftig blieb. Obwohl
der Exportanstieg nicht mehr ganz so hoch ausfiel wie im
Jahr 2006, dürfte der Wachstumsimpuls des
Außenbeitrags im Jahresdurchschnitt 2007 dem aus 2006
nahe gekommen sein. Die günstige konjunkturelle
Entwicklung wirkte sich am Arbeitsmarkt deutlich aus und
führte zu einer spürbaren Entspannung der
Beschäftigungssituation: Die Zahl der
Erwerbstätigen ist im Jahr 2007 um 627.000 Personen
auf 40,3 Mio. gestiegen. Im Gegenzug ist die
Arbeitslosigkeit weiter kräftig gesunken - Ende 2007
lag sie bei 8,1 % (Vorjahr: 9,6 %).
MARKT UND BRANCHEIntensive politische und rechtliche Diskussion fortgesetztDie rechtlichen Grundlagen der Vermittlung von Lotterien
und Glücksspielen in Deutschland fanden sich im
Berichtszeitraum zum einen in den jeweiligen Landesgesetzen
und zum anderen in den Strafvorschriften des Bundesrechts.
Bei den Landesgesetzen handelte es sich einerseits um den
in allen Ländern umgesetzten Staatsvertrag zum
Lotterierecht, der für alle Länder Anforderungen
an die gewerbliche Vermittlung von Lotterien und
Glücksspielen vorsah sowie um die in einzelnen
Ländern hierzu ergangenen Ausführungsgesetze.
Andererseits regelten die Landes-Lotteriegesetze sowohl
inhaltliche Vorschriften als auch einschlägige Straf-
und Bußgeldtatbestände.
Das Berichtsjahr war durch eine intensive politische und
rechtliche Diskussion über den Glücksspielmarkt
in Deutschland und seine rechtlichen Rahmenbedingungen
geprägt. Grundlage dafür sind verschiedene
Gerichtsurteile, behördliche Entscheidungen und
politische Willensbekundungen auf höchster Ebene,
deren wesentliche Stationen im Folgenden beschrieben
werden:
Lotteriemarkt wächst weltweit mit 3,3 %Der weltweite Lotteriemarkt ist das größte
Segment des weltweiten Glücksspielmarktes
(Gesamtvolumen 2006: 153 Mrd. Euro; Quelle: La Fleur's 2007
World Lottery Almanac, »La Fleur's«) und wies
in den letzten Jahren konstante Wachstumsraten (Quelle:
Global Betting and Gambling Consultants, The Global Betting
and Gambling Report 2004/05, »GBGC«) auf.
Die europäischen Länder haben daran mit einem
Marktvolumen von annähernd 72 Mrd. Euro einen Anteil
von rund 50 %. Auf die drei wichtigsten Märkte
Deutschland, Spanien und Italien entfielen davon mit rund
35 Mrd. Euro wiederum knapp 50 %.
Die 16 Gesellschaften des Deutschen Lotto- und
Totoblocks mussten 2007 erneut einen leichten
Umsatzrückgang von rund 2,0 % auf 7,46 Mrd. Euro
(Vorjahr: 7,61 Mrd. Euro) hinnehmen. Diese Entwicklung
führen wir auf die teilweise Beschränkung von
Werbeaktivitäten, die vor dem Hintergrund der
regulatorischen Diskussion stattgefunden hat, zurück.
Insbesondere war ein deutlich rückläufiger Umsatz
bei der staatlichen Sportwette »Oddset« zu
verzeichnen. Das regelmäßig umsatzstärkste
Produkt des Deutschen Lotto- und Totoblocks - das
Zahlenlotto 6 aus 49 - lag zwar mit knapp 5 Mrd. Euro nur
um 0,9 % unter dem Vergleichsjahr 2006 (Quelle: DLTB). Dies
erscheint vor dem Hintergrund des historisch höchsten
Lottojackpots im Dezember allerdings eher
enttäuschend.
Der spanische Lotteriemarkt - mit einem Spielvolumen von
11,9 Mrd. Euro (2006) - ist der zweitgrößte
Europas. Der italienische Lotteriemarkt und somit der
größte Europas hatte im Jahr 2006 ein
Spielvolumen von 13,4 Mrd. Euro (Quelle: La Fleur's). Der
Online-Anteil am Lotteriemarkt ist unserer Meinung nach in
beiden Ländern bisher noch unbedeutend und geht
weitgehend auf unsere Pionierarbeit zurück. Zudem
befinden sich die E-Commerce-Märkte dort insgesamt
noch im Aufbau. Ihre Entwicklung liegt ca. 2-3 Jahre hinter
der des deutschen Marktes zurück. Das Spielvolumen in
Großbritannien lag 2006 bei rund 6,7 Mrd. Euro.
ONLINE-LOTTERIE WELTWEIT in Mrd. Euro
Quelle: Global Betting and Gambling Consultants, The
Global Betting and Gambling Report 2004/05
LOTTERIEMARKT EUROPA in Mrd. Euro
Quelle: La Fleur's 2007 World Lottery Almanac
ONLINE-LOTTERIE DEUTSCHLAND in Mrd. Euro
Quelle: Global Betting and Gambling Consultants, The
Global Betting and Gambling Report 2004/05
WESENTLICHE FÜR DEN GESCHÄFTS VERLAUF URSÄCHLICHE EREIGNISSEAnhaltende regulatorische Diskussion in DeutschlandDie anhaltende regulatorische Diskussion in Deutschland
hatte aus verschiedenen Gründen mittelbar Einfluss auf
unsere Geschäftsentwicklung: Wir setzten erhebliche
Mittel für Lobby-Arbeit ein, um Tipp24 im Zusammenhang
mit den möglichen Änderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen zu positionieren. Als Ergebnis der
regulatorischen Diskussionen haben Ende 2006 alle
Landeslotteriegesellschaften mit Ausnahme von Niedersachsen
und Nordrhein-Westfalen ihre Internet-Angebote eingestellt,
was in der Folge im Berichtsjahr einen positiven Einfluss
auf unsere Neukundengewinnung hatte. Die Landeslotterie
Hamburg hat ihre Internet-Aktivitäten am 1. September
2007 ebenfalls wieder aufgenommen.
Aufhebung der Blockade unserer italienischen WebsiteMitte 2006 war von einer zuständigen Behörde
die Internetseite unserer italienischen Tochtergesellschaft
gesperrt worden, was zu einer erheblichen Beschränkung
der Geschäftstätigkeit und insbesondere des
Wachstums in Italien geführt hatte. Die Blockade wurde
im September 2007 ohne Begründung wieder aufgehoben.
Ein Urteil in dieser Angelegenheit wird im ersten Halbjahr
2008 erwartet.
Markteintritt in GroßbritannienMit unserer neuen 100%igen Tochtergesellschaft
»MyLotto24 Ltd.« haben wir den Markteintritt in
Großbritannien begonnen. Unter der Web-Adresse
www.mylotto24.co.uk ist Tipp24 seit dem 6. November 2007
mit einem neuen Geschäftsmodell online: Die MyLotto24
Ltd. tritt auf Basis einer entsprechenden Lizenz als
Wettanbieter auf den Ausgang auf europäische Lotterien
auf.
Der Kunde hat die Möglichkeit, Einzelwetten mit
einer von Tipp24 festgelegten Gewinnquote auf 1, 2, 3, 4
oder 5 richtige Zahlen z. B. auf das italienische
SuperEnalotto zu platzieren und erhält hierbei bessere
Quoten als bei Wettbewerbern. Außerdem kann der Kunde
auf die Jackpots der ausländischen Lotterien wetten,
wobei diese Jackpots deutlich höher sind als die der
nationalen britischen Lotterien.
Zusammenfassende Beurteilung des GeschäftsverlaufsDer Vorstand der Tipp24 AG beurteilt den
Geschäftsverlauf des Jahres 2007 insgesamt als gut.
Unsere Ziele hinsichtlich der Entwicklung von
Transaktionsvolumen und Umsatz haben wir erreicht. Einzige
Ausnahme war das ursprünglich ausgegebene EBIT-Ziel,
das aufgrund der oben beschriebenen Sondereffekte verfehlt
wurde.
Die sich verändernden politischen und gesetzlichen
Rahmenbedingungen in Deutschland können zu bedeutenden
zusätzlichen Perspektiven für unser Geschäft
führen, sind allerdings vor dem Hintergrund der
jüngsten Entwicklungen im regulatorischen Umfeld auch
mit zusätzlichen Risiken behaftet. Die
Beschränkung unserer Aktivitäten in Italien in
den ersten drei Quartalen 2007 hatte wegen der geringen
Größe des noch jungen Geschäfts
zunächst lediglich einen geringen negativen Einfluss
auf die Umsatzentwicklung des Konzerns.
Gerade vor diesem Hintergrund werten wir die anhaltende
Wachstumsdynamik in unserem deutschen Geschäft als
besonderen Erfolg. Unser Marktanteil liegt nach unserer
Einschätzung bei mehr als 60 %. Dabei sind wir 2007
wie im Vorjahr erneut schneller als private Wettbewerber
gewachsen und konnten somit unseren relativen Marktanteil
noch ausbauen. Zusammenfassend sehen wir die Dynamik der
Entwicklung des Online-Lotteriemarktes sowie die
hervorragende Positionierung von Tipp24 in diesem Markt
bestätigt.
ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEERTRAGSLAGEWachstumskurs fortgesetztDie Tipp24-Gruppe setzte ihren dynamischen Wachstumskurs
der vergangenen Jahre auch 2007 erfolgreich fort. Zwei
Einmalaufwendungen belasteten die Entwicklung allerdings
erheblich:
Darüber hinaus sind im Vergleich zum Vorjahr
folgende weitere Effekte zu berücksichtigen:
Insgesamt gelang es uns im Geschäftsjahr 2007, die
Anzahl der registrierten Kunden und damit einhergehend
Transaktionsvolumen und Umsatzerlöse im Vergleich zum
Vorjahr erwartungsgemäß zu steigern. Bereinigt
um die beiden Einmalaufwendungen konnten auch die hohen
Erwartungen an das EBIT erfüllt werden.
ERGEBNISENTWICKLUNG2007 steigerten wir das EBIT um 23,5 % auf 8.949 Tsd.
Euro, die EBIT-Marge lag dabei mit 19,9 % unter dem
Vorjahresniveau (21,0 %). Wir konnten sowohl die
Marketingaufwandsquote um 0,5 %-Punkte auf 33,8 % als auch
die Personalkostenquote - trotz der oben beschriebenen
Einmalaufwendungen im zweiten Quartal - um 0,9 %-Punkte auf
23,0 % senken. Während die Quote der direkten Kosten
des Spielbetriebs bei 8,8 % weitgehend stabilisiert wurde
(Vorjahr: 8,7 %) stiegen die sonstigen Kosten des
Geschäftsbetriebs um 3,6 %-Punkte auf 14,8 % des
Umsatzes.
Wie in den Vorjahren prägte das deutsche
Geschäft die Entwicklung des Tipp24-Konzerns
maßgeblich. Sein EBIT-Beitrag stieg 2007 um 37,5 %
auf 10.076 Tsd. Euro, was einer Steigerung der EBIT-Marge
in Deutschland trotz der oben beschriebenen
Einmalaufwendungen um 0,9 %-Punkte von 24,3 % auf 25,2 %
entspricht. Bereinigt um die Einmalaufwendungen stieg das
EBIT in Deutschland um 61,7 % auf 11.848 Tsd. Euro
(EBIT-Marge: 29,6 %).
Im Vergleich der vierten Quartale wuchs das EBIT in
Deutschland um 102,5 % auf 4.301 Tsd. Euro bei einem
Umsatzsprung um 69,3 % auf 15.024 Tsd. Euro. Diese
Steigerung verdanken wir überwiegend dem 43 Mio.
Euro-Rekord-Jackpot im vierten Quartal. Zusätzlicher
Aufwand für Lobby-Arbeit im mittleren sechsstelligen
Bereich wirkte sich im vierten Quartal des Vorjahres
hingegen negativ auf das EBIT aus.
Der Ergebnisbeitrag der ausländischen
Tochtergesellschaften lag im Berichtszeitraum bei -1.076
Tsd. Euro (Vorjahr: -83 Tsd. Euro). Er ist im Wesentlichen
durch die Anlaufkosten für den Markteintritt in
Großbritannien bedingt. Das spanische Geschäft
hat vor dem Hintergrund des Ausbleibens relevanter Jackpots
in der EuroMillones-Lotterie keinen positiven Beitrag zum
EBIT geleistet.
Das Finanzergebnis hat sich - aufgrund des höheren
durchschnittlichen Bestands an liquiden Mitteln der Gruppe
im Geschäftsjahr 2007 gegenüber 2006 mit
insgesamt 2.243 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.121 Tsd. Euro)
verdoppelt. Diese deutliche Erhöhung resultierte im
Wesentlichen aus dem ersten Halbjahr 2006, in dem wir
große Teile der liquiden Mittel in steuerlich
günstigen Aktienleihetransaktionen anlegten. Damit
sank 2006 der durchschnittliche Bestand an liquiden Mitteln
und im Vergleich zu 2007 auch das Finanzergebnis.
(Rundungsdifferenzen durch Darstellung in Tsd. Euro)
Das Konzernergebnis ging im Jahresvergleich um 15,8 %
auf 6.272 Tsd. Euro zurück. Die Umsatzrendite nach
Steuern sank entsprechend um 7,6 %-Punkte auf 13,9 %. Der
Rückgang fiel vor dem Hintergrund der steuerlichen
Einmaleffekte im Vorjahr, welche die Steuerquote im
Gesamtjahr 2006 entsprechend günstig beeinflusst
hatten, im Vergleich zum EBIT stark überproportional
aus.
Das Konzernergebnis im Vergleich der vierten Quartale
erhöhte sich um 37,3 % auf 2.370 Tsd. Euro. Hier
wirkte sich, wie bereits oben beschrieben, aufgrund der
regulatorischen Diskussion ein zusätzlicher Aufwand im
mittleren sechsstelligen Bereich für Lobby-Arbeit im
vierten Quartal 2006 belastend aus.
Die Eigenkapitalrendite sank im Berichtszeitraum von
12,3 % auf 11,3 %.
Das Ergebnis je Aktie (unverwässert und
verwässert) sank im Geschäftsjahr von 0,84 auf
0,74 Euro.
Der Jahresüberschuss nach HGB der Tipp24 AG betrug
2007 5.978 Tsd. Euro. Der Vorstand schlägt vor,
für das Geschäftsjahr 2007 erstmalig eine
Dividende in Höhe von 50 Cent je Aktie
auszuschütten.
UMSATZENTWICKLUNGIm Geschäftsjahr 2007 erhöhte sich die Anzahl
der registrierten Kunden um 574 Tsd. auf 2.344 Tsd. Bedingt
durch die günstige Jackpot-Situation im vierten
Quartal fiel das Wachstum im Vorjahresvergleich (448 Tsd.)
um 126 Tsd. höher aus. Allein in den letzten drei
Monaten 2007 gewannen wir mit 354 Tsd. neuen registrierten
Kunden 165 Tsd. mehr als im Vergleichszeitraum hinzu.
Die Rate aktiver Kunden lag mit 28,7 % auf
Vorjahresniveau (28,6 %). Das Transaktionsvolumen je
aktivem Kunden erreichte mit 588 Euro knapp den 2006er Wert
(598 Euro). Insgesamt konnten wir das Transaktionsvolumen
im Berichtsjahr um 31,2 % auf 346.776 Tsd. Euro ausweiten.
Der Anteil der Umsatzerlöse am Transaktionsvolumen -
die Rohmarge - lag mit 13,0 % nach 13,1 % ebenfalls knapp
auf dem Niveau des Vorjahres.
EBIT/EBIT-MARGE
TRANSAKTIONSVOLUMEN
REGISTRIERTE/AKTIVE KUNDEN
So gelang es uns, die Umsatzerlöse um 30,1 % auf
44.974 Tsd. Euro zu steigern, sie wurden auch 2007 von den
Beiträgen des Geschäfts in Deutschland mit 89,0 %
dominiert. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erhöhten
wir letztere um 32,5 % auf 40.018 Tsd. Euro. Das
inländische Transaktionsvolumen wuchs entsprechend um
31,8 % auf 325.540 Tsd. Euro, die Rohmarge lag mit 12,3 %
auf Vorjahresniveau. Damit übertraf das Wachstum in
Deutschland leicht den Durchschnitt der Gruppe. Wesentliche
Ursache dieser Entwicklung war neben dem Rekord-Jackpot in
Deutschland ein ganzjähriger Mangel an relevanten
Jackpots in unserem Hauptauslandsmarkt Spanien.
Im Vergleich der vierten Quartale haben wir das
Transaktionsvolumen des Gesamtkonzerns um 65,1 % auf
128.600 Tsd. Euro und die Umsatzerlöse um 61,1 % auf
16.483 Tsd. Euro ausgeweitet. Die Rohmarge sank leicht von
13,1 % auf 12,8 %.
UMSATZ/ROHMARGE
KOSTENQUOTEN in %
AUFTRAGSENTWICKLUNGAufgrund unseres Geschäftsmodells ist der Ausweis
einer Auftragsentwicklung nicht sinnvoll Die
Vermittlungsaufträge unserer Kunden werden
regelmäßig zeitnah ausgeführt.
ENTWICKLUNG WESENTLICHER GUV-POSITIONENDer Personalaufwand stieg im Berichtszeitraum im
Vergleich zum Vorjahr um 24,7 % auf 10.324 Tsd. Euro. Dabei
sind im zweiten Quartal einmalige zusätzliche
Aufwendungen in Höhe von rund 350 Tsd. Euro
entstanden. Insgesamt verlief der Anstieg des
Personalaufwands unterproportional zur Umsatzsteigerung,
sodass wir die Personalaufwandsquote um 0,9 %-Punkte auf
23,0 % senken konnten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 2007 um
37,5 % auf 25.774 Tsd. Euro angestiegen. Im Vergleich der
vierten Quartale betrug der Zuwachs 76,8 % auf 10.166 Tsd.
Euro.
Im Geschäftsjahr stellt sich die Entwicklung im
Einzelnen wie folgt dar:
Die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge
bewegt sich im Rahmen der für diese Position bei
Tipp24 üblichen betrieblichen Schwankungen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen sind 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 128
Tsd. Euro (+17,2 %) auf 871 Tsd. Euro gestiegen. Dies steht
im Einklang mit den getätigten Investitionen.
