Fraport Real Estate Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Waldemar Frychel seit 2.11.2018 | Prokura |
Silke Blodt seit 2.11.2018 | Prokura |
Bärbel Töpfer seit 9.1.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
Lufthansa Commercial Holding GmbH | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FraCareServices GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft und der GeschäftstätigkeitGegenstand des Unternehmens FraCareServices GmbH (nachfolgend: FraCareS) ist die Erbringung von Hilfeleistungen im Sinne des Anhangs I zur Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie artverwandte Dienstleistungen, beispielsweise die Sonderbetreuung von allein reisenden Kindern oder Personenkreisen, welche nicht der Verordnung unterliegen, am Flughafen Frankfurt am Main. Am 26. Juli 2006 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine Verordnung veröffentlicht, die die Verantwortung für die Betreuung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) auf den europäischen Flughäfen auf die Flughafenbetreiber überträgt. Davor hatten diesen Service die Fluggesellschaften entweder selbst oder andere Dienstleister erbracht. Um am Flughafen Frankfurt am Main einen reibungslosen Übergang und eine qualitativ hochwertige Hilfeleistung auch in Zukunft zu gewährleisten, wurde am 13. Dezember 2007 die FraCareServices GmbH als gemeinsames Tochterunternehmen der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main (Fraport AG), und der Lufthansa Commercial Holding GmbH, Frankfurt am Main, gegründet. Auf das Stammkapital in Höhe von EUR 50.000 hat die Fraport AG eine Stammeinlage in Höhe von EUR 25.500 (51 %) und die Lufthansa Commercial Holding GmbH eine Stammeinlage in Höhe von EUR 24.500 (49 %) in bar geleistet. Die wirtschaftliche Basis der Gesellschaft bildet der Dienstleistungsvertrag mit der Fraport AG über die Erbringung von Hilfeleistungen für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität mit einer unbestimmten Vertragsdauer, der mit einer Ankündigungsfrist von 12 Monaten zum Jahresende kündbar ist. Eine Kündigung ist bis zum 31. Dezember 2023 nicht eingegangen. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrags sind Serviceumfang und zu erbringende Qualitätsstandards (gemäß ECAC Europäische Zivil-Luftfahrt-Konferenz, DOC 30) definiert. Gemäß § 3 des bestehenden Dienstleistungsvertrags zwischen der FraCareS und der Fraport AG vom 1. April 2008 erstattet die Fraport AG die Kosten, die der FraCareS in Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Hilfeleistungen anfallen. Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator für die FraCareS ist das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern). Wesentliche nicht-finanzielle Kennzahlen für die FraCareS, sind die Betreuungsgastmengen aufgeteilt nach den Geschäftsfeldern PRM und Non-PRM. Diese sind abhängig von der Fluggastentwicklung im Allgemeinen am Flughafen Frankfurt. Im Verhältnis zu den Passagierzahlen hat Frankfurt im europäischen Vergleich ein deutlich höheres Aufkommen an Gästen, die eine spezielle Betreuung bei Abflug oder Ankunft benötigen, so genannte PRM Gäste. Auch die sonstigen Leistungen, die im bilateralen Vertragsverhältnis für rund 40 Fluggesellschaften erbracht werden, sind abhängig von der Passagierentwicklung, aber auch von dem Wettbewerbsumfeld, da die Betreuung von so genannten Non-PRM-Gästen, wie z. B. allein reisender Kinder, von den Fluggesellschaften selbst, wie auch deren Handling-Agenten erbracht werden kann. 2. WirtschaftsberichtA) GeschäftsverlaufUm dem Betreuungsaufkommen und den Passagierströmen im Zusammenhang mit der Flughafeninfrastruktur am Flughafen Frankfurt am Main Rechnung zu tragen, betreibt die FraCareS in beiden Terminals insgesamt vier Standorte mit entsprechenden Wartebereichen für die Betreuungsgäste. Die Anzahl der PRM Betreuungsfälle ist im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 16,2 % gestiegen und belief sich auf 954.836 (i. Vj. 821.963), was einem Anteil von 1,61 % an der Gesamtpassagiermenge entspricht. Die Non-PRM Betreuungsgastmengen entwickelten sich ebenfalls positiv und stiegen um 22,9 % auf 13.486 (i. Vj. 10.976) an. Nach Aufhebung fast aller mit der Corona Pandemie einhergehenden Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr in 2023 blieb das Wachstum im Bereich PRM nur um 0,7 % unter den Erwartungen des Wirtschaftsplans. Die Anzahl der Non-PRM-Gäste blieb dagegen um 22,5 % hinter den geplanten Werten zurück. Die Betreuungsfälle entfallen mit 98,6 % (i. Vj. 98,7 %) auf die PRM-Gäste sowie mit 1,4 % (i. Vj. 1,3 %) auf die Non-PRM Gäste. Um das erhöhte Betreuungsaufkommen abzudecken zu können, wurden das gesamte Geschäftsjahr hindurch neue Mitarbeiter eingestellt. Der Anstieg der Betreuungsfälle und Mitarbeiter führten auch zu Steigerungen bei den übrigen Sachaufwendungen. B) Lage der Gesellschafta) ErtragslageDer Umsatz des Berichtsjahres beträgt TEUR 35.198 (Plan TEUR 36.031; i. Vj. TEUR 27.170). Davon entfielen 98,6 % auf das Geschäftsfeld PRM. Den größten Aufwandsposten bildet der Personalaufwand in Höhe von TEUR 29.859 (Plan TEUR 29.777; i. Vj. TEUR 22.687). Der Anstieg resultiert, neben dem Beschäftigtenzuwachs, aus der vollständigen Einstellung der Kurzarbeit ab April 2022. Im Vorjahr führte die Anwendung der Kurzarbeit noch zu einer Entlastung von insgesamt TEUR 890. Hinzu kommt der hohe Tarifabschluss 2023 sowie übertarifliche Zusatzzahlungen. Der Sachaufwand inkl. Abschreibungen in Höhe von TEUR 5.633 (Plan TEUR 6.154; i. Vj. TEUR 4.423) setzt sich überwiegend aus Mieten und Leasing für und Unterhaltung von Gebäudeflächen sowie EDV-Ausstattung zusammen. Daraus resultieren ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von TEUR 105 (Plan TEUR 106; i. Vj. TEUR 98) sowie ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 184 (Plan TEUR 55; i. Vj. TEUR 80). b) VermögenslageIn der Bilanzstruktur mit einer Bilanzsumme von TEUR 4.526 (i. Vj. TEUR 3.718) spiegelt sich der Dienstleistungscharakter der Gesellschaft wider. Dies zeigt sich in einem relativ niedrigen Anlagevermögen von TEUR 356 (i. Vj. TEUR 346), das 7,9 % (i. Vj. 9,3 %) der Bilanzsumme ausmacht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 306 (i. Vj. TEUR 171) getätigt. Diese umfassten im Wesentlichen die Aufstockung mobiler Endgeräte und Rollstühle sowie die Beschaffung elektrischer Treppensteig- und Schiebehilfen. Das Umlaufvermögen enthält im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Gesellschafterin Fraport AG in Höhe von TEUR 4.024 (i. Vj. TEUR 3.253). Das Eigenkapital ist absolut um TEUR 184 gestiegen und beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.111 (i. Vj. TEUR 926). Es entfällt mit TEUR 50 auf das Stammkapital, mit TEUR 950 auf die Kapitalrücklage, mit TEUR 74 auf den Verlustvortrag sowie mit TEUR 184 (i. Vj. TEUR 80) auf den Jahresüberschuss. Ursächlich für den Anstieg ist der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 184. Die Eigenkapitalquote sank von 24,9 % im Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 