FINANZLAGEGrundsätze und Ziele des FinanzmanagementsTipp24 betreibt ein globales Finanzmanagement. Alle
wesentlichen Entscheidungen zur Finanzierungsstruktur
trifft der Vorstand. Das Finanzmanagement findet insgesamt
auf Konzernebene statt. Wir verfolgen dabei folgende Ziele:
FinanzierungsanalyseDie Finanzierungssituation der Tipp24 AG ist wesentlich
durch zwei Sachverhalte geprägt:
Vor diesem Hintergrund ist die Eigenkapitalquote als
Verhältnis des Eigenkapitals zum Gesamtkapital
für uns die wesentliche Kennzahl im Rahmen der
Finanzierungsanalyse. Wir konnten diese entlang unser
Finanzmanagementziele um 12,7 %-Punkte auf 60,6 % (Vorjahr:
73,3 %) senken. Insbesondere haben wir im Rahmen des
Aktienrückkaufprogramms das Eigenkapital um 11.335
Tsd. Euro reduziert.
Bedeutung außerbilanzieller Finanzierungsinstrumente für die FinanzlageAußerbilanzielle Finanzierungsinstrumente spielen
für die Finanzierung des Tipp24-Konzerns keine
wesentliche Rolle. Im Konzern wurden Avalkredite zur
Absicherung von zukünftigen Verpflichtungen aus
Mietverträgen für Büroräume in
Höhe von 180 Tsd. Euro aufgenommen. Darüber
hinaus hat der Konzern nicht bilanzierte zukünftige
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen
für Büroräume, Firmen-Kfz und technische
Ausstattung im Wert von 1.324 Tsd. Euro.
InvestitionsanalyseIm Berichtszeitraum investierten wir insgesamt 3.214
Tsd. Euro in Software (1.536 Tsd. Euro), Hardware (1.585
Tsd. Euro) und Betriebs- und Geschäftsausstattung (93
Tsd. Euro). Den maßgeblichen Anteil wendeten wir
für den Ausbau der technischen Infrastruktur auf.
Insbesondere haben wir ein neues internationales
Rechenzentrum am Standort London eingerichtet. Dieser
Standort wurde überwiegend aufgrund einer deutlich
verbesserten Anbindung an internationale
Internet-Hauptknotenpunkte gewählt. Außerdem
haben wir die Einführung eines neuen Release der
Softwaresysteme für den internationalen Spielbetrieb
begonnen. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum
die Analyse- und Buchhaltungssysteme sowie die Systeme
für den Spielbetrieb erweitert. Diese Erweiterungen
werden wir 2008 entsprechend steigender
Kapazitätsanforderungen sowie fortschreitender
Entwicklung der Sicherheitsstandards kontinuierlich
fortsetzen. Eine laufende Anpassung der Bürosysteme
ist ebenfalls vorgesehen.
LiquiditätsanalyseCashflowDer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
lag mit 17.886 Tsd. Euro über dem Vorjahresniveau
(8.360 Tsd. Euro). Der Saldo der Veränderung von
sonstigen Vermögenswerten und sonstigen
Verbindlichkeiten - die überwiegend die Bilanzierung
des Spielbetriebs (Forderungen gegen Dienstleister im
Zahlungsverkehr, Forderungen/ Verbindlichkeiten gegen
Spielveranstalter, Verbindlichkeiten gegen Kunden)
darstellen - leistete im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
einen deutlich größeren Beitrag zum Cashflow
(+3.319 Tsd. Euro, Vorjahr: -869 Tsd. Euro). Diese
Veränderung liegt allerdings im Rahmen der
üblichen statistischen Schwankungen bei der Abwicklung
des Spielbetriebs. Darüber hinaus ist der Cashflow,
der sich aus der Veränderung der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ergibt, im Vergleich zum Vorjahr
um 2.954 Tsd. Euro auf 3.836 Tsd. Euro angestiegen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist
gegenüber dem Vorjahr um 3.570 Tsd. Euro auf -1.200
Tsd. Euro gesunken. 2007 haben wir zwar im Vergleich zum
Vorjahr mit 3.214 Tsd. Euro deutlich mehr in technische
Infrastruktur investiert (Vorjahr: 769 Tsd. Euro) dagegen
stehen aber Finanzinvestitionen in Höhe von 4.000 Tsd.
Euro im Vorjahr und der Verkauf einer Finanzanlage im
Berichtszeitraum in Höhe von 2.014 Tsd. Euro.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug
-11.335 Tsd. Euro und betraf ausschließlich das
Aktienrückkaufprogramm. Im Vorjahr betrug er 0 Tsd.
Euro. Der Free Cashflow lag im Berichtszeitraum mit 16.686
Tsd. Euro deutlich über dem des Vorjahres.
LiquiditätskennziffernInsgesamt ist unsere Liquiditätslage
maßgeblich durch einen sehr hohen Bestand an liquiden
Mitteln, die aus den Zuflüssen des Börsengangs
sowie aus den kumulierten historischen Gewinnen
resultieren, geprägt.
Im Einzelnen ermitteln wir zur Bewertung der
Liquiditätslage der Tipp24 AG regelmäßig
die Liquidität 2. Grades. Hierbei finden neben den
kurzfristigen Wertpapieren mit Kapitalgarantie und
täglicher Fälligkeit auch die kurzfristigen
Forderungen Berücksichtigung. Sie bestehen im
Wesentlichen gegen solvente Unternehmen und betreffen den
Spielbetrieb. Sie sind roulierend und sämtlich in den
ersten Tagen des Folgejahres ausgeglichen worden. Es
handelt sich um Forderungen gegen Banken und
Kreditkartenunternehmen aus dem Zahlungsverkehr der Kunden
sowie um Forderungen gegen Lottogesellschaften aus
Sicherheitsleistungen und aus noch nicht ausbezahlten
Gewinnen der Kunden. Tipp24 hat mit Ausnahme von geringen
Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing kein
langfristiges Fremdkapital. Die Liquidität 2. Grades
ist im Geschäftsjahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr von
341,1 % auf 232,2 % gefallen.
* Entspricht der Liquidität 3. Grades, da
Tipp24 über keine Vorräte verfügt.
BILANZSTRUKTUR in Mio. Euro
Bestehende Guthaben sind zum Stichtag wie folgt
investiert: zu 3,0 Mio. Euro in langfristigen Finanzanlagen
mit Kapitalgarantie, zu 55,0 Mio. Euro in
Geldmarktfondsanteilen mit täglicher Fälligkeit,
Kapitalgarantie und einer festen sowie einer variablen
Zinskomponente sowie zu 4,1 Mio. Euro in kurzfristige
Finanzanlagen.
KapitalkostenDas Fremdkapital von Tipp24 ist wesentlich durch
sonstige Verbindlichkeiten, insbesondere aus dem
Spielbetrieb geprägt. Zinstragendes Fremdkapital
besteht nicht. Kosten des Eigenkapitals setzen wir mit 7,9
% an. Dieser Wert ergibt sich aus dem risikofreien
Basiszinssatz in Höhe von 3,9 % zuzüglich
Risikoprämie von 4,0 %, die sich aus der allgemeinen
Marktrisikoprämie in Höhe von 4,0 %, gewichtet
mit einem Betafaktor von 1,0 ergibt. Der Betafaktor
resultiert aus der täglichen Kovarianz zum Dax
(Betafaktor 0,69) und wurde auf 1,0 angehoben, um
zusätzlich die momentanen äußeren
rechtlichen Begebenheiten der gesamten Branche zu
reflektieren. Aufgrund nicht vorhandenen zinstragenden
Fremdkapitals ergeben sich zum Stichtag durchschnittliche
Kapitalkosten in Höhe von 7,9 % (Vorjahr: 9,0 %).
Sonstige VerbindlichkeitenUnsere sonstigen Verbindlichkeiten bestehen vor allem
aus Verbindlichkeiten gegenüber Spielern aus
Vorauszahlungen sowie gegenüber Spielveranstaltern aus
vermittelten aber noch nicht bezahlten Spielscheinen. Diese
Verbindlichkeiten unterliegen erheblichen statistischen
Schwankungen in Abhängigkeit von etwaig vor dem
Stichtag entstandenen aber noch nicht ausgeglichenen
Ansprüchen auf Großgewinne. Darüber hinaus
werden sie wegen wöchentlicher Zyklen bei der
Spielvermittlung wie auch bei der Abrechnung einiger
Spielveranstalter vom Wochentag des Stichtags stark
beeinflusst. Die sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit 26,8
Mio. Euro um 8,0 Mio. Euro über Vorjahresniveau.
VERMÖGENSLAGEVermögensstrukturanalyseDas Vermögen von Tipp24 wird überwiegend von
den kurzfristigen Vermögenswerten in Höhe von
84.526 Tsd. Euro (Vorjahr: 77.054 Tsd. Euro) getragen.
Diese bestehen wiederum im Wesentlichen einerseits aus
liquiden Mitteln und Wertpapieren (65.821 Tsd. Euro) und
andererseits aus Forderungen gegen Spielveranstalter aus
Gewinnen, die auf vermittelte Spielscheine entfallen sind
(7.137 Tsd. Euro), aus Forderungen gegen Banken und
Kreditkartenunternehmen aus dem Zahlungsverkehr im
Spielbetrieb (5.041 Tsd. Euro) sowie aus
Sicherheitseinbehalten (681 Tsd. Euro) seitens
Landeslotteriegesellschaften. Zusätzlich hielten wir
zum Bilanzstichtag 4.144 Tsd. Euro in kurzfristigen
Finanzanlagen.
Die Entwicklung des Vermögens spiegelt weitgehend
die Steigerung des Transaktionsvolumens, die Entwicklung
der Ertragslage sowie die Effekte aus dem
Aktienrückkaufprogramm wider.
Darüber hinaus verfügt Tipp24 über
immaterielle Vermögenswerte - überwiegend
Software - in Höhe von 1582 Tsd. Euro, Anlagen -
überwiegend Hardware und Büroausstattung - in
Höhe von 2349 Tsd. Euro, langfristige Finanzanlagen in
Höhe von 3.000 Tsd. Euro sowie aktive latente Steuern
aus noch nicht verbrauchten Verlustvorträgen in
Höhe von 282 Tsd. Euro.
Nicht bilanziertes VermögenTipp24 bilanziert folgende wesentliche
Vermögenswerte nicht:
Bedeutung außerbilanzieller Finanzierungsinstrumente für die VermögenslageTipp24 hat zukünftige Verpflichtungen aus
Verträgen in Höhe von 864 Tsd. Euro. Diese setzen
sich aus Verpflichtungen aus Kooperations-, Versicherungs-,
Wartungs- und Lizenzverträgen zusammen. Darüber
hinaus werden Verbindlichkeiten aus Operating-Leasing mit
einem Barwert von 1.324 Tsd. Euro gehalten.
MitarbeiterDer Tipp24-Konzern beschäftigte 2007 neben den
Vorständen sowie jeweils einem
Geschäftsführer in Spanien, Italien und
Großbritannien durchschnittlich 154, zum Jahresende
169 feste Mitarbeiter sowie im Durchschnitt sechs
Auszubildende. Die Fluktuation betrug 17,8 %, das
Durchschnittsalter lag bei 31,75 Jahren. Außerdem
waren durchschnittlich 48 studentische Aushilfen, in der
Regel auf Basis einer 20-Stunden-Woche, bei uns tätig.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40
Wochenstunden. Es gibt keine Betriebs- und
Tarifvereinbarungen, die Anwendung finden. Bis heute hat es
keine Arbeitsniederlegungen gegeben. Ein Betriebsrat ist
nicht installiert.
MITARBEITER/PERSONALAUFWAND
Jeder Mitarbeiter nimmt an regelmäßigen Aus-
und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb seiner
Abteilung teil. Dafür werden etwa 5 % der gesamten
Arbeitszeit investiert. Zudem gaben wir 2007 199 Tsd. Euro
für externe Schulungsmaßnahmen aus.
Der Unfall- und Arbeitsschutz bei Tipp24 entspricht nach
heutiger Kenntnis regelmäßig den gesetzlichen
Vorschriften. Im Jahr 2007 gab es drei
Betriebsunfälle.
Sonstige immaterielle WerteWir schätzen den Wert unserer hervorragenden
Beziehungen zu den Lottogesellschaften als bedeutend ein -
insbesondere weil wir durch sie neue, für unser
Geschäft wichtige Entwicklungen sehr frühzeitig
erkennen können.
Der Wert unserer Organisations- und Verfahrensvorteile
ergibt sich aus der hohen Abwicklungskompetenz und
technischen Zuverlässigkeit unserer selbst
entwickelten Software.
GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGEBeurteilung der wirtschaftlichen Lage durch die UnternehmensleitungDie aktuelle regulatorische Lage, insbesondere durch die
Ratifizierung des GIStV in allen Bundesländern,
begründet das Risiko einer erheblichen Störung
bis hin zur gänzlichen Untersagung unseres derzeitigen
Geschäftsmodells ab 1. Januar 2009 in Deutschland und
in der Folge einer empfindlichen negativen Störung
unserer Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Insgesamt
schätzen wir die Lage von Tipp24 allerdings als robust
ein. Tipp24 verfügt über ausreichend Ressourcen,
um auch im Umfeld von erheblichen negativen regulatorischen
Voraussetzungen erfolgreich zu bestehen. Vor allem aber
erscheint ein längerfristiger Bestand der aktuellen
Glücksspielgesetze in Deutschland vor dem Hintergrund
ihrer ofenkundigen Unvereinbarkeit mit Gemeinschafts-,
Verfassungs- und Kartellrecht unwahrscheinlich.
Der Vorstand sieht gleichzeitig die Chance einer
nachhaltig günstigen künftigen
Geschäftsentwicklung. Der Erfolg des
Geschäftsjahres 2007 hat dies nochmals bestätigt.
Der Online-Lotteriemarkt ist sowohl in Deutschland als auch
in Spanien, Italien und Großbritannien im Vergleich
zu anderen Branchen stark unterentwickelt. Vor diesem
Hintergrund erscheint ein erhebliches Wachstum der 3ranche
für die kommenden Jahre wahrscheinlich. Tipp24 ist
hervorragend positioniert, um wesentlich an diesem Wachstum
zu partizipieren.
Darüber hinaus sehen wir attraktive
zusätzliche Potenziale bei neuen Produktkategorien und
im Zuge einer möglichen Deregulierung der
europäischen Lotteriemärkte. Der Konzern ist mit
erheblicher, im Wesentlichen durch Eigenkapital
finanzierter Liquidität ausgestattet. Diese gibt uns
großen Handlungsspielraum, um Wachstumschancen - etwa
durch Akquisitionen - wahrzunehmen.
Darstellung des Einflusses von Bilanzpolitik auf die wirtschaftliche LageUnsere Bilanz ist sehr stark von durch Eigenkapital
gedeckten liquiden Mitteln geprägt, die uns eine
solide Basis für unsere Wachstumsstrategie sowie die
sich aus veränderten regulatorischen Bedingungen
zukünftig ergebender neuen Wachstumschancen bieten.
Wir streben langfristig an, die derzeitige
Eigenkapitalquote von 60,6 % durch weitere Investitionen in
den Geschäftsaufbau auf etwa 35 % zu senken und dabei
Eigenkapitalrenditen von über 30 % zu erzielen.
ANGABEN HINSICHTLICH DES ÜBERNAHME-RICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZES (§ 315 ABS. 4 HGB)Folgende verpflichtende Angaben ergeben sich durch das
am 8. Juli 2006 verabschiedete
Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz gemäß
§ 315 HGB:
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
gemäß § 315 Abs. 4 HGB:
NACHTRAGSBERICHTAm 1. Januar 2008 ist der neue
Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft getreten. Er
enthält Vorschriften, die wesentliche Teile des
Geschäfts der Tipp24 AG erheblich beschränken
oder sogar vollständig untersagen. So wird z. B.
Werbung im Internet komplett untersagt, die Vermittlung von
Glücksspielen im Internet ist im Jahr 2008 nach dem
Wortlaut des Gesetzes stark eingeschränkt und ab 2009
vollständig verboten. In der Übergangsphase im
Jahr 2008 muss Tipp24 in allen 16 Bundesländern
Genehmigungen für seine Tätigkeit einholen, die
vorher nicht vorgesehen waren. Es besteht auf die Erteilung
dieser Genehmigungen kein Rechtsanspruch. Wie bereits
dargestellt, geht die Gesellschaft davon aus, dass der
Glücksspiel-Staatsvertrag in vielerlei Hinsicht gegen
geltendes Kartell-, Verfassungs- und Europarecht
verstößt. Sollten die Behörden die
entsprechenden Gesetze anwenden, sieht Tipp24 eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass von den angerufenen Gerichten die
Tätigkeit von Tipp24 durch einstweiligen Rechtsschutz
geschützt wird. Ein vergleichbares Ergebnis wurde
bereits im Frühjahr 2007 in einer Auseinandersetzung
mit dem Land Sachsen-Anhalt vor dem Verwaltungsgericht
Halle erzielt.
Wir sind davon überzeugt, dass unser Angebot in
vollem Einklang mit den neuen Gesetzesvorschriften des
GIStV steht und mithin sämtliche Anforderungen
für den Übergangszeitraum 2008 erfüllt. Dazu
haben wir u. a. die Jugendschutzmechanismen
verschärft, das Produkt Oddset eingestellt sowie die
Anzahl der möglichen Teilnahmen bei der Lotterie Keno
auf zwei Ziehungen pro Woche beschränkt. Darüber
hinaus werden wir die bisher als sogenannte Business
Service Partner betriebenen Lottodienste der Portale
T-Online, WEB.DE und RTL.DE (Gambelino) so umstellen, dass
die Kunden direkt bei Tipp24 spielen.
Am 31. Januar 2008 hat die Europäische Kommission
beschlossen, ein förmliches
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik
Deutschland einzuleiten. Dieses bezieht sich
ausdrücklich auf den neuen
Glücksspiel-Staatsvertrag vom 1. Januar 2008. Die
Kommission hat dabei deutlich gemacht, dass sie bei einem
Ausbleiben von Änderungen an der gegenwärtigen
Rechtslage eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
einreichen werde. Kritikpunkte der Kommission in ihrem
ausführlichen Schreiben an die Bundesregierung als
zuständige Stelle sind insbesondere das generelle
Internetverbot, das Internetwerbeverbot sowie die
Bestimmungen zum Genehmigungsverfahren für private
Spielvermittler. Für die Gesellschaft kann das
Einleiten des Vertragsverletzungsverfahrens, insbesondere
in Verbindung mit dessen Begründung, ein wesentlicher
Aspekt bei der rechtlichen Verteidigung des bisherigen
Geschäftsmodells darstellen.