24,5 %. Das kurzfristige Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 3.416 (i. Vj. TEUR 2.792) setzt sich aus Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.980 (i. Vj. TEUR 2.440) und Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 436 (i. Vj. TEUR 352) zusammen. Die Verbindlichkeiten entfallen mit TEUR 228 (i. Vj. TEUR 42) auf den Lieferungs- und Leistungsverkehr, wovon wiederum TEUR 118 (i. Vj. TEUR 26) gegenüber verbundenen Unternehmen sind. c) FinanzlageZum Bilanzstichtag standen der FraCareS Finanzmittel im Rahmen des Cash-Poolings mit der Fraport AG von TEUR 4.341 zur Verfügung (i. Vj. TEUR 2.743). Durch Zahlungsmittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 1.905 (i. Vj. TEUR 1.648), Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in das Anlagevermögen von insgesamt TEUR 306 (i. Vj. TEUR 171) ergab sich im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg des Finanzmittelfonds um insgesamt TEUR 1.598. Der Anstieg des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten und der Rückstellungen. Die Liquidität der Gesellschaft war im Berichtsjahr zu jedem Zeitpunkt gesichert. Somit konnte den finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachgekommen werden. Die liquiden Mittel wurden im Rahmen des Cash-Poolings bei der Fraport AG angelegt. Im Rahmen des Cash-Poolings verfügt die FraCareS zudem über eine Kreditlinie von TEUR 2.000. 3. Mitarbeiter und MitarbeiterinnenZum 31. Dezember 2023 waren 723 Mitarbeiter (i. Vj. 684 Mitarbeiter) beschäftigt, davon 28,2 % (i. Vj. 30,4 %) in einem Teilzeitarbeitsverhältnis. Umgerechnet auf Vollzeitbasis waren zum 31. Dezember 2023 650 Mitarbeiter beschäftigt (i. Vj. 607 Mitarbeiter). Der Anteil der weiblichen Beschäftigten betrug 51,3 % (i. Vj. 53,9 %). Die Bezahlung der Mitarbeiter erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Aufgrund der geltenden Tarifvereinbarung gemäß Tarifrecht kommunaler Verwaltungen und Betriebe (TVöD) erhielten die Beschäftigten ab Juni 2023 Einmalzahlungen von insgesamt EUR 3.000 in 9 Monatsbeträgen als einkommensteuerfreies Inflationsausgleichsgeld. Im Juni EUR 1.240, anschließend von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 je EUR 220. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Abs. 4 HGB (Angabe zur Frauenquote) Als Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der FraCareS wurden in 2022 durch die Gesellschafterversammlung 30 Prozent festgelegt. Die Geschäftsführung besteht derzeit lediglich aus einer Person. Für den Fall, dass weitere Personen hinzukommen, wurde als Zielgröße für den Frauenanteil ebenfalls 30 Prozent festgesetzt. Für die erste und zweite Leitungsebene wurde durch die Geschäftsführung als Zielgröße für den Frauenanteil 30 Prozent festgelegt. Als Frist für die Erreichung aller genannter Zielgrößen wurde der 31. März 2027 gesetzt. 4. Chancen und RisikenIm Rahmen des Risikomanagements werden kontinuierlich die maßgeblichen Einflussfaktoren überprüft, um frühzeitig entsprechende Steuerungsmaßnahmen einleiten zu können. Zu den wesentlichen Chancen zählen die Passagierentwicklung am Flughafen Frankfurt am Main und die demografische Entwicklung. Letztere wird insbesondere die PRM-Mengenentwicklung in den kommenden Jahren beeinflussen. Ein Großteil der zu betreuenden Gäste sind ältere Menschen, die trotz Mobilitätseinschränkung mit dem Flugzeug reisen, was ihnen durch den Betreuungsservice ermöglicht wird. Zu den Risiken zählt eine erschwerte Personalbeschaffung, die dazu führen kann, nicht immer die passende Personalmenge zur nachgefragten Anzahl der Betreuungsfälle bereitstellen zu können. Nach gescheiterten Tarifverhandlungen mit dem Betriebsrat im Jahr 2016, fand rückwirkend zum 01. Januar 2016 der Flächentarifvertrag TVöD-V (VKA) Anwendung. Seit diesem Zeitpunkt waren alle Ein- und Umgruppierungen im Rahmen der Anwendung des Flächentarifvertrags und alle Einstellungen von Service Agenten und Versetzungen zum Service Professional Gegenstand von diversen Zustimmungsersetzungsverfahren. Alle Verfahren wurden beendet bzw. eingestellt. Da die Zustimmungsersetzungsverfahren nicht zwangsläufig Klarheit in der Frage der richtigen Eingruppierung bringen werden, wurde durch die Arbeitgeberin zum 30. Dezember 2019 eine Vereinbarung zu Mustereingruppierungsklagen mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Es sollten jeweils zwei Verfahren für Service Agenten und Service Professionals geführt werden, die Arbeitgeberin hat erklärt, ein rechtskräftiges Urteil auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in derselben Funktionsgruppe anzuwenden. Im Mai 2021 wies das Arbeitsgericht Frankfurt am Main die Musterklagen zweier Service Agenten ab. Zweitinstanzlich wurde den Klägern Recht gegeben. Am 13. Dezember 2023 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) letztinstanzlich geurteilt und die Klage abgewiesen. Entsprechend ist die Eingruppierung der Service Agenten in die EG 2 TVöD-V korrekt. Das Risiko ist somit nicht mehr existent. Klagen von Service Professionals sind bis heute noch nicht eingereicht worden. Durch die Entscheidung des BAG für die Funktion der Service Agenten ist für die Funktion des Service Professionals das Prozessrisiko erheblich gesunken. Weiterhin gibt es das Risiko, dass die PRM Dienstleistung am Flughafen Frankfurt europaweit ausgeschrieben und an ein anderes Unternehmen vergeben wird. Der Flughafen Frankfurt hat im europäischen Vergleich eine sehr hohe PRM Umlage, was der Grund für die Forderungen von Fluggesellschaften ist, die PRM Dienstleistung in Frankfurt europaweit auszuschreiben mit dem Ziel einen günstigeren Anbieter zu finden und somit die PRM Umlage zu senken. Der dafür maßgebliche Dienstleistungsvertrag mit der Fraport AG ist bislang ungekündigt. Weitere Anzeichen zum Eintritt dieses Risikos liegen nicht vor. Aus derzeitiger Sicht besteht kein bestandsgefährdendes Risiko. 5. AusblickFür das Geschäftsjahr 2024 wurde ein Wirtschaftsplan aufgestellt. Als Grundprämisse und wesentliche nicht finanzielle Kennzahl, wird eine Anzahl von 1.061.673 PRM Betreuungsfällen (+ 11,2 % ggü. Vorjahr) sowie eine Anzahl von 15.224 Non-PRM Betreuungsfällen (+ 12,9 % ggü. Vorjahr) angenommen, die sich aus dem Anstieg der Passagierzahlen am Flughafen Frankfurt ergeben. Diese Mengenplanung bildet die Grundlage für die Personalkosten-, Sachkosten- und Investitionsplanung. Für 2024 wird unter Berücksichtigung der erwarteten Aufwendungen ohne Abschreibungen und Zinsen von TEUR 42.292 mit Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 42.955 und einem EBIT in Höhe von TEUR 78 sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 97 gerechnet. Für das Betreuungsaufkommen werden 2024 planmäßig durchschnittlich insgesamt 639 vollzeitäquivalente Mitarbeiter eingesetzt. Investitionen wurden für 2024 hauptsächlich für Elektrotransporter, Rollstühle und IT in Höhe von rund TEUR 365 geplant. Die tatsächliche zukünftige Entwicklung der Gesellschaft kann bei Veränderungen der Rahmenbedingungen von unseren Erwartungen abweichen.