RISIKOBERICHTRISIKOMANAGEMENTTipp24 ist ein junges, international tätiges
Unternehmen der Internet-Branche und unterliegt den
untrennbar mit diesen unternehmerischen Aktivitäten
verbundenen, typischen Branchen- und Marktrisiken. Die
Realisierung eines oder mehrerer dieser Risiken könnte
die Geschäftstätigkeit von Tipp24
beeinträchtigen und erhebliche Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Das Management nimmt diese Risiken sehr ernst und
berücksichtigt sie sowohl bei operativen als auch bei
strategischen Entscheidungen: Wir beobachten die
Entwicklung der relevanten Risiken laufend und betrachten
dabei neben den aktuellen auch zukünftige
Gefahrenpotenziale. Schwerpunkte setzen wir bei der
frühzeitigen Erkennung, Bewertung, Vorbeugung und
Beherrschung von Risiken.
2007 haben wir das bestehende Risikomanagementsystem
entsprechend der dynamischen Unternehmensentwicklung weiter
verfeinert. Unser leistungsfähiges System
ermöglicht es uns, die für das Unternehmen
relevanten Risiken zeitnah zu erkennen, zu bewerten und
rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten. Wir folgen zur
Implementierung der Risikofrüherkennung Leitlinien,
die sich am Umfang der bisherigen
Geschäftstätigkeit und der Größe der
Tipp24 AG orientieren.
Im Einzelnen stellt sich das Risikomanagement bei Tipp24
wie folgt dar:
Wir überwachen die operativen Risiken durch
regelmäßige Kontrolle relevanter Finanz- und
anderer Kennzahlen. Dabei haben wir für jede Kennzahl
eine Überwachungsfrequenz, Verantwortlichkeiten
für die Überprüfung und Verhaltensregeln bei
definierten Abweichungen von Soll-Werten festgelegt. Im
Technik-Bereich werden in solchen Fällen entsprechend
definierte Notfallprozeduren eingeleitet.
Darüber hinaus werden hier die Entwicklungen von
Sicherheitsstandards fortlaufend überwacht und
entsprechende Anpassungen an unseren Sicherheitssystemen
ebenfalls fortlaufend vorgenommen. Rechtliche
Veränderungen in den Märkten, in denen wir
tätig sind, werten wir regelmäßig auch mit
Unterstützung kompetenter Rechtsberatung aus. Auf
dieser Basis können wir ungewöhnliche
Vorkommnisse zeitnah erkennen und gegebenenfalls angemessen
reagieren.
Das Risikomanagementsystem ist fest in unserer
Führungsebene verankert, es wird fortlaufend
überwacht und aktualisiert. Der Vorstand wird
regelmäßig über die Ergebnisse der
Risikoauswertungen informiert. Wir sind überzeugt,
dass die von uns implementierten Risikofrüherkennungs-
und -managementsysteme insgesamt geeignet sind, die sich
aus möglichen Risiken ergebenden Gefahren für
Tipp24 rechtzeitig erkennen und ihnen angemessen begegnen
zu können. Im Geschäftsjahr 2007 haben wir das
Risikofrüherkennungssystem formal dokumentiert, es
wird regelmäßig überprüft und
gegebenenfalls angepasst.
DARSTELLUNG DER EINZELRISIKENFolgende wesentliche spezifische Risiken für das
Geschäft von Tipp24 haben wir identifiziert:
MarktrisikenUnser Geschäft ist abhängig von der
Entwicklung der Märkte, in denen wir tätig sind.
So könnte insbesondere eine negative Entwicklung der
Lotteriemärkte etwa infolge geringeren
Werbeaufkommens, einer Verkleinerung des Produktportfolios
seitens der Veranstalter oder wegen eines statistisch
ungewöhnlichen längeren Ausbleibens relevanter
Jackpots einen negativen Effekt auf unser Wachstum haben.
Überdies hängt unser Wachstum erheblich vom
Preisniveau in den Werbemärkten ab, insbesondere im
Online-Bereich. Eine erhebliche Erhöhung dieses
Preisniveaus würde die Kosten je registriertem
Neukunden steigern und in der Folge unser Wachstum und
unsere Profitabilität negativ beeinflussen.
Darüber hinaus könnte der Zutritt weiterer
Wettbewerber in die Lotteriemärkte, insbesondere im
Online-Bereich unser Wachstum ebenfalls
beeinträchtigen.
Schließlich besteht die Möglichkeit, dass die
Nutzung des Internets an sich abnimmt. Auch dies hätte
wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit von Tipp24, wird von uns
jedoch als eher unwahrscheinlich angesehen.
Rechtliche RisikenInkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrags (GIStV)Im Nachgang zum Urteil des BVerfG vom 28. März 2006
hat es diverse richterliche Urteile, behördliche
Anordnungen und politische Willensbekundungen auf
verschiedenen, auch höchsten Ebenen im Bereich der
Glücksspielregulierung gegeben, die teilweise in
erheblichem Widerspruch zueinander stehen. Die für -
Regulierung und Veranstaltung von Glücksspielen
zuständigen staatlichen Stellen verfolgen
überwiegend den Weg der konsequenten Verteidigung des
staatlichen Glücksspielmonopols und der Ausweitung
desselben auf ein Vertriebsmonopol unter der Leitlinie der
Bekämpfung von Spielsucht. In diesem Zusammenhang
haben die Ministerpräsidenten aller Bundesländer
einen Glücksspiel-Staatsvertrag (GIStV) unterzeichnet,
der von den jeweiligen Landesparlamenten ratifiziert worden
ist. In dem GIStV sind ein generelles Verbot für den
Vertrieb jedweden Glücksspiels ein schließlich
Lotterien über das Internet sowie weitreichende
Beschränkungen u. a. im Bereich von Werbung in
Deutschland ab dem 1. Januar 2009 festgeschrieben. Der
GIStV ist zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Eine
einjährige Übergangsregelung bis Ende 2008
für bestehende Marktteilnehmer wie Tipp24 ist
vorgesehen, die allerdings bereits faktisch erhebliche
Hürden beinhaltet, insbesondere für die
Vermittlung im Internet und die Gewinnung von Neukunden
für die Internetvermittlung.
Die Rechtmäßigkeit des GIStV ist sehr
umstritten. Namhafte Juristen wie z. B. Prof. Dr. jur.
Rupert Scholz (Universität München, emer.), Prof.
Dr. jur. Clemens Weidemann (Universität
Würzburg), Prof. Dr. jur. Bodo Pieroth
(Universität zu Münster), Prof. Dr. jur.
Hans-Detlef Horn (Universität Marburg) und Prof. Dr.
jur. Georg Hermes (Universität Frankfurt) haben in uns
vorliegenden Gutachten die Verfassungs- und
EU-Rechtswidrigkeit dokumentiert. Darüber hinaus kommt
auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages
Schleswig-Holsteins in einem Gutachten vom 4. Oktober 2007
zu dem Schluss, dass der GIStV europarechtswidrig und
zumindest in Bezug auf Spielvermittler verfassungswidrig
ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages
Niedersachsens kommt ebenfalls zu dem Ergebnis der
Europarechtswidrigkeit.
Aufgrund von EU-Gesetzen musste im Dezember 2006 bei der
EU-Kommission ein Notifizierungsverfahren für den
Entwurf des GIStV eingeleitet werden. Am 22. März 2007
wurde der Bundesregierung in einer »Detailed
Opinion« mitgeteilt, dass der notifizierte GIStV in
erheblichen Punkten gegen EU-Recht verstößt und
die Bundesregierung - als Vertreterin der Bundesländer
bei der EU - wurde aufgefordert, bis zum 23. April 2007 den
notifizierten GIStV auf die kritisierten Punkte hin zu
überprüfen und zu überarbeiten. In ihrer
Antwort beharrten die Bundesländer auf ihrem Entwurf.
Dies veranlasste die EU-Kommission zu einem weiteren
Schreiben, in dem zusätzliche Verstöße des
GIStV gegen EU-Recht aufgezeigt wurden. Trotz der durch die
EU-Kommission bemängelten Verstöße gegen
das geltende EU-Recht haben die Ministerpräsidenten
der einzelnen Bundesländer den notifizierten GIStV in
seiner jetzigen Fassung unterschrieben und durch die
einzelnen Landesparlamente ratifizieren lassen.
Es ist nicht auszuschließen, dass als Ergebnis der
vorgenannten diversen Urteile, Anordnungen und politischen
Diskussionen Gesetze, Verordnungen oder weitere Anordnungen
erlassen werden, die ins gesamt einen erheblichen negativen
Einfluss auf die Entwicklung des Lotteriemarktes und damit
auch auf die zukünftige geschäftliche Entwicklung
von Tipp24 haben könnten. Der GIStV und in der Folge
die Erlasse von Gesetzen auf der Basis des GIStV sehen den
vollständigen Entzug der derzeitigen
Geschäftsgrundlage von Tipp24 in Deutschland ab dem 1.
Januar 2009 vor. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit,
dass Tipp24 in einem solchen Fall einstweiligen
Rechtsschutz für die Fortführung der
Tätigkeit in Deutschland durch zuständige
Gerichte erteilt würde, als eher hoch
einzuschätzen. Diese Einschätzung gründet
vor allem auf der Europarechtswidrigkeit der Vorschriften,
die in den Äußerungen der EU-Kommission in ihrer
»Detailed Opinion«, in darüber
hinausgehenden weitere offiziellen Äußerungen
der Kommission an die Bundesregierung aus dem letzten Jahr
sowie in einem von der EU-Kommission bereits einen Monat
nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrags
eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren zum Ausdruck
gebracht wurde. In gleicher Weise gründet sich die
Einschätzung auf verschiedene Rechtsgutachten und
Äußerungen namhafter Rechtswissenschaftler,
wonach die zentralen gesetzlichen Regelungen, die die
Tätigkeit von Tipp24 einschränken,
grundrechtswidrig sein sollen.
Glücksspielgesetz in Sachsen-AnhaltAnfang Februar 2006 informierte das Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt die Tipp24 AG, dass Tipp24 ihrer Meinung
nach gegen das Glücksspielgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt verstoße. Danach müssen
Spielvermittler, die in Sachsen-Anhalt Lotterieprodukte
vermitteln und eine Zusatzgebühr verlangen, eine
Erlaubnis beantragen, wobei die Erteilung im freien
Ermesssen des Landes liegt. Eine Erteilung kommt nach
Auffassung der Behörde nicht in Betracht, unter
anderem weil in Sachsen-Anhalt nur Lotterieangebote von und
nach Sachsen-Anhalt vermittelt werden dürften und
Lotterien anderer Bundesländer nicht zugelassen seien.
Nach dem Glücksspielgesetz wird sie auch für
Sachsen-Anhalt nur erteilt, wenn dies den Zielen des
Gesetzes entspricht, was unter anderem nicht der Fall sein
soll, wenn die Vermittlung der Ausweitung des Spielangebots
und des Glücksspiels Vorschub leisten kann, ohne dass
hierfür ein Bedürfnis aus der Perspektive der
Spielsuchtbekämpfung besteht.
Ähnlich wie der Glücksspiel-Staatsvertrag, der
diesem Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
teilweise nachgebildet ist, begegnet dieses Gesetz
gravierenden europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken.
Anfang Januar 2007 hat das Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt der Tipp24 AG aufgrund dieses Gesetzes mit
einer Verfügung die weitere Ausübung der
Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt untersagt.
Dies betrifft nach dem Wortlaut der Verfügung sowohl
die Vermittlung der Beteiligung an Glücksspielen in
Sachsen-Anhalt, insbesondere als gewerbliche Organisatorin
von Lotterie-Spielgemeinschaften, als auch die Werbung
für in Sachsen-Anhalt illegale Glücksspiele, die
in diesem Bundesland aufgerufen werden können. Die
Untersagung wurde sofort wirksam. Tipp24 hat beim
zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage und einen
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht. Das
Verwaltungsgericht hat die Untersagung bis zur Entscheidung
im Hauptsacheverfahren ausgesetzt. Für die
Entscheidung in der Hauptsache hat das Gericht das
Lotteriegesetz des Landes Sachsen-Anhalt dem
Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt, weil
es nach seiner Überzeugung nicht mit dem Grundgesetz
vereinbar ist. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren
steht bis zu dieser Prüfung aus. Sollte der Tipp24 AG
die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in
Sachsen-Anhalt dauerhaft unmöglich werden, würde
sich daraus auf der Grundlage des Geschäftsvolumens
des Geschäftsjahres 2007 ab dem Zeitpunkt der
wirksamen Untersagung eine Reduzierung der
Umsatzerlöse um einen mittleren sechsstelligen
Euro-Betrag pro Jahr und eine EBIT-Minderung in
vergleichbarer Höhe ergeben. Zudem könnte sich
Tipp24 in diesem Fall ordnungs- und ggf. auch
strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt sehen.
KartellamtsentscheidungIn seiner Entscheidung vom 23. August 2006, die am 23.
Oktober vom Kartellsenat des OLG Düsseldorf
bestätigt wurde, hat das Bundeskartellamt in einer
Abmahnung an die regionalen Lottogesellschaften sowie den
Deutschen Lotto- und Totoblock die Aufhebung des
»Regionalitätsprinzips« gefordert.
Insbesondere seien die Online-Angebote der
Landeslotteriegesellschaften auf das gesamte Bundesgebiet
auszuweiten. In der Folge haben sämtliche
Landeslotteriegesellschaften mit Ausnahme von Hamburg,
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre Online-Angebote
eingestellt. Ungeachtet dessen könnte die Ausweitung
der Online-Aktivitäten dieser drei wie auch
zukünftig weiterer Landeslotteriegesellschaften auf
das gesamte Bundesgebiet zu einem verstärkten
Wettbewerb führen und sich damit nachteilig auf die
Geschäftstätigkeit für Tipp24 in Deutschland
auswirken.
Elektronische Spielannahme in ItalienIm Zeitraum vom 4. Juli 2006 bis zum 27. August 2007
wurde die Internetseite von Puntogioco24 aufgrund
behördlicher Anordnung blockiert und damit die
Ausübung der Geschäftstätigkeit in Italien
faktisch unterbunden. Puntogioco24 hat gegen diese
Verfügung Klage erhoben und dabei auch Schadenersatz
geltend gemacht. Ein Urteil in dieser Angelegenheit wird im
ersten Halbjahr 2008 erwartet. Bereits im Mai 2005 wurde
ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen den
Geschäftsführer von Puntogioco24 wegen des
Verdachts eines Verstoßes gegen das Verbot der
Annahme von Wetten über elektronische
Kommunikationsmittel ohne entsprechende Zulassung oder
Beauftragung zur Nutzung dieses Annahmewegs eingeleitet.
Das am 12. Juli 2006 eingeleitete Strafverfahren in der
ersten Instanz endete am 27. September 2007 mit einem
Freispruch. Eine Revision der Anklagebehörde ist
möglich, aber bisher nicht eingeleitet worden.
Tipp24 ist der Ansicht, dass die Tätigkeit von
Puntogioco24 keinen Verstoß gegen die oben genannten
Bestimmungen darstellt, da Puntogioco24 keine Vermittlung
von Lotterieprodukten betreibt, sondern von Lottospielern
beauftragt wird, für selbige die Lottoscheine bei
einer autorisierten Lottoannahmestelle abzugeben. Der
Spielvertrag kommt dabei direkt zwischen dem Lottospieler
und der veranstaltenden Lotteriegesellschaft zustande;
Gewinnansprüche entstehen direkt in der Person des
Lottospielers. Es besteht ein Risiko, dass die
Internetseite erneut blockiert wird und damit das
Geschäft in Italien gänzlich eingestellt werden
muss. Dies würde zu einer Minderung der
Umsatzerwartungen im kleinen, einstelligen Prozentbereich
führen. Negative Auswirkungen auf das Ergebnis werden
in einem solchen Fall nicht erwartet, da Puntogioco24
derzeit noch keine Gewinne erwirtschaftet. Allerdings
würde das sehr große Potenzial, das der
italienische Markt für Tipp24 darstellt, und das sich
im Geschäftsaufbau vor der Blockade bereits gezeigt
hatte, längerfristig für Tipp24 nicht mehr
zugänglich sein. Die bisher von Tipp24 bei
Puntogioco24 getätigten Investitionen spiegeln sich im
Wesentlichen in den kumulierten historischen
Anlaufverlusten wider.
Betriebswirtschaftliche RisikenFinanzierungs- und WährungsrisikenDer Konzern betreibt den Großteil seines
Geschäfts im Euroraum, daher ergibt sich für das
Kerngeschäft kein Währungsrisiko. Die
ausländischen Töchter in Italien und Spanien
haben ihr Geschäft innerhalb des Euroraumes, bei der
neu gegründeten britischen Tochterfirma, die noch
einen sehr geringen Anteil am Konzerngesamtgeschäft
hat, besteht das Währungsrisiko nur gegenüber dem
britischen Pfund. Dieses Risiko ist sehr begrenzt, da das
operative Geschäft vorwiegend in Landeswährung
stattfindet. Die Gewinnmarge der Tochtergesellschaft wird
daher nicht von Währungsschwankungen beeinflusst. Die
ausländischen Tochterunternehmen agieren in ihren
Märkten wirtschaftlich vollkommen selbstständig,
was durch die eigenständigen
Geschäftsführungen zum Ausdruck kommt. Die
innerhalb des Konzerns getätigten Finanzierungen der
Auslandsgesellschaften werden im Rahmen der
Überwachung operativer Risiken kontrolliert.
Risiken aus wesentlichen VerträgenTipp24 hat mit acht deutschen
Landeslotteriegesellschaften Verträge abgeschlossen,
welche die von Tipp24 betriebene Online-Vermittlung
staatlich lizenzierter Lotterieprodukte, insbesondere die
Transaktionsabwicklung und die Höhe der für die
Vermittlungstätigkeit gezahlten Provisionen, regeln.
Diese Vereinbarungen können grundsätzlich
beiderseitig kurzfristig gekündigt werden. Sollte der
überwiegende Teil oder gar alle diese
Landeslotteriegesellschaften ihre Vereinbarungen mit Tipp24
kündigen, so könnte dies die direkte
Transaktionsabwicklung mit den Landeslotteriegesellschaften
erschweren oder gar verhindern. Dies könnte eine
Minderung des durchschnittlichen Provisionssatzes und damit
der Rohmarge zur Folge haben.
Risiken bei der Prozessierung des SpielbetriebsTipp24 ist zur Abwicklung der Spielverträge auf den
Einsatz automatisierter Verfahren angewiesen, deren
Effizienz und Zuverlässigkeit wiederum von der
Funktionalität, Stabilität und Sicherheit der
zugrunde liegenden technischen Infrastruktur abhängen.