Frankfurt am Main, den 26. April 2024 FraCareServices GmbH Bärbel Töpfer, Geschäftsführerin Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 82299I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss(1) Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der FraCareServices GmbH, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfolgen können, erfolgen sie grundsätzlich im Anhang. Zweck der am 13. Dezember 2007 gegründeten Gesellschaft ist die Erbringung von Hilfeleistungen im Sinne des Anhangs I laut Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie artverwandte Dienstleistungen, beispielsweise Sonderbetreuung von allein reisenden Kindern am Flughafen Frankfurt am Main. Gesellschafter sind mit 51,0 % die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main (Fraport AG), und mit 49,0 % die Lufthansa Commercial Holding GmbH, Frankfurt am Main. (2) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wird um die Position "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Mit der Gliederungserweiterung wird eine verbesserte Darstellung der Ertragslage verfolgt. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige lineare Abschreibungen und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis von EUR 50,01 bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Anlagegegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis zwischen EUR 800,01 und EUR 3.000,00 werden seit dem Geschäftsjahr 2018 pauschal im Zugangsjahr und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils 20,0 % abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstände beträgt zwischen drei und sieben Jahren, die der technischen Anlagen zwischen drei und zehn Jahren und die der Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen fünf und 13 Jahren. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bilanziert. Erkennbare Risiken bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden gegebenenfalls durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit diese Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Zeitpunkt darstellen. Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich abbauen werden. Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt (Aktivüberhang), wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Steuerrückstellungen sind für noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer gebildet und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. II. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Entwicklung des AnlagevermögensDie Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Dieser beinhaltet ebenso die Entwicklung der immateriellen Vermögensstände und Sachanlagen. (2) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben --wie im Vorjahr-- eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich die Gesellschafterin Fraport AG. Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
(3) RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus vorausbezahlten Leistungen und Wartungspauschalen in Höhe von insgesamt TEUR 64 (i. Vj. TEUR 44) für 2024. (4) Latente SteuernZum Bilanzstichtag ergeben sich aktive latente Steuern von TEUR 6 (i. Vj. TEUR 14). Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz latenter Steuern in der Bilanz unterbleibt. Die aktiven latenten Steuern resultieren aus dem Ansatz und der Bewertung von sonstigen Verbindlichkeiten und sonstigen Rückstellungen. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von rd. 31,93 % angenommen. (5) EigenkapitalDas Stammkapital und die Kapitalrücklage sind vollständig eingezahlt. Das positive Jahresergebnisses im Vorjahr EUR 79.760,69 wurde mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet. (6) GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss zum 31.12.2023 von EUR 184.291,43 auf neue Rechnung vorzutragen. (7) Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.856 (i. Vj. TEUR 2.421) betreffen Rückstellungen für den Personalbereich von TEUR 2.607 (i. Vj. TEUR 1.882) sowie sonstige Rückstellungen TEUR 224 (i. Vj. TEUR 228) und Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten TEUR 25 (i. Vj. TEUR 311). Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen eine Rückstellung für das Risiko aus der Nachberechnung des Kurzarbeitergeldes TEUR 711 (i. Vj. TEUR 711) sowie für die Zeitkonten und Resturlaub TEUR 961 (i. Vj. TEUR 678). (8) VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 436 (i. Vj. TEUR 352) haben gesamt eine Fälligkeit im Jahr 2024. Darüberhinausgehende Fälligkeiten bestehen zum Stichtag nicht (i. Vj. TEUR 0). (9) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 35.198 (i. Vj. TEUR 27.170) wurden wie im Vorjahr ausschließlich im Inland erzielt. Davon entfielen TEUR 34.688 (i. Vj. TEUR 26.699) auf das Geschäftsfeld der Erbringung von Hilfeleistungen im Sinne des Anhangs I zur Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) und TEUR 510 (i. Vj. TEUR 471) auf das Geschäftsfeld der artverwandten Dienstleistungen, beispielsweise Sonderbetreuungen von allein reisenden Kindern (Non-PRM). (10) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 398 (i. Vj. TEUR 38) resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 381 (i. Vj. TEUR 23) und aus sonstigen Erträgen TEUR 17 (i. Vj. TEUR 15). Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind TEUR 381 (i. Vj. TEUR 23) periodenfremd und betreffen die Auflösung von Rückstellungen. (11) MaterialaufwandDie Aufwendungen für bezogene Waren in Höhe von TEUR 300 (i. Vj. TEUR 178) enthalten vor allem Aufwendungen für Dienstkleidung. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind mit TEUR 0 (i. Vj. TEUR 24) die Kosten für das Fremdpersonal sowie mit TEUR 18 (i. Vj. TEUR 15) Fremdleistungen enthalten. (12) PersonalaufwandDer Personalaufwand in Höhe von TEUR 29.859 (i. Vj. TEUR 22.687) enthält in diesem Jahr keine Aufwandsminderungen durch den Bezug von Kurzarbeitergeld bei den Gehältern TEUR 0 (i. Vj. TEUR 663) und bei Sozialabgaben TEUR 0 (i. Vj. TEUR 227). (13) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 5.019 (i. Vj. TEUR 3.963) enthalten Aufwendungen für Mieten, Leasing und Mietnebenkosten TEUR 1.683 (i. Vj. TEUR 1.268), Aufwendungen für die Unterhaltung von Hardware, Software und anderen Betriebsanlagen TEUR 680 (i. Vj. TEUR 629), Verwaltungskosten TEUR 1.757 (i. Vj. TEUR 1.411), Versicherungsprämien TEUR 70 (i. Vj. TEUR 65) sowie sonstigen betrieblichen Aufwand TEUR 716 (i. Vj. TEUR 577) und periodenfremden/neutralen Aufwand TEUR 113 (i. Vj. TEUR 13). (14) ZinsergebnisDas Zinsergebnis in Höhe von TEUR 184 (i. Vj. TEUR 0) resultiert aus Zinserträgen aus der Anlage von Geldern im Rahmen des Cash-Pools der Fraport AG. (15) Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 105 (i. Vj. TEUR 19) beinhalten Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag TEUR 42 (i. Vj. TEUR 3) sowie Gewerbeertragsteuer TEUR 63 (i. Vj. TEUR 15). III. Ergänzende Angaben(1) Gesamthonorar des AbschlussprüfersDie Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2023. (2) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 4.613 (i. Vj. TEUR 4.532) und resultieren gegenüber Dritten zum Großteil aus der Anmietung von Büro- und Lagerflächen. Daneben bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen mit der Fraport AG für Terminal- und Lagerflächen, Parkplätzen sowie IT-Ausstattung, EDV-Wartungsverträgen und sonstigen Lieferantenverträgen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt TEUR 2.876 (i. Vj. TEUR 2.729) und für die darauffolgenden vier Jahre TEUR 1.737 (i. Vj. TEUR 1.803). Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen 2024 entfallen TEUR 1.668 (i. Vj. TEUR 1.509) auf die Fraport AG und TEUR 173 (i. Vj. TEUR 152) auf verbundene Unternehmen. (3) BeschäftigteIm Jahresdurchschnitt waren bei der FraCareServices GmbH (ohne Geschäftsführer) insgesamt 702 (i. Vj. 637) Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren durchschnittlich 205 (i. Vj. 191) Mitarbeiter in Teilzeit für das Unternehmen tätig. (4) GeschäftsführerinFrau Bärbel Töpfer war das gesamte Geschäftsjahr alleinige Geschäftsführerin der FraCareServices GmbH. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. (5) AufsichtsratDer Aufsichtsrat der FraCareServices GmbH setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Im Laufe des Geschäftsjahres sind folgende Aufsichtsratsmitglieder aus dem Gremium ausgeschieden:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung von der Gesellschaft. (6) Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach dem Bilanzstichtag haben keine wesentlichen Ereignisse stattgefunden. (7) KonzernabschlussDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss (kleinster und größter Kreis) der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Frankfurt am Main, den 26. April 2024 FraCareServices GmbH Bärbel Töpfer, Geschäftsführerin Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FraCareServices GmbH, Frankfurt am Main PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der FraCareServices GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FraCareServices GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 26. April 2024 Deloitte
GmbH
Thomas Lüdke, Wirtschaftsprüfer Helena Fast, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde mit Beschluss vom 17. Juni 2024 festgestellt. |
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