Die Funktionsfähigkeit der von uns eingesetzten Server
und die damit verbundene Hard- und Software-Infrastruktur
sind für die Geschäftstätigkeit von Tipp24
sowie für unsere Reputation und Attraktivität
gegenüber Kunden von erheblicher Bedeutung.
Dem Ausfallrisiko aller für den Spielbetrieb
relevanten Komponenten (z. B. DB-Server,
Applikationsserver, Webserver, Firewall, Router) begegnen
wir grundsätzlich entweder über redundant
ausgelegte Systeme oder über Wartungsverträge mit
entsprechend kurzen Reaktionszeiten.
PersonalrisikenAuch bei sorgfältiger Auswahl und
verantwortungsbewusster Führung der Mitarbeiter kann
nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb einer kurzen
Zeitspanne eine größere Anzahl auch erfahrener
Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Gleichzeitig
könnte die Gewinnung neuer Mitarbeiter für die
vakanten Positionen zeitaufwendig und kostspielig sein.
Trotz der von uns implementierten Vertretungsregelungen
könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Tipp24
haben. Wir wählen neu eingestellte Mitarbeiter, oft
mit der Unterstützung von Personalberatern,
sorgfältig aus. Gleichzeitig werden mit allen
Angestellten regelmäßig Verantwortlichkeiten,
Ziele und wesentliche Erfolgsparameter ihrer Tätigkeit
besprochen. Die Erreichung dieser Ziele und
Erfolgsparameter wird kontrolliert und in
regelmäßigen Feedbackgesprächen den
Mitarbeitern kommuniziert. Dabei wird auch die
Mitarbeiterzufriedenheit abgefragt. Die Ergebnisse dieser
Personalprozesse werten wir regelmäßig aus und
wirken so ungewollten Trends entgegen.
Allgemeine GeschäftsrisikenTipp24 ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen.
Deshalb war und ist eine mit dem Wachstum Schritt haltende
Entwicklung und Weiterentwicklung angemessener interner
Organisations- und Risikoüberwachungsstrukturen, die
eine frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen und
Risiken ermöglichen - insbesondere auch im IT-Bereich
-, eine ständige Herausforderung für uns.
Wir planen für die nächsten Jahre einen
weiteren Personalzuwachs und den Ausbau unserer
Geschäftstätigkeit in neuen Märkten und
Produktbereichen. Hierbei wird es auch weiterhin eine
Herausforderung bleiben, bestehende und neuartige Risiken
rechtzeitig zu identifizieren und richtig zu bewerten,
sowie das bestehende Organisations- und
Risikoüberwachungssystem angemessen und zeitnah
weiterzuentwickeln.
Sollten sich in der fortlaufenden Praxis Lücken
oder Mängel des bestehenden Organisations- und
Risikoüberwachungssystems zeigen, oder sollte es uns
nicht gelingen, im Zusammenhang mit dem geplanten weiteren
Wachstum zeitnah angemessene Strukturen und Systeme zu
schaffen, könnte dies unsere Fähigkeit
einschränken, die Geschäfte erfolgreich zu
führen sowie Risiken, Trends und Fehlentwicklungen
rechtzeitig zu erkennen und zu steuern.
GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DES KONZERNSWie jeder Marktteilnehmer unterliegt auch Tipp24 einigen
Geschäftsrisiken, die sich schon aus der bloßen
Teilnahme am Marktgeschehen ableiten. Einerseits sind die
mit der konjunkturellen Entwicklung verbundenen Risiken
eher allgemeiner Natur. Das Gefährdungspotenzial kann
durch eine entsprechende Positionierung am Markt insgesamt
abgemildert werden.
Andererseits existieren Risiken, die aus dem
spezifischen Geschäftsmodell, dem regulatorischen
Umfeld und der geografischen Aufstellung eines Unternehmens
resultieren. Tipp24 hat unter den gegebenen Umständen
eine Konfiguration gefunden, die das Gesamtrisiko des
Konzerns weitgehend begrenzt.
Nach Bewertung der aktuell und zukünftig
risikorelevanten Faktoren sehen wir keine
bestandsgefährdenden Risiken für Tipp24. Die
Risiken, die sich aus der oben beschriebenen rechtlichen
Lage im Hinblick auf eine mögliche Einstellung des
derzeitigen Geschäfts in Deutschland ergeben,
gefährden nach unserer Einschätzung den Bestand
von Tipp24 aus folgenden Gründen nicht:
Die im GIStV wesentlichen Beschränkungen für
unser Geschäft sind nach unserer Kenntnis in
erheblichem Maße verfassungswidrig sowie
EU-rechtswidrig und stehen darüber hinaus auch noch in
Konflikt mit Entscheidungen des Bundeskartellamts. Daher
gehen wir davon aus, dass sich solche Beschränkungen
nicht oder zumindest nicht nachhaltig durchsetzen lassen.
Auch im Falle einer nachhaltig rechtskonformen Umsetzung
des GIStV sehen wir keine Gefährdung unseres Bestands.
Eine Verlagerung der Schwerpunkte unserer Strategie auf die
Entwicklung der Auslandsmärkte und auf die
Diversifizierung des Produktportfolios sowie weitere noch
zu prüfende unternehmerische Alternativen sollten eine
nachhaltig profitable Fortführung des Geschäfts
erlauben.
Der Abschlussprüfer hat das
Risikofrüherkennungssystem auf Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften geprüft.
PROGNOSEBERICHTAUSRICHTUNG DES KONZERNSInsgesamt plant Tipp24 unter Annahme des im Wesentlichen
unveränderten Fortbestehens des bisherigen
Geschäftsmodells für die nächsten beiden
Geschäftsjahre, den in den vergangenen Jahren
verfolgten Wachstumskurs weiter fortzusetzen. Neben dem
weiteren Wachstum im Kernmarkt Deutschland streben wir
dabei an, unser Produktportfolio um weitere Produkte zu
erweitern. Darüber hinaus beabsichtigen wir, unsere
Aktivitäten im europäischen Ausland auszuweiten.
ERWARTETE WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENGesamtwirtschaftNach dem robusten Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr
2007 ist für 2008 mit einer schwächeren
Konjunktur zu rechnen. Die Verschlechterung betrifft alle
drei großen Weltregionen, also Westeuropa,
Nordamerika und Asien. Im Euroraum wird sich der Anstieg
des Bruttoinlandsprodukts ebenfalls verlangsamen. Zum einen
dürfte der Konsum bei einer höheren Inflation nur
verhalten steigen; zum anderen dürften die
Investitionen schwächer expandieren - insbesondere
weil der Höhepunkt des Investitionszyklus bereits
überschritten zu sein scheint. In Deutschland wird
sich das Expansionstempo der gesamtwirtschaftlichen
Produktion weiter abschwächen. Die Binnennachfrage
wird durch eine erwartete geringere
Investitionstätigkeit erheblich gedämpft und der
Konsum erst im Laufe des Jahres durch die wachsende
Beschäftigung und den damit einhergehenden
Kaufkraftzuwachs bei den privaten Haushalten wieder
vermehrt stimuliert. Für 2008 wird mit einem Anstieg
des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,8 % gerechnet
(Quelle: ifo Konjunkturprognose 2008).
BrancheDie europäischen Lotteriemärkte, insbesondere
Deutschland und Italien, befinden sich derzeit in einer
intensiven politischen und rechtlichen Diskussion um die
zukünftigen regulatorischen Rahmenbedingungen. In
diesem Umfeld ist das Risiko erheblicher zusätzlicher
Beschränkungen dieser Märkte, insbesondere im
Online-Bereich, ebenso wie die Chance auf erste Schritte
zur Öffnung der Märkte durch Deregulierung auf
europäischer Ebene gestiegen.
Erwartete ErtragslageBedingt durch die Regelungen des derzeitigen GIStV sind
bereits im laufenden Geschäftsjahr erhebliche
Beschränkungen unserer Geschäftstätigkeit in
Deutschland möglich. Ursachen hierfür sind
insbesondere die im Gesetz vorgesehene Genehmigungspflicht
unserer Geschäftstätigkeit in jedem einzelnen
Bundesland sowie die möglichen Beschränkungen der
Werbetätigkeit. Darüber hinaus sind bereits heute
erhöhte Kosten in der Neukundengewinnung durch
Jugendschutzanforderungen (PostIdent-Verfahren), die
Einstellung des Produkts Oddset sowie Beschränkung des
Produkts Keno wirksam.
Wir gehen davon aus, dass diese potenziellen und
tatsächlichen Beschränkungen rechtswidrig sind.
Es ist allerdings schwer vorherzusehen, in welchem
zeitlichen und finanziellen Rahmen diese
Beschränkungen greifen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Prognose für das
Wachstum im laufenden Geschäftsjahr mit erheblichen
Unsicherheiten verbunden. Wir erwarten einen Kundenzuwachs
in Höhe von mindestens 100 Tsd. Neukunden. Dabei
werden in Deutschland ab 2008 nur noch diejenigen Neukunden
erfasst, die das PostIdent-Verfahren erfolgreich
durchlaufen haben. Wir gehen von einer Steigerung des
Transaktionsvolumens, Umsatzes sowie EBIT von mindestens 10
% aus. Dieses Wachstum beruht teilweise bereits auf
positiven Effekten der Kundensteigerungen aus dem
vergangenen Jahr.
Wir gehen davon aus, dass wir nach Abschluss der
derzeitigen Umbruchsphase der europäischen
Lotteriemärkte wieder an die historisch belegten
mittelfristigen Wachstumsziele - jährliche Steigerung
des Umsatzes von 30 % und überproportionale Steigerung
des EBIT - anknüpfen werden.
Erwartete FinanzlageUnsere Eigenkapitalquote wollen wir langfristig durch
folgende Maßnahmen senken: Erweiterung des
Geschäfts und damit des Fremdkapitals aus
Spielbetrieb, teilweisen Austausch von Eigenkapital durch
zinstragendes Fremdkapital und Ausschüttung von
Dividenden.
Wir planen, unsere Investitionstätigkeit im Jahr
2008 deutlich zu erhöhen. Insbesondere bereiten wir
einen neuen Release der Spielbetriebs-Software vor.
Darüber hinaus setzen wir unsere laufenden
Investitionen fort, mit dem Ziel, die
Leistungsfähigkeit unserer Spielsysteme kontinuierlich
zu erhöhen, die Sicherheitssysteme sowie die
eingesetzte Software regelmäßig zu
aktualisieren, neue Arbeitsplätze einzurichten und
veraltete Hardware auszutauschen. Wir gehen dabei von einem
Investitionsvolumen von insgesamt etwa 7-8 Mio. Euro
für das Jahr 2008 aus.
ChancenWir halten es für weniger wahrscheinlich, dass die
Politik im Ergebnis der oben beschriebenen Diskussionen der
rechtlichen Rahmenbedingungen wider geltendes Recht und
politische Vernunft den Wachstumsmarkt der
Online-Vermittlung von Lotterien nachhaltig
beschränken können wird. Aus den verschiedenen,
kürzlich ergangenen gerichtlichen Entscheidungen,
insbesondere der des BVerfG, der Entscheidung des
Bundeskartellamts sowie aus ergänzenden Regelungen auf
europäischer Ebene könnten sich darüber
hinaus mittelfristig deregulierende Schritte ergeben, die
mittelbar oder unmittelbar auch den Lotteriebereich
betreffen. Davon könnte Tipp24 als international
aufgestelltes Unternehmen überproportional
profitieren: Insbesondere würde dies unseren deutschen
Kunden den Zugang zu weiteren hochattraktiven Produkten aus
dem Ausland eröffnen und Tipp24 den Eintritt mit
bestehenden Produkten in neue Märkte ermöglichen.
Eine Deregulierung würde darüber hinaus
möglicherweise auch eine vollständige
Klärung der rechtlichen Grundlagen in Italien
herbeiführen und somit unserer italienischen
Tochtergesellschaft Puntogioco24 Gelegenheit für die
ungehinderte Ausübung ihrer
Geschäftstätigkeit geben.
GESAMTAUSSAGEDer GIStV begründet das Risiko einer zumindest
mittelfristigen erheblichen Störung bis hin zur
gänzlichen Untersagung des derzeitigen
Geschäftsmodells in Deutschland beginnend mit dem 1.
Januar 2009. Der Vorstand sieht gleichzeitig die Chance
einer nachhaltig günstigen künftigen
Geschäftsentwicklung. Tipp24 bewegt sich in dem sehr
dynamischen Online-Lotteriemarkt, der nachhaltig
großes Wachstumspotenzial aufweist. Darüber
hinaus ergeben sich zusätzliche Expansionschancen aus
dem Eintritt in neue Märkte sowie aus der
Diversifizierung des Produktportfolios. Zudem gibt es
zusätzliche Chancen durch die mögliche Einleitung
eines Deregulierungsprozesses der europäischen
Lotteriemärkte. Tipp24 ist ausgezeichnet positioniert,
um diese hervorragenden Potenziale aktiv
auszuschöpfen.
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER NACH IFRS
KONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER NACH IFRS
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
KONZERNANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2007NACH INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS)1 ALLGEMEINESDie Tipp24 AG, Hamburg (im Folgenden Tipp24 AG), wurde
1999 in Hamburg gegründet. Die Tipp24 AG stellt das
Mutterunternehmen des Konzerns (im Folgenden Tipp24) dar,
welcher aus den weiteren Konzerngesellschaften GSG Lottery
Systems GmbH, Hamburg (im Folgenden GSG), Schumann OHG,
Hamburg (im Folgenden Schumann OHG), Ventura24 S.L.,
Madrid, Spanien (im Folgenden Ventura24), Puntogioco24
s.r.l., Monza, Italien, (im Folgenden Puntogioco24),
MyLotto24 Ltd., London, Großbritannien (im Folgenden
MyLotto24), Tipp24 Services Ltd., London,
Großbritannien (im Folgenden Tipp24 Services) und
Tipp24 Operating Services Ltd., London,
Großbritannien (im Folgenden Tipp24 Operating
Services) besteht.
Tipp24 ist seit Anfang des Jahres 2000 im Wesentlichen
als gewerblicher Spielvermittler tätig und vermittelt
die Teilnahme an fast allen Glücksspielen der
staatlichen und staatlich konzessionierten Lotterien
über das Internet. Wir ermöglichen es unseren
Kunden, Spielscheine 24 Stunden am Tag einfach und bequem
über das Internet abzugeben. Den Kunden werden dabei
neben umfangreichen Informationen Serviceleistungen, wie
die Gewinnbenachrichtigungen per SMS oder E-Mail mit dem
sich anschließenden automatisierten Gewinneinzug bei
den Spielveranstaltern, angeboten.
Seit 2002 arbeiten wir profitabel. Während sich die
Geschäftstätigkeit zunächst
ausschließlich auf Deutschland konzentrierte,
etablierten wir 2002 unsere Tochtergesellschaften Ventura24
auf dem spanischen, 2005 Puntogioco24 auf dem italienischen
und 2007 MyLotto24 auf dem englischen Markt. Der
Geschäftsbetrieb wird überwiegend in Deutschland
über die Website www.tipp24.de, in Spanien über
www.ventura24.es, in Italien über www.puntogioco24.it
und in Großbritannien über die
www.mylotto24.co.uk abgewickelt. Der Firmensitz der Tipp24
AG befindet sich in der Falkenried-Piazza,
Straßenbahnring 11-13, 20251 Hamburg, Deutschland.
Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2007. Das
Geschäftsjahr 2007 umfasste den Zeitraum vom 1. Januar
2007 bis zum 31. Dezember 2007.
Seit dem 12. Oktober 2005 ist die Tipp24 AG an der
Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert.
Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007
wurde mit Beschluss des Vorstands vom 22. Februar 2008
aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der
Hauptversammlung, den Konzernabschluss nach der Freigabe
zur Veröffentlichung noch zu ändern.
2 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNGDie wesentlichen Grundsätze der Rechnungslegung,
die die Gesellschaft bei der Aufstellung des
Konzernabschlusses angewendet hat, werden im Folgenden
dargestellt:
2.1 Darstellung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen2.1.1 AllgemeinesDer Konzernabschluss der Tipp24 AG zum 31. Dezember 2007
wurde unter Berücksichtigung der am Abschlussstichtag
gültigen IFRS und IFRIC des International Accounting
Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind,
erstellt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten
Methoden mit folgenden Ausnahmen:
Der Konzern hat im Geschäftsjahr die nachfolgend
aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards
und -Interpretationen erstmalig angewandt. Aus der
Anwendung dieser neuen oder über -arbeiteten
IFRS-Standards und -Interpretationen ergaben sich keine
Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die wesentlichen Auswirkungen dieser Änderungen
stellen sich wie folgt dar:
IFRS 7 FinanzinstrumenteDieser Standard verlangt Angaben, die es dem
Abschlussadressaten ermöglichen, die Bedeutung der
Finanzinstrumente für die Finanzlage und die
Ertragskraft des Konzerns sowie die Art und das
Ausmaß der aus diesen Finanzinstrumenten
resultierenden Risiken zu beurteilen. Die hieraus
resultierenden neuen Angaben ziehen sich durch den gesamten
Abschluss. Aus der Anwendung ergaben sich keine
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns. Die betreffenden Vergleichs
-informationen wurden angegeben.
IAS 1 Darstellung des AbschlussesAus dieser Änderung resultieren neue Angaben, die
es den Abschlussadressaten ermöglichen, die Ziele,
Methoden und Prozesse des Konzerns zum Kapitalmanagement zu
beurteilen. Die neuen Angaben werden in der Anhangangabe
27.6 dargestellt.
IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2Diese Interpretation fordert die Anwendung von IFRS 2
für alle Transaktionen, bei denen ein Unternehmen
einige oder alle erhaltenen Güter oder
Dienstleistungen nicht spezifisch identifizieren kann. Dies
gilt insbesondere, wenn die Gegenleistung für durch
das Unternehmen gewährte Eigenkapitalinstrumente
geringer zu sein scheint als der beizulegende Zeitwert. Da
im Konzern Eigenkapitalinstrumente lediglich an Mitarbeiter
im Rahmen des Mitarbeiteraktienoptionsplans ausgegeben
werden, hatte die Anwendung dieser Interpretation keine
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns.
IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter DerivateDa der Konzern keine vom Basisvertrag zu trennenden,
eingebetteten Derivate aufweist, hatte diese Interpretation
keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns.
IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und WertminderungIn dieser Interpretation wird geregelt, dass ein im
Rahmen eines Zwischenabschlusses erfasster
Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder
Firmenwert, für gehaltene Eigenkapitalinstrumente oder
finanzielle Vermögenswerte, die zu Anschafungskosten
bilanziert werden, im Folgeabschluss nicht
rückgängig gemacht werden darf. Da der Konzern in
der Vergangenheit keine derartigen Berichtigungen des
erfassten Wertminderungsaufwands vorgenommen hat, hatte
diese Interpretation keine Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Der Konzern hat die folgenden veröffentlichten,
aber noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards nicht
angewendet.
2.1.2 Grundlage der ErstellungDer Konzernabschluss wurde auf Basis der historischen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten erstellt. Ausgenommen
davon sind zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden
Zeitwert bilanziert wurden.
2.1.3 BerichtswährungDie Berichtswährung lautet auf Euro. Der Ausweis
erfolgt, sofern nicht anders angegeben, in ganzen
Euro-Zahlen mit Cent-Angaben.
2.1.4 Schätzungen und AnnahmenDie IFRS-Bilanzierung verlangt die Vornahme von
Schätzungen und Annahmen, die in die bilanzierten
Beträge und Anhangsangaben einfließen.
Wesentliche Annahmen und Schätzungen werden für
die konzerneinheitlichen Nutzungsdauern des
Anlagevermögens, die Realisierbarkeit von Forderungen
und die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen
getroffen. Die tatsächliche Entwicklung kann von
diesen Schätzungen abweichen.
Darüber hinaus bestehen insbesondere folgende
zukunftsbezogene Annahmen sowie sonstige am Stichtag
bestehende Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer
ein Risiko besteht, dass eine künftige Anpassung der
Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden
erforderlich sein kann:
Aktienbasierte VergütungDie Kosten aus der Gewährung von Aktienoptionen an
Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden
Zeitwert dieser Aktienoptionen zum Zeitpunkt ihrer
Gewährung bewertet. Zur Schätzung des
beizulegenden Zeitwerts wurde ein Bewertungsverfahren
bestimmt; dieses ist abhängig von den Bedingungen der
Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter
in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten,
darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit,
Volatilität und Dividendenrendite, sowie
entsprechender Annahmen erforderlich. Die Annahmen und
angewandten Verfahren sind in der Anhangsangabe 17.4
ausgewiesen.
Aktive latente SteuernAktive latente Steuern werden für alle nicht
genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem
Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass
hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein
wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich
genutzt werden können. Bei der Ermittlung der
Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine
Ermessensausübung der Unternehmensleitung
bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der
Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens
sowie der zukünftigen Steuerplanung erforderlich.
Weitere Einzelheiten sind in der Anhangsangabe 22
dargestellt.
EntwicklungskostenEntwicklungskosten für immaterielle
Vermögenswerte werden entsprechend der in
Anhangsangabe 2.1.6 dargestellten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der
Kosten beruht auf Einschätzungen des Managements, dass
die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit
nachgewiesen ist. Für Zwecke der Ermittlung des
voraussichtlichen künftigen Nutzens trifft das
Management Annahmen über die Höhe der erwarteten
künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die
anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des
Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die
die Vermögenswerte generieren.
2.1.5 KonsolidierungsgrundsätzeIn den Konzernabschluss einbezogen sind die Tipp24 AG
als Muttergesellschaft und die von ihr beherrschten
Tochterunternehmen. Ein beherrschender Einfluss wird
vermutet, wenn die Muttergesellschaft über mehr als 50
% der Stimmrechte einer Gesellschaft verfügt und in
der Lage ist, die Finanz- und Geschäftspolitik zu
ihrem Nutzen zu gestalten. Die Tipp24 AG hält jeweils
100 % der Anteile an der GSG, der Ventura24 der
Puntogioco24, der Mylotto24, der Tipp24 Operating Services
UK sowie der Tipp24 Services UK.
Die Tipp24 AG hält weder eine Kapitalbeteiligung
noch verfügt sie über Stimmrechte an der Schumann
OHG. Dennoch wurde die Schumann OHG nach IAS 27 und SIC
12.10 in den Konzernabschluss einbezogen,
Konzerninterne Aufwendungen und Erträge, Gewinne
aus Geschäften zwischen Konzerngesellschaften sowie
die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden
Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.
Für den Konzernabschluss werden die gleichen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für
gleiche Geschäftsvorfälle und Ereignisse unter
ähnlichen Bedingungen zugrunde gelegt. Die
Abschlüsse aller in den Konsolidierungskreis
einbezogenen Gesellschaften sind auf den Abschlussstichtag
des Mutterunternehmens aufgestellt. Dieser entspricht dem
Konzernstichtag.
2.1.6 Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang zu
ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Immaterielle Vermögenswerte werden ausgewiesen, wenn
es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert
zuzuordnende künftige wirtschaftliche Nutzen dem
Unternehmen zufließen wird und wenn die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten des Vermögenswertes
zuverlässig bemessen werden können. Nach dem
anfänglichen Ausweis werden immaterielle
Vermögenswerte zu ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der kumulierten
planmäßigen Abschreibungen und der kumulierten
Wertminderungsaufwendungen bewertet. Immaterielle
Vermögenswerte werden linear über die
geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der
Abschreibungszeitraum und die -methode werden jährlich
zum Ende eines Geschäftsjahres überprüft.
Im Konzernabschluss werden entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Darüber
hinaus werden im Rahmen selbst erstellter immaterieller
Vermögenswerte Entwicklungskosten für
ausschließlich extern zugekaufte Bestandteile
aktiviert. Die geschätzte Nutzungsdauer der
immateriellen Vermögenswerte variiert zwischen drei
und fünf Jahren.
Patente, Schutzrechte und LizenzenPatente, Schutzrechte und Lizenzen werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und linear über die
voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Die voraussichtliche wirtschaftliche
Nutzungsdauer für Patente, Schutzrechte und Lizenzen
beträgt zwischen drei und fünf Jahren.
SoftwareKosten für die Anschaffung von neuer Software
werden aktiviert und bei den immateriellen
Vermögenswerten ausgewiesen, sofern diese Kosten nicht
als Bestandteil der zugehörigen Hardware zu betrachten
sind. Software wird linear über eine Nutzungsdauer von
drei Jahren abgeschrieben.
Kosten, die entstanden sind, um den zukünftigen
wirtschaftlichen Nutzen, den ein Unternehmen von dem
ursprünglich bemessenen Leistungsgrad vorhandener
Softwaresysteme erwarten kann, wiederherzustellen oder zu
bewahren, sind als Aufwand zu erfassen, wenn die Arbeiten
zur Wiederherstellung oder Bewahrung ausgeführt
wurden.
Forschungs- und EntwicklungsaufwendungenAufwendungen für Forschung und Entwicklung von
selbst entwickelter Software werden in der Periode als
Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Eine Ausnahme
bilden aktivierungsfähige Entwicklungskosten, sofern
sie die folgenden Kriterien vollständig erfüllen:
In 2007 wurden Forschungs- und Entwicklungskosten in
Höhe von 3.051 Tsd. Euro im Vergleich zu 2.767 Tsd.
Euro in 2006 als Aufwand erfasst. Die Gesellschaft hat
solche Entwicklungskosten aktiviert, die die Kriterien nach
IAS 38.57 erfüllten.
2.1.7 SachanlagenSachanlagen werden gem. IAS 16 als Vermögenswert
angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein mit ihm
verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem
Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungs- und
Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden
können. Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich kumulierter
planmäßiger und
außerplanmäßiger Abschreibungen zu
bewerten. Wenn Sachanlagen veräußert werden oder
ausscheiden, werden deren Anschaffungskosten und deren
kumulierte Abschreibungen aus der Bilanz ausgebucht und der
aus ihrem Verkauf resultierende Gewinn oder Verlust in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten des
Sachanlagevermögens beinhalten den Kaufpreis,
Importzölle und sonstige nicht erstattungsfähige
Steuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die
entstehen, um den Vermögenswert in einen
betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Kaufpreisminderungen
wie Rabatte, Boni, Skonti werden vom Kaufpreis abgezogen.
Nachträglich anfallende Kosten wie Wartungs- und
Instandhaltungskosten werden in der Periode, in der sie
anfallen, aufwandswirksam erfasst. Wenn solche Kosten
nachweislich zu einer Steigerung des zukünftigen
wirtschaftlichen Nutzens führen, der aus dem Gebrauch
des Vermögenswertes resultiert und der über dem
ursprünglichen Leistungsvolumen liegt, werden die
Kosten als nachträgliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt.
Das Sachanlagevermögen umfasst ausschließlich
Gegenstände der Betriebs- und
Geschäftsausstattung. Die Abschreibung erfolgt linear.
Folgende Nutzungsdauern liegen den einzelnen Gruppen von
Sachanlagen zugrunde:
2.1.8 Wertminderung und Wertaufholung von langfristigen VermögenswertenDer Wertansatz von Gegenständen des
Sachanlagevermögens sowie von immateriellen
Vermögenswerten wird jährlich überprüft
bzw. wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.
Wenn der Wertansatz eines Vermögenswertes seinen
erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine
außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Der erzielbare Betrag ist der jeweils höhere Betrag
seines Nettoverkaufspreises oder seines Nutzungswertes. Der
Nettoverkaufspreis ist der aus einem Verkauf zu
marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag; der
Nutzungswert ist der Barwert der erwarteten Erträge
aus dem weiteren Gebrauch des Vermögenswertes und dem
Verkaufswert am Ende der Nutzungsdauer. Der Nutzungswert
wird für jeden Vermögenswert einzeln bzw.
für die entsprechende zahlungsmittelgenerierende
Einheit ermittelt.
2.1.9 LeasingFinanzierungs-LeasingFinanzierungs-Leasing liegt bei den Vermögenswerten
vor, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum
verbundenen Chancen und Risiken auf die Gesellschaft
übergegangen sind. Das Unternehmen setzt bei
Finanzierungs-Leasingverhältnissen die
Vermögenswerte und Schulden in gleicher Höhe in
seiner Bilanz an, und zwar in Höhe des zu Beginn des
Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwertes des
Leasingobjektes oder mit dem Barwert der
Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist.
Bei der Berechnung des Barwertes der
Mindestleasingzahlungen dient der dem
Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz als
Abzinsungsfaktor, soweit er in praktikabler Weise ermittelt
werden kann. Ansonsten wird auf den
Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers
zurückgegriffen. Bei Beginn des
Leasingverhältnisses entstandene Einzelkosten werden
als Teil des Vermögenswertes aktiviert.
Leasingzahlungen werden in die Finanzierungskosten und den
Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Die
Finanzierungskosten werden so über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses verteilt, dass über die
Perioden ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Schuld
entsteht.
Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse führen
in jeder Periode zu einem Abschreibungsaufwand des
Vermögenswertes sowie zu einem Finanzierungsaufwand.
Die Abschreibungsgrundsätze für
Leasinggegenstände stimmen mit den Grundsätzen
überein, die auf abschreibungsfähige
Vermögenswerte angewendet werden, die sich im Eigentum
des Unternehmens befinden.
Operating-LeasingDie Leasingzahlungen innerhalb eines
Operating-Leasingverhältnisses, bei dem die mit dem
Leasingobjekt verbundenen Risiken im Wesentlichen beim
Leasinggeber verbleiben, werden als Aufwand in der Gewinn-
und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses erfasst.
2.1.10 Ansatz und Bewertung von FinanzinstrumentenFinanzinstrumente werden entsprechend in vier Kategorien
eingeteilt: zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente,
bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente,
ausgereichte Kredite und Forderungen sowie zur
Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte.
Finanzinstrumente, die hauptsächlich mit der
Absicht erworben wurden, einen Gewinn aus kurzfristigen
Schwankungen des Preises zu erzielen, werden als zu
Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente klassifiziert.
Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungen
sowie einer festen Laufzeit, die die Gesellschaft bis zur
Endfälligkeit halten will und kann, ausgenommen von
der Gesellschaft ausgereichte Kredite und Forderungen,
werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende
Finanzinstrumente klassifiziert.
Alle anderen Finanzinstrumente, ausgenommen von der
Gesellschaft ausgereichte Kredite und Forderungen, werden
als zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte klassifiziert.
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente sowie bis
zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente mit
einer Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten werden in
den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Zur
Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte werden in den kurzfristigen
Vermögenswerten ausgewiesen, wenn die Gesellschaft die
Veräußerung in den nächsten zwölf
Monaten plant.
Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten
werden zum Handelstag bilanziert.
Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz mit den
Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden
Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen.
Transaktionskosten werden bei der erstmaligen Bewertung
einbezogen.
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente und zur
Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte werden bei der Folgebewertung mit dem
beizulegenden Zeitwert ohne Abzug von Transaktionskosten
bewertet.
Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert für zur Veräußerung
verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden
grundsätzlich direkt im Eigenkapital erfasst, bis der
finanzielle Vermögenswert verkauft, eingezogen oder
anderweitig abgegangen ist oder bis eine Wertminderung
für den finanziellen Vermögenswert festgestellt
wurde, sodass zu diesem Zeitpunkt der zuvor im Eigenkapital
erfasste kumulative Gewinn oder Verlust in das
Periodenergebnis einzubeziehen ist.
Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert für zu Handelszwecken gehaltene
Finanzinstrumente werden in das Ergebnis der Periode
einbezogen, in der sie entstanden sind.
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente
werden mit ihren fortgeführten Anschafungskosten unter
Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht,
wenn das Unter nehmen die Verfügungsmacht über
die vertraglichen Rechte verliert, aus denen der
finanzielle Vermögenswert besteht. Eine finanzielle
Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser
Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung
erfüllt oder gekündigt oder erloschen ist.
Die von der Gesellschaft gehaltenen Wertpapiere sind
sämtlich mit einer Kapitalgarantie unterlegt. Ein Teil
der Wertpapiere wurde als zur Veräußerung
verfügbare finanzielle Vermögenswerte
klassifiziert. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um
Anteile an Geldmarktfonds, welche täglich fällig
gestellt werden können. Diese Wertpapiere sind
Bestandteil der kurzfristigen Zahlungsmitteldisposition und
werden zur kurzfristigen Anlage von
Liquiditätsüberhängen eingesetzt.
Darüber hinaus wurde ein kleinerer Teil in eine
Finanzanlage investiert, die aus der Wertentwicklung
ausgewählter Aktienpaare einen Performancegewinn
erzielt. Der andere Teil der Wertpapiere wurde als bis zur
Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente
klassifiziert und mit den Anschafungskosten bilanziert.
Tipp24 nutzt diese Instrumente zur langfristigen Anlage
eines Sockelbetrags der liquiden Mittel, welche aus dem
negativen Nettoumlaufvermögen stammen. Im Einzelnen
handelt es sich um ein Zinssammlerprodukt, eine Form der
Inhaberschuldverschreibung auf den Emittenten mit variablem
Zinskupon sowie um ein Swingzertifikat mit einem
Mindestkupon und einer variablen Kuponkomponente.
2.1.11 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum beizulegenden Wert der hingegebenen Gegenleistung
ausgewiesen und mit ihren fortgeführten
Anschafungskosten bewertet. Eine Überprüfung der
Werthaltigkeit der Forderungen erfolgt
regelmäßig.
2.1.12 Sonstige VermögenswerteDie sonstigen Vermögenswerte sind zum Nominalwert
oder zum niedrigeren erzielbaren Betrag bilanziert.
Rücklastschriften aus Kundenzahlungen werden sofort
aufwandswirksam erfasst.
2.1.13 Liquide Mittel und Wertpapiere sowie kurzfristige FinanzanlagenDie Zahlungsmittel umfassen Bankguthaben und
Kassenbestände und werden mit ihrem Nominalwert
angesetzt.
Die Wertpapiere bestehen aus Finanzinvestitionen in
kurzfristig veräußerbare Wertpapiere, die mit
dem beizulegenden Zeitwert angesetzt wurden.
Änderungen aus beizulegenden Werten werden so lange im
Eigenkapital erfasst, bis die Finanzierungsinvestitionen
ausgebucht werden. Bei der Veräußerung wird die
Differenz zwischen den
Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert
in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.
Die vorbenannten Zahlungsmittel und Wertpapiere bilden
den in der Bilanz und der Cashflow-Rechnung ausgewiesenen
Finanzmittelbestand.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere
Ausführungen unter »6. Liquide Mittel und
Wertpapiere sowie kurzfristige Finanzanlagen«.
2.1.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten
Anschafungskosten bilanziert.
2.1.15 Sonstige RückstellungenSonstige Rückstellungen werden für rechtliche
und faktische Verpflichtungen gebildet, die bis zum
Abschlussstichtag wirtschaftlich entstanden sind, wenn es
wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der
Verpflichtung zu einem Abfluss von Konzernmitteln
führt und eine zuverlässige Schätzung der
Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann.
Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag
geprüft und an die jeweils beste Schätzung
angepasst. Der Rückstellungsbetrag entspricht dem
gegenwärtigen Wert der zur Erfüllung der
Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Aufwendungen. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten.
2.1.16 Anteilsbasierte VergütungDas International Accounting Standards Board (IASB) hat
am 19. Februar 2007 den IFRS 2 »Share-based
payment« verabschiedet, der die Bilanzierung und
Bewertung aktienbasierter Vergütungsinstrumente regeln
soll.
Eine anteilsbasierte Vergütung ist eine
Transaktion, in der die Unternehmung Güter oder
Dienste entweder als Gegenleistung für ihre
Anteilsscheine oder gegen Verbindlichkeiten aufgrund des
Wertes der Aktien oder sonstigen Anteilsscheine erhält
oder erwirbt. IFRS 2 unterscheidet drei Typen von
anteilsbasierten Vergütungen:
Die von der Gesellschaft ausgegebenen Aktienoptionen
werden als aktienbasierte Vergütungstransaktion mit
Erfüllungswahlrecht beim Unternehmen klassifiziert.
Der Standard sieht vor, dass sämtliche, an
Mitarbeiter ausgegebene, aktienbasierte
Vergütungsinstrumente erfolgswirksam als
Personalaufwand zu erfassen sind.
2.1.17 ErtragsteuernSteueraufwendungen werden auf Basis des für die
Periode ermittelten Ergebnisses berechnet und
berücksichtigen laufende und latente
Steuerabgrenzungen. Steuerabgrenzungen werden nach der
»liability method« auf Abweichungen zwischen
dem Wert eines Vermögensgegenstandes in den
Handelsbilanzen nach IFRS und seinem Wert in den
Steuerbilanzen nach nationalem Recht der einbezogenen
Gesellschaften vorgenommen, soweit sich der abweichende
Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren
voraussichtlich ausgleicht. Latente Steueransprüche
und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen,
deren Gültigkeit für die Periode, in der ein
Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld
erfüllt wird, am Bilanzstichtag gesetzlich festgelegt
war.
Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn es
wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu
versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird. Zu
jedem Stichtag erfolgt eine Einschätzung der
aktivierten Verlustvorträge bzw. der bisher noch nicht
aktivierten latenten Steueransprüche auf steuerliche
Verlustvorträge. Bislang nicht aktivierte latente
Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge
werden in dem Umfang angesetzt, in dem voraussichtlich
zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur
Verfügung stehen wird. Aktivierte latente
Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge
werden in dem Umfang niedriger bewertet, in dem es nicht
länger wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu
versteuerndes Einkommen zu dessen Nutzung zur
Verfügung stehen wird.
Laufende Steueraufwendungen und -erträge sowie
latente Steueraufwendungen und -erträge werden direkt
mit dem Eigenkapital verrechnet, wenn sie auf Anpassungen
des Bilanzgewinns aufgrund von Änderungen der
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, der Korrektur
eines Fehlers, Wechselkursänderungen oder
erfolgsneutralen Buchungen wie zur Veräußerung
verfügbarer finanzieller Vermögenswerte beruhen.
Eine passive latente Steuerabgrenzung wird für alle
steuerbaren zeitlichen Differenzen gebildet.
2.1.18 UmsatzerlöseUmsatzerlöse werden realisiert, wenn die Leistung
oder Lieferung ausgeführt wurde und der
Gefahrenübergang auf den Leistungsempfänger oder
Käufer stattgefunden hat, es wahrscheinlich ist, dass
der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft der
Gesellschaft zufließt und die Höhe der
Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann.
Die Erlöse werden netto ohne Umsatzsteuer, Skonti,
Kundenboni und Rabatte ausgewiesen. Die von der
Gesellschaft erzielten Umsatzerlöse resultieren im
Wesentlichen aus Provisionen und Zusatzgebühren,
welche die Gesellschaft aus der Vermittlung von
Spieleinsätzen erhält. Die von den Spielern
vereinnahmten Spieleinsätze werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung nachrichtlich als Transaktionsvolumen
ausgewiesen. Sie ergeben, vermindert um die
weitergeleiteten Spieleinsätze, abzüglich
Provisionen die eigenen Umsatzerlöse der Gesellschaft.
Die Umsatzerlöse sind realisiert, wenn der
Spieleinsatz geleistet, die Spieldaten an den Veranstalter
des Spiels übermittelt und der Erhalt der Daten von
diesem quittiert wurden. Im Unterschied dazu werden die
Umsatzerlöse der Gesellschaft aus Vertrieb von
Klassenlotterien zum Zeitpunkt der Veranstaltung der
Lotterie erfasst. Dieses ist auf die entsprechend
abweichenden Vertriebsvereinbarungen
zurückzuführen.
Ventura24 und Puntogioco24 erhalten von ihren Kunden
teilweise Vorauszahlungen für Abonnements. Diese
Verbindlichkeiten für zukünftige Perioden werden
abgegrenzt und die Umsatzerlöse gemäß IAS
18 erst realisiert, wenn die Spieldaten an den Veranstalter
des Spiels übermittelt und der Erhalt der Daten von
diesem quittiert wurden.
2.1.19 ZinserträgeZinserträge werden zeitanteilig unter
Berücksichtigung der Effektivverzinsung eines
finanziellen Vermögenswertes erfasst.
2.1.20 Betriebliche AufwendungenBetriebliche Aufwendungen werden zu dem Zeitpunkt
gebucht, zu dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw.
die Leistungen erbracht worden sind.
2.1.21 FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode
erfasst, in der sie angefallen sind.
2.1.22 EventualschuldenEventualschulden sind im Jahresabschluss nicht
bilanziert. Eventualschulden werden angegeben, sofern die
Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit
wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich ist.
2.1.23 SegmentberichterstattungEin Segment ist ein abgrenzbarer Teil des Konzerns, der
entweder bestimmte Produkte oder Dienstleistungen
hervorbringt (Geschäftssegment) oder seine Produkte
oder Dienstleistungen in einer bestimmten ökonomischen
Umgebung zur Verfügung stellt (geografisches Segment),
wobei die jeweiligen Segmente unterschiedlichen Risiken und
Chancen unterliegen.
Tipp24 hat als primäres Berichtsformat geografische
Segmente gebildet, da die Risiken und die
Eigenkapitalverzinsung des Unternehmens im Wesentlichen von
der Tatsache bestimmt werden, dass es in verschiedenen
Ländern (Deutschland, Spanien, Italien und
Großbritannien) tätig ist. Wir unterscheiden
dabei die beiden Segmente Deutschland und Ausland. Dieses
Segmentberichtsformat entspricht unserer internen
Organisations- und Managementstruktur. Der Vorstand steuert
die Aktivitäten in den Segmenten über die
jeweiligen Gewinn- und Verlustrechnungen. Die Steuerung der
Bilanzgrößen erfolgt bislang im Wesentlichen auf
Konzernebene und nicht nach einzelnen geografischen
Segmenten.
Innerhalb der segmentierten Gewinn- und Verlustrechnung
nehmen wir keine weitergehende Segmentierung nach Produkten
vor. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns umfasst
im Wesentlichen die Vermittlung von Spieleinsätzen bei
Lotterien, aus der Provisionserlöse sowie gleichzeitig
Erlöse aus Zusatzgebühren erzielt werden. Es
liegen somit keine unterscheidbaren Teilaktivitäten im
Sinne von IAS 14 vor, aus denen ein individuelles Produkt
oder eine Dienstleistung erstellt bzw. erbracht wird und
die Risiken und Chancen ausgesetzt sind, die sich von denen
anderer Geschäftssegmente unterscheiden. Die
Segmentergebnisse ergeben sich aus Posten, die entweder den
Segmenten direkt oder einem Segment mittels eines
Verteilungsschlüssels sinnvoll zugeordnet werden
können.
2.1.24 Geschäftsvorfälle nach dem BilanzstichtagGeschäftsvorfälle, die nach dem Bilanzstichtag
bekannt geworden sind, jedoch bis zum Abschlussstichtag
wirtschaftlich entstanden sind, werden im Konzernabschluss
berücksichtigt. Wesentliche
Geschäftsvorfälle, die nach dem Bilanzstichtag
wirtschaftlich entstanden sind, werden erläutert.
3 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Konzern-Kapitalflussrechnung ist nach IAS 7
erstellt. Es wird zwischen Zahlungsströmen aus
operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit
unterschieden.
Die Zahlungsströme aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit wurden nach der indirekten
Methode ermittelt.
Der Finanzmittelbestand umfasst die liquiden Mittel
sowie die kurzfristigen Wertpapiere, soweit sie keinen
Restriktionen unterliegen, siehe »6. Liquide Mittel
und Wertpapiere sowie kurzfristige Finanzanlagen sowie
kurzfristige Finanzanlagen«.
4 SEGMENTBERICHTERSTATTUNGDer Konzern hat die beiden geografischen Segmente
Deutschland und Ausland. Das ausländische Segment
beinhaltet die Aktivitäten in Spanien, Italien und
Großbritannien.
Im Rahmen der Berichterstattung über die
geografischen Segmente bezieht sich der Segmentumsatz auf
den geografischen Standort der operativen Einheiten
(Konzerntochtergesellschaften), welche den Umsatz
generieren. Dieser deckt sich im Wesentlichen mit dem
geografischen Standort der entsprechenden Kunden.
Im Segmentergebnis des Segments Deutschland ist die
Ausbuchung von aktivierten Beratungsleistungen mit 1.422
Tsd. Euro als wesentlicher zahlungsunwirksamer Aufwand
enthalten. Im Segmentvermögen sind keine latenten
Steuern, keine Ansprüche auf Erstattung, keine Anteile
an Geldmarktfonds oder kurzfristige Finanzanlagen
enthalten. Die Segmentschulden enthalten keine latenten
Steuern, keine Verbindlichkeiten aus Steuern und keine
verzinslichen Verbindlichkeiten. Die Vorjahreswerte wurden
entsprechend angepasst.
5 STRUKTUR DER TIPP24Im Geschäftsjahr 2007 gab es folgende
Veränderungen der Struktur des Tipp24 AG-Konzerns.
MyLotto24, Tipp24 Services und Tipp24 Operating Services
wurden im Geschäftsjahr 2007 gegründet.
Puntogioco24 wurde im Geschäftsjahr 2004, Ventura24,
Schumann OHG und GSG wurden im Geschäftsjahr 2001
gegründet. Alle Gesellschaften wurden seit ihrer
Gründung im Konzern konsolidiert.
6 LIQUIDE MITTEL UND WERTPAPIERE SOWIE KURZFRISTIGE FINANZANLAGEN
Die zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen kurzfristigen
Wertpapiere betreffen für Zwecke der kurzfristigen
Geldanlage erworbene Anteile an Geldmarktfonds der
Deutschen Bank AG mit eintägiger Valuta sowie der
Commerzbank mit zwei Tagen Valuta. Der Bilanzansatz
erfolgte zum Marktwert der Anteile am Bilanzstichtag, die
Summe der Investments entsprach am Stichtag 54.981 Tsd.
Euro. Die Geldmarktfonds sind Bestandteil der kurzfristigen
Zahlungsmitteldisposition.
Darüber hinaus wurden zum 31. Dezember 2007
kurzfristige Finanzanlagen in Höhe von 4.144 Tsd. Euro
gehalten. Sie betreffen ein Produkt, welches von der
Wertentwicklung ausgewählter Aktienpaare profitiert.
Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung lagen diese Papiere
über Ausgabekurs, zusätzlich sind die Anteile mit
einer 100 %-Kapitalgarantie der Investmentgesellschaft
versehen.
Die verpfändeten liquiden Mittel in Höhe von
300 Tsd. Euro betreffen eine Sicherheitsleistung zugunsten
der Landeslotteriegesellschaft Bremen.
7 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENSämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Es bestehen keinerlei Beschränkungen von
Verfügungsrechten.
8 ANSPRÜCHE AUF ERSTATTUNG VON ERTRAGSTEUERNDie Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag des
Geschäftsjahres 2007 Ansprüche auf Erstattung von
Ertragsteuern in Höhe vor 9 Tsd. Euro.
9 SONSTIGE VERMÖGENSWERTE UND GELEISTETE VORAUSZAHLUNGEN
Die Sicherheitseinbehalte wurden im Wesentlichen von der
Nordwest Lotto und Toto Hamburg (250 Tsd. Euro), der
Nordwest Lotto Schleswig-Holstein (180 Tsd. Euro), der
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (200 Tsd. Euro)
als Mindestdeckung für die laufenden
Spieleinsätze eingefordert.
Die Höhe wird auf Basis eines vertraglich
definierten Prozentsatzes des durchschnittlichen
Wochenumsatzes in einem bestimmten Zeitraum festgelegt. Der
Sicherheitseinbehalt wird nicht verzinst.
Sämtliche sonstigen Vermögenswerte und
geleistete Vorauszahlungen haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr. Zum Bilanzstichtag lagen keine Gründe
für eine Wertminderung vor, die mit einer
Wertberichtigung hätten berücksichtigt werden
müssen.
10 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEZur Veränderung der immateriellen
Vermögenswerte verweisen wir auf die in der folgenden
Tabelle dargestellte Entwicklung
Die verbleibenden Restnutzungsdauern der Konzessionen,
gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten liegen zwischen drei
und fünf Jahren.
Für die oben aufgeführten immateriellen
Vermögenswerte bestehen keine Beschränkungen von
Verfügungsrechten. Es wurden weiterhin keine
Vermögenswerte als Sicherheit für Schulden
verpfändet.
11 SACHANLAGENZur Veränderung der Sachanlagen verweisen wir auf
die in der folgenden Tabelle dargestellte Entwicklung.
Es bestehen derzeit keine Vermögenswerte aus
Finanzierungs-Leasingverhältnissen.
12 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDie Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe
von 3.000.000,00 Euro wurden mit den fortgeführten
Anschafungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode
bilanziert.
Hierbei handelt es sich um eine Form der
Inhaberschuldverschreibung auf den Emittenten Deutsche
Bank, welche auf den 6-Monats-Euribor referenziert
(Zinssammler).
Zu halbjährlichen Kuponzahlungsterminen jeweils zum
31. Mai und zum 30. November wird für diejenigen
Geschäftstage, zu welchen der 6-Monats-Euribor
unterhalb bestimmter Barrieren notiert, ein Kupon in
Höhe von halbjährlich 4,10 % bezahlt. Das Produkt
hat eine Laufzeit bis zum 30. November 2009 und wird als
bis zur Endfälligkeit zu haltendes Finanzinstrument
erfasst. Es ist mit einer 100 %-Kapitalgarantie des
Emittenten hinterlegt.
13 VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGS-LEASINGVERHÄLTNISSENEs bestehen derzeit keine Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsleasingverhältnissen.
14 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
15 RÜCKSTELLUNGEN
In den Bonusrückstellungen ist ein langfristiger
Betrag von 100 Tsd. Euro enthalten, der voraussichtlich in
drei Jahren zu zahlen ist. Darüber hinaus werden
sämtliche Rückstellungen voraussichtlich
innerhalb eines Jahres verbraucht.
16 ERLÖSABGRENZUNGENDie Gesellschaft hat Erlösabgrenzungen in Höhe
von 416 Tsd. Euro vorgenommen. Hierbei handelt es sich um
Erlöse aus Spielaufträgen, die vor dem 31.
Dezember 2007 angenommen wurden, deren Realisation mit
Erbringung der Leistung erst im Folgejahr erfolgt.
17 EIGENKAPITAL17.1 Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der
Gesellschaft von 8.872.319,00 Euro. Es ist in voller
Höhe eingezahlt und eingeteilt in 8.872.319 auf den
Namen lautende nennwertlose Stückaktien.
Der Vorstand hat im Berichtsjahr von der
Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch
gemacht. Bis zum 31. Dezember 2007 wurden insgesamt 654.047
Aktien oder 7,37 % des Grundkapitals zurückgekauft.
Damit hat sich der Bestand der im Umlauf befindlichen
Aktien im Berichtsjahr von 8.872.319 auf 8.218.272
Stück verringert.
Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien
17.2 Genehmigtes und Bedingtes KapitalDas Genehmigte Kapital I in Höhe von bis zu
insgesamt 3.331.136,00 Euro sowie das Bedingte Kapital in
Höhe von bis zu insgesamt 500.000,00 Euro bestehen zum
Bilanzstichtag unverändert.
17.3 KapitalrücklageDie Kapitalrücklage in Höhe von 41.143.321,36
Euro besteht zum Bilanzstichtag unverändert.
17.4 Aktienbasierte VergütungIm Rahmen der Schaffung des Bedingten Kapitals I bei der
Hauptversammlung vom 7. September 2005 wurde der Vorstand
zur Auflage eines Aktienoptionsplans (Aktienoptionsplan
2005) ermächtigt. Die Aktienoptionen sind mit einer
Laufzeit von bis zu fünf Jahren ausschließlich
zum Bezug durch Mitglieder des Vorstands, ausgewählte
Führungskräfte sowie sonstige
Leistungsträger der Gesellschaft sowie zum Bezug durch
Geschäftsführungsmitglieder und ausgewählte
Führungskräfte sowie sonstige
Leistungsträger von Gesellschaften bestimmt, die im
Verhältnis zur Gesellschaft verbundene Unternehmen im
Sinne von § 15 AktG sind. Im Rahmen der ersten beiden
Tranchen des Aktienoptionsplans 2005 sind derzeit 20 Tsd.
Aktienoptionen an Bezugsberechtigte wirksam ausgegeben
worden.
Im Rahmen der dritten Tranche des Aktienoptionsplans
2005 hat der Vorstand mit Beschluss vom 13. Februar 2008
berechtigten Mitarbeitern insgesamt 25 Tsd. Optionen
angeboten. Das Angebot ist bis zum 1. März 2008
anzunehmen, anderenfalls verfällt es.
Mitgliedern des Vorstands wurden bislang weder
Aktienoptionen ausgegeben noch angeboten.
Bei dem Aktienoptionsplan der Tipp24 AG handelt es sich
um eine aktienbasierte Vergütungstransaktion mit
Erfüllungswahlrecht beim Unternehmen. Es ist
erklärte Richtlinie des Unternehmens, dass der
Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfolgen soll,
sodass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) zum Zeitpunkt
der Gewährung ermittelt wird. Die Gesellschaft
führt die Bewertung des Aktienoptionsplans 2005 der
Tipp24 AG seit dem Geschäftsjahr 2007 anhand
finanzmathematischer Methoden nach der
Black-Scholes-Merton-Formel durch. Insgesamt wurden im
Geschäftsjahr 2007 36 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Euro)
anteilsbasierte Vergütung im Personalaufwand erfasst.
Mit dem Aktienoptionsplan (AOP) 2005 wurden den
Berechtigten in zwei jährlichen Tranchen
Aktienoptionen eingeräumt. Die Aktienoptionen aus
beiden Tranchen können frühestens nach Ablauf
einer Wartezeit von zwei Jahren nach dem jeweiligen
Ausgabetag innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren
ausgeübt werden. Optionen können nur dann
ausgeübt werden, wenn am Ende der Wartezeit ein
absolutes bzw. ein relatives Erfolgsziel erreicht wird.
Nach Ablauf des Ausübungszeitraums verfallen nicht
ausgeübte Optionen.
Um zu ermitteln, ob und wie die Erfolgsziele erreicht
sind, werden der Durchschnittskurs bzw. der
Durchschnittsindex während zwei Zeiträumen
(Referenzzeitraum und Performancezeitraum) miteinander
verglichen. Bei dem Referenzzeitraum handelt es sich um die
20 aufeinanderfolgenden Handelstage vor dem Ausgabetag. Der
Performancezeitraum betrifft die letzten 20 Handelstage vor
Ablauf der Wartezeit. Der Durchschnittskurs wird aus dem
Durchschnitt der Schlusskurse der Tipp24-Aktie im
XETRA-Handel oder Nachfolgewert der Deutsche Börse AG
ermittelt.
Das absolute Erfolgsziel ist abhängig von der
Kursentwicklung der Tipp24-Aktie und gilt als erreicht,
wenn die Kurssteigerung der Tipp24-Aktie (Endpreis . /.
Ausübungspreis) mindestens 20 % beträgt.
Das relative Erfolgsziel ist an die Kursentwicklung der
Aktie im Verhältnis zu dem SDax-Index gekoppelt. Das
relative Erfolgsziel ist erreicht, wenn die Performance der
Aktie während des o. g. Performancezeitraums den Index
um mindestens 20 % übersteigt.
Wird zum Ablauf der Wartezeit kein Erfolgsziel erreicht,
verfallen die darauf entfallenden Optionen der
entsprechenden Tranche ersatzlos.
Entwicklung während des GeschäftsjahresDie folgende Tabelle veranschaulicht die Entwicklung der
Aktienoptionen und des gewichteten durchschnittlichen
Ausübungspreises (GDAP) während des
Geschäftsjahres.
Zugrundeliegende ParameterDie folgende Tabelle enthält die der Bewertung
zugrundeliegenden Parameter der beiden Tranchen des
Aktienoptionsprogramms der Tipp24 AG.
Zugrundeliegende Parameter
Die antizipierte Laufzeit der Optionen basiert auf
historischen Daten und entspricht nicht zwingend dem
tatsächlich eintretenden Ausübungsverhalten der
Berechtigten. Der berücksichtigten erwarteten
Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von
historischen Volatilitäten auf künftige Trends
geschlossen werden kann, wobei die tatsächliche
Volatilität auch hier von den getroffenen Annahmen
abweichen kann.
17.5 Nicht realisierte GewinneIn dieser Rücklage werden Änderungen des
beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 118.000,00 Euro
(Vorjahr: 22.000,00 Euro) von zur Veräußerung
verfügbaren Finanzinvestitionen erfasst.
17.6 FremdwährungsumrechnungDie Rücklage Fremdwährungsumrechnung dient der
Erfassung von Differenzen zwischen GBP und Euro aus der
Umrechnung der Abschlüsse ausländischer
Tochterunternehmen in Großbritannien (-91.632,39
Euro).
18 PERSONALAUFWAND
In Deutschland wurden Rentenversicherungsbeiträge
des Arbeitgebers in Höhe von 469 Tsd. Euro (Vorjahr:
409 Tsd. Euro) geleistet. Der Anteil der
Rentenversicherungsbeiträge an den sozialen Abgaben
des Arbeitgebers wird in den Ländern Spanien und
Italien von Amts wegen nicht gesondert ausgewiesen.
19 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
20 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die periodenfremden Erträge enthalten im
Wesentlichen Zahlungen, die die Gesellschaft im Zuge des
Verkaufs von wertberichtigten Forderungen in Form eines
echten Factorings erhalten hat.
21 FINANZERGEBNIS
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Finanzergebnis gemäß IAS 1.81 nach Aufwand und
Ertrag getrennt ausgewiesen. Die Vorjahresangabe wurde in
der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend angepasst.
Die durchschnittliche Verzinsung der finanziellen
Vermögenswerte in 2007 lag bei 3,6 % vor Betrachtung
der steuerlichen Aspekte.
22 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGAls Ertragsteuern sind die gezahlten oder geschuldeten
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten
Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
Die Ertragsteuern setzen sich aus
Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und
Solidaritätszuschlag zusammen.
Die Gewerbeertragsteuer wird auf das zu versteuernde
Einkommen einer Gesellschaft erhoben unter Kürzung von
Erträgen, die nicht der Gewerbeertragsteuer
unterliegen, sowie unter Hinzurechnung von Aufwendungen,
die für Gewerbeertragsteuerzwecke nicht
abzugsfähig sind. Der effektive
Gewerbeertragsteuersatz hängt davon ab, in welcher
Gemeinde die Gesellschaft eine Betriebsstätte zur
Ausübung ihres Gewerbebetriebs unterhält. Der
effektive Gewerbeertragsteuersatz für Hamburg für
2006 und 2007 betrug 19,03 %. Die Gewerbeertragsteuer ist
in 2007 noch von der Bemessungsgrundlage der Gewerbe- und
Körperschaftsteuer abzugsfähig.
Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein
Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (Vorjahr: 25,0 %)
und ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die
festgesetzte Körperschaftsteuer sowie ein
Gewerbeertragsteuersatz von 16,45 % (Vorjahr: 19,03 %)
zugrunde gelegt.
Latente Steuern gemäß IAS 12 werden mit dem
bei Aufstellung des Abschlusses erwarteten
durchschnittlichen Steuersatz zum Zeitpunkt der Umkehrung
der Unterschiede berechnet (32,28 %; Vorjahr: 40,38 %).
Die aktiven und passiven latenten Steuern haben sich wie
folgt entwickelt:
Die Muttergesellschaft Tipp24 AG hat im
Geschäftsjahr 2007 sämtliche aktiven latenten
Steuern auf Verlustvorträge durch erwirtschaftete
Gewinne verbraucht.
Die im Konzern ausgewiesenen aktiven latenten Steuern
betreffen mit 253 Tsd. Euro steuerliche Effekte auf die
erwirtschafteten Verluste der Ventura24. Gestützt
durch die Planungen der Gesellschaft ist davon auszugehen,
dass zukünftig positive Ergebnisse und Cashflows und
damit zu versteuerndes Einkommen er wirtschaftet werden.
Die zukünftige vollständige Nutzung dieser
steuerlichen Verlustvorträge in voller Höhe ist
anzunehmen.
Zum 31. Dezember 2007 wurden in Ermangelung einer
positiven Geschäftshistorie sowie der erzielten
Anlaufverluste keine Erstattungsansprüche auf
steuerliche Verlustvorträge für die anderen
Tochtergesellschaften in Höhe von 1.487 Tsd. Euro
(Vorjahr: 2.000 Tsd. Euro) aktiviert.
23 ERGEBNIS JE AKTIEDas Ergebnis je Aktie (unverwässert und
verwässert) verringerte sich im Geschäftsjahr von
0,84 Euro auf 0,74 Euro je Aktie. Im Vergleich zum Vorjahr
fällt das Ergebnis je Aktie mit -11,9 % besser aus als
das Konzernergebnis (-15,8 %), da sich die
durchschnittliche Anzahl der gewichteten ausstehenden
Aktien von 8.872.319 Stück auf 8.524.199 Stück
durch die zwei Aktienrückkaufprogramme verringerte.
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses
je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des
Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die
gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des
Jahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt.
Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je
Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des
Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die
gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des
Jahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien (bereinigt
um die verwässernden Effekte aus Aktienoptionen)
geteilt. Im Geschäftsjahr 2007 ist ein
Verwässerungseffekt aus den Aktienoptionen nicht
eingetreten, da der durchschnittliche Börsenkurs
während des Geschäftsjahres 2007 den
Ausübungspreis der Optionen nicht überstiegen
hat.
24 GEZAHLTE UND VORGESCHLAGENE DIVIDENDEAuf der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgeschlager
(zum 31 Dezember 2007 nicht als Verbindlichkeit erfasst).
Dividenden auf Stammaktien:
25 LEASINGVERHÄLTNISSE25.1 Finanzierungs-LeasingDie Gesellschaft unterhält kein
Finanzierungs-Leasing.
25.2 Operating-LeasingverhältnisseDie Gesellschaft hat mehrere Leasingverträge
abgeschlossen, deren wirtschaftliches Eigentum dem
Leasinggeber zuzuordnen ist.
Tipp24 AG hat die Mietzahlungen für die
Büroräume in Höhe von 650 Tsd. Euro und
Leasingzahlungen für sieben Pkw in Höhe von 41
Tsd. Euro erfolgswirksam erfasst.
Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen und
Barwerte der Mindestleasingzahlungen für die
Operating-Leasingverhältnisse betragen:
25.3 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDarüber hinaus bestehen wesentliche sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus sonstigen Verträgen,
u. a. aus Kooperationsverträgen,
Versicherungsverträgen, Lizenzverträgen und
Wartungsverträgen in folgender Höhe:
26 BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENDie Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Tipp24 AG sind als nahestehende Personen im Sinne von IAS
24 anzusehen. Im Berichtsjahr lagen keine wesentlichen
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vorstand und dem
Aufsichtsrat und den in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen vor, mit Ausnahme derer, die hier explizit
genannt sind.
26.1 Geschäftsführungsvertrag mit der Schumann OHGDie Teilnahme an den Klassenlotterien NKL und SKL
vermittelt Tipp24 in Kooperation mit der Schumann OHG. Mit
der Direktion der NKL hat die Schumann OHG einen
Vertriebsvertrag abgeschlossen; durch die Direktion der SKL
hat die Schumann OHG eine Bestallung als Staatlicher
Lotterieeinnehmer erhalten.
Bei der Schumann OHG handelt es sich
gesellschaftsrechtlich nicht um ein Tochterunternehmen der
Tipp24 AG. Ausschließliche Gesellschafter der
Schumann OHG sind die Mitglieder des Vorstands der Tipp24
AG (bis 30. Juni 2007 Marc Peters und Jens Schumann, seit
1. Juli 2007 Dr. Hans Cornehl und Jens Schumann). Diese
Struktur ist erforderlich, da die Klassenlotterien
Vertriebslizenzen nach gegenwärtiger Praxis
ausschließlich an natürliche Personen oder
Gesellschaften vergeben, bei denen weder die Haftung der
Gesellschaft noch die Haftung der unmittelbaren oder
mittelbaren Gesellschafter eingeschränkt ist. Zwischen
der Tipp24 AG und der Schumann OHG besteht ein
Geschäftsführungsvertrag, der die Abwicklung der
Spielteilnahme von Klassenlotteriekunden durch die Schumann
OHG regelt. Nach dem Vertrag hat die Schumann OHG
sämtliche in diesem Zusammenhang eingenommenen
Provisionen und sonstigen Vermittlungsgebühren an die
Tipp24 AG auszukehren. Die Tipp24 AG stellt der Schumann
OHG Dienstleistungen in den Bereichen Controlling,
Buchhaltung, Marketing und Technik zur Verfügung und
trägt die Kosten des Geschäftsbetriebs der
Schumann OHG.
Da Hans Cornehl (seit 1. Juli 2007), Marc Peters (bis
30. Juni 2007) und Jens Schumann das Geschäft der
Schumann OHG im Interesse der Tipp24 AG betreiben, hat die
Tipp24 AG diesen gegenüber eine Freistellung von
jeglicher persönlicher Inanspruchnahme seitens Dritter
aus oder im Zusammenhang mit dem Betrieb der Schumann OHG
abgegeben. Die Freistellung ist insoweit beschränkt,
als die Erfüllung der Freistellungsverpflichtung keine
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Tipp24
AG herbeiführen darf.
26.2 Beratungsverträge mit der Jaenecke & Cie. GmbHDie Jaenecke & Cie. GmbH, München, an der der
Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Klaus F. Jaenecke
beteiligt ist, hat die Gesellschaft hinsichtlich ihrer
Akquisitionsstrategie beratend unterstützt und
dafür Honorare von insgesamt 12 Tsd. Euro erhalten.
Die Vergütung entsprach marktüblichen
Konditionen.
27 ZIELSETZUNG UND METHODEN DES FINANZMANAGEMENTS27.1 FinanzinstrumenteDer beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem
zwischen sachverständigen, vertragswilligen und
voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein
Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen
werden könnte.
Die folgenden Methoden und Annahmen werden angewendet,
um den beizulegenden Zeitwert zu ermitteln:
Liquide Mittel und kurzfristige WertpapiereDer Nominalwert der liquiden Mittel und der
kurzfristigen Wertpapiere entspricht im Wesentlichen dem
beizulegenden Zeitwert, da sie kurzfristig in
Zahlungsmittel umwandelbar sind. Der beizulegende Zeitwert
öffentlich gehandelter Finanzinstrumente wird anhand
der Preisnotierung für diese oder ähnliche
Instrumente ermittelt. Für Finanzinstrumente, die
nicht öffentlich gehandelt werden, wird der
beizulegende Zeitwert auf Basis einer vernünftigen
Schätzung der zukünftigen
Zahlungsüberschüsse ermittelt.
Langfristige finanzielle VermögenswerteDer beizulegende Zeitwert für langfristige
finanzielle Vermögenswerte wird anhand des
Marktpreises für die Ausgabe gleicher oder
ähnlicher Wertpapiere ermittelt.
Er kann teilweise erheblich von den bilanzierten
Anschafungskosten abweichen. Die fortgeführten
Anschafungskosten zum 31. Dezember 2007 betrugen bei dem
Zinssammlerprodukt 3.000.000,00 Euro (Anschafungskosten
3.000.000,00 Euro). Das Produkt ist mit einer
Kapitalgarantie hinterlegt.
Kurzfristige VerbindlichkeitenDer beizulegende Zeitwert für kurzfristige
Verbindlichkeiten wird anhand des Marktpreises für die
Ausgabe gleicher oder ähnlicher Schuldinstrumente
ermittelt. Der beizulegende Zeitwert für kurzfristige
Verbindlichkeiten entspricht in etwa dem
Rückzahlungsbetrag.
Langfristige VerbindlichkeitenDer beizulegende Zeitwert für langfristige
Verbindlichkeiten wird anhand des Marktpreises für die
Ausgabe gleicher oder ähnlicher Schuldinstrumente
ermittelt. Der beizulegende Zeitwert für langfristige
Verbindlichkeiten entspricht in etwa dem
Rückzahlungsbetrag.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bedeutung von
Nettogewinnen oder -verlusten aus wesentlichen
Finanzinstrumenten.
Finanzielle Vermögenswerte
Bei den Nettogewinnen aus zur Veräußerung
verfügbaren Finanzinvestitionen handelt es sich um
realisierte (2007: 1.441 Tsd. Euro, Vorjahr: 894 Tsd. Euro)
und unrealisierte Erträge (2007: 97 Tsd. Euro,
Vorjahr: 21 Tsd. Euro). Bei den Nettogewinnen aus den bis
zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen
handelt es sich um realisierte Erträge (2007: 47 Tsd.
Euro, Vorjahr: 0 Euro). Die Nettoverluste aus anderen
finanziellen Vermögenswerten enthalten die
Aufwendungen aus Zahlungsausfällen und die
Erträge aus dem Verkauf dieser Forderungen.
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Verbindlichkeiten
Zur Erklärung der Einzelpositionen wird auf die
entsprechenden Abschnitte Liquide Mittel und Wertpapiere
sowie kurzfristige Finanz anlagen (Kap. 6) und Finanzielle
Vermögenswerte (Kap. 12) verwiesen.
27.2 KreditrisikoDer Umfang des Kreditrisikos der Tipp24 AG entspricht
der Summe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie der sonstigen Forderungen.
Die Gesellschaft zieht die von den Kunden zu zahlenden
Beträge durch Lastschrift oder Kreditkarte unmittelbar
ein. Das Risiko aus stornierten Lastschrifteinreichungen
oder Kreditkartenbuchungen ist statistisch vor dem
Hintergrund einer langjährigen Datenbasis im
Zahlungsverkehr begrenzt. Fehlbeträge aus solchen
Storni werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst und im
sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.
Gegen Spielveranstalter wie die
Landeslotteriegesellschaften generiert die Gesellschaft
Forderungen aus Gewinnen ihrer Kunden, die nach Erhalt
unmittelbar an diese weitergeleitet werden. Aufgrund der
Bonität der Spielveranstalter erwartet die
Gesellschaft keine wesentlichen Zahlungsausfälle.
Forderungen gegen Zahlungssysteme wie z. B.
Kreditkartenunternehmen beinhalten vor allem das Risiko,
dass die Kunden der Gesellschaft selbst ihren
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.
Dieses Risiko wird, wie dargestellt, unmittelbar
aufwandswirksam bei Ausfall des Kunden erfasst.
27. 3 LiquiditätsrisikoWegen ausreichender liquider Mittel unterliegt die
Gesellschaft keinem Liquiditätssrisiko.
27.4 Zinsänderungsrisiko
Tipp24 ist ausschließlich in Finanzanlagen mit
Kapitalerhaltungsgarantie investiert. Die derzeit
gehaltenen Finanzanlagen tragen kein Währungsrisiko
und nur in sehr geringem Umfang ein Zinsrisiko. Letzteres
erstreckt sich lediglich auf einen Teil der potenziellen
Rendite nicht aber auf die investierten Anlagebeträge.
Auf das Konzernergebnis vor Steuern wirkt sich eine
Veränderung der Zinssätze (aufgrund der
Auswirkungen auf variabel verzinste Finanzanlagen) auf die
Zinserträge aus. Bei einer Erhöhung der
Zinssätze um 100 Basispunkte hätten sich die
Zinserträge bei einem Anlagevolumen von
durchschnittlich 66 Mio. Euro (Vorjahr: 53 Mio Euro) um 664
Tsd. Euro (Vorjahr: 530 Tsd. Euro) verändert.
27.5 WährungsrisikoDie Gesellschaft unterlag im Berichtsjahr keinem
wesentlichen Währungsrisiko.
27.6 Grundsätze und Ziele des FinanzmanagementsTipp24 betreibt ein globales Finanzmanagement. Alle
wesentlichen Entscheidungen zur Finanzierungsstruktur
trifft der Vorstand. Das Finanzmanagement findet insgesamt
auf Konzernebene statt.
Wir verfolgen dabei folgende Ziele:
28 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGAm 1. Januar 2008 ist der neue
Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft getreten. Er
enthält Vorschriften, die wesentliche Teile des
Geschäfts der Tipp24 AG erheblich beschränken
oder sogar vollständig untersagen. So wird z. B.
Werbung im Internet komplett untersagt, die Vermittlung von
Glücksspielen im Internet ist im Jahr 2008 nach dem
Wortlaut des Gesetzes stark eingeschränkt und ab 2009
vollständig verboten. In der Übergangsphase im
Jahr 2008 muss Tipp24 in allen 16 Bundesländern
Genehmigungen für seine Tätigkeit einholen, die
vorher nicht vorgesehen waren. Es besteht auf die Erteilung
dieser Genehmigungen kein Rechtsanspruch. Wie bereits
dargestellt, geht die Gesellschaft davon aus, dass der
Glücksspiel-Staatsvertrag in vielerlei Hinsicht gegen
geltendes Kartell-, Verfassungs- und Europarecht
verstößt. Sollten die Behörden die
entsprechenden Gesetze anwenden, sieht Tipp24 eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass von den angerufenen Gerichten die
Tätigkeit von Tipp24 durch einstweiligen Rechtsschutz
geschützt wird. Ein vergleichbares Ergebnis wurde
bereits im Frühjahr 2007 in einer Auseinandersetzung
mit dem Land Sachsen-Anhalt vor dem Verwaltungsgericht
Halle erzielt.
Wir sind davon überzeugt, dass unser Angebot in
vollem Einklang mit den neuen Gesetzesvorschriften des
GIStV steht und mithin sämtliche Anforderungen
für den Übergangszeitraum 2008 erfüllt. Dazu
haben wir u. a. die Jugendschutzmechanismen
verschärft, das Produkt Oddset eingestellt sowie die
Anzahl der möglichen Teilnahmen bei der Lotterie Keno
auf zwei Ziehungen pro Woche beschränkt. Darüber
hinaus werden wir die bisher als sogenannte Business
Service Partner betriebenen Lottodienste der Portale
T-Online, WEB.DE und RTL.DE (Gambelino) so umstellen, dass
die Kunden direkt bei Tipp24 spielen.
Am 31. Januar 2008 hat die Europäische Kommission
beschlossen, ein förmliches
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik
Deutschland einzuleiten. Dieses bezieht sich
ausdrücklich auf den neuen
Glücksspiel-Staatsvertrag vom 1. Januar 2008. Die
Kommission hat dabei deutlich gemacht, dass sie bei einem
Ausbleiben von Änderungen an der gegenwärtigen
Rechtslage eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
einreichen werde. Kritikpunkte der Kommission in ihrem
ausführlichen Schreiben an die Bundesregierung als
zuständige Stelle sind insbesondere das generelle
Internetverbot, das Internetwerbeverbot sowie die
Bestimmungen zum Genehmigungsverfahren für private
Spielvermittler. Für die Gesellschaft kann das
Einleiten des Vertragsverletzungsverfahrens, insbesondere
in Verbindung mit dessen Begründung, ein wesentlicher
Aspekt bei der rechtlichen Verteidigung des bisherigen
Geschäftsmodells darstellen.
29 ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH DEUTSCHEM HANDELSRECHT29.1 VorstandFolgende Personen waren im Geschäftsjahr 2007 als
Vorstand bestellt:
Die Vorstände übten ihre Tätigkeit
hauptberuflich aus. Die Vergütung der Vorstände
setzte sich wie folgt zusammen:
Aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
wurden Herrn Marc Peters zusätzlich 350 Tsd. Euro in
Form einer Abfindung sowie einer Entschädigung
für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gezahlt.
Die Gesamtvergütung des Vorstands belief sich im
Geschäftsjahr 2007 auf 655 Tsd. Euro. Die sonstigen
Leistungen betreffen die Aufwendungen für eine
Direktversicherung sowie die anteilige Prämie für
die von der Gesellschaft abgeschlossene
Vermögensschadenhaftpfichtversicherung für Organe
juristischer Personen.
29.2 AufsichtsratDem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr
2007 an:
Als sonstige Leistungen ist für jedes
Aufsichtsratsmitglied die anteilige Prämie für
die von der Gesellschaft abgeschlossene
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für
Organe juristischer Personen ausgewiesen.
29.3 »Directors' Dealings« Bestand an Aktien und Bezugsrechten auf Aktien der OrganmitgliederDie folgende Tabelle zeigt die Bestände an Aktien
der Tipp24 AG, die von den Organmitgliedern der Tipp24 AG
zum 31. Dezember 2007 gehalten wurden und deren
Veränderungen seit 1. Januar 2007. Keines der
Organmitglieder hält Bezugsrechte auf die Aktien der
Tipp24 AG.
29.4 Corporate Governance Entsprechenserklärung zur Übernahme der Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex«Im November 2007 haben Vorstand und Aufsichtsrat die
nach § 161 AktG vorgeschriebene
Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex
abgegeben und den Aktionären auf der Website der
Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
29.5 MitarbeiterDie durchschnittliche Mitarbeiterzahl bei der Tipp24 AG
sowie im Konzern stellte sich wie folgt dar:
29.6 Honorar des AbschlussprüfersIm Geschäftsjahr 2007 wurden für den
Abschlussprüfer, Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft folgende Honorare erfasst:
29.7 KonsolidierungskreisDer Konsolidierungskreis besteht aus den unten
aufgeführten Tochterunternehmen, an denen die in
nachstehender Tabelle aufgeführten Anteile gehalten
werden bzw. wurden. Die Tipp24 UK Ltd., die Tipp24
Operating Services Ltd. und die Tipp24 Services Ltd. wurden
durch die Tipp24 AG in 2007 gegründet. Es fielen
jeweils Anschafungskosten in Höhe von 1 Tsd. Euro an.
Die Tipp24 UK Ltd. firmierte am 29. Oktober 2007 in
MyLotto24 Ltd. um. Zum Zeitpunkt der Gründung gab es
keinen Unterschied zwischen Buch- und Zeitwert. Die
Ergebnisse der Rumpfgeschäftsjahre dieser
Gesellschaften seit dem jeweiligen Gründungsdatum
belaufen sich auf insgesamt -1.042 Tsd. Euro.
Die Schumann OHG, Hamburg, wurde, obwohl keine Kapital-
und Stimmrechtsbeteiligung der Tipp24 AG an dieser besteht,
nach IAS 27 und SIC 12.10 in den Konzernabschluss
einbezogen. Hierzu verweisen wir auf unsere
Ausführungen unter »2.1.5
Konsolidierungsgrundsätze«.
Hamburg , 22. Februar 2008
Der Vorstand
BESTÄTIGUNGSVERMERKZu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht haben
wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den von der Tipp24 AG, Hamburg,
aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung,
Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung
und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007
geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und
Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU
anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a
Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften
liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung
der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch
den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des
Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB
anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.«
Hamburg, 22. Februar 2008
Ernst & Young AG
KONZERNKENNZAHLEN DER TIPP24 AGStand: 22. Februar 2008
* 1999-2003: ungeprüft; 1999:
Rumpfgeschäftsjahr 31.07.-31.12.1999
BILANZEIDWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der
Konzernabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im
Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben
sind.
Der Vorstand
BERICHT DES AUFSICHTSRATSBeratung und Prüfung der GeschäftsführungDer Aufsichtsrat der Tipp24 AG hat im Berichtsjahr die
ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben
wahrgenommen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens
regelmäßig beraten und seine
Geschäftsführung überwacht. Wir waren in
alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für
das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Vorstand
unterrichtete uns regelmäßig sowohl schriftlich
als auch mündlich, zeitnah und umfassend über
alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der
strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der
Geschäfte, die Lage des Konzerns einschließlich
der Risikolage sowie über das Risikomanagement.
Daneben hat der Vorstand dem Aufsichtsrat umfassende
Berichte über den Geschäftsverlauf
einschließlich der Umsatzentwicklung und
Rentabilität sowie der Lage der Gesellschaft und der
Geschäftspolitik vorgelegt. Die Berichte haben jeweils
allen Aufsichtsratsmitgliedern vorgelegen. Anhand der
Berichte der Tipp24 AG hat der Aufsichtsrat alle wichtigen
Geschäftsvorfälle überwacht und beratend
begleitet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich
darüber hinaus regelmäßig vom Vorstand
über den Geschäftsverlauf umfassend unterrichten
lassen und mit dem Vorstand geschäftspolitische Fragen
beraten.
Im Geschäftsjahr 2007 haben vier
Aufsichtsratssitzungen stattgefunden, in denen der
Aufsichtsrat jeweils vollständig vertreten war.
Daneben haben weitere Beschlussfassungen zu aktuellen
Themen im schriftlichen Umlaufverfahren stattgefunden.
BeratungsschwerpunkteIm Mittelpunkt der Beratungen der Aufsichtsrats standen:
Besetzung des AufsichtsratsDem Aufsichtsrat der Tipp24 AG gehören drei
Mitglieder an. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Klaus F.
Jaenecke. Er wurde zusammen mit Annet Aris am 10. August
2005 bestellt. Stellvertretender Vorsitzender ist Dr.
Hans-Wilhelm Jenckel. Er gehört dem Aufsichtsrat seit
dem 19. März 2001 an und wurde am 10. August 2005
erneut bestellt.
AusschüsseAufgrund der Tatsache, dass der Aufsichtsrat aus
lediglich drei Mitgliedern zusammengesetzt ist, wurden
keine Ausschüsse gebildet.
Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat hat sich der weiteren Umsetzung der
Maßnahmen des »Deutschen Corporate Governance
Kodex« gewidmet. Vorstand und Aufsichtsrat haben am
26. November 2007 eine Entsprechenserklärung nach
§ 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der
Website der Gesellschaft unter www.tipp24-ag.de dauerhaft
zugänglich gemacht.
Jahres- und KonzernabschlussprüfungDer vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte
Jahresabschluss der Tipp24 AG und der Lagebericht für
das Geschäftsjahr 2007 sowie der nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS)
aufgestellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
wurden von der Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft unter Einbeziehung der
Buchführung geprüft und jeweils mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis dieser
Prüfungsberichte den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie
den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
geprüft. An seinen Beratungen am 26. März 2008
haben die Abschlussprüfer der Gesellschaft
teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der
Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich dem
Ergebnis der Prüfung der Abschlussprüfer
angeschlossen und als abschließendes Ergebnis seiner
eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der
Aufsichtsrat billigte in seiner Sitzung am 26. März
2008 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die
Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2007 schließt sich der
Aufsichtsrat an.
PersonaliaAm 30. Juni 2007 ist Herr Marc Peters, der
Mitgründer des Unternehmens, aus dem Vorstand
ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat Herrn Marc Peters
für sein langjähriges erfolgreiches Wirken
für den Tipp24-Konzern gedankt.
SchlusswortDer Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tipp24-Konzerns
für ihr Engagement und ihre herausragende Motivation
im vergangenen Geschäftsjahr. Auch in Zeiten
erheblicher regulatorischer Unsicherheiten, hat das
Tipp24-Team den Fokus auf den Dienst am Kunden nicht
verloren und erneut mit Leistungswillen und
Innovationskraft eine Fortsetzung der Wachstums- und
Erfolgsgeschichte des Unternehmens möglich gemacht.
Hamburg, 26. März 2008
CORPORATE GOVERNANCEVerantwortungsbewusste und langfristige WertsteigerungGute Corporate Governance ist für uns ein zentraler
Anspruch, der sämtliche Bereiche des Unternehmens
umfasst: Wir betrachten sie als eine auf
verantwortungsbewusste und langfristige Wertsteigerung
ausgerichtete Führung und Kontrolle unseres
Unternehmens. Darunter fassen wir neben organisatorischen
und geschäftspolitischen Grundsätzen auch die
internen und externen Mechanismen zur Kontrolle und
Überwachung. Hierzu zählen insbesondere die
effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und
Aufsichtsrat, die transparente Vermittlung des
Unternehmensgeschehens sowie die Achtung der
Aktionärsinteressen.
Gute Corporate Governance fördert das Vertrauen
nationaler und internationaler Anleger, der
Finanzmärkte, Geschäftspartner und Mitarbeiter
sowie der Öffentlichkeit in die Führung und
Überwachung eines Unternehmens. Diese Prinzipien haben
bei Tipp24 von jeher einen hohen Stellenwert. Tipp24 folgt
im Wesentlichen den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung vom 14.
Juni 2007 (www. corporate-governance-code.de). Die
Ausnahmen werden in unserer unten wiedergegebenen
Entsprechenserklärung dargestellt und erläutert.
Die jeweils aktuelle Fassung der Entsprechenserklärung
(ebenso wie unsere Satzung und Geschäftsordnungen)
sind auch im Internet unter www. tipp24-ag.de
veröffentlicht und allen Aktionären dauerhaft
zugänglich. Nicht mehr aktuelle
Entsprechenserklärungen stehen dort für einen
Zeitraum von jeweils fünf Jahren zur Verfügung.
Einzelne Bereiche unserer Corporate Governance möchten
wir im Folgenden hervorheben.
Enge Kooperation zwischen Vorstand und AufsichtsratVorstand und Aufsichtsrat der Tipp24 AG pflegen einen
engen Austausch. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat
regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle
relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen
Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte
und die Lage des Konzerns einschließlich der
Risikolage. Ziel- und Planabweichungen des
Geschäftsverlaufs sowie die strategische Ausrichtung
und Weiterentwicklung des Konzerns werden dem Aufsichtsrat
unmittelbar erläutert. Für bedeutende
Geschäftsvorgänge sind in der
Geschäftsordnung des Vorstands Zustimmungsvorbehalte
des Aufsichtsrats festgelegt.
Directors' Dealings nach § 15a WpHGMitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat müssen
nach § 15a WpHG Erwerb oder Veräußerung von
Tipp24-Aktien oder sich darauf beziehenden
Finanzinstrumenten unverzüglich mitteilen. Der Tipp24
AG sind im Geschäftsjahr 2007 keine Meldungen
zugegangen.
VERGÜTUNGSBERICHTVergütung des AufsichtsratsDie Hauptversammlung der Tipp24 AG vom 10. August 2005
hat eine Aufsichtsratsvergütung beschlossen, die sich
aus einer Festvergütung, einer erfolgsabhängigen
Sondervergütung, Nebenleistungen und Auslagenersatz
zusammensetzt. Die Vergütungsregelungen wurden mit
Wirkung zum Geschäftsjahr 2005 und auch für die
Folgejahre beschlossen, soweit in einer neuen
Hauptversammlung keine abweichende Beschlussfassung
für die Zukunft erfolgt. Diese Vergütung bemisst
sich sowohl an der Verantwortung und dem Umfang der
Tätigkeit als auch an der wirtschaftlichen Lage und
dem Erfolg des Unternehmens. Des Weiteren übernimmt
die Gesellschaft die Prämien für angemessenen
Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der
Aufsichtsratstätigkeit (D&O-Versicherung).
Danach erhalten die Aufsichtsräte zusätzlich
zu dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des
Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe
von 12 Tsd. Euro brutto je Geschäftsjahr.
Zusätzlich zu der festen Vergütung erhalten
die Mitglieder des Aufsichtsrats eine erfolgsorientierte
jährliche Vergütung in Abhängigkeit vom EBIT
des Konzerns, wobei diese zusätzliche
erfolgsabhängige Vergütung insgesamt auf einen
Betrag von höchstens 6 Tsd. Euro beschränkt ist.
Weiterhin erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine
erfolgsorientierte jährliche Vergütung mit
langfristiger Anreizwirkung in Abhängigkeit vom
Konzerngewinn pro Aktie. Diese weitere zusätzliche
Vergütung ist ebenfalls auf einen Betrag von
höchstens 6 Tsd. Euro beschränkt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das
Zweieinhalbfache, der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der oben
beschriebenen festen und variablen Vergütung.
Vergütung des VorstandsDie jährliche, in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat
der Tipp24 AG festgelegte und mit allen Vorständen
entsprechend vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich
zusammen aus fixen und variablen
Vergütungsbestandteilen. Sie orientiert sich
überwiegend an den Vorgaben des DCGK. Für den
Fall der vorzeitigen Beendigung des
Dienstverhältnisses enthalten die
Vorstandsverträge keine speziellen
Abfindungsregelungen. Die Vorstandsmitglieder haben keine
Versorgungszusagen erhalten.
Die Vorstandsvergütung setzt sich aus einem
Fixgehalt in Höhe von 190 Tsd. Euro und einer
variablen Komponente zusammen. Diese variable Komponente
wird zu 50 % nach dem Umsatzwachstum des laufenden sowie
des Vorjahres und zu weiteren 50 % nach dem Wachstum sowie
der absoluten Höhe der EBIT-Marge im laufenden
Geschäftsjahr bemessen. Bei Zielerreichung
beträgt die variable Vergütung rund 55 % des
Fixums, bei Zielüberschreitung kann sich diese auf bis
zu rund 110 % des Fixums erhöhen. Hinzu kommt eine
langfristig orientierte variable Vergütung, die sich
nach dem Wachstum des 3-Jahres-Durchschnitts des
Ergebnisses je Aktie bemisst und bei Zielerreichung
ebenfalls bis zu 55 % des Fixums betragen kann. Der
Aufsichtsrat kann unter außergewöhnlichen
Umständen die variablen Komponenten um bis zu 50 %
nach oben oder unten anpassen.
Vergütungshöhe und Vergütungsstruktur
werden vom Aufsichtsrat kontinuierlich überprüft
und mit jedem Vorstandsmitglied vereinbart und
fortgeschrieben.
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER TIPP24 AG ZU DEN EMPFEHLUNGEN DER »REGIERUNGSKOMMISSION DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX« GEM. § 161 AKTGVorstand und Aufsichtsrat der Tipp24 AG geben nach
pflichtgemäßer Prüfung die folgende
Entsprechenserklärung ab:
Die Tipp24 AG entspricht den vom Bundesministerium der
Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers
bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der von der
Bundesregierung eingesetzten »Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex« zur
Unternehmensleitung und -überwachung in der Fassung
vom 14. Juni 2007 mit folgenden Ausnahmen und wird ihnen
auch zukünftig mit den genannten Ausnahmen
entsprechen:
3.8 - Selbstbehalt D&O-VersicherungDie Tipp24 AG hat für ihre Organe eine
D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass
der Selbstbehalt einer D&O-Versicherung kein
adäquates Mittel für das Erreichen der Ziele des
Kodex ist. Solche Selbstbehalte werden in der Regel durch
die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats selbst
versichert, sodass die eigentliche Funktion des
Selbstbehalts in die Leere läuft und es sich somit
letzt endlich nur um eine Frage der Höhe der
Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats handelt.
4.2.1 - Ernennung eines VorstandsvorsitzendenDer Vorstand der Tipp24 AG hat weder einen
Vorstandsvorsitzenden noch einen Vorstandssprecher. Die
Einrichtung eines solchen Amtes widerspricht der bisher
gelebten Organisationsstruktur mit zwei gleichberechtigten
Vorständen, die gemeinsam für die strategische
Ausrichtung und Entwicklung des Unternehmens verantwortlich
zeichnen.
5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 - Bildung von Ausschüssen, Einrichtung eines Prüfungsausschusses sowie eines NominierungsausschussesIm Hinblick darauf, dass der Aufsichtsrat der Tipp24 AG
satzungsgemäß aus lediglich drei Personen
besteht, hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse,
insbesondere keinen Prüfungsausschuss und keinen
Nominierungsausschuss gebildet.
7.1.4 - Veröffentlichung der Ergebnisse von BeteiligungsunternehmenDie von der Gesellschaft veröffentlichte Liste von
Drittunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von
für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung
hält, enthält die gesetzlichen Angaben.
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im
Januar 2007 hat die Tipp24 AG sämtlichen Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
12. Juni 2006 bzw. 14. Juni 2007 mit Ausnahme der
Empfehlungen gemäß Ziff. 3.8, 4.2.1, 5.3.1,
5.3.2, 5.3.3 und 7.1.4 entsprochen.
Hamburg, 26. November 2007
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